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Drittes Blatt.
155. Jahrgang
Samstag 18. März 1905
Orlchetnr tigltd) mti Ausnahme des SonmagS.
Die „Gießener KmnUlenbiStler" werden dem ^Anzeiger viermal wöchenllrch betgelegt Der »hessttchO Landwirt" erscheint monatlich einmal.
Gießener Anzeiger
Rotationsdruck und Oerlag bet Vrühllch« UntverfttätßörudereL 5L Sange. Gießen.
RedakNoa. LxpedtNon u. Druckerei ■ SchuIstr.F, Tel. Nr. 5L Teiegr.-Ldr.. An-eiga Gießen»
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Liehen.
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Im preußischen Abgeordnetenhause wurde am Dienstag über die Bildung einer deutschen Lotteriegemeinschaft verhandelt. Mit dem Lotterie-Etat wurde die Beratung über drei Verträge verbunden, die zwischen Preußen einerseits und Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Lübeck andererseits zur Regelung der Lotterieverhältniffe abgeschloffen worden sind. Preußen bat mit diesen drei Staaten auf zehn Jahr vom I.Juli 1905 ab, durch Staatsverträge eine Lotteriegemeinschaft geschloffen, derart, daß in Mecklenburg-Schwerin und in Lübeck der Betrieb der bestehenden Landeslotterien im Frühjahr völlig eingestellt wird und die preußische Regierung das ausschließliche Recht erhält, innerhalb der Staatsgebiete von Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Lübeck Lose der preußischen Klassenlotterien zu vertreiben, überhaupt nach freiem Ermessen alle Anordnungen, welche die preußische Regierung zum Betrieb dieser Lotterie für erforderlich erachtet, in gleicher Weise wie innerhalb des preußischen Staatsgebietes zu treffen, insbesondere auch königlich preußische Lotterieeinnehmer anzustellen und die Geschäfte durch diese betreiben zu lassen.
Die drei Staaten, welche die Lotteriegemeinschaft mit Preußen eingegangen sind, haben sich verpflichtet, den Vertrieb von Losen oder Losabschnitten anderer Goldlotterien innerhalb ihrer Staatsgebiete nur im Einvernehmen mit der preußischen Regierung zu gestatten. Ausgenommen von solcher Verpflichtung sollen sein Lotterien für Zwecke der Krankenpflege innerhalb des Großherzogtums Mecklenburg- Schwerin, sofern das Spielkapital 100 000 Mk. nicht übersteigt, innerhalb des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz für Zwecke der Krankenpflege und für Zwecke der Wiederherstellung historischer Baudenkmäler, sofern das Spielkapital 25 000 Mk. innerhalb eines Jahres nicht übersteigt. Die Regierung von Mecklenburg-Schwerin hat sich außerdem verpflichtet, das der Stadt Rostock auf Grund des Erbvertrags von 1.789 zustehende Recht, im Falle der Einstellung der Mecklenburg-Schwerinschen Landeslotterie ihrerseits eine eigene Lotterie zu veranstalten, bis zum 1. Juli 1905 in Wegfall zu bringen. Wegen des Betriebes der preußischen Klaffenlotterie und des hieraus fließenden Einkommens soll der preußische Staat in den drei Vertragsstaaten von allen Steuern und Abgaben, für wessen Rechnung sie auch immer erhoben werden, völlig frei bleiben. Auch soll den Einnehmern der preußischen Klaffenlotterie wegen des Vertriebs von Losen keine besondere Steuer oder Abgabe auferlegt werden dürfen.
Als Gegenleistung verpflichtet sich die preußische Regierung, an Mecklenburg-Schwerin eine jährliche Rente von 400 000 Mk., an Mecklenburg-Strelitz von 67 000 Mk., an Lübeck von 200 000 Mk. in jährlich zwei Raten vom 1. Juli 1905 ab zahlen. Die Rente soll sich, wenn von den Lotterieeinnehmern in den drei Vertragsstaaten mehr Lose abgesetzt werden, als dem Verhältnis der Rente zu dem gesamten Iahresreinertrag der preußischen Lotterieverwaltung entspricht, erhöhen. Der preußischen Regierung bleibt es überlasten, zu bestimmen, welche Losezahl sie den Lotterieeinnehmern zur Verfügung zuweisen will. Sie verpflichtet sich aber, Vorsorge zu treffen, daß in jeder Stadt des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin Gelegenheit zum Erwerb der Lose gegeben ist.
In der Kommission ist angekündigt worden, daß, da von einer Verminderung der Einnahmen der preußischen Staatskasse aus der Lotterie nicht die Rede sein könne, eine Vermehrung der Lose der preußischen Klassenlotterie um rund 15 000 Stück eintreten müßte, wenn vom 1. Juli 1905 ab an die drei Vertrasstaaten Jahresrenten von insgesamt 667 000 Mk. zu zahlen sind. Die neuen Staatsverträge bestimmen, daß innerhalb der Vertragsstaaten gegen das Spielen in Lotterien, die von Preußen nicht zugelassen sind, und gegen den Vertrieb von Losen solcher Lotterien gesetzliche Strafbestimmungen erlösten werden, entsprechend den preußischen Gesetzen gegen das Spielen in auswärtigen Lotterien.
Wir sehen die mit den Verträgen angebahnte Regelung als einen Fortschritt an. Eine Einschränkung des heute bestehenden Lotteriewirrwarrs, womit die hessische Regierung den Anfang machte, indem sie die hessische Lotterie mit der thüringischen vereinigte, ist durchaus erwünscht. Es besteht jetzt die Aussicht auf eine allgemeine deutsche Lotteriegemeinschaft. Hoffentlich kommt sie zu stände.
Politische Tagesschau.
Die Mitteilungen über eine drohende Tabaksieueränderung beunruhigen die Tabakinduftrie. Die „Süddeutsche Tabakztg." beschwert sich über das Fangballspiel zwischen Tier und Tabak, das seit Monaten getrieben wird, und sendet sich gegen jene Mütter, welche die Tabakindustrie nach . uiqen großen Zigarrenläden in Berlin, Hamburg und drei der vier anderen großen Städten einschätzen und die vielen Heinen Existenzen übersehen, die sich vom Tabak kümmerlich mähren. Die „Südd. Tabakztg." schreibt darüber: Der Tabak- Konsum steigt und fällt mit dem Wohlstand der breiten Volks- üa schien' er bildet das Barometer für die Beurteilung der Wolkswirtschast. Wird Brot, Fleisch oder Bier verteuert, «leidet auch der Tabakkonsum. Deshalb denken wir nicht daran, die Politik des heiligen Florian zu spielen und der Nierindusirie zu gönnen, was >oir von der Tabakindustrie Serngehalten wissen möchten. Wir beabsichtigen auch nicht, Las Bild deS „Reichsboten" weiter auszumalen, daß die Damvfbierbrauereien hohe Dividenden zahlen, während in der
Zigarrenindustrie, wo der Arbeitslohn allein V'3 des Produktionswertes absorbirt, Aktiengesellschaften gar nicht auf« kommen können; die drei oder vier bestehenden Aktienaesell- schaften in der Zigarrenindustrie können nur mit Ach und Krach einige spärliche Prozente zufammenbringen. Wenn aber der „Reichsbote" auf die teueren Läden einiger Großfirmen des Zigarrendetails verweist, so übersieht er, daß das kaum Vjqo Proz. des Detailg"fchäftes beträgt, daß in diesen Läden zumeist Importen zu 30, 40 und mehr Pfennigen gekauft werden und deutsches Fabrikat von 10, 15 und 20 Pfennigen aufwärts, was wieder kaum 5 Prozent der deutschen Gesamtproduktion ausmacht. Man darf eben nicht übersehen, daß der gesamte Fakturenbetrag der in Deutschland hergestellten Tabaksabrikate nach den neuesten Produktionsermittelungen keine 375 Millionen Mark beträgt, und daß neben nur 15 000 Tabakspezialgeschäften in ganz Deutschland 480 000 Kolonial-, Wirts-, Materialgeschäfte, Krämer, Bier-, Wein-, Branntweinhandlungen, Hotels u. s. w. mit Tabakfabrikaten arbeiten. Daß aber gleichwohl der gesamte Detailverkauss- wert keine 500 Millionen Mark erreicht. Während die Tabakindustrie allein 200 000 Arbeiter beschäftigt, sind in der Brauindustrie 80 000 Arbeiter tätig, und der Bierdetailerlös beträgt über 2100 Millionen Mark (70 Millionen Hektoliter gleich Detailerlös durchschnittlich 30 Pf. pro Liter). Die „teueren Läden" kommen für die Zigarrenindustrie nur in einigen Großstädten in Betracht, denn von den 15 000 Zigarren-Spezialgeschäften gehören über 10 000 den wirtschaftlich schwächsten Elementen des Geschäftslebens, die bei einer Tageslösung von 25 bis 40 Mark vom Verdienst leben müssen, hiervon die Miete, Steuern, Schulgeld zu bezahlen haben, folglich nicht noch mehr belastet werden können, denn der Verdienst von 6 bis 10 Mark pro Tag geht für die Lebenshaltung, Geschäftsspesen, Laden- und Wohnungsmieten auf.
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Zum Arbeiterschntz.
Nachdem die zweite Beratung des Etats des Neichs- amts des Innern im Reichstage zu Ende geführt ist, läßt sich im Zusammenhänge das für die nächste Zeit seitens der Regierung geplante Vorgehen auf den Gebieten der Arbeiterversicherung und des Arbeiterschutzes übersehen. Die „Berl. Pol. Nachr." schreiben darüber:
„Bei der Arbeiterversicherung nimmt naturgemäß das vollständig neue Problem der Witwen- und Waisen- versicherung das größte Interesse in Anspruch. Der Ausbau dieses Versicherungszweiges hat bis zum Jahre 1910 Zeit, jedoch sind, wie bekannt, die Vorarbeiten dafür schon vor einiger Zeit im Reichsamt des Innern begonnen. Sobald die sämtlichen Gutachten der Einzelregierungen zu den vorläufig festgestellten Grundzügen der Witwen- und Waisenversicherung vorliegen werden, werden die letzteren einer Umarbeitung unterzogen werden. Zur Ausarbeitung eines end- gijtigen Gesetzentwurfes wird man allerdings erst dann schreiten können, wenn Klarheit über die Summe geschaffen sein wird, die infolge der Festlegung der Mehreinnahmen aus den neuen landwirtschaftlichen Zöllen für diesen Zweck zur Verfügung gestellt ist. Danach dürfte sich ein solcher Gesetzentwurf erst im nächsten Jahre ermöglichen lassen. Von dem umfassenden Ausbau der Krankenversicherung, die früher geplant war, ist es still geworden, dagegen ist die Ausdehnung der Krankenversicherung auf die Landwirtschaft in Angriff genommen. Ob, nachdem die zweite Novelle zum Krankenversicherungsgesetz vor einiger Zeit in Geltung getreten ist, auf die umfassende dritte Novelle vorläufig überhaupt verzichtet werden soll, oder ob man diese Revision mit der in allerdings noch wenig bestimmte Aussicht gestellten Vereinheitlichung der ganzen Versicherungsorganisation in Verbindung bringen will, steht dahin. Jedenfalls wird nunmehr an die letztere derart gedacht, daß alle Versicherungszweige, und damit wohl auch der neu zu schaffende der Witwen- und Waisenversicherung, auf einer Organisationsbasis aufgebaut werden sollen, während man früher immer nur die beiden Zweige der Kranken- und Invalidenversicherung zusammenziehen, dagegen der Unfallversicherung die bisherigen Träger belassen wollte. Der Arbeiter schütz wird auf den einmal-auf Grund der Gewerbeordnung eingeschlagenen Wegen weiter ausgebaut werden. Eine recht umfassende Arbeit dürfte die Ausgestaltung der Sonntagsruhe werden, wie sie im Reichsamt des Innern gegenwärtig vorgenommen wird. Es handelt sich hierbei, soviel bis jetzt verlautet, nicht um eine neue gesetzgeberische Aktion, sondern um eine Revision der gemäß den Sonntags- ruhbestimmungen der Gewerbeordnung ergriffenen Verwaltungsmaßregeln. Demgemäß dürfte sich denn auch müder Bundesrat damit zu befassen haben. Dies aber wird schon in einer nahen Zeit geschehen, sodaß die neuen Verordnungen dem Reichstage in der nächsten Tagung zur Kenntnisnahme werden vorgelegt werden können. Schutzbestimmungen für einzelne Arbeiterkategorien werden ja schon seit Jahren erlassen. Eine Verordnung des Bundesrats über die Verwendung von Bleifarben wird demnächst ergehen. In Vorbereitung ist ferner begriffen eine Bundesratsverordnung über den Betrieb von Bleihütten. Die Regelung der Heimarbeit der Zigarrenarbeiter ist soweit vorbereitet, daß auch hierfür der Erlaß einer Verordnung in naher Zeit bevorsteht."
Kcer und I.otie.
__ Auf der Festversammlung zur Feier des fünfjährigen Bestehens der Provinzialgru'ppe Berlin—Mark Brandenburg des Deutschen Flottenvereins gelangte an den Kaiser
ein .Huldigungstelegramm zur Absendung; hierauf hat der Kaiser folgendes Antworttelegramm an den Ersten Vor> sitzenden des Festausschuffes, Geh. Negierungsrat Profeffor Tr. Schwarz gesandt:
Ten vereinigten Vertretern des Floltenvereins danke ich für die Mir dargebrachten Huldigungen. Ich erblicke darin den Aus- druck vatriotischer Gesinnung, welche Meinem Vertrauen in. die Tätigkeit des Flotten Vereins eine weitere F e st i g u n g gibt. Wilhelm I. R."
* Der König Friedrich August von Sachsen ist, wie der „Schles. Ztg." aus Chemnitz geschrieben wird, aller übertriebener Etikette abgeneigt. Er hat sich deshalb vor seinem Einzug in Leipzig jeden größeren Aufwand für den Schmuck der staatlichen und städtischen Gebäude verbeten und das Geld dafür den Armen zugewendet w iffen wollen. Auch als ihm das Programm für den Einzug in Chemnitz vorgelegt wurde, bemerkte er ausdrücklich, er wolle den ihm zugedachten Fackelzug nur dann annehmen, wenn auch der Schein einer Beeinfluffung vermieden werde. Er dachte dabei, wie in dem konservativen Blatt bemerkt wird, in erster Linie an eine solche der sozialdemokratischen Fabrikarbeiterschäft durch die Arbeitgeber. In der „Echtes. Ztg." wird weiter versichert, daß seinerzeit bei der Rückkehr des Königs Georg aus den Bädern in Dresd.m der Schein einer Beeinfluffung der Beamtenschaft durch hochstehende Komileemitglieder nicht vermieden worden sei.
* Gefährliche Skitour in den Paznauner Bergen. Aus Landeck in Tirol wird berichtet: Ein Frankfurter Alpinist namens Johann Gr ei er unternahm am 6. ds. von Gaschurn (951 Meter Seehöhe) im Montafon ausgehend mit zwei Bergführern eine Skitour ins Panznaun. Schon im Großen Vermundtal bemerkten die drei Skifahrer, daß die Schneeverhältniffe sich ungünstig gestalteten. Trotzdem wurde glücklich das Madlener Haus (1896 Meter) der Alpenverejnssektion Vorarlberg erreicht und daselbst übernachtet. Am nächsten Morgen fuhr man über die Vieler Höhe (2046 Meter) ins Kleine Vermundtal hinab. Die Schneeverwehungen zeigten hier stellenweise die koloffale Mächtigkeit von 10 Metern. Der Große Vermundsee bildete natürlich eine einzige Schneefläche. Von der Vallüla gingen mehrere Staublawinen nieder. Unter furchtbaren Gefahren erreichte die Partie Galtür (1583 Meter), wo abermals übernachtet und wegen schlechten Wetters der Mittwoch zugebracht werden mußte. Am 9. frühmorgens brachen die Skifahrer bei klarem Himmel auf, um über das Schafbüchljoch (2647 Meter) und durch das wilde Fasultal nach St. Anton am Arlberg zu gelangen. Allein unter diesem Hochjoche gestaltete sich die Lage der Skifahrer äußerst kritisch. Nach mehrstündigen Bemühungen mußten sie wieder zurück und waren froh, als sie das gefährliche Lawinengebiet wieder hinter sich hatten, denn von den steilen Hängen des Fädner (2787 Meter), des Vertines (2862 Meter) und des Karkopfes (2968; Meter) donnerten unaufhörlich gewaltige Schneemaffen zn Tal. Am 10. erstiegen die Skifahrer den Zeinispaß (1858 Meter) und fuhren zurück ins Montafon. Vor Hochtouren im Paznauner Gebiet kann derzeit nur gewarnt werden.
* Geistliche als Schankwirte. Am 17. November 1725 verordnete Landgraf Ernst Ludwig von Hessen-Darm-- stadt: Uns ist mehrmals mißfällig vorgekommen, daß einige- Geistliche in unseren Landen mit Wein und Bier Handel! treiben und solches in- und außerhalb ihrer Häuser aus^ schenken und verkaufen, mithin in der Bürger und Brauer Gewerbe die Hände mischen, auch sogar die Tranksteuer unter-' schlagen. Weilen wir nun dergleichen dem Officio eines Geistlichen ganz unanständiges Betragen und Beginnen nicht dulden können: also befehlen Wir hiermit gnädigst, daß allen Geistlichen in unseren Landen der Bier- und Weinschank oder Handel bei Strafe verboten seyn soll.
Familien-Nachrichten.
G e st o r b e n. Herr Heinrich Schwarz (Mainz). — Herr, Martin Franke (Bad-Nauheim). — Frau Elise Schwab, geb. Spurner (Bad-Nauheim).
Schiffsnachrichten.
R e d S t a r L i n t e
Vertreter Carl Retter, Gießen, Bleichstraße 8.
Der Postdampfer „Finlcmd" der Red Star Shue* tn, Antwerpen ist laut Telegramm am 15. März wohlbehalten iw New-Port angekommen.
Hrasskc. Warme, geschützte Lage M W IUI am Südabhang des Tannus. Behag.
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