Mittwoch IS April 1905
155. Jahrgang
Drittes Blatt
7?r. 95
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Liehen
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Im seiner Durchführung genügt nicht die gewöhnliche drei-oder fünfjährige Vertragsbauer des Pachters, sondern bie Zelt und Arbeit 'n.n«.i'l/i t nirhf hip Urntt leitendeil
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Orschetw «tzNch mü Ausnahme de« Sonntag«.
Die „(Hefcenet Somtllenblätter* werden dem ^Anzeige* viermal wöchentlich beigelegt. Der E^tsslichs £anö®Ut* erscheint monatlich einmal
fftotattonSbrud and Vertag btt Brühlftche» Untoerfu&ißbrudcrel Ä. Laag«, Dietzen.
Redaktion, Expedition u. Druckerei: Schulstr.I«
Del Nr. 6L Teiegr^Ldr. i Anzeiger Dietz«»
Beleidigung, Khebruch, Anell.
AuS Nichterkreisen schreibt man:
Die Anti-Duell-Liaa hat in einer Eingabe an den
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lich ab halten lassen. ,
So glauben wir nicht, daß solche strafrechtlichen Re-
Ost e r m o n t a q.
von 6'/, Uhr an: Gelegenheit zur heil. Beicht.
um 7 Uhr: Die erste heil. Messe, vor und in derselben; Austeilung der heil. Kommunion.
um 8 Uhr: Die zweite heil. Messe. Milttärgottesdieny.^
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D“q zerversuch, rdeu diese »ber taufen! ilie1 Xelepb. 346.
ob hier nicht eine Reform am Platze und eine Erhöbling des Strafmarimums, die der sittlichen Bedeutung der Wahrung der ehelichen Treue gerecht werden würde, wünschenswert ist. Aber eine Verminderung der Duelle wird eine solche Ver- chärfung deS Gesetzes nicht zur Folge haben. Wer sich von einer Leidenschaft hinreißen läßt, in das eheliche Verhältnis eines Andern einzugreifen, der wird sich davon ebensowenig abhalten lassen, wenn auf den Ehebruch eine Höchststrafe von 6 Monaten steht, als wenn auf denselbem eine solche von 2 Jahren gesetzt ist. Er wird wie jeder Telinguent hoffen, daß die Sache geheim bleibt, oder daß im Falle der Entdeckung der betrogene Ehegatte von der Sache nicht viel Aufhebens machen, sondern den Skandal vermeiden und höchstens einen möglichst diskreten Zweikampf folgen lassen wird. Wer damit rechnet, daß er sich eventuell vor die Pistole des Gegners stellen muß, wird sich durch eine noch so Hobe Strafandrohung von der Begehung der Tat schwer-
Kirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinde.
Gründonnerstag, den 20. April, chatt,»dienst.
In der Stadtkirche.
Vormittags 9 */, Uhr: Vorstellung und Prüfung der Kon- firmanben aus der SOI a r t u S g e m e in b e.
Pfarrer Schwabe.
Abends 6 Ubr: Beichte und heiliges Abendmahl für Matthäus- und Dtarkusgemeinde gemeinsam. Anmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten.
J Pfarrer Schwabe.
In der Joharrneskirche.
Abends 7 •/♦ Uhr: Beichte und heiliges Abendmahl un Lukas- und Iohannesgemeinde. Anmeldung vorher bet dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten.____ Psarrer Euler.
Karfreitag, den 21. April.
In der Stadtkirche.
Vormittags 97. Uhr: Pfarrer v. Schlosser.
Beichte und heiliges Abendmahl für Matthaus- und Markus- gemeinde. Anmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde prbpten
Vormittags 11*/. Uhr : Kinderkirche für Matthäus- und Markus- gemeinde gemeinsam. Pfarrer Schwabe.
Abends 6 Uhr: Siehe Johcmneskirche.
In der Johauneskirche.
Vormittags 9'/, Uhr: Professor v. T r e w S.
Beichte und heiliges Abendmahl für Lukas- und Iohannes-
2. Osterfeiertag, den 24. April In der Stadttirche.
Vormittags 9V? Ubr: Konfirmation der Kinder aus der MarkuS^ gemeinde. Feier des heil. Abendmahls. Pfarrer Schwabe.
Nachmittags 2 Uhr: Vorstellung und Prüfung der Kmder cmr- Mattbäusgemeinde. Pfarrer v. Schlosser.
Abends 6 Uhr: Pfarrassistent Schulz.
In der Johanneskirche.
Vormittags 9*/8 Ubr: Professor D. Eck. \
Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die JohanneS-l gemeinde. ' Pfarrassistent Sattler.
Nachmittags 2 Uhr: Vorstellung und' Prüfung der Konfus manden aus der Lukas- und Militärgemeinde. Pfarrer Euler.
Abends 6 Uhr: Siehe Stadtkirche.
Nach allen Gottesdiensten besondere Kollekten für dre Armen.^ Nachdem Herrn Kirchenrat Dr. Naumann zur Wiederherstellung seiner Gesundheit ein Urlaub bis 30. September bewilligt, und für diese ßeit Herr Pfarrassistent Sattler zum Assistenten für die ^obannesgemeinde bestellt worden ist, werden die Glieder der FohanneLgemeinde gebeten, sich in allen pfcn-rarntlichen Angelegen- heilen nur an diesen, wohnhaft Südanlage 8, im Johannespsarv^ Haus, ebener Erde, zu roenben.
Katholische Gemeinde.
Freitag, den 21. April 1905. Eharfreitag.
Vormittags um 77» Uhr wird das Allerheiligste nach dem he^ Grabe übertragen und dort bis zur Abendandacht ausgesetzt.
um 97, Uhr: Die sog. „verstörte Meße.
Nachmittags um 57r Uhr: Predigt: darauf Andacht.
Samstag, den 22. April 1905; Eharsamstag.
Vormittags um 7 Uhr beginnen die hl. Weihen.
, um 8V, Uhr ist das Hochamt.
Samstag, den 22. April 1905:
Nachmittags um 5 Uhr und abends um 8 Uhr: Gelegenheit zur» hl. Beicht.
Sonntag, den 2 3. April 19 0 5. Ostersonntag.
Vormittags von 6 7, Uhr an: Gelegenheitheil. Beichte.
um 7 Uhr: Die erste heil. Messe, vor und in dev-i
* selben Austeilung der heil. Kommunion^
um 8 Uhr: Die zweite heilige Messe.
Militärgottesdienst.
„ um 9 7, Uhr: Hochamt mit Predigt.
Nachmittags um 27, Uhr: Andacht mit Segen.
Nachmittags um 5 Uhr und abends um 8 Uhr: Gelegenhett hl. Beicht.
Montag, den 24. April 1904.
Israelitische Neligionsgemeinde.
chottesdienst in der Synagoge (Südantage).
Donnerstag, den 20. u nd Freita g, den 21.21 ptt 11905.) Passahfest.
1. Tag.
Vorabend: 7 Uhr. Morgens 8.30 Uhr: Predigt. Nachmittags
4.00 Uhr.
2. Tag.
Vorabend : 8.00 Uhr. Morgens 8.30 Uhr: Predigt. «bend-r 0 ^v.^Während der Sommermonate beginnt der Morgen^ gottesdienst am Sabbath nm 8.30 Uhr.
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Gemeinde. Anmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde^ erbeten
Abends 6 Uhr: Liturgische Andacht. Pfarrer Enler.
Nach allen Gottesdiensten Kollekte für die evangelischen Anstalten) zu Jerusalem.
1. Osterfeiertag, den 23. April.
In der Stadtkirche.
Vormittaas 97- Uhr: Pfarrer v Schlosser
Vormittogs 11 Uhr: Kinderkirche für MatthauS- und MarkuS- gemeinde gemeinsam. Pfarrer D. ö cb l o f J e r. .
Abends 6 Ubr: Beichte zu der mit der Konfirmation W
Kinder aus der Markusgemeinde verbundenen AbendmahlSfeier Pfarrer Schwabe.
In der Johanneskirche.
Vormittags 9V? Uhr: Pfarrer Euler.
Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die LukasgemeMde.
Pfarrer Euler.
Abends 6 Uhr: Pfarrassistent Sattler.
Nach allen Gottesdiensten Kollekte für die Kirchenkasse.
Zeit schwerlich zu denken ist.
In zweiter Linie besaßt sich die Anü-Duell-Ltga mit der Frage der Bestrafung des Ehebruchs. Sie geht davon aus daß nach der Beleidigung am nächsthäufigsten der Ehebruch und sonstige Verletzungen der ehelichen Treue den Anlaß zum Duell geben. Das ist nicht logisch gedacht, denn an sich fallt dieser Anlaß zum Duell mit unter den Begriff der Beleidigung. Wenn der Mann den vor die Pistole fordert, der mit seiner Frau Ehebruch getrieben hat, so tut er das weil der Gegner ihn in seiner Ehre auf das schwerste verletzt' hat. Aber richtig ist, daß diese Fälle der Beleidigung wohl am häufigsten den Anlaß zu einem ernsten Duell geben. Wenn man hier einen anderweitigen Ausgleich zwischen den Gegnern schaffen könnte, dann würde das Duell an praktischer Bedeutung ganz entschieden verlieren. Indessen wird es bei den nun einmal herrschenden Anschanungen schwierig sein für diese Fälle das Duell zu beseitigen. Denn der Eingriff in die Ehre ist so tief und so verletzend, daß eme gerichtliche Bestrafung, und sei es die schwerste, ein Aequivalent für den verletzten Gatten nicht leicht bieten kann.
Deshalb wird man sich von einer Verschärfung der Ehe- druchstrafen einen besonderen Erfolg nicht versprechen dürfen. Allerdings ist die Strafe, die das Gesetz auf den Ehebruch jebt nämlich eine Gefängnisstrafe von höchstens 6 Monaten, nicht sehr hoch. Sie ist noch dazu daran gebunden, daß die Ehe wegen des Ehebruchs geschieden sein muß und der verletzte Ehegatte Strafantrag gestellt hat. Das tritt nur m seltenen Fällen ein, da der geschiedene Gatte m der Regel froh ist wenn er den langwierigen Scheidungsprozeß überwunden hat, er hat dann kaum noch Neigung, einen neuen Prozeß folgen zu laffen, der die Sache immer wieder von neuem aufwühlen muß. Infolgedessen treten Verurteilungen wegen Ehebnichs nur selten ein. Man kann darüber streiten,
es früher der Fall war. Wir brauchen nur auf die Oldenburger oder den Lemgoer Prozeß hinzuweisen. In allen Fällen, welche die Preffe betreffen oder einen politischen Charakter haben, treten schon jetzt regelmäßig sehr erhebliche Bestrafungen ein. Das muß zu der Befürchtung Anlaß geben, daß eine Erhöhung deS Strasminimums für die Beleidigung lediglich für diese Fälle von Bedeutung werden würde, ohne auf die Duellfrage von Einfluß zu sein. Und was die Bemeffung der Geldstrafe betrifft, so kommen die persönlichen Verhä'ltniffe des Verurteilten für diese schon jetzt in entscheidender Weise in Betracht. Das braucht im Gesetz nicht ausdrücklich gesagt zu werden, sondern versteht sich von selbst. Nichtig ist allerdings, daß in unserer kriminalistischen Literatur eine Bewegung besteht, welche die Geldstrafe jedesmal in ein genaues Verhältnis zu dem durch den Steuerzettel nachgewiesenen Einkommen des Verurteilten setzen will. Aber dagegen sind schon so viele Bedenken erhoben worden, daß an eine Verwirklichung des Gedankens in der nächsten
^Stpßl nun an leitender Stelle ein Mmm, der feiner Aufgabe aewachfen ist, der dafür die nötigen Gaben des Wissens und Könnens wie ter praktischen Erfahrung mitbrmgt, und der es versteht ' sich für die verschiedenen Zweige der künstlerischen und administrativen Leitung mit den bestmöglichsten Kräften zu um- neben so wird sich nach kurzer Vorbereitungszeit der einheitliche .,nh ,'ip öewukte Wille auf allen Gebieten wohltuend geltend machen.
»hea er roirb gemeinnükigen Au'qab-N. ben Zweck ber tiolK- unb ^uÄIbung. ber Pflege geistigen Lebens ber RMerung kunstleriichen Geichmnckes wiebcrgegeben; -3 wirb »um Faktor b-s öffentliche Lebens und ber kulturellen Entwtcke,,ng ber Stob, iverdeii An seinem Gedeihen werden mit dem Letter d,e besten Köofe der Stadt die Männer der städtischen Verwaltung, die wohl° gesiwite Presse, die Volks- itnb Jugend bi lkmer, kurz die geistigen Führer teilnehmen; ganz anders als der geschäftlichen Unier- nehmuna eines Pächters wird ihm die öffentliche Meinung gegenüberstehen und der Anteil des Volkes sowohl wie der fapitalfra|tißen Kreise zu teil werden
eines Lebens. Es genügt auch nicht die Kraft des leitenden Mannes sondern es bedarf der Zusammenarbeit eines Stabes ge- chulter, vereint und zielbewußt derselben Attfgabe dienender Mitarbeiter' des ersten Kapellmeisters und des Negiekorpers sowohl wie des Dramaturgen, des Bureauchefs, des Kassierers re.; dem Programm diene eine O r q a n i s a 11 o n ! Und selbst wo diese Einheit in der obersten Leitung, gewiffermaßen der Generalstab, bisweilen gesprengt wird durch das Ausscheiden eines wichtigen Gliedes — wie es ja leider das Schicksal der mittleren Theater ist, daß sie ihre tüchtigsten Kräfte verlieren, sobald diese zu Größerem herangereift sind — da kann etwas anderes an ihre Stelle treten : bie Tradition. Eine Tradition kann sich aber nicht m dem unsicheren Verhältnisse des Pachtsystems herausbilden, wo immer einer dem andern das Steuer m die Hand gibt und wo mit dem Steuermann auch regelmäßig der Kurs zu wechseln pffegt. Und auch die für eine ruhige Entwicklung iinerlaßliche Stabilität des Ensembles uud damit des Spielplanes ist nicht anders zu er-
* Jena, 18. April. Unter dem Vorsitz des Fürsten Karl zu Löwenstein, des ersten Vorsitzenden der Antr- duell-Liga, tagte hier eine Konferenz von Anhängern der Antiduell-Bewegnng. Nachdem Univerfitatsprofessor Liepmann-Kiel die von der Liga an den Reichskanzler und Reichstag gerichteten Anträge auf Abänderung der stras- gesetzlichen Bestimmungen über Velcidigimg und Zweikampf erläutert hatte, wurde die Gründung einer Ortsgruppe der Liga für Jena und Thüringen beschlossen. In das Komitee wurden gewählt Kunstmaler Hauptmann a. x. Jordan-Weimar, Dr. Tück, SchriftsteNer Fr. Thieme und Rentner Sck)ulze-Jena.
* Genickstarre. Bet einem verheirateten Arbeiter aus Horst (im rhein.-weftf. Jndustriebezirk) wurde durch einen zuständigen Kreisarzt Genickstarre festgestellt. Die notwendigen Vorsichtsmaßregeln wurden gctTcfjen. In
Alt-Löbau (Schles.) ist ein Gutsbesitzer an Genickstarre gestorben. In dem Dorfe Lautitz bei Lobau ist ern Stellmacher an Genickstarre erkrankt.
* Kleine Tageschronik. Am 18. d. M. e n t g l e t ft e durch Schienenbruch ein Zug der Kleinbahn D a der sieben- Ehristiansfeld. Ter Lokomotivführer und He^er wurden verbrüht, letzterer lebensgefährlich. Reisende sind nicht verletzt. — Der .Standard- meldet aus Kalkutta, daß die Pest furchtbare Fortschritte in Britisch-Jndien macht. In der letzten Woche starben in Kalkutta allein 100 Verlonen täglich. _______
Aus einer Denkschrift von . kwiaSchröder, Dramaturgen des Kageriubilaums- Stadt-Theater und der Volksoper in Wien.
(Nachdri'ck verboten.)
Der Vorwurf gewiffenloftr^eschäftlicher Ausnützung trifft
bafe unter bieicr ~ ft I« Dekorationen beziehungsweise der erlahmen; das Gebäude uno^^^^^ ausgenützt, die vom Direktor ganze Fundus nur cvnftQnbhaItuna rc. aber werden auf das zu tragenden Kosten ^^^^ffungen bleiben meist Etgen- mmdeste Maß beschran . < Vertrag in das Eigentum ber
tum des Direktors; w° s.° dur^V°Urag
Stadt ubergchcii, steht tbt Sieti qebrarf)t ^„den müssen, da den Opfern, die dafür al m,,zstattnnqsstück, eine Modeneuheit ge- si- 'n der Regel für e n ntliche Ergänzung des Fnndus
macht werden und somit tem g t c dauernd zu statten bilden; io wird eme lachgemaSe, bem Apeater ™ -
kommende wirkliche seiner Be°
eitye Y (Ofa(en Verhältnisse gegebenen Bestimmung und den ^cht 0(ie§ auf einmal geleistet
binqungen anzupassen. Es kann nicpr t o bnlten damit roerben. Es gilt mit dem
nicht alles Pulver auf ernrnal ver ^sftn wi , n eine Uebcr. sorglich auszuwahlen und eiuzutellen damit n
sättigung eintrete; auch der gesunde e Mager ver g .
verträgt nicht zu mcl von emer Speise, ob e^mmv.^
Ä* JÄ Ä-W » »5 : Zur Leitung eines Theaters gehört ein Programm, u
Reichskanzler Vorschläge zur Verminderung der Duelle gemacht. Darunter befindet sich an erster Stelle ber Vorschlag einer Erhöhung des Strafmarimums für die Beleidigungen und bas Verlangen, baß künftig neben ber Freiheitsstrafe auch auf Geldstrafe erkannt werben könne. Auch sollen bie Geldstrafen nicht nur nach ber Höhe ber Beleidigung, sondern auch nach ben Vermögens- und gesellschaftlichen Verhältnissen der Beteiligten, insbesondere der Verurteilten, bemeffen werden. Ob durch die Durchführung dieses Vorschlages mit Rücksicht auf die Beseitigung des Duells sehr viel erreicht werden wird, ist zweifelhaft. Einmal ist es Tatsache, daß das Straf- maximum für bie Beleidigung von 1 bezw. 2 Jahren Gefängnis und 600 Mk. Geldstrafe schon jetzt recht selten zur Anwendung kommt, und daß wohl noch niemals ein Gericht bedauert hat, daß es nicht noch höher gehen könne. Und es — „........-- --- • , .
läßt sich ferner auch nicht leugnen, daß die Gerichte in der formen von großem Einfluß auf das Duell fein werden, ^er letzten Zeit bei Beleidigungen schärfer zugegriffen haben, als Zweikampf wird nur dann wegfallen, wenn die ' r .......—gesellschaftlichen Anschauungen sich ändern, auf
denen er beruht und in denen er seine wesentlichste Stütze bat.
Was nun endlich bie Kosten dieses Systems betrifft, so werden sie je nach den Ansprüchen, die an das Theater und den Letter gestellt werden, je nach ber Größe ber Verhältnisse und bes Betriebes sehr verschieden sein. Im allgemeinen durften aber folgende Bemerkungen einleucbten: Der Leiter wird unter allen Umstande« mit einem Gehalt zufrieden sein, ber einem Pachter in ähnlicher Verhältnissen in Anbetracht bes Risikos und be§ Charakters schäftlicher Spekulation nicht genügen würbe. Der Ver-waltungS- förper wirb allerdings etwas komplizierter und baher kos pteligeÄ fein, aber bie Mehrausgaben werden durch rationelle Wirtschatt, durch bie der Dauer bes Geschaffenen und Angeschafften gewidmete Sorgfalt, durch Vermeidung von nur dem Augenblickserfolg dienenden Anschaffungen und durch intensive Ausnützung des Vor^ banbenen reichlich wett gemacht. Der ungleich gediegeneren Quali^ tat ber Leistungen wird ein nicht wie beim ewig wechselnden Theatergeschäft unbeständiges, sondern ein unwandelbar treues, bett besten Kreisen ber Bürgerschaft ebenso wie ben breitesten Schichten bes Volkes angehörendes Stammpublikum entsprechen, das für den Stand des Unternehmens bie beste Gewähr bietet. Und endlich ermöglicht die städtische Oberaufsicht eine Kontrolle, bie die Leistungen ber Leitung mit den Wünschen ber Bürgerschaft und ben Erträge Nissen des Betriebes in Einklang zu bringen verstehen wird.
Insbesondere aber dürste da, wo ein neues Theater gebaut^ wirb, der beste Moment für den Versuch und daS geringste Risikoj für das Experiment geboten sein. Denn erfahrungsgemäß sind btei ersten Jahre unter allen Umständen feine mageren. Wenn man! also ihre Ueberschüsse statt einem betriebsamen Geschäftsmanns bem, Theater selbst zu Gute kommen läßt, so dürfte es schon in biefett, ersten Jahren möglich sein, davon die im Anfänge besonders viek^ seitigen und kostspieligen Bedürfnisse des administrativen und fünfl^ lerifchen Betriebes zu decken und vielleicht sogar Fonds zu schaffeltj die später einmal über weniger gute Zeiten Hinweghelfen können« Keinesfalls aber ist gerade in diesen ersten Jahren ein Risiko mft dem Versuch verbunden, ber unter allen Umständen der Stadt* Verwaltung das Verdienst einträgt, an einer der bedeutsamen Ent« Wickelung eines für das öffentliche Leben so wichtigen Kunstzweig^ ,vie des Theaters dienenden Reform tätigen xutb wertvollen Vlnteu.


