Ausgabe 
15.5.1909 Viertes Blatt
 
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Nr. 113 VlerLeS MatL

159. Jahrgang

Samstag, 13 Mai 1909

Arlchekst KgN- mfi Au-nahmr de« Vonntaz»,

tAt ZamfNendkStter- werden dem

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Deutscher Reichstag.

257. Sitzung. Freitag, den 14. Mai.

. Am Tische der Bundesrats: v. Vethmami-Holkweg, vn.cn= stein. Tas Haus ist sehr stark besetzt.

Präsident Graf Stolberg eröffnet di« Sitzung um 2 Uhr 15 Minuten.

Zweite Lesung des Baukgesehes.

Die Weiterberatung beginnt mit den nameutlichenAb.

st i m m u n g e n über d:e Anträge Raab (Wirtsch. Vgg.).

Der erste Antrag, der den Anteilseignern der R e i ch s b a n k von dem nach Abzug der 3^>prozentigen Prä. zipualdividende verbleibenden Rest des Reingewinns nur 15 Prozent statt der vorgesehenen 25 Prozent gewähren will, wird mit 177 gegen 142 Stimmen bei einer Enthaltung gegen Konser­vative, Reichspartei, Wirtschaftliche Vereinigung, Polen und So­zialdemokraten a b g c l e h n r.

Ter zweite Antrag, der als Gesarntdividende höchstens S Prozent zulassen will, wird ebenfalls abgelehnt, und zwar mit 249 gegen 74 Stimmen. Dafür stimmten nur die Wirt­schaftliche Vereinigung, die Sozialdemokraten und einige Mitglie- der der Reichspartei unter Führung des Abgeordneten Dr. A r e n dt.

Der Artikel 1 über die Verteilung des Reingewinns der 8kiM6anI wird unverändert angenommen.

Durch den Artikel L mir. daSKontingentdersteuer» freien Noten der Neil' >anf auf 550 Millionen Mark er. höht. Ein zweiter Absatz erh t dieses Kontingent an den Q u a r- talsterminen um tociti _ 200 Millionen, also insgesamt auf 750 Millionen Mark.

Abg. Dr. Arendt (Rp.):

Dieser ffrtrM enthält die einzige Veränderung, die eine wirtschaftliche Bedeutung hat. Die Erhöhung des Kontingents auf 550 Millionen liegt im wirtschaftlichen Interesse. Wir stim­men ihr zu, aber nicht dem zweiten Absätze, der eine überflüssige, steuerpolitisch nicht zu rechtfertigende Maßnahme wäre.

Abg. Dr. Weber (Natl.)

bittet mn nnderänderte Annahme der Boi läge. Sonst würde die Diskontpolitik der Reichsbank schweren Schwankuwzen unterworfen.

Reichsbankpräsident Havenstetn tritt ebenfalls dem Abgeordneten Arendt entgegen.

Abg. Raab (Wirtsch. Bgg.)

Mießt sich dem Abg. Arendt an.

Der Artikel 2 wird unverändert angenommen.

Artikel 8 enthält die Bestimmungen, daß die Noten der Rerchsöcmk gesetzliches Zahlungsmittel sind.

Abg. Dr. Arendt (Rp.):

Durch diesen Artikel wird nur der bisherige Strauch gesetz­lich feftgelegt.

Abg. von Strombeck (Ztr.)'

will dem Artikel folgende Fassung geben: Tie Noten der Reichs­bank sind gesetzliches Zahlungsmittel. Eine Verpflichtung zur An. nähme von Banknoten bei Zählungen, welche gesetzlich in ge­münztem Geld« zu leisten sind, findet nicht statt und kann auch für Staatskassen duich LandeSgeseh nicht begründet werden. Zahlungen der Reichsbauptbank zu Berlin sind auf Verlangen des Empfangsberechtigten in deutschen Goldmünzen zu leisten. Jnwie. weit die Reichshauptbankstellen und die sonstigen Reichsbanksteven Zahlungen in deutschen Goldmünzen zu leisten haben, bestimmt der B u n d e 8 r a t. Durch dem bürgerlichen Recht unterliegende Rechtsgeschäfte kann die Verpflichtung zur Zahlung einer Geld­schuld in deutschen Goldmünzen begründet werden.

Abg. Orte! (Natl.)

bittet um Ablehnung des Antrages.

Aba. Dove (Fr. Dp.)

tritt für unveränderte Annahme der Vorlage ein.

Abg. v. Gtrombeck (Zentr.)

zieht seinen Antrag zurück.

Der Artikel 3 wird unverändert angenommen, ebenso der Rest der Vorlage. Damit ist die zweite Lesung des Bank­gesetzes erledigt.

Abg. Dr. Fatzbender (Zentr.)

empfiehlt eine Resolution der Kommission auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung der Gefahren, die dem Publikum durch Banken und Bankiers erwachsen, die zur An­

lage von Depositen oder Spargeldern durch öffent­liche oder schriftliche Aufforderungen aber durch Agenten anreizen.

Die Resolution wird angenommen.

Zweite Lesung des BiehseuchengesetzeS.

ES folgt die zweite Lesung der Novelle zum Gesetz Über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen.

Dis Kommisiion hat nicht weniger a!S drei Lesungen der Novelle borgenommen und dabei ihre eigenen Beschlüsse mehr­fach umgestoßen.

§ 1 bestimmt, daß als V i eh im Sinne des Gesetzes alle nutz­baren Haustiere, einschließlich der Hunde, der Katzen und des Geflügels gelten. Schlachtvieh ist Vieh, von dem anzu- nehmen ist, daß es behufs Verwendung deS Fleisches 4um Ge­nuese für Menschen alsbald geschlachtet werden soll.

Abg. Lehmann-Jena (Natl.):

Leider hat man bei der Vorberatung das Laienelement gar nicht berücksichtigt. Die Leute im Volke würden die Härten weniger empfinden, wenn sie wüßten, daß daS Gesetz durch ihr eigenes Fleisch und Blut gemacht worden ist. (Heiterkeit.) Ich hätte der Regierung die Dummheit nicht zugetraut, daß sie der Gerberei die Existenz erschwert. (Heiterkeit.) Kaufen Sie sich doch einmal eine Kuh außerhalb des Parlaments, dann werden Sie besser Bescheid wissen. (Heiterkeit.)

Seiber sollen auch bei der Ausführung beß Gesetzes Sach­verständige nicht gehört toorben fein.

Staatssekrteär 6. Bethmaun-Hvklwea:

Der Zweck des Gesetzes ist doch, bei Viehseuchen schneller unb energischer als bisher eingreifen zu können. Ein solches Eingreifen aber wurde durch Sachverständigenkommissionen ver­zögert werden. Deshalb find sie für die verbündeten Regierungen unannehmbar. Die Kommisiion ist in vieler Beziehung über bie Regierungsvorlage hinausgegangen unb eine Reihe von Ein- schränkungen vor allem für den Hanbel beschlossen, um die Verschleppung von Seuchen zu verhindern. Die verbündeten Regierungen stimmen den Kommissionsbefchlüssen zu.

Abg. Scheidemann (Soz.):

Zweifel!^ ist das Gesetz von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Aber es bient nicht nur der Bekämpfirug der Vieh- seuchen, sondern auch der Fcrnhaltung der den Agrarier« unan­genehmen ausländischen Konkurrenz. ES enthält geradezu geweiNgefährlick)e Bestimmungen. Das Gesetz bezieht sich auch auf jedes Haustier, so daß jeder Mensch, der einen Vogel hat, unter das Gesetz fällt. (Heiterkeit.) Der Bund der Landwirte wird gewiß von dem Entwurf befriedigt sein. Redner empfiehlt schließlich zur Deckung der Kosten des Gesetzes die Einführung einer cckligatorischen ViehverfichrrunK.

Abg. Frhr. v. Pfette« (Ztr.):

Der Abg. Scheioemann hat maßlos übertrieben. (Sehr rich­tig! rechts und im Zentrum.) Wenn die vom Abg. Scheidemann als «gemeingefährlich" bezeichneten Bestimmungen nicht in das Gesetz hineinkommen, so hat das Gesetz für uns gar keinen Wert. Wir lehnen es ab, bas Ausland besser zu stellen als das Inland. (Abg. Scheide mann ruft: Ich auch!) Dann war Ihre Rede aber sehr unlogisch. Im allgemeinen sind wir mit der Fassung der Kommission einverstanden, wenn wir auch gegen einzelne Be- itimmungen schwere Bedenken haben.

Abg. Dr. Hahn (Kons.):

Unsere Viehzucht hat sich dauernd gehoben. Vor allem die Rinderzucht hat zugenommen. Wenn wir heute etwas weniger Schafe haben als früher, so haben wir heute dafür mehr Rind- vieh. (Große Heiterkeit.) Diesen ivertvollsten Zweig der Land- wirtschaft will das Gesetz gegen die Einschleppung von Seuchen schützen. Wenn gegen die Seuchen im Inland scharf vor- gegangen wird, dann kann der Landwirt auch verlangen, daß dieselbe Schärfe gegen das Ausland Anwendung finbet. Diesem Grundgedanken dienen diegemeingefährlichen" Bestimmungen des Gesetzes, die unbedingt notwendig sind. (Beifall rechts.)

Preußischer LandwirtschaftSminister v. Arnim-Criewen:

Ein scharfer Kampf gegen bie Viehseuchen ist unbedingt not­wendig, und die heutige Unsicherheit ist geradezu unhaltbar. Die deutsche Viehzucht hat enorme Verluste durch die Einschleppung von Viehseuchen erlitten. Es ist deshalb erfreulich, daß die Kom­mission zu einer Einigung gekommen ist, die, wie ich hoffe, zu einer befriedigenden Lösung führen wird. Was die Auf­bringung der erforderlich en Mittel anlangt, so kann ich namens aller verbündeten Regierungen die Erklärung abgeben, daß sie das bestehende Aufbringungsverfahren nirgends zuungunsten der Tierhalter abändern werden, auch wenn erheb-

liche Mehrkosten in Betracht kommen. (Beifall.) Gegen Laieukommissionen habe auch ich schwerwiegende Be­denken. Wer wollte die Kosten dieser Kommissionen tragen? Und sollen sie bei jeder Beschwerde in Funktion treten? Das würde doch unbedingt eine Verzögerung zur Folge haben. Da­gegen sind wir jederzeit bereit, uns mit Sachverständigen in Verbindung zu setzen. (Beifall.)

Abg. Dr. Struve (Fr. Vg.):

Ich bin diesem Gesetze gegenüber weder so optimistisch, wie Herr Lehmann, noch so pessimistisch wie Herr Scheidemann. ES wird alles auf die Art der Ausführung ankommen. Es wäre viel­leicht gut, auch die Ausführung zu einer Reick,ssache zu machen. Denn man kann mit der Praxis gar nicht vorsichtig genug fein. Kcincsfall darf das Gesetz eine künstliche Grenzsperre schaffen. Es muß ein wirkliches Seuchengesctz sein. Freilich bedarf die Vorlage noch mancher Verbesierungen. Bedauerlich ist eS, daß einzelne Landräte sogar das Seuchengescß dazu benutzen, um politische Ver­sammlungen unmöglich zu machen. Sie haben sogar schon freisin. nige Versammlungen rn einem Orte untersagt, weil in einem Ge­höfts eines Nachbarortes die Maul- und Klauenseuche herrschte. (Hört, hört!) Einer solchen Willkür muß ein Ziel gesetzt werden. Die sozialdemokratischen Ueberlreibungen mißbilligen auch wir. Auch wir freuen uns unserer blühenden Schweinezucht. (Heiter­keit.) @r freu lieb ist, daß Herr Hahn das Lob des Herrn von Ham- merstein gesungen hat, ber einmal von derdemagogischen Agita­tion deS Bundes der Landwirte- sprach. (Unruhe recksts.) Hoffent­lich nimmt jetzt die Haltung des Bundes auch in anderer Bezie­hung sanftere und urbaner« Formen an. Das wird der Erledi­gung der parlamentarischen Geschäfte dienlich fein. (Unruhe rechts.) Ter Bund hat nicht die Gesundheft deS Viehs gefördert. Er hat nur die Futtermittel verteuert. (Widerspruch rechts, Bei­fall liukS.)

Preußischer LandwirtschaftSminister von Ur trimer ktoew spricht sich nochmals gegen Laien-Kommissione« au». Die Be­schwerden würden zahllos werden. Und wie sollen die Komm-issto« nen zusammengesetzt werden? Es ergeben sich da sehr _ dreie Schwierigkeiten, bie nicht ohne weiteres beseitigt ioeeben können» Oft würden di? Kommissionen auch zu nachsichtig sein. Aber gegen di« ©eudjen müsse scharf vorgegangen werben, nicht schüch­tern. Die Aktionsfähigkeit der Behörden dürfe nickt beschnitten werden. Die Behörden haben sich in der Bekämpfung der ans Rußland, Belgien, Frankreich und Holland einarschlepptcn Maul- unb Klauenseuche durchaus bewährt. (Beifall.)

Abg. Erzberger (Zentr.):

WaS hot der Bund bei Landwirte mit dem Biehscuchengesetz zu tun? Wollen Sie ihn unter das Gesetz stellen? (Gelächter.) Werin im Auslande di« Viehseuchen so energisch bekämpft mür­ben, trsie bei uns, bann könnten wir das Gesetz bedeutend ber- einsacken. Natürlich müssen auch die^Erzeugnisse des ausländi­schen Viehs unter das Gesetz fallen. Sonst nutzen uns, alle Maß­nahmen nichts. Am einfachsten wäre, das ganze Gesetz in zwei Paragraphen zusammenzufassen und zwar derart: § 1. Tie Poli­zei kann tun, was sie will! § 2. Der Stadt zahlt den Schaden, den die Polizei anricktet. (Heiterkeit.) Das würde auch der einfache Marin verstehen, während das vorliegende Gesetz nicht klar genug gefaßt ist. Die Kosten sollten auf die Einzelstaaten verteilt werden.

Lanbwirtschaftsminifier v. Arnim:

Es geht keinesfalls an, den Bundesstaaten einfach die sämtlichen Kosten aukuerlegen. Eine derartige Bestimmung würde das Gesetz für die Regierung unannehmbar machen. Auch die preußische Regierung hat sich bereits gegen eine der­artige Regelung ausgesprochen.

Abg. Dr. Roesicke (Kons.):

Tie Worte des Herrn Erzberger waren uns allen aus bet Seele gesprochen. (Zuruf links: Der neue Block! > Weshalb sollen wir hier mit dem Zentrum nidjt Zusammengehen? Daran ist doch nichts Unmoralisches. (Heiterkeit.) Wir Landwirte sind gewiß maßvoll und besckeiden. (Zuruf b. d. Soz.: Tas merkt ein Pferd! Heiterten.) Wir wollen die Lasten des Gesetzes auf uns nehmen, um das Gesetz als ganzes nicht zu ge­fährden. Aber die Kosten müssen die Einzelstaaten tragen. Dr. Struve sprach von der politischen Maul- und Älauenseucke. (Heiterkeit.) Er ist ja Arzt und muß so etwas kennen. Aber wir haben in der Kommission nur streng sachlich verhandelt, unb Sie (nach links) haben erst die Politik bin .'ingetragen.

Hierauf vertagt das Haus die Weiterberatung auf Sonn­abend 11 Uhr.

Schluß 7 Uhr.

Die lrimmelle Jugend im Strasprszeh.

«D-m Bundesrat ist der Entwurf einer Strasprozeßordmmg rua-oonaen der für die Notwendigkeit eines besonderen Schutzes M kriminell gewordeneil Jugend im Strafrecht und im mseT^intritt Man hat erkannt, daß verhüten leichter ist als E mb sucht deshalb der Kriminalität der äugend durch

anstatt gleich das letzte Suchtmittel, bic auch der bedingte Strafaufschub

entsprungen, der allerdings bie gehegien Mnungen nur Mlweist oriniif fmt Nach Ausweis der Reichsstatisttk vom 1. April IHU© Sn in Deutschland in den letzten acht Jahren durch)chntttl.lch mw 80 VE Hundert aller erledigten Fälle nut bedingtem Ettas- äSSÄÄÄ

1882 betrug die Zahl der Beurteilten m Deutschland insgesamt 315 849 im «statee 1904: 0O0 158 unb 1906. 524 118.

AngEs soläler Tatsachen kamt die bebmgte Straiauchetzung mir als erster Schritt auf einem neuen Lvege betrachtet werben, der Zunächst nur die Richtung, nicht bie Gewinnung dev Ziest 0 selbst verbürgt. Der eigentliche Wert der bedingten ^trckaussttzmtg besteht in der Durchbrechung des Lcgalitatsprinzips au) dem Ge­biete der Strafvollstreckung. Aus dieser MZ^u^r^Dr Becker soeben erschienene Broschüre des Landgerichh-direktorv 4.x. Seda in Dresden über denSchutz der krimmctt geworden.n Jugend im Sttasrecht unb Strafprozeß" (Verlag von Hahn u Jaemch, Dresden. Ter Verfasser erinnert daran, dan bcun Er atz unb ter Beratung des Strafgesetzbuches 1870 sonderbarer Weist dein 6tz- danken nicht näher getreten worden sei, dan die L-trafmundigkeit in der Zeit vom 12. bis 18. Lebensjahr auch noch an untere Vor- aussetznngen geknüpft werden müsse, als mir an dic Entwicklung des Intellekts. Daß körperliche und sittliche EnUvicklung und Un reife bei der Jugend generell dic Bedeutung eines ^trasaus- schließungsgrundes erlangen könne, erschien noch vor raum zwei Menschenaltern als ein durckxtus abwegiger Gedanke. Und doch beruhte hierauf im gewissen Sinne schon b:c Ausnahme dc§ 8 173 Absatz 4 des Strafgesetzbuches, wonach bei der Blutichanoe Verwandte unb Verschwägerte absteigender Linie ittciu)^ bleiben, 1 wenn sie das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben. Die Straf-, gefetzsebung stand eben noch überall in dem Banne der Vergeltungs­

theorie, die auch dem Jugendlichen gegenüber Anwendung zu begeben schien,wenn er zu erkennen imstande gewesen war, daß seine Pflicht die Unterlassung der strafbaren Handlung fordere und er durch Begehung ber letzteren sich einer Kriminalsrrafe ausseüe" Erst da, wo dieses Unterscheidungsvermögen gefehlt bat, erwächst für den Richter nach 8 56, 2 des Str. G. B. die Pflicht, zu prüfen, ob nicht irgendwelche sonstige Erziehungsdefekte bie strafrechtliche Entgleisung hcrbeigeführt haben unb bereu Wieberholung be­fürchten lassen.

Der Schwerpunkt ber beabsichtigten Neuorbnung liegt zweifellos in ber Beseitigung bes Legalitätsprinzips bei ber Strafverfolgung. Die kriminelle Strafe sollte Jngenblichen gegenüber nur bann angestrebt werben, wenn alle sonst zur Verfügung stehcnben Er- ziehungsmaßregeln wirkungslos geblieben sind. Zu allererst i)t bie Einleitung öffentlicher Erziehungsmaßregeln erforberlid), wo­mit sich bie Vormundfckmftsbelwrbe zu befassen hat. Der Beurtei­lung des Vormundschaftsrichters unterliegt zunächst der objektive Schiildbeweis; daneben hat er das subjektive Versämldcn des Jugendlichen im Sinne der Sttafbarkeitseiusicht festzustellen, die auch für ihn Voraussetzung für den Schuldjvruch ist.

Nach § 369 des Entwurfs soll in allen Sachen, die in erster Instanz vor dem Laiidgericht zu verhandeln sind, dein Jugendlichen ein Verteidiger zur Seite stehen; der Verteidiger braucht allerdings kein Rechtsanwalt zu fein. Der Verteidiger hat nach 8 147 des Entwurfs grundsätzlich das Recht der Aktencinsicht; sein münd­licher Verkehr mit dem Beschuldigten ist vollständig freigegeben. Dic Stellung des Jugeiidlichen im Strafprozeß darf durch pro- zessuale Versäumnisse der ihm zum Schutz beigegebenen Personen nicht beeinträchtigt werden. Der alsJugendrichter" amtierende Amtsrichter sollte übrigens, wenn eben tunlich, zugleich mit Vor- mundfchaussachen befaßt fein, um das gegenseitige Jneinander- greisen dieser und jener Tätigkeit auch persönlich zu gewährleiiten. Jedenfalls aber hat in allen Fallen, wo eigentlicheJugend­gerichte" gebildet werden, eine besondere Auswahl der schössen und Hilfsschöffen zu erfolgen. Die Wahl ist vor allem aus Lehrer und Lehrherren, Mitglieder von Fürsorgevereinen ober auf fonstige Personen zu richten, bie auf bem Gebiete ber Jugenderziehung besondere Erfahrung besitzen. Daß Vvlksschullehrer auch für diesen Schüffendienst, unb zwarmit Rücksicht auf bic Interessen ber Schnlverwaltiiiig" nicht gewählt werden dürfen, ist in ber Novelle bebauerlicherweise beibehaitcn worben. Desgleichen hat bie Novelle an bie Frau auch bei bieser Art bes Schösfendienstes (eiter noch nicht gebucht, obschon ihre Zuziehung zum wenigsten bei weib­

lichen Angeklagten im Sinne ber ganzen Einrichtung nur zu empfehlen wäre.

Indessen beseitigen weber bie Jugenbgerichtc noch bie sonstigen Anorbnungen nnb Kpmpetenzverschiebungen bie Gefahren, die mit bem Prinzip ber Deffentlichfeit aller Verhanblungen gerade für ben Jugendlichen verbunden sind. 8 172 der Novelle zum G. V. G. bestimmt beshatb, daß jedes Strafgericht bei einer Verhanblung gegen Jugenbliche unbeschränkt unb nach freiem Ermessen bie Oesfcntlichkeit ganz oder für einen Teil ber Verhanblung aus­schließen kann; bas Gericht kann sogar bie Oessenttichleit für bie Urteilsbegrünbung ausschließen. Lanbgerichtsbirektor Dr. Becker empfiehlt, noch einen Schritt weiter zu gehen unb ben Ausschluß ber Leffentlichkeit auch schon bet Verkünbung ter Urteilsformel zuzulassen. Nicht minbcr wichttg wie ber Ausschluß ber Oefsent- lichkeit bürste aber bie Bestimmung sein, baß bie gegen ben Jugenb- (ichcn erkannte gerickstliche ©träfe nicht ober bodj, nur in teiiinunten Fällen in bas Strafregister mit ausgenommen werten bars.

Wenn man bie gesamten vorgejchlagenen Aenberungen bes Entwurfs in ihrem gegebenen Zusammenhänge überblickt, so wird man zugestehen müssen, daß die Gesetzesvorlage in wirksamer Weise bem Gebanken bie Bahn geebnet hat, kriminellen Fehlgängen ber Jugenb mehr durch Erziehungsmaßregeln als durch Strafe zu begegnen. Welchen Aenberungen ber Entwurf beshalb auch im einzelnen noch unterworfen werben mag, ber in ihm (etenbig geworbene Jugenbschutz bebeutet einen guten Schritt vorwärts unb bürste nickt zuletzt von bem Richterstante, ber von bem Zwange, bem er bisher bei Behandlung der kriminell gewordenen J-ugend unterworfen war, gern befreit sein möchte.

Landwirtschaft.

th. Schotten, 13. Mai. Bei der gestrigen vom Landwirt- schastskammer-Aussckuß veranstalteten Bezirkstierschau ivnrden außer zablreichen 9lnerfennungen folgende Preise zu- tannt. Für Klasse I, Bullen bis zu 2 Jahr alt: Bürgermeister Sckleunig - Feldk- ücken 1.^ Preis, Jp. Tenbel VII.^Rüdingshain -. Preis, Zoh. Appel IX.-Stckenhausen 3. Preis, K. Klein-Eichen-- rod Ehrenpreis der Stadl Scholten. Klasse II, Bullen, 2 Jahre und älter, sorungsähig: Geinetnde Sichenhanien 1. Preis, Gemeinde Wingershausen 2. Preis, den (»emeüiben Bnsenborn unb Wohnield je einen 3. Preis. Klasse III, Kalbinnen, erkennbar trächtig: Bürger- meifier Tenbel-Rübingshain 1. Preis, Karl Rahm 3. Preis, y. Höfsmmm I.-Betzenrob 2. Preis, Gg. Will). Keil-Rüdingshain, Heinrich Tambmann IV. daselbst, Konr. Adolph-Herchenham, Wilh, Strauch I.°Busenborn und Wilh. Schnubt-Allenhain je einen