Ausgabe 
21.12.1903 Erstes Blatt
 
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Nv. 29L-

Hrschet«, eägltch mißet Sonmags.

4)em «Siebener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Hessischen Landwirt die Siehener Familien, blätter viermal tn bet Woche beiflclegt

iÜtotaNonSdruck u. Ver­lag bet Brüh l'schen Unwers.-Buch- n. Stein- bruderet 1 Pietsch Erden) MedakNon, Lxvebinon und Druckerei:

Vchatstrabe 7.

llbvelle ttir Depeschenr Anzeiger (Sieben.

HrrnIprcchaMchlutzNr 51.

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Erstes Blatt

General-Anzeiger

153. Jahrgang

Montag Ä l. Dezember 19V3 vezngSpreiSr monatlich 75 Pt^ Vie rtel- " jährlich Ml. 2.20; durch

Abhole-u. Zweigstellen 8M)natlfd) 65 Ps.; durch bv -Post Mk. 2. ütertel* jährt auSschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen üi Oie iageßnuinrnet Dt# pcrrnttiagfl 10 Uhr, ^etlcnprvt*: total 12 'JJU auflrvdrta 20 Psg.

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geiaentetl: pan« Beck.

Are ofiastatlsche Kriegsgesayr.

Das Reuter sche Bureau erfährt, daß man jetzt in best­unterrichteten Kreisen Londons starke Besorgnis wegen chs Ausganges der Situation in Ostasien hege. CS wurden Befürchtungen laut, daß die russische Regierung die Grenze überschritten haben könne, was eine Fort­setzung friedlicher Verhandlungen unmöglich mache. Es könne als gewiß angesehen weroen, daß Japan die Grund­sätze, welche in der letzten russischen Note ausgesprochen seien, nicht an nehmen könne, da sie durchaus in Wider­spruch zu den Hauptforderungen Japans ständen. Tie Ant- wort Japens auf die Note werde notwendigerweise in diesem Srnn e ab gefaßt sein.

Es sei auch bekannt, daß Rußland eine herausfor­dernde Haltung annehme. Tie Aussichten könnten daher für düsterer angesehen toerden, als bisher, wenn auch nicht gesagt werden tonne, daß die Hilfsquellen der Diplomatie vollständig erschöpft seien.

Tas in Tientsin umlaufende Gerücht, Japan habe Ruß­land ein Ultimatum gestellt, wird als unrichtig be­zeichnet. Tie in Peking domizilierten fremden Gesandten halten die Meldung für unwahrscheinlich, erachten aber die Kriegs aus sichten für vermehrt. Die japanische Gesandt­schaft in Peking hat die offizielle MitteÜung erhalten, daß die jüngst eingegangene Antwort Rußlands aus die japa­nischen Forderungen unbefriedigend fet

Eine Newyorrer Meldung des Reutecschen Bureaus be­sagt, die Vertreter Japans hatten vor einigen Tagen mit den dortigen Bankiers Besprechungen wegen einer An­leihe gehabt und dabei kein Hehl daraus gemacht, daß das Geld für Kriegszwecke bestimmt sein könnte. Die Besprechungen hätten aber zu keinem Ergebnis geführt. In der Meldung heißt es weiter, in Bankkreisen sei einstimmig die Ansicht, daß, abgesehen von allen anderen Umständen, die heimischen Finauzbedürsnisse es untunlich machen, dem Auslande irgend eine neue Anleihe zu bewilligen. Schließ­lich sagt die Meldung, Rußlands ergebnisloses Bemühen, in NewYork sich eine Anleih e zu sichern, mache die auswärtigen Meldungen unglaubhaft, daß Rußland vorhabe, Anleih ^Verhandlungen in Europa anzuknüpfen.

Wie ein deutscher Korrespondent aus London erfährt, erhalten die aktiven Offiziere auf britischen Kriegsschiffen in englischen Häsen jetzt keinen Urlaub mehr, da die Mobi- tisationsordre stündlich erwartet wird. Mehrere eng­lische Armeeofsiziere sollen bereits vom Kciegsministerium den Beseht' erhalten haben, unmittelbar nach Japan abzu­reisen, um, wie es heißt, der japanischen Armee attachjert zu werden. ________________________________________

Volitischk Tagesschau.

Die Verlobung des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin.

Das Großh. Staatsministerium von Schwerin giebt folgendes Telegramm des Großherzogs bekannt:

Gmunden, 20. Dez. Dem Staatsministerium habe ich die große Freude, die Mitteilung zu machen von meiner heute erfolgten Verlobung mit I. K. Hoh. der Herzogin Alexandra zu Braunschweig u n d L ü n e b u r g, der zweitältesten Tochter der Körnglichen Hoheiten des Herzogs und der Frau Herzogin von Cumberland mit) Herzogs und Herzogin zu Braun- schweig und Lüneburg. Das Staatsministerium beauitrage ich, die Kunde baldmöglichst im Lande zu verbreiten. Ich hege die freudige Zuversicht, daß mein Volk, rote es stets treu zu meinem Hause ge­halten hat, warmen Anteil an unserem Glücke nehmen wird. Friedrich Franz."

Die Verlobung erfolgte am Sonntag morgen in G°munben in Oberösterreich. Später nahmen die fürstlichen Herrschaften an dem Gottesdienste in der evangelischen Kirche teil. Um Mittag nahmen der Herzog und die Herzogin von Cumberland, sowie das Brautpaar die Glückwünsche zur silbernen Hochzeit, bezw. Verlobung entgegen und empfingen die Generalvertretung von Gmunden, sowie eine Deputation von Frauen und Mädchen Gmundens, welche Huldigungsgaben überreichten, und zahlreiche andere Persön­

lichkeiten, unter denen sich der Statthalter Graf Kielmansegg und der Statthaltereirat Graf Salburg befanden. Der Herzog und die Herzogin von Cumberland machten namhafte Spenden für Gmunden. Nach dem Empfang fand bei der Königin von Hannover Familiendiner statt, an dem der König von Dänemark, sowie der Großherzog von Mecklenburg- Schwerin und alle übrigen Fürstlichkeiten tellnahmen. Die Stadt Gmunden ist festlich geschmückt.

Der Großherzog Friedrich Franz IV., geboren zu Palermo am 9. April 1882, gelangte am Tage nach seinem 15. Ge­burtstage auf den mecklenburgischen Thron und übernahm nach vierjähriger Vormundschaft seines Ohemis, des als Prä­sidenten der deutschen Kolonialgesellschaft wohlbekannten Herzogs Johann Albrecht, die Regierung an seinem 19. Ge­burtstage.

Die Braut, Herzogin Alexandra, ist das dritte Kind der Ehe des Herzogs Ernst August von Cumberland mit der Prinzessin Thyra, einer Tochter des Königs von Dänemark. Prinzessin Alexandra wurde am 29. September 1882 zu Gmunden geboren, ist also kaum ein halbes Jahr jünger als ihr Bräutigam. Ihr Vater, der Herzog von Cumberland, ist ein Sohn des Königs Georg V. von Hannover und be­kanntlich Prätendent des Herzogtums Braunschweig. (Der gestrige Tag war der silberne Hochzeitstag des Elternpaares. Eine Abordnung des hannöverschen und braunschweigischen Landvolks überreichte einen Tafelaufsatz, dec aus dein Er­gebnis der Sammlungen angeschafft wurde, die in Hannover und Braunschweig veranstaltet wurden. Die geplanten größeren Festlichkeiten wurden vom Herzogspaar dankend ab­gelehnt.) ______

Gesetzentwurf über die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft,

der bekanntlich in der Thronrede des Reichstages ange- lundigt worden ist und seinen Ursprung im he ssi­schen Landtage hat, ist anscheinend derKöln. Ztg." bekannt; sie sagt darüber:

Seit langer Zeit als ein dringendes Bedürfnis em­pfunden, vom Reichstag wiederholl m Anregung gebracht, ist der Erlaß dieses Gesetzes eine Forderung des allge­meinen Rechts- und Mlligkeitsgefühis. Bei der voraus­sichtlichen Anlehnung an das Reichsgesetz über die Ent­schädigung der im Wiederaufnahmeverfahren fceigcsproche- nen Personen werden der Regelung dieser Frage besondere juristisch^-technische Schwieriglliten nicht entgegen,reten. Der Entschädigungsanspruch an den Staat für die erlittene Untersuchungshaft ist dem Verhafteten sowie allen Per­sonen, denen gegenüber er gesetzlich unterhaltungspflichtig ist, zu gewahren, wenn sich die Unschuld des Verhafteten ergibt oder festgestellt wird, daß gegen ihn ein begründeter Verdacht nicht Vorgelegen hat. Der Anspruch ist auch zu gewähren, wenn der Schuldbeweis oder der Verdacht zwar bestehen bleibt, aber nur wegen einer so geringfügigen Straftat, daß die Verhängung oder die Verlängerung der Untersuchungshaft nicht gerechtfertigt war. Auszuschlleßen ist der Entschädigungsanspruch, wenn der Verhaftete durch Vorsatz oder grobe Fahcläjjigleit die Verfolgung oder den Erlaß des Haftbefehls herbeigesührt hat. Bei endgiltiger Beendigung des Strafverfahrens prüft das mit der Sache befaßte Gericht, ob die Enftchädigung zu gewähren ist und stellt bejahenden Falles die Verpflichtung der Staatskasse zur Entschädigung durch einen Beschluß fest. Nachträgliche Anträge des Beschuldigten oder seiner unter Halts berech­tigten Angehörigen sind mält einer gewissen zeitlichen Be­schränkung zuzulassen. Ergeht der Beschluß gleichzeitig mit dem Urteilsjpruche, so ist, wie es im Reichsgesetze geschehen ist, auszusprechen, daß er der ^Anfechtung durch ein Rechts­mittel nicht unterliegt, aber mit bet Aufhebung des Urteils außer Kraft tritt; in den übrigen Fällen ist jedoch den Be­teiligten die sofortige Beschwerde nach Maßgabe der Strasprozeßiordnung mi gewahren. Auf Grund des Ge­richtsbeschlusses hat der Berechtigte den Entschädigungs­

anspruch geltend zu machen und zu verfolgen. Der un § 5 des Reichsgesetzes hier gewiesene Weg ist auch für die Durchführung des in Rede stehenden Anspruches durch­aus gangbar. Tie Entschädigung zahll derjenige Bundes­staat, in dem das Strafverfahren in erster Instanz an­hängig war und, wenn eine Anklage nicht erhoben ist, der Bundesstaat, zu dem das Amtsgericht, das den Haftbefehl erlassen hat, gehört.

Eine militärische Kablnetsordre.

TiePreuß. Korresp." schreibt:

TasBert. Tagebl." konstatiert in einer feiner letzten Nummern, daß, wie von uns bereits vor einigen Tagen gemeldet, in der Tat diverse. Gerüchte über eine in Sachen der 'jüngsten militärischen Skandal- ajfären ergangene Kabinettsordre besonderen Inhalts im Umlauf sind. DasB. T." meint, daß sich die Ordre gegen das Forbacher Militärgericht, weil es die Oeffentlichkeit im Bilse-Prozeß auszu­schließen versäumt habe, richten solle. Wit haben hiervon nichts gehört, wollen auch in Rücksicht aus et­waige militärische Interessen sowohl, als weil wir uns nicht gern unnötig dem neckischen Frage- und Anttvortspiel eines Zeugniszwangsoer,ährens aussetzen wollen nicht weiter geben, was abweichend von demB. T." über den Inhalt der Kabinettsordre erzählt wird. Versichert wird, daß dieser Inhalt in der Armee nicht geringe Auf­regung Hervorrufe, und daß eine größere Anzahl! ältester Offiziere nicht etwa ausschließlich solche höherer Charge sich auf die Ordre hin veranlaßt glaube, den Abschied nachzusuchen. Es wird ferner ver­sichert, daß die Ordre unter Kautelen ergangen sei, die sonst nur für die sekretesten Angelegenheiten der Landes­verteidigung Anwendung finden. So sollen die Abschriften im MUitärkabinett ausschließlich von Stabsoffizieren her- gestellt worden sein: die Exemplare, die ausgegeben wor­den, waren numeriert, mußten von den Empfängern den Kommandeuren selbständiger Truppenteile sofort nach Empfang vor versammeltem Offizierkorps verlesen werden, waren hierauf umgehend zu verschließen, zu versiegeln und schließlich mit der dienstlichen Bescheinigung des mit der Verlesung Biauftragten, daß nach Vorschrift verfahren und keinerlei Abschrift von- der Ordre genommen sei, an das Militärkabinett zurückzuliefern. Aber auch bezüglich dieser Punkte lediglich: relata reserirnus.

Der bayerische Landtag hat wieder einen lustigen Tag gehabt. Der Held der Rede war diesmal der bauernbundlerische Abg.. Tr. Gäch.Von rechts und links", sagt dieAllg. Ztg^", ftrömten die Abgeordneten herbei, um sich an seinen teils drolligen, teils derben Kraftausdrücken zu ergötzen, selbst die Sozialdemokraten ließen sich anlocken und bealeiteten seine Rede mit donnernden Lachsalven, während im Zentrums grollende Zwischenrufe ertönten und der Präsident wieder­holt zur Glocke griff. Tem Parlamentsberichte des Mattes entnehmen wir:

Abg-. Tr. Gäch: Es ist der größte Fe dl er, die Vereine immer noch zu vermehren. In den Ver­einshäusern lernen die jüngeren Leute das Saufen und noch mehr. Ten Adel von Niederbayern muß ich einer kleinen Beleuchtung unterziehen. (In diesem Augenblick ent­zünden sich die elektrischen Kronleuchter des Saales. Heiterkeit.) Ter Adel ist geistig und körperlich im Rückschritt begriffen, auch hat er die Noblesse verloren. Wenn man 25 Jahre Arzt auf dem Lande ist, so lernt man die Herren Pfarrer sehr gut kennen. Vor­stände können sie spielen, aber sonst kümmern sie sich sehr wenig um die Armenpflege. Vian sieht daraus, was sie für eine Auffassung von einem Amt haben. Ich habe als Arzt in der Armenpflege schon vieles hergeschenkt und herschenken müssen, der Pfarrer läßt sich aber für seine Provision wohl bezahlen und macht keine Gänge umsonst Und nun zum Tr. Heim. Ich will nicht so heftig werden wie er, denn ich habe keine Lust, mir nach der Sitzung Eisbeutelaufs

Kunst und LMeraiur.

In Heft 3 derVeröffentlichungen des Histo­rischen Vereins zu Dillenburgs hat der dortige Bergfchullehrer und Konservador des Wilhelmsturms in Dillenburg Karl Dönges ,chie Belagerung, Zer­störung und Schleifung von Scylvß und Fest­ung Dillenburg" behandelt. Diese Arbeit ist vornehm dadurch ausgezeichnet, datz der Verfasser über die Vorgänge bei der Einnahme und Einäscherung des Scl^losses durch die Franzosen im Juli 1760 im weiteren Maßstabe alle er­reichbaren auch ungedruckten archivalischen Materialien zu­sammengebracht hat, uiiü der eigentliüsen Darstellung des Vorganges aus den Beständen des preußischen General,tabs- archlvs zu Berlin und des preußischen Staatsarchws zu Wiesbaden, sowie des Archivs im französischen Kriegs- Ministerium zu Paris einen llrkundenanh«Mg beigegeben hat, der % des Heftes füllt und die wesentliche,uno verläßliche quellenkritische Grundlage für den Verfasser bildest Die üelaaerung des Schlosses während des ,lebc,yahrigen Krieges ist eine Episode auf dem westlichen Schauplatz ge­wesen den Ferdinand von Braunschweig gegen die sran- ^osen zu hallen hat. Dönges schickt zunächst emen kirzen Eieberblick über die Geschichte des Oranierhauses bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts vorauf schildert alsdann das nröficce sür die Franzosen unglüaliche ^.ref,en bei s.üren- K am 7. Januar 1760, um sich alsdann der bre-teren Sckülderunq, der verhängnisvollen Bewgerung un Juli 17b0 Unwesen. Tie drohende Gehorsamsverweigerung der

eigenen Truppen, Munitionsmangel und das Brefcheschießen der überlegenen französischen Batterien zwangen den han­növerischen Kommandanten v. Düring zu einer (ehrenvollen) Kapitulation, nachdem fast das ganze Schloß von den Fran­zosen zu halten hatte. Dönges schickt zunächst einen kurzen den Kotnmandamen das harte Urteil, daß er sich in dieser unvernünftigen Verteidigung eines unhaltbaren Platzes nicht aus sachllch militärischen Gründen, sondern infolge des unheilvollen Einflusses einer Bergdirektors­tochter in dem Schlosse verbissen habe, wodurch das Schloß einer nutzlosen Vernichtung anheimgefallen sei, bis 1768 die Regierung sich zur Demolierung entschloß, die alsdann von der Bevölkerung mit wichtigstem Eifer ausgefuhrt wor­den ist, um nur nicht wieder die Schrecknisse einer Belager­ung des Schlosses erleben zu müs,en. So mancherlei aber auch Dönges für den Einfluß die,es weiblichen Elementes bei der Hartnäckigkeit der Verteidigung beibringt, so sind doch gegnerische Urteile über die Schneidigkett des Komman- danren bekannt, die die Annahme ermöglichen, daß neben dem unlauteren Einfluß, den Dönges vor allem betont, doch auch militärischer Ehrgeiz die Triebfeder Dürrngs ge- ntejen sein mag.

Nicht als Festgeschenk für Kinder, wohl aber als Festgabe zum Besten der Kinder sür deren Eltern, darf man Die ausgewählten Vorlejungen von Tr. Karl Groos, Professor der Philosophie an der Universität Gießen bezeichnen, die im Vertag von Reuther u. Reimard, Berlin, erschienen sind. Groos hat sich die Ausgabe gestelll, Eltern

und Erziehern Einblicke in ein Spezialgebiet der Seelen­lehre zu verschaffen, das den, wie der Verfasser bemerkt, unerfteulichen" aber schwer zu ersetzenden NamenKin­der-Psychologie" trägt. Wenn auch, so lesen wir in derVoss. Ztg.", das WortKinderpsychologie" denk Gießener Philosophen unerfreulich erscheint, so hat er sich doch der Behandlung des Gegenstandes mit vieler 5M- gebung gewidmet. Er gesteht selbst, daß er von denk Zauber befangen ist, der von der Kinderwell aussttahlt, er fühlt mit dieser heiteren Well des Spiels und der Freude, hat Verständnis für das Leid, das sich darunter mischt, wenn auch die Sorge noch fernbleibt, die den Erwachsenen fast niemals verläßt. Tie Kinderpsycholoaie erscheint ihm als liebenswürdigste der Wissenschaften, ccr Wissenschaft von dem Liebsten und Teuersten, was wir haben, was wir hegen und pflegen, eben darum aber auch studieren und verstehen müssen. Für die Gefahren, die mit diesem Stu­dium einer noch jungen Wissenschaft verbunden sind, ist er nicht blind, denn er weiß, daß sich in dieses neuentdeckte Gold land Berusene und Unberufene hinemdrängen und will! mit leeren Stäuben ober, was schlimmer ist, mit gleißenden aber wertlosen Jundstücken heimkehren. Groos hat sich dar­auf besch-räntt, in einem allgemein«: Teil einiges über das Wesen der Kinderpsychologie und die Lebensbeding­ungen der Kindheit vorzubringen, um dann tu einem speziellen Teil zur Besprechung ausgewähtter Eiuzelftageu über zugehen.