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5.5.1909 Erstes Blatt
 
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Erstes Blatt

ISS. Jahrgang

Mittwoch S. Mai 1909

bis °°rmM°A"s"uE Rotationrdmck und Verlag der Srühl'lchen Unlv.-Vuch. und Steindruüere« R. Lange. Redalttan, Expedition und Druckerei: Schlliftratze 7.

Nr. 104

Der «iehener Anzeiger erscheint täglich, außer Sonntags. - Beilagen: viermal wöchentlich GietzenerLamilienblätter; zweimal ivöchentl.Ureir- blaNsürdenttreisSiehen (Dienstag und Freitag); zweimal monatl. Land­wirtschaftliche Seitfragen Fernsprech Anschlüsse: iiir die Redaktion 112, Verlag u. Expedition 51 Adresse für Depeschen:

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Gießener Anzeiger

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General-Anzeiger für Oberhefsen MM

Die heutige Nummer umfaßt 10 Seiten.

Stimmungsbild aus dem Reichstage.

Berlin, 4. Mai.

Wenn ettvad die Zerfahrenheit der ürnerpolitischen Situation illuftriert, so ist es die Tatsache, daß in diesem Augenblick eine Verhandlung wie die heutige mögliä; war. Alle Augen sind auf den Reichstag gerichtet: in atemloser Spannung harrt man der Lösung der Frnanzreformfrage; das Gespenst der Auflösung schwebt greifbar in der Luft; die Finanzkonrnrission ersucht um Erweiterung ihrer Ar- beitszmt und der Seniorenkonvent lehnt dieses Ersuchen ab. Eine Roche wichtiger Gesetzvorlagen, wie die Sicherung der Bauforderungen, das Viehseuchen gesetz usw., sind von den Kommissionen für die Plenarverhandlung fertig gestellt aber das Plenum weiß nichts besseres als nun schon den Klveiten Sitzungstag auf die Besprechung der sozialdemo­kratischen Interpellation über die Betriebskassen zu ver­wenden ! Da die Angelegenheit nun einmal auf der Tages­ordnung stand, wurde auch weiter ausgiebig darüber ge­redet, obgleich das, was überhaupt gesagt werden konnte, schon in der letzten Sitzung gesagt worden war Namentlich hatte der Staatssekretär v. Bethrnann-Hollweg in einer Rede, in der er von neuem sein Bestreben und seine Fähigkeit zeigte, sich bei der Untersuchung sozialwirtschaftlicher Ver­hältnisse gleicherweise frei zu halten von theoretischer Ab­wegigkeit, wie von der Einseitigkeit eines Parteistandpunktes den Nachweis geführt, daß ein Einschreiten der Gesetzgebung zur Abstellung der Mißstände, soweit sie diesen frcüDiHigcn Leistungen der Arbeitaober etwa anhaften, zurzeit nicht möglich sei und daß sich eine praktische Regelung am besten durch die aufsichtsamtliche Tätigkeit des Privaiver sicherungsamtes ergeben werde, das der Frage sein Augen merk schon seit längerer Zeit zuwende. Die Sozialdemo­kraten Hengsbach und Hus betrieben wie schon oft das Ge schäft der Verunglimpfung sozialpolitischer Einrichtungen, die von ihren Parteigenossen im Auslande ohne Rückhalt als mustergültig anerkannt werden, und der Pole Brejsti stieß in dasselbe Horn. Davon stach himmelweit ab die Art, in der der christlich-soziale Arbeiterführer Behrens über diese Leistungen der Werksöesitzer urteilte. Wenn auch er, wie es am ersten Verhandlungstage von liberaler Seite ebenso wie von konservativer geschehen war, gewisse Siche­rungen wünschte gegen eine Benachteiligung der aus dem Be triebe und damit auch aus der Betriebskasse ausscheidenden Arbeiter, so stimmte er doch voll den anertennenden Worten zu, mit denen Dr. Arendt der sozialpolitischen Leistungen der Firma Krupp gedachte.

Stimmungsbild aus dem preuh. AbgeordnetechM-..

Berlin, 4. Mai.

Mit der allgemeinen Aussprache über die höheren Lehran st alten kam man im Abgeordnetenhaus am Dienstag glücklich zu Ende. So wenig Neues die De batte bot, war sie stellenweise doch recht interessant. Und das war das Verdienst der beiden freisinnigen Äedner Eick­hoff und Cassel und des Nationalliberalen Dr Maurer. Herr Eickhoff nahm sich der Schulreformbe loegung, zu deren Leitern er gehört, und seiner engeren Ltandesgenossen, der Oberlehrer, mit Wärme und guten Gründen an und gab dem Oberhause eins auf den Hut ivegen jener wunderlichen Resolution derHerren", die in ödestem Schematismus eine Pflichtstundennorm für die Oberlehrer ausstellt. Herr Cassel focht in temperament­voller Rede für das humanistische Gymnasium, ohne den praktischen und idealen Wert der gleichberechtigten Real- 'anstalt anzutasten. Dr. Maurer gab wertvolle Fingerzeige sür eine weitere Reform unseres höheren Schulwesens. Namentlich zum Berechtigungswesen fand der national- liberale Schulmann sehr beachtenswerte Gedanken, und auch feine Vorschläge wegen der Universitätsbildung unserer höheren Mehrer fanden eingehende Würdigung. Am Mittwoch beginnt die Spezialdebatte.

Vie neue hessische Städteordnung.

Mit "ber soeben erfolgten Vorlage des Gesetzentwurfs, be- weffend die Städteordnung, kommt die Regierung einem vielfach geäußerten Wunsche nach, aus dem großen, sechs Gesetzentwürfe umfassenden Werk der hessischen Verwaltungsgefetzrevision das tem l»rigen Landtag als eine einheitliche Vorlage zugegangen Ivar, jetzt zunächst die wichtige Materie der Städteordnung fltr parlamentarischen Beratung zu stellen. Die Land­gemeindeordnung, die von dem Sonderausschuß des 33. Landtags schon nahezu vollständig durchberaten und zum Ab­schluß gebracht worden war, soll den Landständen 'in Kürze eben salls zugehen, desgleichen der Entwurf einer neuen Kreis -und Vrovinzialordnung, die von dem Zustandekommen der llmgeschltung des Gemeindesteuerwesens abhängig ist.

Die neue Vorlage über die Städteordnung ist im allgemeinen dieselbe geblieben, wie der dem früheren Landtag zugegangene Entwurf. Es sürd nur wenig Aenderungen darin Sorgen» nun en norden, insbes. haben alle von dem früheren Sonderausschuß wrgeschlagcnen Abänderungen, zu denen die Regierung damals ihre Zustimmung erklärte, in dem neuen Entwurf Berücksichtigung Pfunden. Als neu ist der Umstand zu begrüßen, daß die Re- jiermrg einer großen Zahl geachteter Gemeindebürger das passive Wahlrecht gewährt hat, worauf wir weiter unten näher eingehen werden.

Heber dix Zusammensetzung der Stadtverordneten-- cersammlung bestimmt der Entwurf das Gleiche wie das z. Zt. gültige Gesetz, nämlich, daß diese bei Stadtgemeinden von 300(7 Ris 4000 Einwohnern aus 12 Stadtverordneten besteht, von 40u0 Lis 10 000 Einwohnern aus 15, bei Stadtgemeinden bis zu 20 000 Srinwohnern aus 18, bis zu 30 000 aus 30, bis zu 60 000 aus 36 inb in Städten über 60 000 Einwohnern aus 42 Stadtverordneten, tun denen mindestens die Hälfte aus dem höchstbesteuerten Drittei! Ser zur Stadwerordneteriversamnilung Wählbaren zu wählen ist. Wahlberechtigt zur Stadwerordnetenversammlung sollen alle RLinnlichen Einwohner der Stadt sein, die die deutsche Reichs- angehörigkeit besitzen und seit 3 Jahren in der Gemeinde wohnen, enter der Borausseyung, daß sie am Wahltage das "25. Lebens­

jahr vollendet haben und vom 1. April des iynt Rechnungsjahr, in dem die Wahl stattfindet, vorhergehenden Jahres an gemeinde­steuerpflichtig sind. Eine wesentliche Neuerung gegen­über dem geltenden Recht und teilweise auch den früheren Ent­wurf bringt der Artikel 43, der die z. Z. geltende Vorschrift, wonach Geistliche und Volksschullehrer, sowie Beamte der Staats­anwaltschaft und staatliche Polizeibeamte nicht zum Amte eines Stadtverordneten wählbar sind, streicht. Nunmehr sollen nur nicht wählbar sein: Aktive Militärpersonen, Mitglieder des Mini­steriums des Innern; der Provinzialdirektor und der Kreisvat nebst ihren Stellvertretern; Bürgermeister, Beigeordnete und Magistratsmitglieder, sowie Verwandte dieser. Staatsbeamte und Vvlksschullehrer sollen zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl der Erlaubnis ihrer vorgesetzten Dienstbehörde bedürfen. Die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Fann, wenn die Orts satznng solches bestimmt, nach Wahlbezirken erfolgen, sonst gilt der Bezirk der Stadtgemeinde als Wahlbezirk. Bezüglich der Wahl selbst ist das für die Reichstagswahl festgelegte Wahlver­fahren in Vorschlag gebracht.

Der Städtebürgermeister ist der verantwortliche Leiter der gesamten städtischen Verwaltung; ihm stehen besoldete und unbesoldete Beigeordnete zur Seite, die Mindestzahl der Bei­geordneten beträgt zwei, sie kann durch Ortssatzung höher bemessen werden. Der Bürgermeister wird auf 12 Jahre, die besoldeten Beigeordneten auf 6, höchstens 12 Jahre, unbesoldete auf 6 Jahre gewählt. Nach Ablaus der ersten Wahlperiode kann die Wieder mahl des Bürgermeisters und der besoldeten Beigeordneten aus Lebenszeit erfolgen. Wie im früheren Entwurf ist die Regelung des Ruhegehaltes der Bürgermeister und Beigeordneten entsprecl>end Den Vorschriften für die Staatsbeamten vorgesehen. Der Bürger meister führt den Vorsitz in der Stadtverordnetenversammlung, er verteilt die Zweige der Verwaltung unter die Beigeordneten, die zugleich seine Stellvertreter sind und zwar in erster Linie die besoldeten Bürgermeister.

Die Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversamm img Tarnt besonderen von dieser zu wählenden Ausschüssen übertragen werden; außerdem sollen zur dauernden Verwaltung inzelner Geschäftszweige Deputationen bestellt werden, in ivelck^n der Bürgermeister oder ein Beigeordneter den Vorsitz flchrt.

Heber die Ernennung der städtischen Beamten be­stimmt der Entwurf, daß diele auf Beschluß der Stadtverordneten Versammlung durch den Bürgermeister erfolgen soll. Die An lellung kann unwiderruflich sein, sie kann aber auch unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs erfolgen.

Die Gemeindeausgaben sollen zuerst aus den Ertrag Nissen des Vermögens und der wirtschaftlichen Unternehmungen der Gemeinde, aus den besonderen Ausschlägen und Abgaben, -owie sonstigen .Gemeindeeinkünften bestritten werden; der als iann noch ungedeckte Aufwand ist durch 'Gemeindeumlagen auf; :ubringen. Gewerbliche Unternehmungen der Stadt, wie Gas und Elektrizitätswerke, Theater usw. sollen so verwaltet werden, oas; durch die Einnahmen mindestens die gesamten durch die Unter uehmung der Gemeinde erwachsenden Ausgaben eingebracht wer Den. Ecne Ausnahme soll nur dann zulässig fein, wenn die Unternehmung zugleich dem öffentlichen Interesse dient.

Heber die fakultative Einrichtung der Magistrats­verfassung, über die auch die geltende Städteordnung Be tmrnrungen trifft, bringt der Entwurf eingehende Vorschriften. Die Magistratsverfassung soll in Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnern auf Antrag der Stab Vertretung mit Genehmigung Des Ministeriums des Innern eingeführt werden können; Magistrat und Stadwerordnetenversammlung bilden dann die Stadtvertre ung. Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister, den Bei geordneten intb 610 besoldeten oder unbesoldeten Stadträten.

Die staatliche Oberaufsicht über die städtischen An Gelegenheiten wird in erster Instanz vom 'KreiSrat, in höherer Instanz vom Ministerium des Innern ausgeübt.

Der Entwurf sieht vor, daß das Gesetz gleichzeitig mit den Gesetzen über die Verwaltungsrechtspflege sowie die Kreis- und Provinzialordnung in Kia ft treten soll Man wird deshalb auch der Vorlegung dieser Entwürfe in abseh Darer Zeit entgegensehen können.

Politische Ccigesjchar».

Sparsamkeit.

Die preußische Regierung hat soeben eine bemerkens­werte Verfügung erlassen. Im Interesse größerer Spar am Feit wird darin eine sachgemäße Beschränkung der Dienst­reisen angeordnet. In der Verfügung heißt es: Dir Neisetätigkeit der Beamten bat in den letzten Jahren einen Umfang angenommen, der zu einer nicht zu rechtfertigenden Belastung der Fonds geführt hat. Reisen, die im wesent­lichen nur repräsentativen Charakter haben, sind auf da, unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Mehrere Diensi- gefchäfte in derselben Gegend sind, wenn irgend angängig, in einer Reise zu erledigen. Die Zahl der teilnehmender Beamten ist aus das unumgänglich notwendige Maß zi beschränken. Eine besondere Beschränkung wird die Be schickung von Kongressen und ähnlichen Veranstaltungei erfahren müssen. Derartige Veranstaltungen haben sich in letzter Zeit sehr erheblich vermehrt. Ganz besonders ha die Zahl der zu ihnen entsandten Beamten zugenommen Der Nutzen der Teilnahme von Beamten an diesen Veran­staltungen ist im allgemeinen nur gering; ihre festliche mehr auf Darbietung von Vergnügungen gerichtete Seite ist vielfach ganz unverhältnismäßig ausgebildet. Aus biefer. Gründen muß die Teilnahme von Beamten an Kongressen usw. möglichst eingeschränkt werden. Wird die Teilnahme aeftattet, so muß sie auf die Anwesenheit bei den fach liehen Verhandlungen beschränkt werden. Wichtig wäre es aber auch, daß den Beam-en nur die tatsächlichen Aus lagen ihrer Dienstreisen ersetzt werden, damit nicht, wie es vorgekommen sein soll, Dienstreisen Gelegenheit zur Er­höhung des Einkommens bilden.

«

Kolonialbahnen.

Dem Reichstag ist der Vertrag des Reiches mit der deutschen Kolonial-Eisenbahnbau- und Betriebs-Gesellschaf in Berlin über den Bau der Teilstrecke Mombo-Buiko der Hsambara-Bahn zur Kenntnisnahme zugegangen. Strecke soll 3 850 000 Mk. kosten und einen Meter Spur weite haben. Ferner ist dem Reichstage das Abkommen über die Aufstellung eines ausführlichen Entwurfes und Kostenanschlages für den Bau einer Eisenbahn von Duala

nach Widimenae, sowie über den Bau einer Teilstrecke Duala- Edea dieser Bahn zur Kenntnis vorgelegt worden.

Der Seniorenkonvent des Reichstages

hat gestern Lum Wunsche der Finanzkommission, zu ihren Gunsten in Dieser Woche die Plenarsitzungen ausfallen zu lassen, dahin Stellung genommen, baß es bei ber bisherigen Regelung bleiben soll, Has heißt, es sollen bie Plenar­sitzungen am Freitag und Samstag zu Gunsten der Kom­mission ausfallen. Der Montag soll ganz frei bleiben.

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Die Gewerbekommission des Reichstages beriet gestern u. a. über die Registrierungspflicht derjenigen Personen, welchen Hausarbeit übertragen ist. Entgegen der Regierungsvorlage, die in § 134 nur eine teilweise Re- gistrierungspflicht verlangt, will ein sozialdemokratischer Antrag die Registrierungspflicht im allgemeinen einführen. Dieser Antrag wurde bei ber Abstimmung angenommen. Ferner wurde ein Zentrumsantrag angenommen, demzu­folge die von der Regierung ebenfalls in dem § 139 nnn- destens halbjährig geforderte Revision aller Hausarbeits­werkstätten auf das Nahrungs- und Genußmittelgewerbtz beschränkt wird.

Zur Reichsfinanzreform.

Die freisinnige Fraktionsgemeinschaft stellte gestern ein* stimmig ihre weiterhin in der Steuerkommission einzu­nehmende Haltung fest. Im konservativen Fünfziger-» ausschuß stimmten, wie jetzt zugegeben wird, für die Erb­au fallsteuer 38, dagegen 7, darunter die Sachsen und der Staaatsminister Graf Botho Eulenburg. Für das Ver­trauensvotum an den Vorsitzenden v. Normann und die Haltung der Partei stimmten alle Mitglieder geschlossen.

Türkei.

Großwesir Tewfik Pascha hat gestern vormittag im Palais dem Sultan die Demission des Kabinetts einge­reicht. Mit ber Bildung des neuen Kabinetts hat ber Sultan Hilmi Pascha betraut. Einer Meldung des Zeremonien­meisters zufolge findet die Zeremonie der Schwert urn- gürtung am nächsten Montag statt. Das diplomatische Korps wird dieser Feier beiwohnen. Der neue Sultan scheint es zu verstehen, sich die Gunst seines Volkes zu erwerben. Türkischen Blättern zufolge hat der Sultan nämlich die von der Finanzkommission auf 25 000 Pfund herabgesetzte Zivilliste auf 20 000 Pfund ermäßigt. Dieser Entschluß wird sicherlich vom Volke gewürdigt werden und dem Sultan neue Sympathien werben. Er wird diese Sym­pathien des Volkes umsomehr gebrauchen, als der Exsultan allem Anschein schon Versuche macht, die Albanesen für sich zu gewinnen. Wie es 9(bbul Hamid trotz der strengen Bewachung seines Exils in Saloniki möglich geworden ist, das ist freilich einstweilen noch unerklärlich. Bei der Auf­nahme des Inventars in den Zimmern Abdul Hamids in Konstantinopel wurden übrigens Rechnungen über bei Banken deponierte Gelder, Aktien, Schmuckstücke und Bank­noten int Betrage von 300 000 Pfund gefunden; ferner wurden drei Kassen beschlagnahmt, die heute geöffnet werden. Die Sachen wurden nach Dem Kriegsministerium gebracht. Die Deputiertenkammer hat die Regierung ermächtigt, bei Der Ottomanbank auf die österreichisch-ungarische Entschädi­gung eine halbe Million Pfund für dringende Ausgaben aufzunehmen. In den unterirdischen Gängen des Mldiz inb nach bemLok.-Anz." 500 Säbel und 10000 Zievolver gefunden worden. Ein offenkundiger Beweis, daß Abdul Damit) der letzten reaktionären Bewegung nicht fern ge­standen hat. Daß auch heute noch nicht alle Gefahr für das neue Regime geschwunden, ist klar. Die in Kon­stantinopel eingelaufenen Nachrichten aus Asien lauten chlecht. Aus Erzerum wird neuerdings über 300 getötete Armenier berichtet. Malathya ist von den Kurden bedroht, ^luch das deutsche, englische und italienische Konsulat in Mersina, wohin die Christen geflüchtet sind, werden bedroht.

Der frühere serbische Kronprinz macht wieder einmal in unliebsamer Weise von sich reden, üus Belgrad kommt nämlich die Nachricht, daß König Peter Dem Ministerrat die Mitteilung gemacht habe, der ehe­malige Kronprinz Geora habe sich geweigert, die ange- undigte Reise nach Englano anzutreten und energisch ver- angt, der Ministerrat möge das von Paschitsch abgeaebene Versprechen einlösen, ihm zur Bezahlung seiner Schulden "ofort eine Million Franks einzuhändigen. Wenn er diesen Betrag nicht bald erhalte, werde er sich sofort nach Nisch begeben. Die Offiziere der dortigen Garnison hätten ihn aufgeforbert, einen Staatsstreich zu inszenieren.

Neues von Castro.

Vor einigen Tagen hat der venezolanische Expräsident Castro Frankreich verlassen, weil ihm, wie das Pariser Journal" erfährt, ein Freund aus yrewyork telegraphisch Den Ausbruch einer neuen Revolution in Venezuela ge­meldet hat. Der Präsident Gomez werde beschuldigt, die Verfassung verletzt und die Einmischung des Auslandes provoziert zu haben. Die Bevölkerung fei sehr erregt über Diese Einmischung, besonders über den Einfluß, den die O^ockd- amerifaner auf die innere Politik Venezuelas zu gewinnen mchen. Armee und Volk seien gegen Gomez und verlangten Castros Rückkehr. Der Vizepräsident Velutini, dem Gomez während seiner Reise nach Maracaibo die Regierung über­geben, könne nicht gegen die patriotische Erhebung an- ämpfen. Castro zeigte dies Telegramm bem Mitarbeiter DesJournal" und fügte hinzu, daß alle küi-zlich veröffent- ichten Versprechungen Gomez' hinfällig seien, weil Gomez -men Teil der versprochenen Minen und Wälder heimlich bereits verkauft habe. Gomez wolle nur die europäischen Mächte ködern, um durch ihre Unterstützung im Besitz der Gewalt zu bleiben.

Die Depesche an Castro, die von einer Revolution in