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21.4.1903 Erstes Blatt
 
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Dienstag LI.April 1003

153. Jahrgang

Y-rstes Blatt.

Nr. «3

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Eichen

UbirfU tüi teuelrten:

InalitrAtnldiliiiKf 61.

anbei Sonntage.

Dem Siebener Anzeiger werden im Wechiel mit dein Be|Rfd)eR fonfralrt dirUbener Kamille«* blätter viermal in der Woche beifldegL

Hoiationeörucf il 8er­lag bei Biühl 'Id)en Univert.Buch- u.Stein« biudccci(tii<ncb<irben) uoafnon, Itrueöino« und tnufeiei:

tlein geprei»: monatlKt) 75th., viertel« jährlich Alk. 2.2V; durch Addole- u. Hioeigüellen monatlich to t$L; durch dieAosi Alt.2. viertel- jäbvL aualdjL Venellg. Annahme von Anzeige« für bie lageenuinmec bi« vormittag« 10 Übt. Zeuenviei« total lltJt- au«n>an« «u tilg.

1< c i u n i id v c 111 cb *üt den polu und allgein. Teil 11. Witiko, nie ,etabt und l!anbJ und Wend)i«hiar Vluauft wo t) tüi den iln- Aeiaentetl van« B eck.

J>a» Akl-i auf ben Fame-Sparltasse".

Gießen, 21. April.

Hamburg, da- bereit» 1778 eine Lasse errichtete, die al» erste mit dem Namen Sparkasse (Er>parniSkassch be­legt wurde, marschiert auch letzt wieder an erster Stelle in Beseitigung der sich durch Privatbetriebe den «Lparlasien gegenüber ergebenen Mißstände. Der Hamburger Senat hat Hut aus Anregung der Bürgerschaft einen Gesetzentwurf vor- gelegt, der die mißbräud)liche Berivenoung des Ausdrucks Sparkasse" beseitigen wül. Ta sich bei uns in neuerer ÄcU ähniiä-e Mißstände gezeugt haben, dürfte eS für weite -reise van Jntecesje Jein, den Wortlaut deS fcaglicl-ou EiiNvurfeS und serue Begründung kennen &u lernen. Der (fcntwun lautet:

S L

©er in öffentlirfjen Bekanntmachungen oder in anderer für einen gröberen LretS von Personen bestimmten Kund­gebungen ein Unternehmen, welche» nicht eine Sparkasse im Sinne dieses Gesetzes ist, al» Sparkasse bezeichnet odet zur Kennzeichnung des Geschäftsbetriebes eine» svlck-en Unternehmens sonstige Ausdrücke verwendet, welche den Anschein eines S p a r k a s s e b e t r ie b e s heroorzurusen geeignet sind, wird mit Geldstrafe bis zu Cintausendfünshundert SJlart bestraft.

§ 2.

Unter Sparkasse im Sinne diese» Gesetze» ist eine Anstalt zu verstehen, deren Zweck ausschließlich auf die Entgegen­nahme und zinstragende Belegung von Geldeinlagen ge­richtet und mu der Absicht der Erzielung eines dem Uruer- nchmeu verbleibeitdeu Gewinnes nicht verIrunden ist,

8 3.

Diese» Gesetz tritt sechd Jttmate nach seiner Bcrkündig- nng in Straft

Au» der sehr umfangreichen Begründung heben wir 6a» folgende hervor:

in der letzten Zeit ist häufig die Beobachtung gemacht worden, daß Geldinstitute, vorzugsweise Banken und Bankiers, sich in osienUichcn Vuilüiibigungcn zur Ent- gegennahme, Bcnvaltung und Verzinsung von Geldern unter der BezeichnungSpareinlagen",n affen gut« habe n" oder unter Vertvendung ähnlicher, auf einen Sparlajsenbctricb hiiideutender Ausdrücke erboten haben. Ta die in solä-en Bekanntmachungen in Aussicht gestellten Verzinsung»- und Audzahiungsdedingungen in der Siegel gunutgere sind, als svllx von den bestehenden gemein- nutzigen Sparlassen gewährt werden können, so haben nach den gemadjicn Erfahrungen dteienigen Ureise der Bc- vöileruiig, welche früher ihre Ersparnisse diesen gemein­nützigen Sparkassen auznoertrauen pflegten, es in neuerer Zeil nicht selten vorgezogen, ihre Ersparnisse bei jenen anderen Geldinstituten zu belegen. Tte Deputation für handel und Schifjahrt hat ui Uebereinstimmung mit der Handeisluinmer schon vor längerer Zeit auf diese Ersd-ein- ung hingewiesen und die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen betont, denn die fraglichen Ankündigungen führten daS Publikum zu dem irrigen Glauben, die ge­nannten Geldinstitute feien auf derselben Grundlage aus- gebaut, wie die Sparkassen im eigentlichen Sinne. Tas sei aber nicht der Fall.

Wenn ti> auch an einer gesetzlichen Begriffsbestimmung deL AusdruckesSparkasse" seyle, so verstehe man nach bem Spracl/g.brauä>e h.erunter eine Anstalt, welche den ausschließlichen Ztveck versolge, den kleineren und kleinsten Kapitalbesitzern eine sichere zinstragende Belegung ihrer Ersparnisse zu ermöglichen. Die auf dem Prinzip der Gemeinnützigkeit beruhenden Sparkassen, welche die cui- aesammelten Einlagen üi sicl-eren Werten anlegten und den Zinsfuß so fest setzten, daß der Ucbersck> nur die Ber- wallungö'cslen decke uitd eine die Sicherheit erhoucnde Juld- lage schasse, bäten den Einlegern eine Gewähr dafür, daß

ihre Ansprüche auf Skückgewährung re. jederzeit befriedigt werden tonnten. Diese Gewähr bestehe aber nicht in gleid^m Maße, wenn die Anstalt, der die Ersparnisse anvertraut seien, auch Geldgeschäfte anderer Art betreibe, jodaß da» Vermögen der Anstalt auch für die aus diesen anbertocüen Geschäften hervorgehendcn Verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden könne. Die Einleger bei solchen Banken hätten also im Falle eine» Konkurses des Unter­nehmen» nicht etwa Anspruch auf eine vorzugsweise Be­friedigung, wie dies die Hypothekenbanken nach gesetzlicher Bestimmung den Psandbriefglänlngern in Ansehung der al» Unterlage für die Pfandbriefe dienenden Hypotheken zustehe, sondern müßten an dem Verluste wie alle übrigen Gläubiger teilnehmen. ES sei nicht Ausgabe der Gesetz­gebung, auf dav Publikum bestimmend einzuwirken, wie und wo eS seine Ersparnisse anlegen solle, aber die Gesetz- gelang könne auch lischt untätig zusehen, wenn fortgesetzt i>un privater Seite auf die Entschließungen zahlreicher Per- sollen durch einen, die rechtliche Natur ikr für Qkhbelcgungen gewährten Sicherheit beeinilassenden Irrtum hingewirkt werbe.

Möge auch in vielen Füllen da» Geldinstitut, von welchem die Aufforderung zur Geldbclegung auSgehe, sich mit Necht bc» Auses völliger Zuverlässigkeit erfreuen, so dürfe doch da» Publikum, an Wclä-eS sich oie Ausiorderung ridjie, nicht darüber im unklaren bleiben, daß bie Sick-erhea der Anlagen nid>t wie bei ben eigentlichen Sparkassen in bet eigenartigen tilatur bc» Gesd)äitsbetriebes und nament­lich in ber Fernhal tung von allen spekula- liven Gesd)äfteu, fonberu wesentlich in dem den Leitern de» Unternehmens und ihren geschäftlichen Prin­zipien und Erfahrungen entgegengebrachten persönlichen Vertrauen ihre Grmidlage habe.

Tie Gesetzgebung tonne sich niemals dagegen richten, daß Gelder bei Anstalten jener Art belegt Werden und daß zu solchen Gcldbeieguligeii öffentlich aufgjacbcrt werde, nwhl ober dagegen, daß ui die,en Aufforderungen Ausdrucke verwandt Werden, Welche bei einem Teile de» Publikums irrtümliche Vorstellungen über die Eigenschaft und den Ge- schäslsbetrieb dc» llnternchmenS und Verweck-Slungen mit den einen ganz anderen Zweck versolgenden Sparkassen her- oorzurufen geeignet seien. In einer Landesgesetzgebung, welche sich in diese Grenzen halte, könne kein unzulässiger Eingriff in die von der Gewerbeordnung, also reick-sgesetz- lich, gewährleisteten Gewerbefreiheit gesunden werden.

Auf die Begründung in dieser Beziehung werden wir in einem späteren Artikel weiter eingehen.

Politische Tagesschau. Teutsch-sianjosische Liga.

(Eine in München auftauchende .deutsch-französische 2iga* proklamiert folgende Ziele: 1) mit allen ehrenhaften Mitteln danach zu streben, da» gute Einvernehmen zwischen Frank­reich und Deutschland wieder herzusiellen, zunächst dadurch, daß 2) die elsa ß-l ot hringische Frage möglichst bald und möglichst befriedigend gelüst wird. Ta» dieser Frage stellt bie Liga zunächst nur zur Diskussion. AuS den Ansichten ihrer Thtgheber hat sich em festes Programm bisher nicht herauskristallisiert. Folgende Lösungen werden be- zeichnet als besonders zu erwägen, ohiie baß damit andere auSgeschlosten oder die genannten aufgedrängt werden sollen! tu Anerkennung deS «taiu» quo (für Frankreich unannehmbar); o. Rückgabe an Frankreich (für Deutschland unannehmbar): o. Neutrallsie.ung (für Deutschland ein Verlust, für Frank­reich kein Gewinn); d. Teilung nach der Sprack)grenze (d. h. deutschsprechendes Gebiet an Deutschland, französiichsprechendes Gebiet an Frankreich) und Entschädigung DeulschlandS durch Abtretung einer französischen Kolonie, Insel oder Inselgruppe an Deutschland.

Traurig genug, daß sich in Deutschland noch Leute finden, die da» Bestehen einer »elsaß-lothringischen Frage* überhaupt anerkennen und sich über ihre »Lösung* den Kopf zu zerbrechen für nötig hallen. DaS Unternehmen mag ja ganz gut gemeint sein, zu besten Förderung aber, zu der auch wir ausgefordert worden, ernpsinden wir lein Bedürfnis. Daß wir em möglichst guicd Einvernehmen zwischen Frankreich und dem Deutschen Netche wünschen, ist selbstverständlich.

Die Verschuldung btt ländlichen Grundstücke, die kürzlich von dem preußisl>en statisti.aien Bureau nach- gcwiesen würbe, giebt ein ungemein ernstes Bild. In ben sechs Jahren lüLvIllOO ist bie hi)polhrkarische Verschuldung de» länblid)en Grundbesitzes um etwa 2 Milliarden Mark gewachsen. Der Ueberschuß ber Hypolheken-Liw tragungen über bie Löschungen betrug im Jahre 1895 rund 25U Mill. Mark uiid stica bis zum Jahre PJOO auf rund 400 Mill. Mark. In ben sechs Jahren ^1 also durchschnitt- lich bie Zunahme ber hypothekarischen Verschulbung 330 Mill. Mark betragen. In ben neun Jahren von 18o694 ist bie hypothekarische Verschuldung nur um U/s Milliarbe gewachsen, also im Jahresdurchschnitt nur um 166 Mill. Mark. Daraus folgt, baß bie Zunahme ber ländlichen Ver­schuldung ui ben sechs Jahren von 18931900 ungefähr ooppelt so stark war, alS in ben neun Jahren vorher. Die Grenzlwten" dahaupten, die Siatistik sei ungenügend und ungeeignet und gebe ein falsches Bild.

Heer und Flotte.

_ AuS dem Militürwochenblatt. v. Trott», gen. Treydcn, Major und 9lbjutant der Großh. Hest. (26.) Division, als BatS.-Lommandeur in daS FörngS-Inf.-Regt. (6. Lothr.) Nr. 145 versetzt. v. Amelunxen, Hauptm. und Lomp.-Ehes im Füs.-Negt. Königin (SchleSwig-polstein) Nr. 86, zum Adjutanten der Großh. Hess. (25.) Dio. ernannt v. Schmidt, Rom. der 25. Lao.-Btig. (Großh. Lest.), Frhr. v. Ledebur, beauftragt mit der Führung der 50. Inf.-Brig. (2. Großh. Hest.) unter Ernennung zum Kom­mandeur derselben zu General - Majoren befördert, v. Wachter, Gen.-Major und Gen.-Adjutant deS Großherzog» von Hessen und bei Nhein Rönigl. Hoheit, ein Patent seine» Dienstgrades verliehen. John v. Frcyend, Cberfilt. beim Stabe deS 1. Großh. Hest. Inf.-(Leibgarde-)Negt». 9lr. 115, unter Ernennung zum Kommandeur des Inf.-NegtS. Prmz Niontz von Anhalt-Dessau (5. Pomm.) ätr. 42 zum Cberficn befördert. v. Fischer-Treuenfeld, Major und BatS.-Kom. im Inf.-Regt. von der Goltz (7. Pomm.) s)lt. 54, unter Versetzung zum Stabe deS 1. Großh. Hest. Inf.-(Leibgarde-)9iegts. Nr. 115 zum Oberstleutnant be­fördert. Babst, Major, aggreg. dem Ins-Leibregt Groß­herzogin (3. Großh. Hess.) Nr. 117, unter Versetzung in daS 4. ülllagdeb. Jnf.-Negt. Nr. 67 zum BatS.-Lonimandeur ernannt Die Hauptleute und Komp.-Ehefs Frhr. Treusch 0. Buttlar-BrandenfelS im Großh. Hest. Jnf.-(Leib- garde-)Negt Nr. 115, Heuer im Jnf.-Negt. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hest.) 9ir. 116, v. DÜcker, v. Obernitz im 4. Großh. Hess. Jnf.-Negt (Prinz Karl) Nr. 118 zu überzähl. Majoren befördert Koettschau, Hauptm. im Jnf.-Negt Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hest.) 9tr. 116 zum Komp.-Ehef ernannt Die Oberlid. 0. Dibtman im 1. Großh. Hest. Jnf.-(Lctbgarde-)Negt 91 r. 116, LuciuS im 4. Großh. Hess. Jnf.-Negt (Prinz Karl) 9lr. 118 unter Beförderung zu Hauptleuten zu Kompagnie-EhesS er­nannt. Tie Oberltö. Nu del off im Jnf.-Negt Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hest.) 9lr. 116, dieser unter Versetzung in das Jnf.-Negt Prinz Älontz von Anhalt-Destau (5. Pomm.)

FcuiUclon.

KB. Darmstadt, 20. April. Hoftheater. Tie neue Oper Karl GoldmarksGötz von Ber l i chin g e n", die, Wie;on gcmeldct, gestern abend bei ihrer Erstaufführung einen dura/schlagcnöen Erfolg erzielte, ist das vierte bra- maiijdx Buhnenwerk deS Schöpfers so vieler bekannter Lrchesterwerke. In Tarmstab't haben wir von ihm nur feinHeimchen am Herd" kennen gelernt,3)^1111" unb DieÄcnigin von Saba" blieben für bie Hvfbühne bisher versck>lvfsen. Ten Komponisken hat, wie zu seinem erst- genannten Lerke, auch zu bem neuen Opus em echt beutscher ütuff, bas niitielaliciLax 'Jiitterium, Veranlassung gegeben. Tas von Lillner hergcstellte L.bretto schließt sich eng an Goethes Meisterwerk an, aber bie ©runbbebingungen für das Trama sind boch wesentlich anderer Art, als die für bie Oper, und da der Texlbearbeiter in erster Linie daraus bedacht war, die Hauptfzenen des Dramas aud) in der Oper mit großer Gewissenhaftigkeit festzuliattcn, so hat fid) ber im übrigen sehr prägnante Ausbau des Musikdramas dock) mehr episodenhaft gestaltet; es geht dem Werk der aroße, rem dramatische Zug verloren, ^tan theatiallsch ist ^ie Wirkung der Szene über den Verrat Weislmgens und der Bauernaufstand, sowie das Vehmgericgt zu Bamoerg, m enen sich die Musik zu ho^er, kraftvoller L-chönheit erhebt. Die Komposition ist überhaupt sehr reich an uiuiikacischen Effekten, besonders ergreiftua s.nd bie lynick-en Momente, wohltuend und erquiaenu zugleich die zahlreichen, nwpil- artig ausgeprägten Lrck)e,.er0ilder. Tie L|xr war unter Herrn be vaauS kunstiernscher Leitung aerabeju mu|ter- aiittg einstudiert und von Herrn Valdeck höchst efiektvoll inszeniL.Lt. Tie Titelrolle sang Herr Weber markig u-d

Nangvoll, während die Adelheid in Frau Kaschowska eine sehr temperamentvolle Vertreterin sand, die nament­lich das Tämonisd>e der Partie zu höck)ster Wirkung brachte. Ganz prad)tig war Frl. Aödiger als Gcvrg und aud) die Tarnen Tollt (Elsbeth) und D e n n e r 9 (Maria- waren gut am Platze, ebenjo wie bie Herren Ließ (Weisungen), Wolf (Franz), Gräffner (Sikkingen) u. a. Tie Be- gcifterung des Publikums steigerte sic.) von Alt zu Akt, und itürmijdxc App.aus und vielmaliger Hervorrus begrüßte den 71jahrigeii Komponisten, als birfelbe endlich im iiieifi der hauptatteure auf der Bühne erschien.Götz von Ber- lichingcii" wirb zweifellos auch im rnusikalisu-en Gewanbe |einen «.iegeSzug über die deutsd-en Bühnen unternehmen.

Weingartners TrilogieOrestes", die in Frankfurt a. M. zur Erstaufführung gelangte, war überaus stimmungsvoll inszeniert. Ter »ton.ponist wie der Dirigent fanden starken Be.fall, besonders im zweiten Teil. Lei diesem und un letzten folgten wiederholte Hervorrufe und starke Lymp<llhictundgebungen für Weingartner.

Stuttgart, ^0. April. Als Nachfolger des Hof- k a p e 11 m e i st e r s Neichenberger ist Alfred S ch i n k vom Westend-Theater in Berlin gewonnen.

I. V. Eissarz ^burü) einen Druckfehler war bei uns neulich dieser .-ianie inEissau" verwandelt worden-, das neueste Mitglied dcrTarmstädter Üü nstlerkolonie, geboren 1873 zu Tanzig, war Schüler der Dresdener Akademie und ist bisher auf dem Gcviete des Buchsd-nitts, der Plakat- und ZDp.tenkunst tätig gewesen.

Wann ist Ehr ist us gestorben? In der Göt­tinger Gesellschaft Der Dessen,chaften hat Pros. A..,AV=> von Königsberg einen Versuch, den Karfreitag zu bau..en, vor-

I leg-n taffen, b»r in br 1 Achten" er Ges.llschaft ver­

öffentlicht ist. Mit Hilfe genauer Reck-nunaen, die für ihn im Königl. Astronomisd-en Recheninstitut in Berlin angeftellt sind, hat er auf folgendem Wege den Todestag Jesu Auoet» lässig Datiert Jesus ist an einem Freitag gekreuzigt (Aiatth. 27, 62; 28. 1. Mark. 15, 42. Luk. 23, 54. J^h. 19, 31.) Jesus ist nach Johannes am 14. Nisan (Frühlingsmonat) nach den anderen drei Evangelien am 15. Nisan gekreuzigt Tas Jahr fehlt Pllatus war Landpfleger von 26 bis 36; Ostern 36 war er schon abgesetzt Nun fiel aber ber 15. Nisan in dieser Zeit überhaupt nicht auf einen Freitag, ber 14. aber in den Jahren 30 und 33 und zwar auf ben 6. bezw. 3. April. Es bleibt daher die Wahl zwischen 6. Avril 30 und dem 3. April 33. Zur Entscheidung in dieser Wahl helfen andere Tarierungen bei Lukas und Johannes.Tas angenehme Jahr des Herrn", die öffentliche Wirkfamkeit Jesu beginnt nach Lukas im unmittelbaren Anschluß an Das Auftreten des Täufers, dieser aber trat auf im fünf­zehnten Jahre des Tiberius, als Pontius Pilatus Judäa verwaltete, und m Galiläa Herodes Tetrarch war, fein Bruder Philippus aber Tettarch war über Jturäa ufw., unb Lysanias Tetrarch über Abilena, unter dem Hohen­priester Annas und Kaiphas (Luk. 3, 1). Das ist die ZeU zwifchen dem 19. August 28 und dem 18. August 29. Jo- lannes läßt beim ersten Auftreten Jesu bie Juden zu ihm sagen (2, 20): In 46 Jahren wuroe dieser Tempel auf­gebaut usw. T-as führt auf das Jahr 27/28. Ta nun Jesus bei Lukas ein Jahr, bei Johannes zwei (oder drei- Jahre wirkt, so haben Mbe Evangelien als Todesjahr das Jahr 3u ongenomme t Annak ?t ihre Le,.aiigung dadurch, daß gerade in diesem Jahre dec Todestag ein Zreitag ist. Pvof.ssor Achelis sckstießt daher, daß ber j. April 30 der wahre Karfreitag fei.