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Rr 19 Blatt Mittwoch den 23 Januar 151. Jahrgang 1901
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Heneral-Anzeiger
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Amtlicher Teil.
Gießen, den 17. Januar 1901.
Betr.: Die Ausführung des Gesetzes vom 10. September 1878 über den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
au die Or. Bürgermeistereien des Kreises.
Diejenigen von Ihren, welche unserer Auflage vom 1. Dezember 1900 noch nicht nachgekommen sind, werden an deren Erledigung erinnert.
v. Bechtold.
Bekanntmachung,
betreffend das Ersatz-Geschäft für 1901.
Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr- Ordnung werden 1. alle im Jahre 1881 geborenen Militärpflichtigen, sowie 2. die in früheren Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder 3. welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauernde« Aufenthalt haben, oder in demselben als Stuoenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als HauS- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Hand werksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit aufgefordcrt. sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit vom IO. Januar bis zum 20. Januar l. I. bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes, beziehungsweise ihres danerudeu Aufenthaltsortes zu melden, und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren find, ihren Geburtsschein, welcher nunmehr von dem betreffenden Standesamt zn erwirken ist, und wenn sie sich bereits bei einer früheren Musterung gestellt haben, ihren Losungsschein vorzulegen. Als dauernder Aufenthalt ist anzusehen :
a) für militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnis stehende Militärpflichtige der Orte, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; Fabrikarbeiter rc., welche außerhalb ihres Wohnortes beschäftigt find, werden als am Wohnorte — nicht am Beschäftigungsorte — meldepflichtig behandelt;
b) für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten an
gehören , sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen, welche die Anmeldung unterlaßen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen belegt, von der Teilnahme an der Losung ausgeschloffen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc. verlustig erklärt werden.
Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zurzeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- und Fabrikherren zu diesen Anmeldungen verpflichtet.
Gießen, den 20. Januar 1901.
Der Zivil-Vorsitzende
der Großherzoglichen Ersatz Kommission Gießen. Boeckmann.
Ein Franzose über unser Studentenleben.
Ten Aufzeichnungen eines in Berlin lebenden Franzosen in hervorragender Lebensstellung seien einige Schilderungen entnommen, die einen Einblick gewähren in die Denk- und Urteilsweise eines Mannes, der nicht etwa Berlin und die Berliner aus flüchtiger Beobachtung kennt, sondern der Jahre lang unter uns lebt, und in dieser Zeit seine Eindrücke und Erfahrungen gesammelt hat. So spricht er sich folgendermaßen z. B. über das Studenten- und Universitätsleben bei uns aus:
„In der großen Stadt Berlin bildet der Student und die Studentenschaft noch immer eine viel beachtete Erscheinung, einen Typus, eine Klasse, die an ihren alten Ueberlieserungen festhält und in ihnen 'weiterlebt. Die jungen Studios tragen kleine zierliche Kappen in mögt ich st schreienden Farben kokett auf dem Kopf, man könnte sagen, auf dem Ohr. Sie zeigen mit einem gewissen Selbstgefühl und etwas gesuchter Weise ihre Streifpflaster von schwarzem Taffet, aus den Wangen, auf der Nase, auf dem Haupt, um zu beweisen, daß sie Blut fließen sahen. Mit Vorliebe hüllen sich die Berliner Studenten in der kalten Jahreszeit in einen großen Ueberzieher von verschossener gelblicher Farbe, der für den jungen akademischen Bürger-typisch geworden ist.
Wenn in der deutschen Hauptstadt große Aufzüge, die einen offiziellen Charakter tragen, veranstaltet werden, dann fehlen nie einige Landauer, welche die Vertreter der verschiedenen Studentenverbindungen in vollem Wichs zeigen; die Trachten, in denen sie erscheinen, sind Samtröcke von altdeutschem Schnitt, dazu geschmackloseKopfbedeck- ungen mit wallenden Federn, Reiterstiefel und Schärpen in lebhaftesten Farbenschattierungen auf der Brust. Wenn sie bei solcher Gelegenheit zu Pferde sitzen, dann blicken sie stolz und verächtlich auf die Volksmassen unter ihnen herab und kokettieren dabei mit ihren Rapieren, auf die sie sich mit ihren Fechthandschuhen stützen.
Der Geist, der im deutschen Studententum lebt, gelangt in dem „Duellwesen" am bezeichnendsten zum Ausdruck. Wenn man eine solche Kampfstätte betritt, die dazu
bestimmt ist, die Händel zwischen Duellanten zum Austrag zu bringen, dann bietet sich den Eintretenden ein ganz eigenartiges Bild.
Eine undurchdringliche Wolke von Tabaksqualm liegt über dem Raum, in dem die Studenten an hufeisenförmigen langen Tischen, nach Verbindungen gruppiert, sitzen. Jeder trägt eine Kappe in den Farben seiner Genossenschaft und hat ein enormes Glas, Seidel genannt, mit Bier vor sich. Dieses wird eigentlich nie leer, denn ein Hauptzweck solcher Zusammenkunft ist, möglichst viel Getränk zu vertilgen. Um die Gläser möglichst oft mit neuem Stoff zu füllen, trinkt man einander zu, Schoppen auf Schoppen verschwindet in den Kehlen der Unersättlichen; den Stoff liefern verschiedene Biersorten, am beliebtesten sind Pilsener, Münchener, Nürnberger, Weißbier. Dieses letztere, ein leicht moussierender Trunk, erfreut sich besonderer Beliebtheit; es wird aus großen henkellosen, aquarienförmigen Humpen getrunken und in unglaublichen Massen vertilgt.
Plötzlich entsteht eine Bewegung im Saal. Es sind neue Mensuren angesagt, und zwar acht auf Rapier und eine auf krumme Säbel, eine an das Mittelalter erinnernde Sitte. Die zwei ersten Kämpfer treten vor und beginnen ihre seltsame Toilette. Eine Art Nachthemd, hinten geschlossen, Rücken, Brust, Arme, Beine, alles wird mit matratzenartig gepolsterten Hüllen umgeben, auf denen das Blut anderer Helden klebt, nur der Kopf bleibt frei, um die Schmisse zu empfangen, die für den Studenten und seine Verbindung ehrenvolle Wunden bedeuten.
Nur Augen und Ohren erhalten Schutz durch Drahtnetze.
In diesem Kostüm treten die beiden ersten Kämpfer auf einen Linoleumteppich. Der sogenannte Unparteiische, ein schon vielfach mit Schmissen bedeckter Champion, der das Kommando führt, stellt sich mit ernster feierlicher Miene zwischen die beiden und ruft in ebenso feierlichem Tone: „Silentium, meine Herren, ein Duell von 15 Minuten zwischen Herrn N. N., Verbindung Normannia, und Herrn N. N., Verbindung Maneia."
Alsbald treten von denselben Verbindungen die Zeugen heran: es sind dies zwei Studenten und sechs' Zeugen, die Sekundanten in demselben Anzug wie die Duellanten, von den Rapieren gefährdet; die Testanten sind zur Unterstützung der Kämpfer da, haben diese in den Pausen zu unterstützen, ihnen die Waffen zu halten, ihnen Stühle zum Ausruhen zu holen. Außerdem haben sie die Ehre, im Augenblick, wo der Kampf beginnt, den Kämpfenden die Mützen abzunehmen.
Der Augenblick ist da, die Mützen sind abgenommen^ die Sekundanten stellen sich in Position und setzen die Spitzen ihrer Säbel fest auf den Boden. Der eine von ihnen ruft: „Auf die Mensur, bindet die Klingen? "Ter andere fährt fort: „Fertig!" Der erste: „Los!" Man vernimmt den dumpfen Ton von Dreschflegeln, die wie Windmühlenflügel durch die Luft sausen. Die Sekundanten rufen Halt, denn der Boden wird durch die ersten Blutstropfen gerötet. Darauf untersucht man die Wunden, verklebt sie mit Pflastern.
WWorW Wttlassuugen bei UruWsei im Urßermid und in Kntzbach.
Nach einem Vortrag des Ministerialrats a. D. Sold an im „Oberhessischen G e sch i ch t s v e r e i n" zu Gießen.
Schluß.
Bei den an verschiedenen Stellen aufgedeckten Gräbern hat offenbar nicht Leichenverbrennung, sondern Leichen-Be- stattung stattgefunden. Steinbauten sind selten, Steinkränze fehlten vollständig. Das weist, wie die Scherben, auf die jüngere Hallstattzeit hin (5—6 Jahrhunderte vor Christi), in der die Leichenverbrennung Regel geworden und Steinbauten, insbesondere Steinkränze fast ganz verschwunden waren. Aber noch deutlicher sprechen die in drei Gräbern gemachten Funde:
Im ersten dieser drei Gräber fand sich eine gut erhaltene Paukenfibel, die der jüngeren Hallstattzeit charakteristisch ist. Das gleiche gilt bezüglich der beiden eisernen Lanzenspitzen und einer Urne aus dem zweiten Grab und der Bronceschmucksachen und den Resten eines zierlichen Gürtels aus dem dritten Grab.
Die Gräber liegen neben den Wohnstätten, wie schon erwähnt ist ein größeres Gräberfeld noch nicht gefunden worden. Ministerialrat Soldan hat keine einzige Scherbe römischer Herkunft gefunden, und vermutet desbalb, das; die Niederlassung schon längst verlassen war, als die Römer am Rhein sich festsetzten. Eine direkte Bestätigung dieser Vermutung lieferte auch noch eine unmittelbar vor dem Abschluß der Grabungen vorgenommene Aufdeckung der Tennen einiger Hütten, die vom römischen Pallisadengraben geschnitten werden. Der Schnitt zeigte so scharfe Kanten,
Iwie sie nur entstehen konnten, wenn zurzeit der Aushebung des Pallisadengrabens, die Tenne bereits mit einer dicken Lage bedeckt war. Die genaue Bestimmung der Zeit, wann. die ausgedehnte, sicherlich von einigen tausend Menschen bewohnte Niederlassung aufgegeben wurde, hat natürlich kein geringes geschichtliches Interesse, deshalb sollen auch die Untersuchungen in dieser Richtung fortgesetzt werden.
Ministerialrat Soldan hat im vorigen Jahre noch an verschiedenen anderen Orten, auch im G r 0 ß h e r z 0 g t u m Hessen Spuren von prähistorischen Wohnstätten gefunden, die ungefähr derselben Zeit angehören dürften wie die Neuhäuseler. Bei drei derselben haben auch schon kleinere Nachgrabungen stattgefunden. Die interessanteste von ihnen ist jedenfalls ein der späteren La-Tene-Zeit angehörendes Gehöfte am Schrenzer bei Butzbach.
Am Sch renzer bei Butzbach sind die vier Perioden der römischen Grenzanlagen, nämlich Wall und Graben als Anlage der vierten, jüngsten Periode; Palli- sa den und Stein türme als solche der dritten, Flechtwerkzaun und Holz türme als solche der zweiten und Erd schanz en als Anlagen der ältesten, ersten Periode, besonders deutlich zu erkennen. Bezüglich der zweiten Periode nimmt man an, daß sie mit der Zeit des Domitianschen Chattenkriegs (83 nach Chr.) zusammenfällt. Einer der am Schrenzer befindlichen Holztürme der zweiten Periode ist aber nicht dicht hinter dem Flechtwerkzaun, wie das sonst der Fall ist, sondern 180 Meter rückwärts vor einer vorher zum Teil zerstörten Erdschanze der ersten Periode errichtet worden. Der betreffende Holzturm hatte also offenbar nicht den Flechtwerkzaun, sondern eine andere Anlage zu überwachen.
Ministerialrat Soldan vermutete, das; es etwa eine Straße gewesen sein möge, und zog deshalb Versuchs
gräben, durch diese wurden drei übereinanderliegende Straßen aufgedeckt. Bei dem Versuch, das Alter dieser Straßen zu bestimmen, ergab es sich, daß die zweite, mittlere, Straße mit- dem älteren, dem Domitianschen Limes zusammenfällt. Wo sie den zu ihm gehörigen Flechtwerk schnitt, befand sich in ihm ein Thor, das von einer daneben liegenden Baracke aus überwacht werden konnte.
Die Straße läuft bis in den vor dem Flechtwerkzaun hinziehenden freien Raum und erreicht hier ihr Ende.
Die obere, jüngsteStraße läuft 200 Meter weiter bis zum Pfahlgraben und mündet in den hinter diesem hinziehenden römischen Kolonnenweg ein. Sie war eine Militärstraße, die das große Butzbacher Kastell mit dem Pfahlgraben verband.
Die untere, älteste Straße dagegen findet 25 Meter vor dem Thor im Flechtwerkzaun ihren Abschluß in einer viereckigen Fläche von 800 bis 900 Quadratmetern Inhalt, in der, neben zwei künstlich angelegten ovalen Gräben, die tiefen Pfostenlöcher eines quadratischen Baues von 9,50 Meter Seitenlänge und eine gut angelegte Floß- rinne aufgedeckt wurden. Hier fanden sich weiter dieselben germanischen Scherben wie sie den Limesanlagen der Domitianschen Zeit eigentümlich sind, während die r'ömischen Scherben aus dieser Zeit fehlten. •
Der ganze Befund spricht dafür, daß hier die Reste eines germanischen, wohl chattischen Hofes aufgedeckt wurden, der in die Zeit fällt, als die Römer unter Domitianus in der Wetterau sich dauernd niederließen, und einen Limes zogen. _
Ministerialrat Soldan beabsichtigt, in diesem Sommer seine Untersuchungen fortzusetzen, und wir werden hossenr- lich übers Jahr von neuen Erfolgen des hochverdiente n, nicht nur wegen seiner reichen Altertumskenntnisse jii) geschätzten Forschers hören.


