Ausgabe 
28.3.1903 Viertes Blatt
 
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Be-

Eonrsbericht der Bank für Handel und Industrie, Depositenkasse Gießen

Dr. der

Fas Alumeomedium Auoa Mothe vor Gericht.

Vierter Tag (Schluß).

Die nächste Zeugin, .eine Frau öciftert, ist eine über­zeugte Spiritistin und Hal im Verein ihrem Ehemanne verschiedene Sitzungen in ihrer Wohnung abgehalten. Ihr Ehemann hat genaue Protvkolie darüber geführt. Auch sie erzählt Wunderdinge aus diesen Sitzungen, hat alle Manifestationen für echt gehalten, linier anderem be­hauptet sie, die Rothe habe Blumen apportiert, während sie strickte, also keine Hand frei hatte. kTiminalkornmisiär v. Kracht: Bei der ersten Vernehmung ist diese Zeugin viel aggressiver gegen die Angeklagte vorge^angen und hat ihrer Entrüstung über solchen Schwind «.l Ausdruck ge­geben. Unter anderem halte sie mir empört mitgeteilt, daß ihr die Rothe prophezeit hatte: der Ehemann der Zeugin

würde kaum noch cm Jahr leben, wenn er diese geheiratet haben würde. Ich hebe da- bcsvnderS hervor, um Die Gc- meingcsäbrlichkeil des Treibens zu zeigen. Tie Zeugin bleibt dabei, daß sie die Manifestationen für echt halte, und erwähnt noch: Frau v. Mollke war bei jeder Sitzung zu­gegen; ihre älteste Tochter soll selbst ein Schreibmedium fein. Ich erinnere mich noch, daß Frau v. Moltke gern einen Apport haben wollte, cs kam aber keiner für sie. Als wir dann in einem Restaurant zusammensaßen, und Frau Rothe ein vollgefülltes Glas Selterwasser vor sich hatte, geriet sie plötzlich in einen Halbtrance, das Wasser bewegte sich, ohne überzulausen, und wir sahen deutliche daß sich etwas im Wasser, welches langsam verschwand, bildete. Es war ein Glasei. Kriminalkommissar v. Kracht:

(Au*, Htuöt uni) £iiud.

Gießen, 27. März 1903.

** Provinzialausschuß-Sitzung. Am Mitt­woch nachmittag verhandelte der Provinz.alausschuß zum Schluß in der Sache gegen das ehemals Kernsche Kohlen­säurewerk zu Bad Nauheim. ES wurde zuerst mitgeteilt, daß die von dem Kernsct)en Derk bestellte Neuanlage nach dem Anschläge 108000 Mk. kosten soll und daß wegen der nicht rechtzeitig erfolgten Lieferung der alten Anlage des Werkes, welche die Fabrik der neuen Maschinen an Zahl­ungsstatt annehmen wollte, eine Entschädigung von 2000 Mark gefordert wird. Ferner verkündet der Borsitzende Provinzialdirektor Dr. Br ei d er t, daß einem Antrag des Rechtsanwalts Grünewald alS Vertreter der Stadt Nau­heim, der dahin ging, das Mitglied des Provinzialaus- schusseS Trapp von Friedberg wegen Befangenheit abzu­lehnen, nicht stattgegeben sei. Auf Antrag des RechtSanw. Ja ger-Tarmstadt, des Vertreters des Kernschen Kohlen- säure-Werkes, werden Gutachten des Dr. Aug. Trapp- Friedberg, deS Privatdozenten Dr. E i d m a n n - Gießen und des Professors Dr. Stadel-Darmstadt verlesen. Zu dem (.Gutachten des Dr. Eidmann hat sich auch zustimmend Gc> Heimrat Prof. Naumann-Gießen geäußert. Diese samt- iid^en Gutachter erklären in ihren längeren Ausführungen, daß ein Kohlensäurewerk keine djem.faje Fabrik sei und bei § 16 der Gewerbeordnung nicht aus ein derartiges Unter- nehmen Anwendung finden könne. ES bleibe sich gleich, so ungefähr äußerten sich die Gutachter, ob man zur Reinigung der Kohlensäure Wasser verwende oder, wie es geptaiu sei, zu biifer Kalilauge ober Potasche zusetze. Es finbe bei dem ganzen Verfahren keine Veränderung der Substanz statt, es sei Kohlensäure, welche aus der Erde gewonnen werde, die man reinige, und das Endprodukt sei wieder Kohlensäure, und schon deshalb könne von einer chemischen Fabrik auch nach der geplanten Veränderung der Einricht- ungen des früheren Kernschen Werkes keine Rede fein. Aus Befragen deS Vorsitzenden erklärt F-abrilinspektor Dr. Ger- Hard-Gießen, man könne zweifelhaft sein, ob der § 16 der Geiverbeordnung nicht auch schon auf das jetzige Kohlen- säurelverk in Bad Nauheim anwendbar fet Man reinige die Kohlensäure jetzt noch mit Wasser. Es sei seiner Ansicht nach zweifelhaft, ob hierdurch eine chemische Verbindung des Reinigungsmittels mit der Kohlensäure entstehe. Dies werde jedoch neuerdings vielfach angenommen. Nach dem geplanten Reinigungsverfahren durch Kalilauge aber entstehe mit der Kohlensäure eine chemische Verbindung, deshalb sei auch daS Werk als ct-emische Fabrik zu betrachten, wenn es eine dahin gehende Anlage scl-afsen wolle, und unterliege den Beichränkungen deS tz der Gew.-Ordn., d. h. eS sei kon- iessionspflichtig. Der früher schon vernommene Sachver- tänbige Professor Sonne-Darmslabt erklärt, er bicibc »abei, daß ein koylensäurcwerk unter allen Umständen eine dicmil'dK Fabrik sei, ob es als solche eine Fabrikanlage sei, welcl-e unter den § 16 der Gew.-Ordn. falle, darüber könne er sich nicht äußern, es sei Sad-e der Juristen, dar­über ein Urteil zu fällen. Prof. Dr. Diefenbach -Tarrnstadi bleibt bei seiner schon in der früheren Verhandlung geäußer­ten Ansicht, baß es sich bei bet geplanten Veränderung des Bad-Nauheimer Kohlensäurewerkes um eine nad) der Gewerbeordnung zu konzesiionierenden Chemischen Fabrik handele. Denn man früher über diesen Punkt anderer An icht gewesen sei, so liege das darin, daß die chemische Wissenschaft und aud) die Praxis fortgeschritten seien und

Mutter der Gräfin Moltke und andere.

Der 70jährige Heilgehilfe und Magnetiseur Hugo Sper­ling behauptet, daß, wenn die Harmonie nicht gestört war, die Manifestationen der Fran Rothe brillant von statten gingen. Zur Herstellung der Harmonie darf kein verbissener Skeptiker dabei fein. Präs.: Es ist dotch wunderbar, daß in der Sitzung, in der die Entlarvung stattfand, trotz der Anwesenheit der Skeptiker dieHarmonie" hergestellt war. Zeuge: Einmal in einer Sitzung habe ein anwesender Medi­ziner seine Hand auf ein leeres Stück Papier legen müssen, Frau Rothe habe ihre Hand darauf gelegt, und alsbald habe man ein Kritzeln gehört. Gräfin Moltke habe bann auf dem Papier die Schrift ihres verstorbenen Sohnes erblickt. Ein zweites Mal fehlte es an Papier, eS kam aber bann ganz langsam ein Stuck Papier angeflogen. Diesmal zeigten sich auf demselben sechs Eharakterköpse, wie eingraöiert

Eine Frau Gücicke hat zivei Sitzungen beigewohnt und schon in der ersten Sitzung Zweifel gehabt. Jetzt glaubt sie nicht mehr an die E ch t h e i t der Manifestationen. Ihr Ehemann, der auf Wunsch feiner Frau auch einer Sitzung beigewohnt, hat deutlich gesehen, daß Frau Rothe Die Apporten aus ihrem Kleide holte und in die Höhe warf.

Hierauf tritt die Mittagspause ein. Nach Wiederauf­nahme der Sitzung wurde Sachverständiger Oberarzt Dr. Henneberg über bie Trancereden der Angeklagten in bet Eharits vernommen. Die Reden machten den Eindruck von Stegreisproduktionen und glichen den von Leuten aus dem Volte häufig in religiöser Erregung gehaltenen Reden. Der Sachverstäiwige glaubt, daß die Angeklagte in Trance ver­fallen kann, wenn sie will. Bei der Angeklagten herrsche jedenfalls ein abnormer Zustand.

heute diese seine Ansicht teile, fcxuere Beweisanträge lehnte der PrvvinzialauSschuß ab. Nach erfolgten Plai- doyers durch die beiden Vertreter der Parteien, Rechtsanw Grünewald und Rechtsanw. Jäger-Darmstadt, ver­kündete der Vorsitzciide Provinzial-Dircktvr Dr. Brci- dett folgendes Urteil: Las ergangene Erkenntnis des Kreisausschusses wirb aufgehoben und die Sad-e zur noch- maligen Beil-andlung an diesen zurückverwiesen. Dem KreidauSschuß bleibt eS überlassen, demnächst über die rlosten zu entscheiden.

** Hand clsbeziehun gen zu Frankreich. Zwischen dem Deutschen Reiche und Frankreich ist eine Vereinbarung über die gegenseitige Behandlung von Handlungsreisenden zu stände gekommen. Hier­nach dürfen Gewerbetreibende des einen der beiden Län­der, wcld-e sich durd) Vorlegung einer von den Behörden des Heimatlandes ausgesertigten Gewerbelegitiuiaiions- karte darüber ausweisen, daß sie dort unn Handels- odei Gewerbebetriebe berechtigt sind und die grsetzlichen Steuern und Abgaben entrichten, persönlich ooer durch Reisende in dem andern Laude bei Kaufleuten, in offenen Verkaufsstellen unb bei ben Produzenten Wareneinkäufe vornehmen. Sie sind ferner befugt, bei solchen Personen, in deren Geschäftsräumen ober Gewerbeb.tr. eb Waren ber angebotenen Art Verwenbung finden, Bestellungen, aud) unter Mitführung von Mustern und Proben, auszusuchen. Besondere Abgaben werben hierfür nicht erhoben. Die mit einer Gewerbelegitimationskarte versehenen Reisenben dürfen Muster ober Proben, aber keine Waren mitsühren. Bei der Einfuhr der Muster und Proben sind ber fest­gesetzte Zollbetrag ober eine Kaution zu hinterlegen, welche bet ber Wiederausfuhr ung innerhalb eines Jahres zurückerstattet werben. Zur Wahrung ber Identität wer­den die einzelnen Proben-Muster versiegelt und mit einem Abfertigungspapier versehen. Der Vertrag ist am 13. März 1903 ratifiziert worden und wird 20 "Tage später in Kraft treten.

)( Theater. Wir machen darauf aufmerksam, daß morgen, Sonntag, zum Benefiz des Komikers Becker die PosseFlotte Weiber" gegeben wird.

Darmstadt, 26. März. Das Großh. Regier­ungsblatt Nr. 19 enthält: 1) Bekanntmachung, die Abänderung der Statuten bezüglich der Verdienstmedaille für Wissenschaft und Kunst. Industrie und Landwirtschaft betreffend. 2) Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuld­verschreibungen auf den Inhaber betreffend. 8) Bekannt­machung, die Prüfung der Tierärzte betreffend.

Ich hatte die Seifferts zunächst für Komplizen der Rothe gehalten, als ich aber die Pcotokollbücher in die Hand nahm, ersah ich, daß sie keinerlei Vorteile gehabt haben. Ich finde, daß diese Zeugin und eine ganze Anzahl anderer in einer Weise abflauen, die ganz er­staunlich ist. Diese Frau hat mir ihre Entrüstung über deninfamen Schwindel" deutlich ausgedrückt uub bedauert, daß sie ihre 9läume dazu bergegeben. Rechts anwalt Dr. Schwindt (zur Zeugin-: Ist die Frau v. Moltke die Exzellenz 'Moltke m Potsdam? Zeugin: Ja. Sie fehlte fast bei keiner Sitzung. Auch diese Dante hat die An­geklagteSchwester Anna" genannt und sie bei der ~ grüßung uub beim Abschied geküßt. Rechtsanwalt Schwindt: Kann uns die Zengin noch Personen aus Aristokratie nennen, die den Sitzungen beiwohnten? Zeugin: Prinzeß Karaschka, General o. Zastrow, Baronin Grünhof, Hosprediger Stöcker, Gräfin Wachtmeister, die

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Staatspapiere, reuische.

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Samstag 28. März 1903

153. Jahrgang

Viertes Blatt.

Nr. 74

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