Ausgabe 
3.12.1903 Zweites Blatt
 
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Nr. 284

Zweites Blatt« 153. Jahrgang

Donnerstag 3.Dezember 1903

Erscheini IllgNch mit Ausnahme des Sonntag«.

DtiGietzeuer Kamilienbiätter- werden dem Anzeiger viermal wöchentlich betgelegl. Der Hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.

EWtzeKLk Anzeiger

tverantwortNch Mr den allgemetneo Teür B. Witiko; tot den Anzeigenteil: & V«L

Rotationsdruck und Verlag der Vrühl'lch« Unwersitätsdruckeret (Pietsch Erd«-» Steffen»

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Iie heutige Wummer umfaßt 8 Seiten.

'schein! Tie

Ter japanische (Siefanbie in London erklärte, er wisse nichts über dieses angebliche Ab-kornmen, fügte jedoch hinzu, es sei nichts vorhanden, was gegen die Wahr­

lich k e i t dieser Meldung spreche.

:Times" meldet aus Tokio, daß die Lage drohen­der sei denn je zuvor. Sämtliche japanischen Mütter aller Parteien, sogar die Geschäftskreise seien einig in der Befürwortung einer entschlossenen Politik gegen Rußland. TerDaily Mail" wird aus Tokio tele-

Wetterwolken in Masten.

Ein Newyorker Matt meldet aus Paris, Japan und Rußland hätten sich Mer die Grundlagen eines Ver­trages zur Regelung der v st asiatischen Frage aeernigt. Tie Regelung sei durch freundschaftliche Vor­stellungen Frankreichs bezw. Englands unterstützt worden. Tie Grundlage des Vertrages ist folgeirde: Rußland erkennt zwei zwischen Japan und Korea getroffene Vereinbarungen aus den Jahren 1896 und 1898 an, wodurch sich Japan in Korea verschiedene Rechte sicherte, darunter die Unterhaltung der Garnison in Söul, während Japan den zwischen Rußland und China bezüglich der Mand­schurei abgeschlossenen Vertrag anerkennt. Rian nehme auch an, obgleich dies nicht bestimmt erklärt werde, daß die offene Tür unb der unversehrte Bestand Chinas und Koreas unterstützt werde. Die Meldung fügt hinzu: Als Gras Lamsdorff Paris besuchte, hätta Minister Telcasss die Gelegenheit genommen, darauf hin- zuweijen, daß das Interesse Frankreichs auf eine fried­liche Lösung der Schwierigkeiten in Ostasien gerichtet sei, wenngleich er dem Grafen Lamsdorsf ver­sicherte, daß, welches Ergebnis sich dort auch Herausstellen werde, im allgemeinen in der Haltung Frankreichs gegen­über Rußland keine Aenderung eintreten werde. Graf Lams- dorfs erwiderte, daß die Politik der russischen Re­gierung auf eine friedliche Lösung gerichtet sei. Tie Meldung berichtet ferner, daß Cnglcurd unterdessen in Tokio Vorstellungen erhoben habe.

graphiert, daß Feldmarschall Iamataga aus Oiso zurück- gekehrt ist und mit dem Minister des Aeußern, Komura, konferierte. Aus Ivkohama wird gemeldet, daß ein Stu­dent der Medizin, der einen Dolch bei sich trug, in der Nähe von Marquis Itos Villa in Otso verhaftet worden ist unter dem Verdacht, den Marquis er­morden zu wollen. Ties sei ein Werk der Agitation gegen die Regierung, um sie durch Gewalttaten zum Kriege zu zwingen. In einer Versammlung der fort- schrittllchen Mitglieder des japanischen Landtages wurde eine Resolution angenommen, die in scharfen Worten die dilatorische Auslandspolitik des Kabineits tadell und die Meinung ausdrückt, daß aur Bewahrung des Friedens in Ostasieu die Räumung ver Mandschurei seitens der Russen und die Eröffnung der Haupthäfen in der Mand­schurei erforderlich sei. Im japanischen Volke wächst das Verlangen, daß Rußland ein Ultimatum gestellt werde. Tie japanisch eRegierung bewahrt aber ihre ruhige Stellung und die Hoffnung auf Erhaltung des Friedens.

Nach einer derRussischen Telegraphen-Agentur" zu- gegangenen Meldung sind die russischen Kriegs­schiffeZesarewitsch" undBajan" wohlbehallen in Port Arthur eingetvoffem

So lauten die neuesten Meldungen von den Trugen in Ostajien. Tas klingt halb friedlich halb kriegerisch. Was jagt China zu dem allen? Mit der chinesischen Armee mag es nicht weit her jein. Mit heiterem Staunen erfährt man nur, daß die Mannschaften der kaiserlichen Garde in Pekingan die Feuerwaffe nicht gewöhnt jino". Aber die furchtbare Macht Chinas liegt darin, daß auf einen Wink der Regierung allenthalben die Bevölker­ung sich zum Auf st and zusammenrottet und dabei Ver- tllgungsmittel anwendet, die dem Völkerrecht Hohn sprechen. In der Mandschurei scheinen bereits solche geheime Auf­forderungen zum Widerstand ergangen zu sein. Russi­schen Offizieren und Soldaten wird von Chi­nesen ins Gesicht gespieen, den Pferden werden Sprenggeschosse unter die Füße geworfen rc. In China hat der Gedanke eines Krieges zweifellos einen un­geheuren Anhang, im Volke bis zu den hohen Regierungs- kreisen hinauf. Nur die Kaiserin-Witwe scheint noch un­schlüssig zu sein, ob sie die Rettung ihrer Herrschaft nach dem Jremdenmord durch Rußlands Vermittlung als aus- gelöjcht im Buche der Schuld betrachten soll. Daß neuer­dings japanische Instruktoren für die erwähnte kaiserliche Garde ernannt sind, sprint jedoch für eine Annäherung an Japan.

Mit einem grotesken Vorschlag erscheinen auch dies­mal wieder die Ver. Staaten auf dem Plan. Die Ver. Staat en-Regierung geht, aus russische Anregung, mit der Absicht um,nahezulegen", die Frage der Räumung der Mandschurei dem Haager Schiedsgericht zu unterbreiten. Wir glauben gern, daß ein solcher Vorschlag Rubland sympathisch ist. Das Haager Schiedsgericht braucht, bei einigermaßen geschickter Verschleppungstaktik seitens Rußlands, Jahr und Tag zur Lösung dieses Problems. Inzwischen arbeitet die Zeit für Rußland, d. h. es hat sich inzwischen derart gründlich in oer Mmrdschurer fest- g« etzt und alle Norkehrungcu für die Abwehr eines An- qrisss getroffen, daß 6-Mna kaum hoffen könnte, den un­gebetenen Gast jemals loszuwerden. In London wird nian wenig erbaut sein von diesem Worschlsg der Amerikimer, die doch angeblich ein Her; unb eine Seele nut den Eng­ländern fein sollen. AderGeschüst ist Geschäft, lagen sich die smarten YaukeeS. Nicht dem Frieden jubiede nuyx zu Shren des Zaren und seinerSchochsung, des Haager Schiedsgerichts, schickt sich die Llashiugtoner Regierung an zu vermitteln und erzählen von Vertragen -, sondern weil längst mit Rußland feste Abmachungen ge- troii'en sind, die den Ler. Staaten besondere wirtchMlichc Vorteile in der Mandschurei gewähren. Rußland ist ge­wissermaßen der Meistbietende sirr die Ver. Staaten, folg­lich liegt es im Interesse der Ver. Staaten, daß Rußchnd

die Mandschurei im Besitz hält. Ta hört die Freundschaft für England auf. Tas Hemd ist näher als der Rock.

Politische Tagesschau.

Die Bittsteller beim Reichstag.

Unser Berliner parlamentarischer Mitarbeiter schreibt: Mit dem Bieginne der neuen Legislaturperiode des Reichstages regt sich wieder das Hoffen in den Kreisen des Volkes, die dieses Parlament zum Anwalt ihrer Wünsche und Forderungen machen wollew Durch das verfassungs­mäßig verbriefte Petitionsrecht wird die Jnteressen- aemeinschaft zwischen dem Volk und seiner parlamentarischen Vertretung in besonders greifbarer Form' rum Ausdruck gebracht. Doch die praktischen Wirkungen dieses Rechtes find entfernt davon, seiner Bedeutung angemessen zu sein. Tie Behandlung, die der Reichstag den Petitionen bisher air- gedeihen ließ, machen das Petitionsrecht zum nicht geringen Tell illusorisch. Am besten sürd diejenigen Wttttelller daran, die ihre Gesuche im Anschluß an bestimmte Gesetzentwürfe einreichen. Werden diese Petitionen auch nicht gesondert erörtert, so wird doch ihr Inhalt non den Abgeordneten rur Kenntnis genommen, und er wirkt mitbestimmend auf deren Stellungnahme zur Vorlage. Anders aber ist es mit den der Petilions^ommission zugewiesenen Eingaben, die sich aus Lausende belaufen. Ter Kommission soll gewiß kein Vorwurf gemacht werden, sie sichtet und arbeitet mit Eifer und Hingabe. Doch was nützt das, wenn das Plenum des Reichstages so selten Anlaß nimmt, sich mit Peti­tionen zu befassen? Beim Plenum steht die Entscheidung, und es ist gar manchmal schon der Fall gewesen, daß die Vorschläge der Kommission vom Plenum abgeändert wurden, was für den Bittsteller natürlich von großer Be­deutung ist. Es macht einen Unterschied aus, ob der Reichs­tag beschließt, der Regierung ein Bittgesuchals Material", zur Erwägung" oderzur Berücksichllgung" zu überweisen, oder ob er den KomwissionsbeschlußUebergang zur Tagesordnung" abändert. Der Mißstand ist, daß Petitionen nur gelegentlich, sozusagen als Lückenbüßer, auf die Tages­ordnung des Plenums gestellt werden. Wie verhältnis­mäßig selten aber kommt der Reichstag während der Session in die Lage, ohne anderweitiges Beratungsmaterial zu jein! Ta überdies die Erfahrung lehrt, daß über manche Petition umfangreiche Tebatten sich entspinnen, so erscheint es wünschenswert, daß in der Erledigung von Petitionen eine gewisse Regel innegehalten wird. Wenn beispielsweise alle zwei Wochen eine Sitzung der Besprechung von Petitionen gewidmet würde, so würde das im Volke dankbar empfunden werden und der Popularität des Reichstages zuträglich jein.

Kirche unt> Schule.

Das amtliche Kreisblatt für den Unterlahnkreis berichtet über die neunte ordentliche Bezirkssynode in Wiesbaden u. a. folgendes: Ter Antrag der Kreis­synode Herborn, die Trauungsordnung von 1884 durch folgenden Zusatz zu ergänzen:Als zur christlichen Kirche gehörig kann ein Un getaufter nicht an­gesehen werden. Es ist darum bei Gliedern einer außer- lirchlichen Gemeinschaft der glaMhafte Nachweis der Taufe erforderlich", wird begründet mit dem Hinweis auf das Settiererweserr. Ter Generalsuperintendent und der Kon- sistorialpräsident vertreten die Ansicht, daß es besser sei, eine generelle Auslegung dahin, daß Nichtgetaufte nicht als Christen anzusehen seien, zu vermeiden, dies vielmehr nm besten der Beurteilung des einzelnen Falles Vorbehalten bleibe. Mit der Annahme des Antrages werde eher eine Verschärfung als ein Ausgleicy der Gegensätze erreicht, und dies liege nicht im kirchlichen Interesse. Tie ernsteste Pflicht des Pfarrers sei es, in solchen Fällen auf die Leute ein» zuwirken, damit sie die Taufe nachholten. Doch dürfe man denselben nicht das Stigma der Nichtchristen aufdrücken. Synodale Professor Knodt (Herborn): Ein Christ werde man nicht durch Sakramente, sondern durch den Glauben. Turch ein Kirchengesetz könne diese Frage nicht geregelt werden, ein solches müsse nur schädigend wirken. Synodale Landgerichts rat Steubing (Limburg): Die Zugehörigkeit und Rechtsfähigkeit eines Gliedes der Kirche könne nur be­stimmt werden durch die Taufe. Nichtchrist unb Nicht- getaufter sei gleichbedeutend. All der weiteren Debatte be­teiligten sich noch die Synodalen Haußer (Herborn), S ch m id t b o r u und Epstein (Nassau). Die Synode be­schließt Ueberweisung des Antrages an eine Kommission.

Proviuzial-Ausschutz.

Gießen, 2. Dezember.

Der Provinzial-Ausschuß der Provinz Oberhessen be­schäftigte sich in seiner heutigen um 10 Uhr beginnenden Sitzung, nachdem der 1. Punkt der Tagesordnung betr. Klage des Ortsarmenverbandes Marburg gegen die Gemeinekrcmken- kasse zu Ober-Breitenbach wegen Erstattung von Kur- und Pflegekosten für den Dienstknecht Johannes Listmann aus­gefallen war (die Gemeindekrankenkasse erkannte die Zahlungs- verpstichtung an) mit dem 2. Punkt, einer Klage des Ortsarmenverbandes Frankfurt a. M. gegen den Ortsarmenverband Kirtorf wegen Kostenersatz für die Dienstmagd Johanna Höchster aus Kirtorf. Der Ortsarmen­verband Frankfurt a. M. führte gegen den Ortsarmenverband Kirtorf darüber Beschwerde, daß dieser sich weigere, 31 Mk. 05 Pfg. nebst 4 Prozent Verzugszinsen vom Tage der Klagezusiellung an zu bezahlen, welche durch die Verpflegung der Johanna Höchster im Krankenhaus zu Frankfurt a. M. infolge einer Geschlechtskrankheit entstanden seien. In dem Klageantrag führte her Kläger u. a. aus, die Erkrankte habe z. Zll der eingetretenen Hilfsbedürstigkeit in keinem Dienst­oder Arbeitsverhältnis im Sinne des § 29 des Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz gestanden, auch einer Kranken­kasse nicht angehört. Der Beklagte sei fürsorgepflichtig, weil die Höchster sestgestelltermaßen den Unterstützungswohnsitz in Kirtorf habe. Demgegenüber macht der Beklagte geltend, daß die Höchster am 30. August 1897 von Kirtorf polizeilich ab­

gemeldet worden fei. Da sie seit dieser Zeit, abgesehen von einem einmaligen nur ganz kurzen und vorübergehenden Be­such bei ihren Eltern ununterbrochen von Kirtorf abwesend war, habe sie gemäß § 32 Ziffer 2 des Unterstützungswohn­sitzgesetzes ihren Wohnsitz in Kirtorf verloren. Es wird da­her bte kostenfällige Abweisung der Klage beantragt. In der heutigen Verhandlung wurde durch die Mutter der Höchster festgestellt, daß ihre Tochter in der Zeit vom Sep­tember 1900 bis März 1901 in Kirtorf bei ihren Eltern zur Pflege der Mutter sich aufgehalten habe. Dem Anträge des Vertreters des Ortsarmenverbandes auf Abweisung der Klage konnte jedoch nicht gefolgt werden, sondern es wurde der Klage stattgegeben, die Gemeinde Kirtorf zur Tragung der Kosten und zur Zahlung einer Verhandlungsgebühr von 5 Mk. an die Provinzialkasse verurteilt. Der Provinzial- Ausschuß ging hierbei von der Erwägung aus, daß der Auf­enthalt von Herbst 1900 bis März 1901 nicht als ein vor­übergehender anzusehen sei und der Unterstützungswohnsitz in Kirtorf nicht verloren war.

Bezüglich des dritten Punktes der Tagesordnung, be­treffend Beschädigung von Solms-Laubach'schen Grundstücken durch den Betrieb der Grube Friedrich" bei Trais-Horloff, hier Antrag auf Ent­eignung nach dem Berggesetz, sind Vergleichsverhandlungen im Gange, weshalb auf Antrag der Parteien die Sache ver. tagt wurde.

Sodann wird über die Beschwerde des Rentners Adolf Nies aus Frankfurt a. M. wegen Heranziehung zu den Gemeindesteuern der Gemeinde Blofeld verhandelt. Nies hat in der Gemarkung Blofeld eine Jagd gepachtet und bringt zu ihrer Ausübung in jedem Jahre wenige Tage dort zu; hauptsächlich geschieht dies im Mai und Juni. Zu seiner Bequemlichkeit hat er dort ein kleines Gebäude errichten lassen, in welchem sein Jagdaufseher mit seiner Familie wohnt und in dem mehrere Zimmer im oberen Stockwerk während seines kurzen Aufenthalts dort zu seiner Verfügung stehen. Während der ganzen übrigen Zeit komnit N. höchst selten nach Blofeld. Am 10. Oktober 1902 hat der Ortsvorstand der Gemeinde Blofeld beschlossen, den Beschwerdeführer aus Grund des Art. 3 des Gesetzes, die Gemeindeumlagen betreffend vom 30. März 1901, zur Gemeindesteuer von 1902/03 ab heran­zuziehen. Am 24. Juni ds. Js. hat nun der Vertreter des Beschwerdeführers bei dem Kreisamt Büdingen wegen Heran­ziehung seines Vollmachtgebers zur Gemeindesteuer in der Gemeinde Blofeld Beschwerde erhoben, indem er aussührte, daß N. keinen Wohnsitz im Sinne des Gesetzes wegen Be­seitigung der Doppelbesteuerung vom 13. Mai 1870 in Blo­feld fyabe, vielmehr seinen einzigen Wohnsitz in Frank­furt a. 9)1. habe und auch dort mit seinem vollen Einkommen zur Steuer herangezogen werde. Er bitte, den Gemeinderats- bejchluß auszuheben.

Der Provinzialausschuß gab in seiner Sitzung vom 9. Dezember 1902 der Beschwerde statt und entschied, daß der Beschwerdeführer von der erfolgten Zuziehung zur Einkommen­steuer zu befreien sei unter Verurteilung der Gemeinde Blo­feld zur Tragung der Kosten des Verfahrens, einschließlich derjenigen der anwaltlichen Vertretung des Beschwerdeführers, sowie zur Zahlung einer Verhandlungsgebühr von 10 Mk. an die Kreistasse. Nachdem diese Entscheidung rechtskräftig geworden ist, reichte Rechtsanwalt Freund seine Kostenrech­nung in Höhe von 207.38 Mk. ein, welche jedoch von dem Kreisausschuß Büdingen auf 93.20 Mk. sestgesetzt wurde. Gegen diese Entscheidung verfolgte Rechtsanwalt Freund Re­kurs mit dem Anträge, den Festsetzungsbeschluß vom 4. Juni 1903 dahin aufzuheben, daß die von ihm liquidierten Kosten dem ganzen Umfange nach der Gemeinde Blofeld zur Last gesetzt werden. Nachdem der Provinzialausschuß beschlossen hatte, das Urteil des Kreisausschusses zu bestätigen, die Be­schwerde zurückzuweisen und den Beschwerdeführer in die Kosten des Verfahrens zu verurteilen, wurde die Sitzung um halb 1 Uhr geschlossen.

Aus Stadt und Land.

Gießen, den 3. Dezember 1903.

** Die Zweite Kammer der Land stände tritt am 8. Dezember, vormittags 10 Uhr, wieder zusammen. Auf der Tagesordnung stehen folgende wesentliche Punkte: Bot­schaft Sr. Kgl. Hoheit des Großherzogs; Neuwahl des Abg. Orb im Wahlbezirk Offenbach-Sellgenstadt; Sum­marische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben der Staatsschuldenverwaltung in den Rechnungs­jahren 1894/95, 1895/96 und 1896/97 betreffend; Regier­ungsvorlage, Staatsvertrag ztvischen Hessen und Baden über die Auflösung des bezüglich der Gemeinde Kürnbach be­stehenden tlondominatsverhältnisses betreffend; Antrag der Abgg. Korell und Brauer, Diäten und Gebühren der Staatsbeamten betreffend; Regierungsvorlage, die Er­richtung einer Parallelklasse an der Präparanden­anstalt zu Lich betreffend; Regierungsvorlage, Hagel­versicherung betreffend; Antrag der Abgg. Ulrich und Genoffen, Vertretung der Arbeiterschaft im Großh. Ministerium betreffend; Antrag der Abgg. Dr. Schmitt und 44 Genossen, die ^Ausbildung der Verwaltungs­beamten betreffend; Antrag der Abgg. Korell und Genoffen, Einrichtung genossenschaftlicher Heng st Haltungen betreffend; Antrag des Abg. Nipper, Prämiierung von Pferden betreffend; Eintrag der Abgg. Dr. Frenay und Genossen, Gewerbeinspektion betreffend; Antrag des Abg. Leun, die Gebühren für die Fortführung der bisherigen Grundbücher betreffend; Anfrage des Abg. Köhler (Langs- dorf), die den Studierenden an der Universität Gießen