155. Jahrg.
Nr.Sl
*s* Bedfl» Ni Uxm>eiitim«ncude«L « Laa«*.
Nrdaktt«. ttyxMttxm u. tDtudteret: SchEr.I^ URtM. ÄA^et»« «U&m
schräntter Herrscher. (Heiterkeit.)
Parlamentarische Vertzandlungen. »achdruä -H-- V,ret«baru»-s r-'cht g»ft»ttst. Deutscher Weichstag.
126. Sitzung vom 24. Januar.
lebt hat. (Hörti hört!) ES ist in bet Debatte feine entgegen- gesetzte Auffassung zu Tage getreten.
Also auch die Konservativen und das Zentrum Knuten es durchaus als notwendig an, das; eine Blenderung ber Mecklenburg gischen Verfaßung absolut notwendig sei. Ter Bundesrat belcha - tigte sich wiederholt nut dem Antrags betr. die erwähnte Änderung der Reichsverfassuna. Gegen wenige! Kimmenbeschloß er. 'hn ab zulehnen, aber in der Sitzung vom Oktober 1875 b.Moh er ferner,
„die Erwartung auszusprechen, es werde den weSlenburgi- sthcn Negierungen gelingen, eine Änderung der^ bestehendes Verfassung mit dem mecklenburgischen Landtag zu v^reinoar.i.
Wenig- Sifemg-n darauf erklärt- der mecklenburgisch- Be- vollmächtigte zum Bundesrat:
„Die mecklenburgischen Regierungen erklären sich mit her vom Bundesrat ausgesprochenen Erwartung vollkommen. etnvcr standen. (Hört! hört!), und wenn auch augenblicklich em Umstand in den Verhandlungen eingetreten ist,, sowerden st- thre Bemühungen fortsetzen, in der Hoffnung, schließlich zu emem ge deihlichen Ziele zu gelangen."
kommen können.
Der mecklenburgische Landtag weist alle solche Wünsche Bevölkerung a limine zurück. So z, B. lautet ein Beschluß m Betreff von Petitionen wegen Einführung einer Verfassung m Mecklenburg:
„Die Herren habcn von den Anträn-" Kenntnis g-n-mmrN, seben sich iedoch nicht veranlaßt, denselben iiaher zu treten.
«stürmt Heiterkeit^ Tiefe öffentlichen sfnstände wirfen emm-nt nnf das wirtiebaftliche Leben zurück. umfem-hr als M-ckl-iibrirg das nm fck'wächsten bevölkerte bcutf»e L-md » W'r haben sE bare Flüsse, liegen an der See und haben trotzdem keine Jndusme, keinen eigentlichen Großhandel.
Der Verfassungsantrag wurde dan'.i noch mehrfach im Reichstag eingebracht. Es kam aber wiederholt nicht zur ^rhandlung, nnb das letzte Mal wurde er Dom R-nk'stane "bqelebntz « « ; nnfime der zwei djabre »on 1840 und 1850 mo wir da- fern'tri,w neNe Regime batten, ist nlio bei un8 dauernd die Imibtfenfe *c Bet feffnng in «eltunn geblieben. Diele verfallnnfl ist für bie betben Großherzogtümer gemeinsam; obwohl die,e, iedes für sich, sonst voll- kommen selbständig und souverän sind, werden die Angslsgenheiten beider Staaten in demselben Landtage erledigt. Den Hvnptnibal der Verfassung bildet das Eigentum an Grund und Boden. Außer dem landesherrlichen Eigentum kennen wir nur noch rttter,cvan- liches und städtisches. Ein bäuerliches Eigenti,m gibt eS bei uns überhaupt nickt (Hört, hört!) Die Bauern im Domamum und die wenig zahlreichen in der Ritterschair haben nur em Erbpamt- recht. Das Domanium umfaßt beinahe die Hälfte des ganzen Landes Es siebt im Eigentum des semeiligen Vandesherrn Jfnm ständischem Prinzip hat der Landesherr die Verpfichtung, heraus nicht nur die Kosten des großherzoglichen Haushalts, sondern auch die der ganzen Landesverwalti'ng zu bestreiten. Der Landesherr ist dafür aber auch vollkommen unbeschränkt im .^omonunn. Nwe mand in der Bevölkerung hat dort irgend ein polittstbes Recht, ^.er Landesherr ist dort absolut. Die Ritterschaft besteht ans den Besitzern der 1200 landtagsfähiaen Rittergüter. Es handelt stch UM 700 bis 800 Personen. Die Rittergüter geben von Hand zu panD. Riebt nur Mecklenburger kaufen sie an, sondern auch Angehörige anderer deutscher Staaten und selbst AiiSländer. Damst sind ste zur Teilnahme an der Gesetzgebung berechtigt, ^tlnonnie
ist also in Mecklenburg für Geld käuflich. (Hört, hort!) Der mecklenbiirgischen Bevölkerung stebt kein volitisckes Recht zu, aber der Fremde, der ins Land kommt und sich ein Rittergut kaust, bekommt es. (Hört, hört!) DaS Recht der Städte beruht auf der obrigkeitlichen Stellung des Magistrats. Die Bürgermeister gehen kraft eigenen Rechts, ohne irgendwelche Instruktionen einzuholen, zum Landtage. In manchen Städten werden die Bürgermeister gewählt und dann vom Laudesherrn bestätigt, in der großen Mehrzahl aber werden sie einfach vom Großherzog ernannt, sa daß ne sich dart gar nicht von landesherrlichen Beamten unterscheiden. Da tue Zahl'der Vertreter der Städte im Verhältnis zu den Rittergutsbesitzern sehr gering ist, so könnten sie natürlich stets von diesen überstimmt werden.' Wir haben die Jnstittttion der sog. itio m partes, d. h. jeder Teil bat das Recht, für sich zu beschließen, imd dann gehört zum Zustandekommen eines gültigen Beschlusses die Nebereinstimmung der beiden Stände. Die Kompetenz des mecklenburgischen Landtags erstreckt sich lediglich auf die Rechte und Pflichten der Stände. Außerdem unterscheiden wir noch sog. gleichgültige Sachen; so heiben auch die wichtigsten (Heiterkeit). allen diesen hat der Landesherr aber nur die Befugnis, den Rat der Stände einzuholen Der Landesherr ist also im Domanium absolut und in allen übrigen Landessachen, die sich als bennidere Rechte und Pflichten der Stände kennzeichnen, ist er ebenfalls völlig uneingr-
Kampfer pevfünficber Beftrninsi-, W-IÄ- bon ben Berechtigten mck Grund eigenen Rechts ausgeübt werben. Str k-nn-n
Verhältnis des Lnnbesberrn zur Gesamthelt der BeEe^ng^
Diese Zustände sind völlig unvereinbar mit den R^cht^nschau- imaen der Gegenwart. (Lebh. Zusttmmung.) Trotzdem stnd alle Aenderungsver?uche bisher an demwiderstand der, ^nde gescheitert. Unter ganzes öffentliches Leben leidet darunter. Zweifellos ist die Sache seit Begründung des Reiches viel besser geworden, da eine große Zahl von Angelegenheiten auf das Reich ubergegangen mb, aber in allen der Staatsgesetzgebung Unterstehenden Dngen st es beim alten geblieben. In betreff des b°heren SchulwesenS hat ein Tr. Schroeder eine Broschüre von sehr gehässigem ^one geschrieben, die viele Ucbertreibnnöen enthalt. Nichtig ist nur, M eine Anzahl kleiner Städte in Schwierigkeiten wegen der gesteigerten finanziellen Ansprüche der höheren Lehrer gekommen stnd. Mw haben in Mecklenburg viel zu viel höhere Schulen; '" Pommern femmf eine auf 50 000 Einwohner, in Mecklenburg schon auf f*,0 000, sie sind auch durchaus leistunasfäbig. Dagegen liesst das Volksschulwesen sehr stark im argen. Im Domanium, gems, aber m der Ritterschaft m es ganz traurig. Erst nach 20 -^sttahren kn»- kommt ein ritterschastlicher Lehrer Pension, und dann b^ttagt sie 450 Mark Jede öffentliche Versammliing bedarf in Mecklenburg der vorherige,i Genehmigung des großherzoglichen Mniist^stlmS. iMnrtenbe »eiterfefrj Und daß tmr bei unseren Sfenden fefe Verständnis für ein Vereins- und Versammlungsi eckst zu."warten haben, brauchen wir nicht erst zu betonen. Am Glanzen Lande gitzr es keine Stätte, wo Klagen und Beschwerden osfenttlch zvr Sprache
Zur Aenderuna der jetzigen Lage stibren nur zwei Wege. eine Weg ist der, daß die Sache im Lande selbst aelöst wird durch m,r6<inbhmgen Misckien der Regierung nnb ben Sil
Wen ist versnckit worden, der berstorbene 5anM6?rr ftriebrtch strant kmtte ben ernsten unb rebNAen WMen, dem Snnbe « ««• fefinng w geben, der Vers»« ist getoeUert nnb l-'n- Nachfefe« dosten ibn niststt wiederholt. Ohne eme Presswn von a sten ist al ° feine Autzsickt vorhanden, daß eS im vaiieb E qu einer Aend- rung der Verkastmia kommt. Der zweite Weg ist die HM- de» Neieste?. De? Rei.h hat zweifellos ein Interel,- daran, dah d<- mecklenhuraifchs Verfassnnn-lrmae enblt» gelost teiro. MB «n nähernd gleichartige bundesstaatliche !BerF«fiungen foWn (Sehr ridhffe!) stck habe davon abgesehen, den Antrag auf ^'nb-n-ng « VeichSversastnng stier nochmal? einqnbrmgen, weil erin btt M«? wartfeen ftnfemmeniehimg deSHnuse» feine «« «« * bat. Ich Habe ein-n anderen Weg gewählt Ich wünsche, daß ker Reichskanzler durch bundestteundliche Verhandlungen eine Etn Wirkung auf die Mecklenburger dafen auSubt. datz d e Verstau^ lunnen 'wischen der Regierung und den Standen E Ernst und Rachdruck wieder ailfgeuommen und zu Ende geführt werden. Gegen diesen Wea kann doch wohl ein Einwand von niemand er hoben werden. (Sehr richtig!) Kompetenzbedenken Wwn siegen nicht vor; ste können hiergegen garmcht erhoben werden, weil ia schon vor einer Reihe von Jahren der VunheSrat dies.n Wea betreten und ausdrücklich beschlosien Hot, die vorhrn genannte Erwartung auszusprechen. Hierin lag doch aud) eine fljmfie Wirkung auf die m-cklenburgische Regierung^ E n Kompetenzbedenken kann auch deshalb nicht vorliegen, weil sich die mecklen buraische Regierung mit dieser Einwirkung ausdrücklich> emver standen erklärt hat Ich hotte daher, daß von allen Selten deS Hauses anerkannt werden wöge, daß dieser Weg ^anz unh?- denklich gangbarer ist und daß der Neichskanzler ihn eimchlagen W Ich erinnere auch an die konfessionellen Beschwerden die d^s Zentrum leiner-.eU hier über Mecklenburg vorbrachte uno cm die Tatsache, daß auf Einwirkung des Reichskanzlers lese,n D- schwerden kurze Zeit darauf abgeholfen wurde. Ich erbitte heme vom Reichskanzler im Interesse der ganzen D-votterung nur dasselbe, wms er damals im Interesse der wenigen Katholiken des
Landes tat.
Ich bin eines der ältesten Mitglieder desRciehSiags. M g« aYg innner Mann hier ein mit der frohen Hoffnung rmd Auversicht. bnh M nrnnenrii brit- R-ick, auch Lickst und Luft -mlasi-n toerbe H eng?tS Xntfenb und mit ;4« « CtaMunbcrtt aufräume. 8» habe mim i-hwer Gn' chb Em Jahrzehnt »ach bein anbern ist WrflÄfl niX»
grau geworden, und noch immer hat stck) M . , . < geändert, noch immer sind die 8£
Daß ich es noch erleben mochte, mern Heimatland auS ven migma lichen Zuständen herauskommen und zu tvirklichen staafßrelMMn
sein Reckt auf eine zeitgemäße Verfassung zu teil Werde! L h„ lanoanMienber Wf«n. - ©änbeHaiUen auf ben Tribunen.,
fflräfibent Gras Ballestrem: Beifallsb-z-Ugungen durch Hanb«.
ntbic hat, so muß mau doch, wenn man an pol'ttsch verantwortliche Stelle steht solchen fragen kühl gegeimberstehen und sie ledig! ch prüfen an der Hand der Grundlagen, der wir hier unsere Existenz und Wirksamkeit verdanken, der Reichsverfassung. Der vellaut hat geglaubt, seinen Antrag auf den Präzedenzfall stutze zu können, daß der Reichskanzler in gewißen konfesfioneNen Fragei zwischen den beteiligten Faktoren vermittelt hat. ^Ei^e?fafsnng laß sich aber meines Erachtens aus Grund der 'Jit djuuerffl |und reAtfertigen und zwar auf Grund des Artikels 3, welcher von den staatsbürgerlichen Rechten der Deutschen spricht. <r^e
liegt cß mit dem Gegenstand der heutigen önterpeNatw - Di- deutsche ReichSverfassung erkennt auf Grund deö Art. < I y
Eine BeschlußfähiakeitSziffer eristiert für den Landtag nicht. Es ist gleickiaültig ob 700 anwesend sind oder ob 10 der Anwesenden entschftt n (Heiterkeit.) Jeder Gegenstand kann zu ieder Zeit und in jeher Sitzung verbandelt werden. Eine Tagesordnung erUticrt nicht, (Heiterkeit) eine Oleschäftsordnung gibt es nicht. (Große Heiterkeit.) Niemand weiß vorher was am nächsten Tage zur Verhandlung kommen wird. (Heiterkeit.) Es gibt keine Rednerliste, jeder kann reden, wenn es ihm Paßt und häufig reden viele zu gleicher Zeit. (Erneute Heiterkeit.) Heber eine einmal abgelehute Vorlage'saun in jeder Sitzung wieder verhandelt werden. (Fortgesetzte Heiterkeit.) Wenn eine Vorlage des Laudesherrn abgelehiit wird, 'dann brauchst her Landesherr bloß zu erklären, ich nehme Eueru ablehnenden Beschluß nicht an. dann wird in der nadüten Sitzung weiter abgestimmt und so weiter in infimtam, bis endlich so viele der Vorlage günstige Mitglieder vorhanden sind, daß sie Annahme findet. (Stürmische Heiterkeit.) Die Kosten der Staatsverwaltung hat eigentlich, wie schon gesagt, der Landesherr zu bestreiten, aber das hat sich doch nicht durchführen lassen. Es folgen Kolttributiouen, die alljährlich auf den Landtagen bewilligt werden. Außerdem gwt es eine große Anzahl einzelner Verträge über Zuschüße, bie den einzelnen Landesteileu gewährt werden. Diese Verträge werden sehr häufig beschlossen und aufgehoben, sodaß es schwer ist, den richtigen Blick über die Finanzen des Lundes zu aewumeu. Ein Staatshaushalt wird überhaupt nicht vorgelegt, (Große Hetterkelr) eine Rechuungsablage über die Eiunahinen und Ausgaben gwt es auch nicht. (Erneute Heiterkeit.) Fehlt Gold, so wendet such der Laiidesherr an die Stände und sucht sie zu überzeugen, daß c'M Zuschuß erforderlich sei. Aug-rnblicklich schweben auch sehr ernste Ver- hauhluligen über einen fotdien Pa11schalzuschuß, den die bishertg-.n Stände abgelehnt haben und der jetzt zum dritten Mate wieder- kommt Als wir 1874 hier verhandelten, da erklärte der damalige mecklenburgische Vundesbevollmächtigts v. Bülow, der Vater unsere^ Reichskanzlers: Die mecklenburgischeii Finanzen smd nicht ganz leicht zu verstehen, (Heiterkeit) das gebe ich zu. Er fiihrte aus, daß der Landesherr alle Ausgaben zu tragen habe und daß von den Ständen ein Zuschuß gegeben werde. Er sagte dann zuml Schluß. Ich gebe vollkommen zu, daß das mcht m-Kr, geht und die Abucht der Regierung ist auf ein budgetmäßiges Spstein geruchter, das die Vorlegung eines Staatshaushalts und einer Rechuungsablage be- Mnat (Hört hört!) Wir haben keinen allgemeinen Staatshaus- ba!?^ ebenso auch k-iu- astae.uei.ie Eiaa.Sfasfe lKW-eit.). Wir haben 3 Kassen: eine großherzog!iche, eine ständische und cme ge- mischte Sie stehen getrennt von kN.auder und können mitemanrur hroAeüiercn Ein einheitlicher Staatsftskus existiert Nicht, auch lerne | ^00^41 Staatsgewalt gibt eS. Wir kennen nur einen
1 Uhr, Das Haus ist s ch w a ch besetzt.
Am BundesratStisch: G r a f P o s a d o w s k y u. a.
Auf der Tagesordnung steht die Interpellation 28illÄr Reicvskanzler nicht dem vom Bundesräte m seiner Sitzung vom 26 Ottober 1875 gefaßten Beschlüße:
„die Erwartung auszusprechen, es werde den groß- berzoglich-mecklenburgischen Regierungen . gelmgen, eine Aenderung der bestehenden mecklenburgildieu Verfastun^ mit dem mecklenburgischen Landtage zu vereinbaren im Wege bundesfreundlicher Verhandlungen eine l§o g
neben da die großherzoglich mecklenburgischen ^^wrungen s länger als 24 Jahren feinen Versuch m*hr gemacht haben, der vom Bundesrate ausgesprochenen und von ihnen ausdruckl ) gebilligten Erwartung zu entsprechen.
Ans die »krage des P r ä s i d e n t e n , ob und wann der Reichskanzler dse Interpellation zu beantworten gedenke, erwidert
Staatssekretär Graf Pojadowsky: Ich bin bereit, die In er- werde Ihnen in großen Lügen rin Bild der öffentlichen Zustande Mecklenburgs entwersen. Es ^gt mtt dabei durchaus fern, mein eifleneS «aterimib, anjurn ich^durchaus Hauge, irgendwie herabzusetzeu. ^ie beiden Mecklenburg haben eine längst überlebte, mit den Segenwgrtigen Anschap- unnen in schreiendem Widerspruch stehende <$CA;
faßung. Die ganzen gegenwärtigen.^Lunsngen Zustande m Me lenburg sind zurückzuführen auf diese vng uckliche Ve aßung. Mecklenburg ist das einzige Land m Demichland, das. ke'ne t i - ititutionelle Verfaßung, ja überhaupt keine Verfassung vesttzt, denn toaS man mecklenburgische Verfassung W T"" «runbatfeb baÄ rine altitändiiche Oligarchie. Wir haben kein Grundgesetz, das Der Bevölkerung irgend ein politisches Recht an der ^etzgebung em- räumt. Wir haben nur einen alten prwatrechtlichen Vertrag
zwischen dem Landesherrn und den alten Standen: Rttterschatt und den Städten, welcher nur von $rioließten unt) ^^n ^er Städte bandelt und mir diesen aber nid) der VevöNerungpolittsche Rechte gewährt. In allen übrigen Staaten haben nach langen Kämpfen die Landesherren über die Landstande üest^gt und den Völkern konstttutionelle Verfassungen gegeben. Mecklenburg ist die Sache umgekehrt, hier haben die Stande über Landeshuren gesiegt und ihre Macht bi§ zum heutigen Tage sich bewahrt- Diese Rechte der Stande sind im Erbvergleid) von 1755 niedergelegt und dieser Erbvergleich bildet auch heute noch die Grundlage unserer Verfaßung. Der Erbvergleich wurde vom Kauer genehmigt, Wdatz beide Parteien gegen einander daraus Nagen können. , Mit der Auflösung des alten Deutschen Reiches wurde dann zwncken dem Landesherrn und den Ständen eine besondere Kompromißinstanz vereinbart zur Entscheidung von Streittgkeiten. Tie Bewegung von 1848 ergriff auch Mecklenburg. Im aiißervrdentlichen Landtage verzichteten die Stände damals auf ihre Privilegien und eS wurde im Jahre 1840 mit der Bevölkerung em Staatsgrundgesetz vereinbart, die Auflösung der alten Stände herbeigefuhrt aut Grund des neuen Staatsgnmdgesetzes eine Abgeordnetenkammer g' - wählt. Inzwischen war die reaktionäre Bewegung eingetreten. Un Teil der mecklenburgischen Ritterschaft protestierte gegen die W* lösuna der alten Stände und gegen dgs neue StaatSgrimdgcstetz^ Der Großherzog hlieb standhaft, der Bundestag aber entschied, dMl die Kläger rockst hätten und der Landesherr verpflichtet sei, die Sache vor die Kompromißinstanz zu bringen. Die Entscheidung mrier ging dahin, daß die Anflöstma der alten Stände uickstig imo daß ter Großherzog verpflichtet sei, sie wiederherznstellen. Die alten Stände wurden wieder einberufen, es folgten Verhandlungen über eine erweiterte Reform, sie führten gber nichts zum Ziele. Diese Verhandlungen wurden in den 70er Jahren wieder aufgenommen. 1874 logst die großherzogliche Regierung den Standen eine neue Vorlage vor, sie scheiterte an dem Widerspruch der Stande. 188. fanden dann weitere Verhandlungen zwischen den Kommissaren der Regierung und den Deputierten der Stände statt, aber auch ste führten zu keinem Resultat. Darum erließ im Mre 188Q Per Großherzog ein Rc?stt4pt an die Stände, worin er feststellto, daß bie Verhandlungen abgebrochen wurden, weil eine Hoffnung auf Einigung nicht vorhanden sei. Seitdem ruht die Sache. Es ist kein Versuch mehr gemacht, zu einer Reform zu gelangen.
Als das Deuttche Reich begründet war, versuchten bie mecklen- kmroischen Abgeordneten hiep im Reichstag, bie Reform per Verfassung durch die Hilfe des Reichs herbeizuführen. Die Berfammgen der Ernzelstaaten gehören an sich nicht zur Kompetenz des Reichs. Es mußte also eine Aenderung der Reichsverfassung erfolgen. Die Mecklenburger beantragten deshalb, dem Artikel 3 einen Zusatz zu geben des Inhalts:
„In jedem Bimdesstgat mich eine au§ Wahlen der BcvA- kerung horvorgegangene Vertretung bestehen, deren Zusttmmung zu jedem Landesgesetz und zur Feststellung des Staatshaushaltsetats erforderlich ist."
Dieser Antrag wurde 1871, 1878 unb 1874 vom Reichstage mit großer Majorität angenommen. Von unserer Seite traten für ihn mit Wärme ein die Abgg. Bennigsen, Miguel und Treitschke, vom Zentrum Peter Reicheusperger, von der Reichspartei Karborfi. Die Konservativen unb die meisten Zentrumsabgeordneten stimmten freilich dagegen, weil sie Bedenken hatten, die Kompetenz des Reiches auf bie Verfassungen der Einzelstaaten auszubelmen, aber Niemand vom Zentrum unb von ben Konservativen machte ein Hehl daraus, daß die endliche Reform eine unabweisbare Notwendigkeit fei. Der damalige konservative Führer von Helldorf erklärte wörtlich:
„Wir haben ben lebhaften Wunsch, baß bie mecklenburgischen Verfaßungsverhältniße in einem Geiste auSgestaltet wer- den, der ben Rechtsansckmuimgen der Zeit entspricht. Wir stnd weit davon entfernt, bie konservativen Interessen, bie wir vertreten, zu identifizieren mit dem Kampf der mecklenburgischen Ritterschaft um ihre Privilegien. Wir erkennen die Uebelstände, die dort bestehen, in vollem Matze an." (Hört! hört!)
Unb der spätere Reichsschatzsekretär, der gegenwärtige Ober- wäsident von Pommern, Freiherr von Maltzan, erklärte bei der B. Beratung dieses Antrags:
„($a ist wohl kein Mensch hier im Hause, her nicht überzeugt Märe, datz die mecklenburgische Verfaßung als foldjc sich über-
Mittwoch, 25. Januar 18)05
iS Gießener Anzeiger
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gietzen.


