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Samstag 30, März 1001
151. Ialirgang
Nr. 76 Erstes Blatt
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unbescholtener Detektivs — zu bedienen, ferner, Erkundi ungen einzuziehen über den Leumund von Belastungszeug
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usw. Dies alles erscheint, in richtigem Sinne, in objektiver
Volitische Tagesschau.
über die Fleisch gewordene Prosa in possenhaften Scherze»
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denn das eben ist das schlechtweg Widrige an dem Stücke, daß der junge Wolfgang so völlig bar jeder Naivität und Knabenhaftigkeit vor uns hintritt, ein frühreifes, superkluges, in den Flegeljahren die Vorsehung spielendes Bürschchen, dessen anmaßende Altklughnt, dessen blasierte Spötterei und frühreife Frivolität wir als Genialität empfinden sollen, während eben in Wahrheit dieses ganze pretensiöse Gebühren jedes halbwegs gesunde Gefühl doch nur abftoßen, aber nie und nimmer erfreuen kann.' Und nun höre man gar diesen naseweisen Jungen seine pathetischen Phrasen zum besten geben, höre, wie ihm von allen Seiten Dichterruhm, Un stcrblichkett, Mlnisterschast und noch vieles Andere aus wohl- feiler Weisheit post factum prophezeit werden — und das Alles wäre keine „gesuchte Verherrlichung", keine „Präteu dierung der künftigen Bedeutsamkeit"? Gesuchter und prä tensiöser könnten sich der Dichter und sein Held gar nicht ge- berden und ärger konnte das wahre Bild Wolfgangs und der Seinen gar nicht verfälscht werden, als sie in dieser verdrießlichen Dichterkomödie geschehen ist. Auch der Semen — denn was für ein Zerrbild ist hier beispielsweise aus der prächtigen Frau Rat geworden! Die im Leben so resolute, von gtv under Kraft strotzende Frau hat Gutzkow mit einem Geschick ohne gleichen in eine sentimentale Zimperliese umgewandelt und ihr Phrasen in den Mund gelegt, über die niemand entsetzter gewesen wäre als sie selber, der zeitlebens schöm geistiges Gethue in innerster Seele zuwider war. Und das Gleiche gilt von fast allen übrigen Gestalten dieser traurigen Komödie bis hinunter zu den possenhaften Karrikaturen des Mittler und der Frankfurter Maler — eine Gesellschaft, die tn dem Hause des alten Goethe schlechterdings unmöglich gewesen wäre und die in dem Lustspiel nur dazu vorhanden zu sein scheint, damit der junge Wolfgang — als Beweis seiner Genialität! — an ihr seinen naseweisen Witz übt und sich über sie, seine eigene Mutter nicht ausgenommen, als
Adresse für Depesche«;
Anzeiger Gießen.
Fernsprechanfchluß 9hr. H.
prächtiger Moser'scher „Bureaukrat", Nebenrolle des „Kollegen Crampton" hafte Charge. Er war sogar kein
Ec war ein ganz er gab uns in einer eine geradezu muster- übler Nathan. Der
lieber die Stellung des Verteidigers im Strafprozeß
tat der Strafrechtslehrer Professor v. Lißzt, bekanntlich früher in Gießen, wiederholt sich öffentlich geäußert, Zuletzt vor Fachmännern, vor Berliner Rechtsanwälten. Manchem, was Professor D. Lißzt sagte, wird zugestimmt,, z. B., als er für den Verteidiger das Recht in Anspruch! nahm, Ermittelungen anstellen zu lassen unb hierzu sich, der S)i(fe von Privatdetektivs — notabene einwandsfreier,
flk heh Volkskunde" vier- eek kvöchenlltch beigelegt.
een «nielgen 6»ex natbeUtag» für den henbt* rag erfchelnenden Dtn<r bt* eorm 10 Uhr
lustig macht.
Was g'eichwohl diesem unfestlichen Frankfurter Fest'piel vom Jahre 1849 die Existenz auf der Bühne gefristet bat, ist in elfter Linie die Rolle des Königsleutnauts selbst, die, einst eine Rolle Dawrsons, später Friedrich Haase'S berühmteste Paraderolle geworden ist. Aber als dieser letzte berühmte Königsleutnant endgiltig von der Bühne schied es war, wenn ich mich recht ermnere, in der Saison lb9c>/96 — da hegte man die Hoffnung, daß auch für das Stück naS letzte Stündlein geschlagen habe. „Wenn der Purpur fällt, muß der Herzog nach," heißt eS im „FieSco". Seitdem habe ich den „Königsleutnant" auch nicht wiedergesehen — bis gestern abend. Herr Liebscher hatte ihn, in Gemeinschaft mit Frl. Kugler, zum Abschiedebenefiz erwählt. Ich muß sagen: es war keine glückliche Wahl. Der Graf Thorane ist eine Virtuosenrolle, nur ein großes schauspielerisches Talent vermag der die deutsche Sprache radebrechenden geschraubten Bühnenpuppe einen hohen Charakter und eine tieffühlende Seele au geben. Herr Liebscher hat liche Hauspielerische Gabe geboten.
Bekanntmachung.
Samstag, 30. b. MtS., abends 8 Uhr wird Herr Direktor Dr. v. Peter auS Friedberg im Lokal von H. Sarnes IX. zu Dorf Gill einen Vortrag über „Feldbereinigung, Abschaff ung der Dreifelderwirtschaft, Einführung günstigerer Bewert schastung" halten. Ich weise besonders auf die große Bedeutung des Gegenstandes in der jetzigen Zeit hin, lade jedermann freundlichst dazu ein und bitte die Herren Bürgermeister des VortragSorteS und der Nachbarorte um ortsübliche Be tkanatrnachung.
Gießen, den 23. März 1901.
Der Direktor des landwirtschaftlichen BezirkSoereinS. v. Bechtold.
Gießener Stadttheater.
per Königsteuluarrt.
Lustspiel in 4 Akten von Karl Gutzkow.
Dichter als Bühnenhelden haben bisher auf den Brettern ebensowenig Glück gehabt, wie nach PlatenS bekanntem Epigramm die Hohenstaufen. Neben den heute vergessenen Gümher, Bürger-, Lessing- unb Hcinedramen wird diese Gattung des L'tteraturdramaS vornehmlich durch zwei Werke repräsentiert, die besondere GlückSnmstände bis zum heutigen Tage auf der Bühne erhalten haben: durch „Die Karls schüler" von Heinrich Laube, die wir ja hier neulich auch wieder mal zu Gesicht bekamen, und den „Königsleutnant" von Karl Gutzkow. Noch weit ärger als die Verfälschung und die Verzerrung des Lanbe'schen Bildes vom jungen Schiller ist die des Knaben Wolfgang in Gutzkows Litteratur- komödie. „Giebt es doch kaum ein anspruchsvolleres und dabei schlechteres Stück", sagt Heinrich Bulthaupt im dritten Bande feiner unlängst in 5. Auflage erschienenen „Dramaturgie des Schauspiels" (O'.den'urg, Schulze'sche Hofbuchhandlung) über dieses jedes feinere Empfinden abstoßende Machwerk, und jeder, der nur einmal in den Briefen der Frau Rat gelesen und daraus die köstliche, durch und durch gesunde grau kennen und lieben gelernt hat, der wird jenem herben Urteil au8 -ganzer Seele und aus ganzem Gemüt beipflichten und es jedesmal nur mi einer gewissen Beschämung mit ansehen, so oft uns wieder jenes plumpe verfälschte Bild Goethes geboten^wird. Gutzkow selbst befand sich in einer unbegreiflichen Selbst täuschung, wenn er in dem Nachwort zu seinem Lustspiel „gewissen Nasenrümpfern" gegenüber stolz versicherte, daß er den Knaben Goethe „ohne gesuchte Verherrlichung, ohne Prätendierung der künftigen Bedeutsamkeit" gestaltet habe,
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Tie bevorstehende Reise des deutschen Kronprinzen nach Wien hatten einige Weisen zu einer B r a n t s ch a u stempeln zu sollen geglaubt. Wie man s. Z. während des Aufenthalts des Kronprinzen in England für -ihn eine Braut aus dem englischen Königshause an der Hand hatte, so jetzt, wie bereits erwähnt, eine österreichische Erzherzogin. Eine Erzherzogin katholischen Glaubens? Darüber entrüstete sich der orthodoxe „Reichsb." Tar- |auf antwortet die katholische „Köln. Volksztg.":
Königsleutnant, dieser wunderliche Kauz, braucht, abgesehen davon, daß er vom Darsteller ein tadelloses Französisch verlangt, eine vornehme stilisierende Kunst, die Herrn L. fern liegt, trotz aller seiner emsigen Bemühungen. Hier konnte et nicht zeigen, daß et sehr wohl das Können besitzt wahr zu charakterisieren, denn der Thorane Gutzkows, der nur leidlich wird, wenn er eine Mischung besitzt von Würde und Hoheit mit männlicher Grazie und Eleganz, ist ein larmoyan er Duselfritze, aber fein Charakter. £<rr £. r«f ?rcßf”'n™ „Adieu pour toujours“ der fast vollzählig rsch
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In der That spricht alles für diese Auffassung — der Aufsatz wird von der „Rotdd. Allg. Zeitung" wiejder- gcgeben —: das in unserem gesamten öffentlichen Leben für den achtungswerten Mann geltende, ungeschriebene Gesetz, nach Neberzeugung, nach bestem Wissen zu handeln. Ein Schriftsteller, der gegen seine Ueberzengung eine Meinung verträte, würde mit Recht charakterlos genannt werden; ein Arzt, der sich dazu hergäbe, zu irgend einem Zweck ein Attest auszustellen, das seiner wissenschaftlichen lleber- zeugung zuwiderlänft, hätte die Ehre des Standes gröblich verletzt usw. Warum soll just der Anwalt ein „Gewissen mit doppeltem Boden" haben? Warum sollen für ihn zweierlei Anschauungen gelten dürfen, eine private und eine sozusagen geschäftliche? Man darf wohl annehmen, das; der sehr großen Mehrheit der Anwälte durchaus kein Gefallen damit geschieht, wenn eine These wie die des Professors v. Lißzt als der Forschung Schluß öffentlich verkündet wird. Tie „Kreuzztg.", die sich ebenfalls nut dem Lißztschen Vortrage beschäftigt, meint, durch die Auffassung, daß ein Anwalt lediglich nach den Anweisungen und den Interessen seines Klienten zu handeln habe, würde die Stellung des Anwalts gegenüber der des Richters und des Staatsanwalts stark herabgedrückt werden. Es wäre wünschenswert, daß sich auch Anwälte außerhalb der Reichshauptstadt zu der Frage äußern wollten.
und bestechenden Begründung durch Herrn v. Lißzt, bei kämpft. So stellt Rechtsanwalt Korn-Berlin, ebenso wie vorher Rechtsanwalt F l a t a u - Berlin, sich auf den Stand- mnkt, daß ein Plaidieren aus Nichtschuldig wider die bessere Ueberzengung eine Pflichtverletzung des Verteidigers sei. In den „Blättern für Rechtspflege" erkennt Korn alsNormen ür den Verteidiger folgende - an: 1) Er darf nichts zu Ungunsten des Angeklagten gegen dessen Willen vorbringen. 2) Er darf nicht gegen die Pflicht verstoßen, zur Wahrheitsermittelung beizutragen. „Ter Verteidiger", schreibt Korn, „der wider besseres Wissen eine Freisprechung herbeiführen hilft, entzieht einen Schuldigen endhiltig der Gerechtig- 'eit. Er darf ihn freilich nicht, anzeigen, aber ebensowenig mitwirken, um ihn der verdienten Strafe zu entziehen . Der Verteidiger mag so lange, als ihm noch irgend ein Zweifel an bett' Schuld des Angeklagten bleibt, mit Nach- >ruck für feine Freisprechung eintreten. Hat aber Fein Zweifel mehr Platz in feiner Brust, kann er die feste Ueber- zeugung von der Schuld des Angeklagten nicht durch die Möglichkeit, daß es dennoch anders sein könne, entkräften, so ist ihm durch die Berufspflicht sein Weg vorgezeichnet: er mag unverbrüchliches Schweigen bewahren, aber er darf nicht mehr den Schuldigerkannten als Nichtschuldigen hin-
letzener tth-ater.
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• in 6 allen v Ä 'Lieben.
Herr v. Frage dürste schwerlich über die laufende Session hinaus den Präsidentenstuhl des Reichstages „zieren". So peinlich die Situation für ihn wie für die konservative Partei auch sein mag, so dürfte beiden der Verzicht kaum erspart bleiben.. Das Zentrum ist anscheinend fest entschlossen, gegen den bisherigen Brauch, also vor Ablauf der Legislaturperiode, die. Konservativen zur Präsentation eines anderen Kandidaten zu veranlassen und dürfte in diesem Verlangen von den übrigen Parteien schwerlich behindert werden.
Zu den vielerlei Ungeschicklichkeiten und Entgleisungen in seinen präsidialen Funktionen kommt für das -Zentrum als „strafverschärfend" noch hinzu, daß Herr v. Frege, wiederholt die ausschlaggebende Partei im Reiche ziemlich abfällig kritisiert hat. Die „Germania" wirft ihm „zweideutiges Verhalten" bei der Ueberweisung des Toleranz- antrages an die Kommission vor; er habe auf ein „Begräbnis" in der Kommission spekuliert, habe aber dabei nicht die Zustimmung der konservativen Kommissionsmitglieder gefunben. Die „Germania" meint zum Schluß, daß dieser „Fehlschuß erster Ordnung" leider nicht der einzige, vielleicht aber der letzte in der PräsidialführuuL des Herrn v. Frege sein wird.
In einem anderen Zentrumsblatt wird, anscheinend von parlamentarischer Seite, die Besetzung des ersten Vizepräsidentenpostens mit einer geeigneten Kraft auch besonders mit Rücksicht auf die dringend wünschenswerte Entlastung des Grafen Ballestrem in der kommenden Session gefordert. Die „Schles. Volksztg." erinnert an die überaus schwierige
Die größte Thorheit ist es, anzunehmen, daß es der Wunsch der Katholiken bezw. der Jesuiten sei, eine „ka tholische Prinzessin auf den preußischen Königsthron zu bringen". Ter „Reichsbote" irrt auch in der Annahme, daß "noch nie eine katholische Prinzessin Königin von Preußen geworden sei, denn bekanntlich war die Gemahlin Friedrich Wilhelms IV. katholisch. Später trat sie zum Protestantismus über. Wenn das auch uuu bei einer nachmaligen katholischen Königin. unterbleiben sollte, so wäre doch die protestantische Trauung und Kindererziehung selbstverständlich, luomit eine solche Fürstin sich selbst von der Kirche ausschlösse. Demnach können verständige Katholiken nur den Wunsch des „Reichsboten" teilen, daß der Kronprinz eine protestan tische Prinzessin heirate. Die Katholiken würden keinen Vorteil davon haben, wenn unter solchen Umständen eine katholische Prinzessin dem Kronprinzen die Hand zum Ehebunde reichte, und die hohe Dame dürfte, falls sie eine ernsthafte katholische Ueberzengung besäße, sich m der Berliner Hofluft auch höchst unbehaglich suhlen. Uebrigens ist die Kombination, daß der Kronprinz eine österreichische Erzherzogin heiraten könne, von einem notorischen Klatsch- und Sensationsblatte ausgegangen: in Wien denkt man zweifellos nicht daran. JÄwnfalls liegt viel näher, daß der Kronprinz eine deutsche oder englische protestantische Prinzessin heiratet, unb das ist auch der Wun^h vernünftiger Ka-
^Jm großen und ganzen wird das deutsche Volk dem katholischen Blatte beistimmen, bis auf die englische Prinzessin. _________
Amtlicher Feil.
Gießen, den 28. März 1901. Betr.: Luxuswagen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen en die Gr. Bürgermeistereien der Laudgemeiudeu des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche unsere Verfügung vom 23. Januar dS. Js. noch nicht erledigt haben, wollen bv dort verlangten Berichte unfehlbar binnen 8 Tagen einsenden. v. Bechtold.
Weise ausgeführt, umsomehr berechtigt, als es zwar die Aufgabe des Staatsanwalts ist, auch die entlastenden Momente zu berücksichtigen, das Organ der Staatsanwaltschaft aber, die Polizei, nach einer in dem jüngsten Berliner Sensationsprozeß gefallenen Aeußerung, nicht nötig hat, solche entlastenden Momente herbeizuschaffen. . Persönlich wird sich schwerlich ein Staatsanwalt auf die Suche darnach begeben. Ter in Haft genommene Angeschuldigte ist natürlich ganz außer stände, mehr als Wünsche zu äußern, deren Ausführung sich seiner Kontrolle entzieht.
Widerspruch ruft dagegen der Ausspruch des Professors v. Lißzt hervor, daß der Verteidiger die Freisprechung des Angeklagten beantragen müsse, selbst wenn er die entgegengesetzte Ueberzengung hege, uno selbst in dem Falle, daß ihm der Angeklagte die Schuld eingestanden habe. In Anivaltskreisen wird diese Auffassung, trotz der glänzenden lauf
GietzeimAnzeiger
General-Anzeiger v
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
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»ß, M. L. Dtfotb, bahr 15. 05282 flick ober müntliA en gute Pension. 98 Kirckenvlatz 8.
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