'«Grunöe für die clcftr. Beleuchtung der Hauptstraßen ausgesprochen/ weil sich dadurch der Neubau des Gaswerks um 5—6 Jahre hinausschicben lasse. Bis dahin seien genügende Erfahrungen mit der senkrechten Retortenstellung usw. gemacht, um das Geeignete auswälsten zu können. Er habe die Hoffnung, daß hierdurch wesentliche Ersparnisse gemacht würden. Wenn die Vorlage bewilligt werde, könne man die Sacke ruhig abwarten.
Stadtv. Emmelius erklärt, nach den Ausführungen des Stadtv. Georgi könne man eigentlich gar nicht anders, als der Vorlage zustimmen. Er wolle aber doch seststellen, daß im allgemeinen unsere Straßenbeleuchtung hinter der anderer Städte von gleicher Größe durchaus nicht zurück- stehe.
Stadtv. Sch mall ist nach dem heute Gehörten und unter Berücksichtigung des Umstandes, daß die anderen Hauptstraßen nicht hinter dem Seltersweg zurückstehen sollten, mit der Vorlage einverstanden. Bezüglich des Gaswerks meine er, daß man kein Geld mehr hineinstecken solle, wenn cs doch nur noch kurze Zeit genüge.
Stadtv. Kirch freut sich, daß die Anregung bez. des elektr. Lichts auf so guten Boden gefallen sei. Eine Bevorzugung des Selterswcgs ser übrigens in keiner Weise beabsichtigt gewesen, daß zunächst für ihn die Verbesserung angeregt worden ist, hänge damit zusammen, daß jetzt dort die Fußsteighcrstellung erfolge.
Stadtv. Schaffstädt ist entgegen dem Stadtv. Schmall der Ansicht, daß man alles tun solle, das jetzige Gaswerk so lange wie möglich zu erhalten.
Stadtv. Heichelheim fragt an, ob die Straßen überall breit genug zur Aufstellung von Masten seien.
Der Vorsitzende bemerkte dazu, angesichts des Um* standes, daß der Landgraf Philipp-Platz jetzt hergestellt werde, empfehle es sich, dort die Masten gleich aufzustellen. Es werde daher beantragt, für diesen und den Seltersweg 6000 Mk. Kredit zu bewilligen unter der Voraussetzung, daß die Hausbesitzer der Stadt das Recht einräumen, unentgeltlich die Rosetten usw. zum Anbringen der Lampen an den Häusern cmzubrmgen. Geschehe dies nicht, so falle die ganze Sache.
Die Vorlage wird sodann einstimmig angenommen.
Anfragen.
Stadtv. Löb er regt an, daß bei dem felsigen Boden in der oberen Bahnhofstraße mit dem Zuwerfen der Kanalisationsgräben nicht gewartet werde, bis die Anschlüsse von Hochstätter und vom Felscnkeller erfolgt seien.
Der Vorsitzende weiß nichts über die Sache. Wenn Stadtv. Löber ihn vorher aufmerksam gemacht hätte, würde er sich informiert haben.
Stadtv. Schmall regt an, in der Hammstraße mit der Pflasterung erst dann zu beginnen, wenn besseres Wetter eintrete. Es beständen dort ohnedies mißliche Zustände, und die Geschäftsleute, die mit Fuhrwerken am GüterbaYnhof zu tun ■ hätten, litten sehr darunter. Der Umweg über die Klinikstraße sei viel zu zeitraubend. Herr Lynkcr habe ihm gesagt, daß er jetzt für bestimmte Abfuhren drei Waaen brauche, für .die früher ein Fuhrwerk genügt habe.
Der Vorsitzende meint, Herr Lynler sei doch nicht allein da. Bis jetzt fei immer gedrängt worden, die Hammstr. besser herzustellen. Ob es jetzt noch gehe, die Arbeiten einzustellen, bezweifle er, da sich die Unternehmer darauf eingerichtet Hütten.
f Beig. Georgi hält den Umweg über den SelterSweg, den man mit Fuhrwerken jetzt zum Güterbahnhof machen müsse, für sehr zeitraubend. Man solle die Arbeiten in iber Hammstraße bis zum Frühjahr einstellen, da. dann die Tage länger und die Witterung besser sei. jn das nicht angängig sei, falle man die Arbeiten mHlichst beschleunigen, ev. könne man auch einen Stteifen für den Fuhrwerksverkehr freilassen.
, Stadtv. Lö ber meint, es handle sich nicht allein um Herrn Lynkcr, sondern um alle Fuhrwerksbesitzer, die Waggonladungen beziehen. In den stärksten Versandmvnaten Oktober, November, Dezember solle man mit solchen Arbeiten nicht beginnen. Im übrigen schließe er fick den Ausführungen des Beig. Georgi an.
Der Vorsitzende sagt Prüfung der Angelegenheit zu. 1 Stadtv. Gabriel macht darauf aufmerksam, daß die Beleuchtung der Plockstraße sehr schlecht sei und regt die Ausstellung einer weiteren Laterne auf der Nordfeite an.
Stadtv. Kirch fragt unter Hinweis auf die bezügliche Interpellation in der gestrigen Bürgerversammlung an, wie weit der Oberbürgermeister mit den Vorarbeiten fu^ die elektrische Bahn gediehen sei. Es sei höchste Zeit, daß hierin etwas geschehe, wenn die Gleist- legung mit der Neupflasterung der Straßen erfolgen solle.
Der Vorsitzende erwidert, die Vorarbeiten seien soweit gediehen, daß in den nächsten Tagen die Pläne an me in Frage kommenden Gesellschaften gingen, sodaß diese den Winter über ihre Vorschläge ausarbeiten könnten. Uebri- tzens handle es sich bei der Umpflasterung des Selters- Weges im nächsten Frühjahr um ein Provisorium, da die Erde in dem Kanalisations- und dem neuen Gasleitungsgraben noch nicht zur Ruhe gekommen sei. An eine legung hierbei fei also nicht zu denken.
Aus Stadt und Land.
Gießen, 24. Okt. 1906.
Der Parteitag des „Freisinnigen Landes - vereinS" findet nicht, wie früher gemeldet wurde, am 17. und 18., sondern bereits am 3. und 4. November in Darmstadt statt.
Der Geschäftsbetrieb der Auktionatoren. Nach § 38 der Reichsgewerbeordnung ist die Landeszentralbehörde befugt, über den Umfang der Befugnisse und Ver- Pflichtungen, sowie über den Geschäftsbetrieb der Versteigerer (Auktionatoren) Vorschriften zu erlassen. Von dieser BefügniS hat die Großh. Regierung Gebrauch gemacht und mit Allerhöchster Ermächtigung eine Verordnung erlassen, die den Geschäftsbetrieb der Versteigerer regelt und nach der „Darmst. Ztg." demnächst im Regierungsblatt veröffentlicht werden wird. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung (1. Januar 1907) erreicht der dermalige Zustand, wonach im Großherzogtum Hessen jedermann das Gewerbe eines Auktionators ohne besondere Kontrolle ausüben durfte, sein Ende. Die Verordnung ist veranlaßt durch Mißstände, die sich im Geschäftsbetrieb dec Versteigerer im Laufe der Jahre herausgebildet haben. Teils wurde das Auktionatorengewerbe mangels öffentlicher Kontrolle von unzuverlässigen Personen betrieben, welche cS lediglich zum eigenen Vorteil ausbeuteten, ihre Auftraggeber durch mangelhafte und gewissenlose AuS- übung der Austräge, unredliche Manipulationen. übertriebene
Gebühren und Rechnungen, das Publikum durch schivindel- haften Geschäftsbetrieb, trügerische Anpreisungen, Verleitung zu sinnlosem Bieten schädigten. Ruch von Gewerbetreibenden sind vielfach Klagen vorgebracht worden über die Konkurrenz, die von Auktionatoren zum Veranstalten von Versteigerungen jeder Warenart zum Nachteil des reellen Gewerbebetriebs verursacht würde. Diesen Mißständen wird die erlassene Verordnung begegnen. In ihr ist Vorsorge gegen Maniplckationen der gedachten 9(rt getroffen dadurch, daß daS Gewerbe der Versteigerer einer Aufsicht der Verivaltungsbehörden unter» warfen wird. Die Vorschriften schließen sich größtenteils an Bestimmungen ähnlicher Art an, die sich in den benachbarten Bundesstaaten in Geltung befinden und sich dort bewährt haben.
X. Büdingen, 22. Okt. Wie schon gemeldet wurde, hat die Aktiengesellschaft für Bahnbau und -Betrieb Frankfurt a. M. als Zuschuß für den Bahnbau Büdingen- Hanau den Betrag von insgesamt 80 000Mk. und daneben noch freie Geländestellung von den hessischen Gemeinden verlangt. Es haben bewilligt Langenbergheim 15 000 Mk., Himbach 20 000 Mk., Hainchen 1000 Mk., Düdelsheim 40 000 Mk. und Ohlershaufen 3000 Mk., sodaß also der gesamte Betrag bis auf 1000 Mk. gesichert ist. Daneben haben die Gemeinden auch noch die unentgeltliche Heber» laffung des Geländes zugesiehert. Nach den bis jetzt vorliegenden Beschlüssen ist die Linienführung wie folgt vorgesehen: Büdingen, OhlerShausen, Düdelsheim, Hainchen- Himbach, Langenbergheim, Marköbel, Rüdigheim, Obcr- Jssigheim, Hanau. Die nächsten Donnerstag stattfindende Sitzung der Hanauer Stadtverordnetenversammlung wird sich u. a. auch mit einer Vorlage betreffs finanzieller Beteiligung der Stadt Hanau an dem projektierten Vahn- bau zu befassen haben.
? Grebenhain, 22. Okt. Eine dreitägige Jagd im Jagdgebiet des Freiherrn v. Müffling (Oberwald) ergab folgendes Resultat: 40 Rehe (darunter 6 Böcke), 3 Hasen und 2 Schnepfen.
Langen, 21. Okt. Zwischen dem Militärfiskus und unserer Gemeindeverwaltung schweben gegenwärtig Unterhandlungen wegen Errichtung einer Unteroffizier- Vorschule für daS 18. Armeekorps im hiesigen Gemarkungsgebiete. Das für etwa 400 Zöglinge berechnete Anstaltsgebäude würde einen Kostenaufwand von annähernd 1 Million Mark beanspruchen, welcher Betrag mit Amortisation vom Militärfiskus zu 6 Prozent zu verzinsen wäre. Der Stadtkasse obliegt ferner die Herstellung von Zufuhrstraßen, die eine Bausumme von 60 000 Mark verursacht. Die Stadtbevölkerung verspricht sich von der Militärbildungsanstalt erhebliche Vorteile.
Arbeiterbewegung.
Das Antwortschreiben des Bergbaulichen Vereins in Essen aus die Forderungen der Siebenerkommission lautet:
„Herrn W. Hammacher, Oberhausen. Die geehrte Zuschrift vom 10. Oktober, durch welche fünf Arbeiterverbä'nde die Forderungen der in den Kohlengruben und allen Nebenanlagen beschäftigten Arbeiter uns zugestellt haben, ist in der heutigen Vorstandssitzung zur Vorlage gekommen. Der Bergbauliche Verein erklärt wiederholt, diese Verbände nicht als Vertreter der Belegschaften anerkennen zu können und ist auch selbst nicht z u st ä n d i g , über Lohnfestsetzuugen Erklärungen abzugeben. Er muß es deshalb den einzelnen Zechenverwaltungen überlassen, in den gesetzlich gewählten Arbeiterausfchüssen zu den erhobenen Forderungen Stellung zu nehmen. Der Verein für bergbauliche Interessen, gezeich. Kleine, Singet Funke/
Vielleicht hat zu diesem hartnäckigen Standpunkt nicht unwesentlich die bekannte Aeußerung der „Nordd. Allg. Ztg." beigetragen. Man wird allenthalben mit Ausnahme der interessierten Kreise jenes Wort der „Nordd. Allgem. Ztg." unterschreiben können, daß es nichts Verfehlteres geben könne, als eine Anerkennung der Arbeiterorganisation abzulehnen. So lange sich die Arbeiterorganisationen bei ihren Maßnahmen auf gesetzlichem Boden bewegen, wird man im eigenen Interesse gut tun, ihre freiwillige Organe zu berücksichtigen.
Recht bedauerlich ist eS indes, daß daS Verhalten des Essener Vergbaul. Vereins sogar noch Schule macht. Soeben kommt aus Kiel folgende Meldung:
Die Direktion der Howaldswerke lehnte das Anerbieten des Gewerbegerichtes, auf Wunsch des Metallar beiter-Verband es im ausgebrochenen Streik der Arbeiter der Werke zu vermitteln, ab, da sie die Bevollmächtigten des Metallarbeiter- verbandes n i ch t als Vertreter ihrer Arbeiterschaft anerke nnen könne.
Breslau, 23. Okt. Zur Mittagsschicht sind auf der Neuhof grübe 329 Arbeiter angefahren, 12 Arbeiter fehlten. Der Streik ist als beendet anzusehen.
Troppa u, 23. Okt. Die Streikbewegung im östl. Teile des Kohlenreviers kann als nahezu beendet angesehen werden. Mit Ausnahme des Eugenschachtes wird auf allen Gruben feit heute normal gearbeitet. Aus dem Engenschachte arbeitet ungefähr die Hälfte der Belegschaft.
vermischtes.
• Stuttgart, 23. Okt. Zwischen dem Hoftheater- Jntendanten Baron Putlitz und dem Schriftsteller Dr. Pieper, Redakteur von „Heber Land und Meer" hat heute früh ein Pistolen-Duell stattgefunden, das unblutig verlief.
• Schneestürme. AuS der südfranzösischen Stadt Pau wird gemeldet: Zwei junge Spanier wurden in der Nähe von Engraee erfroren aufgefunden. Sie sind von einem Schneesturm überrascht worden. — In Colorado (Dakota) wütet ein heftiger Schneesturm. Der Eisenbahnverkehr ist völlig unterbrochen.
* Königliche Automobil Unfälle. Das Automobil, in welchem der König von England am 22. ds. Mts. den Bnckinghampalast verließ, um sich nach Newmarket zu begeben, überrannte einen älteren Mann. Derselbe wurde in ein Hospital gebracht. Der König setzte die Fahrt fort. — DaS Automobil des Königs von Spanien stieß auf dem Wege nach dem Schloß Escanrid gegen ein über den Weg gespanntes Drahtseil, das von Hn- bekannten angebracht war. Es scheint sich hier jedoch um ein Attentat zu handeln, da die Ankunft des Königs bekannt war und in dein Augenblick, wo das Automobil gegen den Draht rannte, zwei Personen flüchteten. Man vermutet in ihnen die Urbeber des Attentats.
* Kleine T ä g esckronik Unter dem Verdachte, am 28. März ds. Js. das Ehepaar Reichert in Schöneberg bei Berlin ermordet zu haben, wurde der Arbeiter Adolf Schütte verhaftet. — In Petersdorf (Oldenburg) wurde der 21jähr. Landwirt Stralhmanu vor einer dortigen Wirtschaft ermordet und beraubt ausgefunden. Der Täter hat fein Opfer nach der Tat schwer verstümmelt. Die Persönlichkeit des Raubmörders ist unbekannt.
Gießener Strafkammer.
)( Gießen, 20. Oktober. Den eigenen Bruder gestochen.
Die Strafkammer verurteilte den Ziegler K. M. von Ober- M o ck st a d t wegen Körperverletzung mit Nachteil seines, Bruders zu 2 Jahren 6 Monaten Gefängnis. Der Angeklagte kam im verflossenen Monat gelegentlich der Kirchweihe in angetrunkenem Zustande nach Hause und versuchte mit seinem Vater Streif anzufangen, der sich aber, als ihm Tätlichkeiten drohten, entfernte. Als kurz darauf sein Bruder nach Hause kam, erhielt er ohne ejgliche Veranlassung einen Schlag aus den Kopf, sodaß er zurücktaumelte. Die beiden faßten sich nun und es entstand eine Rauferei, in deren Verlauf der Angeklagte zu dem Messer griff und damit seinem Bruder eine Verletzung im Gesicht und zwei schwere Stiche in den Unterleib beibrachte. Ohne sich um den Schwerverletzten zu kümmern, entfernte er sich mit der Aeußerung, daß er eben einen „kalt" gemacht habe. Der sofort herbeigerufene Arzt stellte einen erheblichen Blutverlust fest: der Verletzte war bereits so weit, daß bcr. Puls nicht mehr fühlbar war. Er schwebte längere Zeit in Lebensgefahr und es war nur dem Umstand, daß sofort ein Arzt zur Stelle war, zu verdanken, daß er mit dem Leben dävonkam. Der Angeklagte behauptete, von seinem Bruder angegriffen und beleidigt worden zu sein, worauf er in Notwehr handelnd, von einem zufällig in der Nähe liegenden Messer Gebrauch gemacht habe. Demgegenüber hielt das Gericht auf Grund der Beweisaufnahme für festgestellt, daß der Angeklagte nicht den geringsten Anlaß hatte, nach dem Messer zu greifen. Es war der Ansicht, daß bereits vor Beginn des Streites das Messer zurecht gemacht hat, und daß er blindlings unbekümmert um die Folgen auf seinen Bruder zugestochen hat. Der Angeklagte hat trotz seiner Jugend schon erhebliche Vorstrafen erlitten; insbesondere hat er sich wegen Wilderei, Körperverletzung, Widerstands und Beleidigung Strafen zugezogen, die das Gericht straferhöhend in Berücksichtigung zog. Da die seitherigen Strafen auf ihn keinen Eindruck machten, erschien es notwendig und zweckmäßig, ihn in eine empfindliche Strafe zu nehmen. Das bei bcr Tat benutzte Messer würbe eingezogen.
Eine SLcnerhinterziehnng.
In ncunftünbiger Verhanblung befaßte sich bas Gericht mit der Angelegenheit gegen den Architekt I. St., hier, wegen Steuerhinterziehung. Die Steuerbehörde macht ihm den Vorwurf, daß er bei Abgabe seiner Steuerdeklaration wissentlich unrichtige und absichtlich unvollständige Angaben gemacht hat, die zur Verkürzung des Steuerinteresses geeignet waren und daß er gegen die ihm amtlich vorgelegten Fragen in gleicher Weise verfehlt hat. Nach dem Schöffengerichtsurteil war gegen ihn wegen Vergehens gegen das Einkommensteuergesetz ein Strafbescheid in Höhe von 16 400 Mark ergangen, der aber, nachdem er Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt hatte, wieder zuri'ickgenommen und eine Ordnungsstrafe von 300 Mark festgesetzt wurde. Das Schöffengerichts setzte diese Strafe auf 180 Mark herab, da es die Maximalstrafe nicht für angezeigt erachtete. Dieses Erkennttiis wurde von der Staatsanwaltschaft angefochten und der Vertreter der Steuerbehörde schloß sich als Nebenkläger an. Sie machten geltend, daß die frühere Ansicht, wonach der Angeklagte der Steuerbehörde wissentlich falsche Angaben gemacht, richtig fei; die Entscheidung sei von einem unzuständigen Gericht ergangen, weshalb dieses Urteil beseitigt werden muß. Die Strafkammer schloß sich dieser Auffassung an: sie war der Ueberzeugung, daß die unrichtigen Angaben absichtlich erfolgt sind. Sic ging jedoch nicht so weit, daß sie auf das Zwanzigfache der vorenthaltenen Steuer erkannte, wie dieses von der Nebenklage und der Staatsanwaltschaft beantragt war, sondern hielt das Zehnfache als ausreichend und erkannte auf eine Geldstrafe von 5600 Mark und zwar als Gericht erster Instanz unter Beseitigung des Schöffengerichtsurteils.
Eingesandt.
(Für Form und Inhalt aller unter :< j r Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)
Noch einmal die Anstellungsberhältnifie der hessischen Gcrichtsschreibcr-Karrtere.
Es scheint, als ob der Artikel in Nr. 245 die Absicht gehabt habe, die ohnehin schon genug verkannten Gerichtsschreibereibeamten noch mehr in Mißkredit zn bringen. Diese Vermutung erscheint umsomehr gerechtserigt, als ein anderer Grund gar nicht vorhanden sein kann, denn: 1. ist eine Warnung junger Leute, diesen Verist zu ergreifen, unangebracht, weil die Regierung schon längst dem Zudrange gesteuert hat, indem sie bis aus weiteres feine Aspiranten mehr zum Vorbereitungsdienst zuläßt; 2. wird die Regierung von derartigen Artikeln wenig Notiz nehmen, höchstens zu Hngunsten der Beamten.
Ich spare mir die Mühe, auf das iamose Rechenexempel näher einzugehen. Es wird keiner der geprüften Aspiranten glauben, daß er „55 Jahre" alt wird, bis er Assistent wird.
In dem Artikel ist die Rede von Gerichtsschreibergehillen, die „in den 30er Jahren stehen." Bis jetzt waren die Assistenten bei ihrer Anstellung, wenn sie mit dem 20. Lebensjahr das Examen bestanden hatten, durchschnittlich nicht über 30 Jahre alt; wenn nun noch Aspiranten vorhanden sind, die „in den 30er Jahren stehen," so ist das nicht Schuld der Regierung, sonderns der Betreffenden selbst; sie hätten zeitiger ins Examen gehen sollen.
Es ist mir auch noch kein Fall bekannt geworden, daß 'ein Nichtangestellter „auf die Straße gesetzt" worden ist. Im Gegenteil hat sich die Regierung solchen Beamten, die durch Krankheit dienstunfähig geworden fnib, gegenüber sehr wohlwollend gezeigt.
Ganz so schlecht steht es also mit der „Gerichtsschreiberkarriere" doch nicht.
Butzbach, im Oktober 1906. Otto Schröder.
Mrchliche Nachrichtem,
Evangelische Gemeinde.
Donnerstag, den 25. Oktober, abends 8 Hhr, im Matthäus- saal, Kirchstraße 9, Bibel stunde. (Offenb. Joh., K. 5.)
Pfarrer D. Schlosser.
Pettoleum-Glühlicht?
„Vega"-Brenner: Die Erfinder haben sich gewendet; sie kehren nämlich von der luxuriösen elektrischen Lampe zur schlichten Petroleumlampe des einfachen Mannes zurück. Irgend einer Petroleumlampe die Vorteile des Glühlichts zu geben, das ist das Problem, welches der „Vega"-Brenner, dem man neuerdings in hiesigen Geschäften begegnet, löst. Der „Vega"--Brenner ist ohne besonderen Mechanismus aus jede gewöhnliche 10'" n. 14'" Petroleumlampe anbringbar und mittels Zwischenringen auch aus andere As'ößci'. Bei den „Vega"-Brenner dient der Docht nur zum Saugen. ~,c._ Blauflamme, welche nötig ist, um den Glühstrumpf zum Weißgluhen zu bringen, wird durch den auf dem Saugdocht sitzenden Breimdocht erzeugt; letzterer ist auswechselbar und hält ca. lOOBreim- ftunben vor. Es sind also die sonst beim Petrolenm-Glühlicht bestehenden Störungen, Schiefziehen, Verschneiden (Putzen) des -rochtes beseitigt. Die Einstellung der Vlanflamme geschieht durch einen Vergaser, welcher mittels eines Stenerades regulirk wird, ohne daß der Docht jemals in Beivegnng kommt. Die Petroleumersparnis ist eine Haupteigenschaft des „Vega"-Breimers, 1 Liter hält über 16 Stunden vor, dabei ist der Leuchteffekt über 70 Hefner
Der heutigen Ausgabe liegt ein Prospekt über „Vega" Petroleum-Glühlicht bei. L3s18Ä*


