Ausgabe 
8.6.1910 Zweites Blatt
 
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Scheibe zerbrachen fwtfe, nm den ©ff<nrgenrrt eins anzu hängen. Lr hielt es für seine Pflicht, die Aeußenmg dem Direktor zu melden. An demselben Tage nachmittags 2/« Uhr wollte der Zeuge hinter feinem Kollegen Schneider ins Magazin gehen und er muhte dicht an der Kiste vorbei, in der der s2£ngeflagtc arbeitete. Er erhielt von hinten den Schlag. Zubrod sah, wie der Angenagte davonsprang, dann sei er vor Schmerzen zusammengebrochen, er habe geblutet und zwei Verletzungen am Kopf gehabt und sei sieben Wochen dienstunfähig gewesen, heute noch empfinde er häufig Kopfschmerze. Der Zeuge versichert, den Gefangenen im Vor­beigehen gar nicht bemerkt zu haben. Unwahr sei, daß er Müller schikaniert habe, er behandle einen Gefangenen wie den andereir,

Gefangenaufseher Schneider sah Zubrod taumeln und for­derte Müller auf, mit in Arrest zu gehen, welcher Aufforderung dieser ruhig Folge gab. Schneider schildert den Angeklagten als einen jähzornigen Menschen. Gr war sonst ruhig und ein Heuchler, den Mitgefangenen gegenüber war er roh und unfreundlich.

Die Vernehmung der Sträflinge, die in unmittelbarer Nähe bei der Tat waren, ergab, daß M. dem Ausseher Zubrod aufsässig war und wiederholt Drohungen gegen Z. ausstieß. Mehrere der Gefangenen sagen aus, daß sie an den Ernst der Drolhung^U glaubten. Von den weiteren Bekundungen der Zeugen ist die des Direktors von der Strafanstalt Butzbach, Clement, be­merkenswert. Der Angeklagte war ein schwer zu behandelnder Gefangener, der sich häufig grundlos befchrocrtc. M. zeigte ein mürrisches, verschlossenes Wesen, der Briefwechsel mit seinen An­gehörigen zeigte jedoch, daß er auch weicher Stimmungen zugänglich sei. Müller sei ein verschlagener, tückischer Mensch, dessen Fehler durch die mangelnde Erziehung und Angeborenheit zu erklären seien. Seine geistige Veranlagung sei die eines Durchschnitts­menschen, er schreibe eine gute Handschrift und orthographisch richtig. Man sei in Butzbach gut mit ihm ausgekommen, weil man ihn nachsichtig behandelt habe.

Direktor B o r n e m a n n von Marien schloß schildert den An­geklagten als rachsüchtig und verschlagen. Aufseher Zubrod sei ein besonnener ruhiger Beamter, der nur seine Pflicht tat, als er Müller wegen seiner Verfehlungen in der Anstalt anzeigte. Der Zeuge hat den Angeklagten, weil er ohne Erlaubnis seine Arbeits­stelle verlassen hat, mit 3 Wochen strengen Arrest bestraft.

Pfarrer Roth von Butzbach bemerkt, der Angeklagte fei über­aus empfindlich und leicht reizbar. Der Zeuge rühmt die An­hänglichkeit des Gefangenen an seine Familie.

Dem Pfarrer A l b o h n von Rockenberg hat der Angeklagte nach der Tat geklagt, daß der Aufseher Zubrod ihm nachstelle, ihm das Leben schwer mache und so sei er zu der Tat gekommen.

Der Sachverständige Dr. K u l l m a n n erklärt, daß M. in­telligent sei und ein sehr gutes Gedächtnis besitze. Er schreibt gute Briefe und habe Verständnis für die Moralbegrifse. Trotz­dem sei M. bereit, seinen Nebenmenschen niederzustechen. Der Grund dafür liegt in der übergroßen Reizbarkeit, die sich wie ein roter Faden durch das seitherige Leben des Angeklagten ziehe. M. sei geistig minderwertig, aber doch nicht in dem Maße, daß der Strafausschließungsgrund des § 51 d. Str.-G. bei ihm vorliege. Das Moment des Jähzorns könne nicht in Frage kommen, denn der Angeklagte wisse bis ins Kleinste hinein, was vorgekommen sei. Es ist nicht das Verdienst des Angeklagten, wenn der Schlag noch glücklich abgelausen ist, er hätte Zubrod tödlich treffen können.

Den Geschworenen werden 3 Schuldfragen vorgelegt: wegen Mordversuchs, Todschlagsvcrsuchs oder schwerer Körperverletzung mittels hinterlistigen Uebersalls.

Staatsanwalt Trumpert plädiert auf versuchten Mord. Man babc es mit einem rohen, rachsüchtigen und hinterlistigen Menschen zu tun, der nicht etwa im Jähzorn gehandelt, die Tat ausgeführt hat. Das Motiv der Tat sieht der Ankläger darin, daß Zubrod den Mann wiederholt und auch am Tage der Tat angezeigt hatte.

Der Verteidiger ist der Ansicht, daß die Frage wegen Mord­versuch zu verneinen, dagegen die des Totschlagsversuchs zu be­jahen sei. Die Aeußerungen, die M. vor der Tat habe fallen lassen, seien vollständig ohne Bedeutung. Der Hammer, den M. zur Tat benutzt hat, beweise, daß er ohne Uebertegung im Affekt gehandelt habe. Der Mann wollte dem Beamten einen Denkzettel

geben. Er konnte mit dem Hammer, wenn er unglmfGd) fräs, den Tod herbeiführen, deshalb sei Totschlagsversuch anzunehmen.

Die Geschworenen bejahten, den Darlegungen des Verteidigers entsprechend, den Totschlagsversuch. '

Staatsanwalt Trumpert beantragte eine Zuchthausstrafe von 14 Jahren und 10 jährigen Ehrverlust.

Der Verteidiger führte aus, daß die beantragte Strafe bei­nahe an die höchstzulässigc Strafhöhe heranreiche, die Tür das vollendete Verbrechen zugelassen sei. Es handle sich aber nur um den Versuch des Mordes. Der Angeklagte sei ein minder­wertiger Mensch, dessen Hang zu Gewaltätigterten krankhaft fei, so daß er eigentlich ins Irrenhaus gehört. Der Verteidiger bittet die Richter um ein milderes Urteil.

Der Gerichtshof erachtet eine sechsjährige Zucht­hausstrafe unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von zehn Jahren für eine ausreichende -ÄÜhne. M. nahm das Urteil mit völliger Gleichgültigkeit entgegen.

Der Allenfteiner Mordprozeh.

A Allenstein, 7. Juni.

Am heutigen zweiten Verhandlungstage wurde in der Ver­nehmung der Angeklagten Frau Weber fortgesahren. Sie hat sich von ihrem gestrigen Schwächezustand wieder erholt. Aus die Frage, ob die Angeklagte perversen 9letgungen gehuldigt habe, er­widert diese: vielleicht ja. Der Vorsitzende geht dann iveiter mit ihr die Einzelheiten ihres Verkehrs mit v. ©oben durch, die sich der Wiedergabe entziehen. Es kommt weiter zur Sprache, daß die Angeklagte 'eine zärtliche Mutter war, aber manchmal ihren kleinen Knaben schlug, daß er blut­rünstige Striemen bekam. Die Angeklagte entschuldigt das mit ihren Erregungszuständen. Sie behauptet and), daß sie wiederholt versuck)t habe, ein Ende mit ihren Liebesoerhättnissen zu machen, daß es ihr aber nicht möglich war, gegen die Versuchung anzu- kämpien. Sie gesteht ein, daß sie einmal nach Berlin gefahren, sich dort dem Taumel hingegeben und vollständig jeden Halt ver­loren habe, so daß sie sick) selbst zum Ekel wurde. Die Angeklagte erklärt, sie habe einmal einen Nervenarzt über ihren Zustand be­fragen luoCIen, habe sich aber schließlich geschämt. Auf die Frage des Vorsitzenden, auf welche Gründe sie ihre Willensschwäche auf erotischem Gebiete zurückführe, meint die Angeklagte, das würden die Aerzte wohl am besten wissen. Auf Befragen des Sach­verständigen gibt Frau Weber an, daß sie an Nachtwandeln gelitten und öfter Lach- und Weinkrämpfe bekommen habe. In Bernstadt habe sie einen Versuch gemacht, sich zu vergisten, in­dem sie das Gift der Herbstzeitlose einnahm. Ein auder^ mal brachte sie sich 10 bis 12 Alorvhiuiuiujektiouen bei. Weitere Selbst­mordversuche bestanden darin, daß sie versuchte, sich die Pulsaderii aufzufchuetben unb sich mit einem Tuche zu erwürgen. Die An­geklagte ivill dabei immer die ernste 9lbfid)t gehabt haben, wegen Lebensüberdrusses in den Tod zu gehen. 9luf die Frage eines Ge­schworenen, ob die Angeklagte an Gott glaube, erwidert sie, sie sei in Allenstem nur einmal zur Kirche gegangen, in der Kirche sähen sich ja die Leute dock) nur gegenseitig an. Trotzdem habe sie ihren Glauben und in diesem auch ihre Kinder erzogen. Bezüglich ihres Verhältnisses mit Herrn v. ©oben gibt sie an, dieser habe die Ab­sicht gehabt, sie zu heiraten. Sie habe das für Phantasterei und Spielerei gehalten, es aber Herrn v. ©oben nicht zu gestehen ge­wagt, da dieser dann sehr aufgeregt geworden wäre. Herr o. ©oben habe auch ihr gegenüber die Idee eines zeugeulofen Duells mit Herrn v. Schönebeck entivickelt und gesagt, das sei eine ganz ehr­liche Sache. Sie habe die Idee nicht für- ernst genommen.

In der Nachmittagssitzung stellte der Verteidiger Rechtsanwalt Bahii den Aiitrag, ben Oberst in türkischen Diensten Tup- schewski als Zeugen darüber zu laben, daß Herr v. Goeben bereits drei Monate vor der Tat ihm gegenüber die Absicht ent- wickelt habe, Herrn v. Schoeuebeck zu einem Duell nach ameri­kanischer Manier zu forbern. Dem Anträge wird stattgegeben. Es kommt weiter zur Sprache, daß Herr v. Goeben der Angeklagten zweimal ein Fläschchen mit Arsenik besorgt habe. Er habe dabei gesagt, es müsse ein Ende gemacht werben. Sie habe ihm das Gift aber wieder zurückgegeben und gesagt, so etwas sei ekelhaft.

Grossvater

Generaloberarzt i.

Darmstadt,

schweren Vater un

Heute nacht

Statt besonderer Mitteilung.

um Vs 12 Uhr entschlief sanft, nach kurzem , infolge eines Schlaganfalles, unser lieber

Schaedel geb. Schaefer SchaedeL

Die Beerdigung findet statt: Donnerstag den 9. Juni, Uhr nachmittags, vom Portal des Friedhofs aus.

MstcheruiigsliMige

Samstag den 11. Juni l. I., vormittaaS 8 Ubr anfangend sollen in der Wohng. des Heinrich Pfarrer l. von Villingen alle zu dessen Konkursmasse gehörigen Mobiliargegenstände, darunter zirka 50 Flaschen Branntwein, eine Partie Zigarren und eine größere Quantität Spezerei- waren öffentlich meistbictenb geg. Barzahlung versteigert werben.

Laubach, 7. Ium 1910.

Schmidt, 13195 ______Konkursverwalter.______

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Für die zahlreichen Beweise der Teilnahme bei nuferem schweren Verluste sagen wir herzlichsten Dank.

Alwin Andreas u. Frau geb. Sauer.

Gießen, 8. Juni 19 1 0. 3203

Bekanntmachung.

Die Verteilung der Zinsen aus der Todtenwart'fchen Stistung findet Jreitag den 10. Juni dieses Jahres, morgens um 5 Uhr, in der Ttadtkirche statt.

Gießen, den 6. Juni 1910. (B8/6

GroßhcrzogIiche Büraermeisterei Gießen.

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Eber-Verkauf.

Die Gemeinde Saasen hat einen überzähligen la. Eber zu verkaufen. Angebote sind bis zum Samstag den 11. b. M. bei Großherzoglicher Bürgermeisterei dahier einzureicheu, wo­selbst auch die Bedingungen einzusehen sind.

Saasen, den 4. Juni 1910. Iigg

Großherzogliche Bürgermeisterei Saasen.

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Heu- und AMMtglas-Lerßeigtrullg aus Gräflichen Wiesen.

1. Mittwoch den 15. Juni 1910, von morgen?« 8 Uhr an, in derGernarkungLaubach auf der (tzräfcnwiesc 34 Lose 30 Morgen;

2. au demselben Tage, mit Beginn um 9V» Uhr vormittags, auf den Schcllenbcrgcr (ohne Los Nr. 3) und Zicgelhütterteich wiesen ca. 30 Morgen:

3. an demselben Tage, mit Beginn um 10 Uhr vormittags, im Tiergarten auf 62 Morgen. Zusammenkunft in der Hirtenbach.

4. nn demselben Tage, nachmittags 4Uhr, auf der Schreiners- müblc bei Fretenseen. 1) von ca. 112 Morgen Wiesen im Wetterauer- gründ (Hartmannshausen biS SoMvlos), Wtese von Löwer; 2) von 163 Morgen im Wolfsgarten, Kreuzseencr- (Wiese von Löwer) Oberseener- und Livpergrund,-

5. Donnerstag den 16. Juni 1910, mit Beginn um 9 Uhr vormittags, in derAcvfclsbach" auf ca. 192 Morgen Wiesen da­selbst, am Altenkeller, in den verschiedenen Heegbrücken, Gölle-, Herrn- unb Herenwiefer

6. an demselben Tage, nachmittags von 1 Uhr an, auf bent Jägerhaufe von ca. 205 Morgen Wiesen in Rutharbshaufen, Mulsau, Langhecke, Geräums, Hohlgarten, Haurteilen, Lingel- unb Schiffcn- bad); ferner von ca. 6,5 Morg. Wiesen in der Silbach, Linnes, Elgers­bad), sowie von den Waldwegen üerfd)iebcner Reviere.

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Laubach, den 6. Ium 1910.

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Es wird Dann oer vielbesprochene Schwur Unter dem Weih­nachtsbaum besprochen. Die Angeklagte behauptet, daß sie einen solchen Schwur niemals geleistet habe, auchnicht habe leisten können, denn sie sei an dem fraglichen Tage mit Herrn v. Goeben nicht aüein gewesen. Als ihr die Aussagen des Herrn v. Goeben vorgehalten iverden, erklärt sie, daß sie sich diese Behauptung, wie manche andere, nicht erklären könne. Sie habe feine Ursache ge­habt, ihren Mann zu beseitigen. Der Vorsitzende meint, daß der Schwur überhaupt nid)t wörtlich zu nehmen sei.Der Schwur unter dem Tannenbaum" sei ein Stichwort der Zeitungen ge­worden. Es gelangen noch ztvei Briefe der Angeklagten an die Mutter des Herrn v. ©oeben zur Verlesung, aus denen hervorgeht, daß sie in der alten Tarne den Glauben erweckte, sie iverbe bereit Sohn heiraten, sobalb ihre Ehe geschieben sei. Die Angeklagte be­merkt hierzu, Herr v. Goeben habe seiner Mutter von der bevor- stehenben Scheidung und späteren Heirat mit ihr geschrieben, unb sie sei zu schwack) gewesen, zu tvlbersprecheu. Darauf würben bie Verhandlungen auf morgen vertagt. Es sollen zunächst die Aus­sagen des verstorbenen Herrn v. Goeben zur Verlesung gelangen. _

Markte.

ke.Frankfurt a. M. Schiveinemarktbericht vom 8. Juni. Aufgetrieben waren 1116 Schweine. Vollfleischige Schweine bis zu 2 Zentner Lebendgew. 00.00-00 Alk., Schlachtgewicht 00 00 Mk. Vollfleischige Schweine über 2 Zentner Lebendgewicht 0000 Mk., Schlachtgewicht 0000 Mk. Vollfleischige Schweine über 21/» Zentner Lebendgewicht 52.5055 Mk., Schlachtgewicht 65.0069^Dlk. Fett« schweiue über 3 Ztr. Lebendgewicht 52.5055.«)0 Mk., Schlachtgew. 6770 Mk. Fleischige Schweine Lebendgewicht 52.0055.00 Mk., Schlachtgewicht 6368 Mk. Sauen Lebendgewicht 0000 Mk., Schlachtgewicht 0000 Mk. Geschäft langsam, nicht ausverkauft.

Amtlicher Wetterbericht.

Oeffentliche Wetterdienststelle Gießen.

Verlauf der Witterung seit gestern früh: Unter dem Einfluß des hohen Druckes int Norden Europas war auch gestern die Witterung in unserem Gebiete heiter, warm unb trodeiu Zahl­reiche Gewitter haben nur geringe Abkühlung gebracht. Da das Hochdruckgebiet sehr beständig zu sein scheint, ist auch für morgen keine Aeuderung zu erwarten.

Wetteraussichten in Hessen am Donnerstag dem 9. Juni 1910; Sehr warm, heiter: vielerorts Gewitter.

Müller sche vaoeanstatt.

Mass erwärme d e r L a h n 1 9 °R.

Juni

1910

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Meteorologische Beobachtungen der Station Gießen.

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Oeffentliche Sitzung des Gießen, den 13. Mai 1910.

Großherzogl. Schöffengerichts. In der Privatklagesache B. 11/10. des Ernst Heß, Gießen,

Gegenwärtig: vertret, durch die NechtSanwälte

1. Geh. Justizrat Gebhardt, Justizrat Dr. Gutfleisch, Engisch als Vorsitzender, und Arnold, Privatklägers,

2. Ludw.Wagnerl. Gr.-Buseck, gegen

3. Konr.Sommerladl. Beuern, den H. Wiesner, Bad-Rauheim, als Schöffen, vertreten durch Rechtsanwalt

Aktuariatsassistent Sartorius, Dr. Katz, Gießen, Angeklagten, als Gerichtsschreiber. wegen Beleidigung,

erschienen bei Aufruf der Sache:

1. für den Prioatkläger Rechtsanwalt Arnold,

2. für den Angeklagten Rechtsanwalt Fischer, Unter­vollmacht des Dr. Katz überreichend.

Die Verhandlung begann mit dem Aufrufe der Sache. Es wurde von den Parteivertretern ein Vergleich des aus der Anlage zu diesem Protokolle ersichtlichen Inhalts übergeben und verlesen.

Die Erschienenen erklärten, daß dem Privatkläger die Veröffentlichung überlassen bleibe.

gez. Gebhardt. Sartorius.

F. d. A.

(L. S.) gez. Bühner,

Gerichtsschreiber.

Bll/10.

In Privatklagesachen

des Redakteurs Ernst Heß in Gießen, Privatklägers, gegen

den Obstbaulehrer H. Wiesner in Bad-Rauheim, Angeschuldig» ten,

wegen Beleidigung

erklärt derAngeklagteObstbaulehrerH. Wiesner in Bad-Rauheim: Ich nehme hierdurch den dec Redaktion des Gießener Anzeigers in Briefen und einem Flugblatt gemachten Vorwurf, die Redaktion habe das RcdaktionSgeheimnis nicht gewahrt, unter dem Ausdruck des Bedauerns als unwahr zurück und verpflichte mich alle Kosten deS Verfahrens zu tragen. Ich willige zugleich ein, daß diese meine Erklärung sowohl im Gießener Anzeiger, wie auch in der Reuen Tageszeitung unb dem Oberhes- fischen Anzeiger in Friedberg je einmal auf meine Kosten veröffentlicht wird.

Gießen, den 12. Mai 1910.

gez. H. Wiesner.

Für die Abschrift:

(L. S.) gez. Bühner,

GerichtSschreibec Gr Amtsgerichts Gießen.

Wird hiermit veröffentlicht: Gießen, den 6. Juni 1910.

« Für die Rechtsanwälte:

Geh. Iustizrat Dr. Gutfleisch, Fr. Engisch und F. Arnold: gez. Engisch,

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