Ausgabe 
27.2.1904 Zweites Blatt
 
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Nr. 49

Erscheint täglich mit Aufnahme deS Sonntag?.

DieGiehener Famillenblätter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der «Reifliche Landwirt" erjchetrU monatlich einmal.

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'ichen UniversitätLdruckerei. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition ».Druckerei: Echulstr.7.

Tel. Nr. Kl. Telegr.-Adr.: Anzeiger Gießen.

Zweites Blatt. 154. Jahrgang Samstag 27. Februar 190^

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gietzen.

Heutige 'Muriner umfaßL 20 Seiten.

T 1 - --------------LLÜ_J!-g-----------------

Gießen, den 24. Februar 1904.

Betr.: Den Wiesengang im Frühjahr 1904.

gits Krnßlimogliche Kreisamt Gießen

an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

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statt.

dein Amtszimmer des

ob die Anordnungen, welche im Anschluß an frühere Wiesengänge getroffen wurden, befolgt worden sind und welche nicht;

welche Anordnungen von dem Wiesenvorltand zur Beseitigung der bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängeln getroffen worden sind, oder welche Maßnahmen zu diesem Zwecke vorgeschlagen werden. Der Wiesenvorstand hat hierbei sein Augen­merk namentlich auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos, schädlichen Pflanzen rc., auf die Verebnung der Maulwurfshügel, sowie auf die Unterhaltung der Be- und Entwässerungsgräben zu richten;

welche VerbefferungSvorschläge in Bezug auf größere Wiesendistrikte zu machen sind. Hierbei kommen namentlich solche Vorschläge in Betracht, zu deren Ausführung die Bildung von Wassergenoffenschaften nach den Bestimmungen deS Bachgesetzes ange­zeigt ist.

b) fügen wir erläuternd an, daß in der Regel, in-

1. Beltershain

2. Stangenrod

3. Rödgen

4. Annerod

5. Garbenteich

6. BcrSrod

7. Harbach

8. Rodheim

9. Steinheim

Sie wollen

Rach Artikel 4 der Wiesenpolizeiordnung für den Kreis Gießen ist hn Laufe des Monats März der Frühjahrs­wiesengang durch den Wiesenvorstand unterZuziehung der Feldschützen und Wiesenwärter vorzunehmen. Wir beauftragen Sie demgemäß, alsbald die erforderliche Anordnung zu treffen und eine Abschrift deS über den Wiesen­gang aufzunehmenden Protokolls innerhalb 14 Tagen nach Beendigung deS Wiesenganges an unS einzusenden.

In diesem Protokoll hat sich der Wiesenvorstand ins­besondere darüber zu äußern:

sofern kein besonderer Anstand vorliegt, der Wiesenvorstand in seinem Protokoll eine Frist, welche vier Wochen nicht übersteigen soll, festznsetzen hat, binnen deren die Vorgefundenen Mängel bei Meidung von Strafen und ZwangSmaßregcln von den Pflichtigen zu beseitigen sind. Die Aufforderung zur Beseitigung der vorgefundenen Mängel ist nach Beendigung deS Wicse^gangeS ungesäumt durch den Bürgermeister orts­üblich bekannt zu machen.

DaS Protokoll über den Wicsengang ist von allen Be­teiligten zu unterzeichnen. War ein Mitglied deS Wiefcn- vorslandeS an der Teilnahme verhindert, so ist dies am Schluffe deS Protokolls zu bemerken.

Sollte der Wiesenvorstand nicht mehr vollzählig sein, so wollen Sie uns nach Anhörung des Gemeinderats als­bald besondere Vorlage machen.

In den nachstehend verzeichneten Gemeinden wird ein Beamter der Großh. Kultur-Inspektion Gießen, gemäß Art. 4, Absatz 2 der Wiesenpolizeiordnung an dem Wiesengang teilnehmen. Der Tag und die Zeit des Beginnes deS Wiesenganges sind bei jeder Gemeinde besonders bemerkt. Die Zusammenkunft findet jewellS auf

ferner veranlassen, daß gleichzeitig mit Sem Wiesengang die durch Statut vorgeschriebene Lokal- schau deS Vorstandes der in Ihrer Gemeinde be­stehenden Wastergenostenschaften vorgenommen wird. Die Genossenschaftsvorstände haben hierbei insbesondere ihr Augenmerk darauf zu richten, ob sich die genossenschaftlichen Anlagen in gutem Zustande befinden und ob etwa Unter- Haltungs- oder Verbesserungsvorschläge zu machen sind.

In Ihrem Vegleitbericht zum Wiesengangsprotokoll ist anzugeben, ob die Lokalschau der Wassergenoffenschaften, wie ungeordnet, stattgefunden hat.

I. V.: Dr. K r a n z b ü h l e r.

Nolitische Tagesschau.

Die politische Kaiserfahrt.

Die Mittelmeerfahrt Kaiser Wilhelms läßt die aufs Sensationelle zugeschinittenen englischen Zeitungen nicht zur Ruhe kommen. Es soll durchaus Politik im Spiele fein. Zunächst wird daMarokko" aufs Tapet gebracht. Man munkelt, Kaiser Wilhelm werde einen marokkanischen H a f e n b e s u ch e n, und bringt dies in Verbindung mit dem spanisch^französischen Marokko-Abkommen, in dem von der lieber UHung eines Hafens an der Westküste, etwa Rabats oder Casablancas, an Deutschland die Rede fein soll. Tie Kenntnis von einer derartigen Einbe- 8iel)ung TcutWanbs in das d-sscn

Abschluß überdies osiiziell floi mcht feftaefteUt ist, beschrankt sich aus die Londoner Presse. In den fctiftn der deutsckM Diplomatie weiß man nichts davon. Wohl aber ist be- könnt, daß Deutschland di- Erwerbung von Territorial, besitz in Marokko nicht anstrebt. Ihm solchen Besitz auszudrängen, dürste weder die spanische noch die franko, sisch« Regierung sich veranlaßt sehen. .Selbst wenn also Kaiser Wilhelm einen marokkanischen Hasen besuchen sollte,

8. März

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so hat das mit Politik nicht das mindeste zu tun. Des weiteren wird die Möglichkeit eines Besuchs Kaiser Wil­helms auf griechischem Boden mit der Balkan- Politik insofern verauickt, als man die Vermutung äußert, der Kaiser werde im Hinblick auf die neuerwachte politische Aktionslust in Gr lecken land seinen Verwandten am Hofe zu Athen die Notwendigkeit unbedingter Zurückhaltung dar­legen. Das wäre aus dem Grunde weniger unwahrscheinlich, als Deutschland jederzeit und auf jede Weise bestrebt ist, zur Erhaltung des Friedens auf dem Balkan das ©einige beizutragen.

Die seit einigen Tagen in Brüssel umlaufenden Gerüchte von einem bevorstehenden Besuch Ka'ser Wilhelms in Bel­gien entbehren tatsächlich nicht jeden Hintergrundes. Es ist sehr wohl möglich daß Kaiser Wilhelm auf der Fahrt nach dem Süden einen kurzen, vielleicht nur nach Stunden zählenden Aufenthalt in Antwerpen nehmen wird. Es ist sogar wahrschinlich wenngleich zur Stunde weder die Tatsache selbst noch Datum deS Besuches feststehen. Schon aus Gründen der persönlichen Sicherheit des Mon­archen dürfte der etwaige Termin erst in ziemlich später Stunde bekannt gegeben werden. Ein Abstecher nach Brüssel kommt nicht in Frage.

Nach einer Meldung desL.-A. aus Brüssel ist die Reise nach Belgien und die Begegnung mit König Leopold vorbehaltlich des Datums beschlossene Sache. Tie Begegnung würde an Bord der dem Kaiser entgegen» fahrenden Jacht des Königs,Alberta", stattfinden, auf der die Monarchen auch das Frühstück nehmen. General­konsul von Barg, dem der Kaiser wiederholt seinen Wunsch, Antwerpen zu besuchen, ausgesprochen hatte, versammelte bereits die Vorstände der deutschen Vereinigungen zur Be­sprechung einer eventuellen Huldigung.

Der Kaiser trifft am 1. März in Wilhelmshaven ein; am 2. März erfolgt die Abreise nach Helgoland. Dort ist ein Aufenthalt bis zum 4. März vorgesehen. Auf der Rückreise werden die Seekabelwerke in Nordenham be­sichtigt.

Die Teilnahme der Kaiserin an der Mittelmeerfahrt hängt von den jeweiligen Witterungsverhältnissen und dem Gesundheitszustände der Kaiserin ab. Das gegenwärtige Befinden derselben ist sehr Zufriedenstellend.

Der große KreuzerFriedrich Karl" hat, wie aus Kiel gemeldet wird, den Befehl erhalten, den Kaiser auf seiner Mittelmeerreise zu begleiten._______________________________

Nartamcntarischcs.

Berlin, 26. Febr. Tie Budgetkommission des Reichstags setzte die Beratung des Etats für die Expe­dition nach Ostasien fort und bewilligte ohne wesent­lich« Debatte den Rest des Titels 10: Besoldungen und Teuerungszulagen, sachliche Ausgaben, und ebenso Titel 11, Naturalverpflegnng, und Titel 18: Pferdebeschaffung. Tie Debatte geht dann auf die Beratung über die Beamten der Sanitätsabteilung zurück, wobei ein Antrag Müller- Fulda auf Streichung eines Stabsapothekers beim Sanitäts­amt angenommen wird. Bei dem folgenden Titel 12: Be­kleidung und Ausrüstung der Truppen wird das Bekleid- ungsamt Berlin genehmigt, das Bekleidungsdepot in Tientsin, einem Antrag Müller-Fulda tzemäß, ab * gelehnt. Tie folgenden Titel werden mit geringen Streichungen bewilligt. Tamit ist die Beratung des Etats für die ostasiatische Expedition erledigt.

Tie Reichstagskommission für die Vorlage betr. die Entschädigung unschuldig Verhafteter lehnte die Bestimmung betr. den Verstoß gegen die guten Sitten ab und ersetzte dieselbe mit 10 gegen 4 Stimmen auf Antrag Burlage (Ztr.) durch eine Bestimmung, nach welcher der Anspruch ausschließbar ist, wenn die Tat eine grobe Unredlichkeit oder Unsittlichkeit in sich geschlossen hat, oder in, die Willensbestimmung ausschließender Trunkenheit begangen worden ist, oder wenn der Verhaftete die Verübung eines Verbrechens oder eines Vergehens ersichtlich vorbereitete. Tie Bestimm­ung der Vorstrafen rc. wurde nach Antrag Burlage mit 11 gegen 3 Stimmen folgendermaßen abgeändert: der An­spruch ist ausschließbar, wenn der Verhaftete bei feiner Verhaftung nicht die bürgerlichen Ehrenrechte besaß oder unter Polizeiaufsicht stand oder inner­halb der letzten zwei Jahre der Landespolizei­behörde überwiesen wurde, ferner wenn der Verhaftete mit Zuchthaus bestraft war und feit der Verbüßung noch nicht drei Jahre verflossen sind.

Die Wahlprüfungskommission des Reichs­tages beschloß über die Wahl des Abg. Münch-Ferber (Natl.) noch eine Anzahl weiterer Beweiserhebungen zu ver­anstalten.

München, 26. Febrk Kammer der Abgeord­neten. Bei der fortgesetzten Spezialdebatte über Artikel 2 des Landtagswahlgesetzes wird ein Antrag Dirr (freie 23er.), das Gesetz an den Ausschuß zurückzuverweisen, damit dieser ihn dahin umarbeite, daß die relative Mehr­heit beseitigt und die alte Wahlkreisemteilung beibehalten wird, gegen die Stimmen der freien Vereinigung und der Liberalen abgelehnt und die Debatte über Artikel 2 fort­gesetzt. Nach längerer Debatte wird unter Ablehnung einiger Abänderungsvorschläge Artikel 2 mit der Wahlkreis- einte ilun g gegen die Stimmen der Liberalen und der freien Vereinigung angenommen.

KurpfusHer-Frojkß in Tilsit.

Ter Angeklagte, Magnetopath Schröter, ist 35 Jahre alt Aus eine Frage des Präsidenten, Landgerichtsdirektors Aua st, antwortet er: Als Heilmittel habe ich die Hypnose niemals betrachtet, sondern nur als Mittel, um die Sug­gestion wirksamer zu machen. Vors.: Sie wollen aus dem Gesichtsausdruck den Sitz der Krankheit konstatiert haben? Angekl.: Ja, wenn ich den Gesichts aus druck erfaßt habe, so vers re ichin meinem Körper dort, w o der Kranke leidet, ebenfalls einen heftigen. Schmerz. (Bewegung) Vors.: Also wenn der Kranke an der Milz leidet--- Angekl.: So sticht's bei mir

in der Milz. Bors.: Und wenn er Herzschmerzen!

hat Angekl: Sv tut mir auch das Herz weh. ^Heiterkeit.) (Tabei hat der Herr in der Voruntersuchung die Milz, die bekanntlich auf der linken Seite unterhalb der Rippen liegt, auf die reckte Seite verlegt!) Die Milz speziell ist für mich Gemüt sorg an. Aus ihrem Zu­stande schließe ich sehr viel. Ein Kranker, der zum Beispiel viel G'-am im Leben gehabt bat, besitzt immer eine Milz­unähnlichkeit, und ein Magnetiseur nimmt das sofort beim Magnetisieren wahr. Aus weiteres Befragen gibt der Angeklagte an, daß er zunächst nach Berlin gegangen fei und dort im Oscillatorium des als Sachverständiger an­wesenden Vrofessors Scheibler eine längere Ausbildung in der Vibrationslebre genossen habe. Dann fei er in mehreren Städten in Oseillatorien tätig gewesen und schließlich nach Tilsit übergesiedelt, um selbst ein derartiges Institut zu eröffnen Neben der Vibrationsmethode habe ich die Augen­ausdruckskunde weiter gepflegt und dabei wunderbare Phänomene bemerkt. Tatsache sei ja auch, daß Männer, wie Professor Pezely in Budapest, die Augendiagnose als ein ganz hervorragendes Hilfsmittel bezeichnet hätten. Staatsanwalt Tolki: Ist das nicht der Mann, der au5 den Augen einer Eu l e festgestellt haben will, daß fie ein Bein gebrochen hatte? (Heiterkeit.)| Angekl.: Tas weiß ich nicht. Darauf muß sich der Angeklagte über seine Kenntnisse der Homöopathie, der Vibrationsmassage und des Magnetismus äußern. ES zeigt sich, daß er sehr belesen ist und oen ihn ausfragenden medi­zinischen Sachverständigen neben vielem Unrichtigen doch auch manche treffende Antwort zu geben weih. Staats­anwalt Tolki richtet an den SachverständigenPro­fessor" Scheibler die Frage, welche Vorstrafen er erlitten, und welche Berechtigung er zur Führung deS Pro- sessortitels habe. Sachverst.: Ich lehne die Beantwortung dieser Frage ab. Ich bin hier doch nicht Angeklagter, son­dern Sachverständiger. Vors.: Sie sind aber auch als Zeuge geladen, und da Sie die Ausbildung des Angeklagten geleitet haben und der Angeklagte sich immer auf Sie und Ihre Autorität beruft, so hat die Staatsanwaltschaft sich bemüßigt gesehen, über Ihr Vorleben Erkundigungen einzuziehen. Scheibler: Ich möchte fragen: Ist ed hier Sitte, daß einem Sachverständigen fein Vorleben vorgehalten wird, wenn es mir selbst in Berlin, als ich als Ange­klagter vor Gericht stand, auf meinen Wunsch nicht vor­gelesen worden ist, weil die Sachen zum Teil nahezu zwanzig Jahre zurückliegen. Tas Gericht beschließt die Ver­lesung der Vorstrafen des Sachverständigen. Es geht daraus hervor, daß Scheibler früher Goldschmied war und wegen Bankrotts zu einer Woche Gefängnis vom Landgericht I in Berlin verurteilt worden ist. Ferner hat er lv92 vom Berliner Schöffengericht 150 Mk. Geldstrafe wegen Betrugs und 1897 nocknnals wegen zweier Betrugsfälle zwei Monate Gefängnis erhalten. Schließlich ist er wegen Gewerbe- und Polizeivergehen von den Schöffengerichten in Hannover, Köln und Berlin mit Geldstrafen belegt worden. Eine weitere Sache wegen fahrlässiger Körperverletzung fehlt zur­zeit noch Was den Profeffortitel anlangt, so gibt der Sack-verständige an, daß er einmal in Paris dem Jntev- nationalen Kongreß der Magnetiseure beigewohnt habe und dort von der Soci6t6 magnifique dieses Kongresses für einen Vortrag über den Magnetismus in Deutschland mit dem Titelprofesseur honoraire" ausgezeichnet worden sei. Tie magnetische Schule, welche diesen Kongreß einberufen habe und zur Verleihung dieses Titels berechtigt fei, fei eine staatlich anerkannte. Ter ganze Streit drehe sich darum, ob er den TitelProfesseur" mitProfessor" übersetzen dürfe. Kreisarzt Tr. Behrendt: Er müsse bemerken, daß -wischenSchule" undAkademie in Paris ein Unter­schied zu machen fei. Unter einer Schule, wie fie hier in Frage komme, fei eine Fachschule zu verstehen, wie fie in Tilsit zum Beispiel bte Barbiere hätten. (Heiterkeit.) Es wurde beschlossen, dem Angeklagten zu beginn der nächsten Verhandlung mehrere Kranke des Tilsiter Lazaretts vorzusiellen, damit er an diesen feinen angeblichen Magne­tismus erprobe und zugleich feine anatomischen und medi- ziniscl-en Kenntnisse darlege.

Schiffsnachrichten.

Red Star Linie, Vertreter Earl Neuer Gießen, Bleichstr. 8.

Der Postdampier »Zeeland" der Red Star Linie in Ant­werpen, ist laut Telegramm am 23. Februar wohlbehalten in New-Pork angekommen.

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Wetzlar, 2L Februar 1904. Geehrter Herr Bruck!

Ich habe Ihre Rechnung mit dem Vor­anschlag verglichen. Sie ist zwar etwas höher gekommen, doch will ich dies nicht bemängeln, da ich mit den gelieferten Sachen voll zufrieden bin etc. etc.

1965 Ergebenst Dr. W. . Amtsrichter.

Derartige Schreiben gehen mir fortwährend freiwillig zu {Originalschreiben steht zur Einsicht/), ein Beweis für die Anerkennung, die meine Lieferungen überall finden.

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