Ausgabe 
2.2.1903 Zweites Blatt
 
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Zweites Matt

153. Jahrgang

Montag 2. Februar 1903

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Nr. 27

Vr,che»«t tLgttch außer SormtagS.

Dem Greßener Anzeiger werden tm Wechsel mit dem Hessischen Landwirt die Stehener Kamillen» blätter viermal in der Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brühl'schen Univers.-Buch- u.Stein- druckorei <Pretsch Erben) Redaktion. Expedition und Druckerei.

Schnlstratze 7.

Cbrefie für Depeschenr Anzeiger Gießen.

KernsprkchanichlnßNr 51

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General-Anzeiger «sssä

J x W v für den poltt. u. allgem,

Amts- md Anzeigeblatt für den Ureis Eichen KMZ

__ __________________________ ________ zeiqenteil- HanS Beck.

Are Heutige Dummer umfaßt 10 Seiten

lja wieder nicht an Angriiseu auf die 2iäbtc zehlen lassen und amf feiten derer, die bei der geheimen Wahl um die schönsten Mächte ihrer geheimen Vorarbeit kommen, gegen den neuen

Kas ncue l-cjstjche Waylgefth.

li. B. Darm stadt, 1. Febr.

Der vierte Abschnitt der neuen Wahlrechtsoorlage ent­hält im Wesentlichen die näheren Bestimmungen über die Ausübung und Einteilung der Wahlen zur zweiten Kammer. § 18 bestimmt zunächst, daß außerhalb der Städte, welchen ein besonderes Wahlrecht zusteht, in der Provinz Starken­burg 17, in Oberhessen 13 und in Nheinhessen 10 Wahl­kreise gebildet werden, die je ein zusammenhängendes Ganzes umfassen und eine annähernd gleich große Einwohnerzahl enthalten sollen, lieber die Abgrenzung dec Wahlkreise sind hier zweierlei Bestimmungen getroffen. Während nach Art. 18 ganz un Sinne des früheren, von der Kammer gebilligten Art. 17 die Abgrenzung der städtischen Wahlkreise durch Verordliung geregelt ivird, ist im Art. 19 der Beschlußfassung der Kamluer entsprechend die Bestimmung getroffen worden, daß die Abgrenzung der 40 ländlichen Wahlkreise im Wege des Gesetzes zu erfolgen hat. Bis zum Erlaß eines solchen Gesetzes bleibt das Gesetz vorn 20. Mai 1875, die Zusammen­setzung der beiden Kammern der Stände, insbesondere die Bildung dec Wahlbezirke betreffend, maßgebend. Es wird jedoch in diesem Artikel gleich noch bestimmt, daß die in ber früheren Gemarkung Bessungen wohnenden Stimmberechtigten in Darmstadt, die in der Gemarkung Fauerbach ioo'):ie; * den in Friedberg und die in Hochheim, Neuhausen und P^Wgheiin wohnenden Wähler im Wormser Wahlkreis stimmberechtigt sind.

lieber das Auslegen der Wählerlisten, die acht Tage auf der Bürgermeisterei für Jeden zur Einsicht offen gehalten werden sollen, und über die Vornahme von Berichtigungen derselben sind die früheren Beuimmnngen bestehen geblieben. Zilr Wahl selber l'iitb nach Art. 22 nur diejenigen zuzulassen, welche in die festge stellt en Listen ausgenommen sind und zur Zeit der Wahl mit der Entrichtung der direkten Staats- oder Gemeindesteuer nicht länger als zwei Monate sich im Nück- tand befinden. Eine Aenderung gegen früher enthält davon Artikel 23. Ter frühere Entwurf hatte bei einzelnen Reu- ivahlen, die innerhalb eines Jahres statifinden, keine neue Aufstellung m.d Offenlegung der Wählerlisten verlangt, der neue Artikel setzt die Frist, dem Beschluß der Kammer ent­sprechend, auf sechs Atonale herab.

Don besonderem Interesse ist Art. 27 der Vorlage, der

Politische Wochenschau.

Die Komödie ist auS, übers .Haris läuftne Maus! Der Reichstag, oder vielmehr dessen Mehrheit, hat seinen Präsidenten wieder. Die Linke demonstrierte gegen die Selbstkasteiung des Parlaments, die mit der Wiederwahl des Grasen Ballestrem vollzogen worden, durch leere Zettel. Der Gras aber zeigte sich ebenso genügsam, wie gelegentlich seiner Demission; wie seiner Erklärung nach ganz allein der Kreuzzeitungs-Artikel vermochte, ihm die Bürde der Präsidialwürde unerträglich werden zu lassen, so erschien ihm auch eine Stimmenzahl, die nicht die Beschlußfähig- keitszisser erreichte, hinreichend, ein Vertrauensvotum in femer Wiederwahl zu erblicken. Graf Ballestrem hat den Erfolg für sich, wie seine während seines Schmollens voll­zogene Ernennung zum erblichen Mitglieds des preuß. Herrenhauses beweist. Immt je zuvor ist ein Präsident des deutschen Reichstags während seiner Amtszeit so geehrt worden: erst einen der höchsten preußischen Orden, bann den Wirklichen Geheimen Rat mit dem Titel Exzellenz, den sonst falt nur sehr verdiente hohe Beamte, und noch nicht einmal diese alle, zum Abschied mit auf den Weg bekommen, und nun endlich noch die erbliche Mitgliedschaft der ersten preuß. Kammer, der Peerskammer, lote man in England sagt. Die Sonne der kaiserlichen Gunst strahlt hell über dem Haupt des Reichstagspräsidenten. Gras Ballestrem ist bei Vollmars Rede von seiner Auffassung und seiner Umsicht im Stich gelassen worden, und statt das offen einzugestehen, >og er es vor, ein Vertrauensvotum zu beanspruchen. Er hat es bekommen, von der Mehrheit wenigstens, als deren Präsident er nun für den kurzen Rest der Session weiter fungiert.

gierungäenthnirf mit aller Macht anfämpfen. Aber wir hoffen doch darauf, daß Regierung und Landtag jetzt ganze Arbeit machen und dem Lande ein neues, den modernen Begriffen von Staat und Staatsbürgertum entsprechendes Wahlgesetz zum Geschenke machen werden. Möge das ver­dienstliche Werk endlich zustande kommen!

Tie eben erfolgten Veröffentlichungen des russischen, des ö st r e i ch i s ch e n und des schweizerischen Zoll­tarifs und die Aeußerungen, die sich in der Presse der betreffenden Länder an sie knüpften, solllen jedem zum Bewußtsein bringen, worum es sich handelt. Das Ausland ist entschlossen, gleiches mit gleichem zu vergelten, das beweisen die Minimalsätze für Getreide sowie die wesentliche Erhöhung der für Deutschland wichtigen Jn- dustriezölle im östreichisch-ungarischen Zolltarif, beweist auch die Erschwerung der Einfuhr von Maschinen und den damit zusammenhängenden Artikeln, die der russische Zolltarif vor­sieht, falls ein neuer Handelsvertrag, mit Deutschland nicht zustande kommen sollte. Und die Hoffnung darauf ist um so geringer, je mehr Rußland sich auf einen Zollkrieg vorbereitet und je mehr in Deutschland die Hochschutzzöllner Oberwasser haben und behalten.

Diese Rüstungen zum zollpvlittschen, zum wirtschaft­lichen Kampfe waren in der vergangenen Woche so ziemlich das einzige von Bedeutung, was aus dem Auslanbe ge­meldet wurde. Tie Blockade vor Venezuela dauert zwar noch fort, doch der neue deutsche Gesaudtschaststräger in Amerika, der dieser Tage in Washington eingetroffen ist und bereits mit Roosevelt und Bvweu verhandelt, Baron SpeckvonSternburg, erwartet bestimmt, eine bessere Verständigung zwischen Deutschland und Amerika herbeizuführen. Die Tisferenzen beruhen häufig auf gegen­seitiger Unbekanntfchaft der Auffassung der Regierungen. Eine identische Erklärung der Monroe-Doktrin" fei trotz des venezolanischen Zwischenfalles das beste Mittel zur Er­haltung des Friedens aus der westlichen Hemisphäre. Tie schleunige Aufhebung der Blockade sei der aufrichtige Wunsch des deutschen Kaisers, den er baldigst erfüllt zu sehen hofft. Wie aus Caracas berichtet wird, ist zur Zeit die Lage unverändert. Ter Vorrat an Lebensmitteln nimmt rasch ab. Zwölf Bäckereien mußten bereits geschlossen wer­den. Die letzten Nachrichten über die bei den Versamm­lungen zwischen Bowen und den Vertretern der verbündeten Mächte entstandenen-.Schwierigkeiten haben bei den edlen Venezolanern große Aufregung hervorgerufen. Die Bevölke­rung erwartet mit Ungeduld das Resultat der Verhandlungen und hofft auch auf eine baldige Aufhebung der Blockade, die ja wohl auch nur noch eine Frage von Tagen ist. Vene­zuela will als Garantie für die Jtmehattung dec Zahl­ungen an die drei Mächte 30 Prozent der Zölle von La Guahra und Puerto Cabello Miitertegen und die Mächte haben dieses Anerbieten im Prinzip angenommen. Viel xorbeern sind für Deutschland bei diesem Kciegsspiclchen nicht zu holen gewesen und Graf Bülow hätte das deutsche Ansehen vielleicht besser gewahrt, wenn er England seinen Weg hätte allein gehen lassen, statt darum anzuhalten, es begleiten zu dürfen. Dank hat er seitens der englischen Presse jedenfalls nicht geerntet.

Was da in diesen Tagen über die Vorgänge bekannt geworden ist, die den Land rat v. Willich in den Tod getrieben haben, steht dem Fall Löhning nicht nach. Willich hat es trotz seiner bevorstehenden Versetzung ins auswärtige Amt und seiner Beförderung nicht überwinden können, daß der Oberpräsident, der Minister und sogar der Minister­präsident ihn zu bewegen suchten, den polnischen und den mit den großen polnischen Magnaten Hand in Hand gehen­den deutschen posenschen Großgrundbesitzern in einer Weise den Platz zu räumen, die von feinem und jedes anderen Ehrenmannes Standpunkt aus hätte feige genannt werden müssen. Das steht fest, trotz der (faGärung, der verstorbene Land rat habe einen Kollaps bekommen. Doch nicht etwa vor Freude über seine Berufung in das Auswärtige Amt? Um das zu glauben, tauten die Meldungen aus Vosen denn doch zu bestimmt. Die Aufregung ist's gewesen, in die ihn die Anfeindungen, Kränkungen und Brüskierungen fort- während versetzt hatten. Bezüglich der Erklärung der ,,'Jlorbb. Allg. Ztg.", daß Minister v. Podbielski bei der Milderung des ehrengerichtlichen Urteils gegen den Major a. D. Endell nichts zm tun gehabt habe, erklärt jetzt übrigens dieNatzlg." von zuverlässiger Seite erfahren zu haben, daß Herr v. Podbielski selbst durch Aeußerungeu zu bekannten extremen Agrariern sich das Verdienst dec Milderung des ehrengerichtlichen Urteils zugeschrieben habe. Dian kann auch daraus ersehen, daß die preuß. Minister, auch wenn sie noch so laut vonzerschnittenen Tischtüchern" reden, die großnrögenden Herrschaften auf dem plattesten Lande mit Glacehandschuhen angesaßt wissen wollen. Wie sich das übrigens mit der straffen Polenpoliitt zuscunrneu- reimt, ist nicht leicht zu enträtfeüi. Es wird eben nichts so heiß gegessen als es gekocht wird. Aber vorübergehend scheint es Herrn v. Podbielski doch ernst gewesen zu sein, wenigstens schaute er nach den Berichten von Ohren- und Augenzeugen ganz grimmig drein, als er, wie der national- liberale ,^Hann. Cour." so bilderreich schildert, den Abg. Dr. Hahn mit Keulenschlägen niederschlug, ihn alsdann mit beiden Fäusten packte, ihn hoch emporhob und wie einen umgekrempelten nassen Handschuh in eine Ecke warf, nicht ohne noch weiter tüchtig auf ihn loszuhauen und zu stechen." Aber den begonnenen Schnitt weiter zu führen, | wird niemand riskieren. Davon zeugt eben diese Affäre " Wittich-Endell zur Genüge, trotz des tt. .ßtrauensoottims der : Agrarier im preuß. Landtage gegen eine Regierung, die das I Agrariertum zu stärken und sichern seit Jahren keine Ge­legenheit vorädergehen ließ. Ja, Undank ist der Welt Lohn seit Olims Zeiten!

Den hessischen Kammern ist jetzt wieder der Rc- gierungsentwurf, die Larldstände betreffend, zugegangen, der m wesentlichen darauf hinausgeht, das geheime Stimmrecht auch für die Landtagswahlen einen- Ähren und gleichzeitig eine kleine Aenderung der Eui- leilung der LandiagSwahlkreise vorzunehmen. Es ist das eine alte liberale Forderung, die unsere Großh. Regierung jei der letzten Kammertagung zu erfüllen trachtete, und ms deren Gesetzwerdnng mau jetzt mit noch größerem Recht hoffen darf, als ja selbst der Reichskanzler, wie aus seinem Einwurfe zur größeren Srcherung deS Wahlgeheirn- ii if f e s bei den Re-cholagowahlen hervorgeht, die Noiwnl- üigfeit vermehrter Garantien, gegen die bei den Wahlen häufigen Ucbergriffe und Verstöße erkannt zu haben scheint. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Vermehrungder städtischen Vertreter in der zweiten. Kammer be^ teiltet die Berücksichtigung eines gerechten Wunsches der Stabte, und es ist eine dankenswerte Aufgabe für den neuen Landtag, hier beschließende Hand ans vortreffliche Regie- rmugswerk zu legen und nachzuholen, was der'letzte Land- ta g leider versäumte. Hier wird sich erweisen, wie weit daS i.ißtrauen der Ländler gegen die Stäote geht. Man wird es

die Zeit der Wahlhandlung bestimmt. Die Kammer hat in dem früheren korrespondierenden Art. 26 auf Antrag der Sozialdemokraten festgesetzt, daß die Wahlhandlung um 12 Uhr mittags beginnen und um 8 Uhr abends geschlossen werden sollte und daß zur Abstimmung diejenigen Wähler, welche um 8 Uhr abends im Wahllokal anwesend »waren4, »noch zuzulassen" sind. Der neue Entwurf hat sich diesem Verlangen nicht angeschlossen, sondern bestimmt wiederum: Die Wahlhandlung beginnt um 10 Uhr vormittags und wird um 6 Uhr nachmittags geschlossen. Zur Stimmabgabe werden diejenigen Wähler, welche um 6 Uhr nachmittags im Wahllokal bereits anwesend sind, noch zugelassen".

In den Attikeln 3133 werden die schon im ersten Entwurf enthaltenen Vorschriften über die Stimmzettel wieder aufgenommen, mit denen auch die Kammer einver­standen war. Ter Stimmzettel ist in einem amtlich abge­stempelten, mit keinem Kennzeichen versehenen Umschlag, wel­cher nicht verschlossen werden darf, abzugeben. Und damit der Wähler seinen Stimmzettel gegen Beobachtung geschützt in den Umschlag zu stecken vermag, sollen in den Wahllokalen besondere, mit entsprechenden Vorrichtungen'versehene Tische, oder soll ein der Beobachtung unzugänglicher, mit den Wahllokalen in unmittelbarer Verbindung stehender beson­derer Raum vorhanden sein. Nicht auf diesem Wege über­reichte Stimmzettel sollen zurückgewiesen werden, und nur, wer durch körperliche Gebrechen verhindert ist, seinen Stimm­zettel selber in den Umschlag zu stecken, soll sich hierfür der Beihilfe eines Vertrauensmannes bedienen dürfen. Mit bei Aufnahme dieser Bestimmung in den neuen Gesetzentwurf hat die Großh. Negierung unseres Wiffens zuerst in Deutsch­land einer Forderung verschiedener Parteien nachgegeben, wie sie bereits seit 12 Jahren unablässig im Reichstag erhoben worden ist. Wie erinnerlich, hat jüngst auch Gras Bülow die Zusage gemacht, daß die Neichsregiecung zur besseren Wahrung des Wahlgeheimniffes eine Vorlage ein­bringen werde, in welcher die Schaffung von Jsolierräumen neben den Wahllokalen zwecks Einschließung der Wahlzettel in amtlich abgestempelte Umschläge angeordnet werden soll. Ob auch durch die Aufstellung besonderer, mit entsprechenden Vorrichtungen versehener Tische der Zweck erreicht wird, dürfte erst durch eingehende praktische Erläuterungen festzu- stellen sein.

Im Art. 38, früher 37, war vom zweiten Ausschuß und später auch vom Kammerplenum zu den sechs Punkten, welche die Fälle der Unbilligkeit von Sttmmzetteln fest­setzen, noch hinzugefügt worden, daß nicht nur Stimm- zettel mit einer Verwahrung oder einem Vorbehalt, son­dern auch solche, dieBemerkungen" enthalten,welche picht lediglich zur Kenntlichmachung des Gewählten bienen sollen", uugiltig finb. Es soll, wie die diesem Beschluß zu- )tünmenbe Regierilng in der Begründung aus führt, damit einem .Unfug gesteuert werden, welcher sich in der Beö fügung unpassender Worte, Verse, beleidigender Zusätze usw. bemerkbar gemacht habe. Im früheren Entwurf war im Art. 47 vorgesehen, daß die Festsetzung des Tages einer engeren Wahl gleichmäßig im ganzen Laude auf den 14. Tag nach Fesistellung des ersten Wah-lergebnisses bestimmt werden füllte. Vit Kammer hatte zedoch befchlofscst, die Wahl^ des Tages dec engeren Wahl dem Wahlkommissar zn überlassen, er solle nur gehalten fein, sie bis zum 14. Tage anzusetzen. Auch diesem Wunsche hat die Regie­rung Rechnung getragen. T^r frühere Entwurf setzte auch keine Frist fest für die Anberaumung einer Neuwahl infolge Ablehnung, Niederlegung ober Tod. Nach dem Art. 55 ist den Beschlüssen der Kammer entsprechend hierfür jetzt eine Frist von vier Wochen festgesetzt worden.

Ein weitergehendes Interesse darf noch Art. 57 be» anfpruchen, der eine gänzlich neue Fassung erhalten hat. Er setzt die Mandatsdauer auf 6 Jahre fest und bestimmt dann, daß die Kammer alle drei Jahre zur Hälfte er­neuert wird in der Weise, daß von den 55 Abgeordneten der neuen Kammer alle drei Jahre abwechselnd 28 und 27 auszuscheioen haben. Wird dagegen die zwctte Kammer durch Neuwahten im ganzen Laude neu gebildet, so haben nach den bm ersten Zähren .'.ögeordnete auszuscheidcn, welche durch das Los bestimmt iuerben, und zwar so, daß entweder jämtiiene Abgeordnete der Städte Darmstadt, Mainz und Gießen, oder u;e der Städte Offenbach, Worms, Friedberg, Alsfeld und Bingen und außerdem so viele andere Abgeordnete auSscheiven, daß die Gesamtzahl in Starkenburg 11, in Ob er Hessen 9 und m Rheinhessen 8 beträgt. Im Art. 58 wird dem Antrag der Kammer ent* sprechend eine Aenderung festgesetzt, durch welche erreicht werden soil, daß jederzeit eine v o ! lb e f e fr t e 5t a m m er vorhanden ist und daß, auch wenn durch irgendwelche Gründe die Neuwahlen >ich verzögern sollten, die alten Mandate nicht etwa vorher mit dem Ablauf des 3. oder 6. Jahres erlöschen, sondern über diese Zeit hinaus bis zum Tag der Neuwahl der Abgeordneten in Kraft bleiben. Im Art. 62 endlich werden noch die infolge der neuen Wahlgesetzbepiinuinngen ci,t rderlichen G»e>etzesändemngen festgestellt, bejonocr» die Aufhebung der Gesetze vom 8. No- Dembcr 1872, 5. Mai 1875 und G. Juni 1885. Weiter regelt Absatz 4 die lleberleitung in die teiliueife Erneuerung dec Mandate. Cs sollen im Herbst 1905 Erneuerungswahlen für 25 ausjchcndenoe und 5 Neuwahlen für die neuen pädtisch rn Vertreter statt finden; l-.tzwre werden nur aus drei Jayre gewährt, damit von 1903 ab in den Städten durchgehends Neuivahlen statt finden können.

Wie au3 d, .i vor ieheud angeführten Abänderungen ersichtlich ist, enthält der neue Gesetzentwurf eine Reihe von zum Teil recht bemerkenswerten Verbesserunaen. Es