Ausgabe 
28.11.1907 Zweites Blatt
 
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Nr. 280

157. Jahrgang

Donnerstag, 28. November 1907

Erscheint täglich mif ?!uSnahme deS Sonntags.

Die ^Oiehener Lamilienblätter" werden dem Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, das Kreisblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Der ..hessische Landwirt" erscheint msnatlid) einmal.

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General-Anzeiger für Oberhesjen

Rotationsdruck und Verlag der Vrüblichen UnwerstlätS - Buch- und BteiiiOrudetel.

R. Lange. Gießen.

Redaktion. Epvedition und Druckerei: Schul- stratze 7. ©rpebitton und Verlag 6L Redaktion:112. Tel.-Adru AnzeigerGießem

Handwerker zu ihrem Recht kommen werden, und die Sauunter- nehmer sind nicht zu beengt. (Beifall.)

Abg. Dr. Junck (natl.): Wir werden uns bemühen, ein Ge­setz zustande zu bringen, das den in dem Bassermannschen Entwurf von 1895 niedergelegten Intentionen entspricht. Der Redner gibt eine historische Darstellung der Entwicklung dieser Frage seit dem Entwurf von 1895. Schon im Jahre 1898 hat Vafsermann be­merkt, wenn der Satz richtig wäre: Was lange währt, wird gut, dann müsse dies ein sehr gutes Gesetz werden.Jedenfalls gilt von diesem Gesetz:Nonum ^rcinatur in annum , neun Jahre mutz das (besetz in der' ^ade liegen. Jetzt scheint man m den be- teili rcn Handwerker reisen einmütig der Meinung zu sein datz der 'Leg des Entwi cfes eine gute Grundlage sei. Alle die Hand- weri-r- und Gewervetage haben sich einmütig mit gewissen Modi- fikati nen dafür ausgesprochen. Natürlich uberhebt uns das Nicht der P,licht der Prüsnng. Es ist eins der kompliziertesten Gesetze, Du vielleicht gegeben worden sind, es ist «ber iuristisch logisch aufgebaut. Wir begrüßen, datz das Gesetz den Gedanken d-s Ent­wurfs von 1897 vcrlätzt und sich jedes Eingriffe s m das Recht der auf den Dau eingetragenen H Y p o t h e ke n ent Hal t. Es ist keine Verbeugung vor dem Kapitalismus wenn man die Hypotheken schützt. Der Schutz der Hypotheken liegt nicht nur im Interesse des Kapitalismus, sondern vorneymlich auch m dem des Mittelstandes. Man darf nicht nur immer an die großen Millionen-Hypothekenbanken in Berlin denken. Damit will ich persönlich nicht sagen, datz em solcher Eingriff nicht an einer ande­ren Stelle gemacht werden könnte, wo es sich nämlich um di den Mittelstand sehr interessierende Frage des EigentumsvorbehaltZ an den Maschinen handelt. Auf den Weg der Selbsthilfe kann man die Baubandwerker hier nicht verweisen. Der Rat: Prüfe doch erst die Kreditwürdigkeit des Bauunternehmers, ist billig und sch echt. Aber das eine tun und das andere nicht lasten. Auch Strafbesti mungen im Rahmen des Gesetzes sind angebracht Die Unzuver­lässigkeit eines Bauunternehmers wird die Behörde; erst^dmin er­kennen, wenn schon Verluste der Bauhandwerker sich herausgestellt ^^^Das wirtschaftliche Ergebnis der Vorlage läßt sich kaum sicher überschauen. Um die volkswirtschaftliche Wirkung des Gesetzes überschauen zu können, mutzte man Baulsandwerker, Bauli^erant, Direktor einer Hypothekenbank, Großgrundbesitzer, Recht^-anwal mid Vorsteher der Baupolizeibehörde in.einer.Person Vereins sem. Es ist auch nickt mit absoluter Sicherheit zu sagen, datz die Vorlage in wirksamer Weise den Bauhandwerkern helfen.wird.

Wenn die Bauhandwerker sich im Rahmen diese- Gesetzes zu sammenschlietzen, wie das jetzt in München geschehen ist so^werden sie eine Macht sein, die auch dem großen Unternehmer gegenüber.

Abg. Heinze (natlib.): Der Gesetzentwurf ist von hervor- ( ragender j u r i st i s ch e r Bedeutung, denn er füllt eine Lücke aus, die das Bürgerliche Gesetzbuch gelassen hat, weil er in feste juri­stische Formen bringt, was bisher nur als Vereinbarung vor- Händen war. Noch wesentlicher aber ist die soziale Bedeutung des Entwurfes. Wir freuen unS, wenn das Versicherungswesen einen weiteren Umfang gewinnt, denn durch den Abschluß wird die Familie für die Dauer sicher gestellt. Siegst einigermaßen gesichert, wenn sie von einem Unglück betroffen wird. Wie die Dinge heute noch liegen, ist der Privatversicke- rungSvertrag noch von allergrößter Bedeutung. Der Gesetz­entwurf sucht die Schwächen, die der Versicherungsnehmer gegen- über den Versicherungsgesellschaften hat, dadurch zu beseitigen, daß er die Versicherungsgesellschaften zwingt, gewisse Vorschriften, die zu Ungunsten des Versicherten bestanden, abzuändern. Er sucht die Mittellinie zu finden zwischen den Interessen der Versicherungsgesellschaften und den Versicherungsnehmern. Er be­rücksichtigt aber auch, datz die Interessen der Versicherungsnehmer an die Interessen der Versicherungsgesellschaften geknüpft sind, und daß man daher mit Zwangsbestimmungen nicht zu weit gehen darf. Wir begrüßen den Gesetzentwurf, weil er in richtiger Weise die formale Behandlung gewisser Versehen der Versiche­rungsnehmer zu Gunsten der Versicherten abändert; ferner, weil der Verfall b er Prämie wesentlich zu Gunsten der Versicherten beschränkt wird und weil in bezug auf die Lebensver­sicherung günstigere Bestimmungen aufgestellt werden. Die öffent­lichen Versicherungsgesellschaften werden genötigt werden, ihre Be­stimmungen nach diesen Vorschriften abzuändern. Zu wünschen ist eine andere Regelung der Versicherungsbestimmungen über den Selbstmord. Es wird sich empfehlen, im Falle des Selbstmords, die Prämie zu bezahlen, weil man meist annehmen kann/ daß der Selbstmord in geistiger Umnachtung geschehen ist. Und wenn das auch nickt der Fall ist, so ist das Unglück doch schon so groß' daß eine Prämienzahlung angebracht erscheint. Auch wir tourt)eben eine Kommissionsberatung und hoffen, daß sie reckt schnell vor sich geht, damit das Gesetz recht bald in Kraft tritt. (Beifall.)

Ubg. Wagner (kons.): Die konservative Partei ist gleichfalls bereit, den Gesetzentwurf an eine Kommission von 21 Mitgliedern zu verweisen. Unsere Partei ist bereit, alles zu tun, um diese Vorlage sobald als möglich zu verabschieden. Nach der eingehenden Beratung dieser Materie im vorigen Reichstage rann dies wohl geschehen. Anck arbeitet man schon seit 50 Jahren art der Rege­lung dieser Materie. Schmt vor 50 Jahren wollte die preußische Regierung eine allgemeine Regelung der Versicherungsrechte m die Wege leiten. Wir können also jetzt daS Kind getrost m den Sattel heben, reiten wird es schon können. Manche Wünsche meiner polt- tiscken Freunde sind ja in dieser Vorlage nicht erfüllt. Sollten aber von anderer Seite in der Kommisiion bebeiitenbe Abande- nmgSvorschläge kommen, so würden totr uns allerdings Vorbehalten müllen, auch unsere Wünsche erneut zur Geltung S" bringen. tr hoffen aber daß es nicht dazu kommen wird. Wir gehen mit diesem Versicherungsvertrag zuerst von allen Landern vor, um modernen Anforderungen gerecht zu werden. Daftir können wir dem Reichsjustizamt volle Anerkennung zollen. (Beifall rechts) .

Abg. Kaempf (freif. Vp.): Ick stimme dem Wcllstein durchaus bei, daß eS trotz der mühevollen und umfangreichen Arbeit biaen Reichstag jetzt nicht ohne, Kommisiionsberatung geht, weil einmal eine große Anzahl von Mitgliedern hier im Hause neu ist und weil auch neuere Momente in Betracht kommen, die in der

twf, das von d-n Übrigen Bund°sit°at-n g-sch,°h^ feSÄ ""wissen, 1ei» W

überweisen.

Abg. Staiükmg-N (Soz.): , Wir bedauern, dah dl- b,e en s »

aus Der Redner verbreitet sich über d.e llnstnn'gle.t des Duell, mordes. Im übrigen verlangt er

Korporationen". Auf die Zusage der preußischen Regierung da f man sich nicht verlassen.

v. Damm (Wirtsch. Vgg.): Der Entwurf wird ja fast^un­veränderte Annabme finden; 'b-rd,e Komnnfswn w'rd N'cht umhin können die sehr beachtenswerten Hinweise in der P-titwn oes ze band«? deutscher Feu-rversich-rungs-nstalt-n zu beachten Ach die Erdbebenfrage wird im Sinne der Ausführungen des g. Kaempf geregelt werden müssen.

m. ^ot,c (freif. Vag.): Im Gegensatz zum Wg. Stadt- bagen^freu/'ich mich über di- nahezu unverändert- Uebernahme der ^.-EEissionsbefcklüsse. So haben wir damals doch nicht pour

PrusseGearbeitet. Zu d-r Duellfrage kann man stehen wie man will: wie Abg. Stadthagen ked'gl'ch vom Genchtsvun. - d-Z Mordes auch dann würde ich -S nicht für richtig hat e , diesem Falle moralisierenden Tendenzen nachzugeben. Wer sich du Mert will sich doch nicht totschietzen lassen, er will den and t°tfchi-ü-n Ich glaube, man kann es ruhig den V-rs,chcrungS. gesellschaften selbst überlassen, wie sie die Sache in 'bren Policen reaeln wollen Im ganzen kann man dem Entwurf zust mmcn, man könnte vielleicht in einigen Punkten etwas weiter gehen zu­gunsten d-r Versicherungsnehmer Ah-r die Agitation, d e uns tn der Wahlbewegung cntgcgentrat war nicht schon. Wenn un da als Ultimatum die Frage geitcllt wurde: Sind Sedafür, tz am Schluß des Gesetzes di- zwingenden Dest-mmungen besonders zusamm-ng-stcllt werden so grenzt: da- an graben: Unfug. Der Qufaae der preußischen Regierung hinsichtlich der osfentlicli-n ^.o. -ietät-n kann man vertrauen; es ist ja aber unb°n°mm-n, rn d-r Kommission eine entsprechend- Bestimmung zu beschli-tzen.

Abg. Dr. Ricklin (Els.-Lothr.s spricht über di- Sch<-d-n- rcguli-rung-n in Elsaß-Lothrmgen und verlangt zwingende B-. ft immun gen zugunsten der Versicherten.

Die Aussprache schließt hiermit.

Die Vorlage geht an eine K o rn m i s s i o n v o n 21 Mit-

^Freilich wird das Bedenken erhoben, daß ^ie ^autätigleit durch ein solches Gesetz überhaupt gehemmt und em übler Ernftuß auf das gesamte Wohnungswesen auSgeubt wird^ Dieser Nacküeil würde Überwiegen. Aber wir hoffen daß die, Bewegung am dem Gebiete des Wohnungswesens so ste ift datz^lie di^e Einflüsse überwinden wird. Immerhin sind diele Bedenken doch so schwer wiegend, daß dringend darauf gehalten werden muß- datz dieJ Kautelen in dem Gesetzentwürfe aufrecht erhalten bleiben. Es sind Bestrebungen im Gange, die Bestimmung über die Deponierung d e r 25 P r o z e n t zu beseitigen. Aber dieses Depot gibt doch dem Baubandwerker eine gewlste Garantie, daß der Bauunternehmer wirtsckaftlich gesund ijt. ^ntuell konnte man ja die 25 Proz. auf 33^ Proz. erhöhen. Der Redner schließt mit dem Wunsche, das Gesetz möge recht kräftig gegen die Un­ehrlichkeit im Baugewerbe wirken. (Beifall.)

Abg. Mayer-Kaufbeuren (Zentr.) erklärt die Zustimmung auch feiner Partei zu dem Grundgedanken teä ®eIe^ey^bt^' aber, daß die Beteiligten bei der Ausarbeitung des E^ 'ises nicht ausreichend gehört seien. Der, Bauschwindel gr; immer mehr nach d e m f l a ch e n L a n d e über, unb m der ,< Eisiion toirb man zu erwägen haben, ob man das Geletz auy das ~ ausdehnen soll. Auch die U m b a u t e n sollten einbezogen werben.

Abg. Pauli-Potsdam (wildkons.) äußert gleichfalls seine Genugtuung, daß es jetzt endlich zur Sicherung der Banforde- rungen komme. Bisher sind dem Handwerk ungeheure Summen verloren gegangen durch den Bauschwindel, durch Abzüge, und freilich anck durch eigene schleckte Kalkulation.^ Eine unbedingte Sicherung gibt eS überhaupt nicht und werde aua) durch dieses Gesetz nicht gefdmffen. Und wenn der Handwerker glaw'e, daß ihm dies Gesetz unbedingte Sicherheit schäfte, sei er schwer im Irrtum. Die sogenannte Kautele mit den 25 Prozent mülle gestrichen werden.

Abg. v. Dirkscn (ReichSp.): Die Vorlage ist ein Produkt jahre­langer, fleißiger, gewissenhafter Arbeit. Ist sie immer noch mit Mängeln behaftet, so liegt das wohl nur daran, daß es ilch hier überhaupt um eine sehr schwierige, fast muösbare Aufgabe handelt. Redner behandelt die Einzelheiten der Vorlage in sehr eingehenden Ausführungen.

Abg. Kaempf (Frs. Vp.): Auch wir betrachten es als eine Auf­gabe der Gesetzgebung, alle Schädigungen der Vanhonutoerker zu beseitigen. An den Gesetzentwurf treten wir aber mit einer wohl begründeten Skepsis heran. Die Hauptfrage ist die der Nach- männer, denen von den Bauhandwerkern Aroeit übertragen wird. Auch sie sollen ihre Forderungen cintragen kirnen. Das ist eine Gefahr für die Bauhandwerker. Denn wenn bei einem kleinen Zwist der Nachmann gleich die Eintragung verlangt, so wird der K r e b i t beS Handwerkers untergraben. Sehr bedenklich ist, daß durch die ganze Tendenz des Gesetzes,daS ganze Baugeschäft immer mehr in die Hände b e r g r o B e n kapitalskräftigen Unternehmer gelegt wird. Wir werden uns näher darüber in der Kommission auSlaffen.

Abg. Bömellmrq (Soz.) behandelt als Vorsitzender deS sozial­demokratischen Maurer-VerbandeS die Vorlage vorzugsweise von dem Standpunkt der Bauarbeiter.

Abg. Dove (freif. V.): Auch meine Freunde hoffen, daß wir auf Grundlage dieses Entwurfs zu einer Einigung kommen. Aber in Bezug auf die Mängel deS Entwurfs kann ich den Vorrednern nur beistimmen. Die Regierung hat ja zu ihren Vorschlägen auch lelbst offenbar kein rechteSVertraneu. Ich habe eine Vorlage noch niemals vom BundeSratStische aus in so bedingter Weise vertreten Horen, wie in diesem Falle. (Rufe: Sehr richtig.) Hätte die Regierung selbst Ver­trauen zu ihren Vorschlägen, so würde sie auch wohl den Geltungs­bereich des Gesetzes nicht so ungemein eingeschränkt, eigentlich alles den Landesbehörden überlassen haben!

Nach weiteren Reden der Abg. Herzog (Wirtsck. Vgg.), Werner (Reformpartei), Scydn (Pole) und Wieland (sndd. Vollsp.) geht der Gesetzentwurf an eine Kommission von 21 Mitgliedern.

Donnerstag: Etat.

Schluß nach 7 Uhr.

Feuerversicherungsgesellschaften in St. Francisco engagiert waren und große Summen verloren haben. Ihre Vertrage haben die Vestimmimg enthalten, daß, wenn abgesehen von einem Feuer das Gebäude ganz oder zum Teil einstürzt, der Vertrag ohne wei­teres keine Geltung hat. Das ist aber in emer ganzen Reihe von Fällen in St. Francisco festgestellt, zum Teil durch Photographien, die vor Ausbruch beS Feuers ausgenommen sind; nichtsdestoweni­ger haben die amerikanischen Gericht e die deutschen Gesellsckiaften verurteilt und den Versuch gemacht die Urteile m Deutschland zur Vollstreckung zu bringen. § 328 der Zivilprozeß­ordnung bestimmt, daß die Anerkennung des UrteUs im auslän­dischen Gericht ausgeschlossen ist, wenn Gegenseitigkeit iicht ver­bürgt ist. Nun war bisher m Kalifornien die Gegensei -gkeit^ver­bürgt: es ist mir aber mitgeteilt worden, daß unter dem ".Marz 1907 der Staat Kalifornien ein Gesetz ad hoc gemacht hat, wo­nach nunmehr ausländische Urteile nicht anerkannt toerb. , sollen Eine entsprechend Bestimmung, wonach bus fflerfu^tunq, >.

wird infolge eines Erdbebens und damit direkt ober indirekt zu- sammenhängenber FeuerSgefahr, solltein das Gesetz aufgenommen werben. Man toirb hier jagen: das hat für Deutschland ja fernen Zweck, wir befinden unS außerhalb beS Erbbeben-Ravons

Selbst das ist nicht ganz richtig, denn vor noch 150 Jahren war in Stuttgart ein sehr großes Erdbeben, bei bem eine sehr große Anzahl von Häusern einsturzte. . ES wäre an- gebracht, die Bestimmung in Uebereinstimmung zu bringen mit den Gesetzentwürfen, die augenblicklich m Frankreich und Oeste reich borlieaen und eine international eVere in h eit lichung anzubahnen; das würde Mich auf die amerikanischen ^°^Jm'übrig^Kn7ch^v°llständig d-r M-inung d-r V°rr-dn-r^ wir sollcn d-n G-s-b-ntwurf so schnell wie möglich unter Dach und Fach bringen. Im großen und ganzen, wenn man auch gegen Ä-In-B-stimmÜng-n etwas -inzuw-nd-n hat. bedeutet er em-n guten Schritt vorwärts. (Beifall.)

XwomikSS füt Heer und Marme v-r°usga^

sind. Auch ich bitte, die Vorlage einer neuen Kommission zu

gliedern.

Die Sicherung der Bauforderungen.

ES folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfes über die Sicherung ber Bauforderungen.

Staatssekretär Dr. Nieberding: Es handelt ftcb um ein toirb sckaftUck und juristisch gleich schwieriges Problem Die Initiative hat vor langen Jahren der Reichstag ergriffen. Die verbündeten Regierungen haben seinem Drängen nur sehr langsam und zögernd Seaeben* nicht, als ob sie diese Mißstände, im Bauwesen in den großen Städten nicht anerkennten. Aber die Schwierigkeiten in 8er Sache sind so groß, daß man Wohl begreifen kann, daß die ver­bündeten Regierungen an die Lösung der ^rage nur mit halbem fier? en er angetreten sind (Hört, hört!), und die Stimmung beS Hauses gegenüber unsrer Vorlage ist mir noch sehr ungewiß^Der vorliegende Entwurf will den Bauhanbwerkern. die ihre Leistungen in einen Bau hineingesteckt haben, einen Weg eröffnen, um im Grundbuch ihre Forderungen unmittelbar hinter den Wert einzu­tragen den das Grundstück vor dem Bau hatte, um eine Befnedi- aung ihrer Forderungen aus dem durch den Bau geschaffenen Mehrwert zu erzielen. Die Waffe ist aber eine zweischneidige ben Vorteilen stehen Nachteile gegenüber, die das ganze Bangeschaft in der empfindlichsten Weise berühren können. Es wird Sache des Hauses fern, das Für und Wider abzuwagen. Die verbündeten Meningen glauben, daß man über die Bedenken zunächst hin- tocgfommen kann vermittelst ber in den Entwurf elngefugten drei Kautelen. Zunächst soll verhütet werden, baß bie Bestimmungen beS Entwurfes da Anwendung finden, w o e s n^chtsachlich geboten i st. Daher soll die Entscheidung darüber beim La n - bestecht liegen. Maßgebend ist weiter der Gedanke, daß nur bei N e u b a u t e n bie schreienben Mißstände vorliegen. Und drittens soll das Gesetz keine Anwendung findeti m den Fallen, wo die Unternehmer den vierten Teil der mutmaßlichen Baukosten deponieren; in solchen Fällen kann man annehmen, daß Die Bau-

Nachdruck sämtlicher Parl.amentsberichte ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Deutscher Reichstag.

59. Sitzung. Mittwoch, 27. November.

Am Bundesratstische: Dr. Nieberding.

Das Haus ist mäßig besetzt.

Präsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung um 1 Uhr lo Minuten.

Der Versicherungsvertrag.

Nach Erledigung beS Gesetzentwurfs über die beiden Kunststiftungen aus dem Nachlaß beS Malers Gustav Müller tritt daS Haus in bie erste Beratung des Gesetzentwurfs über den Versicherungsvertrag und die zugehörige Novelle zu den Vorschrfiten deS Handelsgesetzbuches über d i e Seeversicherung ein. Der Entwurf ist in derselben Fassung vorgelegt, wie sie der in ber vorigen LegiSlaturperiobe unerledigte Entwurf durch die Beschlüsse ber NeichStagskommission erhalten hat. Lebiglich in der Bestimmung über die Haftung der Versicherungsgesellschaft beim Duelltode weicht der Entwurf von jener Kommissionsfassung ab, indem die von Zentrum und Sozialdemokraten eingefügte Be­stimmung, wonach ebenso wie der Selbstmord auch das Duell keine Leistungsverpflichtung der Gesellschaften begründen soll, nicht Auf­nahme in den neuen Entwurf gefunden hat.

Abg. Wcllstein (Zentr.): Durch die Auflösung des Reichs­tags ist das Jnkraftttreten des Gesetzes leider wieder um ein volles Jahr verzögert worden; es ist von Wichtigkeit, daß die Ver­sicherungsgesellschaften sich auf den neuen Zustand rechtzeitig ein­richten können. Die Aufnahme deS Entwurfs war bas vorige Mal im ganzen eine wohlwollende, wenn auch manche Bestimmungen als verbesierungSbebürftig anerkannt wurden und. in einem wesent­lichen Punkte, ber vollen Einbeziehung ber öffentlichen Anstalten, bie Ansicht ber Mehrheit weit von der Vorlage abwich. Von einer Kommissionsberatung könnte danach eigentlich abgesehen wer­ben; sie ist aber boch woyl notwendig mit Rücksicht auf den be» deutenden Wechsel, den die Neuwahlen in der Mitgliedschaft deS Hauses herbeigeführt haben, lieber ein Drittel der damaligen Mitglieder sind nicht wiedergekehrt. Außerdem liegen eine Reihe neuer Petitionen von den Verbänden der deutschen Viehversiche- rungSgesellschaften und der Feuerversicherungsgesellschaften vor. Der Redner beantragt daher eine Kommission von 21 Mitgliedern und erklärt, daS Zentrum wolle in der Kommiffion auf die Duell­frage nicht zurückkommen.