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Apfelringe Bohrnpsel Apscischnitzel
FrnnzöWc Birnen Enlisornische Birnen Snselrosinen
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Loneenrn-Feigen Borhennx-Pflnnmen
Delikalehbohnen Zuckerlinsen HeUerlinsen
Geschälte Erbsen „
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Lich, den 8. März 1906. 1516j Ferd. Zimmer.
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Gießen, am 7. Marz 1906.
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Gießen, am 7. März 1906.
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Dienstag, den 13. März l. I., kommen aus verschiedenen Distrikten des Grünberger Stadtwaldcs zur Ver
steigerung:
Stämme: 1
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Bekanntmachung.
AuS der Julins und Minna KohlermannS-Stiftung find »ie Zmfen vom 1. April 1905 bt-3 3L Dtärz 1906 mit 175 Mark zu gleichen Teilen an einen unbescholtenen, hilfsbedürftigen, geborenen Gießener Bürger (Witwer) und die Witwe eines solchen (geborene Gießeneritl bevorzugt) am 1. April d. Js. zu vergeben.
Meldungen unter Vorlage der erforderlichen Ausweise nimmt bis 15. März 1906 das Armenamt, Neuen Bäue 25, Zimmer
Heute von 4 Uhr ab: lB®/£ Rindfleisch 58 Pfg.
Bekanntmachung,
betreffend: Die Heichelheim'sche Stiftung.
Aus obiger Stillung werden am 19. Juni d. Js. die halbjährigen Zinsen mit 525 Mark an eure in Gießen wohnhafte, würdige und bedürftige israelitische Familie oder Person vergeben. — Anmeldungen werden bis 1. April auf unserem Geschäilszimmer, Neuen Bäue 25, entgegen genommen.
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Nutzreiser: 2OO Rm. Fichte in ganzer Länge, zu Leiter- bäumen und Baumpfählcn usw. geeignet.
Die Versteigerung beginnt vormittags 10 Uhr im Rathaussaale dahier.
Forstwart Büttel erteilt auf Verlangen nähere Auskunft.
Grünbccg, am 28. Februar 1906. c’/8
Großherzogliche Bürgermeisterei Grünberg.
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—nach Vorscünlt des
"I deutschen Arzneibuches, I BB garantiert rein, emptiehli Adolf Bieler, Viktor ia-I>rog<‘rie,
Marktstrasse 5. 88
Bekanntmachung. B’A
Die diesjährige Pferdemufterung für die Pferde der Stadt Gießen findet auf dem Trieb (Exerzierplatz) statt, und zwar:
1. Montag, den 26. Marz, vormittags 10y4 Uhr, von den Besitzern, deren Namen mit den Buchstaben A—K beginnen und den Besitzern der Gemarkung Schiffcnbcrg;
2. Donnerstag, den 29. März, vormittags 9s/i Uhr, " von den Besitzern, deren Namen mit den Buchstaben L—Z beginnen.
Seher Pfetdebesitzer ist verpflichtet, seine sämtlichen Pferde zur Musterung zu gefierten mit Ausnahme:
<l feer unter 4 Jahre alten Pferde,
b. her Ö engste, , ...
c her Stuten, die entweder hochtragend find oder noch nicht
‘ länger als 14 Tage abgefohlt haben (als hochtragend find Stuten zu betrachten, deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten ist),
d der Vollblutstuten, die im Allgemeinen deutschen Gestut- ' buch oder den hierzu gehörigen offiziellen — vom Unwn-
Huh geführten — Listen eingetragen und von einem Voll- bluchengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des
e. btt Werbt, welche auf beiden Augen blind sind,
f. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag ar-
a der Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marschsähig sind oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen (in diesen Fällen ist tierärztliches Zeugnis vvrzulegen),
h. der Pferde, welche bei einer früheren Pferdemusterung als ‘ dauernd kriegsckiibrauchbar bezeichnet worden sind, i, der Pferde unter 1,50 Meter Bandmaß.
Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen:
a. die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehalteiieii Pferde,
b. Beamte im Reichs- oder Staatsdienst hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sonne Äerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes am Tag der Musterung unbedingt notwendigen Pferde,
e. die Posthalter hinsichtlich berjenxgen Pserdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß.
Pferdehändler sind von der Vorführung ihrer Pferde nicht
befreit.
Unter besonderen Umständen, namentlich in dringenden Fällen kann Grvßh. Krcksamt Gießen Befreiung von der Vorführung eintretcn lassen. .
Wir fordern hiernach sämtliche Pserdebefitzer hiesiger Stadt aus, ihre Pferde in dem angegebenen Termin vvrzuführen, bezw. vorsuhren zu lassen und zu dieseni Zwecke eine halbe Stunde vor Beginn der Musterung zur Stelle zu sein.
Die Pferde sind gezäumt, im übrigen aber ohne Geschirr vvr- ^Pstrdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe bis zu 150 Mark zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde Vvr- genommen wird.
Das SSoriübten der Pferde durch Kinder oder durch alte, gebrechliche Leute ist verboten. _ _
Insoweit bis zum Musterungstermin Veränderungen rm Merdebestand durch Zu- oder Abgang ein treten, hat der betreffende Pferdebcfitzet hiervon sofort auf dem Bürgermeisterei-Bureau
Bekanntmachung.
In unser Handelsregister Abt. A wurde eingetragen bezüglich der Firma Earl Gerbode zu Gießen: Den Kaufleuten Johannes Karl Müller und 9Ubcrt C. Carstanien, beide zu Gießen, istEinzelprokura erteilt.
Gießen, den 2. März 1906.
Eroßh. Amtsgericht. |B\
Versteigerung.
Freitag den 16. März l. I., nachm. 8 Uhr, sollen im stadt. Pfandlokale, Seltersweg 11 dahier die wegen rückständiger OrtS- krankenkaffebeiträge pro November 05 gepfändeten Gegenstände : Schreibtische, Soia, Schränke, 30 m Gartenschlauch, 1 Klavier, Pferde und Wagen versteigert werden. 1539
G e m m e ck e r, Pfandmefiier
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Derbstangcn: 7 Fichte II. Kl


