Ausgabe 
24.9.1901 Erstes Blatt
 
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Polizei von dem Direktor der

machten 52 von ihrem Wahlrechte Gebrauch. Der Gewählte steht im 75. Lebensjahre. Er erfreut sich in der Gemeinde einer großen Beliebtheit. In den 70er Jahren wurde er von der Gr. Staatsregierung zum Bürgermeister ernannt und ist jetzt für die dritte Wahlperiode gewählt.

-t- Alsfeld, 21. Sept. Als dritter Landwirtfchastslehrer an der landw. Winterschule Alsfeld ist Herr E. Schwarz aus Büdingen angestellt worden. Derselbe hat schon voriges Wintersemester aushülfsweise an der Schule Unterricht er­teilt und ist nun, nachdem er jetzt seine Studien in Leipzig oeendet hat, als dritter Lehrer berufen worden. Im nächsten Wintersemester, das am 4. November beginnt, werden an der Schule drei Landwirtschaftslehrer, ein Kulturtechniker und drei Hülfslehrer unterrichten.

w. Wieseck, 22. Sept. Samstag abend fand hier eine Bürgerversammlung statt, in der für die demnächstige Gemeinderatswahl folgende Kandidaten aufgestellt wurden: Karl Schäfer I., seitheriger Gemeinderat, Ludwig Daubert, Heinrich Reuter, Schweinehändler und August Seibert, Landwirt und Spezereihändler.

0 Usenborn, 22. Sept. Auf der Heimfahrt mit seiner Dreschmaschine passierte dem Besitzer Johannes Gerlach aus Stockheim ein Unfall. Der abschüssige Weg von hier nach Bergheim war bis auf die schlimmste Stelle mit der schweren Maschine zurückgelegt. In der Nähe von Bergheim war noch eine sehr jähe Stelle zu fahren, wobei die Bremse tüchtig angezogen werden mußte. Plötzlich brach die armstarke eiserne Welle und die Maschine sauste die jähe Stelle herab. Der Fuhrmann hatte Geistesgegenwart und drückte die Zugtiere gegen die Böschung, sodaß die Maschine sich überschlagend in den Graben stürzte. Glücklicherweise kamen weder Menschen noch Vieh zu Schaden. Die Maschine wor arg beschädigt, einzelne Teile, Schwungrad, Hahnen, Rohre, ganz zerbrochen.

k- Rohrbach, 21. Sept. Bei der gestrigen Bürger­meisterwahl wurde der seitherige Bürgermeister Heinrich Kröll einstimmig zum dritten Male wiedergewählt. Die Beteiligung an der Wahl war sehr gering. Kaum 40 pCt. der Stimmberechtigten machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch.

Bad-Nauheim, 21. Sept. Die Bäderabgabe sindet in sämtlichen staatlichen Badehäusern von Montag, den 23. September ab von 812L/4 und 257* Uhr statt. Wegen Vornahme baulicher Herstellungsarbeiten werden Bäder im Badehause des Konitzkysttsts bis auf Weiteres nicht verab­folgt. (Unterhaltungen). Frühkonzert der Kurkapelle von 7%8^2 vormittags am Kurbrunnen. Mittwoch 25. Sept, nachm. von 47s61/» und abends von 897, auf der Terrasse Konzert der Kuckapelle. Abends Wagnerkonzert. Donnerstag 26. Sept, nachm. von 47r67z und abends von 891/2 auf der Terrasse Konzert der Kurkapelle. Abends 8 Uhr im Saale 3. Kammermusik-Abend der Frankfutter Quartett-Vereinigung. Frettag 27. Sept, nachm. von 47, bis 67r und abends von 89 72 auf der Terrasse Konzert der Kurkapelle. Abends 8 Uhr im Saale Zaubervorstellung des Hofkünstlers Rud. Meunier-Sölar aus Frankfutt a. M. Samstag 28. September nachmittags von 47a bis 67, und abends von 89 72 auf der Terrasse Konzett der Kurkapelle. Abends Sttauß-Konzett.

st. Butzbach, 22. September. Das Alte zu ehren und dem Fortschritt zu huldigen, das ist wohl die Devise, die sich die maßgebenden Faktoren Butzbachs gewählt haben. Während nun auch die dritte Hauptstraße mit schönem Trottoir (Asphalt wurde zuletzt verwandt) versehen wird, das neue Realschulgebäude soeben sein hohes Dach erhält, und das Landeszellengefängnis durchgehends mit elektrischem Lichte versehen wird, versucht man andererseits durch Reno­vierung dem alten Postgebäude auf dem Markte wieder das Aussehen von einst zu geben. Die entstellende Ver- putzung wurde entfernt, wodurch das prächtige Gebälk mit seinen Verzierungen wieder klar hervortritt und dem im Jahre 1636 erbauten Hause wieder der Charakter des deutschen Renaissancestiles verliehen wird. Unser ehrwür­diger Marktplatz fügt seinen altertümlichen, interessanten Gebäuden eine neue Sehenswürdigkeit hinzu. Mit Ge­nehmigung des Großherzogs ist die Fürstengruft in der St. Markuskirche, deren Gewölbekappen mit Prächtigen Re- liefbildern geschmückt sind, bis zu der inneren Gittetthüre zugänglich gemacht worden. Von Sonntag, den 6. Okt. ist die Bibliothek des Volksbildungsvereins, die sich sehr regen Zuspruchs zu erfreuen hat, wieder an jedem Sonntag von 910 Uhr vormittags geöffnet.

k. Friedberg, 22. Sept. Die neu zu besetzende Bürgermeisterstelle ist bereits seit einiger Zeit ausge­schrieben. Da wächst in Friedberg immer mehr die Spann­ung, zu welchem Resultate man gelangen wird. Noch ist manches zu thun, und noch manche Überraschung kann kommen. Aber dabei vergißt man auch die Leute nicht, die hier noch in letzter Vergangenheit im Mittelpunkte des Lebens standen. Dazu gehört vor aUem der Altbürger­meister Steinhäußer. Dies haben auch die Väter der Stadt erkannt und wohl mit Zustimmung der ganzen Ein­wohnerschaft dem Altbüraermeister in treuer Anerkennung seiner Veroienste das Ehrenbürgerrecht verliehen. Heute fand die ^Ueberreichung des künstterisch ausgestatteten Ehrenbürgerbriefs durch den Gemeinderat statt. Tie an den Altbürgermeister gerichteten Worte entsprachen der Würde der kleinen Feier, Die sich in bescheidener Weise um 11 Uhr vollzog. Der Ehrenbürgerbrief ist ein Kunst­werk ersten Ranges. Es ist eine bis in die kleinsten Details ausgeführte, überaus kunstvolle Federzeichnung, ausgeführt von dem Neuerbauer unserer Stadtkirche, dem Architekten Hubert Kratz. Oben an den Ecken trägt der Ehrenbürger­brief das Datum des Eintritts des Altbürgermeisters ut die engere städtische Thätigkeit, 1. Oktober 1883, und daS Datum seines Ausscheidens aus dem Bürgermeisteramt, 1. Oktober 1901. Zwischen den künstlerischen Verzierungen finden sich in das Auge angenehm berührender Form der Friede" und dieGeschichte" versinnbildlicht. Sehr deko­rativ wirkende Masken stellen eine harmonische Verbindung der Figuren dar. Dazwischen ist das Wappen Friedbergs, ein Doppeladler mit schwarz-weißem Brustschild angebracht. Darunter kommen einige Partien von Friedberg, lmrs em Blick nach der toefüidjen Seite der Stadtkirche, rn der Mitte das ehrwürdige Rathaus, der Hauptort der Thatrg- teilt hierdurch Herrn Adam Steinhäußer, im Hmolrck mrs sttl erbaute, vielfachumstrittene" .^ugusttnerschule. Der Text des Briefes ist folgender:Die Stadt Fmedberg er­teilt hierdurch Herrn Adam Steinhäuser, im Hmblrck auf seine Thätigkeit als Gemeinderat und Beigeordneter, ins­besondere in Anerkennung seines 18jahrtgen pflichttreuen,

nach seiner Heimat an.

** Rückkehr unseres Regiments. Das Infanterieregiment Nr. 116 kehrt, soweit bis jetzt festgestellt ist, am Mittwoch, dem 25. September, aus dem Manövergelände in unsere Stadt zurück. Das Korpsmanöver bei Worms, das den Abschluß des gesamten Manövers bildet, nimmt am Mittwoch gegen Mittag sein Ende. Darauf werden die Mannschaften rn der großen Feldküche gespeist, um dann mittels Extra­zuges wieder nach der Garnison befördert zu werden, wo das Regiment voraussichtlich zwischen la und 12 Uhr nachts eintreffen wird.

4- Grebenhain, 22. Sept. Infolge der Betriebseröffnung der neuen Nebenbahn LauterbachGrebenhain, die voraus­sichtlich am 1. November statt sind et, sollen auch verschiedene Aenderungeu am hiesigen Postamt eintreten. Die Orte Bannerod, Weid-Moos und Nösbetts, die bisher zur Post- agentur Altenschlirf gehörten, werden dem hiesigen Postamt zugeteilt. Auch in dem Briefträgerpersonal sollen Ver­änderungen eintteten.

Sichenhausen, 21. Sept. Bei der heute stattgehabten Bürgermeisterwahl wurde unser bisheriger Bürgermeister Appel einstimmig wiedergewählt. Von 67 Wahlberechtigten

gedenken anstandslos betrieben wurden. Tie Handwerks­kammer hat nun in verschiedenen Fällen, wo Handwerkern große Schwierigkeiten, sogar die Einstellung der Betriebe und Entwertung deren Grundstücke drohte, sich der Be­drängten angenommen und an maßgebender Stelle darau hingewirkt, daß der § 16 nicht zum Nachteile derselbe: gedeutet werde. Ein eklatanter Fall, in welchem ein seit langen Jahren in Mainz bestehender normaler Schlosserei- betrieb unter den BegriffAnlagen zur Herstellung eiserner Brücken oder sonstiger eiserner Baukonstruktionen" gebracht werden sollte, sei hier geschildert:

Der Schlossermeister Gottfried Strobel hat seine Werk- stzätte an der Breidenbacher,traße. Es wurden bei der Polizei von dem Direktor der Kreissparkasse häufig Be- S-erden über die lärmenden Arbeiten erhoben und in- edessen erhielt der Meister schon ungezählte Proto-« «obwohl er tticht lärmender und lauter arbeitet, wie feder andere Schlvssermeister. Die Polizei kam schließ­lich zu der Ansicht, oaß bei der Schlosserei das Ange­klagten eine Anlage in Betracht komnre, die einer beson­deren Genehmigung int Sinne des § 16 der Gewerbe­ordnung bedürfe. Diese Ansicht der Polizei gründete sich auf den Umstand, daß Strobel in seinem Hofe im vorigen Jahre für den Bau der St. Marienschule einen Träger gelocht, sowie ein Balkongeländer und Ziergeländer her­gestellt hat. Sie faßte diese Thätigkeit als Herstellung

belange, so sei diese nicht, wie aus der Beweisaufnahme hervorging, in ungebührlicher Weise erfolgt und müsse auch hier Freisprechung eintreten. Die Staatskasse wurde mit den Kosten belastet.

** Militärdienstnachrichten, v. Mosch, Major z. D., zuletzt Bats.-Kommandeur im 2. Nass. Jnf.-Neg. Nr. 88, wurde zum Kommandeur des Landw.-Bezirks Gießen er­nannt. Hauptmann und Komp.-Chef Clößner im Jnf.- Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116, wurde unter Versetzung zum 5. Großh. Hess. Jnf.-Negt. Nr. 168 zum überzähl. Major befördert uno dem betr. Regt, ag­gregiert. Hauptmann Mohr, 6. Thüring. Jnf.-Regt. Nr. 65, wurde unter Enthebung von dem Kommando als Adjutant jei der Kommandantur von Breslau und Versetzung in das Jnf.-Reg. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116 zum Komp.-Chef ernannt. Wolf, Leutn. im Jnf.-Neg. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116 wurde vom 1. Oktober ab auf ein Jahr zur Dienstleistung zum TelegraphenBat. Nr. 1 kommandiert. Dr. Rochs, Gen.-Oberarzt, Div.-Arzt ;er Großh. Hess. (25) Div., wurde zum Korpsarzt bei dem XVII. Armeekorps, unter Beförderung zum Generalarzt ernannt. Oberarzt der Landw. 1. Aufgebots Dr. Weber (Gießen) wurde zum Stabsarzt, befördert. Die Unterärzte >er Reserve Dr. Meyerhofs und Dr. Strack (Gießen) wurden zu Assistenz-Aerzten befördert. Dr. Braun, Stabs­arzt der Landw. 1. Aufgebots (Friedberg) wurde der Ab- chied bewilligt.

* Unsere jüdischen Mitbürger feiern heute das Ver­söhnungsfest, dessen vollstümlicher Namen La n g er Tag ist (Jom hakkipurim) und als heiligstes der israelitischen Feste auchSabbat der Sabbate" genannt wird (3. Mos. 23, 32). Es ist der Tag, der für die Versöhnung des bußfettigen Sünders bestimmt ist. Er wird mit Fasten begangen, das zehn Tage vorher mit dem ersten Neujahrstage beginnt und mit dem (Eintritt der Nacht des 10. Tischri endigt. Die ganze Fastenzeit begreift diezehn Bußtage" in sich. In naher Verbindung mit dem alljährlich von den Juden am 23. September gefeierten großen Versöhnungstage steht das hebräische Wott Asasel, das eine streitige Bedeutung hat. Nach den mosaischen Vorschriften über die am Versöhnungs­tage zu beobachtenden Gebräuche (3. Mos. 16) wurden vom Hohenpriester zwei Ziegenböcke als Opfer dargebracht. Nach dem Lose wurde der eine von ihnen Gott geopfert; über den anderen für Asasel bestimmten legte der Hohepriester ein Sündenbekenntnis für das ganze Voll ab, worauf dieser nun symbolisch mit der Sündenschuld beladene Bock (daher das Wott Sünden bock!) in die Wüste getrieben wurde. Hier­nach wird Asasel von den hervorragendsten Vertretern der neueren Schriftauslegung als ein Wüstendämon aufgefaßt.

* Der Sultan von Johore, jener indische Fürst, der be­kanntlich bei dem so schön verlaufenen Jahrmarktfeste zu Gunsten des Gießener Saalbaues in Steins Garten mit seinem Gefolge viel Aufsehen erregte, weilt zur Zeit in Berlin. In Baden-Baden, wo er zuletzt einen Teil des Sommers zubrachte, hat man mit ihm, der als englischer Vasall ein vielfaches Milllionen - Jahresgehalt bezieht, infolge seines Reichtums und seiner Freigebigkeit sehr viel Aufhebens gemacht. Als vollendeter Gentleman wünscht er aber doch jedes Auf­sehen zu vermeiden. Der indische Fürst hat in Frankfutt a. M. und auch in Berlin seinen Marstall vervollständigt und größere Pferdeeinkäufe gemacht. Er begiebt sich von Berlin nach Genua, um als eifriger Sportsman selbst die Verschiffung der Pferde zu übernehmen, und tritt von dort die Rückreise

eiserner Baukonstruktionen auf, die konzessionspflichtig sind. Strobel hatte die Baukonstruktion auf dem Bau­platze hergestellt. Das Kreisamt verfügte, daß die Werk- Mtte des Strobel eine Anlage sei, die der Genehmigung bedürfe. Auf Anrufung des Ministeriums entschied dieses ebenfalls auf Grund des polizeilichen Materials, daß Strobel konzessionspslichtig sei. Als nun Strobel gegen zwei Strafbefehle der eine war ergangen, weil er gegen die Gewerbeordnung im Sinne des § 16 sich vergangen, und der andere wegen ruhestörenden Lärms (indem er hämmern lieh) beim Schöffengericht Einsprache erhob, wurde die Strafe auf 10 uno 15 Mk. ermäßigt, der An­geklagte aber für schuldig erklärt, da auch das Gericht auf Grund her ministeriellen Entscheidung der Meinung war,' daß eine Gewerbeanlage, die der Genehmigung bedürfe, vorliege. In der Berufungsinstanz betonte Strobel, daß er handwerksmäßigen Betrieb habe, und nicht verstehen könne, warum er der Genehmigung be­dürfe. Bei seinem Werkstättenbau habe er ohne jeden Anstand den baupolizeilichen Besch.eid erhalten. Der erste Richter hatte auch irrtümlich angenommen, daß jede Schlosserei eine Anlage im Sinne des § 16 der Gewerbe­ordnung sei. Gewerberat Bäntsch gab sein Gutachten dahin ab, daß der Hof und die Werkstätte des Angeklagten nicht als eine Anlage aufgefaßt werden könne, in der eiserne Baukonstruktionen herzustellen seien. Die Herstellung eines Balkongeländers u. s. w. könne nicht als eiserne Bau- konstruktvon betrachtet werden. In Mainz sei keine Schlosserei konzessionspflichtig. Die Strafkammer entschied dahin, daß eine Schlosserei nur dann genehmigungs­pflichtig sei, wenn sie auf ihrem Platze eiserne Baukon- strnktionen herstelle, das sei aber bei Strobel keineswegs der Fall gewesen und müsse dieserhalb Freisprechung eintreten. Was den weiteren Fall der Ruhestörung an«

sämtlich Knaben, in die torfige Schule. Das älteste von den Kindern ist 14 Jahre alt und soll jetzt im Herbst aus der Schule entlassen werden. Zu diesem Zweck brachte der Knabe eine standesamtlich? Geburtsbescheinigung bet Mit Erstaunen ersah der Lehrer aus dieser, daß der Knabe nicht Szalkowski, sondern Schall heißt. Auf Rückfrage bei den Standesämtern stellt sich nun die sonderbare That- sache heraus, daß die beiden älteren Knaben bei dem Standesamt Kruschwitz unter dem Namen Schall, dem rich? figen Namen des Vaters, angemeldet worden sind, während die beiden jüngeren in der Geburtsliste des Standesamtes Bortschin unter dem Namen Szalkowski eingetragen sind. Bei der Ortspolizeibehörde unoi in der Schiule smd ober- sämtliche Kinder unter dem Namen Szalkowski angemeldet. Nach, Aussage des ältesten Knaben erllärt sich diese befremd­liche Thatsache folgendermaßen: Der Vater stand bei einem polnischen Besitzer in der Gegend von Gnesen (der Name und genaue Wohnort des Betreffenden ließ sich noch nicht ermitteln) im Dienste. Dieser fayte ihm kurzweg, er (näm­lich Schall) heiße nicht Schall, sondern Galkowski, und habe seine Kinder auch, so anzumelden. Natürlich wurde die Anweisung des Herrn befolgt, und so kam es, daß die Kinder ein und desselben Vaters verschiedene Namen führten.

Aus Stadt und Kand.

(Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten ist nur unter genauer Quellenangabe:Gieß. Anz." gestattet.

Gießen, 23. September 1901.

** Zur Anlegung der neuen Grundbücher. In vielen Ge- ttchtSbezirken unseres Hessenlandes wird seit Jahresftist eifrig an der durch die moderne Reichs-Grundbuchordnung und deren Ausführungsverordnungen gebotenen Anlegung neuer Grundbücher für die hierzu vom Großh. Mini- stettum bestimmten Gemarkungen gearbeitet. Als System dieser Bücher ist das Personalfolium eingefühtt, weil sie volle Gewähr für die nötige Uebersichtlichkeit der einzelnen Grund­buchblätter bietet, wenn in diesen nur für etwaige weitere (Eintragungen noch Raum vorgesehen wird. Die neuen Bücher bleiben bei dem Amtsgericht als künftiges Grundbuchamt; an diese Behörde muß man sich dann behufs Ueberschreibung ober Belastung von Liegenschaften, wegen der Aenderung eingetragener Rangverhältnisse u. dgl., sowie zum Zweck der Einsicht der Bücher und Etteilung von Grundbuchsauszügen 2c. wenden. Infolgedessen sind die Amtsgerichte wesentlich neu belastet, sodaß eine Beamtenvermehrung nötig geworden ift; aber auch für die Landbevöllerung bringt die Erledigung ihrer gettchtlichen Geschäfte der genannten und auch andrer Att künftlig eine Mehrbelastung: das Zurücklegen größerer Wege und die Öftere Reise nach dem Gettchtssitze verursachen einen beachtenswetten Zeitverlust sowie erhebliche Mehraus­gaben 2C. Es ist daher mit Freuden zu begrüßen, daß unsere Regierung durch Vermehrung der Amtsgerichte dem Bedürf­nisse möglichster Verkehrserleichterung namentlich in dichtbe­völkerten bezw. in Gebirgs-Gegenden Rechnung zu tragen bemüht ist.

** Erneuuungeu. Der Großherzog hat den Hauswätter im südlichen Kollegiengebäude zu Darmstadt Johann Georg Schwör er zum Kreisdiener bei dem Kreisamt Groß-Gerau mit Wirkung vom 1. Oktober l. Js. an ernannt. Den Staatsanwalt bei dem Großh. Landgericht der Provinz Rhein­hessen Dr. Ernst Jungk zum Amtsrichter bei dem Großh. Amtsgericht Mainz mit Wirkung vom 1. Oktober und den Gettchtsaffeffor Dr. Otto Stallmann aus Wald-Uelversheim zum Staatsanwalt bei dem Großh. Landgericht der Provinz Rheinhessen mit Wirkung vom gleichen Tage und den Amts- ttchter bei dem Amtsgericht Mainz Joseph Pirsch zum Landttchter beim Landgericht der Provinz Rheinhessen mit Wirkung vorn gleichen Tage ernannt.

Bestätigung. Der Großherzog hat der am 26. Juli durch die Stadeverordnetenversarnrnlung zu Bingen erfolgten Wahl des Weinhändlers Karl Geßner I. zu Bingen zum ersten Bürgermeisterei-Beigeordneten der Kreisstadt Bingen die Bestättgung erteilt.

" Pensionierung. Der Großherzog hat den Kreisdiener bei dem Kreisamt Groß-Gerau Johann Georg Luley auf fein Nachsuchen unter Anerkennung seiner treugeleisteten Dienste mit Wirkung vorn 1. Oktober in Sen Ruhestand versetzt und ihm das Silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen.

**HessischeHandwerkskammer. In letzter Zeit sind an verschiedenen Orten des Großherzogtums Klagen gegen Handwerksmeister anhängig gemacht worden, daß sie in Ausübung ihres Handwerks Störung und Belästtgung der Nachbarschaft verursachten. In manchen Fällen ging man sogar so weit, sich hinter den § 16 der R.-G.-Ordnung zu verschanzen, der bekanntlich eine Reihe von Gewerben ver- zeichnet, die einer besonderen Genehmigung bedürfen. Es sind dies solche, welche erhebliche Nachteile oder Gefahren für die Nachbarn mit sich führen und in der Hauptsache der Großindusttie angehören, sowie solche, welche schädliche Ausdünstungen oder erhebliche Belästigungen aÄerer Art verursachen. Niemals aber rechnete man hierzu die normalen Handwerksbettiebe, wie sie seit Menschen-