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Nr. 14
Vrs chetnt täglich außer Sonntags.
Dem Greßener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Kesstschen Landwirt dre Siehener Zamilien- blätter viermal in der Woche beigelegt
-kotattonsdruck u. Verlag der Brüh l'schen Unwers.-Buch-u.Stein- druckscei (Ptetsch Erben) Redaktion, Expedition und Druckerei:
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Drittes Blatt.
153. Jahrgang
Samstag 17. Jamrar 1903
Gießener Anzeiger
T<r General-Anzeiger w
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
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Kausmannsgcrichte.
Der Gesetzentwurf betreffend Kaufmannsgerichte, der soeben dem Bundesrat zugegangen ist und schon am 1. Wwil d. I. in Kraft treten soll, ist dazu bestimmt, eine in letzter Zeit von allen Seiten Angegebene empfindliche Lücke unserer Gesetzgebung auszufüllen. Am 25. Januar 1899 hat der Reichstag eine Resolution, die für die Streitigkeiten zwischen Handlungsgehilfen und ihren Prinzipalen ein Verfahren, ähnlich wie das der Gewerbegerichte, verlangt, einstimmig angenommen. Gegenwärtig erlangen die gewerblichen Arbeiter, wenn sie meinen, in ihren Lohn- anstzrüchen ungerecht behandelt zu sein, vor dem Gewerbe- gerrcht eine schleunige Urteilsfällung, die unter Mitwirkung erwählter Vertreter der Arbeitgeber loie der Arbeiter unter einem unparteiischen Vorsitzenden mit nur geringenGerichts- kosten stattfindel. Tie Handlungsgehilfen hingegen sind auf den langwierigen Weg vor dem Amtsgerichte angewiesen, welches, nur mit einem Juristen besetzt, häufig genötigt ist, kaufmännische Sachverständige zu vernehmen und dessen Urteile weder so sckleunig, noch so billig, noch so volkstümlich sind, wie die der Gewerbegerichte. Handlungsgehilfen, die sich ungerecht behandelt glauben/ ver- suchen in der Regel diesen mit Schwierigkeiten verbundenen Weg überhaupt nicht, und die Folge derartig ertragener (wirklicher oder vermeintlicher) Ungerechtigkeit ist nicht die Zunahme friedfertiger Gesinnung, sondern die Anhäufung eines stillen Grolles.
Mar man daher einig, daß hier eine Abhilfe eintreten müsse, so gingen die Meinungen über das Wie auseinander. Unterstellung unter die bestehenden Gewerbegerichte verlangten vor »i Ilern di eien i gen Gehilfenverbände, die sich das tatkräftige Eintreten für die Interessen ihres Standes besonders angelegen sein lassen, und zwar ohne Unterschied der politischen Richtung: abgesehen von den sozialdemokratischen Gehilfenverbänden (die für die GewervegeriHte grundsätzlich die Rechtsprechung über alle Arbeitsverträge in Anspruch nehmen) hauptsächlich die deutsch-nationalen und die Hirsch-Dunckerschen Vereine; ihnen hat sich der Verband reisender Kaufleute Deutschlands (Sitz Leipzig) angeschlossen. Auf dem Verbandstage deutscher Gewerbegericyte in Mainz im Jahre 1900 sprach sich der Berichterstatter zu diesem Gegenstände, der Vorsitzende des Kgl. Gewerbegerichts Solingen, in demselben Sinne aus und traf damit so vollständig die übereinstimmende Ueberzeugung der anwesenden Gewerbegerichtsmänner, daß sich an seinen Bericht nicht einmal eine Debatte anschloß. Für den entgegengesetzten Weg, die Streitigkeiten dem Amtsrichter zu belassen, ihm aber kaufmännische Schöffen beizugeben, sind hauptsächlich die Rechtsanwälte eingetreten. In zwei Versammlungen des Berliner Anwaltsvereins wurde entschieden aus die Gefahren hingewiesen, die aus einer weiteren Absplitterung von den ordentlichen Gerichten entstehen könnten. Aus Gehilfenkreisen sind an den Reichstag zwei Petitionen in diesem Sinne gelangt, vom Verein der Handlungskommis von 1858 (Sitz Hamburg) und vom Verbände deutscher Handlungsgehilfen (Sitz Leipzig). Im Unterschiede jedoch von den obengenannten Kundegebungen sind dies nicht Mitglieder-, sondern bloße Vorstandspetitionen, die den Mitgliederversammlungen gar nicht vorgelegen ^aben.
Als beim Zusammentritt des Reichstages im Herbst 1900 der Aibg. Bassermann seinen gegenwärtig noch in Kommissionsberatung befindlichen Antrag einbrachte und sich entschloß, nunmehr bestimmt den Anschluß an die Amtsgerichte zu verlangen, stieß er sofort aus Widerspruch, aber so gut wie nirgends auf Zustimmung aus Gehilfenkreisen. Schon aus Anlaß der Etatsberatung im Februar 1901 nahm daher Bassermann Anlaß zu der beschwichtigenden Erklärung, daß. er auf den Anschluß gerade an die Amtsgerichte kein Gewicht lege. Dieser Erklärung stimmte in der ersten Lesung des Antrages am 29. Januar 1902 der konservative Redner zu. In derselben Sitzung erklärte der
Zentrumsabgeordnete Dr. Hitze namens seines Fraktionsgenossen Trimborn (des Urhebers der Gewerbegerichts-Ro- velle), daß dieser für den Anschluß an die Gewerbegerichte sei, zum mindesten da, wo Gewerbegerichte bestehen. Von freisinniger Seite wurde von Anfang einer Uebertragung der Rechtsprechung auf die Gewcrbegerichte das Wort geredet. Wenn die Gewerbegerichte 57.0 Proz. aller Sachen in einer Woche erledigen, während in der Justizstatistik die geringste Rubrik 3 Monate sind (61.3 Proz.), so ist dieser Abstand so groß, daß hier an Abhilfe durch besondere Vorschriften nicht zu denken ist. Sind doch die Fälle, in denen es vor den Amtsgerichten innerhalb einer Woche auch nur zu einem Termine kommt, überaus selten (2.9 Proz. aller Fälle, selbst bei Wechselsachen nur 23 Proz.). Eine dritte Richtung, die besondere kaufmännische ^Schiedsgerichte verlangt, ist in der Oesfentlichkeit nicht gerade sehr stark hervorgetreten, wird aber getragen von allen denen, die die Gründe der Gewerbegerichtsmünner anerkennen, aber eine gewisse Scheu davor haben, kaufmännische Gehilfen und Arbeiter auf eine Stufe zu stellen.
Gerade an diese verhältnismäßig am schwächsten vertretene Richtung schließt sich der Gesetzentwurf an. Aber er macht der gewerbegerichtlichen Dichtung ein ganz hervorragendes Zugeständnis, indem er bestimmt, daß an einem Ort mit Gewerbegericht dessen Vorsitzender in der Regel auch Vorsitzender des Kaufmannsgerichtes, und ferner die Einrichtungen für die Gerichtsschreiberei, den Bureaudienst, die Sitzungs- und Bureauräuullichteiteu genieinsam sein sollen. Da nun für die 234 Orte des Deutschen Reiches mit mehr als 20 000 Einwohnern ein Gewerbegericht gesetzlich vorgeschrieben ist, so wird dadurch in diesen — zumeist in Betracht kommenden — Orten in allem Wesentlichen ein Verhältnis geschaffen werden, das einem Gewerbegericht mit besonderer kaufmännischer Kammer beinahe gleichkommt. Wenn also die Regierungsvorlage in der Form einem gewissen Vorurteile entgegen kommt, so hält sie doch in der Sache derart eine Mittellinie ein, daß höchst wahrscheinlich auch die Vertreter der gewerbegerichtlichen Richtung ihr zustimmen werden. Nimmt man noch dazu, daß auch gegenüber der Abneigung der Juristen, soweit sie den Lütsschluß der Anwälte betrifft, ein Entgegenkommen möglich ist (wenigstens die Gewerbegerichte selbst sind gegenwärtig genügend erstarkt, um die Vertretung einer Partei durch einen Anwalt nicht mehr zu fürchten), so dürften die Aussichten der Vorlage nicht ungünstig sein.
Jedenfalls ist nicht zu bestreiten, daß der Hauptzweck, um dessentwillen kaufmännische Gewerbegerichte verlangt worden sind, mit dieser Vorlage zu erreichen ist. Beinahe die Hälfte aller Streitigkeiten (44.3 Proz.) wird vor den Gewerbegerichten durch gütlichen Vergleich erledigt, während vor den Amtsgerichten nur etwa der achte Teil der Termine (12.4 Proz.) so endigt. Hiermit erweisen sich die Gewerbegerichte als eine Einrichtung des sozialen Friedens, und diese Einrichtung wird durch die Vorlage einer weiteren großen Bevölkerungsschicht zugänglich gemacht.
Kolonialpost.
Berlin, 14. Jan. -iie „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Im vorigen Sommer wurde bekanntlich die Eisenbahn Swakopmund-Windhoek eröffnet. Tie Bedeutung der Eisenbahn liegt darin, daß nunmehr der Haupthafen des Schutzgebietes mit dem Gouvernementssitze in schnelle, sichere und billigere Verbindung gesetzt ist. Tas bisher übliche Verkehrsmittel, der Ochsenwagen, Leigt sich hierzu unzulänglich und drohte 1897 infolge der Rinderpest ganz zu versagen. Diese Gefahr gab den Anstoß zum schleunigen Bau der Bahn, welche als Schmalspurbahn mit Hülfe einer Reihe von der Eisenbahnbrigade zur Verfügung gestellter Offiziere und Unteroffiziere glücklich vollendet ist. Tie von
den Beteiligten an den Tag gelegte Hingabe bei dem Werke, welche die größten Anforderungen an die Gesundheit und Arbeitsleistungen stellte, fand nunmehr auch huldreiche allerhöchste Anerkennung. Aus Anlaß der Bahneröffnung wurden den bei der Mitwirkung an dem für die Entwicklung des Schutzgebietes Teutjch-Südwestaftika so wichtigen Unternehmen besonders beteiligten Beamten und Offizieren folgende Ordensauszeichnungen verliehen: Tem Gouverneur von Teutsch-Südwestaftika, Oberst Leutwein, die Krone zum Roten Adlerorden dritter Klasse mit Schleife und Schwertern, dem Oberst a. T. Fleck der Kronenorden zweiter Klasse, dem Major im Eisenbahnregiment Nr. 3 Pophal der Kronenorden dri .?r Klasse, dem Major z. T. Zielfelder die Krone zum Roten Mlerorden vierter Klasse, dem Legationsrat Golinelli, Bergrat Tust, Hoftat Waßmannsdorf der Rote Adlerorden vierter Klasse, den Oberleutnants Ritter im Infanterieregiment Nr. 111, Kell int Pionierbataillon Nr. 12, Kecker im Eisenbahnregiment Nr. 2, Schultze int Eisenbahnregiment 9h:. 3, Kassenvorsteher Salomon, Zollamtsvorsteher Köhler, Bezirksamtssekretär Bauer, Betriebs» vorstand Gollhofer der Kronenordcn vierter Klasse, sowie eine Anzahl allgemeiner Ehrenzeichen.
Heer und Flotte.
Berlin, 15. Jan. (Offiziere, die fremde Sprachen beherrschen; Entsendung von Offizieren ins Ausland.) Es ist selbstverständlich, daß die Heeresverwaltung großen Wett darauf legen muß, daß die Zahl der Offiziere und Beamten, die eine oder mehrere Fremdsprachen in Wort und Schrift vollständig beherrschen, möglichst groß ist. Unser Kriegsministerium ist nun der Meinung, daß die erwünschte Zahl noch nicht erreicht ist. Nach den bisherigen Erfahrungen, die man an maßgebendster Stelle gesammelt hat, ist man der Meinung, daß der Aufenthalt im Auslande bei genügender sprachlicher Vorbildung das wirksamste Mittel ist, um zur sicheren Beherrschung einer Fremdsprache zu gelangen. Es soll daher einer größeren Anzahl Offiziere als bisher Gelegenheit gegeben werden, im Auslande sich die nötigen Fertigkeiten zu erwerben. Mehrere Monate dürsten im Allgemeinen genügen, nm diese Sprachstudien zu vollenden. Die Offiziere, welche sich zu diesem Zwecke ins Ausland begeben, erhalten vom Kriegsministerium einen bescheidenen Zuschuß aus dem Sprachstudienfonds. Es handelt sich naturgemäß nur um die Förderung des neusprachlichen Studiums der Offiziere und Beamten. Dem Kttegsministettum standen bisher hierfür 25 000 Mk. zur Verfügung; daß man bei dem Umfang der Armee mit dieser geringen Summe nicht mehr auskommen kann, bedarf wohl keiner weiteren Hervorhebung, im neuen Etat werden 50000 Mk. verlangt._____________
Gerichtssaal.
Frankfurt, 15. Jan. (Schwurgericht.) Ter„Ueberfall imStadt- roalö", der sich in der Nacht zum 1. Juni ereignete, findet heuteeinNach- spiel vor dem Schwurgericht. Zwei Arbeiter von Neu-Isenburg sollten damals den Ingenieur Franz Josef Hausner und seine Frau überfallen und erheblich mißhandelt haben. Von der Strafkammer wurden dann jene Zwei zu Gefängnisstrafen von mehreren Monaten verurteilt. Später stellte sich heraus, daß Hausner in der Strafkammersitzung trotz wiederholter Fragen und Mahnungen verschwiegen habe, daß er schon erheblich bestraft ist. Er ist deshalb jetzriwcgen Meineids angeklagt. Heute erklärt er, daß er damals vor Aufregung nicht gewußt habe, was er sagte; er sei seit Jahren nervös und mache sich häufig Morphiumeinspritzungen. Auch hätte er befürchten müssen, daß er seine Stellung verlieren werde, wenn sein ganzes Vorleben bekannt würde. Zur Verhandlung sind heute Dr. Eioli und Tr. Noth als psychiatrische Sachverständige geladen. Ter Angeklagte tuirb unter Annahme der Fahrlässigkeit zu acht Monaten Gefängnis verurteilt; zwei sind durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt. — Der Prozeß gegen jene zwei Arbeiter wird voraussichtlich, da das Wiederaufnahmeverfahren beantragt ist, nochmals verhandelt werden.
Feuilleton.
Ter Alte Bund in neuem Mund. Unter diesem Titel schreibt Paul Malen in der „Tägl. Rundschau" u. a. folgendes: Irene Triesch vom Teutschen Theater und Mareell Salzer, der ausgezeichnete Sprecher, veranstalteten am Sonntagabend Vorlesungen aus dem Alten Testament. Tie Geschichte von Simson und Delila kam zum Vortrag, das Hohelied, Buch Ruth, die Erkennungsszene Josefs mit seinen Brüdern, der Triumphgesang der Tebora n. a. . . Tie Vortragenden gingen, wie Herr Salzer versicherte, von dem Gedanken aus, daß das Alte Testament das Werk des größten Dichters der Weltliteratur sei und Dichter nachgestalterrd wollten sie wirken. Ganz ohne Zweifel ist ihnen das zum Teil gelungen. Wie Herr Salzer den Mythus von Simson sprach mit seiner tiefen Symbolik von der Schwäche des Heldennaturells vor dem listig-berückenden Weibe, wie Frl. Triesch das fünfte Kapitel des Hohenliedes als einen sehnsüchtigen Liebesgesang weltvergessen verklingen ließ, das war über alle Entpfindungen hinaus, die wir sonst mit Bibelabschnitten zu verbinden gewohnt sind, reinste Poesie. Man wird sich vor solchen Proben wieder einmal bewußt, wie sehr wir durch den reglemen- tterten, frühen Betrieb der Bibellcktüre, wie derjenigen unserer Klassiker, entwöhnt werden, ihren eigentlichsten und tiefsten Sinn in uns auszunehmen. Wir glauben sie alle längst zu kennen, als unverlierbarsten, sichersten Besitz mit uns herumzuttagen und müssen doch bgi jedem Wieder- „Hinhorchen" in späteren Jahren erfahren, wie wir „jetzt erst" ihren intimsten Geist, ihre tnnerste Sprache ihnen ktbzulauschen verstehen.
Tas Januar-Heft der „Kunst" (München, Brnckmann,
Preis vierteljährlich 6 Mk.- hat nachstehenden Inhalt: Tas Geistreiche im Kunstwerk (ein Aufsatz von Tr. Ludwig Volkmann); Alfred Kubin (eine Studie Arthur Holitschers, begleitet von fünf abbildlich mitgeteilten Proben aus dem Schassen dieses noch jungen Künstlers, dessen Phantasie von grottesk-grausigem Gepräge); Wiener Kunstausstellungen (Bericht B. Zuckerkandls über die letzten Darbietungen des Hagenbundes und der Wiener Sezession); Von amerikanischer Skulptur (eine Studie P. Hanns, die nebst den sie begleitenden 30 Illustrationen einen interessanten Einblick in einen Teil des Kunstschaffens in der Neuen Welt bietet, der begreiflicherweise hierzulande nahezu unbekannt ist); Tie sechste Ausstellung der Berliner Sezession (ein Aufsatz Hans Rosenhagens orientiert über diese Winter-Vorführung der Berliner Vereinigung, deren Inhalt sich durch den Begriff „Zeichnende Künste" deckt). Tie dekorative Kunst in Finnland (eine umfangreiche Veröffentlichung, ziemlich die Hälfte des ganzen Heftes füllend, die in der großen Mannigfaltigkeit ihrer Bilder ein beachtenswertes Dokument für die finnische Kultur unserer Tage abgiebt; Aufsatz von I. Tikkanen, Professor an der Kunstakademie in Helsingsors, 71 Illustrationen).
Hochsinger, Tr. Karl, Gesundheitspflegedes Kindes im Eltern Hause. Zweite, gänzlich umgearb. Aufl. Wien, Franz Deuticke. Preis 3.60 Mk. Tas vorliegende Buch des Wiener Kinderarztes hat vor vielen anderen, die sich mit der Hygiene des Kindes beschäfttgen, den Vorzug, daß es in Bezug auf die Pflege des lindes im Eltern- Hause den ganzen Zeicraum von der Geburt bis zur Beendigung der Schülp sticht berücksichtigt. Ter Verfasser hat alle Fragen, die an eine unerfahrene, junge Mutter heran- treten tuiincn, in allgemein ver.ländlicher Weise besprochen;
wie er im Vorworte sagt, hat er speziell für die Angehörigen der vermögenderen Stände das Buch geschrieben. Dasselbe ist nicht nur diesen wärmstens zu empfehlen, sondern es kann auch zweifellos der junge Arzt, der weder in eigener Familie noch im Spital Gelegenheit hatte, sich mit der Hygiene des Kindes zu beschäftigen, viel aus dem Buche lernen.
Die Kaiserin und die Berliner Hof the ater. Die „bekannten Vorgänge, auf die sich die gestern von uns unter dieser Spitzmarke wiedergegebene Meldung der „Frkf. Ztg." bezieht, dürften, dem „B. T." zufolge, die Kundgebungen der Mißbilligung sein, die der Text der Oper „Feuersnot" sowie eine Liebesszene des Wildenbruch- schen „König Saurin" in orthodoxen Kreisen der Berliner Hofgesellschaft hervorgerufen haben. Das genannte Berliner Blatt glaubt jedoch nicht, daß sich die Meldung der „Franks. Ztg." bewahrheitet.
In Frankfurt wird die Gesellschaft der Mme. Mae* terlinck im Februar nochmals die „Monna Sanna" spielen. Uebrigens ist diese schöne und stark dramatische Dichtung des sonst wundersam zarten belgischen Poeten bet Eugen Tiederichs in Leipzig bereits im 10. Tausend erschienen. (Preis 2 Mk.) — Im Kunstgewerbemuseum in Frankfurt wurde bie Ausstellung von Modellen eines Denkmals eröffnet, das hier dem Erfinder des Telephons Philipp Reis in den Anlagen vor dem Eschenheimer Tor errichtet werden soll. Die Ausstellung, zu deren Beschickung nur eine beschränkte Anzahl hiesiger Bildhauer aufgefordert wurde, wird bis Ende Januar dauern. Tie Entschet- dung des Preisgerichts soll erst in einigen Tagen erfolgen.


