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Redaktion, Expedition ».Druckerei: Schulstrz?« Tel. Nr. 6L Telegr.-Adr.: Anzeiger Ölefeen,
Nr. 160 Zwertes Blatt 156. Jahrgang Mittwoch 11. Juli 1806
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„Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der M fil Mfe P B V? p J® N M BRR B
»hesstschr Landwirt erscheint monatlich einmal. v w' s $ 83 H W' v nF v
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Der Untersuchungsrichter.
Wiederum spielt zurzeit in einem in Breslau statt- findenden SensationsProzeß gegen den Major von Zander als Hauptangeklagten die Vernehmung des Unter- luchungsrichters eine große Rolle. Während der ganzen Dauer dieses langwierigen Prozesses hat der Angeklagte — es werden ihm Betrug, Unterschlagung- Meineid zur Last gelegt — in zum Teil sehr scharfen, vom Vorsitzenden wiederholt gerügten Ausdrücken die Haltung des Untersuchungsrichters lvährend der Voruntersuchung angegriffen. Der Untersuchungsrichter sei von vornherein „animos" gewesen, er habe nur die belastenden Momente berücksichtigt, dagegen die zur Entlastung dienenden Tatsachen unbeachtet gelassen, ferner die sonst den Untcrsuchungsgefangenen gewahrten Erleichterungen, wie Selbstbeköstigung ?c., entzogen. Der Verteidiger, Justizrat Mamroih, schloß sich insoweit diesen Angriffen an, indem er darüber vor dem Gericht Beschwerde führte, daß ihm sieben Monate lang die Akten- einsicht verweigert, und ebenso ein Gespräch mit seinem Menten nur in Gegenwart des Untersuchungsrichters gestattet worden sei.
Es war demgegenüber geboten, daß der Untersuchungsrichter Gelegenheit erhielt, in der Hauptverhandlung selbst sich ausführlich als Zeuge zu äußern. In mehreren Punkten stellte sich das Bild als ein anderes dar, als es der Major v. Zander entworfen hatte. Wenn z. B. der Angeklagte mit einem in der Nachbarzelle sitzenden Einbrecher sich zu verständigen gewußt und durch dessen Vermittlung und mitHilfeeinesunget reuen Gefängnisaufsehers Briefe nach außen befördert hatte, so wird es dem Untersuchungsrichter schwerlich zu verdenken sein, daß er in der Folge eine verschärfte Aufmerksamkeit anwendete. Dennoch erscheint es eine zu weit gehendeVorsicht, dem Untcrsuchungsgesangenen die Selbstbeköstigung zu entziehen, weil die Möglichkeit einer Durchstechcrer durch den Speisewirt vorliegen konnte. Es gab gewiß Mittel und Wege, diese Möglichkeit auszuschließen, völlig auszuschließen. Die Untersuchungshaft, die in diesem Fable die ungewöhnlich lange Dauer von 15 Monaten hatte soll nicht unnötigerweise Entbehrungen auferlcgen, die unter Umständen empfindliche gesundheitliche Nachteile herbeiführen können, wenn diese zuweilen auch nicht unmittelbar in Erscheinung treten mögen. Auch das erscheint zu weitgehend, daß der Frau v. Zunder die gewünschte Lektüre des „Dekamerone" — der Untersuchungsrichter bemerkte „wegen der darin enthaltenen Zoten" — zunächst verweigert wurde. Ein sittliches Zensoramt braucht der Untersuchungsrichter nicht auszuüben. Trifft es zu, daß der Frau v. Zander die Be nutzungeinesKammesver weigert worden sein soll, infolgedessen die Angeklagte in aufgelöstem Haar vor dem Untersuchungsrichter „eine Szene gespielt habe", so würde diese Versagung eines zweifellos schwer entbehrlichen ToilcttengegenstandeS nicht verständlich feilt. Ein Kamm ist kaum ein geeignetes Werkzeug, um etwa selbstmörderischen Absichten zu dienen.
'Am meisten fällt ins Gewicht die Beschwerde der Verteidigung über die vom Untersuchungsr'chter angeordnete E n t z i e h u n g d e r A k t e n e i n s i ch t. Der Untersuchungsrichter gab als Grund dafür an, er habe „wegen Unregelmäßigkeiten" den ursprünglich gewahrten unbeschrankten Verkehr des 'Angeklagten mit dem Verteidiger unterbrechen müssen: der Verteidiger habe trotz gegebener Zusage mit dem dritten Angeklagten dieses Prozesses, Lüttig — er soll sich der Beihilfe zum betrügerischen Bankerott schuldig gemacht haben — über die Ergebnisse der Untersuchung gesprochen. Der Verteidiger erklärte den ihm gemachten Vorwurf als vom ersten bis zum setzten Wort unbegründet. Er habe sein Versprechen nicht gebrochen. Da der Untersuchungsrichter nicht nochmals vernommen worden ist, so erscheint der Fall nicht genügend aufgehellt. Doch wie immer die Dinge liegen, es muß Bedenken erregen, daß die Verteidigung während eines langen Zeitraumes außer Stande ist, Einblick in das Aktenmaterial zu erhalten. Schon dadurch kann im Kopf des Beschuldigten der Gedanke sich festsetzen, daß es darauf abgesehen sei, ihn unter allen Umständen ins Verderben zu bringen. Das Geltendmachen entlastender Momente wird dem Beschuldigten in der Voruntersuchung nicht leicht gemacht. Das Verfahren spitzt sich darauf zu, daß erst in der Hauptverhandlung die EntlastungSmoniente mit Erfolg zur Sprache gebracht werden. Welchen Zweck hat dann aber die lange, den Beschuldigten die Freiheit beraubenden Voruntersuchung? Und so wird durch jeden neuen größeren Strafprozeß die Ueberzeugung von der Dringlichkeit der Reform bestärkt.
Major v. Zander und Genossen vor den Geschworenen.
(Unberechtigter N-.la-druck verboten.)
H. F. Breslau, 9. Juli 1906. (Neunzehnter Tag der Verhandlung.)
Die Angriffe gegen den Untersuchungsrichter.
Der Vorsitzende, Landgerichtsdircktor Studemund, eröffnet die heutige Sitzung mit etwa folgenden Worten: Nachdem wiederholt die heftigsten Angriffe gegen den Untersuchungsrichter wegen der Art der von ihm geführten Voruntersuchung gerichtet worden sind, erachtet es der Gerichtshof für geboten, dem Untersuchungsrichter Gelegenheit zu geben, die Angriffe zu widerlegen. Dies erscheint um so notwendiger, da infolge der heftigen Angriffe auch die Geschworenen zu salsä>en Vorstellungen über die Voruntersuchung kommen könnten.
Bert. J.-R. Dr. Mamroth: Wenn durch diese Vernehmung eine Beleuchtung der Vorgänge in der Voruntersuchung cingeleitet werden soll, so bemerke ich, daß eine erschöpfende Klarlegung dieser Vorgänge die Verhandlungen um mehrere Tage verlängern würde. Wir müßten dann z. B. die f&ntlidjen zahlreichen und umfangreichen Beschwerden und die darauf ergangenen Beschlüsse verlesen lassen, ferner die zahlreichen Briefe der Angellagten und an die Angeklagten, die nach unserem Dafürhalten ohne berechtigten Grund nicht bcför dert worden lind, ferner den Inhalt des Aktenvolumcn 1 bis zu der ersten, ohne Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgten Verhaftung zum Nachweise, daß diese Verhaftung ohne zureichenden Grund erfolgte; und ich müßte nm Verlesung der von mir eingereiclsten Proteste über unzulässige Beschränkung der Verteidigung bitten. Mgesehen davon
würden die Auslassungen der Angeklagten über das, was sie in der Voruntersuchung persönlich erlitten, zu zweifellos schwer gereizten und erbitterten Auseinander- setzungen führen, für die mir die öffentliche Schwurgerichtsverhandlung kein geeigneter Platz erscheint und die für die sachliche Entscheidung ohne Belang sind. Wir haben deshalb unseren Klienten anempfohlen, hierüber weitere Erklärungen, als sie bereits abgegeben haben, und die zu modifizieren sie keinerlei Anlaß fühlen, an dieser Stelle zu verweigern. Lediglich, falls die Absicht bestehen sollte, die Vernehmung des L.-G.-R. Firle auch auf den Fall Frey auszudehnen, nriirbe ich mir Vorbehalten, an diesen Herrn die Frage zu richten, ob er nicht Bedenken ge- tragen habe, durch die Auskunftertcilung an R.-A. Warmbrunn den Effekt herbeizuführen, daß dadurch ein einzelner Gläubiger aus einer Vermögcnsmasse gesichert und bcfticdigt wurde, die zur Beftiedigung der Gesamtheit der Gläubiger nicht ausreichte. Im übrigen beschränke ich mich darauf, zu beantragen, daß vorher der .Antrag des Angellagten v. Zander an den Landgeriästs- präsidcnten auf Bestellung eines anderen Untersuä-ungsrichters und seine Darstellung der Voruntersuchung verlesen wird.
Staatsanw. Dr. Schwedersky: Ich kann es verstehen, daß die Verteidigung jetzt einen ehrenvollen Rückzug antritt. Allein nach dem alten Grundsätze: „Audiatur et altera pars" erachte ich es für dringend erforderlich, dem Untersuchungsrichter Gelegenheit zu geben, sich bezüglich der gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu äußern. Vert. J.-R. Dr. Mamroth: Die Vernehmung des Zeugen Frey war nickst die direkte Veranlassung zu dem Vorwurf, den ich dem Untersuchungsrichter vorgestern machte. Trotzdem erNäre ich wiederholt, ich toerbc diesen Verwirft und meine anderen Vorwürfe nicht in dem gegenwärtigen Veftahren, sondern, nach Beendigung dieser Verhandlung und zwar auch als Beitrag der bereits in die Wege geleiteten Reform der Voruntersuchung verwerten. Von einem Rückzug kann keine Rede sein. Das Audiatur et altera pars trifft hier nicht zu. Der Landgerichtsrat Firle ist nicht Angeklagter. Etwas anderes wäre es, wenn sich Landgerichtsrat Firle vielleicht in einem Disziplinarverfahren verantworten sollte. Ich mache dem Untersuchungsrichter den Vorwurf, daß er mir sieben Monate lang die Einsichtnahme in die Akten und den freien Verkehr mit den Angeklagten ohne Beisein des Untersuchungsrichters verweigert hat. Er hat mir diesen Verkehr noch verroeigert, nachdem die Voruntersuchung bereits geschlossen war. Erst der Dezernent der Staats- anwaltschaft hat mir den freien Verkehr mit den Angellagten gestattet. Ich mache dem Untersuchungsrichter ferner zum Vorwurf, daß er alle Entlastung sau träge ablehnte und dadurch die Untersuchung über Gebühr ausdehnte. Ich mache dem Untersuchungsrichter ferner den Vorwurf, daß er auf eine einseitige, von Gehässigkeiten strotzende Anzeige, ohne jede weitere Unterlage, die Eheleute v. Zander hat verhaften lassen. Das Oberlandesgericht hat auf meine Beschwerde die Verhaftung für unbegründet erklärt und die Freilassung verfügt. Nach drei Tagen hat der Untersuchungsrichter die Angeklagten von neuem verhaften lassen. Verl, mit erhobener Stimme): Mit Schimpf und Schande sind die Angellagten, die sich dock) in einer hohen sozialen Stellung befinden, von einem Gendarm auf ihrem Gute Woeltingerode verhaftet und hierher transportieret worden. Staatsanw. Dr. Schwedersth: Ich muß erwidern, daß ich die Verl-aftung der Angeklagten beantragt habe, weil sie zahlreicher Betrugssälle, in einem Falle des wissentlichen Meineids, des falschen Offenbarungseides und bed_ betrügerischen Bankrotts hinreichend verdächtig erschienen. Staatsanw. Dr. Schwedersky: Ich bemerke vorweg, daß nicht der Untersuchnngs- richter, sondern die vielen Beschwerden der Angellagten und ihres Verteidigers die Untersuchung in die Länge gezogen haben. Herrn Luettig konnte der Unleftuchungsrichter nicht als Zeuge vernehmen, so lange die Anklage wegen des betrügerischen Banke- rotts nicht geklärt war. Luettig stand im Verdacht, sich der Beihilfe zum betrügerisckstn Bankerott schuldig gemacht zu haben. Bors.: Angell, v. Zander, ich gebe Ihnen nun Gelegenheit, sich über Jl>re Behandlung von dem Untersuchungsrichter zu äußern, v. Zander: Ich lehne es ab, im gegenwärtigen Stadium der Verhandlung mich zu äußern.
Es wird alsdann Referendar Dr. Pachur als Zeuge aufgerufen. Er habe nur zweien Vernehmungen des Angellagten v. Zander bei dem Untersuchungsrichter beigewohnt, v. Zander macijtc den Eindruck eines kranken Menschen. Die Behaiwlung, die der Untersuchungsrichter dem Angeklagten zutell werden ließ, war vollständig loyal und einwandsfrei.
Hierauf wird unter allgemeiner Spannung der Untersuchungsrichter, Landgerichtsrat Firle, als Zeuge in den Saal gerufen. Vorst: Herr Landgerichtsrat, die Angeklagten haben den Vorwurf erhoben, Sie hätten alle ihre Entlastungsanträge mit grinsendem Hohn zurückgewiesen, Sie sollen zu dem Angeklagten v. Zander gesagt haben: Führen Sie oder ich das Protokoll, nicht Cie, sondern ich habe zu bestimmen, was in das Protokoll zu kommen hat. Tie Angeklagten und auch der Verteidiger beschweren sich, daß Sie ihnen den freien Verkehr nicht gestattet, daß Sie dem Angeklagten v. Zander die Selbstbeköstigung entzogen haben und dergleichen Tmge mehr. Vert. J.-R. Dr. Mam- rolh:’ Frau v. Zander sagte: Sie haben sie in auspeilschender Weise mit grinsendem Hohn überschüttet. Landgerichtsrat Firle: Die Vorwürfe erkläre ick) als unwahr. Ich habe den Angeklagten von vornherein volle Schreiberlaubnis erteilt, da d i e s e aber m i ß b r a u ch t wurde, habe ich sie selbstverständlich eingeschränkt. Der Angeklagte v. Zander hat trotzdem durch einen entlassenen Gefangenen einen Bvies an seine Frau, die damals nicht verhaftet war, befördert. Frau v. Zander hat ihrem 9)<ann außerdem Briefe in französischer und englischer Sprache geschrieben. Obwohl ich iranzösisch und englisch verstehe, sagte ich der Frau v. Zander: Ich habe weder Zeit noch Neigung, m fremder Sprache abgesaßte Briefe zu lesen. Diese Briese sind auch alsdann unterblieben. Dagegen erschienen von Frau v. Zander an ihren Mann gesandte Gedichte, die sich — augenscheinlich auf meinen Namen Bezug nehmend — auf Munrenschauz und F i r l e s a n z reimten. «Heiterkeit im Zuhörerraum.) Ich habe dem Verteidiger den vollständig freien Verkehr nut den Angeklagten, allerdings unter meiner Beaufsichtigung, gestattet. Es ist weniger demütigend, wenn die Unterredung im Leisem des Unterjuchungsrichters als eines Gerichtsschreibers eriolgt. Ich habe dem Verteidiger die Emsicht- nahme in die Akten im Interesse der Untersuchung verweigert, weil ich bei der Angeklagten v. Zander eine Depesche vorsand, in der Justizrat Mamroth der Frau v. Zander drahilich mitteiUe, er habe ihrem Manne einen Brief von ihr vorgelesen. Die Selbstbeköstigung hatte ich Herrn v. Zander von vornherein gemährt. Rls mir aber berichtet wurde, da st durch die Selbst- b e k ö st i q u u g D u r ch st c ch e r e i e n Vorkommen, habe ich sie ihm eiilzoqen. 'Es ist mir. der Vorwurf der I n d i s k r e 11 o n gemacht worden. Ich habe es für meme Pflicht gehalten, alle bet bem Angeklagten Vorgefundenen Wertsachen zu beschlagnahnien, um die Gläubiger lucnigftend einigermaßen zu entschädigen. Ich kann nicht sagen, ob ich dem Handelsrichter Frey oder Rechtsanwalt Warmbrunn davon Mitteilung gemacht; ich hielt mich redenialch dazu berechtigt. F r a u v. Z a n d e r erschien eines Tages bei nur in deranqier'ter Torlette und verworreiie.n Haar. er der Verhandlung beiwohnende Referendar |ogtc : Er gewam^den Eindruck, als wollte mich die Frau reizen. Eines -vages erschien, bei mir Ober-9ttgieruiigSrat o. Schlmmelpsennig und teilte nur
mit: Er komme im Auftrage des Hauptmanns v. Zander, eines Bruders des verhafteten Alajors v. Zander. Ein kleiner, minber- wertiger Jude, so sagte der Ober-Regierungsrat wörtlich, namens Joackzim aus Braunschweig, habe ihm erzählt, ich hätte letzteren gefragt, rver denn die Verteidigung bezahle, und als Joachim sagte, die Familie v. Zander, soll ich gesagt haben: „Die Bande hat ja kein Gel d". Da ich aber mit dem Ober-Regierungsrat von Schimmelpfeniiig befreundet war, erklärte ich ihm privatim, daß ich eine solche Aeußerung nicht getan habe. Nach einigen Tagen kam aber der Ober-Regierungsrat nochmals zu mir mit der Mitteilung, Hauptmann v. Zander habe dem Ehrenrat Mitteilung ge- niacht, er müsse mir aber eine Forderung übersenden. Ich erklärte : Auch ich habe dem Ehrenrat bereits Mitteilung gemacht, die Forderung könne ich aber nicht a u n e h m e n.
Bert. J.-R. Dr. Mamroth: Herr Landgerichtsrat, hielten Sie es mit Ihren Pflichten als Untersuchungsrichter für vereinbar, einen der Gläubiger des Aiigeklagten v. Zander zum Schaden der anderen Gläubiger zu bevorzugen? Es war doch das dieselbe Handlung, die dem Wngetlagtcn v. Zander zum Borwurs gemacht wird, er habe Luettig zugunsten der anderen Gläubiger bevorzugt. Hier handelte es sich um Wertgegenstände, um Aktien, die mit dem angeblichen Betrüge keinerlei Beziehungen hatten. Zeuge: Ich hielt mich für berechtigt, dem Betrogenen auch von anderen beschlagnahmten Wertgegenständen 3)iittcilung zu machen. Bert.: Hielten Sie sich auch für berechtigt, die Aktien iveiter zu beschlagnahmen, obwohl Jh'.ieii bekannt war, daß zivischeii der Berliner Tiefbohr- Gesellichaft und v. Zander ein Vergleich zustande gekommen war, ivonach er gegen Herausgabe der Aktien 1700 Mark bar erhalten hätte ? Zeuge: Jawohl. Bert : Tie Kommission hält die Beaufsichtigung des Verkehrs des Verteidigers mit seinem Klienten auf alle Fälle für etwas Demütigendes. Angekl. Frau v. Zauder (in großer Erregung): Ich bestreite, daß ich zu dem Untersuchungsrichter ui ^rangierter Kleidung und mit verworrenem Haar gekommen bin. Ich bin eine anständige Frau und kann mir das nicht gefallen lassen. Auf weiteres Befragen bemerkt Landgerichtsrat Ftrle als Zeuge: Der Angeklagte v. Zander war oftmals bei seinen Vernehmungen ungemein aufgeregt und suchte um den Kern der Sache herumzugehen. Er machte schließlich so viel Einwendungen, daß er (Firle) dies als ungehörig bezeichnete. Berechtigte Einwände habe er selbstverständlich stets respektiert.
Bert. J.-))i. Dr. Mamroth: Haben Sie festgestellt, dafe in London bereits ein notarieller Vertrag zwecks Ankauf des Bergwerks Teutonia aufgenommen worden war? — Zeuge: Das habe ich nicht getan, nachdem mir Heß aus London geschrieben hatte, das Geschäft habe sich zerschlagen. — Vert.: Haben Sie geprüft, ob der Angeklagte annehmen konnte, er werde aus seinen Unternehmungen so viel erhalten, um seine Schulden bezahlen zu können? — Zeuge: Nachdem ich ermittelt hatte, daß die Unternehmungen gescheitert waren, hatte ich feine Veranlassung, weiter nachzu- forschen. — Die Vernehmung des Landgerichtsrats Firle ist danach beendet.
Keine Zahlungseinstellung.
Vert. J.-R. Tr. Mamroth: Ich muß feststellen, daß der Angeklagte v. Zander in keiner Zeit seine Zahlungen eingestellt hat. Er hat bezahlt von Anfang 1900 bis 3. April 1903: 84 044 Mark, und von dieser Zeit, trotz des Offenbarungseides, bis 19. April 190ö: 38 000 Mark.
Weitere Schulden des Angeklagten v. Zander.
Kaufmann Beermann, Mitinhaber der Chemnitzer Bergbau- Gesellschaft, bekundet: v. Zander schuldete der Firma 2000 Mark. Es sei 11)111 aber gestattet worden, die Schuld nach Belieben zu regulieren, zumal ihm noch eine Provision zustand. Wenn er die prekäre Lage des 9lngeflagten gekannt hätte, dann wurde er ihm noch Geld dazu geliehen haben, zumal er den Angeklagten persönlich sehr hoch schätze. *
Spaßeshalber seien die Reime hier wiedergegeben, mit denen Gottlieb im „Tag" das bisherige Fazit der Vernehmungen zogt
Zander war ein Ehrenmann — Was ich glatt beschwören kann.
Doch die Gattin, Frau von Zander, Kaufte alles durcheinander.
Seine Arbeit schien zu lohnen,
Ha, ihm winkten Provisionen, Jährlich hunderttausend ölärter, Doch man warf ihn in den Kerker.
Durch den Eingriff des Gerichts Floß die Provision zu nichts.
Mußte vierzehn Monat brummen; Schändlichkeit, thy name is woman.
Sie bestellt' in einem Jahre
Elf, zwölf Wohnungsmobiliare. Stets zum Umzug extra Betten!
Und, nach Zentnern, Zigaretten!
Kaviar, Austern, Ananas Aß sie ohne Unterlaß.
Und schlang doppelt unbescheiden Just nach Offenbarungseiden.
Auf dem Schlosse Schmögerle Schluckte sie, ui Jegerle, Rotwein, Sekt und Kognakschnaps.
Hatte diese einen Klaps?
Angetraut zum Ehebund,
Ging durch sie der Mann zugrund. Auch Fürst Wrede kam, o Schande, Durch die Frau zum Abgrundsrande.
Piiblikum, es gehen Fäden
Von der Zander'n zu der Wrede'n. Schlußergebnis? Sage, schreibe:
Alles Ucbel kommt vom Weibe.
* Kleine Tages chronik. Der in Potsdam zum Tode verurteilte Hennig betreibt mit Eifer das Wiederaufnahmeverfahren. Auf welche nennt Tatsachen die Briefe Henn-.gs an die Staatsanwaltschaft sich stützen, ist nicht bekannt. Die Strafvollstreckung verzögert sich dadurch um einige Monate. — Im Wartesaat 4. Klasse des Hauptbahnhofes zu Essen hat ein Bursche einen Dreher auS Lochum, der ihn versehentlich angestoßen hatte, erstochen Der Täter entkam unbekannt. — Der Wiederaufbau der Stadt San Franzisko vollzieht sich trotz Mangels an Arbeitern in schneller Weise. Zahlreiche Gebäude sind bereits wieder aufgeführt. Die industriellen Unternehmer begeben sich nach vielen Stationen oberhalb San Franziskos, um dort cintreffende Arbeitswillige nach San Franzisko zu ziehen.
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