Ausgabe 
16.12.1903 Drittes Blatt
 
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Vermischtes.

Unter dem Verdachte des Mordes wurde der Arbeiter Hubert in Königsberg verhaftet. Er ist ver­dächtig, einen Mord an einem jungen Mädchen begangen zu haben. Auch wegen anderer Straftaten war der mutmaßliche Täter steckbrieflich verfolgt.

* Ein Liter Kaffe 4 Pfennige. Eisenbahndrrektor Brettnmnn-Jena teilt mit, daß durch das Entgegenkommen der Eisenbahndirektion Erfurt ermöglicht würde, zunächst für die Nebenwerkstätte Jena, dann für die größere Betriebs­werkstätte Gera große Kaffeemaschinen zu beschaffen. Den größten Umsatz erzielte Gera. Der Kaffee sollte ursprünglich nur an die 200 Beamten und Arbeiter der Werkstätte ver­abfolgt werden, fand aber auch starken Zuspruch bei den Beamten und Arbeiten aller anderen Dienstzweige, sowie fremder Fahrbeamten. Infolgedessen wurden in Gera m einem Jahre nicht weniger als 73 792 Liter zum Preise von 4 Pfennig pro Liter verkauft, während der Biergenuß beträcht­lich nachließ. Bei einem Umsatz von 3000 Mk. wurde trotz der Verwendung nur guter Bohnen noch ein Ueberschuß von 300 Mk. erzielt.

* Ein heftiger Kampf zwischen einer jungen Zorne und einem Manne spielte sich in einem Tunnel der Nordstaffordshire-Eisenbahn ab. Die junge Dame, Tochter eines Fabrikanten, sah kurz vor Einfahrt des Zuges m den Tunnel, daß sich auf dem Tritt vor dem Kupee, m dem sie allem saß, ein Mann befand. Der Tunnel ist ungefähr eine Meile lang. Der Iren,de kletterte in das Kupee, und die Dame versuchte die Notleine zu ziehen. Dabei kam es zwischen ihr und dem Eindringling zu einem furchtbaren Kampf. Das junge Mädchen bat vergeblich, daß ihr An­greifer sie loslassen möge. Bei dem sich entspinnenden Kampfe gelang es der Dame, das Halstuch ihres Angreifers zu er­greifen und zusammenzudrehen. Sie erhielt jedoch mehrere heftige Faustschläge auf den Kopf und bot, als sie ihre Kräfte schwinden fühlte» dem Manne ihr Gold und ihre Juwelen an. Da der Angreifer wohl erkennen mochte, daß die Fahrt durch den Tunnel ihrem Ende entgegen ging, stand er von seinem Vorhaben ab, riß der Dame ihr Geldtäschchen fort und verschwand, wie er gekommen war. Bei der nächsten Haltestation stellte sich heraus, daß der Heizer und der Zug­führer das Ziehen der Notleine bemerkt hatten. Trotzdem fuhr der Zug weiter, da sie glaubten, im Tunnel nichr halten zu dürfen. Der Anblick der Dame war em erbarmungs­würdiger. Ihre Kleider waren zersetzt und ihr Gesicht zer­kratzt. In der Umgegend ist man der Ansicht, daß der Attentäter vielleicht em aus einer nahegelegenen Irrenanstalt Entsprungener sein könne. Die Polizei denkt darüber anders. Qm vergangenen Winter kamen mehrere solcher Fülle vor, und es gelang niemals, die Leute zu fassen, trotzdem bie Strecke von Polizisten abgesucht wurde. Die Polizei von Nordstaffordshire ist infolge dieser Vorkommnisse verstärkt

worden. Der Vater der angegriffenen Dame hat einen Preis von 2000 Mk. auf die Ergreifung des Verbrechers ausgesetzt.

* Goldfelder des Zaren. Vor ewiger Zett wurde gemeldet, daß der Bauer Jstratenko mit seiner Familie zu Fuß von Sibirien nach Petersburg gepilgert war, um dem Kaiserlichen Münzhof eine goldhaltige Erdscholle zur Prüfung vorzulegen. Für den armen Bauersmann erwies sich die weite Wanderung als wenig lohnend, da ihm für sein Gold nur 20 Rubel ausbezahlt wurden, aber die Scholle ließ doch auf einen ungemein reichen Goldgehalt der Gegend, m der sie gesunden wurde, schließen. Diese Gegend liegt im Altaischen Berggebiet am Ufer eines Zufluffes des Ob und ist Privateigentum des Zaren. Im Frühjahre sollen die mutmaßlichen Goldfelder untersucht werden; man wird den Bauern Jstratenko und seine Familie auf Kosten des Zaren an den Fundort der goldhaltigen Erdscholle bringen, und falls wirklich Goldfelder entdeckt werden, soll der Bauer eine hohe Belohnung erhalten.

* Eine Hyäne in Menschengestalt. Amea Bu- reanu war mit ihren 18 Lenzen die schönste rumänische Maid in dem Vorstädtchen Copou bei Jajsiy, und da sie sich dieser Vorzüge bewußt war, zeigte sie sich sehr spröde, sie ließ sich von allen die Kur schneiden, erhörte aber kernen. Cottache Dornea gefiel ihr wohl, und sie zeichnete ihn schließlich in­sofern aus, als er mit ihr dieHora" (rrimänischer National­tanz) tanzen durste. Nach und nach gelang es dem nicht minder schönen Costache, das Herz der Aniea ganz zu ge­winnen. Eines schönen Tages eröffnete Anica ihrem Costache, daß sie sich Mutter fühle und nun die Hochzeit beschleunigt werden müsse. Aniea genas aber vorzeitig eines kräftigen Knaben. Nun beschloß ihre bestialische Mutter, dieses Kind zu vernichten. Alles Flehen und Bitten der jungen Mutter, ihr doch das Krnd zu lassen, stieß auf taube Ohren, und Großmutter sowie Costache entrissen der Mutter den Säugling, steckten ihn in einen irdenen Topf, den sie mit alten Lappen vollstopften, damit der Knabe ersticke. Daraufhin zerstückelten sie den Leichnam und warfen ihn den Hunden als Futter vor. Der Fund eines Kinderfingers brachte die Gendarmerie auf die Spur des grausamen Verbrechens, und die alte Bureanu wie auch Costache Dornea sind jetzt der Staatsanwaltschaft in Jassir) übergeben worden.

* Die Anwendung geeigneter Rekla me ist heute für jeden Geschäftsmann zur unvermeidlichen Notwendigkeit geworden; sie hat sich aber auch zu einer Kunst entwickelt, für die nicht nur rein technische, sondern geradezu künstlerische Faktoren wesentlich mitsprechen. So ist der neue 13. Band derIllustrierten Nlonographien" (Velhagen un^ Klafing, Bielefeld und Leipzig), in dem W. von Zur Westen die Rektamekunst" behandelt, eine überaus zeitgemäße Publi­kation. Der Verfasser, der seit langen Jahren nlü estriger und erfolgreicher Sammler auf diesem Gebiet bekannt ist, bringt eine schier unerschöpsiiche Fülle des mteressantesten

Materials bet: von den Triks gewiegter englischer und amerr- kanischer Reklamekünstler bis zu den wirklichen Kunstwerken, die im Dienst der Reklame entstanden. Vor allem widmet er die Plakatkunst des In- und Auslandes eine eingehende Abhandlung, bespricht dann die Kunst des illustrierten Buch­umschlags, die Einladungszeichnungen des Kunstsalons, Theater­programme, Geschäftskarten, ja sogar Weinetiketten, Reklame- kalender, Musterbücher, Lesezeichen zu Reklamezwecken, Reklame­bildchen ä la Liebig und Stollwerk, das Inseratenklischee usw. Jeder Geschäftsmann wird und muß aus dem schönen und billigen Buch (Preis nur 4 Mark) zweckmäßige Belehr­ung schöpfen, in ihm neue Ideen finden; in seiner fesselnden Darstellung und in seiner prächtigen bildlichen Ausschmückung mit 161, vielfach farbigen Abbildungen bildet es aber auch für jeden Freund dieser ganz eigenartigen Kunstzweige, für jeden Freund moderner Graphik, endlich für die zahlreichen Sammler derartiger Kunstwerke eine Quelle reicher An­regungen.

Gerichtssaal.

Aberkennung des Familiennamens. Der Gerichtsassessvr Kvnrad von Bothmer, Erb- Herr auf Bothmer 1, Schwarmstedt (Kreis Fallingbostel), hatte auf Grund des § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches gegen den Briefträger von Bothmer m 5)ildesherm wegen unbesugteri Gebrauckws dieses flamens geklagt. Ter Briefträger von Bothmer ist der Sohn des Arbeiters Botbmer, der im Jahre 1803 als der unehelrche Sohn der "unverehelichten Timm geboren wurde. Vater dieses Kindes war ein Leutnant von Bothmer, auf dessen Namen das Kind iin Kirchenbuch eingetragen wurde. Seitdem führte diese ,.neue Linie" unbeanstandet den Familren- namen von Bothmer. § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches besagt:Wird das Recht zum Gebraua> eines Namens dem Beteiligten von einem anderen bestritten, oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, daß ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Be­rechtigte von dem arrderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen &u besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen." Der Kläger, Gerichts­assessor von Bottstner, hatte mit seiner Klage aus Grund dieser Bestimmung den Erfolg, daß dem Briefträger von Bothmer ausgegeben wurde, den Familiennamen vmr Bothmer abzulegen. Ter dritte Zivilsenat des Oberlandes­gerichts Celle als Berufun^smsianz bestätigte dies Urteil. Tie dagegen von dem Verurtettten eingelegte Revision wurde vor einigen Tagen vor dem 4. Zivilsenate des Reichs­gerichts verhandctt. Der Vertreter des Betlagren machte geltend, daß der Briefträger von Bothmer mit Recht diesen Flamen führe. In jener Zett sei es Sitte gewesen, daß uneheliche Kinder den 9Lamen des Vaters erhielten. Erst im Jahre 1ö30 sei dagegen eingeschritten und dieser Brauch untersagt worden. Daß man damals eine Berichtigung nicht eintreten ließ, sei gleichbedeutend gewesen mit einer still­schweigenden Anerkennung. Der 4. Zivilsenat des Rercl)s- gerichts wies indessen die Revision tostenpslrchtig zurück.