General-Anzeiger für Sberheffen
November.
3 Todesurteil.
htstatte.
Ans Stadt und Land.
Abends 8l/2 Uhr tm Hotel Einhorn.
den Wort
Mitwirkung zulässig sei. Der Anfolgender Tatbestand Lugrunde: Am
ir ährend! ec
Provinzial-Ausschutz der Provinz Oberhesseu.
L. Gießen, 23. Oktober.
Die Abschwächung des § 166 St. G. B. würde daraus hinaus- l auf en, daß)der Roheit bei Gotteslästerungen und Beschimpfungen von besteheviden Religionsgcmeinschasten Tor und Tür geöffnet würde. Wi/e will man denn beweisen, daß bei dieser Roheit auch eine subjektive Verschuldung vorliegt, eine „Böswilligkeit"? Und wie wÄl man beweisen, daß bei rohen Beschimpfungen der Endzweck d Täters darauf gerichtet gewesen sei, zu lästern und z^l schimpfens Ter Täter braucht ja nur zu behaupten, daß sein Endzweck die! „freie wissenschaftlickre Erörterung" oder die kon- stssionelle Aufklärung gewesen sei, und niemand wird ihm den strikten N ' "
D« „Gtetzener KamiüendlStter" werden dem „Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, das „Krelsbkrtl für de« Kreis 6teW »meunel wöchentlich. Die ,^and»irlschaftttchev Seit- frage«" erscheinen monatlich zweimal.
Gießen, 25. Oktober 1909.
für Montag, 25. Cft. Stadt- Töchter'. Volksvorstellung. An-
des Kaufm. und des Ortsgewerbe-
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul» straße 7. Expedition und Verlag: 5L
Redaktion:112. Tet.-AdruAnzeigerGießea,
•* Tageskalender theater: „Hasemanns iang 8 Uhr.
1. öiientl. Vortrag
verems : Dr. Alb. Poh lmeyer, Berlin: „Schillers Leben und Werke in ihrer hohen Bedeutung für das deutsche Volk-.
"Ordensverleihung. Der Gr oß her zog hat dem Bürgermeister Pet. Fatum zu Wohnbach das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift „Für langjährige treue Dienste' am Bande des Verdienstordens Philipp des Großmütigen verliehen.
*' In Audienz empfangen wurde vom Groß- Herzog am Samstag u. a. Oberstleutnant z. D. Henning, Pferdevormusterungskommissar in Gießen.
•• Gerichtsvollzieherpersonalien. Ernannt wurden der Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze in Seligenstadt Rich. Loth zum Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze in Ridda und der Gerichtsvollzieher-Aspirant Hch. 9)?ort in Lich zum Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze in Lich.
" Erledigte Stellen. An der Volksschule zu Darmstadt eine Anzahl evangelischer und katholischer Lehrer- undLehrerinnenstellen, sowie eine israelitische Lehrerstelle; die Stelle eines Rechn ers bei Großh. Zentralstelle für die Gewerbe.
•• Aus dem Militär-Wochenblatt. Befördert wurden im Beurlaubten stände zu Oberlts. die Lts. der Res. Oldenburg (II^Berlin) des 5. Hess. Jnf.-Regts. Rr. 168, Bendemann (Jüterbog) des Großh. Art.-Korps., 1. Hess. Feld-Art.-Regts. Rr. 25, Heben streit (I Hamburg) des 5. Hess. Jnf.-RegtS. Rr. 168, Spamer (Kiel) des Jnf.- Regts. Kaiser Wilhelm (2. Hesi.) Rr. 116, Reuter (II Hamburg) des Jnf.-RegtS. Prinz Karl (4. Hess.) Rr. 118, Schuchmann (Karl) (I Darmstadt) des 1 Raff. Jnst-Regts. Rr. 87, Biondino (Höchst) deS Inf.-Leib-Regts. Großherzogin (3. Hess.) Rr. 117, Bernhards (Worms) des 5. Hesi. Jnf.- Regts. Rr. 168, Spamer (I Darmstadt) des Art.-Korps, 1. Hess. Feld-Art.-RegtS. Nr. 25, — die Lts. Eekstein (I Darmstadt), Heepke (Erbach), Scheer (Gießen), Hellwig (Mainz) der Landw.-Jnf. 1. Aufg., — Gaßner (Mainz) des Landw.-Trains 1. Aufg.; — zu LtS. der Res. die Vizefeldwebel, bezw. Vizewachtmeister Thomas (Mainz) des 1. Nasi. Jnf.-Regts. Nr. 87, v. Neusville (Frankfurt a.M.) des Garde-Drag.-Regts. (1. Hesi.) Nr. 23, Günther (Mainz) des 3. Lothr. Feld-Art.-Regts. Nr. 69; — zum Lt. der Landw.-Jnf. 1. Aufg. wurde befördert der Vizefeldwebel Göbel (I Darmstadt). Zum Oberlt. befördert wurde der Lt. d. Res. Rheinwald (Mainz) des Fuß-Art.-RegtS. General-Feldzeugmeister (3. Brandend. Nr. 3,) — zum Lt. d. Res. der Vizefeldwebel Tecklenburg (Mainz) des Garde- Fuß-Art.-Regts., — der Lt. Eckhard (Mainz) der Landw. 1. Aufg. der Eisenbahn-Bcig. — Im Sanitätskorps wurden befördert: Zu Stabsärzten der Oberarzt der Res. Dr. Sultan (Mainz), — zum Assistenzarzt der Unterarzt der Res. Dr. Fenner (Gießen). — Der Abschied mit der
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In der Sache: Aufbringung der Kosten des Geländeerwerbs für die Nebenbahn Lollar-Londorf rügte vor Beginn der Verhandlung der Vertreter der beteiligten Landgemeinden die Zusammensetzung des Gerichts, weil ein Stadtverordneter von G-ießen teilnehme. Der Provinzial-Aus- schuß entschied, daß gemäß Art. 54 der Kreis- und Pro- vinFialordnung dessen ar**
gelegenl)eit selbst liegt folgender Tatbestand zugrunde 22. Februar 1899 bildeten die Gemeinden Lollar, Mainzlar, Treis a. Lda., Allendvrf a. Lda., Climbach und Londorf ein Konsortium ^urn Erwerb des für die Bahn Lollar-Londorf ‘iiSra föraen/ iaS'baä "mir cm B°rw°nd sei, j erforderlichen Als w«r« mi-r°yi«rt wurden in
t in seinem tiefsten Innern mit Bedacht darauf ah- * diesem Dermin xtod) ine Gememdeu Daubrtugen, Staufen
berg und Ruttershausen und die Gemarkungen Friedel- lwusen und Heibertshausen bezeichnet. §n einer Besprechung am 7. Februar 1905 beschloß dann das Konsortium, Rutters- siausen und Friedelhausen von der Liste zu streichen, dafür aber die Gemeinden Allertshausen und Kesselbach und die Stadt Gießen heranzuziehen. Tie Beteiligungsquoten wurden festgesetzt: für Mainzlar, Allendorf a. Lda., Treis a. Lda. und Daubrrngen auf je 1, für Lollar auf S/i, für Londorf und Climbach auf je i/2, Staufenberg, Kesselbach und Hei- bertshausen je i/4, Allertshausen Vs und Gießen Vio- Da ein großer Teil der Gemeinden ihre Zustimmung zur Heranziehung überhaupt oder zu der vorgesehenen Höhe verweigerten, beantragte das Konsortium vernmltungsgerichtliche Entscheidung. Da der Kreisausschuß des Kreises Gießen beschlußunfähig war, übertrug der Provinzial-Auc'schuß die Entscheidung dem Kreisausschuß des Kreises Friedberg. In den Verhandlungen beriefen sich die Vertreter der Stadt Gießen zunächst darauf, daß die Forderung verjährt fei. Des weiteren wurde aber auch jede Beitragspslicht bestritten, da Gießen nicht an der Bahn liege, zu den Ver- Handlungen über den Bahnbau nicht herangezogen worden sei, die Bahn auch der Stadt keinen Vorteil, sondern eher einen Nachteil gebracht habe. Von den Landgemeinden erklärten sich Londorf, Mainzlar, Allendorf a. Lda., Treis a. Lda. und Heibertshausen mit der vorgeschlagenen Quote einverstanden. Staufenberg lehnte jeden Beitrag ab, ebenso Allertshausen. Lollar beantragte eine erhebliche Reduktion seiner Quote; desgleichen wünschten Herabsetzung Daub- ringen, Climbach und Kesselbach. Der Kreisausschuß des Kreises Friedberg entschied, baß die Kosten des Geländeerwerbs wie folgt aufzubringen seien: Lollar 13.69, Londorf 5.08, Mainzlar 5.11, Allendorf a. Lda. 11.69, Treis a. Lda. 10.72, Daubrrngen 4.82, Climbach 1.01, Staufenberg 1.45, Allertshausen 0.28, Kesselbach 0.49, Gemarkung Heibertshausen 0.07 und S.adt Götzen 45.59 Prozent. Gegen dieses Urteil verfolgten die Vertreter der Stadt Gießen und der Gemeinde Lollar Rekurs. Der Provinzial-Aus-t schuß beschloß heute, in weitere Erhebungen über den Verkehr einzutrelen und die Verhandlung zu vertagen.
Ueber die Klage des Ortsarmenverbandes Friedberg gegen den Ortsarmenverband Rödgen wegen Unterstützung des W. Müller von Schwalheim ivar bereits in der Sitzung vom 6. d. M. verhandelt worden. Die Verhandlung war aber zwecks Vernehmung eines weiteren Zeugen ausgesetzt worden. Die Stadt Friedberg hatte die Familie Müller durch Gewährung eines Zuschusses zur Hausmiete von 6 Mk. unterstützt und Ersatz dieses Betrags von Rödgen begehrt. Rödgen bestritt, daß die Familie unterstützt worden sei und daß Hilfsbedürftigkeit Vorgelegen habe. Nachdem beides in den Verhandlungen einwandfrei festgestellt worden war, wurde heule der Klage stattgegeben und Rödgen zur Zahlung der 6 Mk. kostenjällig verurtellt.
l Oktober.
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. . , . , gesehen hat, die öffentliche Beschimpfung an den Mann zu bangen. 1
Auz dem neuen StnngCKö- Um allen Fährnissen aus dem Wege zu gehen, kann der betreffende
~ _ ,, _ .-. Q /-fwTmr^aeben vvn Bros Beschimpfer noch hinzusügen, daß er mit seinen Worten selbst- ,
_ , In ^uasten-Zacunq (herf bQß vaperisär verständlich feine Gotteslästerung und keine Beschimpfung der Re
Äl^^mmiü^n^b^lan^sgerichtsral 5tarl ligionsgesellschaften bezwecke, und dann ist em Beweis (einer
' Witgheb der^traftechtsLmMl^ orurr ^^ktiven Verschuldung" erst recht unmöglich.
Hetzer m Munclxai, uder: dr> Entstehe ji cjnc Ueberiid/tI Was dann die Beseitigung der Strasbeftimmung über die Be-
«ME deutichm ^ttafgttetzbuch. er g grient Ivnrfs schimpiung von kirchlichcu Eindchlungen und Gebräuchen be-
wfcr ist um 60 Para- trifft, so kann die mitgeteilte Begründung auch diese Beseitigung
Der ^Ewurs uMabt 310 Va g V)- , & attrn^ nid)t rechtfertigen. Auf die Frage, wie durch diese Abschwächung
«raphen turnet a^ das obE oer MtM § 166 «St. ®. der konfessionelle Friede gefährdet
meine Teil mrnme-hr 99 rechtstl>eoric Ec verliest wird, scheint die „Begründung" nicht eingegangen zu sein. Und
&f5TQ9C Cin roid)ti9e§ Moment für etwaige
Wn^iLngra über ben Vollzug dieser Frei-stgwl°wr«che Ab.nderunge.r
te’Tt^Vtrafm reformiert die Geldstrafe, insbesondere durch Zulanung l — - , .
vvn Zahlungsfristen, Ratenzahlungen und des Abverdienens durch pOlttlfcbc (EagcsicbaU*
heie Arbeit, dehnt den Verweis auf Erwachcnc aus und >uhrt $Cr Rücktritt des Staatssekretärs Dr. Rieberdinq.
: bw sichernden Maspialnnen des Arbeitshauieff,^des, Wirtshaus Wie die „Nordd. Allg. Ztg." hört — und das ist ja der : »erbotet und der Unterbringrmg m.^rmkeryellanlralten uno oer Ausdruck, wenn etwas „unwiderruflich seststeht" — beabsichtigt 'Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker ein. ^^r Mlagt i bcr Staatssekretär des Reichsjustizamts, Dr. Nieberding, in Rück- meiter die Einführung der richterlichen bedingten l^trat- auj fein vorgerücktes Alter demnächst in den Ruhestand zu luussetzung ibedingte Verurteilung^ und der^richterllweiitrrtcn Wenn auch vom Rücktritt des Staatssekretärs sckwn öfter lxlitativn in der doppelten Form der Wieder ernt etzmigtn D« ourger- aus demselben Grunde die Rede war, so muß die jetzige Nach-
lTd>en Ehrenrechte und der Lo,chung, vonVorwraten M Vrrat-1 bod) immerhin einigermaßen überraschen in einem Augenblick,
regiftrr vor. Er enthält eigene Abschnitte U^ICroo die Strasgesetznovelle noch nicht erledigt ist und die großen Berschickdung und über die ^krachemetzung, mdmr namentlich Ausgaben der Sttasprozeßreform und des Sttafgesetzbuches, deren der Rückfall allgemein geregelt Üt. ^s^eibt ferner die be- ^rentwürfe ja jetzt bekannt sind, am Horizont schweben Aber Andere sttaftechttichcBel-andlung ^r vermin^tt Zurechnungs- fchffoßlich nur äußerlich: im Alter von 71V? Jahren
Mitren vor und ändert grundsätzlich das echt- tns- kt Qurf) bec Staatssekretär sein Recht aus Ruhe, und Exzellenz
loesondere durch Hmanfruckung der-^^Unmündigkeit auf das I ^bberding kann die noch zu lösenden Ausgaben um so eher
«rflenbete 14. Lebensialw und durch die Aufgabe des vielange j^„^^ren Händen überlassen, als er ihnen die Richtlinien angegeben
svchtencn Einsichtserfordernisses . uni> sich _ eine seltene Erscheinung bei der Besetzung unserer
In der,Formul^eru n§> der ^atbestände sagt NM der Reichsäntter — fast 17 Jahre ans seinem Posten gehalttn hat.
Norentwurf von der Starrheit und der.Kafuisttk, des geltenden Staatssekretär Dr. Nieberding wurde als Sohn eines ka- Sw.-A.-B. in erbeHicbemJDZaSe los, schalst btebwnberä letten t6clijd)en Schulmannes am 4. Mai 1838 in SoniB lWestpreuben,
intb besonders schweren Fälle, gestaltet lerne Bestimmungen und geboren, er erhielt seine Erziehung in Recklinghausen und trat
rdie Strafrahmen durchgehends alasti,cher undvermeidet hier die ^59 nach Beendigung seiner juristtschen Studien als Aus-
Härten des geltenden Rechtes. In zahlreichen Fallen droht er Mtator in den preußischen Staatsdienst ein. Nackrdem er 1863
tz neben Getanes alternativ auch Hast- oder Geldsttafe an und ba5 Assessoreramen mit dem Prädikat „ausgezeichnet" bestanden,
■ W namentlich bei Politischen Telitten ^n Gff^ngnis auch tourbe cr Negierungsassessor in Breslau, 1866 Hilfsarbeiter im
■ ^.g. X€T brül9t preußischen Handelsministerium und wurde von dort aus 1872
''r.twickelung dem Richter ein größerer, Vertrauen entgegen, stellt -n j>cn Neichsdienst und zwar in das Reichskanzleramt uber-
l'bn freier und ermöglicht eine sro^ Jndwchual.m^ nommen. 1873 erhielt er ben Titel Regierungsrat, 1875 wurde
imzelnen Falles. TeclNegelimg der beionde^ leichten Falles £r ^orttagender Rat und wirkte in dieser Stellung besonders
; -nirch-ieht den ganzen PR dem Nichts ^auptmitarbeiter Delbrücks bei der freiheitlichen wirtschaft
| Vorltegen em unbelchranktes Sttafmil^ngsrecht und^in den Iid>en Gesetzgebung. Nachdem Bismarck zum Schutzzoll über- iii Gesetze ausdrücklich bestimmten zahlreichen Fällen auch das gegangen war, wurde Nieberding in-verschiedenen Stellungen als siecht, von Strafe überhaupt abzusehen^ Direkwr des Patentamts, Vorsitzender der Reichstagsbaukom-
Zum Schutze der Arbeiter ut lebensgefahrlickstn verwendet, bis er 1889 als Direktor an die Spitze
neben ist eine besondere Strafbestiminung gegen di«,Beseitigung Abteilung des Reichsamts des Jnnerii trat und
wer Richtanbringung von Schutzvorrichtungen vvrgeiehen. Eine J1 Mr aus im Äre 1893 als Staatssekretär in das Reichs- ltiefere ftraftechttiche R.<wrchwn gegen die T r un ksu cht ist vor- berufen rourbe, das er fast 17 Jahre leitete.
g schlagerr Der Begriff des Mtstands ist 1 Politisch und parlamentarisch ist Dr. Nieberding nur wenig
ummg .^1 1 1" !larfr hertorgetreten. Jedenfalls blieb er, der rnn sachliche Jurist,
S&fflTÄS B-rmutnng barüber.
U lrugs, insbesondere die Fälle der Zechprellerei und des blinden „ . -
>>assagiers, sind als rnindersttafharc, auf zurücknehmbaren Anttag! Maßnabmen zur Derhntnug vou Grubenexplosiouen.
Ä iMTfolg-barc Vergehenstatbestände herausgehoben. Bei der vor-! Man schreibt uns aus Elsen:
| läufigen Entlassung ist das notwendige Zusammenwirken mit der Kürzlich teilte ein Berliner Blatt in emem Telegramm aus I Fursorgetätigeit zum Ausdruck gebracht. Das Institut der Briffsel mit, daß eine Reihe deutscher Bergingenieure m Belg-en ■ Polizeiaufsicht ist auf gegeben. Unter bestimmten, eng- weilte, mit der Absicht, die ut Belgien 10 häuM vorwmrnenden M begrenzten Voraussetzungen soll das Gericht auf Ausenthaltsbe- Gasausbrüche und deren Bekämpfung zu itubieren. Dem Ver- 8 'djuiitfung erkennen dürfen. I nehmen nach soll diese Reise dadurch veranlaßt fem, daß in der
Zwei Stteichungen sind noch besonders hervvrzuheben: der letzten Zeit sowohl im Saarrevier als auch in Westfalen einige
I Kanzelparagraph (Str.-G.-B. § 130 a), der aus politisch plötzliche Gasausbrüche vorgekommen sind, so daß zu begurcksteu v ’iregter Zeit stammt, ist nicht übernommen. Der Begriff des sdelst, daß unserem Bergbau in Zukunft diele neue ihm ms letzt ■ mr 0 ben Unfugs ist aufgegeben und in Einzelhandlungen auf- noch unbekannte Gefahr droht. Tie in dem Brüsseler Telegramm gelöst. Zur Sicheriing der Presse ist in dem Tatbestände genannten Herren sind, wie mitgeteilt wird, Vertreter der Bergr-
3 önT Beunruhigung der Bevölkerung das Erfordernis des wider I behörde sowie des Vereins für die bergbaulichen Jnterepen tm eiferen Wissens ausgenommen, das den eventuellen Vorsatz aus- Oberbergamtsbezirk Dortmund gewesen, dte in gemetniamer Arbeit sei,ließt. die Bekämpfung der neuen Gefahr in Angnn nehmen wollen
Auch diese Neuerungen zeigen, daß der Entwurf sich auch vonI Tas erinnert daran, daß der Bergbauverein >chon früher l»lüischeu Verschärfungen wesentlich freihält, wie denn der ganze! davon Mitteilung machte, daß er umfangreiche Unteriuchungen I Sutrourf den neuzeitlichen Ansichten und Wünschen durchaus Rech- über die Kohlenstaubgefahr und ihre Bekämpfung ausgenommen bat. njmq trägt \ Hoffentlich wird das Ergebnis dieser Unteriuchungen, die rnzwi,ü>en
, Zur Mchwächlmg der 8 166M. 0 ft, Mein bem MiE
^kwurf des neuen Strafaesetzbuchs vorgesehen ist, wtrd imb Schlagwettererplosionen zu verringern.
der „Germanra. aus der Begründung dieses Vorschlages I Uebrigens verlautet ferner auch noch, datz der Bergbauverem -xeschrieben: sich mit der Absicht trägt, für das hiesige Jndustrierevier eine
Ter Entwurf des neuen Strafgesetzbuchs macht die Bö s - große Zen tr al ste l l e's ü r d a s G ru b en r et tu ng swe se n, ' Willigkeit Kur Voraussetzung der Stracharkeit Don Gottes-1 das bis jetzt den einzelnen Grubenverwaltungen Überla,sen ist, zu ■ Meningen und Beschimpfungen der Religionsgemeinschaften. In gründen Auch mit dieser Maßnahme würde in der Bekämpfung der Begründung dazu wird ausgefüjhrt, das Gesetz dürfe einer der dem Bergmann drohenden Gefahren ein großer Fortschritt / erlaubten Kritik, der ernsten wissenschaftlichen Forschimg kein Hin- erreicht.
' dernis bereiten; Fälle, in denen (nach den Worten des Pros. Kahl) *
,guter Glaube, ehrliche Absicht, heiliger Zorn, stürmischer Wahr- Gutsverkauf und Vertraueusbruch.
nitsdrang, religiöse Erregung das Wort aiif die Lippe gelegt ^as Vofener Tageblatt" schreibt:
' Men", dürftchi nicht getrosten werden Bisher ,eien aber unter Vor einiger .Zeit bemühte sich der Gutsbesitzer Kliem- Anwendung des sogenannten eventtiellen Vorsatzes auch Aeutze-I x '' jn Qieliniec bei Schwersenz um die Erlaubnis zum nm gen getrossen worden, die meiyr dem Uebereifcrim wst>en>cha,t-1 mQU sogenannter Arbeiter Häuser abseits von seinem Ge- lichen oder Soirfessionellen Streit als einer bo,en Abstchl enstprumgen ßiersu der ,ogenannten Ansiedlungserlaubnis
Ü feien. Es cheine daher, geredüfertigt, den Tatbestand so ein- ^d versicherte an zwei amtlichen Stellen, daß er oder seine ; .irfdjränfen, /daß die Gew-ißenssreiheit und die freie wlstenschaft-1 nie an einen Polen verkaufen würde. An
' siche Erörterfung geioahrt biteben ^er diev dadmch ^ner Stelle gab cr sogar sein Ehrenwort zur Bekräfttgung dixser
eweichen, B er fürbte ^raf barkert hinsichtlich der subgekttveN Erklärung und fügte hinzu, er sei aus einer gut deutschen
Der, ausdrücklich „BoÄvtlligkif erwidere Familie: die Gefahr, daß er an Polen verkaufen werde, sei
Tie etchnng der „Cnnrickstungen und Gchrauche tmrd damit < deshalb nicht vorhanden, weil sein Sohn akttver Offizier begrünbet, -.aß diew Bestimmung in bem bi»U'rigen § 166 zu Daraufhin erhielt Herr 5cliemchen die nachgesuchte Bau- Äner über Das Bedürfnis binausgehenden ^iwendung und über- Erlaubnis Wenige Tage später wurde jedoch in Erfahrung ge- SU e\ ungleichen Behandlung.b^r,.^^'^fellsa)afttt, bracht, daß Memchen sein Gut an ben Forstverwalter von Al- «eftihrt haüe, da nicht für alle diese die „Einrich- fiewicz einen .Polen, verkauft habe, und zwar zu dem hohen
trogen und! Gebräuche" von gleicher SBebeutfamfeit feien und für -r0 v qOO Mark.
einige in tnel höherem Grade andere Dinge in Betracht kämen,! Das Verhalten des Verkäufers muß als Verttauens- z^B. die Stifter der Neligionsgesesstchaften und ihre Lehren Cnnc mißbrauch aus das schärfste getadelt werden. Wer die Be- «chutzbedürktigkeit bestehe nur in^toeit, als die Religronsgefell- Horden ratter Anwendung bet artiger Mittel täuscht, kann nicht sihaft selbst j betroffen werde. überrascht sein, wenn die deutschen Kreise solche Handlungsweise
Wir halten die Neuerung für einen guten Fortschritt als unerhört betrachten." hn liberalen Sinn. In die Hand des Richters ist es gelegt, Roheiten von ernsthafter Ueberzeugrtug zu unterscheiden.
Tas Zentrum ist natürlich mit der Abschwächung jener Seftimnningen nicht einverstanden, und die „Germania" begleitet dhe Mitteilungen aus der Begründung mit folgen-
Nr. 250 Zweites Blatt 159. Jahrgang Montag 25. Oktober 1909
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