Ausgabe 
4.4.1903 Fünftes Blatt
 
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Samstag 4. April 1003

ArmsteS Blatt.

153. Jahrgang

Hof-Möbelfabrik und Kunetehhrelnerel von Ludwig Alter in Darmatadt

Ü'oiirsbcvidjt der Bank für Handel und Industrie, Dcpositentasse Gießen

für ein Schwein 2 Mk.,

für ein Halb, Scbaf ober Ziege 1.50 Mk.

Außerdem werden 4U Psg. Lxggebuhr aus dem Land­weg, rtfp. 7 Psg. auf der Gisenbayn p.o uilomclcr ver­gütet, Ab- und Zugang darf jedoch nicht berechnet wer­den. Tie Gebühren für die Beschau dce Pjerdc muß der Besitzer selbst bezahlen, die anderen Gebühren werden auS dem zu bildenden ftonb» vergütet; etwaige hi betrage dectt die Polizeikasfe.

Tie G-bui-ren sollen immer für einen ganzen Bezirk, jedoch mit Ausschluß der Ltadle und größeren Bororb- gemeinden, einheitlich in Bezug auf die Grundgebühr nor­miert werden und iverbcn uom Landrat für den Lantz- oezirk, für Städte über 10000 Einwohner von der OrtS- polizciber)örde ooer dem Land rat, eo. vom Regierungs- präfibcntcn festgesetzt.

Mit biefui LLliordnungcn in Preußen tonnen unfere» Erachtens die Tierärzte wohl zufrieden sein. Wenn auch von einigen Seiten, iiamentlich solchen, welchen das prak­tische Leben fremd ist, ein höherer Satz, z. B. ü Mart für Beschau eines Rindes in Borschlag georächt wurde, so ist dies ein Verlangen, welches nicht ernst zu nehmen ist, and nur dazu vertragt, das GMa/rcl der Agrarier über die durch die Fleischbcs^au entstehenden Lasten zu nähren und demselben einen Ansa-ein von Berechtigung zu ver­leihen. Eine weise Regierung wird sich auet weder durch oiejeö Geschrei, noch ourch exorbitante Forderungen zu gewagten schritten verleiten lassen, vielinehr die gegen- leitigui Intens, en ab mögen und die goldene Mittelstraße wandeln.

Uno daS haben unseres Erachtens die preußischen Mi­nisterien mit der Empsehlung obiger Gebührensätze getan.

Etablissement allererstem Ranges Öressh Hessischer und Kaiserlich Russischer Hoflieferant Permanente Ausstellung von 120 Zimmer-Einrichtungf* Auf Wunxb kesleniose l'nierbreiiong meiner Uaopt-Kollektion

Bei Trennung der Trichinenschau von der allgemeinen Fleischbeschau, welche jedoch auf die Dauer möglichst ver­mieden werden soll, soll als Grundgebühr dura>schnittlich 75 Psg. für jeden Beschauer gelten.

Vertritt der Beschauer eines Bezirks denjenigen eines anderen Bezirkes, so erhält er außer der Gebühr ein Weg- gelb von lu Pfg. per Kilometer.

Für die nur durch Tierärzte vorzunehmende Ergänz- ungsveschau sollen in Ansatz kommen:

für ein Pferd 4 Mark, für ein Rind 3 Mk.,

Rind Schwein Kalb Schaf und Ziege

Hochfeine, stilvolle

Einrichtungen |

Gistnluihn-Zeilung.

Teurer Lauf desEtienbahuitSku S." Anfang dieses Monats, so tvtrd aus Bromberg berichtet, kaufte Rommerzien- rat Aronsohn von dem Ziegeleibesitzer G. Eichenberg etwa 74 Atorgcn hinter den Eisenbahnanlagen gelegenes sandiges Land für luOUUU Alt. und Dcxlauhe es bereits zwei Lage später dem Eisen- bahnsistus für unge'ähr 200 000 Alk. Sollte die Eiseiibahiibehöide, die sich doch längst über den Wert dieses Geländes iür ihre Zweck« klar |eut mußte, nicht in der Hage gewesen sem, daS Gelände in ihren Besitz zu bringen ohne eure so exorbnaiUe Provision zu zahlen?"

ung dieses Fonds in als

Abzug:

Weggelb für Ergänzungsbeschau

50 Pfg. 50 Pfg.

25 70

20 10

10 10

Warnung«

Die weihten Nachahmungen v»n D d'immals Haematoym werden, um um L). u. F. Au. b . ,öoi tu umgeueu, m.l ^uui.lwuMuwe von A*-t her bereuet, ein Zusatx, der insbesondere ittr Kinder und yervooti direkt schädlich ist. Um sicher tu sein, das aetl.erfreie Original-Präparat tu erhalten, verlange man stets aueumoauch l)r. Hommels Haematogen und achte aal die Schutzmarke nbäu- geuue Löwin. 92

Nr. 80 erfdieint täglich außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden tm Wechsel mit dem Kesfischen tanbroirl die chleßener Familien blätter viermal in der Woche deigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brüh l'scheu Univerf.'Buch- u. Dlein- druckerei (Biels ch Erben) Ittdaknon, Ervedmoa und Druckerei:

Lchulsiraße 7.

Ldrefte tüt Deveschen: Anzeiger Gießen.

Fernlprrchanlchlutz^r 61.

Im allgemeinen wurden die Tierärzte durch diese so überaus geringen Sätze abgehalten, die Fleischbeschau in ihrem Wohnort zu übernehmen, waS im Interesse einer guten,geregelten und fachmännischen Untersuchung durch tech­nische Kräfte sehr zu bedauern war; denn die Fleischbesä-au müßte, wenn he richtig organisiert ist, eignetlich nur von Tierärzten, als den allein dazu berufenen und für bu Ausführung entsprechend ausgebildeten Personen, aus­geführt werden; der iaienfleifujbtf^/iuer wird immer nur ein Notbehelf fein und bleiben.

Sachs en bewilligte daher bei Einführung der all­gemeinen Fleischbeschau bereits höhere Gebühren, da man oort auf Tierärzte als Fleischbeschauer mehr reflektierte, und zwar 1.50 Mark für ein Stück Großvieh, 75 Psg. füi ein Schwein und für alle übrigen Tiere 60 Psg. Auch hier erhält aber der Tierarzt bei Ausübung der Fleischbeschau an seinem Wohnort nur die obigen Tarifsätze.

Nach diesen Ausführungen drangt stch nun die Frage auf: Wie hoch müßten eigentlich die Gebührensätze der Tierärzte für die Fleischbeschau sein, um ein Aequivolent jür ihre Tätigkeit zu bieten.

Ter Bundesrat hat hierfür ein geeignetes Beispiel ge­geben. Derselbe hat nämlich für die Untersuchung eines geschlachteten Stüctes Rindvieh bei der Einführung in das Zollinland eine Gebühr von 2.50 Mk., für Kleinvieh 75,Psg. resp. 60 Pfg. festgesetzt. Da nun bei der Fleischbeschau im Inland auch noch die Schlachttiere im lebenden Zustande besichtigt werden müfjen, fo dürste eine Gebühr von 3 Mk. jür Großvieh,' 1 Mk. resp. 70 Psg. für Kleinvieh entsprechend fein.

Nach diesen Sätzen scheint man sich auch im all­gemeinen in Preußen richten zu wollen. Tenn nach einer Vereinbarung der beteil.gten Ministerin wird empfohlen, folgende Beschaugebühren als Grundgebühr in An,atz zu Dringen: für ein Rind 3 Mk.

für ein Schwein, einschl. Trichinenschau 1.60 Mk. jür ein Kalb 90 Psg.

für ein Schaf oder eine Ziege 70 Pfg.

Diese Gebühren fallen Tierärzten, welche die Fleisch­beschau auSüben, ganz zu, während die Laienflestch- beschauer einen Teil derselben an die Behörde abzuliefern haben. Aus diesen abgelieferten Beträgen soll bann ein Fonds gebildet werden, aus welchem die Kosten der Er- gänzungssleischbeschau vergütet werden, ebenso die Weg- gebühr bei etwaiger Stellvertretung.

Von der obigen Grundgebühr kommen daher zur Dild-

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O General-Anzeiger SE'S

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Amts- md Anzeigeblatt für den Kreis Gießen ZWs

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Itleijchbtsi-augeöü-reu.

Dr. Schaefer-Friedenau schreibt in derTierarzt!. Rund­schau":

Nur noch wenige Tage trennen uns von dem Termin ber Einführung bei allgemeinen Fleischbeschau in ganz Deutschland auf Grund d^s Reichsaesetzes vom 3. Juni VJOu. Obwohl die Behörden zirka zwei Jahre Zeit Aur Vorbereit­ung hatten, haben dieselben die Sache doch meist etwas dilatorisch behandelt und jetzt erst, im letzten Augenblick, wird fieberhaft daran gearbeitet, wenigstens diejenigen Vor- schriften zu erlassen und Einrichtungen zu treffen, welchc notig sind, um einigermaßen die Sack-e in Gang zu bringen

Da, wo schon seither, wie in Süddeutschland, Sachsen und einigen wenigen Bezirken Norddeutschlands, die all gemeine Fleischbeschau ausgeübt wurde, ist man allerdings weiter. Denn es bedarf nur weniger Vorbereitungen zut Ueberleitung der seitherigen Verhältnisse in die neuen. Aber auch da werden sich anfangs Schwierigkeiten ergeben, welche erst mit der Zeit ausgeglichen werden können.

Ta den einzelnen ^andesgesetzen die Ausführung des Gesetzes überlasten worden ist, ist auch wieder eine großi Musterkarte von Bestimmungen getrosten, und insbesondere dokumentiert sich das ui ber Festsetzung der Gebühren.

Diejenigen Länder, in denen schon seither die allgemeine Fleischs sck-au bestand, werden im großen und ganzen an den früheren Gebühren festhalten, iveltye meist jedoch sehr niedrig smd, und deshalb unbedingt einer Erhöhung be­dürfen, lvährend man z. B. in Norbdeutschland anscheinend gleich von vornherein Höhere und deshalb der geforderten Leistung mehr entspreck-end festfetzt.

In Baden bestand seither überhaupt keine die Ge- bühr.n rig.lnöe Verordnung. Tie Bez^h.ung der Beschauer gesu-ah aus der Gemeindelasse und demgemäß beruhte die Ze,Atzung der Böhe der Gebühren auf einer Vereinbarung zwischen G-mein de und Fleischbe schauer, welche jedoch der Genehmigung des Bezirksamtes unterlag. So kam es, daß z. B. ein Tierarzt in der badischen Gemeinde H. in den Jahren 189397 für die Beschau eines Tieres, einerlei ob Sron ober klein, den bedeutenden Satz von 5 Psg. (schreibe uns Pfennig) erhielt. Spater wurde die Gebühr auf 30 Hennig für Großvieh und 10 Pfennig für Kleinvieh erhöht.

Eine ahnlick-e, glanzende Vergütung hatte man auch UN Grvßh. Hessen, inbem für Großvieh 25 Pfg., für Kleinvieh 12 Pfg. bezahlt würben. Trotz aller Bemühungen konnte man in Hessen eine höhere Taze bnrch Regierungs­verordnung nicht erlangen*), unb so gingen beim einige Slicukimicr felbfiänbig vor unb genehmigten dne Gebühr in Hohe von 50 resp. 25 Pfg. .

Wo für die Fleischbeschau in Bayern fein Aversum aus ber Gemeinde- ober Distriktskasse bezahlt wurde, be­trugen die Gebühren für jede Beschau 4050 Pfg. bei Grvpvieh, 20-30 Pfg. bei Kleinvieh.

^llle diese Gebühren waren auf den Laie nsleischbe schau er zugeschnittcn; aber auch die Tierärzte erhielten keine höhere Bezahlung, wenn sie Fleischbeschau an ihrem Wohnort Vor­nahmen.

») Es erscheint dies dem Kenner der Verhältnisse nicht ,erwunderlich. Hat doch ein dermalen in hoher Stellung befmblidK-r beamteter Tierarzt sich ms Kreisvetennärarzt im Jahre 1872 freiwillig bereit erklärt, die Trichinenschau pro Schwein für 4 Kr. (12 Psg.) übernehmen zu wollen. Aktenmäßig! Tifficile est satiram non sichere.___________

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