Ausgabe 
21.2.1908 Drittes Blatt
 
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onnaise

Nr. 44

158. Jahrgang

Freitag, 21. Februar 1908

Erscheint tSglich mit vuSnahm» bei VmmtagL

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ob es sich empfehlen würde, das S:

trafmündigkeitsalter um zwei

Jahrs zu erhöhen

Wir sind aber auf einen sehr erheblichen Wi,

lieber» Falle

X 1908.

i Homberg.

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Rotdftxmebrutf and Bering bet Br üblichen Unroerfitütfl Buch- unfc Ctttnb rüder ei. ÖL Lao-«. Dießen.

Die »fließen« LamlNenblStter" werden dem ,2bi8etgere otermol wöchentlich beigelegt, das Kretsblatt für den Kreis fliehen" zweimal wöchentlich. Der ^hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.

Redaktion. Exvedition and Druckerei r Schul- strotze 7. Erveditton unt> Verlag , 6L Redaktion: 112. leL'SIbt.- ObyetoeriBteben.

Deutscher Reichstag.

106. Sitzung, Donnerstag, 20. Februar.

Ain Tische des Bundesrats: Kcaetkc, Dr. Nieberding, Hoff­mann.

Präsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Minuten.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhejjen

a. r ' j »'rtauft roerbcä; J

§ 81 der Strafprozeßordnung hätte doch die

führung in eine öffentliche Anstalt in diesem

als 70 bezw. 80 Kinder sitzen, so ist eine erziehliche Einwirkung der Schule nicht möglich. Dazu wären 40 000, ja vielleicht 100 000 Lehrer mehr erforderlich. Hoffentlich gelingt es der sozialen Gesetz­gebung, auch in der Jndustricbevölkerung die Frau frei zu machen für die Erziehung ihrer Kinder. Aber die gefährlichste Periode ist die nach der Schulentlassung. (Sehr wahr') Hier ist die Tätig­keit der Fugendvereine, Volkshäuser usw. nötig.

Die Altersgrenze für die Strafmündigkeit mutz auf 14 Jahre heranfgcsetzt werden. Auch im Nechtsleben mutz mehr für die Jugendlichen gesorgt werden. Darin sind Geistliche, Lehrer und alle Menschenfreunde einig. (Beifall.)

Staatssekretär Tr. Nieberding:

Die soziale Bedeutung des strafrechtlichen Verfahrens gegen Jugendliche ist von der Justizverwaltung nie verkannt worden. Wir haben die Frage stets mit größter Aufmerksamkeit verfolgt. Schon seir den neunziger Jahren ist Material in dieser Hinsicht gesammelt worden. Die Frage ist eingehend erörtert worden.

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erfolgen miissen. So ober züchtet man dieser Fall ist ein Schulbeispiel dafür künstlich Klassengegensätze. Damit werden nur die Geschäfte des Herrn Arthur Stadthagen besorgt. Hier im Hause schadet er ja nicht viel, denn wir kennen alle den verehrten Herrn Arthur Stadthagen, aber draußen und darauf ist das ja auch berechnet. ES war interessant, daS Ver­halten seiner eigenen Parteigenossen während seiner Rede gestern zu beobachten: ein Augurenlächeln I Jedenfalls ist eS eine Geichmacklosigkeir, wenn ein Mann, der von seinen eigenen Kollegen nicht für würdig erachtet wird, dem Anwaltstand weiter anzuge­hören, von der Tribüne des Reichstags herab den ehrenwerten deutschen Nichterstand und die ganze deutsche Rechtspflege in den Schmutz zu ziehen (Lebh. Beifall). Der Redner kommt auf den Fall in A l l e n st e i n zu sprechen. Es sei unglaublich, datz jetzt auf einmal der Hauptmann v. Goeveii und die

Frau v. Schoeneveck geisteslrank sein sollen. Sie wandelten

noch vor der Tat auf den Höhen der Menschheit, und wenn jemand ihren Verstand angezweifelt hätte, dann würde man ihn für ver­rückt gehalten haben. 2Bir müssen uns hüten, datz das Rechts-

bewutztsein im Volke noch weiter erschüttert toird. Schließ­lich kommen wir noch dazu, daß der normale Mensch für geistig schwach und der anormale für geistig stark gilt. Wir verlangen un­bedingt strenge Bestrafung aller, die sich gegen die Gesetze ver­gehen, und besonders derer, die bisher auf den Höhen der Mensch­heit gewandelt haben. (Beifall rechts.)

Mecklenburgischer Gesandter v. Lrnndenstein:

Selbstverständlich hat der Fall Wrede die Gemüter sehr erregt. Aber von feiten der inecklenburgischen Justizverwaltung ist die Sache so behandelt worden, lvie sie behandelt werden mußte, sachgemäß und ruhig. Es kann nicht der leiseste Verdacht sich geltend machen, als ob die Untersuchung nachsichtiger gefüh^j wurde, weil es sich um eine hohe Dame handelte. Sofort, nachdem die Anzeige gemacht wurde, ging der Staatsanwalt vor und erließ einen Haftbefehl. Als bann behauptet wurde, die Fürstin sei geisteskrank, veranlaßte er sofort, den Berliner Medizinalrat Leppmann und den Vor­steher der Mecklenburgischen Landesirrenanstalt zu einer Unter­suchung. Nach § 81 der Strafprozetzordnung wäre es nun gar nicht zulässig gewesen, die Fürstin Wrede in einer öffentlichen Anstalt unterzubringen. ES hätte dies nur geschehen können auf Antrag der Sachverständigen. Ein solcher Antrag war aber nicht gestellt.

Staatssekretär Dr. Nieberding

bestätigt das. Nach dem Wortlaut des Paragraphen war das mecklenburgische Landgerrcht im Recht. Ich gebe zu, die Fassung des Paragraphen ist nicht gerade schön. Im neuen Entwurf der Strafprozetzordnung erscheint er in demselben Sinne, aber klarer.

Das Haus vertagt sich.

Frertag 1 Uhr: Scheckgesetz und Fortsetzung.

Schluß nach 6% Uhr.

Das Tclefunkengesetz.

Die Kommission bat den Entwurf dahin abgeändert, datz eine Regelung der Gebühren nicht vor dem 1. Juli 1913 er­folgen soll, da man erst Erfahrungen sammeln müsse.

Der Entwurf wird in zweiter Lesung in der Kom- missionsfassung angenomme.n.

Der Justizetat.

(Dritter Tag.)

Abg. Roth (wirtsch. Vergg.) stricht sich für eine gesetzliche Regelung des Tarifvertrags aus, ebenso für die Erhöhung der Gebühren von Sachverständigen und Zeugen. Erfordert weiter Tagegelder für Geschworene und Schöffen. Eine Vermehrung der Sondergerichte sei nicht wün­schenswert. In der Deportationsfrage sei die wirtschaftliche Ver­einigung nicht einig.

Staatssekretär Dr. Nieberding gibt folgende Erklärung ab: Die neue Strafprozetzord­nung i st im Reichsjustizamt fertigte ft eilt, die Ar­beiten der Reichsjustizverwaltung find abgeschloffen. Der Ent­wurf liegt gegenwärtig der preußischen Negierung vor. Sobald sich ergibt, datz eine ernste Meinungsverschiedenheit zwischen der preußischen Regierung und dem Neichsjustizamt in dieser Frage nicht besteht, wird der Entwurf unverweilt an den Bundesrat ge­langen, und wir geben uns der Hoffnung hin, datz die Beratun­gen im Bundesrat so vor sich gehen werden, datz im nächsten Winter der Gesetzentwurf an den Reichstag ge­langen kann. Es handelt sich zunächst um eine umfangreiche Novelle zum Gerichisverfaffungsgesetz und dann um eine voll­ständige Neuordnung des Strafvrozesses selbst. Dann hat das Reichsjustizamt die im vorigen Jahre ausgesprochenen Erwartun­gen im vollen Umfange erfüllt, was uns recht schwer geworden ist. In bezug auf die Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten an Geschworene und Schöffen werden die Herren schon aus den Erklärungen der Nessortchefs in ein­zelnen Landtagen erfahren haben, daß von feiten einzelner Bun­desstaaten Anträge auf eine Regelung dieser Frage an den Bundesrat gelangt sind. Mit Rücksicht auf den Stand der Straf- prozetzreform und auf die bestimmte Erwartung, daß diese Re­form im nächsten Winter an den Reichstag gelangen wird, haben die Verbündeten Negierungen in ihrer Mehrheit beschlossen, jetzt eine provisorische Regelung dieser Frage nicht eintreten zu lassen. Dahingegen wird die Strafprozetzord­nung Bestimmungen aufnehmen, die den hier im Reichstag an­genommenen Resolutionen Rechnung tragen wird.

Dbg. Dove (freis. Vergg.):

Die Mißstände in unserem rechtlichen Leben bedürfen drin­gend der Abstellung. Das Reichsgericht ist mit Arbeiten überhäuft. Eine Kommission befaßt sich bereits mit Beratungen, wie diesem Uebelstande abzuhelfen sei. Eine weitere Vermeh- ~i!iig der Senate erscheint unmöglich, denn je mehr oberste Richter wir anstellen, desto mehr müffen wir in der Qualität herabgehen, rine Reform des Rechtsmittels der Revision mutz daher in die Wege gefeitet werden. Die L a n g sam ' eit und Kost- idieligkeit des Zivilprozeßverfahren rbert dringende Ab- oilfe. Gegen die Schaffung neuer Sondergerichte bestehen viele Iiebenfen. Eine weitere Zersplitterung unserer Rechtsprechung I<beint nicht angebracht. Es kommt immer darauf an, was für Richter wir haben, und ob sie mit den Verhält- wllen des praktischen Lebens Bescheid wissen. Ich freue mich, DiB auch die Sozialdemokraten anerkannt haben, datz die Richter nicht subjektiv das Recht beugen, sondern datz nur noch behauptet tarb, datz sie aus den Anschauungen, die ihnen angeboren sind, Echt herauskönnen. Herr Stadthagen hat keine Beweise für Kine Behauptungen erbracht. Die juristische Ausbil­dung geht vielfach sehr einseitig nach der Ausbildung des 23er» Infolgedessen werden die Verbältniffe des praktischen Moens sehr oft. übersehen. (Sehr richtig!) Ein Fall aus meiner i-raris kann das beleuchten. Ein neugeborenes Kind wurde für tfibhdi gehalten und mit dem Namen Karolina in das Standes- EtSregister eingetragen. Später entdeckte man, datz das Kind tin Mädchen, sondern ein Junge war. (Heiterkeit.) Es wurde ^in beantragt, das Standesamtsregister zu ändern und den tarnen in den männlichen Namen Karl umzuwandeln. Da ent- L?,c^ zuständige Zivilkammer des Landgerichts dahin, das eschlecht sei zu ändern, aber der Name nicht, denn cS läge beim -nmen ein Irrtum in den Motiven vor, und der sei nicht zu ver- Lchern. Auf Gm,nb Paragraph soundso wurde es abgelehnt, "'n weibischen Namen in den männlichen zu ändern. (Große Eiterleit.) Um das praktische Leben auch bei den Ge- »mten zur Geltung kommen zu lassen, sind wir stets für Geltend- Jiaaiung des LaienelementS bei den Gerichten eingetreten. Die »,rI?tuna ^3 Staatssekretärs befriedigt uns in der Beziehung ->®t. Weshalb die Gewährung von Diäten an Schöffen und ^cfmtoorene abhängig machen von der Strafprozeßordnung? Die -/bortat ion a I § Strafmittel lehnt der ganz nber- -wgende Teil meiner Freunde ab. Empfehlenswert ist dagegen verstärkte Heranziehung der Strafgesan- enJnn Landeskulturarbeiten.

Aus den alljährlichen Debatten beim Justizetat müssen wir ,. Schluß ziehen, daß wir da im einzelnen nicht korrigieren ' nnen. Die Justiz stellt sich doch lediglich dar als ein Stück un= *re§ gesamten öffentlichen Lebens, ein Teil unseres gesamten seriellen und moralischen Zustandes. (Sehr wahr!) Wir k wen über manches in der Justiz zu klagen, aber es ist doch nur cm Reflex der Erscheinungen in unserem öffent- richen Leben überhaupt. Wollen wir wirklich zu einer "norm kommen, dann mutz erst einmal ein anderer Wind '2 unserem Vaterland wehen, dann müffen wir über- M-dt erst einmal wieder fähig geworden sein, große Aufgaben '^ Angriff zu nehmen, müssen wir uns bewußt sein, daß wir so f o r t to ii r ft e I n können. Jedes Volk hat die Justiz, die ^verdient. (Lebhafter Beifall links.)

Abg. Bruhn (Rp.)

Mdert eine Verbilligung der Rechtspflege, besonders der " nwaltgebühren.

Abg. Seyda (Pole):

Wort für Wort unterschreiben wir das, was der Abg. Stadt, Mjcn über die preußische Ministerialverfügung betreffend die Egitimationskarten für ausländische Arbeiter gesagt hat. Sie

derstand bei den Justizverwaltungen der Einzelstaaten gestoßen. Nach unserem Material aus den Jahren 1894 bis 1898 sind 9000 Jugendliche zur Verurteilung gefommen, davon waren 223 wegen Diebstahl im Wiederholungsfälle bestraft, also ganz verdor. bene Menschen. Acht Personen waren an einem Morde betei­ligt, 116 an einem Raub, 222 an vorsätzlicher Brandstiftung usw. Solche Personen sind überhaupt nicht mehr in Familien unter, zubringen. Wir müssen sie also in Sonderanstalten nehmen. Es ist hervorgehoben worden, daß die Kriminalität der Jugend, liehen im Laufe der Jahre gewachsen ist. Das ist unrichtig! (Hört! hört!) Das Verhältnis der Kriminalität bei Erwachsenen und bei jungen Leuten ist im Durchschnitt nicht zu unguirften der Jugendlichen gewachsen. (Hört! hört!) Ich habe eine Tabelle vor mir, die beweist, daß die Verbältniffe nicht so ungünstig lie­gen, wie angenommen wird. Trotzdem erkennen wir es als unsere Aufgabe an, sowohl im Strafverfahren wie im materiellen Recht, also im Strafvollzug auf Einrichtungen Bedacht zu nehmen, die zur Besserung der jugendlichen Verbrecher beiträgt. Unsere neue Strafprozeßordnung hat die Verhältnisse der Jugendlichen ganz besonders berücksichtigt. Sie sieht ein besonderes Verfahren für die Jugendlichen vor unter möglichster Berücksichtigung all der Wünsche, die in der letzten Zeit in der Beziehung laut ge­worden sind. Wir scheiden sie aus dem allgemeinen Strafver­fahren aus und berücksichtigen die Eigenheiten des jugendlichen Lebens. Wir nenen's aber nicht Jugendgerichtshöfe; der Name tat ja nichts zur Sache. Diese Bestimmung aber aus der Straf­prozeßordnung auszuscheiden und für die Ausarbeitung eines Sondergesetzes zurückzustellen, das sämtliche strafrechtlichen Ver­hältnisse der Jugend behandelt, würde der Sache nicht dienlich sein. Wenn der Reichstag Ernst machen will, wird er sehr wohl in der Lage fein, im nächsten Winter zu einer neuen Straf- Prozeßordnung zu kommen. Gelingt das nicht, so ist immer noch Zeit, diese Best'mmung für bi? Jugendlichen aus der Strafprozeß- Ordnung auszuscheiden und sie in em besonderes Gesetz zu brin­gen. Das würde ja dann der Reichstag zu entscheiden haben. Es wäre aber keine Erleichterung. Die Vorarbeiten für eine mate­rielle Aenderung dcs Strafrechts werden noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Was inzwischen gebessert werden kann, wird geschehen. Die gegebenen Anregungen werden beachtet werden.

Abg. Frhr. v. Maltzan (kons.)

bespricht den Fall der Fürstin Wrede. Die ärztlichen Sach­verständigen haben sie ja, wie vorauszusehen war denn die so begüterte Fürstin hat allen möglichen Schund, wie Neusilber, Alfenide, dazu ungeivaschen in ihre Koffer gepackt für geisteskrank erklärt. Bedauerlicherweise hat man sie aber nicht in einer öffentlichen Irrenanstalt, sondern in einem P r i v a t s a n a t o r i u m unter* suchen lassen auf Anordnung des Güstrower Landgerichts. Nach

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ist, ein flagranter Verfassungsbruch und Bruch der Handelsver­träge. Sie führt eine Sklaverei der ausländischen Arbeiter ein. Wenn der Staatssekretär des Reichsjustizamts die Sache von sich auf das Neichsamt des Innern abfdjieben will, so müssen wir das zurückweifen. Wenn etwas, so gehört gerade das in den Bereich der Justiz, und der Staatssekretär ist verpflichtet, dem Reichs­kanzler in der Ueberwachung der Reichsgesetze zur Seite zu stehen. Seyda erklärt, daß auch seine Frattion den in Aussicht stehenden Neformgesetzen mit Ungeduld entgegensehe. Die Einführung der Prügel st rafe verwirft sie, die den Menschen zu einem Ob, jekt herabwürdigt. Die Kriminalität verbessere man durch gute Schulen; aber ist denn eine Erziehung möglich, wenn die Kinder nicht in ihrer Sprache unterrichtet wenden. Wir stimmen sämt­lichen Resolutionen zu mit Ausnahme der einen, die den Namen Liebert trägt. Wir verwerfen die Deportation, aber schon der Name Liebert konnte uns dazu bringen, der Nkann, der sich nicht gescheut hat, den Grundsatz, Macht geht vor Recht, zu proklamie­ren. Timeo Danaos et dona ferentes! Das Vorhandensein einer gewissen Klassenjustiz hat jetzt auch ein unbefangener natio­nalliberaler Richter zugegeben. Wie sind aber erst die Zustände bei uns, wo der Richter die Sprache und Me Sitten der Bevölke­rung nicht kennt! Der Abg. Böhmer hat . n preußischen Abge­ordnetenhaus verlangt, daß die Amtsrichter den Dialekt der Ge­gend sprechen, aber in den polnischen Landesteilen müßten es deutsch-nationale Richter sein. Eine solche Aeußerung aus dem Munde eines Richters ist geradezu unerhört. Gibt es eine deut­sche, eine französische, eine polnische Gerechtigkeit? Nein, es gibt nur e».ne Gerechtigkeit! (Beifall der Polen.)

Staatssekretär Dr. Nieberding:

Stände dem Vorredner für seine ehrverletzende Behauptung, daß die preußische Negierung Reichsgesetze verletze, irgend ein Be, schlutz des Reichstages in einem Spezialfalle zur Seite, dann würde ich sie verstehen. Wenn er aber trotz seiner anerkennens, werten Ruhe ohne jede Tatsachen einen solchen Vorwurf der preußischen Negierung ins Gesicht schleudert und dabei noch den Mut hat, an das Neichsjustizamt zu appellieren (Lachen der Polen), so weise ich das auf das Entschiedenste zurück. Statt all. gemeiner Redewendungen möge er Tatsachen Vorbringen, bann wird der Reichskanzler im Reichstage Rede stehen, soweit die ver­fassungsmäßigen Grenzen es zulassen . (Lachen der Polen.) Aber an einet Verhandlung über preußische Angelegenheiten wird sich der Reichskanzler nicht beteiligen. (Lachen der Polen.)

Abg. Varenhorst (Rpt.):

Auch wir lehnen es ab, hier preußische Angelegenheiten zu be­handeln. Wie wertvoll das Laienelement in der Rechtsprechung ist, hat auch der schwierige Hauprozeß bewiesen, in dem Männer aus dem Volke das richtige fanden, trotz aller Beeinflussung, trotz der Hetze gegen Olga Molitor. Die Behandlung der Zeugen vor Gericht ist oft geradezu schändlich. Sie kommen manchmal mit mehr Angst vor den Richter, als der Angeklagte. Beim ersten Moltke-Harden-Prozeß sind schwere Fehler gemacht worden. Wie kann man so rücksichtslos das Privatleben eines Menschen bloß­legen? Die Herren, die daran schuld find, sollten das einmal am eigenen Leibe erdulden. Die Herren Bernstein und Hirsch­berg haben sich nickt mit Ruhm bedeckt. Der Redner spricht sich für einheitliche Regelung des Verfahrens gegen Jugendliche und für Erhöhung der Gebühren von Zeugen und Sachverständigen aus. An der Weltfremdheit der Richter ist das An­schwellen der Großstädte schuld. (Beifall.)

Staatssekretär Dr. Nieberding:

Die Auffassung der verbündeten Negierungen in Sachen des KostentarifS für Zeugen, und Sachverständige kenne ich noch nicht, kann aber erklären, daß das N e i ch s j u st i z- a m t das Bedürfnis einer Reform auf diesem Gebiete an­erkennt und sich mit der preußischen Regierung in Verbindung gesetzt hat.

Zu een letzten Bemerkungen des Vorredners will ich schon heute feststellen, damit mein Schweigen nicht als Bestätigung der beunruhigenden Gerüchte in der Presse gedeutet wird, daß nach .der Ansicht der preußischen Negierung durch die Zivilprozeßord­nung keines der bestehenden Landgerichte gefährdet wird. Für Bayern hat der bayerische Justizminister in der Kammer bereits die gleiche Erklärung abngegeben. Ich glaube, das wird den Vor­redner beruhigen.

Abg. Bassermann (natl.):

Die alljährlich wachsende Zahl der Resolutionen zum Gehalt des Staatssekretärs muß ihre Wirkung auf die Negierung abschwächen. Die Parteien sollten sich dahin einigen, diese Flut etwas einzu schränken. (Beifall.) Das höchste Gut einer Nation ist b i e I u g e n b. Auf ihr baut sich bie mili­tärische Kraft und Tüchtigkeit eines Volkes auf. Wenn ein Volk im Wettkampf mit anderen Völkern siegen will, bann muß es dafür sorgen, baß die Jugenb körperlich, geistig und sittlich hochstehe. Wir haben ja alljährlich die erfreuliche Tatsache eines großen Ge­burtenüberschusses. Wir haben große humanitäre und soziale Einrichtungen zur Seuchenbekämpfung, wodurch der großen Kindersterblichkeit, besonders der Säuglingssterblich­keit, Einhalt getan wird. DaS sind Tendenzen, die für die Kinder in den ersten Lebensaltern eintreten. Unsere Resolution über Strafreckt, Strafverfahren und Strafvollzug für Jugendlich? be- schäsigt sich mit einem anderen Gebiete, mit dem der Krimi­nalität. In den letzten 25 Jahren ist bie Zahl ber "ugend- lichen Verbrechen von 30 000 auf 55 000 gestiegen. Das ist nahezu eine Verdoppelung. Dieses Anwachsen steht in gar keinem Ver­hältnis zu ber Bevölkerungszunahme. In dem Zeitraum von 1882 bis 1901, also in 20 Jahren, ist bie Kriminalität im allge­meinen um 15 Prozent gestiegen. Dagegen bei ben Jugendlichen allein um 24 Prozent unb nach der neuesten Statistik sogar um 26 Prozent. Tie Zahl ber Rückfälle beträgt 17 Prozent. Das ist eine für jeden Patrioten höchst bedauerliche Erscheinung. Die Gründe hierfür liegen auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiete, in der Ausdehnung ber Fabriktätigkeit, in der ganzen modernen Entwicklung, in der eine gewisse Auflösung der Familie statffindet. Wenn der Mann früh in bie Fabrik geht unb die Frau womöglich auch noch, bann wachsen naturgemäß die Kinder ohne Aufsicht und ohne Erziehung auf. Auf dem Gebiete der Sozialpolitik sind wir ja schon tätig gewesen, wir schränken die Frauenarbeit ein, wir haben auf dem Gebiete der Kinderarbeit Erhebliches getan. Mittel zur Besserung sind ja schon angewandt worden, aber man kommt nur äußerst langsam damit vorwärts. Ferner kommt in Betracht, daß in Deutschland jährlich 180 000 uneheliche Kinder geboren werden, von denen die meisten ohne richtige Pflege und Erziehung aufwachsen. Ein erheblicher Teil der Mütter derselben sind Prostituierte, bei denen natur» gemäß von einer Erziehung überhaupt nicht mehr die Rede ist. Eine staatliche Einrichtung ist infolgedessen schwer. Wenn 22 Pro­zent der Schulkinder in überfüllten Klassen von mehr

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