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27. August d. Jahres ab einzusehen, sowie Formulare gegen Erstattung der Herstellungskosten daselbst erhältlich.
Offerten sind bis zum 1. September d. Jahres, abends 6 Uhr, auf dem Bureau der „Ortskrankenkasse" abzugeben. Zuschlagsfrist 8 Tage. D*7,
Der Vorstand der Ortskrankenkasse Gießen.
Mühlsachfcn.
Lich, den 24. August 1909.
Fürstlich Solrnusche Rentet.
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Vergebung von Druinagearbetten.
Die Lieferungen und Arbeiten für die im Herbst d. Js. zttr Aussührting vorgesehenen Drainagen der Wasscrgcnosscn- schast Ruppertsburg II sollen vergeben werden und 51001-;
LtkNMchMsclWst „kabclsbcrlier"
Tie städtische Pscrdemarkt-Kommisfiou Gießen.
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Im Verlag der
Fckbek'schtn lIniü.=$m6öonti[nno(6Joifi) Tkltmwc'g 87 ist soeben erschienen und durch alle Buch- und Papierhandlungen zu beziehen:
ist und bleibt Kathreiners Malzkaffee, er wird nach wie vor
ohne Preiserhöhung
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Stenographie.
Wir eröffnen Montag den 6. September, abends i/29 Uhr im Hotel Einhorn
Lehrgänge für Stenographie IPrcis 6 Mk.)
und Maschinenschreiben lPrcis 4 Mk.)
für Damen und Herren. Anmeldungen an Herrn sL. Lenz, Wolssiraße 4, oder zu Beginn des Unterrichts erbeten.
Kanalreinignngen Reparaturen
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Bekanntmachung.
Verschiedene Lorkornmnisse haben unS veranlaßt, bezüglich «r Trauungen nachfolgendes zu bestimmen:
1. Der für das Innere der Kirche zulasnge Blumenschmuck »ri auf zwei Sträuße für den Altar beschränkt.
, 2. Ter Sutritt zur Kirche bet Trauungen nt nur gegen
fartengeitattet. Diese Karten werden dem Brautpaar am Wunuy unü in entsprechender Anzahl geliefert, und können von oieien
Zum Verkauf.
Infolge Erbauung einer Wasserleitung beabsichtigt die Gemeinde Leihgestern eine noch gut erhaltene Feuerspritze zu verkaufen. Schriftliche Angebote sind mit bezüglicher Aufschrift verschlossen bis zum 20. September l. I. an die unter» zeichnete Stelle einzureichen. Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Wegen Besichtigung wende man sich an Polizeidiener Väth.
Leihgestern, den 25. Augult 1909. 4733
Großh. Bürgermeisterei Leihgestern.
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Mutigen in.
Herbst-Pferdcmarkt
zu Gietzeu.
Am Mittwoch den 22. September 1909, vormittags,
findet auf den städtischen Marktanlagcn nächst der Rodbeimer Straße Pferdcmarkt statt. Stallungen sind in der Rade des Marktes ausreichend vorhanden: nähere Auokunst erteilt Herr Hoslolinkuticbcr Hubn Gießen.
,"vür die Prämiierung des besten Pferdematerials fteben über 2000 Mk- zur Verfügung, darunter 250 Akk. auSAliucln des Landes- vferdezuchtoereins. Der Prämiicrungsvlan ist von Herrn Wcin bänblcr fttuguft Schwan zu Gießen erhältlich.
Die Preisverteilung erfolgt im Anschluß an die Prämiierung um 12 Ubr.
Cmnibuöoerbinbung von dem Bahnhof nach dem Marktplatz und zurück.
Bon 10 Uhr ab Konzert und ReMaurntlon auf deut Marktplatz.
Arn 23. September, nachmittags 2. Ubr, finbet in der Turnhalle der Stadtknabenschule eine
Verlosung
statt von Pferden, Wagen, landwirtschaftlichen Maschinen und Gerätschaften, Fahrrädern, Nähmaschinen, HaushaltutigS- und Gebrauchsgegenständen.
Der General - Vertrieb der Lose ä 1.— Mk. ist dem Herrn
Arbeitsvergebung.
Die zum „Anbau" an das Bureaugebäude der Ortskrankenkasse Gießen, sowie die zum .Umbau" daselbst erforderlichen inneren Ausbauarbeiten sollen wie nachstehend vergeben werden :
Weißbinderarbeiten,
Unentgeltliche Arbeitsvernüttelung
LMischer Arbeitsnachweis Kietzen.
Astcrwcg 9.
Beginn des Kursus am 13. Septbr. — Anmeldungen nehme jederzeit entgegen. Lina Petri, gepr. Lehrerin.
Ernst Bloedner Nacht
Seltersweg—Ecke Blockstrasse. [4734
Mischer Wohnnngsnachweis Gießen
Astcrwcg 9.
lGeschäftsstunden von 8-1 und von 3-6 Ubr.)
stU I SpröW । 2 | Reqen 1 MI Nebel
genommen werden.
Der Evang. Geiamtkrrcheuvorstand. v. Schlosser.
Gießen, den 20. August 1909. /e
Grummetqras - Versteigerungen
der Fürstlich Solmsischen Rentei Lich.
Das Grummetgras von den Fürstlichen Wiesen rc. wird versteigert:
Donnerstag den 2. September I. Js., vormittags präzis 8 Ubr, von den Wiesen in der Gemarkung Lich oberhalb der Stadt, zusammen zirka 80 Morgen, wobei ausdrücklich bemerkt wird, daß die Abteilungen 1 bis 6 und die Abteilungen 11 bis 17—26 Morgen der sogenannten Wörthwiese nicht versteigert werden. Zusammenkunft auf der Fürstlichen Wiese gegenüber der Peinmühle.
An demselben Dagc, nachmittags präzis 1 Ubr, von den Wiesen unterhalb der Stadt Lich, zusammen 6 Morgen. Zusammenkunft in dem Schloßgarten an der Eisenbahnbrücke.
Freitag den 3. September I. Js., vormittags präzis 8 Ubr, von den Fürstlichen Wiesen in den Gemarkungen Muhlsachsen, Ober- und Nieder-Bessingen, im ganzen 125 Morgen. Zusammenkunft in
Versteigerung!
Montag, 30. d. Mts., nachm. 3V2 Ubr sollen babier, Walltor str. 6 (Darmstädter Haus), mehrere Pferde und Wagen, verschiedene Schuh- und Sattler^ waren, sowie Haus- und Küchengeräte aller Art zwangsweise gegen Barzahlung versteigert werden. [06404
Gießen, 28. August 1909.
Seipel, Gerichtsvollzieher.
können eingestellt werden: RS8
2. bei hiesigen Arbeitgebern:
3 Schuhmacher, 1 Bau- und Möbelfchremer, 1 Fuhrcknecht, ein Hausbursche, 3 Dienstmädchen, 1 Kindermädchen, 1 Köchin.
Lcbrlinge: 1 Schreiner, 1 Schmied.
!' b. bei auswärtigen Arbeitgebern:
1 älterer Schmied, 1 jüngerer Frueur, 1 Wagner, l ^ebmke^ macher, 2 Schneider, 2 Glaser kRabmenmacher), ILeuerschnned, 8 Bau- und Möbelschreiner, 1 Anstreicher, 1 landw. Knecht, 30 Erdarbeiter, 3 Haus- und Küchenmadchen.
Lehrlinge: 1 Bäcker, 1 Spengler und Installateur.
3'Äetalchreher,' 1 Wagner, 1 Schlosser, 2 Svengler, 1 Maschinen- orbeitcr, 1 Gärtner und Heizer, 1 verrschattsgartner, ! Backer, 3 Polsterer u. Tapezierer, 2 Maurer, 2 Sdnmebe, 2 Weistbttwer, i * Buchbinder, 2 Handlungsgehilfen, 2 Schreiber, 1 Bureau^
Arbeiter, 1 Lagerarbeiter, 5 Hauöburschen, fche, ^et
' Äuölaufer, 8 Arbeiter, 5 Vauffrauen, 3 Wafchfrauen, 1 ^tickfrau. _ Lcbrlinge: 1 Schlosser, 1 Svengler und Installateur.-------
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Neustadt 56. Rodbeimer Str. 42.
Kelranntinachung.
tr.: Viehmarkt zu Alsfeld am 30. August 1909.
Aus Anlaß bc5 am 30. August 1909 in Alsfeld statt sin- siiden Viehmarktes madjen wir hierdurch noch einmal besonders aus r^ie Bekanntmachungen, betr. Maßregeln zur Abwehr und Un- V rürfung der Maul- und Klauenseuche und der Lchweinepest f Liroeinei'eudfc । vom 4. Juni 1909 — Amtsverkün- t Mgsblatt Nr. 28 — vom 19. April 1909 — Amts- ^cLindigungsblatt Nr. 20 — und vorn 27. November 1908 — b'tsrerlündchungsblatt Nr. 59 — aufmerksam, mit dem Ansügen, Lr hiernach alles aus verseuchten Bezirken eingeführte oder auf $ hmärktcn oder den Schlachthöscn zu Frankfurt am Main, ' imheiin und Mainz aufgekauste Nutzvieh der in unserer er» Limiten Bekanntmachung vom 27. November 1908 — Ilsverkündigungsblatt Nr. 59 — angegebenen Quaran- jneleit, sowie alle in das Großherzogtum einge- ferlen Schweine vor ihrem Austrieb zum Markte einer 12- K10. 5 tägigen Quarantäne unterlegen haben müssen. Be- ökiniguiig hierüber ist dem überwachenden Kreisveterinärarzt m^uzeigen. Bon den Vorschriften unserer Bekanntmachung vom I: November 1908 werden insbesondere alle diejenigen Tiere bc- fcifm, welche in das Großherzogtum eingeführt werden und von Jenen nicht glaubwürdig nachgewiesen wird, daß sie aus unvcrseuch- t1. Bezirken stammen.
Ferner bestimmen wir das Folgende:
1. Der Austrieb aus den Markt darf nur Vvst der Romroder rtiaße aus durch die neuangelegte Strafte nach dem Viehmarkt tz (Schillerstraße> erfolgen. — Die Zugänge -um Markt von Itnt Alteitburger Weg und der Jalmftras;e (früher Mainzer Ksth- t 1) aus sind für den Viehtransyart gesperrt.
2. Alles auf den Markt zu bringende Vteh unterliegt vor Itnt Austrieb auf den Markt (100 Meter entfamt von diesem) ti :r Untersuchung durch den Großh. Kreisveterinärarzt. Allen tru diesem getroffenen Anordnungen ist von den die Viehtrans- |rrtc begleitenden Personen auf das Pünktlichste zu entsprechen-
3. Zucht-, Einlegeschweine und Ferkel, welche aus im Groß- fc- .egtunt befindlichen unverseuchtcn Zuchten stammen, unterliegen fcii)r(inFungcit im Transport nicht, doch müssen Personen, die Ufe Schweine zum Zweck des Feilbietens oder Verkaufs oder p Erfüllung eines Ueberlieserungsvertrags transportieren oder Kiisportiercn lassen oder einer anderen Person zum Transport »rgeben, mit einem amtlichen Nachweis über die Herkunft der Ihvcinc versehen feilt-
\ Diese Zeugnisse sind von der Ortspoltzeibehörde des ver- k tsortes der Schweine auszustellen und müssen Ort und Zeit |t: Erwerbs der Schweine, deren Alter und Zahl und die Namen fr. Nesitzcr angeben, deren Zuchten sie entstammen-
4. Händlerschweine sind von anderen Schweinen getrennt den besonders hierfür vorgesehenen Plätzen aufzustellen.
i). Vor 7 Uhr vormittags darf mit dem Auftrieb des Rc^es nicht begonnen werden. Um 9 Uhr vormittags ist Kt Auftrieb geschlossen. „
Zuwiderhandlungen gegen dte vorstehenden^ Vor>chrtsten feitn auf Grund der einschlägigen Strafgesetze bestraft- F Alsfeld, den 18. August 1909.
Großherzogliches Kreisamt Alsfeld-
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Gießen, den 23. August 1909. bw/b
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