Ausgabe 
3.5.1905 Zweites Blatt
 
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zeichnung sind danach die preußische Staats- oder die elsaß- lothringische Landesangchörigkeit, eine vierzigjährige tadellose Dienstzeit in derselben Familie oder auf derselben Dienststelle und drittens eine einigermaßen gesicherter Lebensunterhalt für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses, letz­teres, weil es wünschenswert erscheint, daß Personen, die nut einer derartigen sichtbar zu tragenden Aus­zeichnung bedacht worden sind, nicht der öffentlichen Armenpflege anheimfallen. Ist dies zu befürchten, so Tann an Stelle des Kreuzes ein entsprechendes Geldgeschenk gegeben werden. Wenn das Dienstverhältnis ganz kurze Zeit wor Vollendung des vierzigjährigen Zeitabschnittes ohne Ver- lschulden de§ Dienstboten endet, so kann ein geistliches Buch mit eigenhändiger Inschrift der Kaiserin, bei nichtchristlichen Personen eine Brosche gegeben werden. Das Kreuz kann auch Tagelöhnerfrauen, Portierfrauen usw. verliehen werden, vorausgesetzt, daß sie volle 40 Jahre Dienste Haus- oder landwirtschaftlicher Natur auf derselben Stelle geleistet haben; industrielle Arbeiterinnen erhalten dagegen eine Brosche.

DerReichsanz." veröffentlicht die Verleihung der Brillanten zum schwarzen Adlerorden an Generaloberst von Wittich.

DieNordd. Allg. Ztg." erklärt offiziös gegenüber einer Blättermeldung, daß die Reichsfinanzreform bisher nur in vorläufigen Grundzügen erörtert ist und weder über hie Reform im ganzen noch über einzelne Steuerprojekte Be- schlüffe gefaßt sind.

Posen, 2. Mai. Nach Art des deutschen Ostmarken- Vereins wurde hier ein polnischer Ostmarken-Verein zum Schutze der wirtschaftlichen und bürgerlichen Interessen -er Polen neu gegründet. Zum Vorsitzenden wurde das Herrenhausmitglied Koscielski gewählt.

Weimar, 2. Mai. Der Großherzog hat zum Ge­dächtnis weiland der Großherzogin Caroline 100 000 Mark für die Errichtung eines Siechen- und Blöden hei ms und ferner für die Großh. Musikschule in Weimar 15000 Mark ausgesetzt.

Aus Stadl und Laad.

Gießen, 3. Mai 1905.

** Personalien. Am 29. April ds. Js. wurde der Gerichtsvollzieher Bredow in Beerfelden aus dem Dienste entlasten. Am 29. April wurden die Forstakzessisten Blitz aus Lengfeld und Milbrand aus Darmstadt zu Forst- assefforen ernannt.

** Schillerspende für Volksbildungszwecke. Der Rhein-Mainische Verband für Volksvorlesungen und ver­wandte Bestrebungen (Sitz: Frankfurt a. M.) veranstaltet die Sammlung eine Schillerspende für Zwecke der Volksbildung in den Rhein-Main-Landen (Hessen, Nassau und angrenzenden Gebieten). Aus dem Ertrag der Sammlungen sollen Volks­bibliotheken gegründet, gemeinverständliche Vortrags­veranstaltungen eingeführt und alle auf Hebung unserer Volkskultur gerichteten Bestrebungen gefördert werden. In dem bez. Aufruf heißt es u. a.:

Teuere Volksgenossen, ehrt den großen Toten, indem ihr euch besonders^ herzlich der Mitlebenden erinnert, und legt eine iGafre für unsere Zwecke nieder als einmaligen Beitrag zur ^chillerfpende, die uns in den Stand setzen soll, auch den dürftig­stem weit ab vom Verkehr liegenden Gegenden des heimatlichen Gebietes die Segnungen deutscher Geisteskultur zu vermitteln!

Wir wollen durch 'Volksvorlesungen, Förderung des Volks- oibliothekswesens, Veredelung der Volksunterhaltung, Volkskunst- Pflege, heimatkundliche Führungen und Beratung in allen Fragen |be§ Bildungswesen denjenigen Bevölkerungskreisen, denen durch ihre soziale Lage ober durch örtliche Entfernung von den Mittel­punkten des geistigen Lebens der Mitgenuß der höheren Kultur­güter unmöglich oder erschwert ist, die Pflege geistiger Interessen und die Freude an künstlerischen Darbietungen ermöglichen.

Wohlan! öffnet Herz und Hand, um ein Werk zu schaffen, das dauernden Segen weithin ausstreue im Geiste unseres Dichters!

Beiträge zur Schillerspende nimmt Herr Charles 2. Hallgarten in Frankfurt a. M., Neue Mainzerstraße 74, sowie die Expedition d. Bl. entgegen.

** Ein glück licher Sturz. Nm Samstag stürzte ein an der Hinterfront des Restaurants Rvl>at mit einer Reparatur beschäftigter Spengler aus der Höhe der drei iEtagen hinab; er siel durch das Glasdach der am Hause stehenden Gartenhalle und stand, ohne Schaden genommen in haben, vom Erdboden wieder auf. Dem erschreckt hinzu- springenden Besitzer des Hauses gegenüber erklärte oer Mann mit aller Ruhe:Das war aber ein glücklicher Fall, den mir mal einer nachmachen soll."

Z Sichenhausen, 1. Mai. Die heutige im hiesigen Gemeindewalde stattgehabte Brenn- und 9t utz Holz- Versteigerung ergab ziemlich hohe Preise. Fichtenschicht­haufen zirka 9 Meter lang kosteten durchschnittlich 58 Mk., Lattenholz von 4 Meter Länge 19 Mk., solches 6 Meter lang 40 Mk., Fichten-Stammholz 16 Mk. pro Festmeter, Buchen- Scheitholz 1. Klasse 6 Mk., Fichten-Relsig 2 Mk. pro Raummeter.

vermischtes.

Ein Dreimillionen bau auf Babelsberg. Der Erweiterungsbau von Schloß Babelsberg bei Potsdam, wo das kronprinztiche Ehepaar nach einigen Jahren Wohnung nehmen soll, ist mit rund drei Millionen Mark veranschlagt. Die Summe wird größtenteils aus der Scha­tulle des Kaisers gezahlt werden, da dieser der eigentliche Besitzer des Schlosses und Parkes von Babelsberg ist. Das einstige Tuskulum Kaiser Wilhelms I. ist nicht Eigentum der Krone, sondern es wurde der einzigen Tochter des alten Kaisers, der Großherzogin von Baden, als Privatbesitz ver­macht. Diese hat mehrere Jahre in Babelsberg die Eigen­tumsrechte ausgeübt, dann aber Schloß und Park wegen der hohen Unterhaltungskosten an Kaiser Wilhelm II. abgetreten. Dieser wird nun den Erweiterungsbau ausführen lassm, weil die Räume, die Kaiser Wilhelm I. bewohnt hat, nach wie vor unbenutzt bleiben sollen. Der Bau soll sich an den

Hühnerhof anlehnen und umfangreicher werden, als das jetzige Schloß Babelsberg ist.

* Kleine Tageschronik. In München erschoß sich geuhttnrt Friedrich Frhr. v. Feilitzsch vom 1. Feldartillerie- Revimsnt, ein Neffe des Staatsministers v. Feilitzsch, infolge seu einiger Zeit bei ihm eingetretencr nervöser Ueberreizung. (__ Reu o lstenha nsen frei Esene lOstfriesland) wurde

die alleinst^enve 60 jährige Witwe Jsebrands mit durchschnittenem Latte aujsefiuibnt LnM^vPur (Ungarn- c r s ch o b der w den Advokaten Alerandcr Szücz, well bieier ^führ^8 Hatte. D-r M"rbcr

ist ffüchtig. Aus Verzweiflung über seine trostlose Lage hat sich, der 20 fahrige Student Werner Sieglin, der Sohn eines llni- versitätsprofessors, in seiner Wohnung in Eharlottenfrurg erschossen. Wie aus Wilfrurton im amerikanischen Staate Ollahoma gemeldet wird, hat sich auf einer der Missuri-Kansas und Texas Coal Company gehörigen Grube eine Explosion ereignet, wobei 13 Personen g e t ö te t wurden.

Ein ncner Mordprozeß.

München, 1. Mai.

Ein interessantes Gegenstück zu d'm soeben beendeten Mord- Prozeß gegen das Ehepaar Klein in Wien bildet die Raufrmord- sache des Ehepaares Hüber in München, das sich heute unter der Anllage der gemeinschaftlichen Tötung und Beraubung der Münchener Kellnerin Kreszens, genanntCenta" Falch, vor dem hiesigen Schwurgericht zu verantworten hat. Nicht nur, daß hier wie dort ein Ehepaar unter der Anschuldigung des schwersten Verbrechens steht, das das Strafgesetzbuch kennt. Mich im vorliegenden Falle ist das Weib offenbar die treibende Kraft zu der grauenhaften Tat gewesen, wurde eine Schäferstunde vorgespiegelt, um das Opfer desto sicherer in daZ Verderben zu locken, und schließlich die Beiseite­schaffung des Leichnams 'in der gleichen Weise vorgenommen, indem durch seine Verpackung in eine Kiste die Spuren des Ver­brechens nach Möglichkeit zu verwischen gesucht wurden. Und hier wie frort entfloh schließlich das Mörderpaar, von Grauen gepackt, um am Ende durch einen blinden Zufall, im vorliegmden Falle durch ein aus dem Eisenbahnzuge geworfenes steitungs- blatt, der Gerechtigkeit in die Arme geliefert zu werden. Nur in einem Punkte unterscheidet sich der heutige Prozeß von der Wiener Mordsache und erhält damit noch eine wesentlich inter­essantere und spannendere Seite: Im Klein-Prozeß lag ein den Sachverhalt einigermaßen klärendes Eingeständnis der Tat vor, während die Angeklagten in dem heutigen Prozeß hartnäckig geleugnet haben und die Geschworenen es daher mit einem reinen Infrizienprozeß zu tun haben werden, wenn die Angeklagten sich nicht noch während free Verhandlung zu einem Geständnis herbeilassen.

Ter Ehemann Johann Huber, der gegenwärtig im 36. Lebensjahre steht, ist ein großer, sehr kräftig gebauter hübscher blondhaariger Mann mit einem ins Rötliche schimmernden starken Schnurrbart und gesundem vollen Gesicht. Er spricht ebenso wie seine Frau den oberöstreickmchen Dialekt. Frau Huber, die mit Vornamen Barbara heißt, sicb jedoch Betth nennen läßt, steht im 32. Lebensjahre und ist von kleiner, zierlicher Gestalt. Ihr ziemlich hübsches zigeunerhaftes Gesicht siebt blaß und afrge- magert aus. Das schwärzliche Haar ist sorgfältig frisiert. Die Eheleute tragen die Kleidung, in der sie seinerzeit auf ihrer Flucht in der Nälw Berkins verhaftet wurden. Johann Huber ist der Reihe nach Tagelöhner, Korbflechter, Rohrdeckenmacher, Gastwirt und Braumeister gewesen, als welcher er zuletzt auf seiner Flucht in Woldenburg in der Mark und in Berlin tätig war. Frau Huber war solange ihr Mann keine Arbeit hatte, als Aushilfs- kellnerin tätig, zuletzt in der Wald-Restauration Holzapfelkrent bei München, in frer auch die ermordete Kellnerin Centa Falch bedienstet war.

Die Kellnerin Centa Falch war bis 541m 15. August v. I., vierzehn Tage vor ihrem Tode, in Wasserburg am Inn in Stellung und hatte ihren Dienst in Holzapfelkrent erst am 20. August angetreten. Sie soll ein lustiges, etwas leichtsinniges Mädchen gewesen sein, das viele Herrenbekanntschaften unterhielt und namentlich in den Kreisen der Geschäftsreisenden viele Freunde hatte. Mit der Ehefrau Huber, die gleich ihr in der Wald-Restauration Holzapfelkrent tätig war, hat sie demnach nur zehn Tage hindurch Verkehr unterhalten können, der jedoch von der Angeklagten in Abrede gestellt wird. Nach der Annahme der Anklagefrehörde hat Frau Huber zufällig Eftiblick in die Ver- mögensverhältnisse des Mädchens erhalten und darauf hin ihren Mann angestiftet, gemeinsam mit ihr den Mord und den Raub auszuführen. Man vermutet, daß Huber derjenige unbekannte Mann gewesen ist, der die Falch mehrfach so auch für den Ltfrend des 31. August, brieflich zu einem Rendezvous bestellt und sie dann in seine Wohnung gelockt hat, wo das anscheinend eingeschlafene Mädchen zunächst mit einer Serviette gewürgt und dann durch zahlreiche Messerstiche in Ohr, Wangen und Hals getötet wurde.

Zunächst erfolgte die Vernehmung der angellagten Frau Hufrer. Sie trägt den mit Straußenfedern gezierten eleganten Hut der Ermordeten, um den sie einen weißen Seidenschleier ge­schlungen hat. Aus die Frage des Vorsitzenden, ob sie sich schuldig bekenne, erwidert sie mit leiser Stimme:Ich bin unschul­dig, ich weiß nichts von der Sache." Vors.: Was wissen Sie von der Centa Falch? Angell.: Sie war ebenfalls Aushilfs­kellnerin in frer Waldwirtschaft Holzapfelkrent. Ich habe aber weiter nichts mit frer Falch zu tun gehabt, als daß ich ab und zu mit ihr sprach. Vors.: Wußten Sie, daß die Falch einen Hundertmarkschein immer in der Tasche trug? Angell.: Ja, das ist richtig. Vors.: Sie sollen auch "gewußt haben, daß die Falch einige Ersparnisse hatte? Angell.: Auch "das mag richtig sein. Vors.: Außerdem soll die Falch eine Kette getragen haben, die Ihnen sehr gefallen hat? Angell.: Das mag wohl sein. Vors.: Es soll anch unter den Mädchen viel getuschelt worden sein, daß Centa Falch es viel mit Männerm halte und daß sie jeden Tag einen andern hochzunehmen verstanden habe? Angekl.: Ja, so etwas wurde geredet. Der Vorsitzende halt der Angeklag­ten nun weiter vor, daß ihr Mann fast jeden Tag in die Wirt­schaft gekommen sei und dann Vier für die Falch bezahlt habe. Nach dem Morde fei er jedoch nicht mehr erschienen. Vors.: Sie haben schließlich die Falch wegen gewerbsmäßiger Unzucht bei frer Sittenpolizei denunziert? Angell.: Ja, ich war unglücllich verheiratet, und ich sagte mir, sie solle nicht noch, mehr Ehen zerstören. Vors.: Es ist merkwürdig, daß Sie diese Anzeige erstatteten, obwohl Sie wußten, daß das Mädchen zwei Tage später die Stelle in Holzapfellreut aufgeben und nach 'Gnfrorf_ an der östreichischen Grenze übersiedeln wollte. Weiter wird fest- gestellt, daß die Angellagte fron andern Mädchen erzählt hat, ihr Mann wäre nach Berlin gereist, obwohl er zu jener Zeit, also am 1. September noch in München war. Sodann wurden die Vorgänge am 31. August erörtert. Die Angeklagte will an diesem Tage in München gewesen und auf der Rückfahrt an der Trambahn-Haltestelle in Holzapfelkrent von einem unbekannten Manne angesprochen worden sein, der ihr einen Brief an die Falch mitgegeben habe. iDer unbekannte Mann soll-der Ehemann frer Huber gewesen sein.) Die Angeklagte schildert dann ausführ­lich, wie sie der Falch "den Brief übergeben hat und diese ihr gesagt habe, es handle sich 'um ein Stelldichein.

U. ig. wurde die Angellagte über die Anschaffung des Wagens vernommen, auf dem die Leiche frer ermordeten Centa Falch "in den Sendlinger Wald gefahren worden sein soll. Sie gibt an, daß sie diesen Wagen nur gekauft hat, um das Geschirr nach Hause zu holen, das sie von ihrer Zeit als Kantinenwirtin her noch im Hause ihrer Eltern stehen hatte. Vors.: Ist es richtig, daß Sie den Zigarrenhändler Engel ver­dächtigten, sodaß er schließlich verhaftet wurde? Angekl.: Ja. Vors.: Aber von dem angeblichen Unbekannten und freut Briest haben Sie dem Beamten kein Wort gesagt? Angell., zögernd: Nein. Vors.: Nachdem Engel aus der Haft entlassen worden war, kam abermals ein Beamter zu Ihnen, frer Sie zur Wache bestellte. Diesem haben Sie zuerst etwas von dem Briefe gesagt. Die An­geklagte gibt dies als richtig zu. Vors.: Weshalb telegraphierten Sie nun sofort, nachdem der Beamte bei Ihnen war, an Ihren Manu nach Woldenberg, und weshalb fuhren Sie noch an dem­selben Abend nach Berlin? Angell.: Weil man mir gesagt hatte, daß mein Mann krank geworden sei. Vors.: Wer sagte Ihnen denn das? Angekl.: Das weiß ich nicht mehr. Vorst: Also Sie find ohne jeden Grund nach Berlin gefahren? Angekl. schweigt. Der Vorsistende stellt darauf fest, daß sich frtc beiden Angellagten in Berlin auf dem Anhalter Bahnhof getroffen haben, von wo sie dann weiter sich in die Vororte begaben, um frort gemeinsam Arbeit zu nehmen.

Vors.: Am 10. September, abends 6 Uhr 30 Mm., sandten Sie folgendes Telegramm:Bitte sofort Antwort, ob vor­mittag T-le?ramm ^halten." W die Sache war Ihnen so

dringend, daß Sieian einem Tage zweimal an Ihren Gatten tele- gravhierten, und da wollen Sie absolut nicht mehr wissen, um was es sich damals gehandelt habe. Angell.: Nein. Von.: Am 12. September nachmittags waren Kriminalbeamte bei Ihnen gewesen und daraus erklärt sich wohl Ihre plötzliche Abreise. Angell, schweigt. Vors.: Sie telegraphierten dann an diesem Tage an Ihren Mann nach Woldenberg, daß Sie am andern Morgen in Berlin ankämen. Das Telegramm war dringend auf- gegeben. Das erscheint doch alles einigermaßen auffallend, noch dazu, weil Sie Ihren Mann durch diese Depesche aus eine, sicheren Arbeitsstelle herausholten. Außerdem soll er ja kraul gewesen fein. Ist es nun richtig, daß Sie am nächsten Tage srük mit Ihrem Manne in Berlin auf dem Anhalter , Bahnhof zu- sammentrafen und dann nach Schmargendorf hmausgmgen? Ang.: Ja. Vors.: Sie werden doch nicht bestreiten wollen, daß Su sich hierbei einen falschen Namen beilegten und daß Sie beid die entsprechend falschen Papiere frei sich führten. Angell.: Nein. Der Vorsitzende erörtert weiter, daß das Ehepaar Huber sich am 14. September unter falschem Namen, zunächst frei einem Steinträger in Schmargendorf und daraufhin in, Charlottenburg in der Kauer straße 10 ein gemietet hatte. Die weitere Ver­handlung wurde vertagt.

ÄrrisÄtslLal.

Ti. Gießen, 2. Mai. Tie Straikammer verurteilte heutd den Weißbinfrergehülsen Leovold P. aus Dorheim wegen schweren D i e b st a h l s zu 2 Moimte Gefängnis. Er hatte sich nachts auf fr en Speicher eines Landwirts geschlichen, wo er das Schloß von dem Taubeisichlag zwängte und eine Anzahl Tauben entwendete, stugend und seitherige gute Führung wurden ftrnfmilbernfr in Betracht gezogen. Der SattlerleHrliug Peter F. von Groß-Felda war wegen i a h r l ä s s i g e r B r a u fr st i s t u n g augeklagt. Eines Nlorgens werkte sein Ateister in der Decke frer Werkstätte die md Cement verschallt ist, Feuer. Es wurde angenommen, daß der Junge, welcher Abeufrs zuvor allein in der Werkstätte gearbeitet hatte, die Lampe zu nahe an die Decke gebracht habe und daß dadurch das Feuer enlstanden sei. Tas Gericht hielt nicht für erwiesen, daß fror Brand, frer übrigens nur eineu Schaden von etwa 10 Mk. anrichtete, auf das Verhallen des Angeklagten zurück- zuführen sei, weshalb es Freisprechung eintreten ließ. Wegen Vergehens gegen fr i c Konkursordnung wurde der Fabrikant Eugen H. von Rödgen bei Bad-Nauhenn zu 10 Mk. Geldstrafe verurteilt. Er betrieb eine Fabrik chemischer Produkte mit einem ungefähren jährlichen Umsätze von 50 000 Mk. und war im Handelsregister eingetragen. Hiermit war er ats Vollkauimann anznieheu, der verpflichtet ist, Bilanz zu ziehen. Bei Ausbruch des ftoiifurfcS stellte es sich heraus, daß er dieser Verpflichtung md)t nachgekommen war, was die Anklage zur Folge hatte. Die mäßige Strafe mürbe bnuüt begrünbet, baß H. nie leichtsinnig gewirtschaftet hat und bestrebt war, sich hoch zu halten. Ter Backsteiumacher Gustav M. von Ober-Lais wurde wegen widernatürlicher Unzucht zu 2 Mouate Gefängnis verurteilt. M. ist nach fach- verstäudigem Gutachten ein geistig mhibcrroertiger Mensch. Er hatte sich im Februar in der Wetterau obdachlos umhergetrieben. Wegen Verbrechens wider die Sittlichkeit hatten sich 3 junge Burschen int Alter von 17 Jghren aus Ilbeshausen vor der Strafkammer zu verantivortem Rach beendeter S p i n n st u b e hatten sich die Bnrschen auf der Dorfstraße über ein Mädchen hergemacht, und nach der Ansicht des Staatsanwalts war nach der BeweiSatlfnabme der Versuch au dem Verbrechen aus § 175 Ziffer 3 des St. G. B. gegeben. Mit Rücksicht auf die Jugend der Angeklagten und deren Unbestrgftheit beantragte der Ankläger unter Zubilliauug mildernder Umstände, 2 der Angeklagten mit je 1 Woche Gefängnis zu bestrafen, den brüten Burschen aber, bet bas Mäbchen nur am Arm gefaßt hatte, freizusprechen. Die Strafkammer war bet Ansicht, es haubele sich bei ben An­geklagten um tätliche Beleidigung doch sei ihre Handlmtgswerse recht roh gewesen, iveßhalb für jeden auf 1 Woche Gefängnis zu erkenneit sei. Ter dritte Altgeklagte wurde freigesprochen.

Leipzig, 1. Mai. Vom Landgericht Gießen ist am 19. August v. I. der 9( r 31 Dr. Karl Metzner wegen Verführung eines noch nicht 15 Jahre alten Mädchens, welches er wegen einer Fußverletznng behandelt hatte, zu Gefängnis uerurteüt worden. Seine Rev i s i 0 n wurde freute vom Reichsgericht als unbegründet verworfen.

Kandek rrvd Hrerkelir. WolLswirtschast.

Berliner Börse vom 2. Mai 1905.

(Mitgeteilt von der Bank für Handel und Industrie, Gießenp Privat-Diskont 21/4 Prozent.

Altfangs- tu Schlußkurse.

Oest. Kredit ....

209.25

209.00

Deutsche Bank

239.50

239.37

Darmstädter Bank

142.00

142.00

Bochumer Gitß .

249.50

249.25

Harpener Bergbau

217.80

218.25

Tendenz:

fest.

Japanische Rente. An der Londoner Börse hat e§ einiges Aussehett erregt, daß die japanische FinanzverMaltting ganz im Gegensatz zu ihrer ftüheren Haltung die Stützung ihrer Rentm vollständig aufgegeben hat. Vielfach wird geglaubt, daß alle, selbst die vorjährige.6 proz. japanische Anleihe jetzt noch nicht ganz nntergebracht sind. ^Den vielen Subskribenten der neuesten japanischen Anleihe in Suddentschland und in Ham­burg wird diese Nachricht sicher leine besondere Freude machen.

Uefrer die träge Bewegung der deutschen Staatspapiere und ihren Riickgang bei der geringsten Ver- flanung auf oftmals ganz fernab liegenden Gebieten, haben wir schon so viel geschrieben, daß es allmählich "recht schwer wird, neue Gründe an zu geben. Ein Finanzblatt meint, daß einen wesent­lichen Grund für die traurige Schwäche der Mangel eines kauf­kräftigen Mittelstandes bildet, wie er in Frankreich so erheblich zur Festigkeit der Rente beiträgt. Gerade in diesen Kreisen sind in Deutschland die ?tusgaben dank den Kultursortschritten, den vermehrten und verfeinerten Verkehrsmittel, sowie dem er­höhten Gewicht, daS man auf die Pflege der Gesundheitseinricht­ungen legt, gewachsen, nicht aber .die Erträgnisse. Die deutschen Staaten, die noch 4 proz. Titel haben, wie Bahern, Hessen-Darm­stadt und Hamburg solltest es sich wohl überlegen, den Umlauf ehe sie die Besitzer durch eine Kündigung in dem Augenblick, tit front eine solche gesetzlich zulässig ist, wieder herausscheuchen. Uebrigenß ist bei dem Rückgang der 3 proz. Anleihe doch noch darauf aufmerksam zu ntachen, daß anläßlich der Emission, der 31/2 Proz. Deutschen Reichsanleihe 3 proz. Anleihen in Er­wartung einer Steigerung von der Spekulation in ziemlich er* heblicken Posten gekauft wurden. Ms diese Hoffnung aber nichtz in Erfüllung ging, wurden die spekulativen Engagements gelöst..

Die Frankfurter Wäschefabriken Gebr. Greif! und Betty Schnadig befinden sich mit 278000 Mark Vor-» Kindlichkeiten in Zahlungsschwierigkeiten.

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