Nr. 73
159. Jahrgang
Samstag, 27. März 1909
Lrjcheinl tSgUch mti Ausnahme be8 Vomffag»
Die „Siebener LamMendlatter- werden dem „Anzeiger* viermal wöchentlich betgelegt. das „Krctsbloti (fit den Kreis Eietzen" zweimal wöchentlich. Dir „kandwirlschastticheu Leit» fragen" erscheinen monatlich zweimal.
Eichener Anzeiger
Generai-AnZeiger für Gberhefsen
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Redaktion: 113. TeU-Adru AnzetgerDießen.
Deutscher Reichstag.
234. SitzungamFreitag, den26. März.
Am Tische des Bundesrats: Bethmann-Hollweg, Kräfte, Wandel.
Präsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung um 2 Uhr.
Das in die Kommission zurückverwiesene Kapitel des Etats für das Reichsamt des Innern über die Besoldungen der Bureau-, Kanzlei- und Unterbeamten des Statistischen Amtes wird debattelos bewilligt. Angenommen wird eine Resolution der Budgetkommifsion, welche für sämtliche Reichsressorts einheitliche Bestimmungen über die Pauschalvergütungen an Beamte, betreffend Schreibgerätschaften, und über die Beschäftigung der Bureaubeamten fordert.
ES folgt die Beratung des Kapitels: Gouverneure, Kommandanten und Platzmajore aus dem Militäretat.
Der Berichterstatter der Kommission, Abg. Erzberger, ist nicht anwesend.
Abg. Gothein (Freis. Vg.):
DaS HauS hat wiederholt festgestellt, daß der Berichterstatter her Kommission nicht aufs Wort verzichten darf, wenn mündlicher Bericht beschlossen worden ist. Wir sind gar nicht in der Lage, festzustellen, welche Gründe für die Bewilligung des Kapitels in der Kommission angeführt worden sind. Ich bitte den Präsidenten, den Berichterstatter zu veranlassen, hier mündlich Bericht zu erstatten.
Abg. Bassermann (Natl.):
Ich schließe mich diesen Ausführungen an und bitte, diesen Punkt zurückzustellen, bis der Beruhterstatter erscheint
Präsident Graf Stolberg:
Ich kann den Berichterstatter nicht zwingen, hier zu sein.
Der Berichterstatter Abg. Erzberger (Zentr.) erscheint jetzt im Saale und berichtet über die Kommissionsberatung.
Abg. Rogalla v. Bieberstein (Kons.):
Vor zwei Jahren beschäftigte sich die Presse mit einer fenfa- tionell ausgebauschten Affäre von Swinemünde. Dein Kommandanten von Swinemünde wurde zum Vorwurf gemacht, daß er die damalige Ankunft der englischen Flotte zwei Stunden zu spät mit einem Salut angekündigt habe. Dr. Müller-Meiningen hat die Anschuldigungen hier wieder ausgenommen. Ich weise sic zurück und stelle fest, daß der Kommandant damals schwer erkrankt war, und daß die englische Flotte wegen Nebel nicht früher gesichtet werden konnte.
Abg. Dr. Müller-Meiningen (Freis. 93p.):
Von Beschuldigungen kann zunächst keine Rede sein. Wenn der Äomuianbant erkrankt war, so hätte er einen Vertreter stellen müssen.
Abg. Rogalla v. Bieberstein (Kons.):
Ich bedauere, daß Dr. Müller bei seiner Beschuldigung bleibt.
Das Kapitel wird betoilligt, ebenso debattelos daS Kapitel des P o st e t a t s : Vergütungen an auswärtige Post- und Telegraphenbehörden sowie an Eisenbahn-, Schiffs- und Telegraphenunternehmungen, Beiträge zur Unterhaltung der internationalen Post- und TelegraphenburcauS, 28 269 000 Mark. Hinzugefügt wird die Bestimmung: Verträge sind dem BundeSrat und Reichstag in geeigneter Weise vor Beschlußfassung über die an- gcfordertcn Etatssummen zur Kenntnis zu geben.
Der Etat über den allgemeinen Pensionsfonds.
Berichterstatter ist Abg. Graf Oriola (Natl.).
Abg. Erzbcrgcr (Zentr.):
Tas Anwachsen des Pensionsfonds vollzieht sich in geradezu beängstigender Weise. Unser heutiges System führt ja dazu, daß ein großer Teil der Offiziere :n verhältnismäßig jungen Jahren pensioniert werden muß. Ein bedeutender Prozentsatz davon tritt dann in den Privatdienst über. Da wäre es nur richtig, daß diesen im Privatdienst tätigen Personen ihr neues Einkommen auf die Pension angerechnet wird. Leider sind meine Anttäge in dieser Richtung abgelehnt worden.
Beim Auswärtigen Amt werden sehr viele Beamte „jur Disposition" gestellt. Wenn ein hoher Beamter aus politischen Rücksichten ausscheidet, weil seine Ansichten sich nicht decken mit denen des Chefs so ist das begreiflich. Die Zur-Dispo- sitionsstellung darf aber nicht etwa bloß erfolgen, um gewissen Beamten das ganze Gehalt zu sichern, statt der geringeren Pension.
Der Berichterstatter
Graf Oriola (Natl.)
stellt fest, daß in dieser Hinsicht der Schatzsckretär in der Kommission befriedigende Zusicherungen gegeben habe. ,
Die Diskussion wird auch auf den Etat des R e i ch s - I n » validen fonds ausgedehnt.
Abg. Gothein (Freis. Vg.):
Es gibt sehr viele Leutnants, die pensioniert werden, obgleich sie an keiner anderen Krankheit leiden als an Schulden, oder die das väterliche Gut übernehmen wollen, um den notleidenden Landwirt zu svielen. Bezüglich der Pensionierung von Offizier e n ' sollten dieselben Grundsätze maßgebend sein, die im Zivilleben g-llen. Unsere Finanzlage macht das dringend not» wendig. „
Generalleutnant von Lallet des Barres: .
Es wird immer über das Anwachsen des Pensionsfonds geklagt. Dieses ist aber durch die Verhältnisse bedingt. Die Offi- ziere werden keineswegs besser behandelt als die Mannschaften. Seit zwanzig Jahren sind die Pensionen der Offiziere um 90 Prozent gestiegen, die der Mannschaften um 124 Prozent, und die der Hinterbliebenen um 225 Prozent. Es werden auch viele Offiziere ohne Pension verabschiedet.
Abg. Görcke (Natl.) führt Klage über die jetzt übliche Art der Bekanntmachungen der Verwaltung des Reichsinvalidenfonds. Die Verhältnisse würden dadurch verschleiert.
Die Etats de? Allgemeinen Pensionsfonds und des ReichS-Jn- validcnfonds werden bewilligt. Angenommen wird eine R e - s o l u t i o n der Budgetkommission, die eine wesentliche Verbilligung der Verwaltung des Reichs-Jnvalidenfonds fordert.
Die Anstellung von Militarauwartern.
Es folgt die Beratung der Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei» und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden, sowie bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern.
Die Kommission empfiehlt eine Reihe von Resolutionen zur Annahme. Bezüglich der Anstellung im Staatsdienst fordern sie Angabe der Gründe im Falle der Verweigerung des Zivilversorgungsscheines, eine Denkschrift über die Zivilvcrsorgung pensionierter Offiziere, Verkürzung des Diäta-
' riats der Zivilanwärter, Anordnungen wegen einer geeigneten VorbUdung der Militäranwärter für den Zivildienft usw. Für die Anstellung bei Kommunalbehörden wird gefordert, daß die politische oder die religiöse Gesinnung bei der Anstellung nicht in Betracht kommen solle, ferner eine Veröffentlichung über die in Frage stehenden Stellen im Kommunaldienst, Einberufung nach der Reihenfolge der Meldung und möglichste Befolgung der für den Staatsdienst aufgestellten Grundsätze auch im Kommunaldienst.
Abg. Nacken (Zentr.):
Wir empfehlen die Resolutionen zur Annahme. Erfreulich ist, daß die Negierung bereits den Wünschen der Kommission entgegengekommen ist. Tie Forderungen der Militäranwärter müssen möglichst erfüllt werden, in die Bewegungsfreiheit der Kommunen darf aber nicht eingegriffen werden.
Generalleutnant von Ballet des Barrcs:
Naturgemäß bringt die Militärverwaltung der ganzen Frage ein hohes Interesse entgegen. Auch wir sind bemüht, die Verhältnisse der Militäranwärter zu bessern.
Die Grundsätze werden genehmigt, die Resolutionen angenommen.
Der Berlehr mit Kraftfahrzeugen.
ES folgt die zweite Beratung des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen.
Zunächst wird über die Paragraphen verhandelt, die die Verkehrsvorschriften enthalten.
Abg. Prinz Schönaich zu Carolath (Natl.):
Die Vcrkehrsvorschristen des neuen Gesetzes werden wesent. liche Fortschritte gegenüber dem bisherigen Zustande bringen. Die Prüfung der Chauffeure wird nicht mehr in geschlossenen Höfen stattfinden, sondern gelegentlich längerer und ausgiebiger Fahrten, lieber die Fahrgeschwindigkeit ist keine Bestimmung getroffen. Tas läßt sich auch nicht gesetzlich fesistellen, denn unter Umständen kann selbst die größte Geschwindigkeit ganz ge- fahrlos sein, und umgekehrt die relativ geringe Geschwindigkeit die größten Gefahren bringen. Die Hauptsache wird immer sein, tüchtige Chauffeure auszubilden und einen zuverlässigen Chauffeur st and zu schaffen. Nach dieser Richtung sind in der Kommission seitens des Regierungsvertreters vollkommen bc» friedigende Erklärungen abgegeben worden. Tie Regierung hat sich bisher noch nicht entschließen können, eine staatliche Chauffeurschule einzurichten, aber sie ist in Aussicht genommen und ich hoffe, daß alles, was geschehen soll und tvird, eine Abhilfe der bestehenden Mängel bringen wird. (Beifall.)
Abg. Graf Carmer-Zieserwitz (Kons.):
Die, Zustände auf dem Gebiete des Automobilismus haben in einen sehr unerfreulichen Charakter angenommen. Wir hoffen, daß durch die Verkehrsvorschriften des neuen Entwurfs ein großer Teil dieser Unzuträglichleisen beseitigt werden wird. Selbst aus den Kreisen der C.haufscure sind Anträge auf V erschürf ung der Vorschriften gekommen, weil dieser Stand sehr gelitten hat durch das Einbringen von nicht genügend ausgebildeten und ungeeigneten Elementen. Hervorheben möchte ich, daß beim Chauffeureramen nicht bloß auf die technische Fertigkeit gesehen werden soll, sonderil auch darauf, daß der Cbauffeur in moralischer Beziehung taktfest ist, kein Trinker und nicht wegen Rohheitsdelikte vorbestraft. Vorteilhaft ist es, daß die Bestimmungen für das ganze Reich einheitlich geregelt werden sollen, und daß die Fahrscheine wieder zeitweise oder dauernd entzogen werden können. Die Vorschriften des Bundesrats werden sich auch auf die ausländischen Chauffeure beziehen, und endlich ist es zu begrüßen, daß jeder, der ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen steuert, unter die Bestimmungen des Gesetzes fällt. (Beifall rechts.)
Abg. Stadthagen (Soz.) begründet einen Antrag seiner Partei, der Anorbnungen des Bundesrats über die Arbeits- und Ruhezeit der Führer van Kraftwagen fordert. Die Chauffeure würden jetzt van den Besitzern der Automobile ausgenutzt. ES müßte daher eine bestimmte Arbeitszeit für sie festgelegt werden. Die meisten Automobilunglücke kommen vor, weil die Chauffeure übermüdet sind.
Abg. Prinz Zu Schönaich-Carolath (Natl.):
Kein Chauffeur wird sich gefallen lassen, daß er von seinem Brotgeber ausgenutzt wird. Es liegt doch im Interesse des Auto- mobilbesitzers selbst, daß sein Chauffeur leistungsfähig erhalten wird. Er muß selbst großen Wert darauf legen, daß der Führer seines Kraftwagens gesnnd und umsichtig ist. Sonst wäre er sehr töricht. Praktisch ist es ganz unmöglich, eine bestimmte Arbeitszeit festzusetzen. Wie denkt sich Herr Stadthagen bas? Soll auf der Landstraße plötzlich Halt gemacht werden, wenn die Zeit abgelausen ist? Soll der Automobilbesitzer aussteigen ober der Chauffeur? Wie soll es sein, wenn sie das Ziel vor sich sehen und die Arbeitszeit gerade abgelausen ist? Sollen sie beide aussteigen und das Automobil bis zu dem betreffenden Gasthause schieben? (Heiterkeit.)
Abg. v. Tertzen (Rp.):
Man mag über die Festsetzung der Arbeitszeit denken, Ivie man will, aber in dieses Gesetz gehört sie nicht hinein. An den Unglücksfällen können nicht die übermüdeten Chauffeure schuld sein. Tie Hälfte ihrer Dienstzeit bringen sie doch beschästigungs- los zu, indem sie umhergehen und sich unterhalten. Was versteht denn Herr Stadthagen unter der Arbeirszcit? Die ganze Dienstzeit ober bie Zeit ber Fahrt? Wenn wir für ben Chauffeur eine bestimmte Dienstzeit festsetzen wollen, dann müssen wir es auch siir den Droschkenkutscher tun, benn dieser hat meistens noch schwereren Dienst, als der Cchauffeur, weil er auch bas Pferb besorgen muß. Der Antrag ist praktisch nnburchführbar. Die Antragsteller kennen bie Verhältnisse nicht. Die übergroße Anstrengung ber Chauffeure kommt nur bei den Tourenfahrten vor. Tiefe sollen ja aber abgeschasst werben. Wie sollte es benn sein, Werin ber Besitzer selbst fährt imb ber Chauffeur hinter ihm sitzt? Dann kann doch von einer Ermüdung keine Rede sein. Soll aber ber Chauffeur mich zur bestimmten Stunde seinen Platz verlassen?
Abg. Stadthagen (Soz.):
Wir vertreten mit unserem Anträge die Forderungen der Chauffeure. Die Arbeitszeit muß gesetzlich geregelt werde,!, denn em übermüdeter Chauffeur ist eine Gefahr für die Qeffentlichkeit.
Abg. v. Tertzen (Rp.):
Die Arbeitszeit unterscheidet sich beim Chauffeur sehr wesentlich von der wirklichen Arbeit, weil er in einem großen Teil seiner Dienstzeit tatsächlich nicht arbeitet. Der Autoniobil- besitzer wird schon selbst dafür sorgen, daß sein Chauffeur leistungs. fähig ist, benn sonst wirb er ja selbst in große Gefahr kommen.
Dec sozialb emokra tische Antrag wird gegen die Stimmender Antragsteller abgelehnt. Die Paragraphen über die V e r k e h r s v o r s ch r i f t e n werden mit einigen redaktionellen Aenderungen nach Anträgen des Abg. Dr. Bärwinkel (Natl.) unverändert angenommen.
Die Haftpflicht.
Es folgt die Beratung der Paragraphen, die die Haftpflicht betreffen.
Abg. Stolle (Soz.)
begründet einen Antrag feiner Partei auf Streichung bt6 § 2, ber Ausnahmen von der Haftpflicht festfetzt. Nach § 2 sollen die Haftpflichtvorschriften keine Anwendung finden, wenn zur Zeit des Unfalls der Verletzte oder die beschädigte Sache durch das Fahrzeug befördert wurde, oder der Verletzte bei dem Betriebe des Fahrzeugs tätig war; und wenn der Unfall durch ein Fahrzeug verursacht wurde, das nur zur Beförderung von L a st e n dient und auf ebener Bahn eine auf 20 Kilometer begrenzte Geschwindigkeit in der Stunde nicht übersteigen kann. Die Parteien hätten sich durch den Kaiserlichen Automobil- k l u b beeinflussen lassen. Der Redner fordert weiter die Streichung des § 6, der die E n t s ch ä d i g u n g S s u m m e n a ch o b e n begrenzt. Schließlich verlangt er noch für die Automobilbesitzer eine Haftpflicht-Zwangsgenossenschaft.
Abg. Dr. Bitter (Zentr.): „ c ,
Wir halten den § 2 nicht gerade für schon. Aber an ihm darf das Gesetz nicht scheitern; das Gefährdungsprinziv kommt in rhm deutlich zum Ausdruck. Lie Tendenz des Gesetzes ist der Schutz des Publikums. Darum stimmen wir ihm zu. Jetzt stehen wir auf dem Boden der Kommissionsbeschlüfse. Wir halten auch aus sozialpolitischen Gründen am § 6 fest, der eine Höchstgrenze der Entschädigungssumme festlegt. Es ist noch manche Bestimmung im Gesetz, durch die es verunziert wird, aber wir dürfen baS Gute, das der Entwurf bringt, nicht gefährden. AuS Zweckmäßigkeitsgründen stimmen wir ihm daher zu.
Mg. Graf v. Carmer-Zieserwitz (Kons.)t
Auch wir hatten Bedenken gegen den § 2. Aber da die Negierung darauf bestand, werden wir das Gesetz deswegen rnd)! fallen lassen. Tie Sicherung auf den öffentlichen Straßen und Plätzen wird durch das Gesetz erheblich erhöht. Von der Regierung ist uns mitgeteilt worden, daß bei einer Umarbeitung der Versicherungsgesetze erwogen werden soll, auch ine Pn- vatchauffeure unter die Haftpflicht zu stellen. Diese Erklärung hat viele unserer Bedenken zerstreut. Auch die Beschränkung der Entschädigungssumme nach oben ist angebracht. Die Höchstfummc von 50 000 Mark für Tötung oder Verletzung einer Person, und von 10 000 Mark für Sachbeschädigung ist durchaus ben praktischen Per- hältnissen angepatzt. ' Wir hoffen, datz bie Regierung balb emen Gesetzentwurf vorlegt, wonach alle biejemgen, btc Kraftfahrzeuge besitzen, sich versichern müssen. (Beifall.)
Abg. Draeger (Fr. Vp.):
Es liegt ein bringendes Bedürfnis für das Gesetz vor, benn Autamobilunfälle kommen noch immer vor, unb zwar oft mit solcher Heftigkeit, baß alles babei in Trümmer geht. Der Entwurf erfüllt zwar nicht alle Wünsche, aber er bringt immerhin etwas. Es ist ber zweite Vorschlag ber Regierung. Nehmen wir ihn an, benn ich fürchte mich vor einem britten. (Heiterkeit.) Der Entwurf ist allerbingö ein Beweis dafür, daß nicht alles gut ist, was zweimal gemacht wird. (Heiterkeit.) Er ist sehr von des Gedankens Blässe angekränkelt. Ich will nicht untersuchen, ob bie Gebauten aus beni Reichsjustizamt gekommen sind, oder ob es fremde sind. Ich habe mich bei meiner Stellungnahme nicht vom Kaiserlichen Automobilklub beeinflussen lassen, auch nicht von Rücksichten auf den verewigten Block. (Grope Heiterkeit.) Der Entwurf hat noch manche Härten, aber wir stimmen ihm zu, weil er doch immerhin Gutes bringt. Die anderen Parteien haben ja auch Bedenken. Sie sind trotzdem mit dem Gesetz einverstailden, wenn auch blutenden Herzens. (Heiterkeit.) Dieses blutende Herz ist ja schon zu einem unentbehrlichen Körperteil im Parlament geworben. (Große Heiterkeit.) Nehmen Sie bas Gesetz unvci- änbert an, benn man weiß ja nicht, ob nicht bald wieder ein Zusammenstoß erfolgt. (Heiterkeit.)
Abg. Prinz zu Schönaich-Carolath (Natl.):
Ueber die Notwendigkeit des Gesetzes kann kein Zweifel bc- stehen. Die Statistik spricht Bände. In ber Zeit vom 1. Oktober 1907 bis zum 1. Oktober 1908 erfolgten 5312 schädigende Ereignisse und Zusammenstöße, 2630 Personen wurden verletzt, 141 getötet. Ich bitte Sie, bas Gesetz in ber Kommissionsfassung an» zunehmen. Mit ber Ausnahmebestimmung für Lastwagen im § 2 habe ich mich nur fchweren Herzens einverstanben erklärt. Aber wir müssen eine Politik des Erreichbaren treiben. Sollten wir an dieser Bestimmung das ganze Gesetz scheitern lassen? Das Gesetz bringt viele Fortschritte. Daher mußten bie anberen Bebenken zurückgestellt werben. Uebrigens lünbigt sich auch bas Lastautomobil schon von weitem burch sein Rasseln an. Es ist leicht hörbar unb sichtbar. Man kann sich vor ihm mich leichter schützen als vor anberen Automobilen. Im übrigen muß ben Auswüchsen bes Automobilismus, bie bie Erholung bes Volkes beeiriträchtigen, endlich ein Ende gemacht werden. (Beifall.)
Abg. Stolle (Soz.):
Bange machen gilt nicht I Die Regierung hat schon hundert, mal „Nein" gesagt und dann doch nachgegebeii.
Abg. Dr. Delbrück (Fr. Vg.) :
Man darf die Unsallzahlcn des Priiizeu Schönaich-Carolath nicht als nadle Tatsachen hinnehmen. Man muß die Art der Unfälle berücksichtigen.
Mg. Dr. Wagner (Kons.):
Das Gesetz bringt eine erhebliche Verbesserung. Darum dür- sen wir es nicht scheitern lassen.
Unter Mlehnung ber sozialdemokrati > - An
träge würben bie Bestimmungen über bie Haftp . i ch t unter änbert angenommen.
Die Paragraphen über bie Strafvorschriften werden ohne Debatte erledigt.
Sliigcitüinnien werden die Resolutionen auf Vorlegung vcm Gesetzentwürfen behufs Schaffung einer Zwangsgc» nosfenschaft der Automobilhalter, auf Ausdehnung der Unfallver- ficherung auf das Bedienungspersonal von Kraftfahrzeugen, auf Verbot von Wett-, Dauer- und ähnlichen Tourenfahrten auf öffentlichen Wegen und Plätzen, auf Erlaß einheitlicher Befftm» mungen für den gesamten Fuhrwerksverkehr.
Damit ist die Tagesordming erschöpst.
Sonnabend: 2 Uhr: Dritte Lesung des Automobilhaftpflicht, gesetzes, vorher Rechnungssachen.
Schluß %7 Uhr.


