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Nr. 100
Freitag, 29. April 1904
154. Jahrg.
Erscheint tlgltfl) mit UuSnahm« bei Sonntag»
Vie „Siebener SatnUlenblätter* werden der ,Hnact<n Dtentw «vöchentltch betgelegt Dc ^hesftf k ton» tr ' erschein monatlich einmal
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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Giehen.
Hierauf tvird der sozialdemokratische Antrag abgelchnt, der erste Antrag deS Zentrums dagegen wird angenommen, ebenso der AntragSavigny.
Die Ueberschrift deS Gesetzes, welche in der Regierungsvorlage lautet: „Entwurf eine? Gesetzes betr. die Krankcn- fürsorge für Seeleute" beantragt
Abg. Kirsch (gtr.) wie folgt zu fassen: „Entwurf eines Gesetzes betr. Abänderung der Seemannsordnung und des Handelsgesetzbuches".
Geh. Rat v. Jonqui^reS hält den Antrag für belanglos; er glaube nicht, daß die verbündeten Regierungen etwas dagegen einzuwenden haben.
Der Antrag Kirsch wird angenommen.
Die Gesamtabstimmung soll im Laufe der Sitzung erfolgen, sobald die Zusammenstellung der Beschlüsse im Truck vorliegt.
Es folgt die Fortsetzung der ersten Beratung der Novelle zum Börsengeseb.
Abg. v. Kardorff (Rp.1: Ja, meine Herren, noch wenig Voraussetzungen sind so schlecht eingetroffen, wie die Voraussetzungen über die Wirkungen des BörsengcseheS. DaS gilt sowohl für die Eintragung ins Börsenregister als auch für daS Verbot des Termin- handelS. Die Börse hat oa§ Gesetz einfach umgangen. Treu und ©laufen ist nicht befestigt worden. Ein großer Teil meiner Freunde und aucky der Herren von der äußersten Rechten halten die Zeit seit Inkrafttreten des Gesetze? für zu gering, als daß schon Aenderungen nötig sind, sie glauben auch, daß die Mißstände nicht so große sind, daß eine Novelle unbedingt erforoerlich sei. Ich bin anderer Meinung, ich halte daS Gesetz für revisionsbedürftig. Ob aber der vorliegende Entwurf einen geeigneten Boden für die Rechtsprechung abgeben könnte, daS möchte ich bezweifeln. Redner verliest unter Heiterkeit deS Hauses einen endlos langen Satz aus dem Gesetz und meint, daß jeder Schüler, der solchen Satz nieder- schreibt, dafür eine sehr schlechte Zensur erhalten würde. Dieser Satz ist ein Verbrechen an der deutschen Sprache. Vielleicht lassen sich gewisse Mißstände durch schärfere Strafbestimmungen beseitigen. In Bezug auf Bergwerks- und Hüttenaktien, glaube ich, sind wir in der Bevormundung des Publikums etwas zu weit gegangen. Beschränken wir uns doch auf die Produkte der Landwirtschafti Tiefe bedürfen heute nach wie vor deS Schutzes. Ein großer Teil meiner Freunde will allerdings auch den Terminhandel in Montan- vapieren verboten wissen, aber ein anderer Teil ist bereit, sich auf daS Verbot deS Terminhandels in Getreide zu beschränken. Mir haben hervorragende Industrielle gesagt, daß Bankiers, die Geschäfte tm Terminhandel machen wollen, ihre Paviere jetzt nach Paris und London schicken, teils weil der Terminbanoel hier verboten ist, teils weil die Äoften zu hoch sind. Die Folge davon wird sein, daß, wenn es zum Krach kommt, wir eine Deroute erleben, wie wir sie noch nie erlebt haben. Bedauerlich ist es. daß die Depofitenbanken nicht nach englischem Muster von den Emissionsbanken getrennt sind. Das würde sicher zur Gesundung deS Geschäftsverkehr? beitragen. Noch richtiger aber Ware eine Revision unserer Dktiengesetzgebung. Ich kenne Aktiengesellschaften, die ihren Reservefonds nicht in mündelsicheren Papieren angelegt haben, sondern wo derselbe gewissermaßen in der Luft schwebt. ES müßte gesetzlich vorgeschrieben werden, baß die Aktiengesellschaften ihren Reservefonds ganz oder zum größten Teil_ in mündelsicheren Jnhabervapieren auzulegeu haben. Weiter wäre die Bestimmung zu ändern, daß Aktiengesellschaften bei der Ausgabe von Obligationen nur der Acceptation durch eine Börse bedürfen; eS mühte bte Genehmigung des Staates erforderlich sein. In einigen Staaten ist daS ja schon jetzt der Fall. Weiter wünsche ich eine Verschärfung der Strafbestimmungen für die Uebertretung deS Verbotes des Terminhandels. Hätte die Leipziger Bank ihren Reservefonds in mündelsichere Papiere angelegt, so hätten die Aktionäre nicht alles verloren. Die Kommission wird vor allem die Ausgabe haben, dafür zu sorgen, daß die Rechtsprechung auf Grund dieses Gesetzes eine ordentliche sein kann; sie kann unmöglich so zweifelhaft bleiben, wie sie jetzt ist.
Abg. Kämpf (fr cif. Dpt.): Wenn eine Revision deS Börsen- gesetzeS solange hinauSgcschoben wird, bis eine Revision deS Aktien- gesetzcS stattqefundcn hat, so würde daS eine Vertagung ad calendas Graecas bedeuten. Der Vorredner will den Aktiengesellschaften vorschreiben, daß sie ihren Reservefonds in mündelsicheren Pavieren anzulegen haben. Die Folge davon würde sein, daß die Banken ihr Aktienkapftal noch werter erhöhen müßten. Ferner forderte der Vorredner, man solle die Ausgabe von Obligationen von der Genehmigung deS ÄaateS abhängig machen. Ich bin entschieden dagegen, daß den Aktiengesellschaften eine solche Beschränkung auferlegt wird, ich wüßte auch nickt, welcher wirtschaftliche Grund vorliegt, um daS zu tun. In dem Augenblick, wo der Staat der Gesellschaft die Ausgabe von Obligation« gestattet, übernimmt er eine Ä Garantie; man würfe dadurch nur die Industrie unter;
. Ich erinnere daran, daß die Aktien der Treber-Gesellschaft von der Berliner Börse auS eigenem Antrieb der Börse nicht zugelassen sind. ES ist also unverständlich, wie man daraus der Börse einen Vorwurf machen kann. (Sehr richtig! links.) Das Reichsgericht hat dem Dörsengesetz eine Auslegung gegeben, die ich nidji für zutreffend halte, eS hat gesagt, nicht nur bte ht § 48 genannten Geschäfte, sondern alle Termin-Geschäfte, welche den gleichen wirtschaftlichen Charakter tragen, fallen unter die Bestimmung deS § 66. Derselben Ansicht wie ich ist auch die Regierung, aber sie zieht nicht die Konsequenzen, sie begnügt sich mit einigen Abschwächungen, und diese Abschwächungen sind in der und vorgelegten Novelle enthalten. Ueber^ verschiedene Bestimmungen deS Börsengesetzes fft eine weitere Aufklärung erforderlich, eS find noch wettete Reformen nötig als die Regierung vorschlägt. Die Regierung erkennt das zwar auch hier an, sie begnügt sich aber auch hier damft, die sich aus der Judikatur des Reichsgerichts ergebenden Härten «ckzuschwächcn. DaS bezweckst u. a. der Paragraph, den vorhin der Abg. von Kardorff so verlesen hat, daß ein ungeheuer schlechtes Deutsch dabei herauskommen mußte, der aber in Wirklichkeit einen ganz anderen Sinn hat. (Große Heiterkeit.)
Graf Kanitz meinte neulich, der Börse gehe eS ganz gut; aber nicht daraus kommt es an, ob eS ihr gut geht, fonfern ob sie imstande ist, die ihr obliegenden wirffchaftlichen Funktionen zu erfüllen. Und bad bestreite ich. Leugnen läßt es sich nicht, daß die Umsätze an der Börse ganz bedeutend abgenommen haben. Graf Kanitz sprach von den zahlreichen Defraudation« und der geringen Zahl von Revisionen der Bankiers. Er hätte aber die Zahlen doch erst prüfen sollen, ehe er einen ganzen ehrenwerten Stand hier so beleidigte. Graf Kanitz sagte zwar, er überließe die Verantwortung der „Köln. Volksztg.", aber er hätte die Zahlen doch vorher prüfen sollen. Der Vorstand der Hamburger Börse hat mir nun geschrieben, daß die Hamburg betreffenden Zahlen falsch sind. Herr Graf Kanitz hatte gesagt, in Hamburg hätten unter 713 Bankiers nur 9 Stempelrevtsionen stattgesunden. Wie der Hamburger Börsenvorstand fesfftellte, haben hn Jahre 1901/02 bei Den Homburger Bankiers 17, im Jahre 1902/03 97 und im Jahre 1903/04 sogar 363 solcher Revisionen stattgefunden. Dabei sind in diesen 3 Jahren nur 35 Fälle von Stempelnachorderungen oder nicht ordnungsmäßigen Stempelerhebungen ge- unden und nur ein einziger Fall, in dem eine Stempeldesrauda-
Parlamentarische Perhauvlnngen.
Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.
Deutjcher Reichstag.
78. Sitzung vom 28. April.
1 Uhr. Das Haus ist mäßig besetzt.
Am Bundesratstisch: Gras Posadowsky u. a.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Beratung des Gesetzes fetreffenb die Krankenfürsorge für Seeleute.
Hierzu liegt eine Reihe sozialdemokratischer Anträge vor, die im wesentlichen eine Ausdehnung der Krankenfürsorge bis nach Ablauf von drei Wochen nach der Abmusterung, sowie eine Erweiterung der Familienunterstützung bezwecken.
Einige andere Anträge sind vom Zentrum gestellt, sie sind in der Haupffache redaktioneller Natur.
In der Generaldebatte erklärt
Abg. Raab (Antis.), seine Freunde würden dem Gesetz zustimmen; es sei erfreulich, daß den Seeleuten endlich auch ein kleiner Schutz zu teil werde, doch müsse mit der Zeit die soziale Gesetzgebung in vollem Umfange auch auf die Seeleute ausgedehnt werden.
Abg. Schmalfeldt (Soz.) hält es für angebracht, daß bereits /etzt den Seeleuten die Vorteile der Sozialreform zu teil werden; es fei kein Grund einzuseben, warum man damit noch länger warten solle. Die Seeleute seien bereit, zu den Kosten der Krankenversicherung beantragen ; natürlich müßten sie bann auch $ur Verwaltung mit hinzugezogen werden. DaS, was die Sozialdemokraten forderten, werde vom Norddeuffchen Lloyd bereits anstandslos bewilligt. Die jetzige Krankenfürsorge für Seeleute sei auf die Dauer unhaltbar.
Staatssekretär Gras Posadowsky: Ueber die sozialdemokrati- /chen Anttäge läßt sich sachlich durchaus sprechen, aber solange bad jetzige System der Krankenversicherung fer Seeleute besteht, sind sie unannehmbar. Die Krankenversicherung läßt sich nur geschichtlich erklären, und wir können unmöglich den kleinen Reedern noch neue Lasten auferlegen. Will man den Anträgen stattgeben, so muß man bie Krankenversicherung der Seeleute auf ganz andere Grundlage stellen. Das wird Sache zukünftiger Erwägung sein. Für heute bitte ich, von den Anttagen abzusehen.
Hiermit schließ die Generaldebatte.
In fer SpezialdiSkussion über Artikel 1 § 69 begründet
Abg. Molkenbuhr (Soz.) den sozialfemokrattschen Anttag auf Ausdehnung der Krankenversicherung bis auf drei Wochen nach der Abmusterung. Die Kosten, die fen Reedern dadurch auferlegt würden, seien gering, andererseits aber werde fern jetzigen Mißbrauch ein Ende gemacht, baß totkranke Seeleute abgemustert unb nicht unterstützt werden.
Geh. Rat v. Jonquiereö erwidert, daß bie von ihm bei bcr zweiten Beratung gegen den fozialdemokrattschen Anttag vorgebrachten Bedenken auch durch diesen Anttag nicht beseitigt seien. Es erscheine ihm auch zweifelhaft, ob durch den Anttag wirklich dem von dem Vorredner getadelten Mißbrauch ein Ende gemacht werde. Weiter dürfe man nicht vergessen, daß das, was der Lloyd leisten könne, die mittleren und klemeren Reeder nicht leisten können; diesen könne man unmöglich mehr Lasten auferlegen, als sie schon zu tragen hätten.
Hierauf wird unter Ablehnung des sozialdemokratischen Antrages § 69 in der Fassung der zweiten Lesung angenommen.
Abg. Molkenbuhr (Soz.) beanttagt ferner einen neuen Artikel la, der bie Ausdehnung der Familienunterstützung erkrankter Seeleute bezweckt.
Abg. Kirsch (Zentt.) erklärt sich gegen diesen Anttag; prinzipiell sei er damit einverstanden, aber man dürfe zur Zett nicht so wett gehen, um nicht das Zustandekommen bed Gesetzes zu gefährben. Die Sozialbemottatte habe bie Novelle zur Seemannsorbnung ab« gelehnt; wolle sie etwa heute hn Falle bcr Ablehnung ihrer Anträge wieder gegen das ganze Gesetz fein? Redner empfiehlt weiter einen Anttag, wonach in § 61 Abs. 2 der Seemannsordnung die Worte „aus seinem Heuerverdienst" ersetzt werden durch bie Worte: „aus seinem Arbettsverdienste als Sckifssmann". Es soll dadurch an Stelle des Heuerverdienstes der bei den Stewards weitergehende Begriff des Arbeitsverdienstes als Schiffsmann zur Grundlage der Leistungen für die Familienversickerung gemacht werden.
Abg. Molkenbuhr (Soz.) legt die Gründe dar, aus denen die Sozialdemokraten gegen die Seemannsordnung gestimmt haben; sie enthalte zahlreiche arbetterfeindliche Besttmmungen und habe den Forderungen der Zett keine Rechnung getragen. Ware das Gesetz damals gescheitert, so wäre das kein Schaden gewesen.
Abg. v. Savigny (Zentt.) empfiehlt seinen Anttag. Redner stellt Wetter einen Anttag, wonach für Schiffsleute, die zur Verpflegung, Bedienung und dergleichen angenommen sind, tn diesem Falle, falls das für den SchiffSmann günstiger ist, an Stelle der verfassungsmäßigen Monatsheuer der vom Reichskanzler festgesetzte Durchschnittsbettag des Monatslohnes treten kann.
Geehimrat Jonquieres glaubt, daß gegen den ersten Antrag des Zentrums fein Bedenken vor liege. Ueber den eben eingelaufenen Anttag Savigny könne er namens fer Verbündeten Regierungen eine Erklärung nicht abgeben.
Abg. Schwartz (Soz.) sucht nachzuweisen, daß auch die kleinen Reedereien durch die Annahme bed sozialbemokratischen Antrages nicht allzusehr belastet werben.
Abg. Dr. Semler (nat.-lib.): Mit fer Regierungsvorlage bin ich burchaus einberftanben, auch ich wünsche, daß bie Seeleute zu Lasten der Reebereien größere Unterstützungen erhalten. Aber man muß doch bedenken, daß im Gegensatz zu allen sonsttgen Verhältnissen es hier der Unternehmer allein ist, der die Last zu tragen hat. Dieser Tatsache gegenüber will cd mit von Setten der Herren von der äußersten Linken nicht begründet erscheinen, soviel wettet- gehendc Anttäge hier zu stellen. Ich bin auch nicht in der Lage, dem Anträge Savigny zuzustimmen. Ich zweifle nicht daran, daß der Anttag geiftteich audgedacht ist, aber er ist viel zu kompliziert, als daß man seine finanzielle Tragweite im Augenblick übersehen könnte. Wir dürfen auch nicht vergessen, daß wtt den großen Linien schon außerordentliche gesetzliche Leistungen auferlegt haben, ich erinnere an die Heilung erfranfter Seeleute in Hospitälern, an die Einbeziehung bcr Geschlechtskranken in bie Versicherung unb bergleichen. Das finb ganz ungewöhnlich große Opfer. Man sollte also nicht gar zu wett gehen in bcr Stellung von unübersehbaren Anträgen. Wenn ich auch dem ersten Anttag bed Zentrums nicht widersprecken tvill, so kann ich doch dem Anträge Savigny beim besten Willen nicht zustimmen.
Abg. Molkenbuhr weist darauf hin, daß die meisten Erkrankungen fer Schiffslcute Den Reedern gar keine Kosten machen, da die Seeleute an Bord erkrankten und die anderen ihre Arbeit tnitma<f)en müßten. Die Lasten, die die Reeder zu tragen hätten, toären überhäufe nur sehr gering.
tion stattyesunden hat. (Hört! hört!) In anderen Fällen hat ba» Reichsgericht entsckieben, daß der Stcmpclfislal im Unrecht ist. Da kann man doch nicht von zahlreichen Deftaudationen sprechen. Ebenso muß ich bie Steuerbeamten in Schutz nehmen, baß sie ihre Pflickt verletzt hätten. Graf Kanitz wieS darauf hin, daß die französische Rente noch mehr gefallen sei als bie deutsche RcickhS- anleihe. In Frantteich herrschen aber ganz andere Verhältnisse. Man darf nicht vergessen, baß die Kongregationen einen Kampf gegen die französische Renten führen und daß ferner dort der Kampf zwischen dem Parkett und der Kulisse besteht. Graf Kanitz sagt weiter, der Terminhmldel führe in besonders hohem Maße zu Kursschwankungen. Auch bad habe ich nicht gefunden. Ich habe 5 Papiere, fei denen der Tcrminhanfel verboten ist, mtt 5 anderen verglichen, bie auf Zeit gehäufelt werden, und habe geftinden, daß die auf Kassa gehandelten um 18%, bie auf Zett gehäufelten nur um 13 Proz. geschwankt haben. Nach fern Bör- sengesetzc finb die Kurse der ReichSaulcihe sehr erheblich zurück- geangeu. Ich gebe aber zu, daß bie Schulb baran nicht allein bad Börseugcsetz hat, zum großen Teil sind auch die Finanz« bed Reichs Daran schuld. Machen sie alle Jahre neue Schulden« bann gehen natürlich die Wertpapiere herunter.
Die Novelle zum Börscngcsetze enthält, tote ich anerkenne, eine ganze Reihe von Verbesserungen. Ich erkenne auch an, daß im Börsengesetz selbst eine ganze Anzahl von Besttmmungen fegen!« reich gewirkt haben, aber zu einer Gesundung fer Verhältnisse werden wir nur durch eine rückhaltlose Aufhebung des Börsenregister» unb bed Vcrbotd bed Terminhanbcls gelangen. Bis 1892 hatte sowohl bad RcichdoberbanbelSgericht wie bad Reichsgericht ein Börsen« termiugeschäft als Spiel nur bann beurteilt, wenn bcr Wille fer Parteien bie effettive Lieferung ausschloß unb durch ausdrückliche Vereinbarung feststellte, baß nur bie Differenz behäufelt werb« sollte. Seit 1892 geht die Judikatur bed Reichsgerichts dahin, baß der Wille nicht erst durch ausdrückliche Vereinbarung festgestellt zu werden braucht, sondern daß cs genügt, wenn er aus den begleitenden Ncbenumstäuden z. B. von vornherein nicht vorhandener Deckung hervorgeht. Also nach den begleitenden Umständen sollte die Legittmität des Geschäfts beurteilt werben. DaS rief viel Beunruhigung hervor, denn man befürchtete schon bavon eine Gefährdung der Rechtssicherheit, um wie viel unverständlicher ist angesichts dieser Tatsache bie Einführung bed Börseuregisters gewesen? Denn nachbern bad Dörsenregister eingeführt ist, wirb ja nicht geprüft, ob ein Geschäft legitim ist ober nicht, sondern cd wird danach gefragt, ob beide Kontrahenten hn Börsenregister eingetragen find ober einer von ihnen. Ist bad nicht der Fall, so ist bad allerlegitimste Geschäft illegitim; ist eS aber bcr Fall, so ist mit einem Male bad allerillegitimste Gefräst legitim. (Sehr wahr! links.) Mtt ist der Gedanke des Börseuregisters niemals klar geworben. ES hat sich übrigens auch der Scnatspräsibent beim Reichsgericht Wiener dahin ausgesprochen, daß dem Börsenregister der RechtSgedanke fthlt. An der Verletzung de» RechtSbewußtscinS ist früher einmal schon bad Börseurcgister gescheitert, unb meiner Ansicht nach mußte es auch in Zukunft daran scheitern.
Von einer Renitenz der Berliner Börse lärm gar keine Rede sein. Die großen Banken hier haben nicht nur sich selbst eintragen lassen, sondern sie haben auch die Provinzbanken zur Eintragung zu veranlassen gesucht. Aber diese Hafen sich geweigert.
Der Mehmng bed Grafen Kanitz, baß derjenige ein Schuft ift, bcr den Registercinwanb erhebt, stimme ich durchaus zu, und da» Ehrengericht hat denn auch in allen solchen Fällen auf Ausschluß von der Börse erkannt. Und doch wird der Registereinwand erhoben. Ich nenne Ihnen hier ein brastisckeS Beispiel: Jemand, fer ihn erheb« wollte, wurde von anberer Sette mit bem Hinweis, bad sei doch eine unehrenhafte Handlung, davor gewarnt. Ja, mein Gott, erwiderte er, bad finb 12 000 Mark, unb für 12 000 Mark kann man fdjon einmal schamrot werden. — Ich meine, im kaufmännischen Leb« muß man bad gegebene Wort unter allen Umständen halt«, wenn hier der Wortbruch zur Gewohnheit toitb, dann untergräbt man die Tüchtigkeit und Bedeutung dcd deuffchen Kaufmannsstandes. Da» Ausland muß bad Vertrauen zum beutschen Kaufmann verlieren, wenn ed weiß, daß hier ein Gesetz besteht, bad eS bem Kaufmann gestattet, sich auf Grunb einer formalen Bestimmung sein« Verpflichtungen zu entziehen. Es bleibt nur ein Weg: Die Aufhebung des Börsenregisters. Nur so toirb fer Rechtsprechung in Dörfen- sachen bet Charakter bed Ausnahmegesetzes genommen, fen ba! Terminregister jetzt hat, unb ebenso wie sich alle Dusnahmegesetze rächen, so wttb auch biefed Ausnahmegesetz unserem ganz« Witt- chaftSleben auf das Schwerste empfindlich werd«. Die Novelle fett tigt leider nicht nur nicht bad Börsenregister, fonbern sie stättit ogat seinen Grunbgedanken, indem sie ben KrttS derer, die d« Einwand erheben können, erweitert. Wenn man feine Reverenz macht vor dem Bötserrtegister, so ist man artig unb darf klag«, unb wenn man feine Reverenz nicht macht, so ist man unartig unb darf nicht Hagen, aber man darf verklagt werben. (Gehr gut! links.) Also die Novelle enffpricht in dieser Hinsicht durchaus nicht meinen Anschauungen.
Nun komme ick zum Verbote bed TerminhanbelS. Die Zahlen, die der Abg. Burlage gestern anfithrte, betoetf« gar nicht». Der Handel hat ganz andere Aufgaben, als nur den Berliner Markt m,t Getreide zu versorgen. Der Handel muß in Argentinien und tn Odessa entlaufen, er muh sich aber durch Terminhandel decken, denn er kann den Verlust nicht tragen, der durch bie Differenz hn Preise während der sechswöchentlichen Lieferung entsteh« kann. Der Gctteidehanfel umspannt also die ganze Welt. Berlin kommt nur so weit in Frage, als sich dort die größten und nttelligentest« Ftrmcnletter ntedergelassen haben. (Lachen im Zentrum.) Gewiß, meine Herren, zum Getreidehandel gehören große und umfassende Kenntnisse. Darin, daß in Berlin die größten Firmen vorhanden war«, besteht die große Bedeutung der Berliner Ptoduttenbötse, die Sie durch bad Dörsengesetz in der Tat zu Grunde gerichtet haben. Termingeschäfte werden nach wie vor gemacht, aber nicht in Deuffchland. sondern in Amerika. Früher wat die Berliner Börse maßgebend, jetzt sind toir fern Auslande tributpflichtig geworden.
Nun sagt bcr Abg. Burlage, die Börse wolle nur im Trüb« sischen, und er verweist dazu auf die Hausse-Bewegung in Amerika. $a, wenn er will, daß die Amerikaner so etwas nicht machen, dann möge er dafür sorgen, daß die Berliner Börse leistungsfähig ist unb nck deS TerminhanbelS bedienen kann. (Seht richtig! IttikS.) Wäre ed wirklich wahr, daß die Börse im Trüben fischen will, ja, warum schrettet bann fer StaatSkommissar nicht ein? (Sehr gut! links.) Ich behaupte, daß an der Berliner Börse alle» so Har und offen vorgeht, tote man cd nur wünschen kann. Bon verdunkeln ist ba keine Rede. Durch bad Verbot bed Terminhanfeld geh« bcm Deuffchen Reiche jährlich ungeheure Wette verloren. ES toirb heute soviel Getreibe auf fen beutschen Markt gebracht, daß et nicht untergebradjt werden kann. (Abg. v. Kardorff: Ach ®ott, glauben Sie doch das nicht! Heiterkett) Der Terminhandel vermehrt bie Verwendungsmöglichkeit bes Getreides, er kann also nicht preiSdrückend wirken. Wenn die Kornhäiffcr bis jetzt Fiasko gemacht haben, so liegt ba» baran, daß sie sich die Deckung nicht bet»


