Ausgabe 
10.12.1908 Drittes Blatt
 
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Drittes Blatt

Donnerstag, 10. Dezember 1908

138. Iahraang

Nr. 291

Erscheint tSgNch mit VuSnahme deS Sonntag».

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3J 5.-

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den heutigen Aenderungen auch in der Gesam mung angenommen.

DieGießener Lamtliendlätter" werden dem »Anzeiger* viermal wöchentlich betgelegt, da» KreUblott füt eee Kreis Sichen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit» fragen" erscheinen monatlich zweunal.

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RotattonSdrnck an! Verlag bet Vrühftschen UnwerluälS«Buch- und ©temörudeteL R. Lange, Gießen.

ul. 2- geb. . Werk 2 öde. .

Zahlungen:

Abg. Günther (Fr. 53p.) Antrag Manz-Stresemann.

Abg. Hoch (Soz.) als ungeheure Lerschlechterung und höhnt daö seines Umfalls.

Abg. Erzbergee (Zentr.)

zbeus. Erinner- j6bchichte,2Bde.

igner, 2 Bde. .

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Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul« strotze 7. Expedition und Verlag: 5L

Redaktion: s-qK 112. Tel.-2U>ruAnzeigerGtetzen,

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Deutscher Reichstag.

179 Sifina, Mittwoch, den 9. Dezember.

Am Tische des BundeSrats: v. Bethmann.Hollweg.

Präsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 16 Minuten.

DaS deutsch-österreichische Ucbcreinkommen über den gewerb­lichen Rechtsschutz wird in dritter Lesung verabschiedet.

Der Brbeitcrinnenschutz in dritter Lesung.

Zunächst findet eine allgemeine Besprechung statt.

Abg. Frhr. v. Gamp (Rp.):

Sirtz«M Anzeiger

General-Anzeiger für Gberheffcn

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' /~3 naohn, (W W«ktag,)

legt nochmals dar, worin die Verbesserung liegt.

Nach einer längeren Rede des Abg. Stadthagen (Sog.) wird der Anttag Manz-Stresemann sowohl zu § 188a wie § 139a a n genommen. Dagegen stimmen nur die Sozialdemokraten. Sodann wird im § 189a der Beschluß zweiter Lesung korrigiert, der, obgleich vorher die Verkürzung der Sonn­abendarbeit für Frauen, die ein H a u s w e s e n zu be­folgen haben, abgelehnt worden war, diese in einer Folge- bestimmung über die Höchstarbeitszeit in der ganzen Woche trotz- dem differentiell behandelt hat. Auch diese Arbeiterinnen haben also nicht, wie nach dem Beschluß zweiter Lesung, eine Höchst­arbeitszeit von nur 56, sondern, wie die anderen Arbeiterinnen, von 58 Stunden. Nach Artikel 5 der Kommissionsbeschlüsse soll das Verbot der Beschäftigung von Arbeiterinnen zum Transport von Materialien bei Bauten am 1. April 1912 in Kraft treten und nicht, wie die entsprechende Verbotsbestimmung für Bergbetriebe, erst am 1. Aprtt 1915. ES wird ein Antrag Henning (Kons.) angenommen, der auch für Bauten diese weitere Heber- gangsfrist gibt.

Abg. Gotheiu (Fr. Dg.):

Die Bestimmungen werden nirgends daS Gefühl der Defriedi- gung auslösen. Man kann sich in der Gewerbeordnung nicht mehr zurecht finden. Sie bedarf dringend der endlichen Kodi­fikation.

Nach einer längeren weiteren Rede Stadthagen (Soz.), die in der allgemeinen Unruhe niemand anhört, wird die Vorlage mit

Abg. Manz (Fr. Vp.) bekämpft den Antrag. Die Vorlage schneidet ohnedies tief in die Verhältnisse der Industrie ein. Man muß Rücksicht auf die Erportfähigkeit nehmen Die Arbeiterinnen wollen diese Be­schränkung gar nicht, sie wissen nicht, was sie mit der freien Zeit anfangen sollen Man soll den Leuten doch nicht geradezu der- bieten, ihre Arbeitskraft auszunuhen. (Lacken der Soz.)

Abg. Molkenbuhr (Soz.):

England und Amerika haben am Sonnabend sogar den Sechs- Stundentag, und zwar auch für Männer und niemand wird be­haupten, daß diese Länder wirtschaftlich ruiniert sind. Der Arbeiter steht heute schon viel zu hoch, als daß et nicht wissen lallte, wie er angemessen seine freie Zeit verbringt. Das Gesetz tritt ja erst 1910 in Kraft, bis dahin haben wir schon die Kon- lunkturkurve nach oben.

Der A » trag der Sozialdemokraten wird ab­gelehnt.

Bei 8 137a, den die Kommission neu eingefügt hat, und der die Verbotsbestimmungen über die Mitnahme von Arbeit nach Hause enthält, wendet sich

angeschloffen, haben aber im Seniorenkonvent lerne Unter- stüyung gefunden. Die Wünsche hätten um so eher Berücksichtigung finden muffen, da ja noch gar nicht einmal seststeht, ob die Kon- ventwn von England ober Belgien wirklich ratifiziert werden tmrd.

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Die erste Lesung des Etats.

(Dritter Tag.)

Staatssekretär von Bethmann-Hollweg:

Der Abg. ^.iffennann hat in seiner ElatLrcde daS Ver­ein sge setz berührt und an mich die Aufforderung gcrichtct, mich möglichst bald noch vor den Ferien über die Stellung zu äußern, die das Reichsamt des Innern zu der Handhabung des Gesetzes einnimml. Ich komme der Aufforderung hiermit nach und muß dabei natürlich daraus verzichten, Spezialfälle oder Spezialfragen zu behandeln, da die erste Lesung bc3 Etats kaum der Ort dafür sein durfte und die eingcbrachten Interpellationen auch Gelegenheit bieten werden, die Details zu befpredjen. Nur eine Annahme darf ich machen rück- sichtlich der Angriffe, welche gegen mich wegen der Handhabung des Sprachenparagraphen gegenüber den polnischen Gewerkschaften gerichtet sind. Der Abg. Ledebour hat die Angriffe, die er gegen mich gerichtet hat, in einer Veröffentlichung imVorwärts" unter Namensnennung zu begründen gesucht und mir dadurch Ver­anlassung gegeben, meinerseits daS Material in derNordd. Allg. Ztg." zuiammenzustellcn. Hierdurch und durch die Erklärung, die der Abg. Dr. Wiemcr vorgestern abgegeben hat und deren prä­zise Feststellung ich nur mit Dank anerkennen kann, sind die Her­gänge und ist der Tatbestand festgestcllt und gleichzeitig sage ich, daß keine der Parteien, welche das Gesetz angenommen haben, sich in einer Täuschung über d i e Trag­weite ihrer Entschließungen befunden hat. (Hört, hört! links und Sehr richtig! rechts.) Ich meinerseits habe von Anbeginn der Neichstagsverhandlungen meine grundsätzliche Stellung zu der Sprachenfrage scharf gekennzeichnet, und wenn es auch erst nach Ueberwindung großer Mcinungsverschiedenhellen möglick; gewesen ist, eine Mehrheit für den jetzigen §12 zusammen­zubringen, so ist doch niemand im Zlveifel darüber gewesen, toeldje äußerste Grenze in dieser nationalen Frage die ver­bündeten Regierungen festzuhalten entschlossen sind. (Sehr rich­tig! rechts.) Was nun die allgemeine Stellung des Rcichsamis des Innern zur Handhabung des Veremsgesetzes angcht, so habe ich folgendes zu bemerken: Es war von vornherein vorauszu, sehen, daß die Ausführung des Gesetzes mit einer erregten Auf­merksamkeit verfolgt werden würde. Die Leidenschaftlichkeit, mit der hier im Hause nicht nur über den Sprachenparagraphen, son­dern über jede einzelne Bestimmung des Gesetzes debattiert worden ist, konnte mit der Verabschiedung oes Gesetzes nicht ihr Ende er­reichen. Als charachteriftisch möchte ich Ihnen Mitteilen, daß schon Ende Mai, also zu einer Zeit, wo das Gesetz noch keine vierzehn Tage in Kraft war, bei mir eine Beschwerde über das Verhalten einer unteren Verwaltungsbehörde einging, und zwar nicht in Sprachenangelegenheitcn, sondern es handelte sich um eine Wahl­versammlung. Es ging also eine Beschwerde bei der Reichsregie­rung ein, obwohl der im Gesetz vorgeschriebene Instanzenweg noch gar nickt einmal betreten, geschweige das Ergebnis einer Be­schwerde abgewartet war, und obwohl wenige Tage darauf in die­sem Instanzenwege diese Beschwerde, und zwar ganz auf Wunsch des Beschwerdeführers, erledigt werden konnte und erledigt wor­den ist. Tie Reichsregieruna ist deshalb von Anfang an bestrebt gewesen, gerade diesem Gesetze eine Ausführung z u sichern, welche dem Sinn entsprach, in dem das Gesetz entworfen und erlassen worden ist. Wir sind uns hier im Plenum und in der Kommission alle darüber einig gewesen, daß es gerade beim Bcreinsgesetz weniger auf den Wortlaut a l s auf die Art ankomme, in der es gehandhabt werden würde. (Sehr richtig!) Ich habe deshalb wiederholt ausgesprochen, daß das Gesetz nicht in einem kleinlichen und diktatorischen Sinne ausgeführt werden sollte, und ich habe diese Erklärung nicht nur für meine Person, sondern im Namen der Gesamt­heit der verbündeten Regierungen abgegeben. «Beifall bei den Liberalen. Hört, hört! im Zentrum und bei den Soz.) Ich habe deshalb unmittelbar nach Verabschiedung des Ge- 'ctzcs in diesem hoben Hause ein Rundschreiben an die verbündeten Regierungen gerichtet, in dem ich die Gesamtheit derjenigen Er­klärungen, welche vom Bundesratstisch aus abgegeben worden waren, mitgeteilt und auf die wichtigsten speziell aufmerksam ge­macht habe. Ich gestatte mir, einen Satz aus diesem Rundschrei, ben vorzulesen:Zunächst muß der bereits in der Begründung in den Vordergrund gestellte Gesichtspunkt näher beleuchtet werden, daß die verbündeten Regierungen mit der Vorlage des Entwurfes die Beseitigung aller dehnbaren Bestimmun- gen und aller nicht durchaus gebotenen Beschränkungen des Ver, -ammlungsrechts erstrebt haben und willens sind, allen Ver­suche n einer kleinlichen Auslegung oder An­wendung der Bestimmungen entgegenzutre­ten." (Bravo! links.) In den weiteren Ausführungen wird besonders hingewiesen au die notwendige Auslegung, der Bestimmungen über die Behandlung der Ausländer, Ueberschrei- tung der Ämtsbefugnisse, die Erfordernisse der öffentlichen Be- kannnnachung und die Besonderheiten der getoetblidxn Versamm­lungen. Die verbündeten Regierungen haben sich dann nicht be­gnügt, diejenigen Ausführungsverordnungen, welche nach dem Wortlaut des Gesetzes unbedingt notwendig waren, zu erlassen, sondern haben darüber hinaus die Behörden instruiert über die Art und Weise, wie sie das Gesetz anzuwenden hätten. Diese In­struktionen sind zum großen Teile veröffentlicht worden und Gegenstand der Besprechung in der Presse gewesen. Mit mir werden die Herren au5 diesen Besprechungen ersehen haben, daß man in Süddeutschland durchaus zufrieden gewesen ist. (Hört, hört! im Zentrum.) Jawohl, meine Herren! (Hört, hört!) Ich erinnere Sie daran, mit welcher Leidenschaftlichkeit gerade von diesen Gegenden aus die Befürchtung ausgesprochen wurde, daß das gute süddeutsche Recht nach dem Erlaß des Reichsvereins- gesetzes verschlecktert werden möge durch die verlästerte sächsische und preußische Praxis. Für Süddeutschland hat sich diese Prophc- iciunfl also nicht bewahrheitet, und ick will nun über Sacksen und Preußen fpredjen. Für Sacksen hat das sächsische Mini­sterium seine Instruktion unter dem 24. Mai erlassen. Tas Mi­nisterium des Innern betont darin, daß die mit dem Vollzug des Gesetzes betrauten Organe, dem liberalen Zuge des Gesetzes fol­gend, es in der Praxis entsprechend anwenden und sich von jeder Schikane oder Nadelstichpolitik fernhalten sollten. Als oberster Grundsatz müsse festgehalten werden, daß nickt eine einzelne polizeiliche oder Verwaltungsmaßregel eine Beschränkung des Dersammlungsrechtes berbeiführe, die nach der Tendenz des Gesetzes und besonders nach den Vorschriften seines § 1 gerade in Zukunft vermieden werden sollten.

Weiterhin werden die einzelnen Bestlmmungen erläutert und durchgegangen und an sehr vielen Stellen wird auf die Er- llärungen, bie hier vom Dundesratstische gegeben worden sind, -

Abg. Hanisch (Wirtsch. Dg.)

unterstützt die Bedenken des Vorredners gerade auch vom Ge­sichtspunkt der Interessen der Arbeiterinnen und bezieht sich hier- bei auf die Verhältnisse seines Pirnaer Wahlkreises wo die Fabrikation von künstlichen Blumen in hervorragender Weise be­trieben wird und die durch Annahme des § 137a in große Gefahr kommen würde. Die Arbeiterinnen wünschen dort nid)t eine der­artige Beschränkung der fteiwilligen Arbeitsbetätigung. Die schwere Arbeit, das Ausschlagen und Stanzen der Blumenteile besorgen die männlidjcn Arbeiter und die weiblichen würden es gar nicht verstehen wenn man das Binden und Kleben ihnen zu Hause verbieten wollte. In allernächster Nähe jenseits der böh­mischen Grenze habe sich seit einiger Zeit auch die Fabrikation künstlicher Blumen seßhaft gemacht. Es müßte Pflicht fein, d i e deutschen Arbeiier vor dieser Konkurrenz zu schützen, indem man sie nicht allzu sehr in die Zwangsjacke der gesetzlichen Bestimmungen steckt. Es würde das vielleicht manche Mißstimmung draußen im Lande verhüten und mehr Freunde für die soziale Fürsorge gewinnen. Da» Recht aus Arbeit darf man niemand nehmen.

Abg. Dr. Stresemann (Natl.):

Wer die sächsischen Jndustrieverhältniffe kennt, wird sich recht wundern, daß es heute heißt: Sachsen vor die Front! lHciterkeit.) Hätten wir alle bürgerlidjcn Abgeordneten aus Sachsen zusammengerufen, so hätten wir sicher eine einmütige Kundgebung gegen diesen Paragraphen erreicht. Wir hoffen aber, daß die Gewerbeaufsichtsbeamten die Verhältnisse berückstch. tigen werden. Wir werden die Erfahrungen in der Praxis abwarten und hoffen, daß die Parteien sich später zu einer Aenderung des Paragraphen entschließen werden, wenn sich die Verhältnisse dadurch ungünstig gestalten.

Abg. Dr. Wagner (kons.):

Erschrecken Sie nickt, wenn ich als vierter Sachse au diesem Punkt spreche. Sie wissen, daß ich immer sehr kurz r<de, ebenso kurz wie richtig. (Heiterkeit.) Heute kann ich mich auf die Er­klärung beschranken, daß ich und meine Freunde den gegen § 137a geäußerten Bedenken sich allenthalben anschließen. Der Paragraph ist kautschukartig, in jeder Richtung leicht zu umgehen und wird eine Quelle von Streitigkeiten und schika­nösen Angebereien und Untersuchungen bilden. Wir bedauern, das; unsere Vorbesprechungen wegen einer anderen Fassung resul­tatlos verliefen.

Abg. Molkenbuhr (Soz.):

Ick bin zwar kein geborener Sachse (Heiterkeit), muß aber ein anoeres Lied singen alä die Vorredner. Dieser Paragraph ist dieBrücke, über d i e der Arbeiterschutz aus der Fabrik in die Heimarbeit wird gehen müssen. Wir ver­stehen es ncht, daß die Vorredner darüber empört sind. Sie sind empört darüber, daß man jetzt in das Heiligtum bei Familie einbringen will. Molkenbuhr verliest eine Eingabe der Handels­kammer von Plauen aus dem Jahre 1890 um Erlaß einer Be­stimmung, die etwa diesem § 137a entspricht. (Heiterkeit.) Die Sozialdemokraten stellen die Gesundheit der Arbeiter höher, als Billigkeit und Konkurrenzfähigkeit der Jndustrieware.

Abg. Günther (Fr. Vp.):

Es handelt 'ich hier nicht um eine Ausdehnung her Arbeits­zeit, die die Gesundheit und Sittlid>keit der Arbeiter gefährden und schädigen könnte, sondern nur um den Ausgleich der ver­schiedenen Arbeitszeiten nach dem praktischen Bedürf­nis bet Industrie. Die grauenhaften Zustände, die nadi der Molkenbuhrfckcn Phantasie in der Plauenschen Spitzen- und Tüllindustrie bestehen, sind gar nickt vorhanden. Davon kann er sich jederzeit durch Augenschein überzeugen.

§ 137a wird angenommen.

Zu den §§ 138a und 139a liegt der m der Generaldiskussion besprochene Antrag'Manz-Stresemann, betreffend die 50 Ausnahmetagc, vor. § 138a betrifft außergewöhnliche Häufung der Arbeit, § 139a ein vermehrtes ArbeitSbedurfnis, das in bestimmten Gewerbezweigen regelmäßig zu gewissen Zeiten des Jahres eintritt.

Die beteiligten Industrien haben den Wunsch geäußert, bet Reichstag die Verabschiedung dieses Entwurfs bis über Weihnachten hinaus verschieben möge, um die I n - ter e; senken in die Lage zu versetzen, eingehend Stellung dazu zu nehmen. Wir haben uns diesen berechiigten Wünsche»

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Abg. Günther (Fr. Vp.)

gegen Stadthagen, der sich alS Sachverständiger aufspiele, ohne die geringste Ahnung von den wirklichen Verhältnissen der In- buftrte zu haben. Tatsächlich sind die Industriellen über die schwerwiegenden Beschlüsse der Kommission nicht zur rechten Zett unterrichtet worden. Ter Redner macht darauf aufmerksam, wie leicht bei KommissionLbefchluß umgangen werden könne, indem man durch e'n Famckienmitalied sich Arbeit holen lasse. Auch das zeigt, zu welchen mangelhaften Leistungen sozialpolttischer lieber- eifer fuhrt.

Telephon M enkLiter»t'-r. rotthua 1ÖU8 ik;

Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg:

Ick habe keinen Anlaß, daran au zweifeln, daß speziell Belgien und England der Konvention beitreten werden. Ich mochte aber im übrigen daraus aufmerksam macken, daß der Beitritt zm Konvention vom Reichstag bereits schon beschlossen ist.

Abg. Henning (Kons.):

Wir find vollkommen damit einverstanden, daß der Schutz für die Arbeiterinnen und die Jugendlichen erweitert wird. Man soll ihnen aber nicht Wohltaten aufzwingen, die sie gar nicht haben wollen. Zweifellos werden Belgien und England der Konvention sich anschließen, ob sie aber unsere wettergehev- ben Bestimmungen annehmen werden, daS ist doch sehr fraglich Wir wirken an jeder Erweiterung des Arbeiterschutzes gern mit. aber wenn die Interessen der Unternehmerkreise gefährdet werden, dann trennen sich unsere Wege.

Abg. Günther-Sachsen (Fr. Vp.):

Bedauerlicherweise sind die berechtigten Wünsche der bogt- ländischen und erzgebirgischen Stickerei- und Spitzenindustrie nicht berücksichtigt worden.

Abg. Dr. Stresemann (Natl.):

Warum hat man den Interessenten nickt Gelegenheit gegeben, ihre Wünsche vorzutragen? Wir müffen auch den Anschein ver­meiden, als ob wir diese Stimmen nicht hören wollten. Leider ist die Vorlage t n der Kommission sehr verschärft worden. Die Zahl der Ausnahmctage ist mit 40 viel zu gering festgesetzt worden, man sollte wenigstens 50 gestatten.

Abg. Stadthagen (Soz.):

Die Vorlage ist nur eine ganz ungenügende Abschlagszahlung; sie entspricht den berechtigten Wünschen der Arbeiter durchaus nicht. Man hort viel zu viel auf die Großindustriellen; die wer­den nicht gleich kaput gehen. Nach der Ansicht mancher National- liberalen ist der Arbeiter nur dazu da, auSgebeutci zu werden. Sie betrachten die Arbeitskraft der Arbeiter als eine Ware, wie einen Sack Kaffee. (Lebhafter Widerspruch der Natl.) Der An. trog Stresemann ist eine ganz außerordentliche Verschlechterung. Herr Stresemann ist ein G e i st e s h ö r i g e r der Post ge. worden.

Der erwähnte Antrag Manz (Fr. Vp.)-Dr. Strese­mann (Natl.) will bis zu 30 Ausnahmetage im Jahre »ulaffen, aber die Erlaubnis soll nur dann erteilt werden, wenn die Arbeitszeit für den Betrieb oder die betreffende Abteilung des Betriebes so geregelt w.rd, daß die tägliche Tauer im Durch­schnitt« o »r Betriebstage des Jahres die regel­mäßige gesetzliche Arbeitszeit nicht überschreitet.

Abg. Erzberger (Zentr.):

Von einer Ueb.'rhastung kann feine Rede sein. Die In. dustriellen haben sich genügend gerührt. Ich selbst habe von In- dustriellen und Handelskammern Depeschen, eingeschriebene Briefe usw. erhalten. Wir wollen doch aber einen sozialpoliti­schen Schritt vorwärts tun. Meine politischen Freunde haben als bescheidene Stute (Gelächter) manchen Wunsch zurückgestellt, be­tätigen Sie doch auch etwas von dieser Bescheidenheit. Die pein­liche Lage deS Abg. Günther, der auf seine Wahlkreisinteressen fftüdfidjt nehmen muß, begreife ich ja; es ist ja schon eine Art sächsischer Revolution oufgebroeben. (Heiterkeit.) Immerhin bedeutet die einschränkende Bestimmung im Anträge Stresemonn-Manz das sage ich gegen Stadthagen einen erheblichen Fortschritt und deshalb will ich für ihn stimmen. Nun aber, m. So., rechts und links, brechen Eie nicht noch mehr von dem Schutz ab, machen Sie den Arbeitern auch wirklich eine kleine WeihnachlSfteude.

Abg. Stresemann (Natl.):

E§ handelt sich nicht um eine Eingabe in Bezug auf die Gewerbeordnung, sondern um eine Petition gegen die Tabak, steuer. Wer mich alö Geisteshörigen der Post bezeichnet, scheint doch verschiedene Vorgänge der letzten Monate nicht beachtet zu haben.

ES beginnt die Spezialdiskussion.

Bei § 137 beantragen die Sozialdemokraten für den Sonnabend eine Höchstarbeitsdauer für Arbeite­rinnen von sieben statt der acht Stunden der KommissionS. Vorlage.

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