Erstes Blatt
Donnerstag 3V. Juli 1803
153. Jahrgang
Teil: P flätttto: für »Stadt und Land^ und J8ertd>t6faale: August Götzi für den An- ietgentetl: Hans Beck.
Nr. 176
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Gietzener Anzeiger
w General-Alyeiger a
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Das sozialdemokratische Reichstagsprästdium.
Gießen, 30. Juli.
Schon nach den vorletzten Reichstagswahlen, im Jahre 1898, hat man sich über die Doktor frage unterhalten, ob nicht der Sozialdemokratie in Rücksicht auf die Stärke ihrer Vertretung im Reichstag ein Sitz im Präsidium gebühre. Die Zunahme der sozialdemokratischen Mandate bei den letzten Wahlen, der umständ insbesondere, daß die Sozialdemokratie mehr als drei Millionen Wähler auf ihrer Seite gesehen und die zweitstärkste Fraktion geworden ist, hat das Thema von 1898 aufs neue zur Debatte gestellt. Diese Debatte hat seither Wochen gefüllt, es ist aber auch aus dem Strerte Bernstein-Bebel nichts besonderes herausgekommen.
Am Montag hat sich nun in München der Führer öer bayerischen Sozialdemokratie, Herr v. Vollmar, über diese Präsidialfrage geäußert, und zwar mit einer mustergültigen Konsequenz. Das Thema hieß „Lehren und Folgen des Reichstagswahlergebnisses". Er legte also zunächst die prinzipielle Basis. Und er tat dies, indem er in der Kritik alle übrigen Parteien, von der äußersten Rechten bis zu den linksten Liberalen, zwischen diesen und der Sozialdemokratie einen unüberbrückbaren Graben zog, und auf der einen Seite gruppierte, was das sozialdemokratische Programm „eine einheitliche reaktionäre Masse" nennt, und auf der anderen Seite seine Partei: die er ein aus solidestem Material gebautes, jedem Angriff widerstehendes Fahrzeug nannte, „das sicy mit ruhiger Sicherheit auf der rechten Bahn bewegt und dem erstrebten Ziel zusteuert, der EroberungderpolitischenMacht zur Erlösung des unterdrückten Volkes". Und so lautete die Summe der weiteren Ausführungen: „wir haben alle Macht-- saktoren des parlamentarischen Lebens auszunützen, um unsere Ideale ins Leben zu setzen".
In diesem Rahmen behandelte dann der Führer der bayerischen Sozialdemokratie das Thema: Beteiligung der Sozialdemokratie am Vizepräsidium im Reichstag. Das will besagen, daß die Sozialdemokratie auch nach den Anschauungen des Abg. v. Vollmar Sitz und Stimme im Präsidium der deutschen Volksvertretung lediglich unter dem Gesichtspunkte zu erstreben hat, inwieweit dieser Anteil am Präsidium ein Mittel auf dem Wege zum „Endziel" ist.
Es sei, so sagte Herr v. Vollmar, parlamentarische Gepflogenheit, daß die größten Parteien im Reichstag den Präsidenten stellen; Ausnahmen sind freilich insofern vorgekommen, als dem Zentrum jahrelang das Präsidium vorenthalten worden ist. Wir Sozialdemokraten haben also jetzt ein Recht auf das Präsidium und müssen es'geltend machen. Zu den geschäftsordnungsmätzigen Pflichten des Reichstagspräsidiums gehören auch repräsentative, so der Besuch beim Kaiser. Wollen wir also unseren Anspruch ernstlich erheben, so werden wir diese Bedingunger füllen müssen. Die Frage lautet nur, ob für uns, die Sozialdemokratie, die Vorteile oder die Nachteile überwiegen. Für die Sozialdemokratie ist aber schon die bloße Teilnahme am Reichstagspräsidium agitatorisch wertvoll, und daun ist der Einfluß des Präsidenten wichtig für den Fall der „Vergewaltigung der Minderheit, wie wir sie bei den Zolltarisverhandlungen erlebt haben". Es würde, und da hat Herr v. Vollmar zweifellos recht, um die Prinzipien der Partei schlecht bestellt sein, wenn diese durch dre Berührung mit einem Fürsten erscyüttert werden könnten. Durch Besuche beim Reichsoberhaupt von feiten der Sozialdemokraten würden letztere viel zur Wahrung der Würoe des Parlamentarismus beitragen. —
Bei Gelegenheit der Zeitungsdebatten, die im Anschluß i
an die Darm st äd ter parlamentarischen Abende seit zwei 'Jahren von ein paar reaktionären Organen in Berlin und Hamburg höchst überflüssigerweise hervorgerufen wurden und bei denen jene Blätter sich Herausnahmen, unseren Landesherrn zu warnen und zu belehren, haben wir stets von dem entgegengesetzten Standpunkt aus dieselbe Ansicht wie Herr v. Wollmar vertreten; es müßte wahrlich um die monarchischen Prinzipien jämmeruch bestellt sein, wenn die kurze Plauderei eines Monarchen wie des hessischen mit einem Sozialdemokraten wie Herrn Ulrich sie erschüttern könnte. Und ebenso haben wir bereits vor Wochen, als man die Personensiage des nächsten Reichstagspräsidium zu erörtern begann, unsere Ansicht dahin ausgesprochen, daß durch die Wahl eines Sozialdemokraten ins Präsidium die parlamentarischen Sitten nur gewinnen könnten. Das deutsche Reich wird auch mit einer Handvoll Sozialdemokraten im Reichstage und einem sozialdemokratischen Präsidiumsmitgliede wahrlich nicht zu Grunde gehen. Bisher ist überdies mit Recht die Frage der Besetzung des Reichstagspräsidiums niemals eine andere Frage gewesen, denn eine solche, wie sie sich aus der Reichsver- sassung ergibt. Die Reichsverfassung kennt nur einen Reichstag, aber leine Fraktionen, und sie kennt nur 397 Abgeordnete, von denen jeder sich als Vertreter des gesamten Volkes, nicht aber als Parteibeauftragter fühlen, namentlich aber nicht als bezahlter Parteibeauftragter sein Amt ausüben soll. Parteidiäten sind direkt verboten. Die Verfassung kennt nur Beschlüsse der absoluten Mehrheit und daß diese Mehrheit auf diesem Wege auch den Präsidenten wählt.
So wollen wir denn abwarten, wie sich die Mehrheit demnächst entscheiden wird. Jedenfalls ergibt sich, wenn man allem Brauche zuwider die Präsidialscage zu einer <yragc der Parteien macht, für die Partei des Zukunstsstaates, nach deren in jener, von Herrn v. Vollmar klar zum Ausdruck gebrachten Theorie, die Minorität von 81 gegen 316 „Reaktionäre".' Damit wäre aber der sozialdemokratische Anspruch auf Anteilnahme im Reichstags- präsidium zu Ende.
Ter Reichstag ist nun einmal ein Bestandteil der Reichsversassung, und die Reichsverfassung ist die For-, mulierung der geltenden Gesellschaftsordnung. Daher ist die Frage, ob die Sozialdemokratie im Präsidium sitzen müsse, nicht eine höfische, noch eine repräsentative Frage. Sie ist nicht damit erledigt, ob Herr Singer oder Herr Stadthagen auch gesellschaftlich „möglich" sei und Frack oder Eskarpins bei Hofe tragen werde; sie ist eine Ver- sassungsfrage, die die Wurzeln des Reichstages berühtrt und daher zunächst dahin zu formulieren ist: Hat der Deutsche Rerchstag sich der Forderung einer Minorität zu fügen oder nicht?
Erft muß diese Frage beantwortet werden; dann aber käme immer noch eine zweite: ob man bei Besuchen nicht auch nach der Meinung dessen zu (tagen hat, den man mit dem Besuche beehren will, oder ob es Brauch ist, ohne weiteres jemand einen Besuch aufzunötigen. Nach monarchischen Momenten, die in dieser Richtung zu suchen sind, ist merkwürdigerweise noch gar nicht gefragt worden.
Dolitische Tagesschau.
Ein Zusammenschluß der Liberalen.
Der ^Liberale Verein zu Charlottenburg", an dessen Spitze Prof. Dr. v. Liszt steht, erläßt eine Einladung zum Zusammenschluß der liberalen Elemente, indem er sagt:
Ter Ausfall der Reichstagswahlen hat den zwingenden Beweis erbracht, daß der deutsche Liberalismus zur O hn m a ch t verurteilt ist, solange er seine Kraft in inneren Parteiungen
zersplittert. In weiten Kreisen des deutschen Bürgertums ist daher» unmer klarer und immer bestimmter auftretend, das Verlangen nach einer Zusammenfassung aller liberalen Fraktionen zum gemeinsamen Vorgehen laut geworden. Da und dort im Deutschen Reiche sind im Laufe der letzten Wochen gesamtliberale Verbände ins Leben getreten. Noch steht gar mancher Vertreter einer echt liberalen Welt- und Staatsanschauung unserem Verbände fern. An alle diese Gesinnungsgenossen richten wir die dringende Bitte, sich uns anzuschließen. Unser Verein mutet ihnen nicht zu, den engeren Parteiverband zu verlassen, in dem sie stehen; aber er fordert sie auf, die Fraktionsgegensätze in den Hintergrund treten zu lassen und dem arg gefährdeten Gesamt-Liberalismus ihr Interesse und ihre Kraft zu widmen.
0 Geschriebenes Recht und Volksempfindeu.
Wie sehr das geltende formale Recht mit dem mt* verfälschten Volksempfinden in klaffenden Widerspruch geraten kann, lehrt ein Fall, der sich kürzlich in der Nähe von Spandau zugetragen hat. Ein Stallmeister ertappt einen Verbrecher bei dem Versuch, sich an seiner — des Stallmeisters — elfjähriger Tochter zu vergreifen. Er verhindert das Verbrechen, prügelt in gerechter Entrüstung den Strolch gründlich durch und überliefert chn der Bestrafung. Vom Gefängnis aus stellt nun der Strolche einen Strafantrag gegen den Stallmeister wegen körperlich«: Mißhandlung und wirklich wird der Stallmeister zu 30 Mart Geldstrafe verurteilt, da, wie es in den Erkenntnis- gründen des Gerichts heißt, selbst ein auf der Tat ertappter Verbrecher sich nicht zu prügeln lassen brauche. Aber noch weiter: der Strolch llagt Schmerzensgeld und Kürkosten ein, und der Stallmeister muß ihm schließlich noch 185 Mark und 85 Pfennige ausbezahlen. So der Tatbestand, der bisher unwidw- sprochen geblieben ist. Wie ist ein solches Urteil möglich? Einfach weil der Richter nach dem Buchstaben des Gesetzes urteilen muß, ohne dem natürlichen Empfinden, das hier mit dem formalen Recht in schreiendem Widerspruch steht, Raum geben zu dürfen: fummum ins, summa in- iuria. Jeder Vater würde in ähnlicher Sage das Gleiche tun, und selbst wenn er in gerechter Empörung den Verbrecher totgeschlagen hätte, das natürliche Empfinden würde ihn fr ei sprech en, ein Gerichtshof aber mürbe nach, diesem Präzedenzfall auf Totschlag im Affekt erkennen müssen. Es ist das nirgend ausgesprochene, aber von jedermann nachgesprochene Prmzip, daß wir einen Rechtsstaat haben, der die Selbsthilfe nur unter ganz ten Bedingungen gestattet und überall auf den Richter verweist. Zur Selbsthilfe gehört auch die Notwehr, aus dem Begriff der Notwehr aber läßt sich unschwer und durchaus im Einklänge mit dem natürlichen Empfinden die Handlung des Shallmeisters deuten. Hätte das Kind selbst die Züchtigung des Verbrechers vornehmen können, und vorgenommen, so würde zweifellos Notwehr Dor gelegen haben. Da es dazu aber wegen seiner Schwäche außer stände war, so trat ergänzend die Kraft des Vaters dafür ein. So gut wie der VÄer sein unmündiges Kind in allen Rechts geschäften vertreten muß, weil die geistigen Kräfte des Kindes dazu nicht ausreichen, so gut fyai er das Recht nicht nur, sondern sogar die Pflicht, ergänzend einzugreifen, wo die körperlichen .Kräfte des KirHeA zur selbständigen Wahrnehmung feiner Interessen nicht ausreichen. Wüt dieser Auslegung tut man selbst vom rein formalen Rechtsstandpunkte aus dem Gesetze schwerlich einen Zwang an. Auf jeden Fall wird man bei der bevorstehenden Revision des Strafgesetzbuchs und des Strafprozesses um diese weitere Auslegung des Begriffes der Notwehr nicht herumkommen, wenn sich nicht der ungesunde Gegensatz zwischen dem geschriebenen Recht und
-tr
Aus der Kyrouik des Höeryesstschen Geschichtsvereins.
1878—1903»
Original-Artikel des „Gießener Anzeigers.
(Schluß statt Fortsetzung.)
1885. Eine Eingabe an die Stadt bewirkte, daß eine Gedenktafel für den 1884 in Florenz gestorbenen, berühmten Philosophen Karl Hillebrand an dessen Geburtshause in der Westanlage angebracht wurde.
1886. Das 50jähmge Dienstjubilaum des Vorsitzenden, Geheimrats Professor Hu g o v o n Rit g,en wurde in festlicher Weise begangen und davei dem Jubilar ein kunstvoll M Aquarell ausgeführtes Gedentblatt überreicht.
Wie in früheren Jahren wurden zahlreiche Vorträge belehrenden Inhalts während der Äntermonate abgehalten.
Ausgrabungen fanden im wesentlichen auf dem Duns- berg, dem Trieb und in bem Kastell Butzbach statt.
Ter Bestand an Schriften, der durch den Tansch- berkehr gegen die eigene Vereinspublikation erworben war, ging nach einer vertraglichen Vereinbarung an die llni- versitäts - Bibliot hek über; als Gegenleistung wurde dem Verein 300 Mark jährlicher Zuschuß vom Staate bewilligt. Q ,
Lurch Allerhöchste Kabinettsordre Dom 18. Dezember wurde dem Gleibergs-Verein juristische Rechte erteilt, ein lang erhofftes Ziel damit erreicht.
Zu Gunsten der Erhaltung des a l t e n S ch l o s s e s mit -seinem Bergfried (Heidenturm) auf dem „Brand" wurde .eine Eingabe an bie Staatsbehörde und an Se. Kgl. Hoheit len Grobherzog eingcreicijt. In diesen Schriften wurde darauf hingeloiesen, einen wie hohen Wert das Land darauf lege, dag dieses vorzügliche Muster einer alten Wasserburg, pudern der Wohnsitz |o vieler Landgrafen mit ihrer Farn ilie, erhalten bleibe.
1889. Eine wesentliche Aenderung der Satzungen wurde in der Hauptversammlung am 22. Februar beschlossen. Danach wird der seitherige Oberhessische Verein für Lokalgeschichte fernerhin die Bezeichnung Ober- hessischer Gischichtsverein führen. (Seine mit wissenschaftlichen Berichten usw. reich ausgestatteten Jahresberichte werden als Mitteilungen" des Vereins her aus gegeben.
Die Räume im alten Rathause wurden durch Zuteilung neuer Gelasse wesentlich vermehrt, wodurch sich eine übersichtlichere Aufstellung im Museum ermöglichte.
Am 31. Juli starb als Nestor der Hochschule Geheimrat Professor Hugo vonRitgen. Der Verein bellagte den schweren Verlust seines Vorsitzenden, dessen Verdienste unvergessen bleiben.
1890. Am 28. Juli beehrte Se. Kgl. Hoheit der Großherzog bei Gelegenheit der Einweihung der neuen Kliniken und der Enthüllung des Liebig-Dentmals, das Museum mit einem längeren Besuch; Hoch derselbe sprach sich sehr befriedigt über das Gesehene aus.
Ausgrabungen fanden wiederum auf bem „Trieb" und an dem Süd abhang des Rodbergs statt.
1891. Der in Asienheim verstorbene Kämmerrat Fresenius vermachte dem Verein testamentarisch seine sehr reiche Sammlung von Steinaltertümern und mittelalterltchen Pfeilspitzen. Gebrüder Buderus schenkten eine große Anzahl von wertvollen gußeisernen Ofenplatten dem 17.—19. Jahrhundert angehörig.
Funde Dom „Trieb" und der Lindener Mark bereicherten weiterhin das Museum.
1892. Am 13. März verschied unerwartet Se. Kgl. Hoheit der Gr oßy erzog Ludwig IV. Für den Verein war es ein besonders beklagenswerter Verlust, da der hohe Verewigte vielfach reges Interesse für die Tätigkeit des Geschichtövereins gezecht hatte. Eine besondere, würdige Gedächtnisseier am 24. März verlieh den Gefühlen der Trauer und Dankbarkeit Ausdruck.
Der Nachfolger Groß her zog Ernst Ludwig brachte den Bestrebungen des Vereins ebenfalls ein warmes Wohlwollen entgegen, und gestattete, daß der Oberhessische Geschichtsverein Aller ho ch stih n als feinen Patron bezeichnete.
Am 30. Mai fand nachträglich eine Feier statt als Ge* denktag an den 11. Mai, an dem vor 600 Jahren dem Landgrafen Heinrich von Hessen die Reichsfürstenwürde erteilt wurde.
Die Stadt Gießen trat mit einem Jahresbeitrag von 100 Mark dem Verein als Patron bei.
Ter Verein ließ die geschriebenen geschichllichen Heber* reste der Provinz zum Teil bearbeiten, um sie vor dem Untergänge zu retten.
1893. Gelegentlich der Einweihung der Johanneskirche am 30. November wurde eine Vertretung des Vorstandes von Sr. Kgl. Hoheit dem Groß Herzog in Audienz empfangen. Ter hohe Patron des Vereins erkannte die Bestrebungen desselben an.
Die Inventarisierung der Oberhessischen Stadt- und Gemeinde-Archiv e wurden fortgesetzt, desgleichen hat auf Anregung des Vereins die Verwaltung der Stadt Gießen die Aufstellung des Stadtarchivs in Angriff genommen.
Als Patrone traten die Städte Alsfeld und Schlitz dem Verein bei.
Die Bestrebungen für Erhaltung des alten Schlosses auf dem Brand hatten einen erfreulichen Erfolg. Tie Stabt Gießen hat die Wiederherstellung des ehrwürdigen, auf eine Vergangenheit von sieben Jahrhunderten zurückblickenden Gebäudes übernommen; eine Anzahl von Räumen darin soll dem Museum demnächst zur Aufbewahrung feiner Sammlungen überlassen werden.
Eine ansehnliche Sammlung römischer Altertümer Dom Kastell Arnsburg bezw. Totenseid M u s cii e ii I) e i m erweiterte den Vefttz des Museums.
1894—1896. Zur Feier des 25jährigen Be st e y eus des T e n t s ch e n Reiches sand am 15. Januar 1896 eine


