Ausgabe 
26.5.1906 Drittes Blatt
 
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Samstag 26 Mai 1906

Nr. 122

Drittes Blatt

156. Jahrgang

Giehener Anzeiger

Rotationsdruck imb Verlag der Vrühl'sche»

Untverftlütsdruckeret. 9L Lange, »teftet.

Redaktion. Expedition «.Druckerei: SdiuIftr.T.

Tel. Nr. 6L Te!egr.-Adr.: Anzeiger Gieß«.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieLietzener FamMrnblStter" werden dem »Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der »hessische Landwirt erscheint monaUich einmal.

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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einen Unfall erlitten, an dessen Folgen er am 2. 8. 1905 ver­starb. Die Beruisgen^'senschaft bewilligte der Witwe und den 3 hinterlassenen Kindern unter 15 Jahren eine Hinterbliebenen­rente von 60 Prozent deZ vom Krcisamt Lauterbach für Maar auf 500 Mark festgesetzten durchschnittlichen Iahrcsarbeits-

hin als ge- ki.

Verdienstes^ erwachsener land- und fvrstw. Arbeiter.

Tas Schiedsgerickft konnte auf die eingelegte Berufung die Rentenberechnung insofern nicht für richtig anerkennen, der Verstorbene in feiner Eigenschaft als Heizer, nicht als wohnlicher Arbeiter, sondern als Betricl-sbcamtcr anzusehen

Hermann

Katz

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Hermann

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in dem Protokoll über die polizeiliche Unfalluntersuchung an­gegeben war, Frau Michel Hobe auf der Treppe einen Schwindel­anfall bekommen und sei infolge davon zu Fall gekommen, lehnte die Berufs-Genossenschaft den Entschädigungsanspruch ab, weshalb sich die Verletzte an das Schiedsgericht wandte. Die vcm diesem angestelllen Ermittelungen und vorgenommenen eidlichen Vernehmungen ergaben, das; das erwähnte Protokoll in einer nicht einwandfreien Weise zustande gekommen war, und das; die Frau in der Tat zur Zeit des Unfalles int Begriffe war, die Hühner zu füttern. Das Schiedsgericht erachtete die SVritenen eines Betriebsunfalles für vorliegend und verurteilte die Be- dem Grade der durch den Unfall

klagte zur Zahlung einer verursachten Erwerbsunfähigkeit entsprechenden Rente.

In Sache der Fran Wien zu Holz hausen beschloß das Gericht zunächst noch einmal den Augenarzt Tr. Winther dahier gut­

nehmen sei. . .

Johann Peter Kraft zu Bleichenbach hatte sich im Ium 1904 durch einen Sturz in der 3d>cucr eine Verletzung des Schulter­blattes zugezogen. Als Entschädigung bezog er zuletzt eine Rente von 15 Prozent, welche die B. G. vom 1. 4. 06 einstellte. Das Gericht konnte den Erlast deS angefochtenen Bescheids als unge- rechtfertigt nicht ansehen. ,

achtlich zu hören. t ,

Robert Wilhelm Jacobi zu Rodheim v. d. , H. hatte sich im Jahre 1901 durch einen Betriebsunfall eine Gohirncrschutter- ung zugezogen. Ms Entschädigung erhielt er zuletzt eine Rente von 40 Prozent, todefc die BcrusK-Genostenschaft vom 1. 3. 1906 ab auf 30 Prozent reduziert hatte. Auf die hiergegen eingelegte Berufung erhöhte das Schiedsgericht die Rente wieder aus 40 Prozent, da vom wirtschaftlichen Standpunkte aus nicht an­genommen werden könne, daß in dem Gesamtzustande und der darauf beruhmden Erwerbsfähigkeit des Verletzten eine wesent­liche Besserung im Sinne des Gesetzes eingetteten sei.

Elisabethe Kalbfleisch zu Wernges erhielt von der Berufs- Genossenschaft für die Folgen einer Fingerverletzung zuletzt eine Rente von 15 Prozent, welche am 1. 10. 1905 eingestellt wurde. Das Gericht erachtete die Einstellung der Rente V -**»-***- und verwarf die erhobene Berufung.

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Sommer-Semester 1906.

3. Verzeichnis der neu eingeschriebenen Studierende«,

a. Theologische Fakultät.

P. Lütges, Charlolteiiburg, Goethcstr. 33.

b. Juristische Fakultät.

K. Groh, Lich.

6). Nedderseu, Nienburg, Südanlage 7.

G. Vossius, Giesten, Grünbergerstr. 14, H.

c. Medizinische Fakultät.

SL Bergmann, Tierheckk., Gaggenau, Wilhelmstr. 3.

I. Blümers, Zahnhcilt., Erbes-Büdesheim, Seltersweg 71.

H. Brauns, Med., Eisenach, Goelhestr. 27.

A. G. Eiben, Ried., Hannover, Stephanstr. 41.

R. Houi), 'Med. u. Naturw., Hanau, Slephanstr. 8.

N. Kramer, Med., Mannheim, Friedrichstr. 2.

tt. Meyer, 'Dieb. u. Zahnheilk., Salzhausen (Pr.), Frauksurterstr. 75.

N. Minnchiu, 'Dieb., 'Jiofloro, Riegelpiab 23.

L. Dlistler, 'Dieb., Dlmng, Ebelstr. 11 a.

W. Romps, 'Dieb., Lang-Göns, Tammstr. 30.

d. Philosophische Fakultät.

K. Eichenauer. Forstw., Ober-Ohmen, Bleichstt. 29.

I. Fülberth, Lanbiv., Wiesbaden, Bleichstr. 27.

L. Gruschko, Ehem., Chobomow, Riegelpsab 28.

O. Hahn, Gesch., Butzbach, in Butzbach.

DI. kleiner, Ehem.. Zchernikow, Riegelpsab 23.

R. Koch, N. Philol., Leihgestern, Sellersweg 63.

O. Lang, Lanbw., Angersbach, Fraiikfurterstr. 62.

K. Leberer, Chem., Jungbunzlau, in Frankfurt a. M., GervinuS- straße 24.

H. O'Glwie, Pharm., Lasbehnen, ©rünbergerftr. 18.

A. Schmitter, N. Philol., Frankfurt a. M.

H. Vogt, Laiibw., Rehrhos, Lanbgraf-Philipp-Platz 7.

Ausgenommene Hos pitantiunen.

Perl, Sarella, Dieb., Libau, Liedigstr. 68.

Skorka, Eornelia, Philos., Wetzlar, in Wetzlar, Lottestr. 3.

Bausens Kasseler ßafer-Kakao hat sich nicht nur als wertvolles Kräftigungsmittel für schwächliche Kinder und grauen einen Huf erworben, sondern wird neuerbinas immer mehr als Frühstück für Schüler und Schülerinnen höherer Lehranstalten von vorsorglichen Eltern em- .-führt Bei Magen- ober Darmleiden gibt es kein wohlthuenderes Getränk. Dabei schmeckt sausens Kasseler Hafer- Kakao mit Wasser und Milch gekocht, vorzüglich, ist leicht verdaulich und hat in richtig verteiltem Verhältnis einen hohen Gehalt an Eiweiss, Zett, Kohlehydraten und Nährsalzen, ist also von hervorragendem Nährwert. Tausende von Aerzten empfehlen ihn deshalb ständig. Nur echt in blauen Kartons ä 1 Mk., niemals lose. hr»/

Demgemäß fei nach 8 9 des llnsall-Vers.--Gesetzes und 8 34 ixt Satzungen der Dcrussgcnossenlfchaft die Rente nach dem tatsäch­lichen Jahresarbeitsverdienste zu berechnen. Diesen fetzte das Gericht auf 900 Mark fest und verurteilte die Berufs-Genossen­schaft zur Zahlung einer Hinterbliebenenrente von 540 Mark.

Der auf dem Selgenhof bei Ulrichstein bedienstete Kueäst Jtorl Wehner erhielt von feinem Arbeitgeber die Erlaubnis, feine Mutter, die ihm Wäsche gebradft hatte, mit dem Fuhrwerk bis nach Bobeuhaufen zu fahren. Wehner fuljr sie jedoch bis nach Altenhain, ihrem Wohnorte. Auf dem Rückwege scheuten die Pferde und gingen durch. Hierbei fiel Wehner vom Wagen und zog sich einen Beinbruch zu. Die B.-G. leimte die Geivährung einer Entschädigung ab, da ein Betriebsunfall int Sinne des Gesetzes nicht vorliege. Das Gericht kam jedoch auf Gründ der angeftettlen Ermittelungen zu anderer Ansicht und crllärte die Bellagte für verpflichtet, dem Verletzten eine Rente zu gewähren.

Landwirt Karl Schupp zu Wingershausen hatte wegen eines angeblich beim Heben ein cd Wagens sich zugezogenen linksseitigen Seiftenbruc^ Anspruch auf Rente gemacht. Tie Verufs-Ge- nossenschaft wies den Anspruch zurück. Die hiergegen eingelegte Berufung wurde vom Gericht verworfen, da sich der Leistcnbruch allmählich entwickelt habe und nicht unfallsiveise entstanden sei.

Emilie Mühl, geb. Stork, zu Berstadt war am 5. 6. 1905 mit dem linken Bein in ein mit heißem Wasser gefülltes Gefäß gefallen. Sie hatte sich infolgedavon starke Verbrennungen am linken Unterschenkel zugezogen. Als Entickstidigung bewilligte die Berufs-Genossenschaft zunächst eine Rente von 25 Prozent und vom 1. 2. 1906 eine solche von 15 Prozent. Ans die eingelegte Berufung hin erhöhte das Gericht letztere Rente auf 25 Prozent.

Dem Taglöhner Christian Semmel zu Haingründau war am 19. 8. 1905 ein Steinsplitter gegen d..s linke Auge geflogen. Da der Verletzte bei Beginn der 14. Wocl^c nach Eintritt des Unfalles nach einer Mitteilung des Fürstl. Jsenbnrg-Büdingen- schen Forstamtes zu Büdingen lvieder in vollem Umfange arbeitete, lehnte die Berussgenostenschaft die Gewährung einer Rente ab. Die hiergegen verfolgte Berufung vermochte das Gericht als begründet nicht zu erachten, da nach den angestellten Erhebungen eine im wirtschaftlichen Leben meßbare Erwerbsbefchranktheit nicht

Schiedsgericht für Arbeiterversicherung.

In der Sitzung am 18. Mai 1906 kamen lediglich Stenten» streitsachen gegen die land- und forstwirtschaftliche Berufs-Ge- uvssenschaft für das Großherzogtum Hessen zur Verhandlung.

Der Landwirt ^Johannes Schmidt II. zu Maibach fiel am 27. Mai 1905 vom Scheuergerüst in die Tenne und zog sich hierbei einen Bruch des Unterarmes zu. Zwecks schnellerer Herstellung der Gebrauchsfähigkeit dieses Armes wurde Schmidt vom 5. 10. bis 16. 11. 1905 auf Kosten der Berufsgenossenschaft in dem med. mech. Institut von Tr. Zinser zu Gießen behandelt, welche Behandlung von Erfolg gefrönt war.

Als Entschädigung bewilligte die D. G. vom Beginn der 14. Woche iad> Eintritt des Unfalles bis zum Beginn der Be­handlung im Institut eine Rente von 35 Prozent und Dom 19. 11. 1905 ab eine solche von 20 Prozent. Mit dieser Rente gab sich der Verletzte nicht zufrieden und verfolgte Berufung beim Schiedsgericht. Die Beklagte bot dem Kläger daraufhin im Vergleichswege eine Rente von 25 Prozent an, mcldje jedoch von letzterem als zu gering erachtet wurde. Das Gericht kam auf Grund des von den ärztlichen Sachverständigen festgestellten Befundes zu der Ueberjeugung, daß eine Rente von 20 Prozent den Verl-ältnissen durchaus entsprechend sei, und wies die Be­rufung als unbegründet zurück.

Ebenso erging es der Deruftmg des Kürt Wilhelm Wiltheis zu Rieder-Florstadt, der sich mit der ihm aus Anlaß des ihm am 27. 2. 1905 zugestoßenen Betriebsunfalles lLuxation des linken Fußknöchels) gewährten Rente von 33Vs Prozent nicht zufrieden geben wollte. Auch Ludwig Stein aus Arnsberg wurde mit seiner Berufung zurückgewiesen, da die ihm wegen seiner Augcnverletzung von der Berufs-Genossenschaft auf Grund eines Gutachtens des Augenarztes Dr. Winther zu Gießen be­willigte Rente völlig ausreichend sei.

Die Ehefrau des Johann Jakob Michel zu Petterweil wollte am & Mai 1905 ihre Hühner füttern. , Auf der Haustreppe glitt sie aus, kam zu Fall und zog sich infolgedavon einen Bruch des linken Vorderarmes, sowie Verletzungen am Kvpfe zu. Da

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I verstarb Schuckmrd. Die Hinterbliebenen beantragten bei der | BerufSgenvssensclmft Geivährung der Hinterbliebenenrente, mdrfjc jedoch abgclehitt mürbe mit der Begründung, ein Zusammenhang zwischen dem Unfall im Jahr 1899 und dem im Mai 1905 er­folgten Tode des Schuchard fei nicht nachgewiesen. Tie^ Witwe ließ hiergegen durch ihren Rechtsanwalt Berufung beim ednebß- gericht anmetben, Nxlche jebod» nach Anhörung arztlickier sach­verständiger als unbegründet verworfen wurde, da ein Käusal- znfammenlsting zwischen dem Unfall und dem Tode nicht anzu-

vorliege.

Der Landwirt Heinrich Schuchard zu Brauerschwend lvar am 4. 3. 1899 beim Holzfällen mit der linken Brustfelle auf einen Baumstamm gefallen. Er erhielt zunächst eine Rente von 60 Prozent. Vom 9. 2. bis 24. 3. 1900 machte Schuchard auf Stoftcn der Berufsgenossenschaft in der medizinischen Klinik dahier eine Diätkur gegen Magengeschwür durch Soivohl der Kliniks- arzt als auch Grvßh. Kleisgesnndheitsantt Alsfeld konnten Un- fallfolgen nicht melyr feststellen, roes'baib die Zahlung der Rente im Mai 1900 eingefteüt wurde. Im Juni 1903 machte Schuchard geltend, sein Zustand habe sich verschlimmert. Eine daraufhin von der B. G. angeordnete Untersuchung durch Großh. Kreis- gesund heitsamt Msfeld konnte keine Unsallfolgen, wohl aber eine Reihe anderer mit dem Unfall in keinem Zusammenhang stehende Leiden feststellen. Die B.-G. lehnte daher die Wieder- gewährung einer Rente ab. Schuchard wandte sich an das Schiedsgericht, welches ihn nochmals eingehend untersuchen ließ, für gerechtferttgt j Da auch diese Untersuchung ein ungünstiges Ergebnis für > proooene äoeruiuim Schuchard hatte, bestätigte da« Gerickst in einer Entscheidung

Sch-m»g II. ,U Maar hatte am 31. 1. 1905 1 wrni 20. 10. 1903 dm Bescheid der Im M°> IMS

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