Freitag, 6, März 1903
153. Jahrg.
Erschein« E-Nch mit Ausnahme deS Sonntag-.
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Gießener Anzeiger
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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Eiehen.
Parlamentarischc Verhandlungen.
Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestalt-, t.
Deutscher Reichstag.
274. Sitzung Dom 5. März, r 1 llhr. Das Haus ist äußerst schwach besetzt.
Arn BundesrathStisch: Dr. Nieberding u. A.
2uf der Tagesordnung steht die zweite Bcrathung des Etats des R e i ch S - I u ft i z a mt S.
Hierzu liegt ein Antrag der Polen vor, daß die Standesbeamten angewiesen werden sollten, die Endungen der weiblichen kölnischen Namen auf a in Vic Stande sregister einzutragcn.
Die Bevathung beginnt beim Titel ^Gehalr des Staatssekretärs".
Abg. Lenzmann (fteis. Vp.j dankt dem Staatssekretär für die Einberufung der beiden Kommissionen zur Revision der Strafprozeßordnung und des materiellen Rechts. Ich bin selbst Mitglied der Kommission und kann selbstverständlich nicht die Beratungen hier in den Kampf der Parteien ziehen. Es liegt da ein Material vor, das kaum bewältigt lverden kann. Von allen Seiten treten so viele und oft auch so seltsame Wunsche heran, daß man sich oft wundern mutz, wie man ernsthaften Juristen solchen Unsinn vor- legen Zaun. Ich bitte den Staatssekretär, diese Reformen nach Möglichkeit zu fördern. Hierzu gehört vor Allem die Frage der gesetzlichen Regelung des- Strafnachlasses. Diese Frage ist jetzt auf ein falsches Gleise gefahren, eS muß bei im5 die bedingte Ver- nrtheilung und nicht die bedingte Begnadigung gelten Venn mich durch die neueste Verfügung bei dem Straferlaß das erkennende Gericht gebärt werden muß, so hat das Gericht doch nicht den Nachlaß zu bestimmen, sondern dies geschieht auch jetzt noch aus dem Wege der Gnade. Der Angeklagte hat aber Recht, und nicht Gnade zu verlangen, deshalb muß daS Gericht den Strafnachlaß verfügen 8nncn, er bedarf der Garantie der mündlichen, öffentlichen Verhandlung. Ferner fehlt uns ein Strafvollzugs-Gesetz. Auch damit darf man nicht warten bis zur Revision des allgemeinen Strafgesetzbuchs. Die jetzige Art deS Strafvollzugs ist oft noch recht mittelalterlich. Denken Sie nur an die Vollstreckung der Todes- iträfe! In der Jetztzeit muß die Todesstrafe doch nach humaneren Grundsätzen vollstreckt werden. Jetzt geschieht sic durch da? Beil, itrir menschenunwürdig ist diese Methode. Ist cs nicht unwürdig, ircnn man einen Menschen zwingt, einen andern mit dem Beil zu lobten, und Richter und Schäften zwingt, dieser rohen Schlächter- rnbeit beizuwohnen? Ferner muß gesetzlich bestimmt werden, daß Jeder im Gefängniß in einer seinen Fähigkeiten entsprechenden Weise beschäftigt wird. Auch bezüglich der Haussuchung und der sofortigen Verhaftung bedarf es allgemeiner gesetzlicher Vorschrif- cen. ES soll dem Staatsanwalt mitgethcilt fein, daß Narben- lotter flüchten wollte, aber er wurde nicht verhaftet, weil es dem Staatsanwalt nicht paßte, in der Nacht aufzustehen. Noch schlimmer ist es aber, wenn Jemand zu Unrecht verhaftet wird. Hiergegen müssen gesetzliche ^Garantien geschaffen werden. Dies mären in der Hauptsache Die nöihigen Reformen des formellen Rechts, aber auch aus materiellem Rechtsgebiete bedarf es noch mancher Reformen. Voi' Allem muß der Grobe-Unfug-Paragravh, der vielfach zu Unrecht an^ctoanbt wird, beseitigt werden. Beseitigt werden muß auch die Bcstimmuiig der Gesinde-Ordnung, daß das Gesinde gezüchtigt werden darf, denn diese Bestimmung sieht in Widerspruch mit dem B. G. B. Das Reichs) nsttzcnnt meint freilich, daß Rcichsrecvt vor Landrecht geht, und daß diese Bestimmung der Gesinde--Ordnung [ aufgehoben fei, aber die Gerichte entscheiden fortgesetzt in entgegengesetztem Sinne. Die Strafe für qualifizirtcn Hausfriedens- j brück muß herabgesetzt werden. Wenn jetzt zwei Damen — einerlei ob Arbeiterinnen oder Herzoginnen — unbefugt bei Regenwetter in eine Schäferhütte dringen, so wird das eventuell als gualifizirter HauSfticdensbruch mit mindestens einer Woche, Gefängniß bestraft. Die Bestimmungen über den Mundraub müssen ergänzt werden. * Diebstahl an eßbaren Sachen wird nur milde bestraft, wenn aber eine arme Frau eine Hand voll Kohlen stiehlt, gie6t_ cs drei Monate Gefängniß. Ich habe als Richter in solchen Fällen stets auf Freisprechung erkannt, obwohl dicS gegen das Gesetz war, aber mein Gewissen beißt mich nicht. Unbedingt nvtbig ist auch eine vcr ständige Reform des MajestätSbeleidigungs-Paragravhen <o dann muß das berüchtigte Dvnamit-Gefetz geändert werden, das unendlich viel Unheil angerichtct hat. Ein Staatsanwalt har sogar mal gesagt, er müßte gegen einige 100 000 Bergarbeiter eine Klage einleiten, er thäte es aber nicht, auf Wunsch des Oderberg«- amteS. Auf civilrccktlichem Gebiete fehlt auch noch viel, z. B. btc ceichSgcsctzliche Regelung des Kompetenz-Konfliktes. Für Beseitigung der Gerichtsferien bin ich nicht, daS würde nur ein Palliativ- mittel fein, dagegen muß man, um der Verschleppung ^r Zachen vorzubcugen, die zu großen Gerichtsbezirke verkleinern. Ich habe neulich hier gesagt, daß man im Osten politische Gerichte batte, deshalb hat man'mich vielfach angegriffen, auch in »Denig idbonen Briefen. Aber in allen diesen Angriffen verwechselt man politisch mit parteiisch, Parteilichkeit habe ich keinem Richter vorgeworren.
Gegentheil. Sehr oft glaubt sogar ein Richter, seine rkfjter- liche Objektivität am besten dadurch zu betätigen, daß er die Leiste, die ihm volstisch nahe stehen, härter bcurtheilt, als Andere. Ich babe nie und nimmermehr den Richtern Parteilichkeit vorgeworfen. !Beifall links.) . . r.,
Staatssekretär Nieberding: Der Vorredner Hai neulich ichon fimnal gesagt, daß unsere Richter im Osten, Westen und bilden von verschiedener Qualität seien. Ick war damals mcht sugegen, wall hätte ich dem Vorredner erhübert, eS sei bester, wenn er diese Ausführungen unterlaßen hätte. Ich stelle den heutigen Ausführungen dc--' Vorredners gegenüber auf demselben Ltandpuntt. Ich kann nicht zugeven. daß die Auslegung, die der Vorredner beute seinen neulichen Ausführungen gegeben bat, die Sacke bencr macht. ES bleibt dabei, daß nack seiner Ansicht die Richter im Westen bester find, als die Richter im Osten. Daß ein solcher Umenchted gemacht werden kann, kann ick nicht für richtig halten. Es giebt
überall in unserem Vaterlande sehr gewissenhafte und charaktervolle Richter. Einen Unterschied in der einzelnen Gegend giebt eS da nicht. Ich habe schon früher dem Abg. Lenzmann gesagt, daß er für seine Heimath eine wanne Vorliebe hat. Ick begreift diese Vorliebe, aber ich glaube, daß es bester ist, diese Vorliebe $u beschränken auf die heimatlichen Walder und Felder und die hennath- lichen Freunde, aber sie nicht auf die heimischen Richter auszu dehncn. Auf all das, ivas der Vorredner sagte, kann ich nicht eingehen, sonst müßte ick den ganzen Nachmittag reden und daS wurde unsere Arbeiten nicht fordern. Ueber die Methode deS ©traf» Nachlasses haben sich die Einzelregierungen jetzt geeinigt. Ich glaube nicht, daß e5 Zweck hat, sich hier darüber länger zu^nstcrhaltcn, ob diese Methode die ridjtige ist. Warten wir doch erst mal Er- fahrmigen abl Im Großen und Ganzen ist jetzt die bedingte Begnadigung überall durchgcführt, in jedem Jahre haben wir Ihnen eine ausführliche Denkschrift darüber vorgclegt, wie sie keine andere Nation hat. Zu einer gesetzlichen Regelung werden wir nach meiner Meinung wohl noch mal kommen müssen, die anderen Jnstiz- vcrwalttmgen denken aber teilweise ander?; jedenfalls muß die Sache erst ganz klar gelegt fein, ehe wir zu einer gesetzlichen Regelung schreiten können. Ein SttafVollzugs-Gesetz kann nicht sofort vorgelegt werden, wir muffen erst abwarten, wie sich die Reform unseres Sttafsvslcm? gestalten wird. Wenn »wir jetzt schon ein solches Gesetz verlangen »vollten, müßten wir c6 in einigen Jahren schon wieder revidiren. Ich glaube, der beste Weg ist der, den wir jetzt schon eingeschlagen haben, nämlich, datz sich die einzelnen Regierungen über bestimmte Punkte des Strafvollzugs geeinigt haben Ucber die Vollstreckung der Strafen geben die Ansichten weil auseinander. Ich glaube nicht, daß man weiter kommt, wenn man hier lange darüber redet. DaZ Reichsjustizamt ist jetzt sehr beschäftigt, wenn man ihm noch immer neue Aufgaben aufbürden will, so erreicht man nur, daß das, was schon in Arbeit ist, später fertig wird. Also, ein-? nach dem andern.
Abg. Dr. Spahn (Ccntr., schwer verständlich) polemisirt gegen den Abg. Lenzmann Ich bin lange Richter im Osten getoefen, und habe dort keine politischen Richter gefunden. Die Rechtssprechung ist überall gleich. Redner, der im Einzelnen unverständlich ist, scheint sich für eine Reform des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb und für keine Reform der Konkursordnung auszusprechen. Weiter weist Redner auf die Ucberlaftung der Richter am Reichsgericht hin. Die Zahl der Sacken am Reichsgericht habe in einem Jahre um 376 zugenommen. Erwünscht sei die Erhöhung der Revi- noussumme, bannt sich bie Zahl bet Sachen vermindere (Beifall im Centrum.)
Abg Dr. Esche Inat.-lib.) dankt der Regierung für die Einsetzung der freien Kommissionen, wünscht aber mit Rücksicht darauf, datz die Arbeiten der Kommissionen sich sehr lange hinziehen werden, wenigstens einige Materien schon früher geregelt zu sehen. So sei die Heraufsetzung der Sttafmündigkeit auf das 14. Lebensjahr dringend notig. Die Verbrecher zu bessern, dazu sei der jetzige Strafvollzug durchaus ungeeignet. Daher sei es kein Wunder, datz die Zahl der rückfälligen jugendlichen Verbrecher in letzter Zett so erheblich ugenommen habe; jugendliche Verbrecher geboren in eine Besserungsanstalt, und nicht ins Gefängnitz. Er bitt- dringend, diese Frage ernstlich zu erwägen. (Beifall.)
Staatssekretär Dr. Nieberding: Ich habe vor zwei Jahren erklären müffen, daß für eine 9Morm im Sinne der Anregungen des.Vorredners bei Den verbünde .i Regierungen keine Sttmrnung vorhanden ist, wir sind aber gern bereit, die Frage im Auge zu behalten Die Ueberlastung der Richter am Reichsgericht gebe ich zu; eine weitere Verrnebrung der Senate erscheint jedoch ausgeschlossen, die Entladung ist nur dadurch möglich, daß wir die Zulassung der Sacken, die von dem Reichsgericht erledigt werden, erschweren. Das habe ich vor Jabren leider vergeblich versucht. Ich kann Ihnen nickt versprechen, daß ich in nächster Zeit schon einen neuen Versuch in dieser Richtung macken werde.
Abg. Heine (Soz.): Die Kommission zur Revision des Straf - gesetzbuchS ist einftttig zusammengesetzt; gerade die Parteien, die für eine wirkliche Reform eintreten, fehlen darin. Ich will keine neuen Klagen erheben, fandern auf die Interpellation über dic unberechtigten Verhaftungen zurückkommen Der Staatssekretär versprach hier, Wandel zu schaffen, aber einige Wochen später hielt die preußische Regierung die Zeit für gckommdn, alle Hunde loszu- lasien. Die „Berliner .Korrespondenz" erklärte, datz die Unters suckungshaft über den polnischen Redakteur verhängt sei, um eine Kollision mit dem Bertheidiger zu verhindern. Ich als Verthei- diger be< Betreffenden muß gegen diese Unterstellung protestiren; die preutzffcke Regierung sollte tbre Offiziösen etwas an die Kette legen, wenn sie wünscht, daß wir den Versickerungen der Regie- nmq»bcrtretet hier im Reichstage Glauben schenken sollen. In .Kicl hat die Polizei ohne jede Veranlassung ein anständiges Mädchen in die Liste der Proftttuirten eintragen lassen. Das ist aber nicht bas Schlimmste, das Schlimmste ist, datz der Minister den Fall zu bertheibigen suchte unter Anführung unwahrer Behauptungen. Aehnlick nxrr es im Fall Ravpaport, in beiden Fällen hat der Minister die Unwahrhett gesagt.
Vicevräsident Graf Stolberg: Ich nehme an, Sie wollen damit nur sagen, datz der Minister objektive Unwahrhetten gesagt hat und nicht, daß der Minister subjektiv etwas Unwahres gefagt hat.
Abg. Heine f fortfa6rcnb): Ja, das ist meine Meinung; wenn Sie mich aber jedes Mal unterbrechen, wenn wir einer Meinung sind, werden »vir nickt wett kommen.
Vicepräsident Graf Stolberg (sehr erregt): Wenn ich Sie unterbrechen will, ist meine Sache. Ick verbitte mir jede Kritik.
Abg. Heine fährt fort, eine Reihe von wetteren Fällen «nbe- rechttgter Verhaftungen anzuführen. So wurden in Lisia zwei Kaufleute wegen Beihilft bei Konkursverbrecken Verbafter, aber nach der ersten Vernehmung schon »vieder entlaßen. Der eine soll dadurch wirtschaftlich nrinirt sein. Solche Ungerechtigkeiten werden nicht eher aufhören, bis nicht durch Reichsgesetz eine Entschädigung unschuldig Verhafteter eingeführt ist. Ferner muß jebe Behörde für ihre Thaten verantwortlich aemacht werden.
Abg. v. Chrzauowöki (Pole, schwer verständlich) begründet den polnischen Antrag, betreffend die Eintragung der polnischen Familiennamen und beschwert sich über die Handhabung der Justiz gegen die Polen. Redner har eine große Mappe mit polnischen AnsichtSkarren auf die Tribüne rnitgebrackt, die von dem neben ihm stehenden Abg. v. G l e b o ck i den Die Rednertribüne umbrängenben Abgeordneten gezeigt werden. Gegen die Verleger dieser Karten ist Anklage wegen Aufteizmig erhoben.
Staatssekretär Dr. Nieberding: Wenn ick den Vorredner richtig verstanden habe, hat er gesagt, daß die Gerichte im Osten einen Polen stets veruttheilten, wahrend sie einen Deutschen in solchen Fällen stets freisprachen. Ich weise diese Verdächttgung bet deutschen Richter ganz energisch zurück.
Abg. Rnab (Antis.) fürchtet, datz in Folge einer Reichsgerichts- entsckeidung das Kahlpfändundsrecht der Vermieter, bas durch daS B. GB ausgeschlossen sei, wieder eingeführt werbe.
Staatssekretär Dr. Nieberding erwibert, baß bezüglich * rechtlichen Giltigkeit bieseS UrtheilS bei ber Regierung schwere benfen beständen Ter preußische Justtzminister hä ? f i die Staatsanwälte angewiesen, in Fällen, in bcn-.i b-r u»cr bie Sachen mitnimmt, eine Anklage nicht zu erbeben, ev. w sckon «*ic
Vcrurtheilung erfolgt fei, Revision cinnt gen. r .ic bi-' Verfügung nicht genügen, so mühte man auf ar * •’ •. für Abhilfe sorgen.
Abg. Dr. Müller Meiningen (f- Vv die Zunahme
der jugendlichen Verbrecher. V.i ,u ! ' r Zett 478 000 jugendliche Verbrecher Den»' 'eilt d" "' 195 000 schon vorbesttaft waren. Hier muß er " vc br ’ a sozialen Fürsorge auch eine Besserung der Sb. :iz Plu!' greifen. Auch ich kann über
.inberechtigtc ‘HBcvc? ■ :ti Klaoc führen. In Hannover wurde ein anständiges Dien' idchcu rhaftet und ohne Grund eine Nacht mit gmciiclliaficn ern zusammen eingesperrt. Dabei wurde ihr noch für Nachtquar.iei nd Kaffee 80 Pf. abgenommen. (Hetter- feir.) In >ambmg ift in ähnlicher Fall pasiirt, da wurde eine Schwedin niderrechtlick o^rhaftet und in Haft behalten. Gegen die Ueüergriffc der Polizei kann nur durch bie Gesetzgebung geholfen werden. Vor Allem bovf gegen solche Beamte nicht die bekannte Begnadigungspraris Plci'.i greifen. Im Vorjahr habe ich den Prozeß Bennigseu-Falkenhag-.n hier besprochen. Nun lese ich in einer Zeitung, daß ber verurttuille Falkenhagen wegen Krankheit Urlaub bekam unb fortwährend auf den Straßen Danzigs gesehen wurde, ja, sich dort sogar oft in lustiger Gesellschaft zeigte. Muß daS nicht die Empörung Aller Hervorrufen, wenn ein solcher Mann, der die Frau seine» Freunde? verführte und ihn selbst todtsckotz, so von den Sttafvollzugsbehörden behandelt wird? Ahnt man denn mir nicht, welches Material man damit den Sozialdemokraten in bie Hände giebt? Sie (zum Zentrum) schreien wieder nach einer lex Heinze. ?hin, ich habe hier eine Serie schamloser Schweinereien, die in Leipzig fabrizirt werden und mit denen das Ausland überschwemmt wird. Gegen solche Sacken, die mir von einem Arzt zugeschickt sind, kann man auch ohne lex Heinze vorgehen, aber gegen wirkliche Schweinereien geht man lax vor, gegen gute Kunstproduktc dagegen streng. Es enckehrt für mich nicht de? Reizes deS Pikanten, daß mir gerade diese Sachen zugeschickt werden. (Hettettktt.) Der Arzt schreibt mir ausdrücklich, daß er in keiner Verbindung mit bet freisinnigen VolkSvartei stehe, daß aber diese Partei unb besonders ich bei Der Berathung der lex Heinze einen so vernünftigen Stand- i runft eingenommen habe, daß er als Arzt keinen Besseren toüfote, | dem er bie Sachen schicken könnte, als mich. Bezüglich des materiellen Rechts bitte ich den Staatssekretär, doch enolich eine Reform des MajestätSbeleidigungs-Paragraphen vorzunehmen. Die Ma» jestätsbeleidigungs-Prozesse mehren sich ständig, sie lverden jetzt tron armen Teufeln oft sogar alS Versorgungs-Mittel angesehen. Auch § 166, der sog. Gotteslästerungs-Paragraph, muß refonniri werden. Die Urtheile, die in letzter $eit gegen Arbeiter z. B. Wege« StrikeposttnstehenS ergangen sind, zeigen deutlich, daß eine Scheibe- wand zwischen den Richtern unb der großen Scaffe des Volkes besteht, die Richter sind oft antisozial. Unter den jüngeren Richtern besonders herrscht ein ganz gefährlicher Reserveleutnants-Ton. Nur durch fortwährende Kritik kann im Volke das Vertrauen zur Justiz wieder auf leben. (Beifall links.)
Staatssekretär Nieberding: Den Vorwurf, daß unsere Richt« anttsozial sttck, weise ich ziwück. Unsere Richter lassen sich toeba von sozialen, noch von anttsozialen Gesichtspunkten leiten, sondern einzig und allein vom Gesetze. Auf die Einzelfälle farm ich nicht eingeben; sollen hier Fälle erörtert werden, so müssen sie in oo- jettiverer Weise vorgebracht toerben. Ich möchte noch hinzufügen, daß zu erwarten ist, daß in nächst« Zett in Deutschland auf dem Gebiete der Fesselung der Gefangenen nicht nur ein einheitlich«, sondern auch ein sachlich befriedigender Zustand eintreten wird. Das Reicksjustizamt hat die Grunbsatze btt preußischen Justtvev» waltung den übrigen Bundesregierungen mttgetheilt, und die große Mehrzahl von ihnen hat sich bereit erklärt, sich diesen Gruridsätz«» anzuschließen. Einige Antworten stehen noch auS.
Abg. Beckh (freif. Vv.) wünscht Beseitigung deS ZeugnitzzwangeS für die Redakteure unb Abschaffung des Groben Unfug-Paragraphen unb wendet sich gegen den Vorschlag deS Abg. Spahn, die Revisionsfumme für das Reichsgericht zu erhöhen. Wetter bemängelt Redner die bairische GerichtSvouzieh«-Ordnung.
Ein bairischer Regierungskomniissar erwidert, daß ein Widerspruch der neuen Gerichtsvollzieher -Ordnung mit dem B. G.--V. nicht bestehe.
Hiermtt schließt die Diskuffion.
Der Tttel ^Staatssekretär" wird bewilligt, bet polnische Antrag wird abgelehnt.
Der Rest deS Justiz-Etats wttd debatteloS bewilligt.
Sodann v e r t a g t sich das Haus auf Freitag 1 Uhr. (Statt deS Reichsschatzamts, des Rechnungshofs und deS Allgemeinen PensronSfonds.)
Schluß 6% Uhr.


