Vertrag gibt es ja gar nicht. Das ist ein Ueberein kommen, das der
Korea und die Friedenskonferenz.
dass es
Um
stille Teilnahme bitten
B“/r
der
Psg.
Frau Margarete Müller Wwe
ff
des Gesetzes vom
5. Mal
der in §
137
Wiese ck, den 15. Juli 1907.
4682
steigert werden.
[4587
Gem mecker, Pfandmeister.
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welcher der
Die Beiträge
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zum Dreschen
Futtersohneid.
Schroten etc. etc.
I. II. III. IV. V. VI. VII.
zum
Holzschneid. Buttern, Wasserpumpen etc, etc.
Klasse
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78
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folgende für die'/
Gießen, den 10. Juli 1907.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Ateenm.
morgens von 4 bis 8 Upr abgeschaltet.
Gießen, den 15. Juli 1907.
Städtisches Elektrizitätswerk Giehen. Stolte.
herigen Firma weiter.
Gießen, den 10. Juli 1907.
Großh. Amtsgericht
Gießen, den 11. Juli 1907.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. I- V.: Eurschmann.
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jedoch vorbchältlich
Ciu Redakteur des '„Courier de lä conference de la paix" richtet über eine Unterredung, die er dieser Tage mit einer korea- schen Abordnung gehabt hat. Diese Abordnung war nach m Haag gekommen, um der sogenannten Friedenskonserenz e Nöte Kvreas zu klagen. Es ist recht interessant, die Auf- ssung der Koreaner von den Aufgaben der Haager Konferenz irnen zu lernen. ' , f
Auf die Frage des Interviewers, was er denn in Haag reichen wolle, erwiderte Prinz Tpijong-Oni-M: „Ich bin hierher reist aus fernen Landen, um zu sehen, ob ich den Gott des echtes, der Gerechtigkeit, des Friedens finde, dessen Altar im iag stehen soll."
„Den Altar," erklärt der Interviewer, „entdeckte Herr Martens >99 im Haag."
„1899?" rief der Prinz. „Seit dieser Zeit hat sich der Gott s Rechtes wohl nicht mehr offenbart? . . . Was machen übrigens e Deputierten im Rittersaal?"
„Vertrage, die Frieden und Gerechtigkeit in der Welt sichern llen."
„Oder solche, die dazu bestimmt sind, daß sie verletzt werden. Mir um ist denn Korea von der Konferenz ausgeschlossen worden?"
„Bedenken Sie doch, Prinz, daß durch den Vertrag vom 17. No- mber 1905 . . ."
„Entschuldigen Sie," unterbrach hier der Koreaner, „diesen
Auf Beschluß der Stadtverordneten - Versammlung vom 11. April 1907, nach Anhörung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 1. Juli 1907 erhält das Ortsbaustatut für die Stadt Giehen folgenden Nachtrag:
Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.
§ 1. Für die Ost-, Süd-, West- und Nordanlage wird offene Bauweise vorgeschrieben.
Zu Arttkel 59 der Allgemeinen Bauordnung.
§ 2. Die an diesen Straßen zu errichtenden Gebäude dürfen nicht mehr als zwei Stockwerke über dem Erdgeschoß enthalten und müssen von den Nachbargrenzen mindestens 3 Meter entfernt bleiben. Ein Vorspringen vvn Treppen, Erkern, Balkonen usw. bis aus 2 Meter Abstand von der Nachbargrenze ist zulässig.
Zu Artikel 37 der Allgemeinen Bauordnung.
8 3. Seiten- und Hintergebäude können nur mit besonderer Zustimmung der Stadtverordneten-Versammlung und unter den von dieser etwa zu stellenden Bedingungen genehmigt werden.
Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.
§ 4. Alle von einer Straße aus sichtbaren Außenseiten der Vorder-, Hinter- und Seitengebäude müssen eine gefällige architektonische Ausbildung erhalten.
Zu Artikel 29 der Allgemeinen Bauordnung.
§ 5. Anlagen, die unter den § 16 der Gewerbeordnung fallen, sind in den in 8 1 genannten Straßen unzulässig.
§ 6. Diese Bestimmungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kratt.
Gießen, 2. Juli 1907.
Großh, Amtsgericht.
Verdingung.
Zum Neubau des Empfangs gcbäudeS auf Bahnhof Marburg a. d. Lahn sollen die Terra nova-Puparbeiten emschließlich Lieferung der zugehörigen Werkstoffe, umfassend rund 1400 qm äußeren Ansichtsflächenputz, vergeben iverden.
Verdingungsunterlagen könn. gegen post- und bestellgeldfreie Bareinsendung von 2 Mark von hier bezogen werden.
Die Angebote sind versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum Erüffnungs- termin Sonnabend, d. 27. Juli 1907, vormittags 11 Uhr bei uns einzureichen. fhv11/?
Marburg a. d. L., d. 10. Juli 1907.
König!. Eifenbabn-Betriebs- Jnfpektton.
Geschäfts - Empfehlungen
liefen billigst örühl'sche Universität; Druckerei, Sieben.
koreanische Minister des Aeußeren ohne jede Vollmacht feines Kaisers abgeschlossen hat, es wurde übrigen^ nie ratifiziert, und ist somit null und nichtig. Wir Koreaner betrachten es wenigstens als nicht existierend. Und auf Grund dieser Urkunde ohne Rechtskraft^ und Wert schließt uns die Kdnserenz von ihren Beratungen
„Was gedenken Sie dagegen zu tun?"
„Wir wollen vor dem Altar des Rechts und der Gerechtigkeit unsere Klage Vorbringen; wir wollen fragen, ob jenes Abkommen im Sinne des Völkerrechts gültig ist."
„Nehmen wir nun an, daß der Vertrag als ungültig erklärt würde, was iwürde; dies in praktischen Hinsicht bedeuten? Auch Iwenn Kvrea seine eigene diplomatische Verttetung hätte, bliebe es ja doch in der Gewalt Japans."
„Sie glauben also auch nicht an die Bedeutung und den Wert von Verträgen, selbst wenn diese von einer Großmacht vom Range Japans realisiert sind? Wissen Sie, daß Japan im Jahre 1904 die Unabhängigkeit und Unantastbarkeit meines Vaterlandes anerkannt, und daß es weiter für die Sicherheit unseres Kaisers Gewähr geleistte M rl. . . .Freilich sicher ist unser Souverän, denn er ist in seinem eigenen Hause eingekerkcrt. Unsere Unabhängigkeit ist in Sklaverei verwandelt worden. Nur eines hat Japan treulich gehalten: die Integrität des Landes, — weil es dieses ganz verschluckt hat." <
infolge
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evang. Schwesternhaus, <Üeasen, lobanneettr. 7«
Versteigerung.
Donnerstag, d. 18. Juli l. Js., nachmittags 4 Ubr sollen im städt.Pfandlokale ScltcrSwcg 11 dahier die wegen rückst. Gemeindesteuer, Holzgeld, Beerdigungskosten usw. gepfändeten Gegenstände als Möbel all. Art, 1 Partie Stiefel, 1 Partie geschn. eichene Stämme, 2 Kassenschränke und 2 Pferde sowie 1 Fahrrad ver-
1886 für die in § 1 Ziffer 2 dieses Statuts bezeichneten Personen vorgesehenen Ermäßigung, nach welcher die wöchent- lichen Beiträge
vom 2. Iuü 1907, erhält § 30 des Kassenstatuts Fassung: Die wöchentlichen Kasfenbeiträge betragen Mitglieder:
Bekanntmachung.
Zwecks Vornahme von Anschlußarbeiten m der Kraftstation ist das gesamte Stadtnetz am
Mittwoch den 17. Juli d. I.
Bekanntmachung.
Der Bebauungsplan für den südlichen Teil des Schiffen- rgerwcgs iji mit nachstehender Ortsbausatzung genehmigt und stgestellt worden.
Der Plan kann von jedermann bei unserem Tiefbauamt einsehen werden.
Ortskrankenkasse Gießen.
Durch Beschluß der General-Versammlung vom 10. Juni^ l. Js., genehmigt durch Verfügung Großh. Kreisamts Gießen
Bekauntmachung.
In den Vorstand der Spar- und Vorschußkasse, e. G. m. u. H., in Mainzlar, wurde an Stelle des ausscheidenden Wilhelm Bingel dec Ludwig Vogel IV. von Mainzlar zum Direktor gewählt. Eintrag zum Genossenschaftsregister ist erfolgt.
Danksagung
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Hinscheiden unserer lieben
t Anschluß an den Bebauungsplan für den südlichen Teil des chiffenbergerwegs folgende Ortsbausatzung erlassen.
8 1. Abweichend von den Vorschriften in den §§ 7 und 8 des rtsbausiatuts wird bestimmt, daß an den bei A, B, 0, D, E, F und vom Schiffenbergerweg abzweigenden Straßen nur die Eckgrund- tcke bebaut werden dürfen.
§ 2. Die Bebauung dieser Eckgrundstücke ist nur auf eine lese von 20 m von der Straßenfluchtlinie des Schiffenbergerweges ts gerechnet, gestattet.
§ 3. Diese Eckgrundstücke dürfen Ausgänge nach den vom chiffenbergerweg abzweigenden Straßen vorerst nicht erhalten.
Gießen, den 10. Juli 1907.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Die trauernden Hinterbliebenen:
I. d. N.:
Christian Enders.
Giessen (Liebigstrasse 70), den 15. Juli 1907.
Die Beerdigung findet am Dienstag, den 16. Juli, 3 Uhr nachm. von der Kapelle des neuen Friedhofs aus statt. [4670
Versicherte der 51 ässe angehört hat, ihrem vollen Betrag nach zu entrichten. Dabei gilt als Woche dec Zeitraum von Montag bis .Sonntag einschließlich. c15/7 ’
Sehr grosse Anzahl i. Betrieb! Glänzde. Zeugnisse a.d.PraxisI Korenfabrik Oberursel A.-G.
Oberursel bei Frankfurt am Main.
Pläne u. Kostenanschläge gratis! Coulante Bedingungen.
Bekanntmachung.
In das Handelsregister Abt. A. wurde eingetragen: a) die Firma Rehm Stern zu Burkhardsfelden ist erloschen. b) bezüglich der Firmen: 1. I. H. Fuhr, Gießen: Dem Kaufmann Hermann Fuhr in Gießen ist Prokura erteilt. 2. I. Rothschild, Metzen: An Stelle des verstorbenen Teilhabers Israel Rothschild ist dessen Witwe Emma geb. Vogel in big offene Handelsgesellschaft eingetreten und die ihr erteilte Prokura hierdurch erloschen. 3. August Hell, Hotel Grotz- Herzog von Hessen, Metzen: Das Geschäft ist auf Hotelier, Georg Wissig m Gießen übergegangen. Die Firma ist geändert in: Hotel Großherzog von Hessen, Inhaber Georg Wissig. 4. Julius Bach, Gretzen: Der Teilhaber Julius Bach ift am 1. April l. Js. aus dec offenen Handelsgesellschaft aus- geschieden und diese damit erloschen. Der andere Teilhaber Kaufmann Wilhelm Bach führt das Geschäft unter der seit-'
Tooes-Anzerge
Verwandten, Freunden und Bekannten die schmerzliche Mitteilung, daß mente innigstgeliebte Frau, unsere gute Mutter, Tochter, Schwester und Schwägerin
Kn ÜIiim Kchmim Stiller
geborene Körber
heute nachmittag 11 Uhr im Alter von 28 Jahren sanft entschlafen ist.
Um stille Teilnahme bitten
Die trauernden Hinterbliebenen:
Familie Stühler.
Familie Körber.
Rödgen, den 13. Juli 1907.
Die Beerdigung findet Dienstag den 16. Juli, nachmittags 2 Uhr, statt. 4678
„Das ist alles sehv böI was Sie da sagen, ober was können Ste dagegen tun?"
_ "Aibt es denn kein Recht in dieser Welt, nicht einmal im *25?$ je. . r ma!1, uns auch hier zu verstehen geben, daß die Schmach nicht getilgt werden soll: wird man die Klageschrift unseres Volkes voll Verachtung beiseite legen; wird man aus-, drucken, daß die gewährleistete Unabhängigkeit eines Reiches straf-, los ntedergetveten werden darf?" -;
„Diesen moralischen Erwägungen steht die Tatsache starr ent-, gegen, daß Japan de facto, im Besitze Koreas, und daß es sehn mächttg tst." ।
r -£ie von der Konferenz wirklich so denken
sollten, tst ihr Begriff vom Recht em Phantom, ihre Achtung vor der Gerechtigkett Heuchelei. Warum soll Korea hingeschlachtet werden? Weil es schwach ist. Warum soll Japan die Verträge nut Füßen treten? Weil es stark ist. Wozu also von Recht und Gesetz sprechen? Die Herren mögen viel lieber zugestehen, daß die Sprache der Geschütze ihr stärkstes Argument ist, und daß der Starke immer im Rechte ist. Koreas Schicksal ist der beste Beweis gegen die Theorien der Friedensbewegung. Korea wollte, da es von Bergen umgeben ist und seine Bevölkerung den Frieden liebt, die Schweiz Ostasiens werden. Wir hatten ja auch nur 7000 Soldaten im Lande. Was ist das Ergebnis? . . . daß ich hier vor den Toren betteln muß. . ."
Tie Koreaner werden mit ihren Klagen wohl Recht haben, aber das kriegsstarke Japan hat unzweifelhaft noch mehr Recht.
Orisbausatzuua.
Auf Grund der Bestimmungen in Artikel 2 und 20 des Ge- ____ vom 30. April 1881, die Allgemeine Bauordnung betreffend, ld in den 88 5 und 8 der Verordnung vom 1. Februar 1882, die nsführung der Allgemeinen Bauordnung betreffend, wird nach ernehmung der Stadtverordneten-Versammlung unter Zustimmung s .'-lreisausschusses und mit Genehmigung Großherzoglichen Kni teriuutv des Innern vom 29. April 1907 zu Nr. Al. d. 1.11638,
Jeder Landwirt spart viel Zeit und Geld auch in kleineren Wirtschaften mit der
Locomobile U
schon von Uark 1900.— an
Verwandten, Freunden und Bekannten die schmerzliche Nachricht, Gott gefallen hat unseren lieben Vater, Grossvater und Urgrossvater
Herrn Johann Jost Birkenstock
im Alter von 81 Jahren gestern morgen um 6 Uhr plötzlich und unerwartet Herzlähmung zu sich zu rufen.
sowie für die trostreiche Grabrede des Herrn Pfarrer Hellwig sagen wir unseren tiefgefühlten Dank.
Die trauernden Hinterbliebenen.
1.
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I.
Klasse
39
Pfg.
2.
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II.
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33
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7.
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sind
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jede
Woche,
innerhalb


