Ausgabe 
30.4.1909 Zweites Blatt
 
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Zweites Blatt

Nr. 100

ISO. Jahrgang

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntag-.

Gemeinden

beit Wert- Regierung erwarten?

konservativen Antrags.

Dr. Rvesicke: Uns 'kommt es darauf an, einen Vorschlag $u machen, der einen Ersatz bringt für die von uns abgdel)iite Erbschaftssteuer. Wir mußten annelmren, daß wir von alten Leiten Zustimmung finden. Auch dieVoss. Ztg." hat die Meinung ver- weten, daß es nicht berechtigt sei, bloß den Geivinn bei Jmmo- Älien treffen zu wollen. Deshalb haben wir auch die Wertpapiere in unseren Antrag hineingezogen. Nicht die Gemeinden allein schaffen die Werte, ohne Staat und Reich toärc der Wertzuwachs immöglich. Ob die Kurse fallen oder steigen,, das Reich würde

geschehen.

Jedenfalls bin ich bereit, den Versuch zu machen, zuwachs auf Immobilien heranzuziehen. Aber die

erhöht werden. Als Ersatz für die Erbanfallsteuer ist also die Steuer auf Immobilien nicht deutbar.

Nach dem Sckmtzsekretär nahm der preußische Finanz Minister

Freitag 30. April 1909

Rotationsdruck und Verlag der vrühlfche« v Unwersuäts - Buch- und Steindruckeret.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul« straße 7. Expedition und Verlag: e=^5L Redaktton:^-ZV1I2. Tel.-Ad r.:Anzeiger(Sießen.

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den Grundstücken angerechnet werden? Und wie weit sollen sie angerechnet werden? Wie groß soll der Anteil der Gemeinden sein? Die Veranlagung muß ja zweifellos durch die CL..L

hat erhebliche Bedenken. Welchen Ertrag darf man

Tie Begründung des Antrags ist nicht stichhaltig und jedenfalls sehr anfechtbar. Die Herabminderung der Sätze pro Jabr des Besitzes verändert den Ertrag. Da den Gemeinden mindestens die Hälfte des Ertrages zukommen muß, so würde die Steuer aus 12 Proz. gesetzt werden müssen, um den gewünschten Ertrag zu Liefern. Die Erträge sind, wie die Beispiele von Frankfurt und Hamburg zeigen, sehr schwankend. Selbst in den großen Städten kanii man nicht mit einer Mark pro Kopf der Bevölkerung rechnen. Wenn man im ganzen Reiche 50 Pfennig pro Kopf rechnet, so kommt man der Wirklichkeit am nächsten. Sollen davon noch die Gemeinden einen Teil abbekommen, jo müssen die Sätze

nationale Kapital aus Deutschland heraustreiben; denn die im Auslande befindlichen Papiere entgehen jeder Steuer. Die Folge des Hinausdrängens des Kapitals wäre eine Schädigung unseres Staatskredits.

Die Ausführung des Antrags, wenn er überhaupt durchführbar wäre, würde Maßnahmen nötig machen, die den Verkehr völlig lahmlegen. Sie wäre nur möglich mit äußerst scharfen Kontrollen, wenn nicht fortwährend Hinterziehungen stattfinden sollen. Der vorgefchlagene Weg für die Kontrolle ist ungangbar. Eine Ver- stempelung setzt voraus, daß alle verkauften Papiere zur Vcr- stenipelung auf die Börse gebracht werden. Man braucht den Gedanken nur auszusprechen, um die Undurchführbarkeit zu er­kennen. Was wird mit den Papieren, die an Orten ohne Börse gehandelt werden? Die vorgeschlagene Allonge ist gleichfalls un- durchführbar. Heber Millionen von Werten einen Schlußschein auszustellen, genügt nicht; jedes Stück muß kontrolliert werden. Bei den neuen 800 Millionen-Anleiheu ist berechnet worden, daß zehn Angestellte fünf Wochen zu arbeiten haben würden, be­vor die Stücke dem Verkehr übergeben werden könnten. Außerdem würden die Stücke so umfangreich sein, daß Schdtviertel an- gekaust werden müßten, um sie aufzubewahren. Tie Kontrolle ist undurchführbar, fo lange noch jeder Kaufmann seinen Schlußschein ausstellen kann. Jedes Zehntel pro Mille macht jicher viele Ge­schäfte einfach unmöglich Eine Verdoppelung des Stempels be­dingt noch lange keine Verdoppelung des Steuerertrages. Der Verkehr ist außerordentlich empfindsam. Wv die Grenze liegt, bis zu der man gehen kann, läßt sich nicht sagen. Alle Börsen- Novellen haben die Möglichkeiten der Belastung geprüft. Die Grenze dürfte erreicht sein; ich warne vor einer Erhöhung des Stempels. Ein Rückgang der Geschäfte wäre wahrscheinlich, und die Folge würde nicht nur ein Minderertrag der Börsensteuer sein, sondern auch der Einkommensteuer usw. Betreten Sie nicht diesen Weg.

Schatzsekretär Sydow nahm hierauf nochmals das Wort zu folgendem R e s u m s; Er sei bereit, in die Bearbeitung der Wertzuwachssteuer einzutreten. Für Wertpapiere habe die Wertzuwachssteuer die schwersten sachlichen Bedenken. 'Ter Er­trag der Wertzmvachssteuer auf Immobilien würde so gering' sein, daß sie als Ersatz nicht anzusehen sei. Was ergeben sich daraus siir Konsequenzen. Einig ist die Regierung mit der Kvm- mission, daß 100 Millionen Steuern auf den Besitz zu legen sind. Die Erbschaftssteuer ergibt nicht den vollen Betrag. Ane Lücke ist vielleicht durch eine Steuer auf den Wertzuwachs für Immobilien auszusüllen. Die Meinung der Verbündeten Regierungen ist folgende: die Ausdehnung der Erbschafts­steuer auf Kinder und Ehegatten ist ein wesentlicher Bcstaud- Lerl der Fiuauzreform, ohne den diese weder zustande tommeu wird noch kann.

Dann nahm der Vertreter der Reichspartei Fürst Hatzfeldt das Wort zu folgender Erklärung: Wir können die Wertzuwachssteuer nicht als einen Ersatz für die Erbanfallsteuer betrachten, da dieselbe keine wirkliche Evsatzsteuer ist und zudem außerordentlichen Schwankungen unterliegt, die Finanzen aber nicht auf schwankenden Einnahmen begründet werden können. Eine Wertzuwachssteuec für Mobilien und Jmnwbilien lehnen wir gleichwohl nicht prinzipiell ab. Erstere können wir aber nur bann akzeptieren, wenn dadurch dem Verkehr keine unerträglichen Lasten auserlegt werden, die Kontrolle Leicht durchführbar ist, eine schwere Schädigung der Volkswirtschaft und des Staatskredits sowie eine Minderung der Finanzkraft des Reiches vermieden werden, wenn ferner durch deren Gestaltung das ausländische Kapital nicht aus Deutschland hinaus und das deutsche Kapital ins Ausland ge­trieben wird. Nach den Erklärungen des Reichsschatzsekretärs müssen wir diese Steuer aber als gefallen ansehen. Die Wertzu­wachssteuer auf Immobilien läßt sich leichter gestalten. Bei Ein- fuhrung nur diesen würden wir aber bann zwei Steuern aus den 'Grundbesitz und nur eine Steuer aus das mobile Kapital haben. Aber den Grundbesitz betrachten wir überhaupt nicht würdig, als Spekulationsobjekt zu dienen. Ta müßten wir bei Einführung dieser Steuer um so mehr daran feschalten,daß bei der Erban­fallsteuer auf die eigentümlichen Verhältnisse des Grundbesitzes Rücksicht genommen wird. .

Ten Eventualantrag Dietrich, eventuell einen Umsatzstempel beim Verkauf von Immobilien zu erheben, durch den zugleich der Umsatzstenchel für Wertpapiere eine entsprechende Erhöhung er­fährt, lehnen wir nicht prinzipiell ab ; freilich können wir auch hierin nicht einen Ersatz für die Erbanfallsteuer sehen.

Der Wortführer der Nationalliberalen Dr. Weber führt sodann folgendes aus: Nach den Erkläruirgen des Schatz^ sekretärs sei eine lange Erörterung nicht mehr angebracht. Es sei auch notwendig, diese Erörterung mehr auf das politische als auf das sachliche Gebiet hinüberzuspielen. Er erinnerte daran, baß die Konservativen nicht immer auf dem Standpunkt gestanden hätten, daß die Schaffung einer Besitzsteuer von 100 Millionen notiuenbig sei. Er warnte dringend vor dem Wiederaustaiichrn des Gedankens einer Erhöhung der Matrikülarbeiträge. Nachdem er sich gegen den Antrag der Sozialdemokraten auf Schaffung einer Neichseinkommensteuer erklärt hatte, glaubte er, in diesem Stadium auch nicht mehr auf eine Reichsvermögenssteuer eingehen zu sollen. Den Antrag Dietrich halte er deshalb für sehr bedenk­lich, weil er die Arbeit in der Kommission aufzuhalten geeignet sei. Im übrigen hätten die Konservativen bisher durchaus nicht auf dem Boden einer staatlichen Wertzuwachssteuer gestanden. Noch int Jahre 1908 sei im Abgeordnetenhause der Gedanke einer staatlichen Wertzuwachssteuer auch gegen die Stimmen der Konser­vativen abgelehnt worden, mtb noch am 13. April dieses Jahres erklärte dieDeutsche Tageszeitung", baß die Wertzuwachssteuer für diese Reichsfinanzreform wohl nicht in Betracht kommen könne, da ihre Vorbereitung lange Zeit beanspruchen müsse. Auch erinnerte er daran, daß sie früher von Organen des Bundes der Landwirte als sozialistisch gebraut) mar ft worden sei. Gleichwohl erklärte et für seine Partei die Zustimmung zum Gedanken einer Neichstvertzuwachssteuer auf Immobilien, aber nicht als Ersatz der Erbanfallsteuer. Er erinnerte an das Beispiel von Breslau, dah eine ZuwackMeuer geschickt mit einer Umsatzsteuer verbunden habe. Tas zeige vielleicht einen gangbaren Weg auch für die Reichssteuer, die vielleicht wohl die Kommunen scknidigen könne, die er aber trotzdem bereit sei, zu einem Teil auch auf das Reich zu übertragen. Et betonte dabei gegenüber der Begründung des konservativen Antrages, daß von einem Wertzuwack)s in kleinen und mittleren Städten wohl kaum die Rede sein könne.

Auch die Schätzung einer 25 jährigen Besitzdauer auf dem! Lande sei doch sehr ungewiß und nicht geeignet zur Errechnung eines bestimmten Antrages. Dr. Weber wandte sich sodann gegen eine Wertzuwachssteuer auf Mobilien. Die Steigerung des Wertes beruhe hier zumeist doch auf der Intelligenz der Leiter unserer Industriebetriebe, und das Hineinbeziehen der Renten sei von größtem Nachteil Tür den Staatskredit. An sich sei gegen den Gedanken einer Besteuerung eines mühelosen Gewinnes nichts zu sagen, aber sie sei, zumal in der vorgeschlagenen Form. un­durchführbar. An der Börse liefen nicht bloß, wie es nach den Ausführungen Dr. Rösickes scheine, Spekulanten herum. Es sei fein bloßer unverdienter Spekulationsgewinn, er beruhe auf not­wendigen volkswirtschastlichen Aiomenten. Die Steuer würde dazu eine sehr verschlechterte Zahlungsbilanz für das Reich bringen. Die Auffassung eines einzelnen Parteimitgliedes, des Herrn Kallinann, sei für die Partei nicht maßgebend. Ihm scheine auch, als habe Herr Rösicke wohl nicht die notwendige K.'nntnis aller technischen 'Fragen im Börsenverkehr. Tie Steuer ivolle das Reich am Spekulationsgewinn beteiligen, aber Nicht am Speku->

Die Wertzuwachrsteuer in der ManzkommGon.

Die Mitglieder der Finanzkommission fanden Donnerstag folgende Antragsdrucksache DL. Webers, Dr. Paasche, Sieg, Fuhr­mann vor: Anstelle des Antrags Dietrich und Genossen (Wert­zuwachssteuer auf Immobilien und Wertpapiere) folgenden An­trag anzunehmen:

Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, eine Vorlage aus­zuarbeiten, in der das bestehende ErbschastSsteuergesetz erweitert und gleichzeitig die Deszendenten und Ehegatten in unbeerbter Ehe zur Erbschaftssteuer, mit möglichster Vermeidung lästigen Eindringens in Die Familienverhältnisse, herangezvgen werden, und soweit durch diese Vorlage nicht ein Betrag von Mindestens hundert Millionen Mark aufgebracht wird, einen weiteren Ent­wurf eines Gesetzes zur Besteuerung des Wertzuwachses von Im- mvbilieir im Deutschen Reiche vvrzulegen. Der Sitzung wohnen mit dem Staatssekretär Da?. Svdow der Vertreter des Reichs- kanzlers Unterstaatssekretär von Loebell und Finanzminister Frei­herr v. Rheinbaben bei.

Zu Beginn der Verhandlung gibt Mbg. Fuhr. v. Gamp (Rp.) folgende Erklärung ab: Die kurzen Bemerkungen, welche ich Mir in der Sitzung von vorgestern abend zu dem üns dort beschäftigenden Anträge der konservativen Partei auf Einführung etner Wertzuwachssteuer für Grundstücke unbi Wertpapiere zu machen ertaubte, sind in einigen Zeitungen völlig unrichtig wiedergege­ben, und sind aus ihr durchaus falsche Schlüsse gezogen, io daß ich Mich 'genötigt sehe, zur Richtigstellung folgendes zu bemerken: Meine Partei hat bereits am 26. d. M. zu diesem Antrag Stel­lung genommen und folgenden Beschluß gefaßt:

Die Reichspartei steht einer Wertzuwachssteuer nicht prin- Lchiell ablehnend gegenüber. Nachdem sie sich aber in ihrer großen Majorität mit der Erbschaftssteuer für Deszendenten und kinder­lose Ehegatten abgefunden hat, vermag sie hiervon nicht wieder abzugehen, da sie in der Wertzuwachssteuer einen vollwertigen Ersatz nicht erblicken kann." AIS der Herr Staatssekretär pes Reick^schatzamts aus dem Schweigen der Mitglieder aller anderen Fraktionen glaubte den Schluß ziehen zu sollen, daß der Antrag der Konservativen von allen anderen Parteien abgelehnt werde, und aus diesem Grunde die von ihm zuerst zugesagten weiteren Ermittelungen bis auf weiteres aussehen wollte, habe ich mich dahin geäußert, daß meine politischen Freunde dem Anträge vrin- zipiell nicht ablehnend gegenüber ständen und die Beschaffung dos notwendigen Materials für erwünscht halten müßten. Auf einen Zwischenruf fügte ich iwch hinzu, daß als Ersatz der Erb- schastssteuer der Antrag schon deshalb nicht in Frage kommen könne, weil die von ihm zu erwartenden Einnahmen viel zu ge­ring seien. Wie hiernach die unrichtigen Angaben haben in die Presse kommen können, ist mir unverständlich. Es wird ?nir schwer, an die bona fides desjenigen, der die Preßäußerungen veranlaßt hat, zu glauben.

Dann nahm für die Konservativen Fuhr. v. Richt Hofen das Wort. Er wies im Eingang darauf hm, daß die Finanzkom- mission nicht nur mit großer Mehrheit die Nachlatzsteuer ab­gelehnt, sondern auch die 2tn gängig Feit der Deszendenten-Erbanfall- Iteuer bereits eingehend erörtert habe. Es scheine nicht mehr ge­boten, die Gründe für und wider ausführlich darzulegen. Jeder habe seine feste Ansicht, die Frage sei daher zur Abstimmung reif. Ihre Erörterung könne nur beliebt werden, um nach außcm zu wirken. Die konservative Partei habe sich seit langen Jahren, im Reick>stage und auf Parteitagen, dagegen erklärt, und zwar, bevor sich der Bund der Landwirte in seinen Versammlungen damit befdjaftigt habe. Sic halte an dieser Ansicht fest und mühe dieses aus flaatöerljaltenben Gründen tun. Aber ebenso halte sie daran fest, daß jetzt hundert Millionen durch Besitzsteuern auf­gebracht werden müssen. An sich müsse sie in dieser Hinsicht Vor­schläge von der Reichsregierung erwarten und habe sich von diesem Standpunkte nur entfernt, um auf eine Steuer hinzuweifen, welche von Angehörigen aller Parteien empföhlen sei. Ihr Vorschlag der Wertzuwachssteuer bei Immobilien und fDlobilien werde später von anderer Seite begründet werden; er habe gewiß Mängel, loenn auch zu hoffen sei, daß die zu erwartenden Einwendungen großenteils widerlegt werden könnten. Es sei aber daran fest­zuhalten, daß die zu bewilligenden Besitzsteuenr ein Ersatz für die neuen Erbschaftssteuern sein sollten. Sollte die Majorität sich gegen den jetzt gemachten Vorschlag ablehnend verhalten, so müßten neue Erwägungen angestellt werden. Für jetzt befürwortete er büß Annahme des gestellten Antrags.

Für die Freisinnigen nahm Dr. Wiemer das Wort. Er erklärte den konservativen Vorschlag für völlig unannehmbar. Eine Verbesserung sei kaum möglich. Er ^üüsse glatt abgclehnt verdeu von jebem, der die Finanzreform fördern wolle, lieber die Zwoachssteuer auf Immobilien lasse sich reden. Zu berück­sichtigen sei aber, daß diese in erster Linie Sache der OJcmeütben lei. Der Antrag störe die Verhandlungen Völlig undiskutierbar sei der zweite Teil des Antrages, der die Wertpapiere betrifft. Tie Freisinnigen stellen die Erbmrfallsteuev erneut in den Vorder­grund. Ohne Erbanfallsteuer feine Finanzreform. Sie kommen weiter auf den Gedanken zurück, eine Reichsvermögenssteuer in Verbindung mit der Evbansallsteuer in Aussicht zu nehmen. So könne der notwendige Betrag aufgebracht werden. Dr. Wiemer, Tr. Müller- Aueiningen und M o m m se n haben folgenden An trag eingebracht:Unter Ablehnung des konservativen Antrags die verbündeten Regierungen zu ersuchen: 1. dem Reichstage einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Besteuerung der ErbanfäUe an Deszendenten und Ehegatten vorsieht: 2. einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, durch den eine progressive Besteuerung des Ver­mögens in zweckentsprechender Verbindung mit der zur Kontrolle der Veranlagung heranzuziehenden Erbschaftsbefteuerung durch- geführt wird." Dr. Wiemer beantragt über die beiden Teile dieses Antrags getrennte Abstimmung. Die Sozialdemo­kraten haben einen Antrag eingebracht, der, und zwar als Ersatz für die vor geschlagenen indirekten Steuern auf Lebens- und Ge­nu ßmittel, die Ausarbeitung von Gefetzesoorlagen fordert über die Besteuerung des Wertzuwachses bei Grundstücken und Wertpa­pieren und über die Einführung einer quotmietbaren, progressiven Reichseinkommen- und Reichsvermögenssteuer. Weiter beantragen sie. die Gesetzesvorlagen über die Nachlaßsteuer und das Erbrecht des Staates zunächst zur Beratung zu stellen. Von der Wirt­schaftlichen Vereinigung (RaabGräf) geht der An­wag ein, für den Fall der Ablehnung des Antrags der Konser- öatrtKii die verbündeten Regierungen zu ersuchen, ohne Verzug eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die eine Besteuerung des Wert­zuwachses von Jmmobllien und Wertpapieren vorsieht. 2ivicr Antrag unterscheidet sich von dem der Konservativen darin, daß er die Wertzuwachssteuer dicht als Ersatz und an Stelle der Erbanfallsteuer fordert. Nach Dr. Wiemer nahm dann Dr. Roe- sicke (Kons.) das Wort zu einer sehr eingehenden Begründung des

unbebauten Fläche 600 Millionen. Der Redner führt die ge­druckte Begründung des Antrags der Konservativen näher aus. Man wende ein, der Ertrag sei schwankend; das sei aber mehr oder weniger der Fall bei allen Steuern. Stetig sei die Wert­zuwachssteuer in Papieren, denn gewonnen werde, ob Hausse oder Baisse. Der Handel mit Wertpapieren sei kein Handel; das Ge­schäft repräsentiere jedensalls nur einen ganz geringen Teil des Handelsgeschäfts. Man könne also nicht sagen, daß der Handel geschädigt werde. Keine Börsensteuer habe einen Rückgang des Geschäfts herbeigeführt; eine weitere Erhöhung fei also ganz unbedenklich.

Inzwischen ist die Luft in dem überfüllten Kommissions­zimmer derart schlecht geworden, daß, als Dr. Roesicke seine Ausführungen beendet, eine Paufe eintreten mußte zur Lüftung des Saales. 1

Inzwischen hat die Reichspartei (Fürst von Hatzfeldt, Freiherr v. Gamp, den Antrag eingebracht, iin Antrag der Konser­vativen die Worte zu streichen, in denen die Wertzuwack-sstcuer als Ersatz für die Erbanfallsteuer bezeichnet wird; dieser Antrag ist nicht, wie der Antrag der Wirtschaftlichen Vereinigung, für den Fall der Ablehnung des Antrags der Konservativen gestellt.

Nach der Pause nimmt Schatzsekretär Dr. Sydow das Wort: Bei den Erklärungen, die ich abzugebeu habe, werde ich nicht erneut auf die Erbanfallsteuer eingehen; diese ist zur Genüge erörtert. Auch nicht auf die weiteren Anträge, weil diese noch nicht be­gründet sind, sondern nur auf den Antrag der konservativen Partei.

Die Wertzuwachssteuer ist in letzter Zeit viel erörtert worden. Auch die Reichsregierung hat sich damit beschäftigt, die etwaige Lücke zwischen der Erbanfallsteuer und den aus der Besitzsteuer verlangten 100 Millionen zu füllen. Aber die Prüfung hat sie immer wieder zu der Ueberzeugung gebracht, daß in erster Linie die Gemeinden bei der Wertsteigerung in Frage kommen. Natürlich in zweiter Linie auch das Reich. Eine einheitlick)e Regelung bietet außerordentliche Schwierigkeiten. Es bestehen wenig Er­fahrungen auf diesem Gebiete. Es erhebt sich z. B. die Frage: Soll man nur die freiwilligen oder auch die Zwangsverkäufe besteuern? usw. Die Atbeiten der Gemeinde bieten ja schätzens­werte Grundlagen. Ein Teil, etwa 10 Proz., des Zuwachses müßte wegen der Geldentwertung, die im Laufe der Zeit ein­getreten ist, freigelasscn werden. Soll man dem Gesetz rückwirkende Kraft geben? und wenn ja, wie weit? (Sollen Aufwendungen bei

Freiherr v. Rheinbaben das Wort: Wir betreten nicht eine terra iucognita, aber doch ein Gebiet, auf dem noch wenig Er­fahrungen gesammelt worden sind. Die Kommunen sind voran­gegangen, mit ganz verschiedenen Steuersätzen. Die Entwicklung der Städte mit ihren- Vororten ist ja gewiß der Entwicklung des Reiches mit zu danken, es ist ober nicht jn bezweifeln, daß die einzelne Gemeiirde am meisten dazu beiträgt. Tie Schätzungen Dr. Rvesickes sind viel zu hoch. Tie Gemeinden sind gerade, auf diese Steuer von uns hingewiesen worden. Tic Gememdeu sind ja schon sehr stark belastet; durch die Aufhebung des Oktrois wird die Belastung noch größer. In Preußen |int> bereits die Kreise zu dieser Steuerart übergegangen. Es ist also keine unangezapfte Stcuerquelle. Man kann ferner doch eigentlich nur den unge­wöhnlichen Konjunkturgewinn erfasfen. Eine gewisse Wertsteige­rung muß freigelassen werden, meistens sind es 10 Proz. Nament­lich bezüglich der kleinen Städte ist die Begründung des Antrages viel zu optimistisch gewesen. Der dritte Grund gegen diese Steuer ist die Unsicherheit des Ertrages. In Frankfurt folgte aus einen Ertrag von 1,1 Millionen Mark im Jahre 1906 nur ein solcher von 400 000 Mk. im Jahre 1907. Der Jrnmobiliarsternpel in Preußen ist in einem Jahre um 10 Millionen gefallen. Die Ausgaben wachsen; barum sind schwankende Einnahmen zu ver­meiden. Die Rechnung von 50 Pfennig auf den Kopf der Be völkerung für das ganze Reich ist schon sehr hoch. Die praktische Durchführbarkeit des Antrages ist natürlich sehr schwierig: darüber braucht man sich nicht erst ausführlich zu verbreiten. Sie Sache ist bei rum nicht so leicht. Eine eingehende Prüfung wird zugesagt, aber man soll sich feinen Illusionen über den Ertrag hingeben.

Bezüglich der Wertpapiere wird sich Herr Havenstein äußern. Unrichtig ist es, daß Verluste des einen Jahres nicht auf die Gewinne des anderen Jahres verrechnet werden dürfen.

'Nach dem Finanzminister nahm Reichsbankpräfident Haven- ftein das Wort: Mein Urteil geht dahin, daß die Reichszuwachs­steuer aus Effekten eine für den Verkehr unerträgliche Last, eine undurchführbare Maßnahme, eine Schädigung allen Kredits be­deuten würde. Nach allen theoretischen und praktiMn Erfahrungen sucht jede Steuerpolitik die gesamte Steuerkraft zu erfassen. Wo man eines herausgreift, wird ein Sondergrund hervorgeholt. Ter Grund für die vorgeschlagene Steuer i)t dermühelose Gewinn durch die Tätigkeit der Gemeinde und des Staates". Dieser Grund fehlt bei den Effekten durchaus. Hier ist es die geschickte kaufmännische Leitung und Ausnutzung der Konjunktur, die den Wertzuwachs schasst. Wenn man jeden Effektengeivinn als mühe­losen Gewinn bezeichnen will, so ist jeder kaufniänniscbe Speku­lationsgewinn darunter zu fassen. All dieser Gewinn beruht auf geistiger Arbeit einzelner. Hat nicht auch der Landwirt mühelosen Gewinn, wenn er beim Absatz seines Getreides die günstige Konjunktur abwartet? Der Unterschied ist kein quali­tativer, sondern l öchstens ein quantitativer. Es handelt sich auch am dem Effektenmarkt um volkswirtschaftlich notwendige Dinge. Einen Wertzuwachsstempel nach den verschiedensten Richtungen bedeuten die Börsensteuern. Nicht der Nennwert, sondern der effektive Wert wird versteuert. Der Kursgewinn wird also ge­troffen. Die Jmmobiliargewinne werden nicht als Einkommen getroffen, wohl aber die Spekulationsgewinne. Die Rechnung der Antragsteller ist auch an sich betrachtet nicht richtig. Die Unter­lagen Dr. Rvesickes sind falsch. Von einer Turüschmttssteigerung von fünf Prozent Tann man nicht reden. Der Niedergang ist in schweren Zeiten sehr bedeutend. Der finanzielle Effekt fällt da­durch erheblich. Die Schwankungen der Rentcnpapiere bewegen sich in Zahlen von höchstens 15 Prvz., die Jndustnepapicre schwanken weit mehr. Rentenpapiere sind wesentlich Anlagen des Privatkapitals, das Sie damit treffen. Die Einführung der imnuzyiiu,. vuu .nu^ |uUCh umi «u? Wertzuwachssteuer würde unerträgliche Belästigungen zur Folge

dabei immer gewinnen, einmal im Ultimogeschäft, das anb1 oben unb folgemchwere Konsequenzen, etc würbe einmal not- -Mal für die Kasse. Der jährliche Umsatz in Groß-Berlin t I nbige Geschäfte verhmbern: baS wäre em großer volkswirftchaft- ^ntnwbilicn beträgt 1,2 Milliarden, die Hälfte ist dev Wert b. eher Fehler. Sic würbe ben Börsenverkehr und das mter-