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Die heutige Nummer umfaßt 10 Seilen.
Vorzugsaktien und Treuhandgesellschaften.
Anläßlich der Sanierung der Berliner Hotelgesellschaft mit ihrem Börsennamen .Kaiserhofgesellschaft* im Wege der Umwandlung der Aktien in sogenannte .Vorzugsaktien", über die ich in der gestrigen Nummer des Gießener Anzeigers berichtet habe, sind Zweifel darüber laut geworden, welche Bedeutung dieser finanziellen Transaktion eigentlich zukommt. Es gibt verschiedene Wege, um leck gewordene Aktiengesellschaften wieder flott zu machen. Ain beliebtesten ist wohl die Methode, daß den bisherigen Aktionären aufgegeben wird, ihre Aktien unter barer Zuzahlung — im vorliegenden Falle 40 Proz. — in Vorzugsaktien umzuwandeln. Vorzugsaktien, auch Prioritätsaktien, Stammprtoritäten genannt, sind das Gegenstück von gewöhnlichen Aktien, die man in nicht sehr glücklicher Weise „Stammaktien" nennt. Die Vorzugsaktien genießen Vorrechte bei der Verteilung der Dividende und häufig auch das Recht der vorzugsweisen Befriedigung bis zur Höhe des Stammbetrages im Falle der Liquidation der Gesellschaft. Selbstverständlich müssen diese Sonderrechte in der Generalversammlung genehmigt, statutarisch verbrieft und ins Handelsregister eingetragen sein.
Bei solchen Operationen gibt es fast stets Minoritäten unter den Aktionären, die nicht zuzahlen wollen oder können. Die Majorität geht dann gegen sie ziemlich rücksichtslos vor, macht sie zu Stammaktionären, kürzt ihre Rechte bezüglich des Dividendenanspruchs und zwingt sie vielleicht auch noch, ihre Aktien zusammenzulegen. Diese Zusammenlegung bedeutet nichts anderes als einen erzwungenen Verzicht auf einen Teil der Forderungsrechte. Man macht z. B. aus je 10 Aktien 6, d. h. der Aktionär, der über einen nominellen Anteil von 10 000 Mk. verfügt, hat in Zukunft nur noch einen solchen von 6000 Mk. Reicht eine solche Sanierung nicht aus, um cm in finanzielle Verlegenheiten geratenes Unternehmen über Wasser zu halten, so wiederholt man, wenn möglich, das Spiel, und so werden Vorzugsaktien Lit. A, B, C usw. geschaffen. Vielfach steht hinter diesem Treiben irgend eine Äank oder Bankgruppe, die den Aktiengesellschaften früher zu mit gehenden Kredit gewährt hat, die aber schließlich die Schlinge zuzieht und ihre Forderungen durch die baren Zuschüsse der poppelt gerupften Aktionäre in Sicherheit 511 bringen versteht. Es ist das ein wenig erfreuliches Kapitel aus dem Gebiete der bankmäßigen Sanierungsmanöver, die ja besonders reich sind an ebenso eigenartigen, wie anfechtbaren 'Tricks.
Lange Zeit haben die Registerrichter gegen das geschilderte Sanierungsverfahren nichts cinzuwenden gehabt. Die Judikatur schwankte hin und her und war schließlich ziemlich uneinheitlich geworden. Dem machte erst eine Reichs- kerichtsentscheidung aus dem Jahre 1902 em Ende. Sie 1-ndkt sich in allen gangbaren Börsenhandbüchcrn angeführt, ^lach dieser Entscheidung unseres obersten Gerichtshofs ist zwar die Schaffung von Vorzugsaktien ohne Kapitalserhöhung «egen prozentuale Zuzahlung gestattet. Wer Zubuße leistet, «cwirbt damit ein Bezugsrecht auf Vorzugsaktien gegen Hin- zabe seiner ursprünglichen alten Aktien. Das läßt sich durch ßiatuarischen Mehrheitsbeschluß der Generalversammlung und «^sprechende Abänderung des Gesellschaftsoertrages bewerk- §>elligen. Dagegen ist die Androhung einer stärkeren Zu- ßunmenlegung derjenigen Aktien, auf die keine Zuzahlung «ccleistet wird, vom Reichsgericht für unzulässig erklärt ivordcn. ^in solcher Generaloersammlungsbeschluß verstoße — so heißt (= — gegen die im Handlungsgesetzbuch gebotene Gleich- !!ellung dec Aktionäre. Alan hat die Entscheidung des ieichggcrichtS mit lebhafter Freude begrüßt, weil man darin ,incn „Schutz der Minoritäten" erblickte und eine Sicherung ?egen einen ungebührlichen Zwang zur Uebernahme von Vor- iugSaklien. Im Gegensatz zu dieser optimistischen Beurteilung muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß die ^amerungsbanken, für deren Direktoren man neuerdings -en drastischen Spitznamen „Sanitätsräte" geprägt hat, ihre Ab- nhten auch auf anderem Wege erreichen können. Sie veranlassen mmlich die Generalversammlungen, daß den Inhabern dec Vorzugsaktien lucit bedeutendere Vorrechte, als sie sonst üblich ^aren, also Dividendenansprüche, die an Sicherheit fast einem Iff!! O^ligationenzins entsprechen, eingeräumt werden. Der ^mkt i|t dann annähernd derselbe. Ja, man kann
^uch den Erfahrungen, die man bei den letzten ^ Konstruktionen gcldbedürftiger Aktienunternehmungen gemacht ■7 ^gen, daß bei dieser Methode die widerwilligen Aktionäre leistens noch schlechterfahren, als früher. Deswegen wurde in dem gestrigen Artikel, dcr die Beteiligung der Stadt Offenbach an _•'£ Kaiserhofhotelgesellschaft behandelte, die Ansicht vertreten, Offenbach werde sich wohl auf den Bezug von Vorzugs- ^uen einlassen müssen. Es ist ein einfaches Rechenexempel, r- hier gelöst werden muß. Nimmt man an, daß die Berliner ^otclaktiengesellschaft nach geglückter Sanierung an die Vor- ^gsaktionäre 5 Proz., an die Stammaktionäce 2 Proz. an --widenden ausschütten könnte, so bekäme die Konnnune »-sfcnbach in dem einen Fall bei einer nominalen Beteiligung vM 330 000 Mark 11 000 Mack Jahreszinsen, in dem Äderen Falle nur 6600. Natürlich sind das willkürliche "uohmen; denn wer kann wissen, ob überhaupt in der »«chiten Zukunft ein vcrtcilbacer Gewinn erzielt wird, und in welcher Höhe? —
Bei dieser Gelegenheit, die ja so wie so besonders geeignet JL; un großen Publikum größere Klarheit über gewisse finanzielle ^--ansakttonen zu verbreiten, fei auch etwas über die Treu
handgesellschaften gesagt. Man wird sich erinnern, daß alsbald nach der Admiralitätsgarten- und Kaiserhofaffäre, sowie dem skandalösen Zusammenbruch des Eberbachkonzecns eine Berliner Treuhandvereinigung zur Bücher- und Bilanzrevision der Berliner Hotel-Aktiengesellschaft herangezogen worden ist. Diese Treuhandgesellschaften, die neuerdings nach englischem Muster tätig sind, haben zweierlei Funktionen: Sie sind einmal Schutzvereinigungen von Besitzern aus- und inländischer Wertpapiere, und zum andern revidieren sie auf Wunsch die Geschäftsbücher, Engagements und Bilanzen von Aktiengesellschaften, die wackelig geworden sind. Die Hauptsache ist, daß sie die letztere Tätigkeit mit Geschick, Unisicht und niöglichster Beschleunigung durchführen. Auf diese Weise treten sie an die Stelle unfähiger oder sorgloser Aufsichtsräte und können unter Umständen erheblich zur Beruhigling dcr geängstigsten Aktionäre, die leider gar zu leicht den Kopf verlieren, beitragen. In dem vorliegenden Falle der Kaiserhofgesellschaft war offenbar eine Beschleunigung des Verfahrens nicht inehr möglich, denn dcr Revisionsbericht, auf den man seit Monaten mit Spannung wartet, liegt immer noch nicht vor, ein Beweis, wie verworren und unüberuchtlich ine Geschäfts- und Buchführungen gewesen sein müssen. Bevor der offizielle Revisionsbericht vorliegt, gibt es eine volle Klarheit nicht. Trotz verschiedener Kllndgebungen des Vorstandes der Kaiserhofgesellschaft und ihresAufsichtsrais wird man vielleicht noch oiif weitere unangenehme Ueberraschungen gefaßt sein müssen. Uebrigens läßt sich eine solche Treuhandgesellschaft ihre kon- iultatwe Praxis als Spezialistin reichlich bezahlen. Die rührigste von ihnen hat in jüngster Zeit erhebliche Dividenden verteilt, und obgleich sie noch nicht zivanzig Jahre besteht, Reserven angesammelt, die dem Aktienkapital gleichkommen.
Professor Dr. Ak. Biermer.
Stosset zum Tode verurteilt.
Uebereifrige ZeitungSberichterslatter hatten schon vor einiger Zeit berichtet, daß General Stössel, der Verteidiger von Port Arthur, zuin Tode verurteilt worden sei. Damals handelte es sich indessen nur um den Antrag des Staatsanwalts, aber nun hat das Gericht gestern doch auf Todesstrafe erkannt. General Stössel luurth zum Tode verurteilt ohne Verlust der Ehre..rechte, General Fock erhielt einen Verweis; die Generale Reiß und Smirnow wurden frei- gesprochen. Der Gerichtshof wird den Kaiser bitten, die Strafe für Stössel in eine 10jährige Festungshaft umzuwandeln in anbetracht der heldenmütigen Verteidigung der Garnison unter seinem Oberbefehl, sowie seiner persönlichen Tapferkeit.
Pcrt'LakürentarLsctzes.
Berlin, 20. Fcbr. Die Kommis sivn des Reichstages für das Börse ngesetz nahm einen Antrag Bitter (Ztr.) an und beschloß, danach dem Paragraphen 50 folgende Fassung zu geben: B v rse n terminge schä f le in Getreide- und Mühlenfabrikaten lind verboten. Alle übrigen Steftimimungen des § 50 und alle sonstigen Anträge wurden abgelehnt, auch der Absatz, 2 des Antrages Bitter, das Verbot des Börsentcrmüiihandcls in Bergwerks- und Fabrikanteilen ausrocht zu erhalten.
Berlin, 20. Fxbr. Wie der Staatssekretär des Reichs- kolonialamtcs, Teraburg, in der heutigen Sitzung der Budgct- Kommission des Reichstages mitteilte, ist der Kolonialrat durch kaiserliche Ordre vom gestrigen Tage auf- gelöst worden.
Altenburg, 20. Febr. Ter Landtag wurde heute im Residenzschlvsse durch (den Herzog Ernst II. eröffnet. Er hielt eine Ansprache, in der er der Trauer über den entschlafenen Herzog Ausdruck gab und als Ziel des gemeinsamen Strebens das Wohl des lieben Heimatlandes bezeichnete.
Derrtsehes Reich.
München, 20. Febr. Gegen die andauernd für Professor Schnitzler im Universitätsgeöäude demonstrierenden Studenten ist vom bayeriichen Kultusministerium eine Untersuchung eingeleitet worden.
Karlsruhe, 20. Febr. Tie Handelskammer beschloß in ihrer letzten Sitzung, gegen die vo mReich^postamt geplante Abschasfungder Pau schalgebühren fürden Fernsprechdienst entschieden Protest cinzulegen.
— Tie Morgenblätler melden, aus Hamburg : Die Polizei verhaftete einen Werftarbeiter, der unter der Mannschaft des im hiesigen Tock liegenden Kreuzers „S ch a r n h 0 r st" a n- t i m i l i t a r i st i s ch e und a n a r ch i st i s ch e Druckschriften verbreitet hatte. In der Wohnung des Verhafteten wurden anarchistische Schriften beschlagnahmt.
Ausland.
Wien, 20. Febr. T.e t,u>ea-i,chen Blätter signalisieren eine V e r d ü st e r u n g d e r p0 l i t i f che n Situation. Ter Unzufriedenheit im tichechischen Lager mit den politischen Zuständen soll iwch gestern der Obmann Tr. Kramarcz in einer Konferenz mit dem Ministerpriisideitten Beck Ausdruck gegeben haben.
Paris, 20. Febr. Im Kvlonialministerium ist jetzt eine Meldung eingetrvfsen, welche die Informationen aus eng» lischerQuelle bestätigt, wonach dieFranzoseneine Niederlage erlitten und ihre Verbindungen ab- geschnitten seien.
— Im No r dosten d es französischen Kongo-Gebietes ist nach Privatmeldungen ein Au f st an d ausgcbvochen. Ter sranzösifche Hauptmann Jacquet und 80 Mann seien umzingelt und ein Osfizier-Steüvertreter sowie 2 Schützen zu Tode gemartert worden. Auch im ShangHa-Gebiet, welches Major Moll, der Führer der deutsch^-sranzöslschen Grenz-Kvmmission im vorigen Jahre durchstreifte, herrscht Unruhe.
London, 20. Febr. Tas Befinden CamipbellBannev- mans gibt neuerdings zu ernsten Besorgnissen Anlast. Unter seinen Freunden herrscht die Ueberzeugung, daß er selbst im Falle seiner Genesung der Fülle parlamentarischer und polt- tischer Arbeit nicht mehr geroachsen sei. Sein Äftritt gilt daher mehr als ie wahrscheinlich.
Freitag 21, Februar 1908
Bezugsprets: monatlich 75 Pf.,vierteljährlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch diePost Mk.2.—viertel- jährl. ausschl. Bestellg. Zeilenpreis: lokal 15Pf^ auswärts 20 Pfennig, „ Verantwortlich für den politischen Teil: E. Anderson; i. Feuilleton und „Vermischtes* P. Willko; für „Stadt u. Land" und „Gerichts- saal": E. Heß; für den Anzeigenteil: H. Beck.
, Aus Newyork wird gemeldet, daß di^ anarchistische Partei eine unheimliche Tätigkeit entwickelt. Tie Polizei entdeckte ein Komplott, 'dessen Tellnehmer beabsichtigen, eine Bombe auf bi e Newh 0 rker Börse zu schleudern. Tie Anstifter wurden verl-aftet. An den Mauern der Straßen in der inneren Stadt findet man jeden Morgen große Plakate, die zu Massacrcs der Finanzmänner von Wallstreet auf fordern. Bisher gelang es nicht, die Urheber dieser Plakate zu finden. Tie Polizei trifft Vorsickstsmaßregeln, um das Leben der Finanz-' könige zu beschützen, die hier denselben Gefahren seitens der Anarchisten ausgesetzt sind, wie die gekrönten Häupter in Europa.
— Taily Telegraph meldet aus Madrid, daß eine Anzahl maskierter Männer in das Rathaus von Taimiel in derProvinzLaManche e in br trugen, während der Stadt-, rat eine Sitzung abhiell. Tie Eindringlinge erschossen den Bürgermeister und 6 Stadträte auf der Steile. Es citiftanb eine heillose Verwirrung, während die Attentäter entkamen. Es handelt sich um einen politischen Racheakt.
— Tie Voss. Ztg. meldet aus Tanger: Nach einer Meldung aus Mogador drangen Offiziere des französischen Kreuzers „Desaix" geivaltsam unter Mißhandlung der ma- rokkanifchen Äussichtsbcamten in die Moschee auf der Jnsek Mogador ein und bestiegen das Minarett per Moschee. Später drangen sie auch in das Innere der Wioschee ein. Der ZwischenfalL wir viel besprochen.
Newyork, 20. Febr. „Sun" enthält eine Pariser Tch pesche, Ivonach in der französischen Hauptstadt die Ansickst herrsche, Deutschland wolle die Philippinen kaufen.
LansH.
Gießen, 21. Februar 1908.
** In Aud ienz empfangen wurde von S. K'. H. dem Gcoßherzogam Mittwoch u. a. Oberlehrer Kl00s von Friedberg.
** Die Zweite Kammer der Stände hält ihre nächste, die 85. Sitzung am Donnerstag, 27. Februar, vormittags 10 Uhr ab. Auf der Tagesordnung stehen u. 0. eine Anzahl zu vorläufiger Beratung stehende Gegenstände, sodann die Regierungsvorlage über die Abänderung der Gesetze, betreffend die Ruhegehaltsverhältnisse und die Hinterbliebenen - Versorgung dec Staatscisenbahn - Angestellten, ferner der Antrag des Abgeordneten Köhler - Langsdorj über die Gewährung von Fahrpreisermäßigungen bei gemeinsamen Schulausflügen von Volksschulen, die Vorstellung des Gemeindevorstandes von Seligenstadt wegen der Beseitigung Der dortigen Konfessionsschule, die Anträge wegen Einführung einer staatlichen Moblliarversitzerung u. s. w. Auch dec Staatshaushalt für 1908 steht auf der Tagesordnung, es wird aber wohl kaum noch in dec Sitzung mit dec Beratung begonnen werden.
** Die landwirtschaftlichen Vorträge für Soldaten sollen sich nach einem kürzlich ausgegebenew Plane auf einige für die Praxis wichtige Abschnitte aus dem Pflanzenbau, der Tierzucht und der Betriebsleh-rs erstrecken. Für den laufenden Winter sind folgende Gegenstände vorgesehen: „Die Pflanze, einiges über Bau und Ernährung Der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen"; „Ter Boden uno seine Bearbeititng"; „Die Saat, einiges über Beschaffenheit des Saatguts und über Saatmethoden"; „Ecniges über Auswabl und Aufzucht des Viehs"; „Wub- tigere Grundsätze für Sie Fütterung des Viehs"; „Gesiuro- heitspslege des Viehs"; „Kapital und Kredit im Landwirtschaftsbetrieb" und „F-eldbausystem urcd Fruchtfolge". Wie die „Darmst. Ztg." hört, sind als Vortragende gewonnen lvorden: Landesökonomierat Müller, Oekonomierat Lang, Oberveterinär Sturhan, Stabsveterinär Schneider, ferner die Landwirlschaftslehrer Dr. Schneider, Pozniczek^Lintz, Bauer und Reichelt. Die nächsten Vorträge finden Samstag, den 22. d. Mts., nachmittags 5 Uhr, statt.
** Neuer Amtsrichter. Sc. Kgl. Hoh. der Großherzog haben den Genchtsasseffor 9iich. Plitt aus Wetzlar zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht Herbstein ernannt.
•• DaS Begräbnis der Israeliten Gießens. Man schreibt uns hierzu aus Groß en-Lind en: Dec Zlrtikelschreiber in Nr. 43 des Gieß. Anz. nimmt an, die Bauern Großen-LindenS hätten sich Gelände des israelitischen Friedhofes angeeignet, was nicht unwiderlegt bleiben soll. Richtig ist, daß das Grundbuch 1856 legalisiert wurde, allein die vor dieser Zeit gültigen Flurbücher sind auch noch vorhanden und diese bestätigen, daß die Gärten, in welchen sich heute noch jene Grabsteine befinden, von jeher Privateigentum waren. Es sind dies die Grundstücke Flur I Nr. 375, 276, 377, 378, 379, 392 und 393. Die Eigentümer benutzen daS Gras, haben jedoch seit mehr als 50 Jahren die Grabsteine auf keinerlei Weise beschädigt. Auch die Parzelle Nr. 394, die norm Namen: „Israelitische Neligionsgememde, die des K^eiseS Gießen", im Grundbuch eingetragen ist, wurde erst 1840 von Ludwig Schedler Frau erworben. Die früheren Eigentümer waren Philipp Schedler und Georg Schedler Witwe. Es läßt sich vermuten, daß die Grundeigentümer gegen eine einmalige Entschädigung den Israeliten gestatteten, ihre Toten an jene Stelle zu beerdigen. Für diese Annahme spricht der Umstand, daß es den Israeliten in früheren Zeiten nicht gestattet gewesen sein soll, Grundbesitz eigentümlich zu erwerben.
** Die Sektion Oberhessen des Deutsch« Oesterreichischen Alpenvereins hat auch in diesem Winter eine rege Tätigkeit entwickelt. Anregende Vorträge wechselten ab mit genußreichen Ausflügen. Besonders glänzend gestattete fick) das Alpenfest, das am Mittwoch in den oberen, prächtig geschmückten Staunten des Hotel« Restaurants Einhorrt stattfand. Die Feier wurde eingeleitet durch ein von Mitgliedern gut gegebenes Festspiel: „Der Einsiedler". Hieraus folgte ein gemeinsames Essen (83 Gedecke). Sodann führten 4 Mitglieder des hiesigen ^>tadttheaters das anfprechende Singspiel: „Das Versprechen Hinterm Herd" auf. Reicher, wohlverdienter Beifall lohnte die geschätzten Darsteller. Hieran schloffen sich
Erstes Blatt
Nr. 44
158. Jahrgang
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