Ausgabe 
18.3.1905 Drittes Blatt
 
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Drittes Blatt.

155. Jahrgang

Samstag 18. März 1905

Orlchetnr tigltd) mti Ausnahme des SonmagS.

DieGießener KmnUlenbiStler" werden dem ^Anzeiger viermal wöchenllrch betgelegt Der »hessttchO Landwirt" erscheint monatlich einmal.

Gießener Anzeiger

Rotationsdruck und Oerlag bet Vrühllch« UntverfttätßörudereL 5L Sange. Gießen.

RedakNoa. LxpedtNon u. Druckerei SchuIstr.F, Tel. Nr. 5L Teiegr.-Ldr.. An-eiga Gießen»

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Liehen.

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Im preußischen Abgeordnetenhause wurde am Dienstag über die Bildung einer deutschen Lotteriegemein­schaft verhandelt. Mit dem Lotterie-Etat wurde die Be­ratung über drei Verträge verbunden, die zwischen Preußen einerseits und Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Lübeck andererseits zur Regelung der Lotterieverhältniffe abgeschloffen worden sind. Preußen bat mit diesen drei Staaten auf zehn Jahr vom I.Juli 1905 ab, durch Staats­verträge eine Lotteriegemeinschaft geschloffen, derart, daß in Mecklenburg-Schwerin und in Lübeck der Betrieb der be­stehenden Landeslotterien im Frühjahr völlig eingestellt wird und die preußische Regierung das ausschließliche Recht er­hält, innerhalb der Staatsgebiete von Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Lübeck Lose der preußischen Klassen­lotterien zu vertreiben, überhaupt nach freiem Ermessen alle Anordnungen, welche die preußische Regierung zum Be­trieb dieser Lotterie für erforderlich erachtet, in gleicher Weise wie innerhalb des preußischen Staatsgebietes zu treffen, insbesondere auch königlich preußische Lotterie­einnehmer anzustellen und die Geschäfte durch diese betreiben zu lassen.

Die drei Staaten, welche die Lotteriegemeinschaft mit Preußen eingegangen sind, haben sich verpflichtet, den Ver­trieb von Losen oder Losabschnitten anderer Goldlotterien innerhalb ihrer Staatsgebiete nur im Einvernehmen mit der preußischen Regierung zu gestatten. Ausgenommen von solcher Verpflichtung sollen sein Lotterien für Zwecke der Krankenpflege innerhalb des Großherzogtums Mecklenburg- Schwerin, sofern das Spielkapital 100 000 Mk. nicht über­steigt, innerhalb des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz für Zwecke der Krankenpflege und für Zwecke der Wieder­herstellung historischer Baudenkmäler, sofern das Spielkapital 25 000 Mk. innerhalb eines Jahres nicht übersteigt. Die Regierung von Mecklenburg-Schwerin hat sich außerdem ver­pflichtet, das der Stadt Rostock auf Grund des Erbvertrags von 1.789 zustehende Recht, im Falle der Einstellung der Mecklenburg-Schwerinschen Landeslotterie ihrerseits eine eigene Lotterie zu veranstalten, bis zum 1. Juli 1905 in Wegfall zu bringen. Wegen des Betriebes der preußischen Klaffenlotterie und des hieraus fließenden Einkommens soll der preußische Staat in den drei Vertragsstaaten von allen Steuern und Abgaben, für wessen Rechnung sie auch immer erhoben werden, völlig frei bleiben. Auch soll den Ein­nehmern der preußischen Klaffenlotterie wegen des Vertriebs von Losen keine besondere Steuer oder Abgabe auferlegt werden dürfen.

Als Gegenleistung verpflichtet sich die preußische Re­gierung, an Mecklenburg-Schwerin eine jährliche Rente von 400 000 Mk., an Mecklenburg-Strelitz von 67 000 Mk., an Lübeck von 200 000 Mk. in jährlich zwei Raten vom 1. Juli 1905 ab zahlen. Die Rente soll sich, wenn von den Lotterieeinnehmern in den drei Vertragsstaaten mehr Lose abgesetzt werden, als dem Verhältnis der Rente zu dem ge­samten Iahresreinertrag der preußischen Lotterieverwaltung entspricht, erhöhen. Der preußischen Regierung bleibt es über­lasten, zu bestimmen, welche Losezahl sie den Lotterieeinneh­mern zur Verfügung zuweisen will. Sie verpflichtet sich aber, Vorsorge zu treffen, daß in jeder Stadt des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin Gelegenheit zum Erwerb der Lose ge­geben ist.

In der Kommission ist angekündigt worden, daß, da von einer Verminderung der Einnahmen der preußischen Staats­kasse aus der Lotterie nicht die Rede sein könne, eine Ver­mehrung der Lose der preußischen Klassenlot­terie um rund 15 000 Stück eintreten müßte, wenn vom 1. Juli 1905 ab an die drei Vertrasstaaten Jahresrenten von insgesamt 667 000 Mk. zu zahlen sind. Die neuen Staatsverträge bestimmen, daß innerhalb der Vertragsstaaten gegen das Spielen in Lotterien, die von Preußen nicht zu­gelassen sind, und gegen den Vertrieb von Losen solcher Lotterien gesetzliche Strafbestimmungen erlösten werden, ent­sprechend den preußischen Gesetzen gegen das Spielen in aus­wärtigen Lotterien.

Wir sehen die mit den Verträgen angebahnte Regelung als einen Fortschritt an. Eine Einschränkung des heute be­stehenden Lotteriewirrwarrs, womit die hessische Regier­ung den Anfang machte, indem sie die hessische Lotterie mit der thüringischen vereinigte, ist durchaus erwünscht. Es besteht jetzt die Aussicht auf eine allgemeine deutsche Lotterie­gemeinschaft. Hoffentlich kommt sie zu stände.

Politische Tagesschau.

Die Mitteilungen über eine drohende Tabaksieueränderung beunruhigen die Tabakinduftrie. DieSüddeutsche Tabakztg." beschwert sich über das Fangballspiel zwischen Tier und Tabak, das seit Monaten getrieben wird, und sendet sich gegen jene Mütter, welche die Tabakindustrie nach . uiqen großen Zigarrenläden in Berlin, Hamburg und drei der vier anderen großen Städten einschätzen und die vielen Heinen Existenzen übersehen, die sich vom Tabak kümmerlich mähren. DieSüdd. Tabakztg." schreibt darüber: Der Tabak- Konsum steigt und fällt mit dem Wohlstand der breiten Volks- üa schien' er bildet das Barometer für die Beurteilung der Wolkswirtschast. Wird Brot, Fleisch oder Bier verteuert, «leidet auch der Tabakkonsum. Deshalb denken wir nicht daran, die Politik des heiligen Florian zu spielen und der Nierindusirie zu gönnen, was >oir von der Tabakindustrie Serngehalten wissen möchten. Wir beabsichtigen auch nicht, Las Bild deSReichsboten" weiter auszumalen, daß die Damvfbierbrauereien hohe Dividenden zahlen, während in der

Zigarrenindustrie, wo der Arbeitslohn allein V'3 des Pro­duktionswertes absorbirt, Aktiengesellschaften gar nicht auf« kommen können; die drei oder vier bestehenden Aktienaesell- schaften in der Zigarrenindustrie können nur mit Ach und Krach einige spärliche Prozente zufammenbringen. Wenn aber derReichsbote" auf die teueren Läden einiger Großfirmen des Zigarrendetails verweist, so übersieht er, daß das kaum Vjqo Proz. des Detailg"fchäftes beträgt, daß in diesen Läden zumeist Importen zu 30, 40 und mehr Pfennigen gekauft werden und deutsches Fabrikat von 10, 15 und 20 Pfennigen aufwärts, was wieder kaum 5 Prozent der deutschen Gesamt­produktion ausmacht. Man darf eben nicht übersehen, daß der gesamte Fakturenbetrag der in Deutschland hergestellten Tabaksabrikate nach den neuesten Produktionsermittelungen keine 375 Millionen Mark beträgt, und daß neben nur 15 000 Tabakspezialgeschäften in ganz Deutschland 480 000 Kolonial-, Wirts-, Materialgeschäfte, Krämer, Bier-, Wein-, Branntweinhandlungen, Hotels u. s. w. mit Tabakfabrikaten arbeiten. Daß aber gleichwohl der gesamte Detailverkauss- wert keine 500 Millionen Mark erreicht. Während die Tabakindustrie allein 200 000 Arbeiter beschäftigt, sind in der Brauindustrie 80 000 Arbeiter tätig, und der Bier­detailerlös beträgt über 2100 Millionen Mark (70 Millionen Hektoliter gleich Detailerlös durchschnittlich 30 Pf. pro Liter). Dieteueren Läden" kommen für die Zigarrenindustrie nur in einigen Großstädten in Betracht, denn von den 15 000 Zigarren-Spezialgeschäften gehören über 10 000 den wirt­schaftlich schwächsten Elementen des Geschäftslebens, die bei einer Tageslösung von 25 bis 40 Mark vom Verdienst leben müssen, hiervon die Miete, Steuern, Schulgeld zu be­zahlen haben, folglich nicht noch mehr belastet werden können, denn der Verdienst von 6 bis 10 Mark pro Tag geht für die Lebenshaltung, Geschäftsspesen, Laden- und Wohnungs­mieten auf.

*

Zum Arbeiterschntz.

Nachdem die zweite Beratung des Etats des Neichs- amts des Innern im Reichstage zu Ende geführt ist, läßt sich im Zusammenhänge das für die nächste Zeit seitens der Regierung geplante Vorgehen auf den Gebieten der Arbeiter­versicherung und des Arbeiterschutzes übersehen. DieBerl. Pol. Nachr." schreiben darüber:

Bei der Arbeiterversicherung nimmt naturgemäß das vollständig neue Problem der Witwen- und Waisen- versicherung das größte Interesse in Anspruch. Der Ausbau dieses Versicherungszweiges hat bis zum Jahre 1910 Zeit, jedoch sind, wie bekannt, die Vorarbeiten dafür schon vor einiger Zeit im Reichsamt des Innern begonnen. So­bald die sämtlichen Gutachten der Einzelregierungen zu den vorläufig festgestellten Grundzügen der Witwen- und Waisen­versicherung vorliegen werden, werden die letzteren einer Um­arbeitung unterzogen werden. Zur Ausarbeitung eines end- gijtigen Gesetzentwurfes wird man allerdings erst dann schreiten können, wenn Klarheit über die Summe geschaffen sein wird, die infolge der Festlegung der Mehreinnahmen aus den neuen landwirtschaftlichen Zöllen für diesen Zweck zur Verfügung gestellt ist. Danach dürfte sich ein solcher Gesetz­entwurf erst im nächsten Jahre ermöglichen lassen. Von dem umfassenden Ausbau der Krankenversicherung, die früher geplant war, ist es still geworden, dagegen ist die Ausdehnung der Krankenversicherung auf die Landwirt­schaft in Angriff genommen. Ob, nachdem die zweite No­velle zum Krankenversicherungsgesetz vor einiger Zeit in Geltung getreten ist, auf die umfassende dritte Novelle vor­läufig überhaupt verzichtet werden soll, oder ob man diese Revision mit der in allerdings noch wenig bestimmte Aussicht gestellten Vereinheitlichung der ganzen Versicherungsorganisation in Verbindung bringen will, steht dahin. Jedenfalls wird nunmehr an die letztere derart gedacht, daß alle Versicherungszweige, und damit wohl auch der neu zu schaffende der Witwen- und Waisenversicherung, auf einer Orga­nisationsbasis aufgebaut werden sollen, während man früher immer nur die beiden Zweige der Kranken- und Invalidenversicherung zusammenziehen, dagegen der Unfall­versicherung die bisherigen Träger belassen wollte. Der Arbeiter schütz wird auf den einmal-auf Grund der Ge­werbeordnung eingeschlagenen Wegen weiter ausgebaut werden. Eine recht umfassende Arbeit dürfte die Ausgestaltung der Sonntagsruhe werden, wie sie im Reichsamt des Innern gegenwärtig vorgenommen wird. Es handelt sich hierbei, soviel bis jetzt verlautet, nicht um eine neue gesetzgeberische Aktion, sondern um eine Revision der gemäß den Sonntags- ruhbestimmungen der Gewerbeordnung ergriffenen Ver­waltungsmaßregeln. Demgemäß dürfte sich denn auch mü­der Bundesrat damit zu befassen haben. Dies aber wird schon in einer nahen Zeit geschehen, sodaß die neuen Ver­ordnungen dem Reichstage in der nächsten Tagung zur Kenntnisnahme werden vorgelegt werden können. Schutz­bestimmungen für einzelne Arbeiterkategorien werden ja schon seit Jahren erlassen. Eine Verordnung des Bundesrats über die Verwendung von Bleifarben wird demnächst ergehen. In Vorbereitung ist ferner begriffen eine Bundesratsverordnung über den Betrieb von Bleihütten. Die Regelung der Heim­arbeit der Zigarrenarbeiter ist soweit vorbereitet, daß auch hierfür der Erlaß einer Verordnung in naher Zeit be­vorsteht."

Kcer und I.otie.

__ Auf der Festversammlung zur Feier des fünfjährigen Bestehens der Provinzialgru'ppe BerlinMark Brandenburg des Deutschen Flottenvereins gelangte an den Kaiser

ein .Huldigungstelegramm zur Absendung; hierauf hat der Kaiser folgendes Antworttelegramm an den Ersten Vor> sitzenden des Festausschuffes, Geh. Negierungsrat Profeffor Tr. Schwarz gesandt:

Ten vereinigten Vertretern des Floltenvereins danke ich für die Mir dargebrachten Huldigungen. Ich erblicke darin den Aus- druck vatriotischer Gesinnung, welche Meinem Vertrauen in. die Tätigkeit des Flotten Vereins eine weitere F e st i g u n g gibt. Wilhelm I. R."

* Der König Friedrich August von Sachsen ist, wie derSchles. Ztg." aus Chemnitz geschrieben wird, aller übertriebener Etikette abgeneigt. Er hat sich deshalb vor seinem Einzug in Leipzig jeden größeren Aufwand für den Schmuck der staatlichen und städtischen Gebäude verbeten und das Geld dafür den Armen zuge­wendet w iffen wollen. Auch als ihm das Programm für den Einzug in Chemnitz vorgelegt wurde, bemerkte er aus­drücklich, er wolle den ihm zugedachten Fackelzug nur dann annehmen, wenn auch der Schein einer Beeinfluffung ver­mieden werde. Er dachte dabei, wie in dem konservativen Blatt bemerkt wird, in erster Linie an eine solche der sozial­demokratischen Fabrikarbeiterschäft durch die Arbeitgeber. In derEchtes. Ztg." wird weiter versichert, daß seinerzeit bei der Rückkehr des Königs Georg aus den Bädern in Dresd.m der Schein einer Beeinfluffung der Beamtenschaft durch hochstehende Komileemitglieder nicht vermieden wor­den sei.

* Gefährliche Skitour in den Paznauner Bergen. Aus Landeck in Tirol wird berichtet: Ein Frankfurter Alpinist namens Johann Gr ei er unter­nahm am 6. ds. von Gaschurn (951 Meter Seehöhe) im Montafon ausgehend mit zwei Bergführern eine Skitour ins Panznaun. Schon im Großen Vermundtal bemerkten die drei Skifahrer, daß die Schneeverhältniffe sich ungünstig ge­stalteten. Trotzdem wurde glücklich das Madlener Haus (1896 Meter) der Alpenverejnssektion Vorarlberg erreicht und da­selbst übernachtet. Am nächsten Morgen fuhr man über die Vieler Höhe (2046 Meter) ins Kleine Vermundtal hinab. Die Schneeverwehungen zeigten hier stellenweise die koloffale Mächtigkeit von 10 Metern. Der Große Vermundsee bildete natürlich eine einzige Schneefläche. Von der Vallüla gingen mehrere Staublawinen nieder. Unter furchtbaren Gefahren erreichte die Partie Galtür (1583 Meter), wo abermals über­nachtet und wegen schlechten Wetters der Mittwoch zugebracht werden mußte. Am 9. frühmorgens brachen die Skifahrer bei klarem Himmel auf, um über das Schafbüchljoch (2647 Meter) und durch das wilde Fasultal nach St. Anton am Arlberg zu gelangen. Allein unter diesem Hochjoche gestaltete sich die Lage der Skifahrer äußerst kritisch. Nach mehrstün­digen Bemühungen mußten sie wieder zurück und waren froh, als sie das gefährliche Lawinengebiet wieder hinter sich hatten, denn von den steilen Hängen des Fädner (2787 Meter), des Vertines (2862 Meter) und des Karkopfes (2968; Meter) donnerten unaufhörlich gewaltige Schneemaffen zn Tal. Am 10. erstiegen die Skifahrer den Zeinispaß (1858 Meter) und fuhren zurück ins Montafon. Vor Hochtouren im Paznauner Gebiet kann derzeit nur gewarnt werden.

* Geistliche als Schankwirte. Am 17. November 1725 verordnete Landgraf Ernst Ludwig von Hessen-Darm-- stadt: Uns ist mehrmals mißfällig vorgekommen, daß einige- Geistliche in unseren Landen mit Wein und Bier Handel! treiben und solches in- und außerhalb ihrer Häuser aus^ schenken und verkaufen, mithin in der Bürger und Brauer Gewerbe die Hände mischen, auch sogar die Tranksteuer unter-' schlagen. Weilen wir nun dergleichen dem Officio eines Geistlichen ganz unanständiges Betragen und Beginnen nicht dulden können: also befehlen Wir hiermit gnädigst, daß allen Geistlichen in unseren Landen der Bier- und Weinschank oder Handel bei Strafe verboten seyn soll.

Familien-Nachrichten.

G e st o r b e n. Herr Heinrich Schwarz (Mainz). Herr, Martin Franke (Bad-Nauheim). Frau Elise Schwab, geb. Spurner (Bad-Nauheim).

Schiffsnachrichten.

R e d S t a r L i n t e

Vertreter Carl Retter, Gießen, Bleichstraße 8.

Der PostdampferFinlcmd" der Red Star Shue* tn, Antwerpen ist laut Telegramm am 15. März wohlbehalten iw New-Port angekommen.

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