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Nr. 135
Drittes Blatt
LS9. Jahrgang
Samstag 12. Juni 1909
Gietzener Anzeiger
Erscheint tügNch mit Ausnahme des EonntagL •
General-Anzeiger für Vberheften
Die „Siebener Samfllenblöttet“ werden dem »Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, da» „Kretsblatt fBr den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die „Landwittschastlichen Seit, fragen" erscheinen monatlich zweimal.
Rotationsdruck und Verlag der vrühlfcheo Unioersiläts - Buch- und Sreindruckerei. R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul» straße 7. Expedition und Verlag: ey^ 5L Redaktion:e:^II2. Tel.-Adru Anzeig erGießen.
j)olitische Tagesschau.
Elternsprechstunden
sind, wie wir in der „Korresp. d. dtsch. Lehrervereins" lesen, von den städtischen Behörden in balle a. S. eingerichtet worden, um den Eltern bei der Berufswahl ihrer Kinder, besonders der Knaben, mit Rat und Tat zur Seile zu stehen. Die Sprechstunde fand im ganzen achtmal in der Zett vom 4. Februar bis 1. April statt. Die Zahl der Ratsuchenden betrug 27. Wenn diese Zahl auch gering erscheint, so ist das zweifellos auf die Neuheit der Einrichtung sowie darauf zurückzuführen, daß sie trotz mehrfacher Hin- weise rn den Tageszeitungen weiten Volkskreisen, rrament- lich der Arberterbevölkerung, noch unbekannt geblieben ist; iveiter auch wohl darauf, daß mit Rücksicht auf die übrigen Amtsgeschäfte der raterteilenden Persönlichkeiten die Sprechstunde wöchentlich nur einmal abgehalten werden konnte. Bon den Schülern, wegen deren um Rat gefragt wurde, waren 10 aus den Volksschulen, 1 hatte das Abiturientenzeugnis einer höheren Lehranstalt, 4 das Einjährigenzcugnis erworben, 3 Mädchen hatten eine höhere Töchterschule absolviert; die übrigen hatten meist eine städtische Mittelschule öes'ucht. In der Natur der Sache ist es begründet, daß es
^er Rateinholung meist um Knaben, weniger um Mädchen handelte. Beim Berufsvorschlag wurde ganz individuell verfahren. Schulbildung und Befähigung der Kinder wurden dabei ebenso berücksichtigt wie deren Gesundheit worüber in der Mehrzahl der Fälle das Gutachten des Stadt- oder des Schularztes eingeholt wurde. Desgleichen wurden die Vermögensverhältnisse der Eltern und die Neigung der Schüler in Betracht gezogen, ^lußerdem wurde in weitestgehendem Maße Aufschluß über die einzelnen Berufe gegeben. Auf Wunsch wurden auch Erkundigungen über Austellungsverhältnisse usw., z. B. in den hiesigen Bankgeschäften, eingezogen. Für einige Knaben und ein Mädchen konnten unter Heranziehung der Arbeitsnachweise des Vereins für Volkswohl geeignete Lehrstätten vermittelt werden. — Das Beispiel Halles verdient Nachahmung.
Gießener Strafkammer.
)( ©iefeeit, 11. Juni.
Bier Bruder,
der Fabrikarbeiter Frdr. M. in Griesheim a. M., der Taglöhner Wilh. M. in Schwalheim, der Spengler Heinrich M. und der Spenglerlehrling Otto M. in Hungen, fanden sich zu Weihnachten in ihrem Heimotsort Friedberg ein. Am ersten Feiertag unterhielt sich ein Soldat des hiesigen Regiments mit einem Bekannten aus der Straße, als die vier Brüder an ihnen vorbeikamen. Ohne weiteres rempelten sie die Leute an und schlugen mit Fäusten und Stöcken auf sie ein, daß sie Verletzungen und Beulen davon- rrugeN. Das Schöffengericht verurteilte die zwei älteren Friedrich Lnd Wilh. M. wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung zu je 3 Monaten Gefängnis: Hch. M. wurde zu 20 Mk. Geldstrafe Mnd Olw M. zur Strafe des gerichtlichen Verweises verurteilt. Die Strafen der zwei Zuerstgenannten hat das Schöffengericht mit Rücksicht auf die vielen Vorstrafen wegen Gewalttätigkeiten so hoch bemessen; der eine ist u. a. wegen Körperverletzung schon mit nnem Jahr Gefängnis vorbestraft. Sie fochten das Urteil an imb beriefen sich aus Notwehr, indem sie behaupteten, sie seien
1 von den zwei Leuten angegriffen und mit dem Messer bedroht
worden. Die Berufungsverhandlung ergab, daß die Angeklagten ohne jegliche Veranlassung und aus purer Rauflust die Verletzten angegriffen haben. Wenn auch die Strafen als recht empfindlich bezeichnet wurden, so bestand doch kein Anlaß, eine Aenderung an dem Urteil vorzunehmen, weshalb seine Bestätigung erfolgte.
Unterschlagung.
Ter in Friedberg als Theaterdiener beschäftigte Christof W. hatte von einem Sckaufpieler 2 Mark und einen Hausschlüssel zur Ablieferung an seinen früheren Logisgeber erhalten. Trotz wiederholter Aufsordernng lieferte er das Geld nicht ab und gab an, er habe noch eine Forderung an den Logisherrn. Auf Anzeige verurteilte ihn das Schöffengericht wegen Unterschlagung zu 10 Mk. Geldstrafe, indem es zwar anerkannte, daß noch eine Forderung besteht; diese bleibt jedoch hinter dem erhaltenen Betrag um 1,50 Mk. zurück. Ter Angeklagte verfolgte Berufung und bestritt die Absicht der rechtswidrigen Aneignung. Er behauptete, er habe dem Angeklagten gesagt, er solle sich das Geld bei seiner Frau, der er es gegeben habe, abholen. Tas Berufungsgericht konnte sich von einer rechtswidrigen Absicht des Angeklagten, die stras- rechtlich zu ahnden sei, nicht überzeugen, wenn auch ein zivilrechtlicher Anspruch bestehen mag. Es mußte deshalb das Urteil aufgehoben werden und Freisprechung erfolgen.
Urkundenfälschung.
Der Heizer Friedrich 'L. aus Osthofen verbüßt zurzeit in der Zellenstrafanstalt zu Butzbach eine Gefängnisstrafe. Die Sträflinge haben täglich ein bestimmtes Arbeitspensum zu liefern, wofür ihnen ein kleiner Verdienstanteil gutgeschricben wird, der bei der Entlassung zur Auszahlung gelangt. Wenn der Gefangene das vorgeschriebene Pensum nicht liefert, so wird er disziplinarisch bestraft; leistet er hingegen mehr als vorgeschrieben ist, so bekommt er dafür Extravergütung. Die gelieferte Arbeit wird täglich in das im Besitze des Sträflings befindliche Buch eingetragen und die Richtigkeit durch einen Aufseher und den Werkführer unterfchristlich bescheinigt. Das Buch bildet auch gleichzeitig die Grundlage für den von dem betreffenden Unternehmer an die Kasse der Anstalt zu entrichtenden Lohn. Nebenbei wird ein Kontrollbuch geführt, in das die geleistete Arbeit jeweilig eingetragen wird. Bei einer Revision der Bücher fand man einen Eintrag für eine Tagesarbeit in dem Buche des L., der nicht in dem Kontrollbuch stand und auffallenderweise sollte die Arbeit an einem Sonntag geleistet worden sein. Der Eintrag und die Namenszeichen waren so täuschend nachgemacht, daß selbst der Aufseher nicht beurteilen konnte, ob die Unterschrift von seiner Hand herrührt. L. gab die Fälschung zu, behauptete aber, in Verwirrung die Tat ausgeführt zu haben. Er will von der Flüssigkeit, die zum Lackieren verwendet wird, getrunken haben und muß dann im Dusel die Aenderung vorgenommcn haben. Ta diese Angaben unrichtig waren, mußte Verurteilung erfolgen und zwar erkannte das Gericht wegen Urkundensälschung im einheitlichen Zusammentreffen mit Betrugsversuch auf 3 Wochen Gefängnis.
Beleidigung.
Die Dienstmagd Kath. S. in Altenhain hat an den Landwirt R. in Stockhausen bei Grünberg einen Brief gerichtet, in dem sie seinen Sohn Otto als den Vater ihres kürzlich geborenen Kindes bezeichnete. Sie schilderte den Vorfall als 'einen Notzuchtsakt, da der junge Mann auf einer Leiter eingestiegen sei und sie vergewaltigt habe. O. R., der jede Zusammenkunft mit der S. be- 1 tritt, erhob Privntklage und wies nach, daß die Angeklagte auch seinen Bruder als den Vater ihres Kindes' bezeichnet hat. Festgestelltermaßen konnte er zur fraglichen Zeit auch Zar nicht mit der Angeklagten zusammengekommen fein, da er sich in Westfalen aufhielt. Das Schöffengericht verurteilte die Angeklagte zu 1 Woche Gefängnis, indem es die Schwere der Beleidigung in Betracht zog.
da nach seiner Ansicht die Behauptung gegen besseres Wissen) aufgestellt worden ist. Die Angeklagte erhob Berufung und gab an, sie habe sich in der Angabe des Datums der Zusammenkunft mit R. geirrt; sie blieb dabei, daß er der Vater des Kindes ist, denn sie hat auch einen diesbezüglichen Zivilprozeß angestrengt. Das Berufungsgericht setzte die Verhandlung bis zur Entscheidung des Zivilprozesses aus, da, falls die Angeklagte Erfolg haben sollte und ihre Behauptungen nachzuweisen im Stande wäre, ihr der Schutz des § 193 zur Seite stehen würde und sie straffrei ausgehen müßte.__________________________________
Meteorologische Beobachtungen der Station Gießen.
Juni
1909
Barometer auf 0° reduziert
Temperatur; der Lust
Absolute Feuchtigkeit
ytelahue Feuchtigkeit
Windrichtung
Windstärke
Wetter
11.
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12.
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Die Iahnzeit der? Alsinen
bringt vielen Müttern oft recht forgenreiche Stunden. Für solche dürste der nachstehende Bries daher manchen beachtens- werten Wink enthalten:
Wehrden a. d. Saar, Bergstr. 22, den 25. Juli 1907.
„Unser Töchterchen Mana war ein recht kräftiges Kind, aber beim Eintritt der Zahnzeit kam die Kleine rasch zurück, wurde von Tag zu Tag schwacher, so daß sie sich kaum mehr auf den Beinchen halten konnte. Wenn wir das Kmd hinstellten, so schrie es förmlich auf, zitterte am ganzen Körper vor lgutcr Entkräftung und konnte mit 19 Monaten noch kaum einen Laut sprechen. Durch den Gebrauch von Scotts Emulsion hat sich bann tue Kieme io rasch gekräftigt, daß sie heute loie ein Hase herumläuft und ein rechtes Plappermäulchen geworden ist."
(ge.j) Frau Heinrich Forster.
t Die günstige Wirkung, welche Scotts Emulsion änf die Bildung weißer, gesunder Zähnchen aus- übt, beruht vornehmlich auf ihrem Gehalt an leicht verdaulichen mineralischen Salzen. Es liegt daher auf der Hand, daß die reichliche Zufuhr dieser unerläßlichen Bestandteile das Zahnen wesentlich erleichtert und das raschere Durchkotnmen der Zähnchen unterstützt. d’/« Nur eckt mit bietet TcottS Emulsion wird von unß aueschllehlich im grofecn Tlarte—bcain;'c6tt verkauft, und zwar nie lose nach Gewicht ober Mas;, jondern — de« Garantie, nur in bcriiegclten Lrigtnalslaschen in Larton mit unserer zcichcn be3 Geölt. Schubmarke facher mit dem Dorsch). Scott u. Bowue, QL scheu Bcisahreutt m. b. H, graut,urt a. tüt.
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