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zum Zwecke der Erbauung der Bahn
Gemarkung Butzbach
Br*aut-Seide
— Zollfrei! — Master an Jedermann! —
Seidenfabrikt. Henne berg, Zürich
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Quaker Oats
Großh. Kreis amt Gießen, der Händler Jakob Ott hier beabsichtige einen Trödelhandel zu betreiben. Cs dürfte sich jedoch empfehlen, ihn zu untersagen, da Tatsachen als vorliegend zu erachten sein dürften, die seine Unzuverlässigkeit in Bezug auf einen derartigen Gewerbebetrieb dartun. Ott ist nämlich nodi dem Strafregisterauszug der Staatsanwaltschaft zu Limburg vorbestraft. Nach § 35 Abs. 1 und 2 der Gewerbeordnung ist ein derartiges Gewerbebetrieb zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreiben- den in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb darinn. Tas Verfahren hierbei richtet sich nach den §56, 6 und 7 der Vollzugsverordnung zur Gewerbeordnung, wonach durch das Kreisamt in derartigen Fällen auf Antrag oder von Amtswegen eine Beschlußfassung des Kreisausschusses berbeizuführen ist. Tie Angelegenheit kani vor dem Kreisausschiuß zur Verhandlung und dieser versagte in seiner Sitzung vom 21. März 1903 dem Ott die nachgesuchte Erlaubnis. Nach eingetretener Rechtskraft dieses Urteils bat nun die Ehefrau des Händlers Jakob Ott hier um die oben erwähnte Erlaubnis. Tas Polizeiamt berichtete an das Großh. Kreisamt Gießen, der Wiemann Ott besorge zweifellos die Geschäfte und die iHefrau sei nur als vor- geschvbene Person anzusehen, weshalb man die nachae- flichte Erlaubnis versagen solle. Ter Kreisausschuß beschloß diesem Anträge gemäß und lehnte in seiner Sitzung vom 21. November 1903 das Gesuch ab, da Tatsachen vorlägen, welche die Unzuverlässigkeit der Gesuchstellerin in Bezug aus diesen Gewerbebetrieb dartun. In Erwägung des Umstandes, so führt das Urteil des Kreisausschusses u. a. aus, daß die Gesuchstellerin, welche mit ihrem Ehemann in häuslicher Gemeinschaft lebt, zweifellos nur als vorgeschobene Person anzusehen ist, während der Ehemann tatsächlich die Geschäfte besorgt, erscheint eine Zuverlässigkeit der Gesuchstellerin in Bezug auf den beabsichtigten Gewerbebetrieb nicoji gegeben, woran auch der Umstand, daß die Gesuchstellerin ausweislich des Strafregisters nicht bestraft ist, nichts zu ändern vermag. Es ist auch nicht erforderlich, daß der Gesuchsteller selbst sich Handlungen der in Betracht kommenden Art hat zu schulden kommen lassen, chlcLt die der anderen Ehegatten genügen. Gegen diesen Beschluß rekurrierte der Vertreter der Gesuchstellerin an den Provinzialausschuß mit dem Anträge, der Provinzialausschuß wolle unter Aushebung der Entscheidung des Kreisausschusses dem Gesuch stattgeben. Ter Rekurs wird damit begründet, daß die nachgesuchte Erlaubnis zum Betrieb eines Trödelhandels zu Unrecht versagt worden sei, Ter Umstand, daß vor längerer Zeit der Ehemann der Rekurrentin einmal wegen Hehlerei bestraft worden sei, könne keinen Grund abgeben, der Ehefrau, die gänzlich unbescholten sei, zurzeit die Erlaubnis zu dem sraglich<en Betrieb zu verweigern, daß nur nominell das Geschäst von der Frau betrieben werden solle, während in Wirklichkeit der Ehemann als handelnde Person anzusehen sei, sei eine durch nichts bewiesene und unberechtigte Annahme. In Wirklichkeit wolle die Ehefrau das Geschäft betreiben. In der heutigen Verhandlung konnten die sistierten Zeugen der Gesuchstellerin nur ein gutes Zeugnis ausstellen, auch spracht sich der vernommene Kriminalschutzr.mnn für die Gewährung des Gesuchs aus, da sich der Ehemann der Gesuchstellerin in letzter Zeit gut betragen hätte und nichts Nachteiliges gegen ihn bekannt geworden sei. Ter Provinzialausschuß beschloß nach geheimer Beratung, daß das Kreisausschußurteil aufzuheben und dem Rekurs stattzugeben sei.
In der Sache betreffs Enteignung von Gelände in der
Kassel stellten nun den Antrag, der Kommunallandrag wolle das Ersuchen an die Sraatsregierung richten, die obigen Verordnungen aufzuheben und deren Ersatz durch zeitgemäße gesetzliche Bestimmungen zu veranlassen. Nach, dem in der Debatte eine Anzahl Redner sich widerspruchslos für den Antrag erklärt, betonte auch der Oberpräsident v. Mndheim, daß die bestehende Recbtsunsicherheit auf diesem Gebiete endlich durch eine Neuregelung aufgehoben werden müsse. Allerdings sei die Sache nicht so einfach wie es scheine, bei den vielen verschiedenartigen Gebietsteilen, und manche Schwierigkeiten gelte es zu überwinden; indessen man dürfe versichert sein, daß durch diesen Antrag die Sache in Fluß kommen werde.
Butzbach—Lich wurde nach längerer Verhandlung Augen- scheinsnahme beschlossen und sodann die Sitzung ae- schlossen.
Aus Stadl uns Kund.
Gießen, den 9. März 1904.
** Po st Personalien. Verliehen ist: Von dem Kaiser von Rußland dem Postrat Wagner in Darmstadt der St. Stauislausorden 2. Klasse und dem Postassistenten Tiffse in Gießen der St. Stanislausorden 3. Klasse. Angenommen wurde zum Poftanwärter: der Vicewachtmeister Trabert in Hungen. Entlassen ist der Postgehilfe Heil in Niedergemünden.
** Besitzw echsel. Pflastermeister I. Nickel verkaufte sein Haus, Licherstraße 21, an Herrn Hermann Peter, Stadtkassengehilfe, für 26 000 Mk.; ferner einen Komplex Gelände am Erdiauterweg an Kommerzienrat Gail für 18000 Mk.
** Ter „h u m o r i st i s ch e Abend" der Leipziger Quartett- und Konzert sänge r am gestrigen Dienstag in Steins Saalbau war von demselben Erfolg, sowohl bezüglich des Gebotenen wie des Besuches begleitet, wie seine vielen Vorgänger. Mit gewohnter Meisterschaft wußten die Sänger sich schon von Anfang an den Beifall des Publikums zu fid^in; der Beifall steigerte sich von Nummer zu Nummer und erreichte seinen Höhepunkt in dem humoristischen Gesamtspiel „Fidele Rekruten". Mit dem gestrigen Ävend Haven die Sauger schon jetzt den Weg zum Wiederkommen geebnet.
(p) Alten-Buseck, 8. März. Ter hiesige Gesangverein „Germania" feiert sein 40 jähriges Stiftungsfest am 12. und 13. Juni. Voraussichtlich nurd ein schön gelegener Wiesengrund, unterhalb des Orts, als Festplatz dienen.
w. Nidda, 8 .März. Das altrenommierte Hotel „Zum Stern", welches vor ca. 3 Monaten vom Weißbindermeister G. Nauheimer aus Gießen erworben wurde, ist von diesem, nachdem er das Haus neu renoviert und eingerichtet hat, an Herrn Klein aus Mainz für 55 000 Mk. verkauft worden. Der An- und Verkauf geschah durch die Vermittlung des Jmmobiliar-Agenten A. Jakob in Gießen.
Darmstadt, 7. März. Ter Vorstand des hessischen Landesoereins für Toteneinäscherung läßt, nachdem die Stadtverordnetenversammlung sich die Stellungnahme zu einem von dem Verein vorzulegenden Projekt eines auf der Ostseite des städtischen Teiles des Friedhofs zu errichtenden Krematoriums Vorbehalten hat, ein solches ausarbeiten. Der Verein, der den Löwenanteil der Baukosten stellen muß (30000 Mk. sind durch Zeichnung unverzinslicher Anteilscheine zu 50 Mk. bereits aufgebracht) fordert alle Freunde der Toteneinäscherung auf, die baldige Erbauung des Krematoriums durch Zeichnung unverzinslicher amortisierbarer Anteilscheine zu 50 Mk. zu fördern.
Kassel, 8. März. Gehört die Gesindeordnung an sich schon zu den wunden Punkten Preußens, sv liegen die Tinge im Gebiete des ehemaligen Kurhes,ens, dem jetzigen Regierungsvezirk Kassel, besonders schlimm. Wie im Kom- munallandtage feftgestellt wurde, sind in Kurhessen nicht weniger als drei Gesindeordnungen gütig, während in den in neuerer Zeit angegliederten Gebietsteilen überhaupt feine gesetzlichen Bestimmungen dieser Art bestehen. Die Abgg. Justizrat Tr. Harnier-Kassel, Oberbürgermeister Dr. Gebeschusj-tzanau, Oberbürgermeister Tr. Antoni-Fulda, Stadtrat Ruetz und Kommerzienrat Vogt-
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