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Zweites Blatt.
DsNns^stag 6. Oktobers N04
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Sietzen
E3
daS der eine
Fremde heimkehrte, väterlichen Erbteil, ein Vermögen er-
Eingabe von 40 Gärtnern aus Steinfurth eingegangen sei, welche dringend bitten, die Handelskammer möge die Gemeindevertretung Friedbergs darauf aufmerksam machen, daß die Interessen Steinfurths und die Interessen der meisten Wettertalbewohner nach Bad-Nauheim gehen. Ferner liegt eine Eingabe der Bürgermeisterei und des Gemeinderats von Rockenberg vor, die bittet, Großh. Handelskammer wolle im Interesse aller Landwirte und Gewerbetreibenden des Wetlertals dahin wirken, daß das erste Projekt mit der Einmündung in Friedberg als das natürlichste, billigste rmd rentabelste verwirklicht werde. Außerdem hat sich der Beigeordnete und der Gemeinderat von Schwalheim mit der Bitte an die Handelskammer gewandt, die Handelskammer möge für den Ausbau der Wettertalbahn mit der Einmündung in Friedberg eintreten. Schließlich hat die Bürgermeisterei Bad-Nauheim gebeten, der Eingabe Rockenberg keine Folge geben und die vorgesehene Bahnverbindung Bad- Nauheim—Griedel gütigst fördern zu wollen. Sämtliche Eingaben werden verlesen und e§ wird von dem Vorsitzenden mitgeteilt, daß die Frage vorläufig zu einem gewissen Abschluß gelangt sei, indem die Firma Lenz u. Co. in Berlin sich für das Projekt Bad-Nauheim vorbehaltlich weiterer Feststellungen und Verhandlungen entschieden habe. Auf Antrag eines Handelskammer-
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Untversitätsdruckeret. R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition u.Druckerei: Schulstr.V.
Tel. Nr. 6L Tetegr^Adr.r Anzeiger Gießen,
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
Die „Gießener FamillenblStter" werden dem »Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der «Hejfllche Laudwirt" erscheint monatlich einmal.
zur an*
Kriminal-Roman von O. El st e r. (Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)
saß Ferdinand fest und gesichert auf dem Wähnend Franz durch kaufmännisch Geschäfte worben schien.
(Fortsetzung folgt.)
kommen und niemand habe das Recht, diiesejnr Gesetz seine materiellen Konsequenzen zu be- str eiten. Der Kaiser habe fein Recht, sich in die Lippesche Landesgesetzgebung einzumischen,, seine Kundgebung hätte für den Staat Lippe keine verbindliche Kraft. Die Staatsregierung erwarte vom! Bundesrat, daß er gegen eine Werg e walti gunH Lipp es sein werde und daß er sehr bald einen unparteiischen Schiedsgerichtshof schaffen werde, der die Thronfolgefrage in gerechtem Sinne zur Entscheidung bringt. — 2Iuf Antrag eines Abgeordneten wurden die Vorlagen an eine Kommission verwiesen. Am Freitag findet eine neue Sitzung des Landtages statt und zwar nicht in Detmold, sondern in Lage. Dott werden die Vorlagen zur Verabschiedung kommen.
Der lippesche Landtag trat am Mittwoch zusammen, um drei .Vorlagen zu beraten, die aus Anlaß des Regentschafts-Wechsels notwendig geworden sind. In einer Vorlage protestiert die Lippesche Regierung gegen die kaiserliche Kundgebung vom 26. v. M., spricht ihr jede Berechtigung und verbindliche Kraft ab und macht ihr zum Vorwurf, daß sie die Grundlagen der Reichsverfassung verletze. Die Regierung bittet den Landtag, sich dem Protest an den Bundesrat anschließen zu wollen und des weiteren in Gemeinschaft mit ihr dahin zu wirken, daß im Wege der Reichsgesetzgebung ein neuer unparteiischer Gerichtshof geschaffen werde, um die Thronfolgefrage auf eine alle beteiligten bindende Weise zur Entscheidung zu bringen. — Eine zweite Vorlage enthält eine Abänderung des § 3 des Gesetzes betreffend die Einsetzung einer Re gen tsch aft. Absatz 4 dieses Gesetzes erhält folgende Fassung: Im Falle des Ablebens des Fürsten Alexander wird die Regentschaft von dem Grafen Leopold zur Lippe -Biesterfeld bis zur endgilfigen Entscheidung der neuen Thronstreitigkeiten fortgesetzt. —
In seiner Begründung hob der Staatsminister Gevekot hervor, daß die Staatsregierung mit Bedauern von dem Telegramm des Kaisers Kenntnis genommen habe. Bei aller Untertänigkeit habe er dennoch namens der Regierung zu erklären, daß die Regierung fest und unverbrüchlich an dem Lande sgesetz, das die Agentschaft des jetzigen Regenten Grafen Leopold festlegt, fest halten müsse. Dieses Gesetz sei auf durchaus verfassungsmäßige Weise zu stände ge-
starnmend, herzensgut, aber allzu lebensfreudig, war ebenfalls nicht geeignet, sparsam zu wirtschaften, und so war es gekommen, daß Ferdinand das elterli-^e Gut stark verschuldet übernommen, während Franz, sein jüngerer Bruder, ein abenteuerliches Leben in Amerika führte, nachdenr er im alten Vaterlaude als junger Offizier Schiffbruch gelitten hatte.
solange stattftnden, als im Bezirke des Hochbauarntes Führung des Meistertitels berechtigte Handwerker nicht lässig sein sollten.
— Die Friedberger Handelskammer und Wettertalbahnprojekt. In der letzten Sitzung Handelskammer in Friedberg wurde mitgeteilt, daß
Durch eisernen Fleiß und Tatkraft arbeitete sich Ferdinand empor, und als Franz eines Tages aus der
Gießen, 6. Oktober.
** Hessische Handwerkskammer. Alljährlich kommen eine größere Zahl Eingaben, das Verdingungswesen betr., an die Kammer, welche meist auf direktem Wege mit den vergebenden Behörden zur Erledigung gelangen. Daß immer noch Wünsche aus dem Handwerkerstände zur 9kb- stellung des einen oder anderen Mißstandes oder auf Abänderung bestehender Vorschriften vorgebracht werden, ist natürlich. Eine häufig wiederkehrende Beschwerde ist diejenige über das Generalunternehmertum. Nun sind heute an fast jedem, selbst kleineren Platze tüchtige, leistungsfähige Handwerksmeister und guteingerichtete Werstätten vorhanden, so daß es auch für Kreise, Gemeinden usw. dringend wünschenswert erscheint, die Arbeitsvergebungen nach Maßgabe der für staatliche Behörden geltenden Vorschriften über das Verdingungswesen vorzunehmen. Die Kammer hat sich daher an die Kreisausschüsse mit dem Ersuchen gewandt, Arbeitsvergebungen an Generalunternehmer möglichst vermeiden zu wollen. Einem wiederholt ausgesprochenen Wunsche nachkommend, ist dieser Tage m einer Eingabe an das Groß- herzogl. Ministerium die Kammer dafür eingetreten, daß in den durch die Großh. Hochbauämter aufgestellten Listen der Unternehmer, welche bei Unterhaltungsarbeiten an den Staatsgebäuden in Betracht kommen, nur diejenigen Handwerker Aufnahme finden, welche die Meisterprüfung bestanden haben bezw. berechtigt sind, den Meistertitek zu führen. Eine Ausnahme in der Heranziehung anderer Unternehmer soll nur
bringen, sie wollte wenigstens nicht freiwillig die Hand dazu bieten. Wenn er aber unschuldig war, dann würde seine Unschuld auch ohne ihr Zutun klar gelegt werden.
Ihr S^idankengang war vielleicht nicht ganz logisch. Mer sie war so weltfremd, in Unschuld und .Harmlosigkeit ausgewachsen, sie glaubte so fest an den gerechten, allgütigen, allweisen Gott, das; sie einerseits jeder Gedanke an Schuld und Sünde, jede Berührung mit den Nachtseiten des Lebens erschreckte rind verwirrte, und daß sie andererseits der festen Neberzeugung war, Gott werde helfen und alles zum Besten wenden.
Terrnoch erzählte sie, daß sie Bertha Wullbrandt am Grabe Franz Grollers getroffen und daß diese Wirre und unverständliche Worte gesprochen. .
Ter Pfarrer runzelte die Stirn.
„Mir schien bereits öfter", sagte er enrst, „daß das Mädchen unglücklich ober nicht recht bei Sinnen war. Ich habe mit ihr zuweilen gesprochen, ick habe versucht, ihr Vertrauen zu gewinnen, sie hat mich schroff, fast höhnisch zurückgewiesen. Sie Will kein Vertrauen geben und nehmen, lassen wir die Unglückliche ihren Weg gehen und Gott möge ihr helfen."
Er schnitt jede weitere Erörterung ab, in dein er sich erhob und in sein AÄeitszimmer ging. Käthe besaß nicht den Mut, ihm zu folgen, wie Raber: umflatterten die schwarzen Gedanken ihre Seele, von der die fteudige Gelvitzheit, die hoffnungsfrohe Tatkraft, welche sie heute morgen bewegt, gewichen waren.
Ter Zweifel schloß ilyr die Lippen und machte fic mutlos. — Inzwischen führte der eilende Schnellzug Ferdinand Groller durch Nacht uno Nebel nach Berlin. Während der Fahrt erwog er, welche Maßregeln er ergreifen wollte. Mit einem bestimmten Ziel vor Augen war die alte Tatkraft seines Charakters wieder erwacht, welche Uym geholfen hatte, in harter Arbeit das stark heruntergekommene elterliche Gut wieder in blühenden Zustand zu versetzen.
Sein Vater war kein Sanbwrrt gewesen: als pensionierter Rittmeister batte er das Gut übernommen. Er liebte ein behagliches, bequemes Leben, seine Gattin, aus Vvnrehmer Familie
Frankfurt, 4. Okt. Die „Freie literarische Gesellschaft" eröffnete ihre britte Saison mit einer Veranstaltung, auf der eine Anzahl h eim ischer Di chter und Dickte r i nn en zu Wort kam. Es wurde manches Hübsche, auch manches wirklich Gediegene geboten, allein auch Dilettantisches lief mit unter, offenbar, weil keine die Spreu vom Weizen sondernde Präventiv-Zensnr ihres Amtes gewaltet hatte, vor aklem aber war der Speisezettel — pardon: das Programm —. viel zu lang, so daß auch in diesem Falle etwas weniger entschieden mehr gewesen wäre. So nahezu drei Stunden Lyrik, Epik und Taamatik in buntem Durcheinander über sich ergehen zu taffen, ist wahrhaftig keine Kleinigkeit, und man mußte das Publikem bew-unbern, das sich so bereitwillig von einer Stnnmimg in die andere versetzen ließ und mit gleicher Andackt die versckiedan- artsaften Gaben entgegennahm, ohne vom Fleck zu weichen. Wieder konnte man die Beobachtung machen, ba& nickt allzu häufig Dichter und Dichterinnen die besten Interpreten ihrer Werke sind, und es würde sich entschieden empfehlen, daß bei zukünfturen Veranstaltungen dieser s?lrt. bic wobt nickt ausbteiben Werben, nur solche Schriftsteller ihre Arbeiten selbst vortragen dürfen, die vom V verstehen (einige der ,s\
machten gestern ihre Sache recht brav), alle übrigen sollten aber
Aer <Lipp§sche KrSfolgestreit.
Die Presse ftmrmcntiert eifrig das Telegramm des Mrrsers an den Grafen zur Lippe und in Verbindung Damit die wieder aufgerollte Lippesche Frage.
t Tie „P o ft" bemerkt, man wird geteilter Mejirung darüber fern können, ob es nickst aus Rücksicht auf die monarchischen Jn- tereffen wünschenswerter gewesen wäre, einen weniger f raarfen Ton für das kaiserliche Telegramm zu wählen. Sicher- irck Ware es aber wünschenswert gewesen, eine derartige Kund- geomrg nicht ohne ministerielle Gegenzeichnung ergehen zu lassen. T-adurch wäre dem Telegramm der Charakter emes rem persönlichen Aktes genommen.
. ..355 "Deutsche Tage sztg." will sich einer Kritik des kaiserlich-en Telegramms enthalten. Tie kaiserliche Kundgebung ser lein staatsrechtlicher Akt, sondern eine Aeußerung der Auffassung des Kaisers, welche zunächst weitere kaiserliche Konse- nt-> ziehen dürfte „Im Interesse der Monarchie, des iU^tstsoeWußtsens,i des Friedens möchten wir dringend wünschen, d<rß der Bundesrat dem Vorschlag der lippeschen Regierung ent- fpreche . (Entscheidung des Thronstreits durch einen vom Bundesrat bestellten Gerichtshofs
Tiefer Vorschlag findet auch bei der „Kreuzztg." Unterstützung, denn unter den heutigen dynastischen Streitigkeiten müsse der monarchische Gedanke schweren Schaden leiden. Sie hebt im übrigen den „in mehrfacher Hinsicht sehr günstigen Eindruck der Vorlage be$ Lippeschen Ministeriums wegen seiner loyalen Interpretation des Regentschaftsgesetzes" und die korrekte Erklärung des Graf-Regenten, nn'e seine Msicht, sich einem Schiedsspruch zu unterwerfen, hervor. Mit besonderer Befriedigung werde man vernehmen,, daß der Graftegent Leopold sich selbst noch einmal dem Urteil eine» von der Reicksgesetzgebung einzusetzenden Gerichtshofs unterstellen will. In Bezug auf das kaiserliche Telegramm, das die Nichtanerkennung der Negent- schaftsÄernahme .ausbrückt, bemerkt die „Kreu^tg.": „In der liberalen Bresse ist es bemängelt worden, daß das Telegramm des Kaisers nicht vom Reichskanzler gegeugezeichnet ist Tie Frage ist aber streifig, ob solche Telegramme und private schfiftliche Kundgebungen des Kaisers der verantwortlichen Gegenzeichnung bedürfen. Jedenfalls ist nicht zu bezweifeln, daß der Reichskanzler für den staatsrechtlichen Inhalt dieses Telegramms die poilitische Verantwortlichkeit zu übernehmen bereit ist"
Tie „Verl. N. Nachr." sprechen den Wunsch aus, daß die Angelegenheit jetzt einem Schiedsspruch unterworfen werden soll.
Tie „Freie deutsche Presse" (Frs. Ztg.) führt aus, daß der Reichskanzler den Kaiser, wenn ihnr der Entwurf des Telegramms vor der Absendung unterbreitet worden wäre, darauf hätte aufmerksam machen müssen, daß ihm keinerlei Ansprüche in bezug auf die Rechtslage und die Rechtsgilfigkeit einer Regent- schafts-Uebernahme zu ständen. Nur der Bundesrat könne eine gewiffe Zuständigkeit beanspruchen.
Auch die „Voss. Ztg." vermißt, wie die Übrigen freisinnigen Bluter, die Gegenzeichnung deS Reichskanzlers. Tie unliebsame Folge sei, daß her Streit um die Regentschaft das Gepräge eines Streites nickü nur mit dem Schaumburger, sondern mit dem Oberhaupt deS deutschen Reiches gewinne. ES wäre besser gewesen. Wenn angesichts eines Schiedsgerichtes keinerlei Schlüsse aus die persönlichen Wünsche des deutschen Kaisers zulässig gewesen wären. Man müsse nach der tatkräftigen ent- sckLossenen Sprache der lippeschen Regierung vermuten, man sei sich in Tetmold nicht nur ftinev' guten Rechts, sondern auch der Zustimmung der meisten Bundes fürsten bewußt.
Ter „Berl. Börsen-Cou^ bemerkt folgendes: Es liegt die Auffasiung nahe, als ob der Monarch damit einen staatsrechtlichen M vollzogen hatte, der der Gegenzeichnung eines verantwortlichen Funktionärs bedürfte. T«em Wird indes an hiesigen amtlichen Stellen mit dem Hinweise entgegengetreten, der Wortlaut des Telegramms lasse klar erkennen, daß es sich lediglich um eine Willensäußerung des Kaisers in seiner Eigenschaft als oberster Kriegsherr handle, indem er die Vereidigung ber Tnrppen angesichts der ungellarten Rechtslage verweigert. Werm der Kaiser dabei au st seine Meinung zum Ausdruck bringt, daß die Uebernohme der Regenfickaft nicht zu Recht stattgefunden habe, so sei das eine private Ansicht, die er auf Grund des Privat-Ftirstenrechts getan habe. Selbstverständlich sei es dem Kaiser nicht eingefallen, die .Kompetenz des Lippeffchen Landtages anzuzweifeln. Graf Leopold bleibt Regent entsprechend dem Beschluß des Landtages solange als die Suecefsionsfrage nicht entschieden sei. — An rnrterrichteten Stelle wird nicht Wenter daran gezweifelt, daß der Bundestat den von der Lippe- schen Regierung vorgeschlagenen Modus, sobald er die Zustimmung des Lippe'schen Landtages gefunden bat, acceptiert und auf dem gerichllrchen Wege eine Entscheidlmg der Frage herbergeführt wird.
Tas „Berl. Tage bl." meint, daß Graf Bülow eigentlich wegen des Telegramms seine Entlassung nehmen müsse; entweder habe er den Schritt des Kaisers nickt gebilligt, da die Unterschrift des Reichskanzlers fehlt, oder er sei überhaupt nickt gefragt worden _____
v Jahrgang
Eichener Anzeiger
Vers^liin nden? , , .. . - „
Fs)r schwindelte — sie wußte nicht mehr, waS^ sie denken lullte, 1111b s'raMe dao Geständnis der Begegnung am Grabe nickt über bb- Lippen. Könnt - dieses Geständnis ihm, der sie nock immer lieble, nßht zum Verderben aereichen? Wenn er dennock schuldig war, so mußten andere ferne ^-ckMld ans Tageslicht
In der „Berl. Ztg." bedauert der Mg. v. Gerlach, daß der Kaiser eine Meinungsäußerung telegraphiere, welche bvn den berufen en Faktoren mit Nichtachtung behandelt werden m ü s s e. Weiter sei bedauerlich, daß der Kaiser in einer Angelegenheit, in^der sein •Schwager so stark beteiligt sei, eine so pro non zierte Stellung einnehme. Bedauerlich sei aber vor allem, daß der Kaiser als berufener Hüter der Verfassung . eine Haltung bekunde, welche sich weder mit der Neichs- noch mit der Landes-Versassirng in Eiullong bringen lasse.
Es ist nicht ohne Interesse, daß die konservafive „Kreuz,ztg." sich unverkennbar auf die Seite des Grafen Leopold stellt. Sie hatte beim Tode des Grasregenten Ernst sogleich einen sehr sympathischen Nachruf veröffentlicht. Der letzte Satz (siehe oben) steht freilich in einem gewissen Widerspruch zu dem vorhergehenden. Denn ein Telegramtn mit einem zum Teil „staatsrechtlichen Inhalt würde eben Nicht als eine private Kundgebung Monarchen auftufassen sein. Es liegt hier ein ähnlicher Fall vor wie bei der Swinemünder Depesche des Kaisers an den Prinzregenten von Bayern anläßlich der Weigerung des bayerischen Zentrums, eine für Kunstzwecke geforderte Summe zu bewilligen. Bei dieser Depesche wurde geltend gemacht, daß sie ursprünglich nicht zur Veröffentlichung bestimmt gewesen sei und infolgedessen eine private Kundgebung des Kaisers darstelle. Auch die Depesche des Kaisers an den Grasregenten Leopold wird nicht zur Veröffentlichung bestimmt gewesen sein, denn sonst wäre sie im „Rcichsanzeiger" zur Veröffentlichung gelangt. Da der Schluß der Depesche lautet: „Und lasse auch das Militär nicht vereidigen", so könnte auch eine durch die Nichtanerkennung der Regentschaft begründete Anordnung des obersten Kriegsherrn in Betracht kommen, die als solche natürlich der Gegenzeichnung nicht bedarf. Es ist also eine sehr komplizierte Frage, ob das Telegramm der Gegenzeichnung des Reichskanzlers bedarf oder nicht. Wir möchten der letzteren Meinung zuneigen.
Die offiziöse „Nordd. Allg. Ztg." publiziert die Vorlage der Lippischen Staatsregierung ohne irgend eineZusatzbemerkung. Dagegen nimmt der „R e i ch s- anzeiget von der ganzen Angelegenheit keine Notiz, erwähnt auch die lippische Vorlage nicht.
Die Bemerkung der ,Moss Ztg." von der „Zustimmung der meisten Bundesfürsten" ist doch wohl zu weitgehend. Es ist nichts bekannt geworden, was diese Annahme rechtfertigen könnte. Die scharfe Auffassung des „23 e r L Tageb l." wird Graf Bülow wohl nicht teilen. Man wird im Reichstag hören, was er zu den Ereignissen Lu sagen hat. Aber es dürste saft noch interessanter sein, bie Stellungnahme der konservativen Wortführer kennen zu lernen.
Zweck, den Ferdinand Derfolgt", sagte der Pfarrer nachdeMjch, „ist ein löblicher — gewiß! Aber ich glaube, er hat einen ganz ungeeigneten Weg eingeschtlagen. Er wird dem Gefpräck der Leute durch feine geheimnisvolle Abweseuhect nur neuen Stoff geben, hörte ich doch heute schon die schandsicke Mutmaßung ansfprecken, daß er mit Bertha Wüllbrandt insgeheim ein Verhältnis unterhalten habe. Ich bin diesem Klaffck wit aller Energie und Entrüstung entgegengetreten, tnoent ick betonte, daß Fräulein Wülldrandt beute Wendcssen verlasse habe. Ferdinands Abreise an demselben Tage — das Geheimnis, mit dem er seine Reise umhüllt, geben natürlich diesem Gereoe ueue Ncchriiug. Er hat sehr unvorsick>tig gehandelt/
Mit blassen Wangen, zagendem Herzen und angstvoll auf den Vnter gerieten 9üigeu saß Käthe da. Tiefe ftuchtahnlicye Abreist Ferdinarlds hatte ihr den Mut benommen, voii der Begegnung nm Grabe Franz Grollers zu sprechen.
Tie Worte Bertlm Wullbrandts nagten an ihrer Seele: „nur deinetwillen mußte er sterben — weil er dich liebte — Schluß da nickt nah'', daß derjenige die Hand gegen ihn erhoben, der sie ebeusalls liebte? Und war dieser eine nicht Ferdmano, der Bruder des Erschlagenen? Hatte nickt schon oft die 1-ieo ju einem Mädchen in Brüdern tödlichen Haß erzeugt t
Pub nun seine plötzlicke Flucht — sein gLheirnnisvolleS


