Las«.
3*be§ Drama, lmoristischer Schlager, NM >rama, großartig im l9‘ 05070
Ipll
Plockstraft 18 rmmwechsel: teuer msgehemmßetz uu» folgeu. aft spannend. ^Ug, hum. ^9«- n Legi» na. illMg, hochaktuell-
Wer Schlager» m, Drama. , humoristisch. großesSensatio^
5 0»".
160. Jahrgang
Nr. 140 Zweites Blatt
Samstag 1^. Juni 1010
Erichen» tätzllch mit Ausnahme des Sonntags.
Die „Eietzener Komilienblätter" werden dem ^Anzeiger' Biermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Eiehen" jreeimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seit» fragen" erscheinen monatlich jwennal.
Gietzener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberheffen
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen UnwersitätS - Buch- und Steindruckerei.
R. Lange. Gießen.
Redaktion. Expedition und Druckerei: Schuk- straße 7. Expedition und Verlag: es® 5L Redaktion: ess H2. Tel.-AdruAnzeigerGießen.
t r unt hin wurde eine eventuelle Unterstützung der Familien- treten.
angehörigen im Falle des Ruhens der Krankenhille für den Versicherungsnehmer festgesetzt.
Weiterberatung: Samstag.
milienHilfe." „ , x
Aus Anträge der Sozialdemokraten und des Zen
Der Reiche dankt der Gesellschaft enolich. daß sic ihn durch ihre Einrichtungen vor Mord und Diebstahl schützt, er könnte ohne sie seinen Reiästum auch nicht einen Tag in Ruhe genießen.
Allenthalben also ist die Gesellschaft an jedem Reichtum weitgehend beteiligt: und nicht mehr als richtig wäre cs, wenn sie sich nicht bloß mit freiwilligen Schenkungen der Reichen begnügte, sondern einen gesetzlichen Anspruch auf einen bcftünmtcn, großen Teil jedes Besitzes hätte. Solange diese gesetzliche Berpsltchtung nod) nicht besteht, hat der Reichtum jedenfalls die dringende Nioralischc Verpflichtung, freiwillig für die Gesamtheit zu steuern. Otto Schulz.
Au; -em Strafprozehausschuh.
: Berlin, 17. Juni.
Ter Strasprozeßausschuß begann heute die Beratung des dritten Abschnitts: Voruntersuchung. §_182 bestimmt tm ersten Absatz „Tie Voruntersuchung ist von der Staatsanwaltschaft in allen Sachen zu beantragen, die vor dem Reichsgericht oder den Schwurgerichten zu verhandeln sind". Hinzugcsügt wird auf Antrag des Zentrums: „sowie bei Vergehen wider die Sittlichkeit gegenüber jugendlichen Personen". Nach einem anderen an« trage des Zentrums lautet der erste Absatz weiter: „Auch in Sachen, die vor den Landgerichten zu verhandeln sind, ist sie zu beantragen, wenn ein Verbrechen den Gegenstand der Untersuchung bildet und die strafbare Handlung nicht lediglich wegen Rückfalls sich als Verbrechen darstellt, sowie in anderen Fällen, wenn sic zur weiteren Auslklärung erforderlich sind." Die §§ 183 bis 186 werden nach der Regierungsvorlage angenommen. Doch sollen sie von einer Redaktionskommission z. T. neu erledigt werden. ..., , . „ ,
Daraus wurde die Beratung mit Rückficht auf das heute früh 4V-> Uhr plötzli erfolgte Ableben des Abg. S midt-Warburg (Ztr.), der der Kommission angehört und ihren Sitzimgen noch bis vor wenigen Tagen beigewohnt hat, a b g e b r o ch c n. Der Vorsitzende Abg. Wellst ein (Ztr.) widmete, dem Verstorbenen einen kurzen, warm empfundenen Nachruf. Nächste Sitzung: Dienstag.
Aus HeHseu.
In Main,; tagte am Mittwoch das Landes-* komitee der hessischen Zcntrumspartei. Wie dos „M. Journ." berichtet, sprach Abg. Justizrat Dr. Schmitt über den Ausfall der Reichstagsersatzwahl inFriedbcrq- Büdingen, Generalsekretär Diehl über die wichtigsten Vorgänge der letzten Zeit auf dem Gebiet der Politik und über die Tätigkeit des Sekretariats, Abg. Molthan über )ie Reform der Gemeindesteuer. Hieran knüpfte ich eine längere Aussprache. Ferner wurde noch eine ^Weiche Parteiangelegcnheitcn, besonders der weitete Llusbau der Organisation, besprochen. Zum Schluß gelangte auch der die B o r r o m ä u s - E u z y k l i k a betreffende Antrag der Abgg. Tr. Osann u. Gen. zur Besprechung, wobei gemein der Anschauung Ausdruck gegeben wurde, daß der hessische Landtag für die Angelegenheit nicht zu- ländig sei. — Unmittelbar an diese Versammlung schloß ich eine Sitzung des Landesausschusses der hessischen Zen-- rumspartei an.
„Reichtum verpflichtet"
Unter dieser Überschrift mahnte der Kimstwmtt imb mahnte ich einmal an andrer Stelle um re reichen Leute zu ttetwt ligcn für ünialc Zwecke Das Mort ichetnt Anklang gefunden zu" haben - bei Nichtreichen. Professor Chun wrack, am dem .^ochfckiullebrcr-Taqe in Leipzig die gleiche Mahrmng au.' und fmM allenthalben Unterstützung. Und das ist Jit: “
überhaupt, io iverben unsre Reichen «ur durch eindring 1 lche, immer und allenthalben wiederholte Mahnungen fid) tfrier Verpflichtung bewußt werden. .. .
Oder glauben sic noch iminer nicht, daß os NN- 'ie wrrklich eine Pflicht ist, einen Teil ihrer Reichtümer tm allgemeinen .sn- i treffe anzuwenden?
Wie und wodurch sind sie denn reich geworden? ..Durch Arbeit!" Zum Teil gewiß: zum größten Teil aber ftnd lee Erben von Besitztümern, die ihre Ahnen anders erworben haben als durch Arbeit. Und cs wäre vielleicht nicht g<mz unberechligt, wenn die Gesellschaft diese Reichtümer beute ähnlich ,.*uru^ erwerben" würde. Durch Arbeit reich färben u nb^nme^enb Anaeböriae der Jndultrie unb des Handels. Aber danken stlvst äese ihren Reichäm allein ihrer Arbeit: hat niemand stmst einen Anteil daran? .
Um hierauf die Antwort zu finden, brauchen wir bloß an die bekannte Geschichte von Robinson Crmoe zu denken, des Schiffbrüchigen, der aller Mittel bar aus eine 'mm,chenleere Jme verschlagen wurde. Hätte Robimon es in lernet Gtn'anrkeit wohl ?e zu Reichtum, ja nur zu Wohlstand bringen können, ielbst wenn er Methu^ems Alter erreicht hätte? Und Robinson Crusoe war ein schon erwachsener und untnrichteter Rfmisch, er nahm mtt auf die Insel eine große » mem<Wt^r Dr^brung unb Wissen und Können, die ihm seuic vcrschi<^ien Arbnteri erleichterten, eigentlich überhaupt erst ermöglichten! Da- richtige Bild hätten wir erst, wenn wir uns emen Neugeborenen m seiner Hilflosigkeit und Nacktheit aus Robmions xsnle! versetze dachten. Was könnte dieser werden, gan.z allein, ganz aus sich angewiesen, bar jeder Hilfe eines Mitmenschen. .
Nur der Mensch unter Menschen,, der Mensch in der GcwU- schaft, kann überhaupt leben, kann lernen und arbeiten und etwas erwerben. Wer reich ist, dankt also der Gesellschatt zunächst das .Leben: denn der Einzige tonnte nicht teben, weil er völlig huflos zur Welt kommt. . . _ . ,
Wer reich ist, bantl der Gesellschaft weiter lerne Erziehung, fein Wissen und Können: denn der einzelne kann kerne schulen, Bibliotheken, Museen, and sonstige Bildungsstätten gründen, entwickln und unterhalten. , .
Wer reich wird, dankt der Gesellschaft eine ganz unschätzbar
Der Allcnsteiner Mordprozetz.
4 Mil en st ein, 17. Juni.
Tic heuttge Verhandlung begann mit Rücksicht auf die große Hitzc der letzten Tage, unter der alle Prozcßbcteiligten schwer zu leiden haben, schon um 81,? Uhr. Frau v. S ch ö n e b c ck -- We b er, die gestern einen sehr schweren Krampfanfall erlitten hat, sieht sehr abgespannt aus.
Oberstleutnant Tupschewski, der den ersten Vernehmungen in der Sache bcigewohnt hat, sagt weiter aus, die Acußcnmg v. Göbens, er könne nicht sprechen, cbe nickst Frau v. Schönebeck gesprochen habe, habe sich seiner Auffassung nach auf das intime Verhältnis unb nicht aus chic etwaige Anteilnahme an der Tat bezogen: eine Mittäterschaft sei seiner Meinung nach ausgeschlossen. v. Gäben sei in bezug auf die Weiber vollständig weltfremd gewesen: er habe wiederholt mit ihm (Zeugen) über die Möglichkeit eines Duells ohne Zeugen gesprocheii.
Unter allgemeiner Spannung wird hierauf Kriminalkommissar Wannowski vernommen. Er bekundet, daß er auf Befehl des früheren Kricgsministers von Einem nach Allenstein gekommen sei unb macht Mitteilungen über die Tatsachen, die zunächst den Verdacht einer Täterschaft des Herrn v. Gäben wachgerufen hätten, sowie über die ersten in der Villa Schönebeck von ihm vorgenommenen Untersuchungshandlungen. Im Schreibtisch des Herrn v. Schänebeck habe man bei der Gelegenheit Briefe gefunden, aus denen unzweifelhaft hcrvorgegangcn fei, daß Herr v. Schänebeck von den Verschlungen seiner Frau Kenntnis hatte. Von besonderem Interesse sind die Aussagen dieses Zeugen über das Geständnis, das v. Gäben am Tage nach seiner Verhaftung abgelegt hat. Als v. Gäben zunächst erklärte, er tonne nicht reden, ehe nicht Frau v. Schänebeck gesprochen habe, habe er, Zeuge, da auch er die Aeußerung lediglich auf das intime Verhältnis bezogen habe, ihm geantwortet: er könne sich beruhigen, Frau v. Schönebeck habe schon alles zugegeben. Daraus, sei v. Göban zusammengcbrochen unb habe ein volles Geständnis ab - gelegt. Gegen den Verdacht, daß er ohne weiteres den Major v. Schönebeck niedergeschossen habe, habe sich v. Göden dabei energisch zur Wehr gesetzt. Um Gottes Willen, habe er gesagt, dann wäre ich ja ein ganz gemeiner Meuchelmörder, glauben Sie nur das nicht. Er habe immer und immer wieder betont, er würde niemals den Mä,or waffenlos niederschicßen: feine Absicht sei vielmehr gewesen, den Major zu zwingen, eine Erklärung abzugeben, daß er auf seine Frau verzichte. Er sei auf diese Idee nur dadurch gekommen, daß Frau v. Schönebeck ihm ihr Unglück in der Ehe geschildert habe. .Die Frage, ob Frau v. Schänebeck über Quälereien durch ihren Mann gesprochen habe, und ob Frau v. Schänebeck überhaupt an der Idee beteiligt gewesen sei, habe v. Gäben ausdrücklich verneint. Der Zeuge betont noch besonders, er habe die feste Ucberzeugung, daß v. Gäben offensichtlich bemüht gewesen sei, die Wahrheit zu sagen. Der Zeuge saßt seine Eindrücke aus dieser ersten Vernehmung dahin zusammen: moralisch trifft die Angeklagte die Schuld, ob aber kriminalistisch etwas zu machen ist, steht meiner Auffassung nach zurzeit noch dahin. — Der, Vorsitzende macht den Zeugen gegenüber dieser Bekundung darauf aufmerksam, daß man nicht seine Meinung hären wolle, sondern tatsächliche Aussagen. — Kriegsgerichtsrat Konradi bestätigt im allgemeinen die Angaben des Vorzeugen. Er hat den Eindruck gehabt, daß v. Gäben
— Ein Kunstmuseum in Johannesburg. Tas neuentftanbenc sudaftikanische Reich wird fast gleichzeitig mit der Eröffnung des ersten Parlaments in Kapstadt die Gründung eines Kunstmuseums in Johannesburg feiern können. Tie neue Galerie verdankt ihre Entstehung der Initiative von Sir Hugh Lane, der eine Anzahl hervorragender Männer in England für seinen Plan zu inlcrefsieren wußte. Ot o Weit stellte allein 200000 Mark zu feiner Verfügung, und es kam eine stattliche Summe zusammen, die den Ankauf einer ganzen Anzahl ausgezeichneter Kunstwerke gestattete. Ein Museumsgebäudc sott mitten im Joubert-Park errichtet werden: man hofft, daß die 240 000 Mark, die für ein Denkmal des Krieges in Johannesburg zusammengebracht worden stnd, zu diesem Zweck verwendet werden. Tie Gemäldejammlinig, die gegenwärtig in London ausgestellt ist, enthält nur erlesene Stücfe moderner Kunst, neben Malern des heutigen England vor allem französische Jmprefsionisten, aber auch ein großes Bild von Puvis de Chavannes.Tie Quelle". Unter den wenigen Skulpturen beftndet sich eine hervorragende Porträlbüste von Rodin.
— Rätselhafte Höhlenmalereien. In verschiedenen Höhlen, die in dem Flußtal am Oberlauf des Senegal liegen, hat F. de Seltner an den Wänden in der Nähe des Eingangs Malereien aufgefunden, die Menschen und Tiere darstellen. 'Saneben waren Zeichen, die eine Art Buchstaben zu sein schienen, und andere Zeichen, deren Bedeutung völlig^ unbekannt war. Tas Ganze erinnert an die Felienbilder der Sahara, die Malereien der Buschmänner und die Höhlenmalereien, die sich in Frankreich und Spanien gefunden haben. Es scheint sich um das Werk von Menschen ans frühester geschichtlicher oder vorgeschichtlicher Zeil zu handeln. Merkwürdig ist, daß es nicht Leistungen der heutigen schwarzen Bevölkerung jener Gegend sein können. Ob es nun früher eine auf höherer Kulturstufe stehende Rasse tm
große Mitarbeit, die sie durch ihre Verkehre- unb Handelsemrich- hmgen leistet. Denn der einzelne kann sich feine Eisenbahnen unb Schisse selber bauen, keine Post und Börse selber entrichten.
Die Leichsoersicherungsordnung.
Der Ausschuß für die R e i ch sv cr sichernngsordnung setzte heute ihre Beratungen beim Kapitel: Sterbegeld und zwar beim § 216 fort. Dieser Paragraph setzt fest, daß vorn Sterbegeld zunächst die .Kosten des Begräbnisses bestrüten werden. Verbleibt ein Ueberschuß, so sind nacheinander bezugsberechtigt her Ehegatte, die Kinder, der Vater, die Mutter, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Auf Antrag der Sozialdemokraten wird das Bezugsrecht auch auf die Geschwister ausgedehnt. In dieser Fassung wird der Paragraph angenommen.
Die §8 217 bis 224 gelangen unverändert zur Annahme. 8 225 erhält im ersten Satze folgende Fassung: „Tritt ein Versicherter, der Krankcnhilfc braucht, zu einer anderen Kasse über, so übernimmt sic die weitere Leistung nach ihren Satzung!"
§ 226 handelt von den Versicherten, die wegen Erwerbslosigkeit ausscheiden. Ein sozialdemokratischer An- frag will die Rechte der Betreffenden verwahren. Ein Redner der Reichspartei wendet dagegen ein, daß die Krankenkassen nicht zu einer Arbeitslosenversicherung gemacht werden dürfen, die ihm an und sür sich sympathisch sei, wenn sich ein gangbarer Weg dafür finde. Der Vertreter der fortschrittlichen Volkspartci erklärte, es werde sich nicht umgehen lassen, daß die Krankenkassen vielfach als Ersatz für die noch fehlende Arbeitslosenversicherung dienen müssen. Vielfach geschehe das ganz ordnungsmäßig. Ein Arbeiter, der mit einem Lungenspitzen- Tatarrh behaftet sei, werde sich bei eintretender Arbeitslosigkeit sofort in ärztliche Behandlung begeben, während er sonst — vielleicht zu seinen, Schaden — toeitergearbeitet hätte. Bei leichteren Fällen von Gickst und Rheumatismus würde es ebenso sein. Die sozialdemokratischen Anträge werden schließlich gegen 10 Stimmen ab gelehnt.
Der 8 227 erhält nach einem national liberalen Anträge im ersten Absätze folgende Fassung: „Bestimmt der BundcS- rat daß nach 8 182 versicherungsfreie Personen freiwillig der Versicherung beitreten tonnen, so können für diese die,Regel- leiftunaen auf Krankenpflege und Krankenhauspf'lege beschränkt werden." Die Sozialdemokraten hatten Streichung des ganzen Paragraphen beantragt.
Ebenfalls auf Antrag der Nationalliberalen wurde ein 8 227 n neu eingeschaltet' „Versicherungsberechtigten, welche nur Anspruck, auf Krankenpflege und Krankenhausvslege erheben wollen, find auf Antrag die Beiträge entsprechend zu ermäßigen. Die Satzung hat die näheren Besttmmungen zu treffen."
$ 228 behandelt die Fälle, bei denen der Anspruch aus Srankengeld ruht. Der Paragraph bezieht sich auf die Verbüßung von Freiheitsstrafen und auf Ausländer, die ftch inS Ausland zurückbeqeben. Noch einem Anträge der Reichs- Partei erhält der erste Absatz nachstehende Fassung: „Die Kranfenhilfe ruht, solange der Versicherungspflrchttge eine Freiheitsstrafe verbüßt ober in einem Arbeitshaus oder in einer Besserungsanstalt untergcbracht ist" Im übrigen roirb dieser Absatz nach der Regierungsvorlage angenommen. Der zweite Msatz lautet nach einem konservativen Anträge: ,/Dte Krankenhilfe ruht für Berechtigte, die sich nach Eintritt des Ber- ficherunassalls freiwillig ohne Zustimmung des KapenvvrstondeS ins Ausland begeben, so lairge sie sich dort ohne diese aufhalten; für bestimmte Grenzgebiete kann der Bundesrat das Ruhen des Anspruchs ausschließen." Neu hinzugesetzt wurde auf Antrag der Konservativen cm Absatz 3, wonach die Hilfe ruht für Berechtigte, die wegen strasgerichtticher Verurteilung ausgewieicn werden. , .
Neri wurde auf Grund ernes konf erv ativen Antrags ein 8 228 a eingeschaltet: „Wenn der Anspruch des Bcrechttgten, der nach Eintritt deS Vcrsicherungssalls fernen Aufenthalt im Inland aufgibt, nicht ruht, kann chn die Krankenkasse für lernen Anspruch aus Krankenhille, den er im Jnlande gegen mc Kasse aus diesem Kranllieitsfall nach dessen vm:auL sichtlich er Dauer haben würde, mit einer entsprechenden Zahlung abfinden. .Hierbei sind für Krankenpflege drei Achtel des maßgebenden Grundlohnes anzusehen. Das Gittachten des ArzteS, über ^n sich ixe Beteiligen einigen, sonst das Gutachten des amtlichen Arztes über den Zustand des Erkrankten, ist auch im Streitfall für die Abfindung maßgebend. Das Gleiche gilt für Wochenhckfc unb ^a-
Scnegaltal gegeben &at, das ist eine Frage, die noch der genaueren Erforschung bedarf.
— Kostbare Worte. Eine vergnügliche Rechnung hat der Direktor des „Revertoire du Journal officiel" der französischen Republik ausgestellt: er I)at ausgerechnet, wie teuer die Steuerzahler die Reden der Parlamentarier bezahlen. Das Grgebm5 der mühsamen Arbeit ist die Erkennntnis, daß die französische Kammer im Jahre 1908 genau 608 Stunden und 45 Minuten getagt hat, durchschnittlich 3 Stunden unb 48 Minuten sür die Sitzung, im ganzen Jahre also täglich 1 Stunde und 39 Minuten. Dabei sind im Laufe des Jahres 413 Sieben gehalten worben, die ftn .^Journal officiel" ingefamt 549 664 Zeilen Platz eingenommen haben. Tie Demokraten haben genau03 Stunben und 28 Minuten gesprochen, die Rabikalen 81 Stunden 37 Minuten, die Radikal-Sozialisten 120 Stunden 51 Minuten, die Sozialisten 100 Stunden und 33 Minuten, die Progessisten 62 Sttmden fünf Minuten, die Nationalisten 33 Stunden 1 Minute, und die äußersten Rechtsparteien 42 Stunden 12 Minuten. Das ergibt, daß die Redner der Linken durchschnittlich 2 Stunden und 15 Minuten gesprochen haben, während die Redner der Rechten sich mit 48 Minuten begnügten. Bei dem Jahresgehalt von 15 000 Franto, das jeder französische Abgeordnete bezieht, kostet demnach dem Steuerzahler jede Redeminute der Linksliberalen 111 Frs. und jede Rcdeminute der rechten Parteien 3 1 2 Fr s. Das ist aber noch verhältnismäßig billig im Vergleich mit dem Senat. Die Senatoren beziehen das gleiche Gehalt, aber sie hatten seltenes Sitzungen ab unb sprechen auch weniger. Der Senat hat im gleichen Jahre 265 Stunden 35 Minuten getagt, durchschnittlich 3 Stunden 7 Minuten für die Sitzung ober 43 Minuten im Tage. Jede Redeminute eines radikalen Senators kostet die Natton 455 Frs. Die Senatoren der Progessistcnpartei liefern ihre Reden billiget, sie sprechen häufiger und mehr, so daß der Steuerzahler bei dem größeren Umsatz an Worten für die Minute nur 133 Frs. zu bezahlen hat. Ter Abgeordnete, der im Jahre 1908 am meisten geredet hat, war Caillauc, bet Verfechter der Einkommensteuer : seine Reden nehmerr im Journal nicht weniger als 41699 Zeilen ein. An zwefter Stelle steht Jaurßs mit 16 235 Zeilen, art dritter Barthou mit 15 630 Zeilen, an vierter Briand mit 13 720 Zeilen Von den damaligen Ministern hat Clemenceau in der Kammer insgesamt nur 6 stunben und 23 Minuten geredet unb im Senat 3 Stunden und 22 Minuten: er wird hierin von seinen Kollegen bet wettern übertroffen. Ter scheidenste Parlamentredner unter den Ministern ist der Unterstaatssekretär der schönen Künste Dujardtn-Beaumetz, bei 1908 in der Kammer nur 28 Minuten und int Senat gar nur 15 Minuten gesprochen hat
R.B. Darmstadt, 17. Juni. Der Sonderausschuß für die Verwaltungsgesetzrevision setzte heute die Beratung über bie Landgemerndeordnung fort unb erledigte eine weitere Anzahl Artikel dieses Gesetzentwurfs. Die Sitzung war nur von kurzer Dauer. Ter Ausschuß behielt sich bei den Wichtigelen Punkten, wie der Bildung von Ausschüssen in den Landgemeinden, den Anstel- lungs- unb Besoldungsverhältnissen der Gemeinbebeamten usw. die Enllcheidung vor. Die nächste Sitzung des Ausschusses ist wegen des am nächsten Mittwoch erfolgenden Zusammentritts der Kammer unbestimmt.
Der Finanzausschuß der 2. Kammer war heute vormittag zu einer Sitzung zusammen, an der als Regierungsvertreter F-inanzminister Braun und Geheimerat Dr. Becker teilnahmen. Es wurde zunächst der Bertcht des Abg. Dr. Osann ücher die von der Regierung vor- oeschlagene Abänderung des Für s or gekass en g ese tz es verlesen und genehmigt. Der Ausschuß nahm dann zwei besondere Mitteilungen des Finanzministers entgegen. Die eine betrifft die rechtzeitige Erledigung des Voranschlags. Die Regierung will die einzelnen Teile des Staatsvoran- schlags, die schon früiföeitig fertig gestellt werden tonnen, wie Justtzetai usw. von jetzt ab der Zweiten Kammer schon früher, als seither, zur Beratung vorlegen, dagegen andere Teile, wie den E i s e n b a h n e t a t, erst etwa Ende Dezember einzubringen, wenn das voraussichtliche Ergebnis besser überblickt Mrden kann. Bekanntlich war das Erträgnis der Staatseis enb ahn en im vorigen Etat nur auf 12 Mill. Mark eingeschätzt worden, wahrend es sich in Wirklichkeit au wett über 16 Millionen beziffern wird. Der Finanzminister teilte ferner mit, daß zur Bewältigung der wachsendem Steuergc schäfte ein weiterer vortragender Rat rtob wendig geworden ist: die Regierung beabsichttgt jedoch, dafür keine neue straft einzustcllen, sondern eine Ratsstelle in der Forstabteilung zu strettlien und dafür einen wetteren Vortragenden Rat für die Stcuerabteilung zu berufen.
Der G c fetz g ebungs a uss chu ß der 2. Kammer sollte heule zufammentreten, um die Beratung der Wahlkreiseinteilung zu beginnen. Da m letzter Stunde noch mehrere neue Änttäge hierzu eingegangen sind, wurde - beschlossen,' erst Ende nächster Wock)e in die Beratung ein-


