französische Qperettengesellschaft, deren Vorstellungen viel besucht werden. Auch der Hof wohnt ihnen gern bei, die einzige Loge des Theaters ist für die königliche Familie reserviert. Als vor einigen Tagen das kronprinzliche Paar ohne irgendwelche Begleitung in dieser Loge Platz genommen hatte, öffnete sich plötzlich deren Tür, ein Mann, seiner Kleidung nach ein Athener Kleinbürger, drang ein und trat, während er verworrene Schimpfworte ausstieß, mit zum Schlage erhobenem Arm und g e- ö all ter Faust auf die Prinzessin zu. Kronprinz Konstantin erhob sich, packte den Unbekannten, warf ihn — der Prinz ist als sehr kräftig bekannt — zunächst gegen die Wand der Loge und stieß ihn dann zur Tür hinaus. Altes dies spielte sich so schnell ab, daß es den Polizeibeamten, die zur königlichen Loge eilten, nicht mehr möglich war, einzugreisen. Sie konnten lediglich den vom Kronprinzen die Treppe Hinabgestoßenen aufsangen. Der großen Aufregung, die sich des Publikums bemächtigt hatte, machte der Prinz dadurch ein Ende, daß er seinen Platz an der Seiteseiner Gemahlin wieder einnahm und durch eine Geste die Menge einlud, ihr Interesse den Vorgängen auf der Bühne von neuem zuzuwenden. Die Vorstellung wurde fortgesetzt; das prinzliche Paar wohnte ihr bis zu Ende bei. Der verhaftete Angreifer der Kronprinzessin wurde inMischen zur Polizeiwache gebracht. Dort wurde erkannt, daß.man es mit einem Trunkenen zu tun hatte, dem der griechische Landwein zu Kopf gestiegen war. Man behielt chn in Hast. Als er am anderen Morgen Auskunft über sein Tun geben sollte, konnte er sich an das Vorgefallene in keiner Weise erinnern. Entsetzt beteuerte er, es könne chm nicht eingefallen sein, der Prinzessin Böses antun zu wollen, liebe er sie doch nrehr als leine Schwester und seine Kinder. Das kronprinzliche Paar wurde von diesem Ergebnis der Vernehmung des Missetäters, eines Schlossers Kavalaris aus Athen, in Kenntnis gesetzt und ließ darauf den Polizeidirektor bitten, den Arrestanten, ohne dem Vorfall weitere Folge zu geben, auf freien Fuß zu setzen. Diesem Wunsche wurde Rechnung getragen.
Gerichtssaal.
-l- Gießen, 22. Juli. Strafkammer. Die gestrige Strafkammer-Verhandlung unter dem Vorsitz des Landgerichtsrats Dr. Schäfer Halle vier Strafsälle zum Gegenstand. Die Ehefrau des Konrad W. zu Gießen mar angeklagt, den Taglöhner Euler daselbst dadurch widerrechtlich in seiner Wohnung eingesperrl zu haben, daß sie die Küchenlüre, durch welche Euler mußte, um seine Wohnung zu verlassen, von außen verriegelte mit den Worten ^der mag mal drin bleiben". Euler mußte, um zur Arbeit zu gelangen, erst Nachbarsleute herbeirufen, die chn aus seiner Zwangslage befreiten. Die Beweisaufnahme, die im übrigen diesen Tatbestand ergab, hat nicht zur Genüge dargetan, daß die Angeklagte die Täterin war, zumal Euler als Zeuge selbst angab, sie nur an ihrem Kleide — • ruie es übrigens Frauen aus dem Volke gewöhnlich tragen — erkannt zu haben. Die Angeklagte wurde daher mangels Beweises unter Belastung der Staatskasse mit den Kosten freigesprochen. — Der Maurergeselle Adam M. aus Alten- Buseck hatte gegen ein Urteil des Großh. Schöffengerichts Gießen, welches ihn zu 30 Mk. Geldstrafe wegen Körperverletzung und zu 8 Mk. wegen Bedrohung verurteilte, Berufung eingelegt. Es wurde festgestellt, daß 2)1. im Februar auf der Badenburger Mühle bei Wieseck während der Mittagspause mit einem bejahrten Arbeiter, Philipp Moos V., der seine Kaffeekanne nicht gleich herausfand und hieran dem M. die Schuld beimaß, in Wortwechsel geriet und schließlich den Moos zu Boden warf. Er rief diesem noch zu; „Wenn wir eben beim Wasser wären, würfe ich Dich hinein."
der keine namhaften Verletzungen erlitten hat, blieb in
folge dieses Vorfalles mehrere Tage von der Arbeitsstelle fern. Das Urteil des Berufungsgerichtes lautete auf zehn Mark Geldstrafe unter Belastung des Angeklagten mit den Kosten des Verfahrens, im übrigen auf Freisprechung, indem es in dem genannten Ausruf des M. eine Bedrohung nicht erblickte. — Dem Viehschweizer Ernst Sch. aus Sonneberg waren zwei Diebstähle und zwei Fälle von Sachbeschädigung zur Last gelegt. Der Angeklagte hat als Schweizer bei einem Pächter in Okarben die seiner Pflege unterstellten Kühe stets roh und rück- sichtslos behandelt. Insbesondere trat er einer dem Pächter gehörigen Kuh, als sie im Augenblick nicht gefügig war, mit solcher Heftigkeit gegen das Euter, daß sie von da ab fast keine Milch mehr gab und von dem Pächter mit großem Schaden verkauft werden mußte. In dem anderen unter Anklage stehenden Falle stieß er einer Kuh mit dem Fuße gegen ein Bein, wodurch sie so schwer verletzt wurde, daß sie der Pächter auf Anraten des behandelnden Tierarztes, da eine Heilung langwierig oder ausgeschlossen sei, zum Schlachten mit etwa 400 Mk. Schaden verkaufte. Der Angeklagte ist ein zu Rohheit besonders geneigter Mensch, was feine Vorstrafen — zweimal wegen Sachbefchädigüng zu 3 Wochen bezw. 3 Monaten — beweisen, wie auch zu den gegenroürtig verhandelten Straftaten kein anderes Motiv ersichtlich ist. — Die beiden Diebstähle, begangen an etlichen, seinen Mitknechten ge- hörrgen Gegenständen, als Uhr, Hose, Stiefel, Hosenträger, gab der Angeklagte ohne weiteres zu. Er wurde deshalb wegen Sachbeschädigung in zwei Fällen, einmal in Jdeal- konkurrenz mit Tierquälerei (weil hier die Mißhandlung in ärgerniserregender Weise vorgenommen ward) und wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtgefängnisstrafe von neun Monaten und in die Kosten des Verfahres verurteilt. — Das Gericht trat sodann in eine längere Verhandlung gegen den gelverblosen Julius R. aus Bleicheubach wegen Einbruchsdiebstahls, Betrugs und Diebstahls. Er soll in der Zeit von Anfang Januar bis Anfang März zu Bleichenbach der Minna Leopold crrun 32 Flaschen Wein während ihrer Abwesenheit vom Orte aus dem Keller gestohlen haben, zu dem er sich mittelst falscher Schlüssel oder dergl. Eingang verschaffte. Es wird ihm ferner zur Last gelegt, daß er etwa um dieselbe Zeit zu Gießen die Eheleute Andreas Dinkel nach und nach um den Betrag von 104,80 Mk., und die Eheleute Franz Schild um einen geringeren Betrag betrogen, und endlich eine dem Andreas Dinkel gehörige Uhr unterschlagen habe. Der Angeklagte ist der Sohn eines verstorbenen Pfarrers. Er selbst hat höhere Schulen besucht, es jedoch nicht bis zum Reifezeugnis gebracht. Später geriet er auf verbrecherische Bahnen; er ist wegen Meineids vom Schwurgericht Gießen im Jahre 1900 mit zwei Jahren Zuchthaus und außerdem wegen Betrugs vorbestraft: Auf Grund der heutigen Beweisaufnahme wurde bezl. des Diebstahls folgendes festgestellt: Die Minna Leopold zu Bleichenbach, in deren Hause der Angeklagte früher viel, zuletzt aber wegen zwischen ihnen entstandener Streitigkeiten nicht mehr verkehrte, hatte ihren Wohnort für längere Zeit verlassen. Als sie nach Hause zurückkehrte, boten sich ihr gleich Anzeichen dafür, daß in ihrem Hause etwas vorgegangen fei. Aus der Haustüre, die sich schwerer wie gewöhnlich aufschloß, waren mit Kreide drei Kreuze gemalt. Der &ang war schmutzig und überall lagen Streichhölzer umher. Auf dem Boden ließ sich eine Fußspur feststellen. Die erschrockene Frau öffnete, nichts gutes ahnend, den Keller, der so verschlossen war, wie sie ihn verlassen hatte, und mußte entdecken, daß ihr sämtlicher Weinvorrat, bestehend aus etwa zweiunddreißig Flaschen, fehlte. Im Garten lagen eine Anzahl leerer Flaschen. Nach erhobener Anzeige richtete sich der Verdacht gegen den Angeklagten aus folgenden Gründen: Es war verschiedentlich ausgefallen, daß er sehr häufig, auch abends und sogar bei schmutzigstem Wetter, einen Weg benutzte, der zwischen Gärten über eine niedrige Mauer hinweg nad) dem Leopoldschen Hause und deni Friedhof führt. Auf gelegentliches Fragen emes Anwohners nach dem Grunde dieser seltsamen Spaziergänge erklärte der Angeklagte, das ginge ihn nichts an. In der Verhandlung giebt er hierfür Erklärungen; er habe den Weg stets benutzt, um zu Zwecken der' Andacht ungestört auf den Friedhof zii gelangen, wo feine Eltern begraben seien. Weiter kommt verdächtig vor, daß der Angeklagte um dieselbe Zeit einmal
eine ganze Hand voll Streichhölzer sich bei einer bekannten Frau holte, wenn man erwägt, daß in dem Hallsgange ebensolche gefunden wurden. Der Angeklagte erklärte dies aber damit, er sei ein starker Raucher gewesen und habe stets viel Streichhölzer benötigt. Endlich ist es ausgefallen, daß er zu dieser Zeit einmal äußerte, er erwarte eine Weinsendung uud daß er damals häufig, auch schon morgens, betrunken war, obwohl er Mittel zu Getränken nicht besaß. Das Gericht hielt nach der Urteilsbegründung diese Tatsachen für äußerst belastend, jedoch nicht für hinreichend, die Täterschaft des Angeklagten zu beweisen, es kam daher zu einer Freisprechung bezgl. des Tiebstähls. Dagegen lagen die Betrügereien des Angeklagten klar auf der Hand. Er wußte sich dadurch Kredit zu verschaffen, indem er den Leuten vorspiegelte, er habe eine schöne Zimmereineinrichtung, über die er frei verfügen könne, obwohl sie schon gepfändet war; er habe Geld bei feinem Bruber, einem Ingenieur, liegen, obwohl dieses erdichtet war und er wußte, daß er nicht in der Lage sein werde, das Geld zurückzuzahlen. Bezüglich der dem Angeklagten weiter zur Last gelegten Unterschlagung wurde festgestellt, daß er von Andreas Dinkel eine Uhr leihweise erhalten hat. Auf Wunsch des Angeklagten wurde ihm auch erlaubt, die Uhr zu verkaufen bezw. zu versetzen. Dieser verkaufte sie nun an den Wirt Carle zi: Gießen unter Vorbehalt eines an eine achttägige Frist gebundenen Rückkaufsrechtes. Er hat jedoch weder die Uhr dem Dinkel zurückerworben noch den Erlös für dieselbe diesem erstattet. Tas Gericht hielt den Tatbestand der Unterschlagung, unter welchem Gesichtspunkte die Handlung angeklagt war, hier für nicht vorliegend, und sprach daher den Angeklagten insoweit frei. Hiermit wurde die Sitzung geschloffen.
Hanau, 20. Juli. Ein Nachspiel zur Reichstagswahl brachte hter eine Gerichtsverhandlung. Eil: früherer Diamantschleifer, jetziger Bierhändler war wegen groben Unfuges angeklagt, weil er am Tage vor der Reichstagswahl abends auf offener Straße den hier nicht Niißziiverstehenden Ausruf „Haut den Lueas!" wiederholt laut ausgestoßen hatte. Bekanntlich ist der Kandidat der vereinigten nationalen Parteien für den Wahlkreis Hanau- Gelnhausen-Orb Amtsrichter Lueas-Gelnhausen (nationalliberal) m der Stichwahl gegen den Sozialisten Hoch gewählt. Tas Schöffengericht nahm groben Unfug für festgestellt an und öerurteilte den Angeklagten zu 3 Tagen Haftstrafe.
Berlin, 21. Juli. Im Pommernbankprozesse zog sich der Gerichtshof heute nach Beendigung der Plaidoyers zu einer halbstündigen Beratung zurück. Der Vorsitzende verkündete darnach den Gerichtsbeschluß, dahingehend: Nachdem die Frage der Schätzungen noch nicht zu einem abschließenden Urteil gelangt ist und die Anklagebehauptungen durch die Sachlage eine Erschütterung erlitten haben, beschließt der Gerichtshof, die Verhandlung zu vertagen imö die Akten der Staatsanwaltschaft zur weiteren Erhebung der Schätzungsfrage zuzustellen. Nach Erledigung dessen wird das Gericht die Sachverständigen ernennen, welche nach der Instruktion des Gerichts die Abschätzung der beanstandeten Pfandgrundstücke vornehmen sollen. Der gegen die Angeklagten Schultz und Romeick erlassene' Haftbefehl wird aufgehoben.
Leipzig, 21. Juli. Das Todesurteil gegen ben Matrosen Kohler, der bekanntlich die Bluttat auf der,^Loreley" begangen hat, ist heute vom Reichsgericht bestätigt worden.
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Bei der am 16. Ium fortgesetzten Ergänzungswahl sind weiter als Gemeinde-Vertreter, und zwar auf 5 Jahre, gewählt worden die Herren
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Ludwig Neuenhagen, Amtsrichter.
Gießen, den 22. Juli 1903. 5720
Der Kirchenvorstand der Matthäusgemeinde.
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Gießen, den 21. Juli 1903. 5719 Seipel, Gerichtsvollzieher.
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