Kürschners „Deutscher Reichstag" wird unmittelbar nach den Reichstagstoahlen, herausgegeben von Hermann Hillger, dem Nachfolger Josevh Kürschners, rum vierten Male erscheinen. Er enthält ore Bilder und Biographien sämtlicher Reichstagsabgeordneten und wird durch Ausnahme eines reichen statistischen und geschichtlichen Materials, sowie durch neue Tabellen bedeutend erweitert werden. Insbesondere wird auch das Format vergrößert und das Büchlein so handlicher gestaltet, doch "bleibt der billige Preis von 50 Pfg. bestehen.
Ausland.
Son don, 18. Jurn. Die Freunde Chamberlains sind der Ansicht, daß, nachdem die Regierung sich nicht mehr aus die Stellung einer sicb über die Opportunität von Schn^öllen informierenden Behörde beschränkt, sondern sich eine Hälfte des Zollvereins angeeignet hat, unmöglich länger am Ruder bleiben kann, ohne die Billigung oder Mißbilligung des Landes für den neuen Kurs einzuholen. Außerdem drohen der Regierung Gefahren aus der irischen Land-Bilr
Budapest, 18. Juni. Die Bemühungen Tiszas, ein Kabinett zustande zu bringen, tvaren bis jetzt erfolglos. Selbst diejenigen Personen, auf welche Tisza am meisten gerechnet hatte, weigerten sich, in das Kabinett einzutreten. Die beiden Vizepräsidenten des Abgeordnetenhauses haben sich mit Apponyi solidarisch erklärt und ebenfalls ihre Demission eingereicht. Wre verlautet, dürfte, wenn es nicht gelingt, ein neues Kabinett zustande zu bringen, Szell wiederum mit der Neubrldung betraut werden.
Petersburg, 18. Juni. Der Mann, welcher gestern nachmittag in der Hauptstraße ein Attentat auf den Herausgeber mehrerer antisemitischer Blätter Namens Kruschewan verübte unb ihm eine tiefe Stichwunde am Halse verbrachte, ist der frühere Student des Kiewer Polytechnikums Namens Pinkus Daschewski. Bei seinem Verhör erklärte er, daß er Kruschewan für den Urheber des Massakres in Kischinew halte und Rache nehmen wollte. Die Wunde Kruschewans ist nicht gefährlich.
Der Raubmörder Detrois vor dem Schwurgericht.
x Mainz, 18. Juni.
Auch heute wieder ist, wie wir dem „M. Tgbl." entnehmen, der Andrang des Publikums außerordentlich. Ter gefesselt zur Anklagebank geführte Raubmörder scheint gerade so ruhig und kaltblütig zu sein, wie gestern. Kurz nachdem ihm die.Handschellen abgenommen sind, erscheinen Richter und Geschworene, worauf der Vorsitzende Herr Landgerichtsrat Nuß zunächst einen Brief des Angeklagten an seine Eltern verliest, der nach einigen Reimereien in schwulstigen, überschwänglichen Worten beklagt, daß der Name Tetrois geschändet sei durch die Mordtat, und in dem der Angeklagte Eltern und Geschwister bittet, für ihn zu beten: „Schrecklich, schrecklich und nochmals schrecklich ist diese schauervolle Tat, das Verbrechen vor Gott und Menschern Stets habt Ihr mich zum Guten ermahnt, aber ich folgte Euch nicht. Jetzt ist es zu spät, und bald wird der Tag der Sühne kommen. Ich will ruhig sein und büßen, dieses schreckliche Verbrechen. Tröstet Euch, liebe, teure Eltern, Tu mein lieber, guter Vater, hast mir mein Verbrechen verziehen, und Tu, liebe, gute Mutter, und Ihr meine Geschwister, wollt Ihr mir nicht verzeihen? Ich will mein ganzes Leben Buße tun, drum schreibt nur, daß Ihr mir verziehen habt Nochmals will ich sagen, daß ich von Tir, mein Vater, nur Gutes gesehen und gehört habe und ich bedauere tief, Tir nichD gefolgt zu haben. Gottes Langmut war erschöpft und jetzt trifft mich die Strafe." — In gleich schwulstiger Weise war rin Brief ab gefaßt, den Tetrois im Jahre 1901 aus dem Gefängnis in Metz schrieb, wo er eine Strafe wegen Tiebstahls verbüßte. Auch hierin spricht er von der erschöpften Langmut Gottes und von verdienter Strafe. Er bespricht in überschwänglicher Weise, nie wieder etwas Böses zu tun, und stets ein braver Bursche zu werden. Auch hier gibt es Verse, mit denen der Brief schfteW:
Schlecht ist's geschrieben, Gut ist's gemeint, Tie Hand hat gezittert, Tas Herz hat gemeint.
Herr Oberstaatsanwalt Tr. Schmidt beantragt, bei der Beurteilung der Schuld eventl. statt auf Mord (§ 211) auf Verbrechen and §§ 211 und 214 zu erkennen, worin Zuchthausstrafe von 10 Jähren bis Lebensdauer dem Räuber angedroht wird, der den Menschen, die sich ihm bei Ausführung des Raubes entgegenstellen, tötet und dabet martert.
Ter Gerichtshof zog sich nach Verlesung dieses Schreibens zurück, um die Schuldftagen zu formulieren, die nach ctiva halbstündiger Beratung wie folgt verkündet tour» ....... . EggL. -WB durch die wenigen Recitativtakte von der köstlichen, heimlichen, groß empfundenen Waldidylle Hannchens vorher getrennt, wird eingeleitet. Aller Laut erstirbt, die Streichinstrumente spielen Pizzicato und in stockenden Rythmen wie knisternd, eine unheimliche flatternde Flötenfigur und der Tanz der Elemente beginnt mit dem Krachen des vollen mit Posaunen ^gespickten Orchesters. ist das ae- waltigste Gelviltergenlälde, das vielleicht je geschaffen wurde, fassungslos stehen im ersten Teile die Menschen da, dann sammeln sie sich zu der wunderbar gewobenen Fuge: „Erschüttert wankt die Erde bis in des Meeres Grund" und endlich langsam uni) leicht verstummt die Klage, der sich unmittelbar das Terzett mit Chor anschließt: „Die düstern Wolken trennen sich". Die Abendgjocke tönt, der Anblick der Sternennacht erhebt die Stimmung und in freundlichen Bildern des Dvrflebens, in Tanzklängen und einem Nachtgescurg tönt alles friedvoll aus.
Der „Herbst" beginnt mit einer von Solisten und Chor gemeinsam ausgeführten Apostrophe an den Fleiß, die Haupttugend der Ertltezcit: Haydn sagte davon selbst: ,^ch bin allezeit fleißig gewesen, aber es ist nrir niemals eingefallen, den Fleiß in Musik zu setzen". Der Fleißchor ist nicht auf der Höhe und wird deshalb meist fortgelassem Auch das Liebesduett zwischen Hannchen und Lukas ragt nicht über seine Zeit hervor. Daun folgen zwei Jagdszcnen: erst die Arie des Simon: „Run zeiget sich das entblößte Feld" und „Seht auf die breiten Wiesen hin" in der äußerst naturgetreu und aufregend bis zu den letzten Einzelnheiten der Eifer des ruhelos suchenden Hundes geschildert wird, bis er das Tier stellt und der Schuß gefallen ist. 9wch reicher und eine der tresflichsteu Stellen ist daun der große Jagdchor: „Hört das brüte Getön', worin alle so reich wechselnden Lagen und Empfindungen der Hirschjagd aus geprägt sind, geleitet von den durchgeführten Jägdmotiven
der den
Aus Atadt und Land.
Gießen, 19. Juni 1903.
* * Person alien. Durch Entschließung Großh. Ministeriums der Justiz vom 16. Ium d. I. wurde der Ge- cichtsaccessist August Serbert in Gießen zum Gerichtsassessor ernannt
* * Eine neue Regiernngsvorla ge betrifft den Verkauf des Steuerkommissariatsgebäudes zu Friedbe rg und Errichtung eines Steue r ver w a ltu n g s- gebäudes daselbst. Mit Allerhöchster Ermächtigung S. K. H. des Großherzogs richtet das Finanzministerium an die Stände des Großherzogtums und zunächst an die zweite Kammer das Ansinnen: L den bereits abgeschlossenen Verkaufs- und Kaufverträgen die landständische Genehmigung zu erteilen; 2. sich im übrigen mit dem vorstehend dargelegten Vorgehen einverstanden zu erklären und zu genehmigen, daß die hierzu erforderlichen Beträge, soweit sie nicht aus dem Erlös der verkauften Steuerkommissariats- hofraite gedeckt werden können, durch Kapitalaufnahme nach Maßgabe der Bestimmungen des Finanzgesetzes für das Etatsjahr 1903/04 vom 28. März 1903 beschafft werden.
* * Urlaubseinteilung. Bei den städtischen Beamten ist eine Anftage im Umlauf, wer von denselben Urlaub zu haben wünscht und auf wie länge Zeit. Bekanntlich ist für einen Urlaub bis zu 14 Tagen der Oberbürgermeister ohne Anhörung der Stadtverordnetenver- ammlung zuständig. Die Anordnung, die Beamten selbst zu fragen, wann und ob sie Ferien haben wollen, ist im Interesse des Dienstes zweifellos sehr zu billigen.
* * Ein Eisenbahnbeamter überfahren. In )er vergangenen Nacht, gegen 11 Uhr, wollte der Zivil- upernumerar Andreas bei der Einfahrt des Coblenz- Nießener Güterzuges 6783 in den hiesigen Bahnhof auf den noch in Bewegung befindlichen Packwagen springen, um dort Anordnungen zu treffen. Durch eigene Unvor- ichtigkeit stieß er dabei an einen Lichtständer, wodurch er herab siel und unter die Räder des nächsten Wagens geriet Es wurde ihm dabei der linker'Oberarm über»
den. Es werden drei Fragen gestellt: Ist der 2üiflefTaflte schuldig:
1) des Mordes, an seiner Tante, oder
2) bei der Beraubung seiner Tante, weil sie sich ihm entgegenstellte, oder um sich der Ergreifung zu entziehen, getötet zu haben und
3) ob er sie dabei gemartert hat und hierdurch ihren Tod herbeigefuhrt zu haben.
Hieraus ergriff Herr Oberstaatsanwalt Tr. Schmidt das Wort zu der Anklagerede, in der er vorausschickte, daß bei den Geschworenen, die der Verhandlung mit größter Aufmerksamkeit gefolgt sind, wohl feint Zweifel darüber herrsche, welche Frage er stellen, welche Strafe er fordern werde. Vor Gott und vor den Menschen, vor dem Gesetze und meinem Gewissen kann ich es verantworten, fuhr der Oberstaatsanwalt fort, die Forderung der schwersten Strafe zu stellen. Und was für mich güt, gilt auch von.Ihnen, meine Herren Geschworenen. Für Mord kennt das Gesetz nur eine Strafe, die des Todes. Wohl mag es schwer fallen, den Menschen auf das Schaffot zu schicken, oer aus Eifersucht Blut vergoß. Wohl wird es schwer, das Weib dem Henker zuzuführen, das den ungetreuen Gatten tötete. Aber hier, wo es sich um einen grausamen und wollüstigen Burschen, den Typus eines Raubmörders, handelt, der mit roher, kaltblütiger Ueberleguna eine Mordtat beging an einem Weibe, dessen ganzes Leben nur der Wohltätigkeit, nur der Nächstenliebe geweiht war, hier, meine Herren Geschworenen, würde Ihr auf Todesurteil lautendes Verdikt mit Genugtuung begrüßt werden. Sorgen Sie deshalb dafür, daß die menschliche Gesellschaft von diesem Mordbuben befteit wird, daß unsere Leute auf dem Lande sich vor solch einem Scheusal nicht mehr zu fürchten brauchen. Man wird einwenden, daß der Angeklagte, hätte er seine Mordtat nur drei Wochen früher, da er damals noch nicht 18 Jahre alt war, verübt, dann wäre er vor dem Schaffot, ja sogar vor dem Zuchthaus bewahrt geblieben und nur eine zeitliche Gefängnisstrafe von 3—15 Jahren hätte seine Strafe sein können. Aber es handelt sich hier darum, ob der Angellagte die Einsicht für seine Strafbarkeit besessen hat. Gegenwärtig ist eine Bewegung im Gange, die die Altersgrenze von 12 auf 14 Jahre heraufsetzen will. Nie aber ist eine Stimme laut geworden, die auch die Altersgrenze von 18 Jahren herauf setzen wollte, denn die Statistiken zeigen, daß es gerade Angehörige des Alters von 17 bis 20 Jahren sind, die die meisten Diebe und Räuber stellen, bei denen die größte Genußsucht und Ausschweifung herrscht. Hierzu gehören die meisten, die aus Arbeitsscheu zu Erwerbslosem werden und von da rasch auf die Straße des Diebstahls und des Raubs gelangen. Deshalb hat das Gesetz die Altersgrenze auf 18 Jahre gesetzt, und eine Milde ist nicht am Platze bei einem Burschen von der Treulosigkeit, von der Gemeinheit, von Der Roheit des Angeklagten, der eine alte, angesehene, mildtätige Dame, die ihm und seinen Eltern nur Gutes getan hat, ermordete, ihr sauer gespartes Geld raubte, um es mit feilen Dirnen zu verprassen. Was ihm an Alter fehlte, das ersetzte er an Bosheit, Verschmitztheit, Verdorbenlosigkeit und Sittenlosigkeit. Müßiggang ist aller Laster Anfang, das ist die Devise im Leben des Angeklagten von jeher gewesen. Für feine Gewalttätigkeit spricht in grauenhafter Weise nicht nur der Spons- heimer Raubmord, sondern auch die Tatsache, daß Tetrois schon wenige Tage nach der ungesühnten Blutschuld bereits wieder einen Revolver, „einen Tröster", wie er ihn nannte, sich gekauft hatte, um eine Dime, die ihm nicht zu Willen war, samt ihrem Schatz zu ermorden, um zwei Leichen zu chaffen: das sind seine eigenen Worte! Die Briefe des Angeklagten, das sind die eines Heuchlers, wie sie stets in so schwulstiger Weise nur von den schwersten Verbrechern aus den Gefängnissen geschrieben werden. Er hat in diesen Schreiben aus Metz versprochen, nach Hause zurückzukehren, leißig zu arbeiten und seine Eltern zu unterstützen. Nichts von alledem geschah. Noch liederlicher, noch schlechter wurde ein Lebenswandel nach der Metzer Gefängnisstrafe. Und >on hier aus schrieb er feinen Eltern, er wolle seine Schuld ühnen und die reine Wahrheit sagen. Doch hat er gelogen in der Untersuchung und er hat gelogen in der ganzen gestrigen Verhandlung. Mit lebendigen Farben schildert dann Oberstaatsanwalt Dr. Schmidt die Einzelheiten der Mordtat, wie sie bereits aus den Berichten bekannt sind, und das ebenfalls durch die Zeugenaussagen bekannte aus- chweifende Treiben des Angellagten nach der Mordtat.
der Hörner. Den Schluß des Herbstes bringt dann ein reges Winzerfest, ein Bauernbild ä la Ostade mit all der Dwlli gleit und Wüstheit solcher Gesellen. Das Orchester hat zürn zweiten Teil ^ine wilde lustige Tanzmusik bis zum Wirrwarr, und das ganze hörte sich leicht und lustig an, während es der schwierigste Teil der Aufführung ist.
Die Bilder des Winters bringen Hannchens Klage über die lange Dauer der Nächte und Lukas Arie vom verirrten Wandrer. Dann folgt eine Spinnstubenszene mit zwei tändelnden Stückchen, die Hanne zum besten gibt: das musikalisch vollere: „Knurre, schnurrt und das lieber» spiel artige Lied vom gefoppten Barvnchen. Plötzlich be- [rnnt sich der Dichter darauf, daß der Muter ein Gleichnis des Todes ist: Die Arie, die nun Haydn über den Text: „Erblicke hier betörter Mensch" geschrieben hat, ist eines der tieffinnigsten Stücke unter seinen Gesangskompositionen, voll von Ergriffenheit im langsamen, von Leidenschaft bewegten TeÜ. Ter nun unmittelbar folgende Schlußchor steht auf der Höhe der in dieser Arie angeschlagenen ©ntpfinbiuig und bringt das ganze Werk zu einem religiösen Ausgang. In der Form ist er reich und frei mit geteilten Chören, die in Frage und Antwort sich ablösen und einer Schlußfuge.
Die ersten Aufführungen der Jahreszeiten fanden statt im Schwarzenberg scheu Palais am 24., 27. April und L Mai 1801. Der Erfolg glich dem der Schöpfung: „Staunen und lauter Enthusiasmus wechselten bei den Zuhörern ab". So ist das Werk nun 'über 100 Jahre alt, aber es ist frisch geblieben, unsterblich, wie alle wahren Meisterwerke unb so möge niemand die gebotene Gelegenheit versäumen, es wieder einmal in so trefflicher Wiedergabe anHuhoren, wie wir sie seil langem von dem ausführenden Verein gewöhnt sind.
famfeit die Kaltblütigkeit, die uns hier in Erstaunen setzt«. Denn er hatte sich in seiner Einbildung schon alle Schrecknisse der Mordtat ausgemalt, und so tarn ihm nichts mehr unerwartet. Nur die krasseste Genußsucht war die Triebfeder für sein Handeln, und da er stets arbeitsscheu und ausschweifend war und weil er von St. Johann mit dem Versprechen fortging, Geld, viel Geld mitzubringen, um bann fein ausschweifendes Leben weiter führen zu können, und weil er schließlich schon 24 Stunden vorher die Tat genau schilderte, darum ist er überwiesen, daß er mit kalter Ueberlegung die Tat vorbereitete unb dann ausführte, wie er es ja zuerst zugestanden hat. Er war auch bei der Tat nicht im geringsten aufgeregt, wie sein ganzes peinliches Vorgehen bei dem Suchen nach Geld gleich nach dem Mord, wie das Einnehmen des Mittagessens an der Tür, hinter der die Ermordete lag, beweisen. Er kam, das Werkzeug in der Tasche, zu seinem Opfer. Er trug den Selbstbinder, mit dem er die alte Frau erdrosseln wollte, in der Tasche und hatte deshalb den Rockkragen hochgeschlagen. Auch die Tücher, mit denen er feine Tante knebelte und chr den Mund verstopfte, trug er griffbereit ebenfalls in der Tasche. Und als während der Diaro tat jemand am Haus schellte, ging er hin, um zu sehen, wer es war, und kehrte dann 'ckuhig zu seinem Opfer zurück, dem er vollends den Garaus macht. Dann sucht er. Er findet zwei Schlüssel. Er sucht zu den Schlüsseln das Loch und findet einen Koffer, an dem er die sechs festgeknoteten Schleifen nicht etwa aufteißt oder zerschneidet, sondern mit aller Gemütsruhe, die Zigarette im Mund, löst, und die er, nachdem er das Geld geraubt hat, wieder zuschnürt, während sich unter ihm sein armes Opfer in den letzten Zuckungen windet. Tie Tat ist mit einer Sicherheit, mit einer Ziel- bewußtigkeit ausgeführt, wie sie also nur nach vorheriger genauer Ueberlegung gewonnen werden. Bejahen Sie die Frage, daß der Angeklagte vorsätzlich getötet hat, daß er mit Ueberlegung getötet hat. Ob Dann die Todesstrafe an Dem Angellagten aus geführt wird, das ist nicht Ihre Sache, denn das Recht, Gnade walten zu lassen, steht nur dem Landesfürsten zu. Sie aber sollen Diener des Gesetzes sein. Der Angeklagte stiert bei der etwa zweistündigen Rede ohne eine Miene zu verziehen, stumpf vor sich hin. Der Verhandlung wohnen auch die Kellnerinnen Geibel und Meolo, die gestern Denwmmen worden sind, mit großen Rosenbouquets geschmückt, bei, obgleich sie heute bei der Verhandlung nichts mehr zu suchen haben. Als man dies bemerkt, müssen sie hinaus und die Rosenbüsche ablegen. Sie betragen sich recht ausfällig unb lachen vergnügt mit einander, während hinter den Schranken über den Buben, den sie mit ins Verderben stürzten, auf Tod unb Leben entschieden wird.
Nach der „Frkf. Ztg." wurde, nachdem die Geschworenen die Schuldfrage aus vorsätzliche, mit Ueberlegung ausgeführte Tötung bejaht hatten, der Angeklagte wegen Mordes zum Tode verurteilt.
fahren. Hätte er nicht noch die Kraft gefunden, sich etwas beiseite zu werfen, so wäre er wohl mit dem ganzen Körper überfahren worden. Der Verletzte wurde in die Klinik verbracht, wo er sich den Umständen nach wohl befindet.
#* Eine Reihe geradezu haarsträubend blöd« sinniger Druckfehler ist infolge unaufmerksamer Korrektur in den letzten Nummern unseres Blattes enthalten. Tie drei größten Fehler wollen wir hier doch richtig stellen. Zunächst ist das endgiltige Schlußresultat der Wahl: Heyligcnstaedt 535«, Köhler 5122 (nicht 5022), Krumm 6034. Ferner haben 79,5% der Wahlberechtigten ihrer Wahlpflicht genügt. Endlich muß es in unserem Leitartikel in Nr. 139 heißen:
Denn es war keineswegs rnrsere Absicht, uns gewaltige Kosten zu machen zu gunsten Anderer, Unehrlicher.
Bensheim, 18. Juni Gestern sand hier der 1. Verbandstag des Verbandes der Bäckerinnungen für das Großherzogtum Hessen statt. Nach der um ualb 10 Uhr morgens stattgefundenen Gesamtvorstands- ttzung im Bahnhofshotel 6 eg oben sich um 12 Uhr die Ver- bandsmitglieder zum „Deutschen Haus". Ter Vorsitzende, ^brr Jean Jckstadt-Mainz begrüßte die zahlreichen Gäste und dankte für den herzlichen Empfang. Es folgten Begrüßungsansprachen der Herren Bürgermeister Tr. Fre- nay, Landtagsabg. Euler, ferner Obermeister Sattler-Wies- baben. Ter Vorsitzende erstattete sodann Bericht über den ■ötanb des Verbandes unb hob insbesondere die Gründe hervor, welche eine Trennung von dem Zweigverband Hessen Nassau forderten. Ter Verband zähle 308 Mitglieder. Xie Innungen des Kreises Gießen, Darmstadt, Offenbach, ^orms und Alzey mit zusammen 412 Mitgliedern gehören bem Verbände bis jetzt nicht an. Herr W. Start erstattete
Lassebericht, lieber die obligatorische Einführung der
ist mit aller Gewißheit erwiesen, wie auch gestern Sachverständige ausführte, daß Dettois a tont prix Tod seiner Tante gewollt hat und chn nicht nur in der Erregung herbeigefuhrt hat. Das ist ohne weiteres ür jeden denkenden Menschen llar. Denn er hat nacheinander kaltblütig bret Gewalttaten angewendet, die jede ür sich den Tod des Opfers zur J^lge hätten haben nüssen. Einen großen Raum in der SUiöagerebe bean- pruchten auch Die juristischen Belehrungen. Gerade die ange vorherige Ueberlegung verlieh dem Detrois die Grau-


