Jlr dem benachbarten Portugal wurden die Tortes eröffnet. Die von dem Könige verlesene Thronrede trieft saft ton freundlichen Worten gegen die anderen Staaten. M märe den vielen kleinen Leuten, den unglücklichen Besitzern der fast zur Wertlosigkeit herab gesunken en portugiesischen Staatspapiere viel lieber gewesen, diese Freundlichkeit patte sich mehr, wie es jedem, der auf Ehre etwas hält, zu- kommt, durch redliches Bemühen, die alten Schulden zu bezahlen, kund getan, als durch leeres Wortgepränge.
Die Kronprinzes^n von Sachsen.
Das „Dresdener Journal" macht balbamtlich folgende Angaben über die Kronprinzessin uno die von derselben gerügten Zustünde am sächsischen Köniashose: Da seitens der Negierung alles geschehen ist, um die durch das Verhalten der Kronprinzessin entstandene Lage mit tunlichster Beschleunigung der kompetenten, mit den Garantien eines gerichtlichen Verfahrens umgebenen Entscheidung, unter voller Anwendung des bürgerlichen Eherechtes, entgegen* zuführen, dürfte angenommen werden, daß auf diese Weise zugleich den begründeten Ansprüchen der Öffentlichkeit auf zuverlässige und unparteiische Klarftellung der rechte Weg eröffnet sei und die öffentliche Beurteilung sich vis zum Austrag des gerichtlichen Verfahrens zurückhalten werde.
Auch gegenüber neuerdings aufgetauchten Versuchen, der Handlungsweise der Kronprinzessin nachträglich eine politische und konfessionelle Seite ab^ugewinnen, dürfte zunächst von dem gesunden Sinne der Bevölkerung erwartet werden, daß diese, durch innere Haltlosigkeit sich tenn* zeichnenden Ausstreuungen ohne weiteres abgewiesen wür* den. Diese Erwartung erfüllte sich insofern nicht, als in den letzten Tagen Gerüchte jeder W, gestützt auf angebliche, von der Kronprinzessin gegenüber ausländischen Berichterstattern gemachte, subjektive Meinungsäußerungen, von Diel gelegenen sächsischen Tagesblättern übernommen und damit zu einer Verbreitung gebracht worden sind, die im Interesse der Wahrheit aufs schnrerzlichfte zu bedauern ist. Demgegenüber sei zunächst festgestellt, daß die Verhandlungen, die zur Berufung Girons führten, nicht durch geistliche Mittelspersonen, sondern auf diplomatischem Wege erfolgten, wobei mit aller Gründlichkeit versucht wurde, der erteilten Weisung gerecht zu werden, die von dem zu berufenden Lehrer persönliche Vertrauenswürdigkeit und eine gute wissenschaftliche Ausbildung forderte und vor- fchrieb, daß der zu Berufende ^toar ein guter Katholik sien sollte, aber fein Jesuit sein dürfe. Das formelle Engagement erfolgte dann durch den Militärgouverneur des Prinzen.
ytad) den Angaben Girons ist derselbe 1879 in Gent als Sohn eines belgischen Kapitäns un Geniekorps geboren. Ein Bruder seines Vaters war Mitglied des Kafla- tionshofes in Brüssel, ein anderer Direktor im belgischen Ministerium des Inneren. Seine Schulbildung erhielt er in Lehranstalten, die nach den angestellten Ermittelungen nicht unter jesuitischer Leitung stehen.
Menn übrigens der Kroitprinzessin Aeußerungen in den Mund gelegt werden, in denen sie sich über den Einfluß der Jesuiten am sächsischen Hofe beklagte, so genügt es, die Tatsache hervorzuheben, daß nicht nur nach § 56 der sächsischen Verfassung Jesuiten im Lande nicht aufzunehmen sind, sondern auch nach lcmdesgesetzlicher, bis in die neueste Zeit streng gehaltener Vorschrift kein katholischer Geistlicher zu einem Priester amte in Sachsen berufen oder zu geistlichen Amtshandlungen zugelassen werden darf, der auf einem unter Leitung des Jesuitenordens oder einer diesem Orden verwandten religiösen Genossenschaft stehenden Seminare seine Vorbildung erlangt hat. Was insbesonders die jetzt amtierende Hofgeiftlichkeit anlangt, so darf derselben ausnahmslos das Zeugnis erteilt werden, daß sie sich jederzeit loyal und tadellos benommen und aller den konfessionellen Frieden störenden Handlungen enthalten hat. Endlich liegt aber auch nicht der geringste tatsächliche Anhalt vor, der zu der Annahme führen könnte, als sei vom Auslande her jemals eine jesuitische oder verwandte Einwirkung auf die Erziehung der Prinzen bezw. Einschränkung der mütterlichen Bestimmungsrechte in dieser Hinsicht versucht worden. — Der gefamte Elementarunterricht der Prinzen wurde mit Ausnahme des fremdsprachlichen und des Religionsunterrichts durch einen evangelisch-lutherischen sächsischen Volksschullehrer erteilt. Gegenüber verschiedenen Behauptungen wird darauj hingewiesen, daß sämtliche den Hofstaat und die Adjutöntur des Königs und den Hofstaat und die Adjutan- tur des Prinzen bildenden Herren mit Ausnahme des Generaldirektors der musikalischen Kapelle und der kgl. Theater sowie des Milllärgonverneurs der Prinzen-Söhne dem evangelisch-lutherischen Bekenntnisse angehören. Auch die beiden der Kronprinzessin nacheinander zugeteilten
Oberhofmeisterinnen find evanaelisch^utherisch. Lediglich bei Der Wahl der zweiten im Dienste der Kronprinzessin Augetoiefencn Damen wurde jedesmal auf das katholische Bekenntnis Bedacht genommen.
Mll diesen Feststellungen dürfte den Behauptungen von dem Einflüsse der „katholischen Hofpartei" klerikalisierender oder ultramontaner Mächte am königl. Hofe und ähnlichen Haltlosigkeiten der Boden entzogen fein. Jedenfalls erfordert die Wahrheit nachdrücklichst zu betonen, daß seit dem Regierungsantritt des Königs Georg nicht eine einzige Regierungshandlung oder eine andere Tatsache vorliegt, die geeianet wäre, auch nur einen Schein für die Annahme zu rechtfertigen, daß der König weniger als sein Vorgänger auf dem Thron sich der Beipflichtungen bewußt sei, die ihm aus seiner Stellung in einem nahezu rein evangelischen Lande erwachsen.
Hin offener Aries des Kraft» Kanih.
Aus Berlin, 9. Januar, wird uns geschrieben:
Der Führer der Konservativen, Graf Kanitz, äußert sich nun auch in einem soeben von der „Kreuzztg." veröffentlichten langen Brief — er ist an den Graf Dohna- Fincken stein gerichtet — über den neuen Zolltarif und dessen Bedeutung für die Landwirtschaft. Ein bemerkenswertes Eingeständnis ist die verschiedene Verneinung der Frage, ob die Ablehnung des Zolltarifs und des zugehörigen Gesetzes für die Landwirtschaft ersprießlicher gewesen sein würde, als die Annahme desselben. Die Ablehnung, erklärt Graf Kanitz^ wäre gleichbedeutend gewesen mit einer ungemessenen Fortdauer des jetzigen ruinösen Zustandes. Bei den neuen Handelsverträgen iverde die Landwirtschaft sich doch wesentlich besser befinden, als bisher (höhere Getreidezölle und jedenfalls sehr viel höhere Viehzölle). Also als „wesentlich besser" sieht Graf Kanitz, bei an wirtschaftlicher Sachkenntnis unbestritten unter den Konservativen den ersten Rang einnimmt, die künftige Situation der Landwirtschaft an. „Vor Tische las man anders^. Im Reichstag haben bis zuletzt die Wortführer der Landwirtschaft bezweifelt, daß der Landwirtschaft aus dem Zolltarif Vorteile erwachsen werden. Besser die Rückkehr zu einem Freihandel, als dies Unzulängliche, so er Hang es noch kurz vor dem Uebereint'ommcn der Mehrheitsparteien in allen Tonarten aus den Reihen der Agrarier.
Ein noch interessanteres Moment in dem Brief des Grafen Kanitz ist, daß die Zolltarifbeschlüsse trotzdem nur als eine Abschlagszahlung von der Landwirtschaft zu betrachten sind. In keinem Falle könne die Kampagne als abgeschlossen gelten. „Diese Beschlüsse bezeichnen nur die erste Etappe; es wird noch manche Etappe zu passieren sein, bevor wir das Ziel erreichen." Und zur Erreichung des Ziels empsiehll Graf Kanitz nichts geringeres, als den bekannten Antrag Kanitz; den Ein- und Verkauf ausländischen Getreides durch das Reich, unter gesetzlicher Feststellung der Verkaufspreise. Dieser Antrag, der den Reichstag und die Regierung wiederholt eingehend beschäftigt hat, scheint demnach zu neuem Leben erweckt werden zu sollen. R. v. Bennigsen faßte sein Urteil über den Antrag in den markanten Satz zusammen: „Bis in diese Höhe — ich möchte sagen — der Gemeinfährlichkell hat noch keine einzige der agrarischen Forderungen hineingereicht." Reichskanzler Fürst Hohenlohe konstatierte, daß der Antrag in jeder Form in Widerspruch stehe mit den Handelsverträgen. Seien wir erst einmal auf dem Gebiet des Monopols betreffs des Getreidehandels, so kommen wir auch zu anderen staatlichen Maßregeln im sozialistischen Sinne. Zuletzt könnten wir dann auch zur Verstaatlichung des Grundeigentums kommen. Bekannt ist ferner, daß der Kaiser in entschiedener Weise Stellung gegen den Antrag Kanitz genommen hat. Bei der Abstimmung im Reichstag erklärte sich eine überwältigende rljeit, darunter das ganze Zentrum, gegen den Antrag. Ablehnend war auch das Votum des preußischen Staatsrats. Graf Kanitz aber scheint auf den Wandel der Zeiten zu vertrauen, daß er der Regierung anempfiehlt, auf feinen Vorschlag zurückzugreifen. Es gehöre nur ein gewisses Maß von Tatkraft dazu, diesen Vorschlag praktisch zu verwirllichen.
Es bleibt abzuwartcn, ob die konservativen Parteien sich bereit finden, demnächst ihre Unterschrift für den Antrag Kanitz herzugeben. Angespielt worden ist schon im Verlauf der Zolltarifverhandlungen auf dies „große Mittel", das den Landwirten günstige Getreidepreise zu sichern bezweckt. Graf Kanitz wird jedenfalls, wie man sieht, nicht müde, seinen Antrag in Erinnerung zu bringen. Kehrt der Antrag zurück, so wird die Behandlung, die er von der Regierung und vom Reichstag erfährt, eher noch unglimpflicher sein, als früher, denn jetzt kann man sich auf die Autorität des Grafen Kanitz selbst berufen, der nach dem Zolltarif die Lage der Landwirtschaft als „wesentlich besser" bezeichnet.
ginger des Wnigs von Frankreich", gehört hatte. Tr. Oldham hat diese Geige Don Charles Lamoureux für den Preis von 37 500 Franks gekauft. Zahlreiche Stradivari befinben sich in Sammler- oder in Händlerhänden. Stradi- varius scheint für seine Geigen nicht immer dieselben Preise genommen zu haben: eine verkaufte er für 90 Mk., eine andere für 140 Mk. Ter Durchschnittspreis betrug, nach der Aussage eines Zeitgenossen des berühmten Geigenmachers, etwa 65 Mr.
Das größte Fernrohr der Erde durch Feuer zerstört. Ter Weihnachtsabend hat der Wissenschaft einen schweren Verlust gebracht, der in seiner Größe noch nicht abgeschätzt werden kann. In dem Gebäude der Ierkes-Stern- warte, die das größte Fernrohr der Erde besitzt, brach am Weihnachtsabend Feuer aus und zerstörte gerade den Teil des Gebäudes, wo dies Wunderwerk ausgestellt war. Tie Verkes-Stemwarte liegt am Geneva-See im Staate Wisconsin und ist eine Gründung des Millionärs ans Chicago, dessen Name in ihr verewigt ist. Charles Werkes trug auch die Kosten für das Riesen-Fernrohr, die sich auf 1600 000 Mark beliefen. Tie dafür gegossene Linse war die größte der Welt mll einem Durchmesser von hundert Zentimetern; die Brennweite des Fernrohrs war 62 FuL Wenn die Linse einen unheilbaren Schaden durch den Brand erlitten hätte, so würde das einen ungeheuren Verlust bedeuten, denn Don ihr hingen die Leistungen des Fernrohres überhaupt ab, die ganz ausgezeichnet gewesen sind. Tie Herstellung einer Linse Don solcher Große ist sehr kostspielig, weil es sehr schwierig ist, eine Glasmasse von der Größe herzustellen, die durch und durch so gleichartig ist, daß sie die Lichtstrahlen ohne Brechungsfehler durchläßt. Ob und inwieweit das Fernrohr sich wiederher stellen läßt, werden erst die Sachverständigen feststellen können, die zur Prüfung der Linse und der Röhren nach Chicago gesandt worden sind. Tie feineren Teile zur Lenkung des Fernrohres sind jedenfalls fämllich Dernichtet und müssen neu her- gestellt werden.
Ier neue Aeichsyausyalis-Ktat.
Die abschließende.! Zahlen des Reichshaushaltsetats für 1903 werden, der „Nordd. Allg. Ztg." zufolge, in dem jetzt vom Bundesrat angenommenen Entwurf eines Etatsgesetzes wie folgt festgestellt: Ausgaben 2464 972 734 Mark (160 489 619 Mk. mehr als im Vorjahr), nämlich 1 998 644 768 Mk. (mehr 25 816 945 Mk.) fortdauernde und 226 424 042 Mk. (mehr 45 863 569 Mk.) einmalige Ausgaben des ordentlichen Etats, und 239 903 924 Mk. (mehr 88 805 105 Mark) einmalige Ausgaben des außerordentlichen Etats. Einnahmen: 2 464 972 734 Mk. Der Anleihebedarf beträgt 219 921739 Mk. Die Ausgabe von Schatzanweisungen ist wie im Vorjahr mit 275 000000 Mk. im Höchstbetrag festgesetzt.
In der dem Reichshaushaltsetat beigegebenen Denkschrift wird die wirtschaftliche Stockung erwähnt, die noch nicht übe r w u n d e n sei unb je langer sie dauere, um so ungünstigeren Einfluß auf die Finanzen des Reiches ausübe.
Weiter heißt es in der Denkschrift: , In fast noch schlimmerem Maße als im Reiche macht die Ungunft der wirtschaftlichen Verhältnisse sich in ihrer Wirkung auf die Einzelstaaten bemerkbar. ES tritt neben diesen Schwierigkeiten der Aufrechterhaltung des Gleichgewichts im inneren Staatshaushalte nun noch das Reich nicht nur mit hohen und schwankenden ungedeckten Mairikular-An- sprüchen hervor, sondern es bleiben auch bie lieber- Weisungen hinter ihrem Etatszoll zurück, wie es für 1901 mit rund 15 Millionen ber Fall war. So wird die finanzielle Lage ber Einzelstaaten zu einer kaum noch erträglichen, und es ergiebt sich eine politische Notwendigkeit, in dieser Beziehung auf Abhilfe bedacht zu (ein. Als solche bietet sich für 1903 lediglich Entlastung durch äne, Zuschußanleihe. Tiejelbc iji nicht als dauernde laslung der Reichskredlle, sondern nur als schwebende ~~julb gc- dach^ deren Tilgung aus künftigen lieber schüfsen erfolgen
foTt. Die Denkschrift beziffert schließlich die Zuschuß-Ak- leihe auf 95 Millionen.
Die Anleihe zur Balanzierung des Etats in Höhe von 219 921 739 Mk. stellt sich unter Berücksichtigung Don Ersparnissen aus der China-Expedition und sonstigen Ein- nafrmen auf befinitiD 194 666 739 Mk. In biefer Anleihe sind eingeschlossen bie 95 Mill, zur Bestreitung Don Ausgaben des L)rbinarium§, also bie Ergänzungs-Anleihe zur Verhütung eines weiteren Anwachsens ber Matrikular-Bei- träge. Diese Matrikularbellräge sind mll 565 856 234 Mk. angesetzt, d. h. um 14 783558 Mk. weniger als im-Vorjahr. Die Ueberweisungen an bie Bunbesstaaten betragen dagegen 542 092 000 Mk., sodaß an sogenannten ungedeckten Matrikularbeiträgen 23 764 234 Mk. auf die Bundesstaaten entfallen. Rechnet man zu diesen ungedeckten Matrikularbeiträgen die Ergänzungs-Anleihe von 95 Mill., so ergiebt das zusammen das sogenannte Defizit des Jahres 1903, nämlich 118 764 234 Mk.
Politische Tagesschau.
Graf Bülow unb die Sozialpolitik.
Der Reichskanzler Graf Bülow hat, einer Meldung des Wolff'schen Telegraphenbureaus zufolge, an die Zentralstelle für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen, welche ihm ihre Schriften, „Unterbringung bedürftiger Kranken in Heilstätten, Heimstätten und Genesungsheimen — Erbbaurecht und Arbeiterwohnungen" geschickt hat, folgendes sehr bemerkenswerte Schreiben gerichtet: „Der Zentralstelle spreche ich für die Uebcrfenbung der Vorberichte und Verhandlungen der 11. Konferenz meinen oerbindlichsten Dank ans. Ich habe mit Interesse daraus ersehen, daß die Konferenz die Frage der Fürsorge für unbemittelte Kranke und ein besonderes Gebiet der Arbeilerwohnungsftage zum Gegenstand eingehender Erörterungen gemacht hat. Die Notwendigkeit, in umfassender Weise für die Unterbringung unbemittelter Kranker in Heilstätten zu sorgen, wird in weiten Kreisen mehr und mehr erkannt und anerkannt, und ich betrachte es als besonders wertvoll, daß bei den Verhandlungen am 5. Mai v. I. eine Ergänzung dieser Fürsorge durch Schaffung von Zufluchtsstätten für unheilbare Kranke und durch Unterstützung der Familienmitglieder der in Heilstätten aufgenommenen Kranken nachdrücklich gefordert worden ist. Ebenso großes Interesse beansprucht der zweite Beratungsgegenstand „Erb- baurecht und Arbeiterwohnungen". Wenn die Verhandlungen auch nicht zu einer Einigung über die unbestrittene Frage geführt haben, ob und inwieweit von der Verwertung des Erbbaurechts ein wesentlicher Erfolg für die Wohnungsfürsorge zu erwarten fei, so haben sie doch zu einer Klärung der Ansichten beigetragen und damit der Anwendung des Erbbaurechts dort, wo es mit Nutzen der Wohnungsfürsorge dienstbar gemacht werden kann, die Wege ebnen helfen." ■------ ” 1 ""■■■ "■■■”■ •>
Kie AolLsseuche.
Im ordcnllichen Etat dos Reichsamts des Innern füt 1903 befindet sich eine Forderung von 10 000 Mark als Reichsbellrag für den Dom 14. bis 19. April in Bremen stattfindendcn neunten internationalen Kongreß gegen den Atkoholismus. An der Bewilligung dieser Summe durch das Parlament ist nicht zu zweifeln, denn die lieber- zeugung von der Notwendigkell energischer Bekämpfung des Volksfeindes Alkohol gewinnt erfreulicherweise auch in Deutschland immer mehr an Boden. Ms dem Dom Organisationskomllee des Kongresses ausgestellten Programm seien als besonders bemerkenswert folgende Vorträge genannt: „Mtoholismus und Tubertulose", „Die Rolle des Alkohols im Staatshaushalt und im Arbeiterhaushalt". Von welch' einschneidender Bedeutung für das Volkswohl die letztere Frage ist, erhellt aus der Tatsache, daß in Deutschland jährlich 1500 Millionen Mark für Brotgetreide verausgabt werden, dagegen 3500 Millionen Mark für geistige Getränke. Der Betrag ist von geradezu schwindelnder Höhe, unb es leuchtet angesichts solck)er Zahlen ohne Weiteres ein, daß es von überaus günstigem Einfluß auf die soziale Lage, die ganze Lebenshaltung besonders der minder bemittelten Klassen sein muß, wenn es gelingt, die lleberzeugung von den schädlichen Folgen übermäßtgen Alkoholgenusses immer tiefer 4ns Volk zu tragen, wie solches der Kongreß bezweckt. Er will allerdings Dcrmeibeu, für die völlige Enthaltsamkeit eiilzu- treten, und das ist zu billigen. Denn nicht der Alkohol, sondern Atkoholismus, nicht der Trunk, sondern das mißbräuchliche Trinke:: soll und muß bekämpft werden. Die mensllstiche Natur ist so geartet, daß ihr eine mäßige Dosis Alkohol nicht schadet, besonders dann nicht, wenn dem Trunk eine ausreichende Mfnahme kräftiger Nahrung voran geht. Das Elend des Atkoholismus märe in der Tat im wesentlichen aus der Welt geschafft, wenn das Geld, das für geistige Getränke über den Bedarf hinaus angelegt zu werden pflegt, zum Erwerb kräftiger Nahrung verwendet würde. Es ist nicht zu leugnen, daß viele aus Verzweiflung dem Alkoholismus anheimfallen. Doch wer der Trunksucht fröhnt, kann nicht völlig mittellos fein, denn das Trinken auf Kredit ist eine Erscheinung, die sich, in Arbeiterkreisen wenigstens nicht oft findet.
Es wäre eben in sozialer, sittlicher und krimineller Hinsicht um vieles besser bestellt, wenn manches Glas geistigen Geträntes nicht getrunken würde. Das lvird mehr und mehr auch in Gastwirts kreisen anerkannt, und die Unterstützung der auf Bekämpfung des Trinkmißbrauchs gerichteten Bestrebungen auch von dieser Seite ist natürlich von großer Wichtigkeit. Deshalb kann einer allgemeinen schematischen Beschränkung des Schankbetriebes für gewisse Tage und Stunden, wie sie der Antrag des Grasen Douglas im preußischen Landtag forderte, nicht das Wort geredet werden. Zu treffen, und zwar durch scharfe Verwaltungs- Maßregeln und ^irafbeftLmmungen, sind die „Animier"- und Wmkelsa)anlstätten, die von der Vorschubleistung des Alkoholmißbrauchs ihre C^istenz fristen. Für solche Schank- [tätten empfiehlt sich ein Konzessionsgesetz, wie es mll dem 1. Januar dieses Jahres in England in Kraft getreten ist. Es macht den SchanNvirten unter Androhung schwerer Geldstrafen, im Wiederhotungssalle sogar bei Gefängnisstrafe, zur Pflicht, keinem Gaste irgendwelche Spirituosen zu verabreichen, der die gcruigftcn Merkmale von Trunkenheit zeigt, ober sich in diesen Zustand hinellttrintt.
So wie in Engmnd, ist der Atkoholismus in Deutschland allerdings nocij nicht zur Voltsseuche geworden, und es besteht begründete Hoffnung, daß es^ dem Einfluß von Erziehung uno Schule, joioie ber auftiärenben Tätigkeit der Mawglellsvereine, wie sie im internationalen Kongreß sich wieder zusammen finden, gelingen wird, dem Trmk- miß.brauch mauer erfolgreich entgegcnzuwirken«,


