Viertes Blatt
Nr. 291
Samstag 19. Dezember 1904
Eichener Anzeiger
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen
154. Jahrgang
Erscheint tSglich mit Ausnahme des Sonntags.
Die „Eichener Zamilienblatter" werden dem »Anzeiger rnermal wöchentlich beigelegt. Der „Hessische Landwirt*' erscheint monatlich einmal.
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Unwersttätsdruckerei. R. Lange. Gießen.
Redaktion, Expedition u. Druckerei: Schulftr.?.
Leb 9lr. 51. Lelegr.-Adr. < Anzeiger Gießen.
Das LandwirtschaftsKammerg-sch.
Unterm 15. November d. I. hat das Großh. Ministerium des Innern dem Landtag den Entwurf eines Gesetzes, die Lerufsständische Vertretung der Landwirtschaf t betr., vorgelegt. Die Wünsche des überwiegenden Teils der hessischen Landwirte, die schon einmal in dem Initiativantrag der Abgeordneten Haas und Genossen greifbare Gestalt angenommen hatten, sind dadurch ihrer Erfüllung um ein gutes Teil nähergerückt. Es steht zu hoffen, daß aus den ständigen Beratungen das Gesetz hervorgeht, das der gesamten hessischen Landwirtschaft eine gesetzliche Vertretung geben soll. Nachstehend soll kurz der Inhalt des Gesetzentwurfs in seinen wesentlichsten Bestimmungen mitgeteilt werden.
Ter Entwurf ist, so schreibt die „H. L.-Z.", aufgebaut auf den Grundsätzen, die in dem bekannten Referat des Ministerialrats Braun niedcrgelegt sind. Tie zu diesem Referat erstatteten Berichte der landwirtschaftlichen Korpo- rationen fanden bei Ausarbeitung des Gesetzentwurfs Berücksichtigung. Ter Gesetzentwurf beabsichtigt nach der ihm beigegebenen Begründung „in erster Linie die gesetzliche Erweiterung der seitherigen freien Vereine, der Bezirks- und Provinzialvereine und des Landwirtschaftsrats zu Berufsverbänden, in welche alle selbständigen Landwirte im Hauptberuf vereinigt werden sollen." Ties geschah einmal, um „das Gute und Bewährte der seitherigen freien Organisation" zu erhalten und sodann um den Mangel dieser Organisation zu beseitigen, der darin besteht, daß sie eben nur einen verhältnismäßig kleinen Teil der Berujsgenossen umfaßt.
So soll denn ein die große Mehrzahl der Landwirte lm Hauptberuf innerhalb des Großherzogtums umfassender Landesverband gebildet werden, der sich gliedert in die Provinzialverbände und in die Bezirksverbande vom Umfang eines Kreises oder von Teilen eines oder mehrerer Kreise. Diesen Verbänden gehören kraft Gesetzes an die Eigentümer, Nutznießer und Pächter landwirtschaftlich genutzter Grundstücke mit einem im Großherzogtum gelegenen Vermögen an landwirtschaftlich genutztem Grundbesitz und an landwirtschaftlichem Betriebskapital im Werte von mindestens 3000 Mk. Der Hofraite- und Waldwert ist dabei nicht in Ansatz zu bringen. Wie die Untergrenze von 3000 Mark gesunden wuröe,^wird in der Begründung zum Gesetzentwurf eingehend erörtert. Damit ist dem Ziel, die große Mehrzahl- der die Landwirtschaft selbständig und im Hauptberuf betreibenden Personen zu Verbandsangehörigen zu machen und damit am Verbandsleben zu beteiligen, am nächsten gekommen. Gleichzeitig findet sich in dieser Grenze der beste Ausgleich der Verschiedenheiten int Besitz- und Vermögensstand der drei Provinzen des Landes. Ter Landesverband wird danach rund 75 000 Betriebe umfassen, d. h. fast genau so viel, wie die Zahl aller Betriebe des Landes mir einer Besitzgröße von mehr als 1 Hektar. Betriebe mit geringerem Flächeninhalt können durchschnittlich nicht mehr als selbständige, zur Beschaffung des Lebensunterhalts ausreichende Betriebe gerechnet werden, sodaß von ihren Besitzern eine Zwangsmitgliedschaft nicht wohl verlangt werden kann.
Durch die Bezirksverbände können auch freiwillige.Mit- alieder ausgenommen werden gegen Zahlung eines festen Jahresbeitrags von 5 Mk. Damit soll namentlich Landwirten, die ihr Gut nicht mehr bewirtschaften, mit) auch anderen Kreisen, die Interesse für die Landwirtschaft zeigen, Gelegenheit gegeben werden, sich an der Arbeit der .Verbände zu beteiligen. _
Mr den Bezirksverband sind Vorstand, Ausschuß und Hauptversammlung, für den Provinzialverband Vorstand und Ausschuß und für den Landesverband Vorstand und Landwirtschaftskammer als Organe vorgesehen. Tie Landwirtschaftskammer soll die GesamtinLeres.en des landw. Berufsstandes des Großherzogtums in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht, soweit dies nicht vom Staat unmittelbar geschieht, wahrnehmen unter Mitwirkung der Provmztal- und Bezirksverbände. Es ist daran gedacht, daß im wesentlichen die seitherige Arbeitseinteilung beibehalten wird. Näheres hierüber zu bestimmen, ist den Satzungen überlassen, die für alle Verbände obligatorisch vorgeschrteben sind.
Der Hauptversammlung des Bezirksverbands, die alle Verbandsangehörigen des Bezirks (Kreises) umfaßt, ist der wesentliche Einfluß auf die Zusammensetzung der Verbandsorgane gewährt. Sie soll nicht nur den Vorstand und Ausschuß des Bezirks, sondern auch die Mitglieder des Ausschusses des Provinzialverbandes (1 Mitglied auf je 1000 Verbandsangehörige) wählen. Tie Provuizialverband^aus- schüsse wählen die Mitglieder der Landwirtschaftskammer (jede Provinz 10, zusammen 30). So wird die weitgehendste Gewähr dafür geboten, daß die Mitglieder der Verbands- oraane, besonders auch der Landwirtschaftslammer, den Wünschen aller Verbandsangehörigeil entsprechen Are direkte Wahl zur Landwirtschaftskammer ist bekanntlich nicht nur von der Regierung, sondern auch von der großen Mehrheit der Interessenten, insbesondere den landw Vereinigungen, als nicht zweckmäßig bezeichnet worden. Tie Wahlen rur Landwirtschaftskammer sollen durch Stimmzettel, die Wahlen in der Hauptversammlung der Bezirksverbande durch Aufstehen oder Hatidausheben erfolgen, doch kann auch bei den letzteren Stimmzettelwahl beantragt werden, die bei genügender Unterstützung stattzusinden hat.
Die WaHlfähigkeit ist außer vom Besitz der Reichsange- hörigkeit und einem Alter von 25 Jahren nur davon abhängig, daß der Verbandsangehörige Umlage- oder beitrags- pflickftig sür die Verbandszwecke sollen aus den
zißcnen Einnahmen der Verbünde bestritten werden. Als solche kommen neben eigenem Vermögen der Verbände — es kann ivoljL erwartet werden, daß die Vereine ihr Ver- mögeii den Verbänden überweisen — Beiträge der freiwilligen Mitglieder usw., hauptsächlich die StaatSzu,chns,e, in Betracht, 'üe der Gesetz..siwurf ausdrücklich als eigene Einnahmen der Verbünde bezeichnet und deren Lerstung h.c Regierung nacü wie vor in Aussicht genommen hat. Erst wenn diese Einnähmequellen nicht ausreichen, soll eine Um
lage erhoben werden dürfen, die also als Ergänzungsquelle der Einnahmen gedacht ist.
Tas Umlagerecht steht allein der Landwirtschaftskammer zu. Bei ihr haben die Provinzialverbände und bei diesen wieder die Bezirksverbände ihren Geldbedarf nach Abzug der eigenen Einnahmen unter Vorlage der Jahresvoranschläge anzumelden. Heber den Bedarf der Bezirksverbande hat der Provinzialverbandsausschuß, über den Bedarf des Provinzialverbandes die Landwirtschaftskammer zu ent- cheiden. Ter Voranschlag des Landesverbandes bedarf der Genehmigung des Ministeriums des Innern.
Umlagepflichtig sind alle Berufsgenossen, die den Verbänden kraft Gesetzes angehören. Die Umlage wird auf ie nach dem gemeinen Wert des ihnen eigentümlich zustehenden landwirtschaftlich benutzten Grundbesitzes (oipi-c Hofraite und Wald) und ihres landwirtschaftlichen Betrieoskapitals ausgeschlagen. Bei Pachtbesitz trägt nicht der Pächter, sondern der Eigentümer die Umlage, der Pächter ist nur für sein eigenes Vermögen (meist das Betriebskapital) umlagepflichtig. Tie Umlage soll für einen Betrieb mindestens 1 Mk. betragen, darf jedoch in der Regel nicht mehr als 25 Pfg. auf 1000 Mk. betragen. Im Höchstbetrag würde sie also bei 10 000 Mk. Vermögenswert 2.50 Mk., bei 100 000 Mark Vermögenswert 25 Mk. betragen, Sätze, die gewiß als mäßige bezeichnet werden können. Ter umlagepflichtige Vermögenswert sämtlicher Verbandsangehörigen betragt nach der'Begründung zum Gesetzentwurf rund 1200 Millionen Mark, bei Erhebung des Höchstbetrages der Umlage (25 Pfg. iauf 1000 Mk.) ergäbe diese sonach 300 000 Mk. Das ist ein Betrag, der ungefähr der jetzigen Jahresausgabe der landwirtschaftlichen Vereine entspricht und von diesen aus beit eigenen Einnahmen und den Staatszuschüssen bestritten wird. Selbst bei wesentlich erweiterten Aufgaben wird also die Umlage voraussichtlich äußerst niedrig bleiben können.
Schließlich ist noch zu erwähnen, daß die Staatsaufsicht über die Verbände dem Ministerium des Innern übertragen ist. Für das Inkrafttreten des Gesetzes ist ein bestimmter Zetipunkt nicht in Aussicht genommen; wegen der Vorarbeiten soll er durch landesherrliche Verordnung bestimmt werden.
Hoffen wir, daß dieser Zeitpunkt xecht nahe sei und das aus den weiteren Verhandlungen hervorgehende Gesetz sich als ein rechter Segen für unsere hessische Landwirtschaft erweise. ________________
Vermischtes«
* Das Testament des Großherzogs von Mecklenburg-Strelitz. Aus London wird bet „Meckl. Ztg." über das Testament des verstorbenen Großherzogs von Meckenburg-Strelitz gemeldet: Das perfönliche Eigentum des verstorbenen Großherzogs wird auf 836 000 Lstrl. geschätzt (rund 17 Millionen Mark). Das Testament setzt der Großherzogin eine Jahresrente von 60 000 Mk. aus; 60 000 Mk. gehen an das Karolinenstift. Der Großherzog wünscht die Ernennung eines Kammerherrn für die Wahrnehmung der Geschäfte der Großherzogin, und äußert die Ansicht, daß es im Falle eines' Konstitutionswechsels wünschenswert sei, daß das Großherzogliche Eigentum mit dem Nachfolger in einem Titel gänzlich sestgestellt bleibe. Für den Fall, daß gegen seine Hoffnung Krieg, Aufruhr oder irgend eine andere Gefahr auftreten sollte, wünscht der Großherzog, daß das Vermögen der Bank von England übergeben werde. Der gegenwärtige Großherzog ist zum Universalerben ernannt, aber aiich den anderen Verwandten sind beträchtliche Summen ans- gesetzt; so erhalten die Enkelinnen Marie und Jutta je 30 000 Mk., die Herzogin Helene 66 000 Mk. als Betrag, der von der Bevölkerung von Hannover als Heiratsgut für die Prinzessin gezeichnet wurde; der Enkel Herzog Adolf Friedrich 150 000 Mk. und weitere 50 000 Mk., nachdem er 25 Jahre alt geworden ist, der Enkel Herzog Karl Botwin 600 000 Mk. und weitere 30 000 Mk. nach Vollendung des 25. Lebensjahres. Der Großherzog gibt im Testament ferner genauere Bestinimiingen über seine Beisetzung und verfügt endlich Ueberweisung von 3 Millionen an den sogen. Blmden- hausschatz.
* Der diesjährige Wein. Die Weinlese ist nunmehr auch in den größeren Weingütern des Nheingaues beendigt. Es zeigt sich, daß die großen Erwartungen, die man auf die Entwickelung des 1904er gesetzt, keine Enttäuschung erfahren haben, daß die Hoffnungen, man werde den jüngsten Jahrgang zu den besten Gewächsen zählen können, keineswegs trügerische gewesen sind. Aufzeichnungen, die in einer Reihe von Gütern regelmäßig vorgenommen werden, weisen nach, daß in diesem Jahre der in dem sogen. Mostgewicht sich aus- drückende Zuckergehalt, der das wesentlichste Merkmal bei der Beurteilung der Güte des Weines bietet, durchschnittlich nicht zurückbleibt hinter den Feststellungen im Jahre 1893, bekanntlich dem vornehmsten Jahrgang der letzten Jahrzehnte. Zwar werden, von verschiedenen Ausnahmen abgesehen, die Spitzen, wie sie das Jahr 1893 brachte, diesmal in so großer Zahl nicht erreicht werden, dagegen werden zweifellos die kleinen und mittleren Kreszensen des Jahres 1904 diejenigen des Jahres 1893 übertreffen. In vielen Gütern zeigte die Most- wage überhaupt keine Gewichte unter 100 Grad, im allgemeinen bewegte sie sich zwischen 100 und 110 Grad und Aiislesen stiegen häufig bis zu 130, 150, ja nicht selten bis zu 160, 180 und in einem Falle bis zu 240 Grad. Kann hiernach die Güte des „Neuen" nichts zu wünschen übrig lassen, so befriedigte auch im großen Ganzen die Menge der Ernte, deren Ergebnis auf einen halben bis dreiviertel Herbst geschätzt wird.
* Ein lustiges Idyll aus dem Kriege schildert der die 9lrmcc des Marschalls Oya m a begleitende Sonderkorrespondent des Standard in einem Telegramm von der Front. Er berichtet: Em Hügel mit einer Höhlung vor unserer Linie wird 'am Tage von einer japanischen Wache besetzt
und nachts von einer russischen Abteilung, dienlich abend ließen die Japaner, als sie weggingen, eine Flasche Schnaps und einen höflichen Brief zurück, in dem sie sich beschwerten, daß ihre Freunde, die Russen, die Höhle so unsauber hielten, was der Gesundheit beider Wohnparteien nachteilig sei. Die Beschwerde ivar nicht vergebens, noch in derselben Nacht fegten und säuberten die Russen den Platz. Sie ließen auch einen Rubel und einen Brief zurück, worin sie sagten, sie hätten gehört, die Japaner behandelten Gefangene schlecht, ja töteten sie sogar, und sie möchten darüber etwas wissen. Als Antwort ließen die Japaner am nächsten Abend einen Brief zurück, worin sie versicherten, daß es in Wirklichkeit den russischen Gefangenen in Japan ausgezeichnet gehe, wofür zum Beweise sie einige Photographien beilegten, auf denen zu sehen war, wie japanische Soldaten den Gefangenen Aufmerksamkeit erwiesen, ihnen Zigaretten gaben usw. Die Höhle dient jetzt sozusagen als internationales Postamt, aus dem noch niancher Schriftwechsel zu erwarten ist. — Sehr nett! Aber auch — wahr?
Kauft nur
Marke euf der Sohle.
Nur echt milDreieck
ischuhe
enbur. rstes dahi
Kumott ijches.
_ Aus der „Jugend". Posadowskys Wiener S ch e i d e l i e d.
Et is bestimmt nach Jottes Schluß, Ick armer Posadowsky muß Jetzt scheiden.
So sesl jehaudelt Tag nn Nacht Und trotzdem mscht zustand jebracht, O Leiden!
Etjieng halt nid), et sollt nich fein, Und ob sich legten ooch hinein Die „Ferschlen".
Et war mnsonst! — So'n Mißjeschickl
Ter eene Sack war man zu dick
Boll Gerichten.
Na beim, du olles Wien, ade, Ick fahr zum jrienen Straub der Spree Nu ivieber!
Dock) muß ber Dink man recht verstehn:
Wenn Menschen auseinander jehn, Dann sagen se: „Uff Wiedersehn, Ihr Briedersi ___
Wochenbericht der Äuxenabteilung des Bankhauses H. S. Oppenheimer jr.
Hannover, 8. Dezember.
Auf dem K a l i - K u x e n m a r k t e herrscht seit einigen 5£gcn ausgesprochene Geschäftsstille. Die Kurse weisen fa,t durchaveg vorwöchentliche Notizen auf, was immerUn bei der zurzeck geringen Kauflust eine außerordentliche ^estigknc des. Marttes beweist. Von schweren Papieren sind Wühelmshall bei 12 400 Hercynia bei 22 900 Mk. und Glückauf-Lwnderharyen bei 14 700 Mark mehrfach gesucht, Hohenfels, sowie Hedwigsburg mußten dagegen um eine Kleinigkeit nachgeben. Von mittleren WeAen zeigte sich für Beienrode bei ca. 8100 Mk., Ccwlsfund^ bei 78 (5 M ark, Hohenzollern bei 7375 Mk., Desdemona 53,o Mk^, ,Grotz- herzog von Sachsen 6200 Mk., Justus I. 7700 Mk. und Wintershall bei 9100 Mk. lebhaftes Interesse, ohne daß ledock) größere Umsätze zustande kommen. Etwas abgeschwächt sind Mexandershül bei 6675 Mk., Einigkeit bei 4050 Mk. uiid Heldrungen bei 382o Mark Brief. Lebhaftes Geschäft gestaltete sich in kleinen Werten, von denen besonders Friedrichshall-, Sigmundshall- und Ronnenberg-Aktien zu gebesserten Preisen in Posten umgingen. Für Benthe-Akt. macht sich letzttägig auf Basis von 4<0 Mk. größere Kauflust bemerkbar. Heldburg-, sowie Hannoversche Kaliwerk-Akt. verloren wiederum 2—3 Prozent und sind mit ca. 53 Prozent bezw. 94 Prozent 'im Verkehr. In Güntershall, Immenrode, Säsieferlaute und Siegfried I. imirben zu letzten Kursen
getätigt, wohingegen Albrechtshall bet 180 Mk. und Emüienhall Vei 135 Mk. vergeblich angeboten werden. Zu erwähnen bleiben noch Hattorf, wofür 775 Mk. bewilligt . wurden, wohingegen Sachsen-Weimar und Hansa-Silberberg die gewonnene kleine Avance wieder einbüßen mußten. A a .x..a
Auf dem Kohlen-Kuxenmarkte hat das Ewichaft an Umfang ebenfalls merklich abgenommen. Bester gefragt sind lediglich Dorstfeld bei 15 050 Mk., Herkules bei 9400 Mk. und Friedrich der Große bei ca. 15 550 Mk. Fast alle übrigen Werte, sowohl schwere wie leichte, weisen ohne nennenswerte Veränderung vorwöchentliche Notizen aust__
Noimtlsie Ikbfrßdjt der Todesfälle in tzießeu.
Monat Oktober 1904.
(Einwohnerzahl: angenommen zu 27 500 (infL 1600 Mann Militär) Sterblichkeitsziffer: 13,97
nach Abzug von 13 Ortsiremden: 8,29 °/oo.
- Kinder
Es starben an: Zusammen:
Erwachsene:
im
vom
1. Lebenchahr: 2.-
-15. Jahr
Dyphtherie im Wochenbett
KD
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Tuberllllose der
5(3)
Lungeii
5(3)
—
——
Tubersillose anderer
Organe
3
—
1
LungeneMzündung
2
2
—
——
Darmkatarrh
1
—
1
——
Lebensschwäche
2(1)
-—
2(1)
—
Krebs
5(2)
5(2)
—
—
Altersschwäche
1
1
—
—
anderen Kraiüheiten 10 (4)
4(3)
3
3 (1)
Totschlag
1 (1)
1 (D
—
—
Summe
32 i!3)
21 (10)
6 (1)
5 (2)
An m.: Tie m Klamntern gesetzten Zisferli geben air, wte mei der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach
en gebrachte Kranke kommen.


