Ausgabe 
3.1.1908 Viertes Blatt
 
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der Zukunst vom 23. April gelesen hatte, begab ich mich zu meinem direkten Vorgesetzten, dem Generalfeldmarschall von Hahnke und habe ihm Meldung gemacht. Ich habe ihm dar­gelegt, daß ich glaubte, daß der Angeklagte nicht eine Gruppe konstruieren wolle, um sie anzugreifen und sich mit ihr zu schlagen, sondern daß er sic durch einen schimpflichen Verdacht hat unmöglich machen wollen. Zwei Tage darauf übergab ich dem General v. Plessen mein Abschiedsgesuch zugleich mit meinem Ehrenwort, daß ich nie mit Männern geschlechtlich verkehrt h<ü>e. Ich habe mein Abschiedsgesuch dahin motiviert, daß es nicht angängig sei, daß ein Mann in meiner Stellung unter einem Verdacht stehe, der nicht leicht zu beseitigen sei. Auch erhielt ich durch meinen Abschied freie Hand, auf dem Wege der Klage vorzugehen. Nun muß ich noch der Auf­fassung widersprechen, als ob an unserem Kaiserhofe ein süßer unmännlicher Ton geherrscht hätte, oder überhaupt herrschen könnte. Ich bin der Einzige im "Saale, der darüber berichten kann und ich halte mich auch dazu für verpflichtet. Ich habe sieben Jahre als Flügeladjutant bei Sr. Majestät Dienst getan und versichere: Niemals hat ein süßer unmännlicher Ton am kaiserlichen Hose geherrscht. Dafür birgt schon die frische, ur­männliche Persönlichkeit unseres Kaisers. Niemals hat ein Grüppchen existiert, niemals eine politische Zuträgerei, niemals eine Kamarilla. Auch eine Tafelrunde im anßezogcnen Sinne gibt cs nicht. Die Tafelrunde am kaiserlichen Hofe ist unsere kaiserliche Familie mit den dazu Befohlenen. lind daß wir zu dieser kaiserlichen Familie, int eiigeren und weiteren Vater­lande mit Stolz und Hochachtung aufblicken, das wollen wir uns nicht verkümmern lassen.

Nach einer Pause ergreift das Wort der Verteidiger Juftizrat L e r n st e i n: Drei Stunden ist von zwei glänzenden Red­nern gesprochen worden. Von dem Gegenstand der Anklage,^ der inkriminierten Artikel, war nur 15 Minuten die Rede. Herr Harden ist ein anständiger Mann und ein anständiger Schrift­steller. Ein solcher Mann verwandelt sich nicht vor Gericht in einen Lügner und in einen Mann, der seine Worte oerlcugnet. Er hat ein langes, geachtetes Leben geführt, es muß ihm ge­glaubt werden, wenn er sagt, er wolle nicht beleidigen. Er könnte noch manches sagen, er weiß noch vieles. Es würde ihm nützen, aber er schätzt das Interesse des Vaterlandes höher. Ob die angeführten Tinge wahr sind oder nicht, das kümmert uns nicht. Für uns handelt es sich nur darum, ob Harden glauben konnte, daß die Tinge wahr sind. Harden hat der Frau v. Elbe geglaubt, und das kann ihm niemand üdelnchmen. Frau v. Elbe hat ihn nicht als Journalisten benutzt, denn er ist kein Pamphletist, kein Lohnschreiber. Die Behauptung, daß es eine Kamarilla, eine Liebenbergerei gegeben hat, ist keine Behauptung Hardens. Tas haben angesehene Zeitungen ver­breitet. Tic angezogenen Artikel machen 120 Druckseiten aus, die inkriminierten Stellen eine halbe. Aus dem 240. Teil eines Druckwerkes kann man doch nicht seine Tendenz heraus­lesen. Bernstein geht dann die einzelnen Artikel durch und sucht nachzuweisen, daß sie keine homosexuellen Anspielungen ent­halten. Aber wie auch die Artikel gedeutet werden, bestraft kann Herr Harden nicht werden, weil das Antragsrecht verjährt ist. Tenn nach der Aussage des Frhr. v. Berger hat Graf Moltke die Artikel richtig erst im März-April verstanden. Im Ok­tober und Novem-ber hat noch menmitb auf die Artikel hinge­wiesen, kein Mensch hat sie so interpretiert, wie es jetzt ge­schehen. Harden hat nie etwas getan, Deutschland in den Augen der Welt herabzusetzen. Er soll jetzt dafür büßen, weil er die Wahrheit gesagt hat. Wo ist das Echo seiner Artikel. Ein Echo, das ein halbes Jahr später kommt, ist kein Echo mehr. Bott welchen Personen spricht denn Harden in seinen Artikeln. Wo sind die Hohenau, die Lynar? Dem Fürsten Eulenburg kann ich nichts abbitten, weil das gegen die Vernunft und die Logik wäre. Wenn Bisntarck ein Wort brauchte, so ist an­zunehmen, daß er die Bedeutung dieses Wortes kannte. Wenn er von Kynäden sprach, so wußte er, was damit gemeint war. Fürst Bismarck hat also Herrn Tr. Liman gegenüber den Fürsten Eulenburg belastet. Auch sein Sohn Herbert hat gleiches vom Fürsten Eulenburg erzählt. In München und Wien gingen Gerüchte dieser Art umher. Bezüglich des Grafen Moltke durfte Herr v. Tresckow auch über Gerüchte aussagen, bezüglich des Fürsten Eulenburg nicht. Tas ist auffällig. Fürst ^Eulenburg hat auch nicht Strafantrag gestellt.

Bors, (unterbrechend): Er hat Strafantrag gestellt auch gegen Sie.

Bernstein: Offiziell ist mir noch nichts bekannt. Im Prozeß Bülow-Brandt hat der Reichskanzler mit herzerquiclen- . der Frische das gesagt, was ein gesunder Mann in solchem Falle sagt. Die Erklärung des Fürsten Eulenburg lautete we­sentlich anders, er schwor juristisch. Was allein Aufsehen er­regte, waren die Entschlüsse des Kaisers. Er tut so etwas nicht auf Grund von Zeitungsnachrichten. Diese können ihn höchstens veranlassen, die Tinge zu prüfen, nicht aber sie zu glauben. Herr Harden ist absolut unschuldig. Das Ausland soll gejubelt haben. Ist an den Zuständen, die in der ersten Verhandlung enthüllt wurden, Harden schuld? Ist es beklagenswert, wenn jetzt die Adlervilla geschlossen ist, wenn die Buben in Uniform entfernt sind? Es ist ein Glück, daß wir die Krankheit noch zur rechten Zeit entdeckt haben. Die Krankheit ist das Uebel, nicht der Arzt. Der Deutsche und vor allem der deutsche Schriststeller muß das Recht haben, auf unhaltbare Zustände hinzuweisen. Ich lasse mir über mein Verhalten bei der ersten Verhandlung keinen Vorwurf machen. Ich würde meine Pflicht verletzt haben, wenn ich anders gehandelt hätte, und Rücksicht genommen hätte, statt' die Interessen meines Klienten zu ver­treten. Tie Rechtswissenschaft hat sich gegen die Zulässigkeit dieses Verfahrens erllärt, doch will ich darauf weiter nicht eingehen. Der § 193 muß dem Angeklagten selbstverständlich zur Seite stehen. Herr Harden hat aus Vaterlandsliebe gehandelt. Er hat aus berechtigten Interessen gehandelt uitd muß freige- sprochen werden. Alles wäre wirkungslos geblieben, wenn nicht ein Mächtigerer gehandelt hätte. Wollen Sie die Folgen des Eingreifens dieses Mächtigeren auf Herrn Harden abwälzen? Dieser Mächtigere würde es sich gewiß sehr verbitten, wenn man seine Entschließungen auf Hardensche Artikel zurückführen würde. Von einer Freiheitsstrafe kann nicht die Rede sein, von einer Geldstrafe nur dann, wenn dem Angeklagten der § 193 versagt wird. Aber der Schutz dieses Paragraphen darf ihm nicht versagt werden. Er hat in gutem Glauben gehandelt und wollte seinem Vaterlande nützen. Wir sollten uns viele Männer wünschen, ftir die Vaterlands.iebe ein Motiv zum Handeln .ist. Das Wort der Wahrheit muß immer gelten.

Oberstaatsanwalt Tr. Jsenbiel: Hier handelt es sich nicht um ein Wort der Wahrheit, sondern um ein Wort der Un­wahrheit. Deswegen ist ja Herr Harden angeklagt. Was hat Herr Harden mit der Adler-Villa zu tun? Was hat Herr Harden mit dem Eingreifen eines Mächtigeren zu tun? Er hat nur die Folgen seines Tuns zu tragen.

Jmtizrat Kleinholz: An der Ruhrnespyramide, die mei­nem Kltenten heute errichtet wurde, will ich nicht weiter arbeiten. Man hat aber vergessen, seinen Anstand und seine Wahr- hafttgkett besonders zu betonen. Wenn er sagt, er wollte nicht beleidigen, so soll man es ihm glauben. Der Boden, auf dem der Angeklagte baute, war fest und gut. Er konnte nicht tmssen, daß er nicht auf einen Felsen, sondern auf Sand gebaut hatte. Frau von Elbe mußte ihm glaubwürdig erscheinen. ISr mutzte annehmen, daß nicht bloß eine intime Freund- ictjait den Grasen Moltke mit dem Fürsten Eulenburg verband, er mußte annehmen, daß mehr dahinter steckte. Er mußte auch die Geheimnisse der Ehe hervorziehen, weil das Staats- interene^es verlangte. Berechtigte Interessen stehen ihm zur

-^ustizrat Kleinholz bat ebenfalls um Freisprechung.

,Nach kurzen Erwiderungen des Oberstaatsanwalts und des Justizrats Tr. Sello wird die Sitzung um 4 Uhr auf Donnerstag 2. Januar, vertagt.

i, , . . . 'S. u. H. Berlin, 2. Januar.

Um 10Uhr betrat der Gerichtshm den Saal. Justizral Bern­stein erklarie: Harden ist gestern abend jehr j u) m e r er­krankt und zu seinem Bedauern nicht m der Page, heute oo

Gericht zu erscheinen. Pros. Eisenberg ist gerufen worden, und ich bitte, ihn über den Zustand deö Angeklagten zu Horen. Der An­geklagte hat das lebhafteste Interesse, den Prozeß zu Ende zu brtnqcn, heute ist er aber nicht in der Lage, hier zu erscheinen.

Professor Tr. Eisenberg erklärt: Herr Harden ist heute so krank, daß er nicht kommen kann. Er liegt zu Bett, nachdem er sich gestern sehr schlecht befunden hat. Gestern abend erlitt er einen Ohnmachtsansall, der sich nn Laufe der Nacht beim Versuch, sich zu erheben, mehrfach wiederholt, hat. Ich ivar heule draußen. Es geht ihm schlecht. Er hat starke Schmerzen im Kopf, der Puls ist vermehrt, er ist schwacher ge­worden und vermag kaum die Augen zu öffnen. Ich habe ihm betohlen, nn Bett zu bleiben, denn er ist heute verhandtungsunfahig. Es ist nicht möglich, daß er morgen vor Gericht erscheinen fann. 25vrf.: Würde eine Verhandlung in seiner Wohnung möglich fein i Sachvcrst.: Er kann der Verhandlung überhaupt nicpt folgen. Oberstaatsanwalt Tr. Jsenbiel: Ich möchte zunächst eine Erklärung abgeben: Justizrat Bernstein hat es neulich nicht für gut befunden, dem Fürsten Eulenburg Aboitle zu leisten und ihm Genugtuung zu geben. Er hat gesagt:Mir gefallt die Erklärung des Reichskanzlers Fürst Bülow oeifer ms die des rzürsten Eulen- ourg vom L. s)cobentber !" Tas ist Geschmactssache. Darüber laßt sich nicht rechten. Jedenfalls folgt daraus nicht, das Mindeste für eine Schuld des Fürsten Eulenburg. Ter Fürst hat, wie er nur gestern ausdrüalich mitgeteilt hat, Strafantrag gegen Harden wegen Beleidigung mit Rücksicht auf die Arllkel derZukunft" deswegen nicht gestellt, lueil er sich sagte, auf diesem Wege könne er sich feine Genugtuung verschaffen, er könne insoes. nicht nach­weisen, daß er von jeder sexuellen Verfehlung völlig frei fei. Denn in einem Beleidigungsoerfahren gegen Harden würde nur bewiesen werden fönnen und worden sein, daß die Tatsache, der Fürst Eulenburg habe sich sexuell vergangen, nicht erwe.sllch wahr ist. Dem Fürsten lag aber daran, daß diese Tatsache nicht bloß als nicht erweistich wahr, sonderii als völlig unwahr lstn- geftellt würde. Fürst Eulenvurg hat deshalb nicht gegen Harden, sondern gegen sich selbst Strafantrag gestellt. Er beantragte, gegen sich eine Untersuchung auf Gruno des § 1/5 einzuleiten und hat gleich nach Erscheinen des letzten Artikels vom 2 H April 1907 seinen Rechtsvertreter Justizrat Lümmel aus Neu-Ruppin zu dern GernralstaatsanwaltDr. Waelster ge>chickt und ihn gebeten, gegen den pursten eine möglichst rücksichtslose Untersuchung eiii- zuleiten. Der Fürst hat ferner bei der Staatsanwaltschaft in Prenzlau Strafantrag auf Grund des § 175 gegen fiel) gestellt. Tem Anträge ist stallgegeben worden. Die Umerfuchung ist ein» geleitet und geführt worden und Harden ist als Zeuge teiitonimen worden. Harden l-at nicht das Mindeste gegen den Fürsten zu be- funöen gewußt, sondern er hat sich uni er der Angabe, daß er lich anders selbst der Beleidigung schuldig machen würde, darauf beschränkt, sein Zeugnis zu oerioeigern. Der Staatsanwalt in Prenzlau hat das Verfahren mange.s jeden Beweises eingestellt. Trotzdem wird geredet, daß der Fürst sich solche Verfehlungen habe zu Schulden kommen lassen. Der Fürst Eulenburg bittet deswegen jeden Menschen, der noch einen Funken von Gerechtig­keitsgefühl in sich verspürt, ihn wegen Verletzung der Eidespfticht zu denunzieren, sobald der Betreffende irgend einen Zeugen wissen sollte, der ihm nachweisen könnte, daß er sich jemals eine Verfehlung gegen Paragraph 175 habe zu Schulden kommen lauen. Die Staatsanwaltschaft würde fich jeder Tenunziation annehmen und jeden Zeugen darüber vernehmen, möge er am Garoafee wvhilen, in der Schweiz oder sonst wv im deutschen Reiche oder im Auslande.

Ter Fürst Eulenburg scheut sich vor feinem Zeugen, und die Untersuchung würde mit der größten Schroffheit geführt werden. Ter Fürst Eulenburg bittet dringend, jeden Zeugen gegen ihn zu nennen. Der Fürst hat ausdrücklich daraus hin­gewiesen, daß---

Bors, (unterbrechend): Ich bftte, nicht auf die Sache ein­zugehen. Es würde sich sonst ein Revisionsgrund ergeben. Oberstaatsanwalt: Ich muß mich fügen, wenn auch blutenden Herzens. Wenn Herr Harden erscheint, werde ich meine Erklärung wiederholen. Bors.: Wollen Sie sich zur Lage der Dinge äußern? Oberstaatsanwalt: Herr Harden pflegt gegen ^kranke sehr mitleidslos zu sein. Als Fürst Eulenburg wegen schwerer Erkrankung hier nicht erscheinen konnte, da wurde Harden gefragt, ob es ihm gleichgültig sei, wenn Fürst Eulenburg plötzlich tot zusammenbrechen würde. Und Herr Harden antwortete mitNein." Einern solchen Mann gegenüber darf man doch auch in der Berücksichtigung einer Krankheit ziemlich schroff sein. Ta das Ausbleiben des Herrn Harden die ganze schwere, qualvolle Arbell der letzten ^ge zu nichte machen würde, müssen alle Mittel versucht werden, heute weiter zu verhandeln. Ich bitte Medizinalrat Tr. Hoff­mann und Professor Zwingenberg zu Herrn Harden zu senden, um festzustellen, ob er verhandlungsfähig ist. Es wird auch zu erwägen sein, ob sich der gesamte Gerichtshof nicht in die Wohnung des Herrn Harden begeben soll, um dort unter mög­lichster Ausrechterhaltung der Oeffentlichkeit, d. h. unter Zu­lassung von soviel Personen, wie untergebracht werden können, zu verhandeln. Wenn die Äerzte die Ueberzeugung haben, daß Harden heute nicht verhandlungsfähig ist, dann sollen sie weiter darüber befinden, ob er morgen vor Gericht erscheinen kann.

Justizrat Bernstein: Fürst Eulenburg ist ein Zeuge, wie jeder andere. Ich kann nicht besondere Rücksichten auf ihn nehmen. Der Oberstaatsanwalt hat erllärt, er glaube der Frau v. Heyden kein Wort. Ich nehme dasselbe Recht für mich in Anspruch, einem Zeugen nichts zu glauben. Beim jetzigen Stande der Tinge handelt es sich nicht etwa bloß um das Schlußwort Hardens, sondern ich habe auch noch Erklärungen ab­zugeben. Herr Harden will dem weiteren Fortgang der Verhand­lung keinerlei Hindernisse bereiten. Ich habe nicht das Min­deste dagegen einzuwenden, daß er in seiner Wohnung untersucht wird. Ich möchte aber doch gegen eine Vernehmung in seiner ^S-ftung Bedenken erheben. Tas erscheint mir wegen der Beschränkung der Oeffentlichkeit strafprozefsual äußerst gefährlich zu jein. Und wenn gegen die Strafprozeßordnung gefehlt würde, so würde die Verteidigung das geltend machen müssen. Vielleicht wird der Wunsch Hardens, morgen zu verhandeln, sich erfüllen lassen. Oberstaatsanwalt: Tie Vernehmung m der Wohnung ist prozessual unbedenklich. Justizrat Sello: Ganz gewiß, es werden doch so viele Gerichtsakte an Ort und Stelle vorgenommen, Vernehmungen von erkrankten Zeugen, Be­sichtigungen usw.

halbstündiger Beratung verkündete der Vorsitzende den Beichluß des Gerichts, den Gerichtsarzt Tr. Hoffmann zu Harden zu jenben, um ihn zu untersuchen, ob er termin» und Der» handlungsfähig ist. Er soll ferner erwägen, daß es darauf an­kommt ob der Angeklagte in einem solchen Zustand geistiger Freiheit sich befindet, daß mit ihm in gültiger Weise verhan- öelt werden kann. Wenn der Zustand des Angeklagten so wäre, einigermaßen begründete Hoffnung besteht, daß er morgen ?? G^ch^ftette erscheinen kann, so wäre das dem Gericht das liebste dNAizinalrat Tr. Hosfmann: Es kann Vorkommen, daß über den Grad der Schwäche eines Kranken Meinungsverschie­denheiten bestehen. Ich bitte daher, mir noch einen zweiten Arzt mitzugeben, Las Gericht beschließt, noch den Prof. Eulenburg zu Harden zu senden. Darauf wird um 11 Uhr die Verhand­lung bis 1 Uhr vertagt.

Nach Wiedereröffnung der Verhandlung erklärt Prof. Dr. Eulenburg : Wir fanden Herrn Harden im Bette liegend in einem Zustand nervöser Erschöpfung, der nach unserer Ueber- zeugung für den heutigen Tag die Vernehmungsfähigkeit aus- fcylietzt Irgend eme Veränderung der früher bestandenen erb­lichen Erlernungen haben wir nicht nachweisen können und ebeipowenig ist em fieberhafter Zustand vorhanden. Wir sind daher der lUberzeugung, daß er morgen wieder vernehmungsfähig r r nulten aber den Antrag stellen, daß zur größeren Sicherheit Herrn Warben erlaubt wirb, die Morgenstunden noch meJr urlti> vollständigen Erholung benutzen zu können

und daß die Verhandlung daher morgen erst um 11 Uhr oe- gmnt. Oberstaatsanwalt Dr. Jsenbiel: Hat Herr Harden elbft lern Erfcheiiien morgen in Aussicht gestellt? Sach- diger: Er hat die feste Absicht zu erscheinen. Der ft aat5a it toalt : Dann stimme ich dem Anträge auf Ver­

tagung bis morgen zu. Sachverst. Tr. H o f f m a n n : Ich be­stätige den Bericht des Prof. Dr. Eulenburg.

Darauf wurde die Verhandlung auf Freitag vormittag 11 Uhr vertagt.

GerichtsiaaL.

Berlin, 2. Jan. Vor dem Schöffengericht stand heute vor­mittag die Beleidigungsklage, die der frühere Bnreailvorsteher Wlstllba gegen die Redakteure Eichler und Petrenz von bev deutschen Tageszeitung angestrengt Halle, znr Verhanblimg. Da ber Prioalkläger nur wegen formaler S-Beletbigimg Anklage erhoben Halle, fo lehnte der Gerichtshof das 'Angebot der Ange­klagten, den Wahrheitsbeweis zu ei bringen, ab. Tie Beleidigung loar in einem Artikel, den der Angeklagie Pelrenz iüt,bie Deutsche Tageszeitung geschrieben Halle, enthalten. Der Gerichtshof ver- mieilie beibe Angeklagte zu je 20 Alk. Geldstrafe und billigte ihueu ben Schutz des § 103 zu, da sie sich in Wahrnehmung be­rechtigter Jnterefsen beiunben hatten und weil das Interesse ihrer Zeitnrig in Frage gekommen sei.

Kanvel.

Heber den Nachlaß des Adam Ochsenhirt. Metzgermeister in Offenbach am Main, wurde am 13. Dezember das Konkursverfahren eröffnet. Gericpts- taxator Johannes Niederhof zu Offenbach a. M. wurde zum Zvonkursverivalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 1. Januar 1908 bei dem Amtsgericht Offenbach anzumeldem lieber das Verutögen des Handelsmanns DabidLorsch zu Romrod wurde wm 20. Dezember das Konkursverfahren er­öffnet. Rechtsanwalt Schuchard in Alsfeld wurde zum Kon- kursverwaller ernannt. Kontursforderungen sind bis zum 10. Januar bei dem Amtsgericht Alsfeld anzumelden.- lieber das Vermögen des Schloß errneisters Karl Jung in Mainz wurde am 23. Dezemder das Konkursverfahren eröffnet An­waltsgehilfe Peter Freitag in Mainz würbe zum Konkursver­walter ernannt Konkursforderungen find bis zum 15. Januar bei dem Amtsgericht Mainz anzumelden. lieber das Ver- mögen des Karl Wolfskehl, Zigarrenhandlung in Mainz, wurde am 24. Dezember ba3 Konkursverfahren er­öffnet. Rechtsanwalt M e i n tz i n g e r in Mainz wurde zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 30. Januar bei dem Amtsgericht Mainz anzumelden.

Airchttche Nachrichten

tLvnttgeLifche Gemeinoe.

Sonntag nach Neujahr, deu 5. Januar 1908: tt>otUsbitniL

Ju der Stadtkirche.

Vorniittags 91/, Uhr: Pfarrer 1». Schlosser.

Vormittags 11 Uhr: Kiuberkirche der Matthäusgemeinde.

Pfarrer D. Schlaffer.

Die Vorbereitung findet Samstag, den 4. Januar, vormittags 11 Uhr, statt.

Abends 5 Uhr: Siehe Johanneskirche.

Nlltlivoch den 8. Januar, abeuds 8 Uhr: ^Bereinigung der konfirmierten Mädchen ber Atarkusgelneinbe.

Doniierslag den 9. Januar, aveubs 8 Uhr, im Matthäus- saal: Bibelsluube. Offeud. Johs. Kap. 20.

Pfarrer D. Schlosser.

Ju der Johauneükirche.

Vormittags 9'/r Uhr: Pfarrer A u s l e l b.

Vormittags 11 Uhr: Kiuberkirche für die Johannes- gemeiude. Pfarrer Ansfeld.

Avenbs 5 Uhr: Pfarrassistent Becker.

Aveiibs 8 Uhr nn Konfirmanbensaal: Versammlung und Bibel- besprechmig.

'JJloniag den 6. Januar, abends 8 Uhr im Koiifirmandensaal: Bibelstunde. Pfarrer A u s f e l d.

Ltächilkunftigen Sonntag, den 12. Januar, ivird das Laudes- M i j s i o u s f e fl gefeiert rverbeu. Dabei wird ine alljährliche Kollekte für b i e y e i d e u m i s s i o n erhöbe» werdeu.

Ter Anhang zum Gefaugbuch ist bei den Kirchen­dienern zu haben. Die Geinelnbeglieder werben gebeten, ihn auzuschaffen, bannt er balb in Gebrauch genommen werben kann.

Katholische Gemeiude.

S a m S l a g den 4. Januar:

Nachmittags um 5 Uhr und abenbs um 8 Uhr: Gelegenheft zur heil. Beichte.

Souutag den 5. Januar.

Vormittags vou 6'/, Uhr an: Gelegenheit zur heil. Beichte.

, um 7 Uhr; Tie erste heil. Meße, vor und tu derselben Austeilung der heil. Sioinmuiuon.

, uni 8 Uhr: Die zweite heilige Aiesfe.

uni 9l/3 Uhr: Hochamt mit Prebigt.

Nachmittags um ö"/3 Uhr: Andacht.

Abends um 8 Uhr in Sterns Garten: Wcihnachts'eier des Jünglingsverelns, wozu die ganze Gemeinde emgelabeii ist.

Telefonische Kursberichte

des Giessener Anzeigers, nutgeteilt von der Bank für Handel und Industrie, Giessen.

Frankfurter Jiiirse. 3. Januar. 1.15 Uhr.

3^% Reichsanleihe . . 94.10 o% do. . . 82.85 3^°/o Konsols .... 94.70 *6% do. .... 82.85 0/4°/0 Hessen 92 65 3>4°/o Überliessen . . . 92.00 4% üesterr. Goldrente. . 97 60 4l/6 % üesterr. tiilberreute 98.50 4y0 Ungar. Goldrente . . 93 80 4% Italien. Rente . . .. 3-v Portugiesen Serie 1 . 63.50 3% Portugiesen 111 64.20

4/4®/0 russ.btaatsanl. IUUd 93 30 4/4"/(, Japan. Staatsanleihe 89.60 Üouv. Türken vou 1*JU3 94.20 Türkenlose 143.00

4% Griech. Ilonopol-Anl. . 51.00 \% äussere Argentinier . 86.00 au/0 Mexikaner .... 62.30 4^v/0 Chinesen . . . , 95.25 Aktien;

Bochum Guss 188 80

Buderus E. W 112.00 Tendenz: ruhig.

Beniner Börse, 3

Cauada E. B 155.00 Darmstädter Bank ... Deutscue Bank .... 228 60 Dortmunder-Union C. . * 54.7o Dresdner Bank . . . ' 137öt

Tendenz behauptet.

Januar. Anfangskurse.

Uurpener Bergwerk. . . i.aurauütte ..omoarden E. B. . . . .\ordd. Lloyd 1 uraenlose

Elektriz. Lahmeyer . . . 120.00 Elektnz. Schuckert . . . 100 10 Eschweiler Bergwerk . . 204 50 Gelsenkirchen Bergwerk . 183.25 Hamburg-Amenk. Paket!. 116.80 Harpener Bergwerk. . . 193.75 Laurabütte 216.50 \ordd. Lloyd 105.30 Übel stilles. Eisen-Iudustrie 96.u0 Berliner üandelsges. . . 154.50 Darmstädter Bank . . . 126.00 Deutsche Bank .... 228 90 Deutsch-Asiat. Bank . . 137 50 Diskonto-Komuiaudit. . . 171.00 Dresdner Bank . . . . 138 00 Kreditaktien 200.10 Baltimore- und Ohio-

Eiseulahn 83.50 Golcuardbahu. bomoard. Eisenbahn . . 27 90 üesterr. btaatsoabu . . . 144.70 i'nnee-Henn-Ejsenbahu ..

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