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16.7.1901 Zweites Blatt
 
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Nr. 164

Zweites Blatt

Dienstag 16. Juli 1901

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1S1. Jahrgang

nwngolftche Bevölkerung jener Gegend wurde durch die Greuelthat in große Erregung versetzt, und die russische Militärobrigkeit leitete sofort eine Untersuchung ein, die energisch geführt wurde. Die Schuldigen konnten bald er­mittelt werden, und man erwartet ihre Verurteilung nach Kriegsrecht.

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Telegramme des Gießener Anzeiger-.

Loudon, 15. Juli. Eine Depesche Lord KitschenerS aus Pretoria vom 13. ds. MtS. besagt: In der Kapkolonie brannten die Buren die öffentlichen Gebäude in Murrays- und einige Farmen nieder. Zwei britische Kolonnen kamen in Zeerust an, nachdem sie auf Widerstand gestoßen waren

Adresse für Depesche«!

Anzeiger Sietzeu.

Fernsprechanschluß Nr.Vtl.

China.

Tie nach Deutschland bestimmte chinesische Sonder­gesandtschaft, bestehend aus dem Prinzen Tschirn und den Attaches Changyenmao und Zinschang, reiste am 12. d. M. aus Peking ab. Mehrere deutsche Stabsoffiziere und viele Mandarinen und Tolmetscher begleiteten den Prinzen zur Bahnstation. Ter Gesandte Mumm von Schwarzenstein und andere Mitglieder der deutschen Gesandtschaft, General von Trotha und viele Offiziere der Besatzungstruppen erwar­teten den Prinzen am Bahnhof, wohin ihn japanische Ka­vallerie eskortierte. Eine deutsche Kompagnie erwies dort mit Fahne und Musik den Ehrendienste Tie Gesandtschaft verläßt Shanghai am 20. Juli mit dem TampferBayern".

Ter amerikanische Staatssekretär Hay hat den ameri­kanischen Vertreter in Peking, Rockhill, angewiesen, den Antrag Japans auf Erhöhung der von Japan geforderten Schadenersatzsummen zu unterstützen. Japan will damit einen Ausgleich für den Minderwert erhalten, den seine Schuldverschreibungen im Vergleich mit denen der übrigen Mächte haben.

Tie Soldaten der russischen Eisenbahnschutztruppe in der Mandschurei verüben nicht selten Gewalt- thaten, die gewöhnlich nicht in die Oeffentlichkeit dringen. Wenn das ausnahmsweise doch geschieht, so wird die Angelegenheit zu Gunsten der Schuldigen dargestellt, und die Wahrheit kommt gewöhnlich nicht ans Licht. Ein amt­liches ostsibirisches Blatt gesteht das ganz offen ein und erzählt, nachdem es diese bedauerliche Thatsache festgestellt hat, einen empörenden Fall, der sich kürzlich, in der Nähe der Bahnstation Charchante ereignete. Zwei Soldaten von der Eisenbahnschutztruppe überfielen eine Mongolen- Jurte, töteten ihre drei Bewohner und nahmen alle wert­vollen Sachen an sicht Tann zündeten die Mordgesellen einen Scheiterhaufen an, auf den sie die Leichfen gelegt hatten, und als sie sahen, daß die Bewohner einer be­nachbarten Jurte sie von weitem beobachteten, verfolgten sie die Zeugen ihrer blutigen That, denen es jedoch gelang, zu entkommen. Bald darauf kehrten die Frauen der er­mordeten Mongolen nach Hause zurück. Sie löschten den hrennenden Scheiterhaufen und bargen die Leichfen, vort denen nur eine bereits vollständig verbrannt war, während hie beiden anderen noch zu erkennen waren. Die

Politische Tagesschau.

Der im preußischen Kultusministerium ausgearbeitete Entwurf eines Gesetzes über die Schulpflicht und die Bestrafung der Schulversäumniffe ist den Provinztalbehörden zur Segut achtung übersandt worden. Die wichtigsten Bestimmungen des neuen Gesetzentwurfs sind folgende: Die Schulpflicht be­ginnt mit dem auf das sechste Lebensjahr folgenden Auf­nahmetermin. Die Regierung kann den Beginn aus örtlichen Gründen bis zu einem Jahre, der Kreisschulinspektor aus persönlichen Gründen (wegen zurückgebliebener körperlicher oder geistiger Entwicklung) auf angemeffene Zeit hinauS- schieben. Die Entlaffung erfolgt mit dem aus das 14. Lebens ;ahr folgenden amtlichen Entlaffungstermin. Ob die Ent­lastung einmal oder zweimal im Jahre stattfindet, bestimmt die Regierung. Bei nur einmaliger Entlaffung im Jahre werden die Kinder auf Antrag der Eltern mit dem Schluß der ersten Halbjahres entlasten, falls sie dann das 14. Lebens jahr bereits vollendet haben. Blinde und taubstumme Kinder sind der Schulpflicht unterworfen, so weit besondere Ver­anstaltungen für ihren Unterricht bestehen. Für taubstumme Kinder dauert das schulpflichtige Alter bis zum vollendeten 16. Lebensjahre. Zum Besuch der Volksschulen sind die Kinder nicht verpflichtet, die im Jnlanbe andere öffentliche Schulen besuchen oder von HauSlehreru nach einem mindestens die Ziele der Volksschule erreichenden Lehrplan unterrichtet werden. Schulpflichtige Kinder können der Schule zwangs­weise auf Anordnung der Bezirksregierungen zugeführt werden, wenn sie ohne genügenden Grund die Schule beharrlich ver­säumen. Eltern oder ihre Vertreter, Dienst oder Lehrherrev, die es unterlaffen, die ihrer Obhut unterstehenden Kinder zum Schulbesuch anzuhalten, werden für jeden Tag der Ver­säumnis mit Geldstrafen von 10 Pfennig bis 2 Mark, im Unvermögensfalle mit Haft von drei Stunden bis zu zwei Tagen bestraft. An Stelle der Haft kann die Leistung von Gemeindearbeiten treten. Arbeitgeber, die schulpflichtige Kinder während der Schulzeit beschäftigen, werden mit 1 bis 150 Mark bestraft. Die Eltern oder ihre Stellvertreter sind zur Beschaffung der Lehrmittel und des Materials für weib­liche Handarbeiten verpflichtet. Andrerseits erfolgt die Be­schaffung durch den Schulverband, der zur ZwangSbeitreibung der Kosten von den Eltern berechtigt ist.

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

In einem Gehöft zu Gro ßen -Bus eck ist die Schweiue- rotlaufseuche auSgebrocheu. Die Sperre des Gehöfts ist angeordnet worden.

In der Bekanntmachung vom 4. Juli l. I. (Gießener Anzeiger Nr. 157), die hiermit zurückgenommeu wird, war irrtümlich Alten-Buseck als Ort der Seuche bezeichnet worden.

Gießen, den 12. Juli 1901.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Engländer und Buren.

Daily Graphic" veröffentlicht einen in Liverpool ein­getroffenen Brief eines früheren Polizeioffiziers aus Liver- Pool, Fisher, der aus Naauwport Neck vom 3. Juni datiert ist und das Gefecht bei Vlakfontein in der folgenden Weise beschreibt:Die Buren erschienen plötzlich hinter einem dicken Rauch, und es kam zu einem fürchterlichen Kampf. Wir kamen so ins Handgemenge mit ihnen, daß eS schwer war, sie von unseren eigenen Leuten zu unter« scheiden, weil sie auch in Khaki gekleidet waren. Leider er­schaffen einige von den Buren unsere Verwundeten. Wir fingen einen derselben und schossen ihn in den Magen. Er starb denselben Abend. Er war ein Deutscher. Von meiner kleinen Abteilung allein wurden sieben getötet und neunzehn verwundet, von vier Offizieren wurden drei getötet. Mein Pferd fiel zwischen den Felsen und ich suchte natürlich hinter diesem Deckung. Ich war kaum an den Platz an- gelangt, als ein Bur heravgaloppierte undHände hoch!" rief. Ich legte meinen Karabiner auf den Felsen, hatte aber noch meinen Revolver bei mir. Er kam lachend an mich heran und sagte:So, nun geben Sie mir noch den Patronengürtel und die Patronen." Als er nahe genug war, schoß ich ihn tot, in den Magen, mit meinem Re­volver. Ich nahm ihm sein Gewehr weg, das ich mit nach Hause nehmen werde." Was wird die englische Scharfmacher« presse, vor allem dieDaily Mail", zu diesem Falle offen­barer, gegen gesittete Kriegsführung verstoßende Hinterlist sagen? Wenn ein ehemaliger Polizeioffizier mit solcher Un­verfrorenheit nicht nur gegen den Kriegsgebrauch frevelt, sondern eS auch obendrein orbi ct urbi erzählt, ist es ganz unerhört, daß die Engländer über Nichtachtung derHpter- nationalen Kriegsregeln beim Gegner klagen. Wenn man im GlaShause sitzt, soll man nicht mit Steinen werfen.

Ueber den Charakter der englischen Kriegsführung er­halten wir folgende verläßliche Daten aus Kapstadt:

In welch schändlicher Weise die Engländer vorgehen, habe ich Ihnen wohl schon in dem Briefe der letzten Woche berichtet. Da ich eS jedoch nicht mehr genau weiß, will ich es lieber noch einmal erwähnen: 1. Im Natalparlamente hat eS der Natalpremierminister selbst zugeben müssen, daß Zulukaffern auS Natal in bewaffneten Kommandos den Vryheid- Distrikt auf Veranlaffung der englischen Militärbehörde aus­geplündert haben; sie erhielten 10 Prozent der Beute. 2. Im Freistaate sind starke, bewaffnete KaffernkommandoS im Dienste der englischen Militärbehörde. Daß dem so ist, dafür kann ich mich mit meinem Worte verbürgen. 3. Ich habe in meinem Besitz einen Brief eines dentschen Ueberläufers, der früher unter den Bauern, jetzt unter Englandsglorreichem" Banner ficht, der berichtet, daß> sie in und bei Mafeking eine Unmenge bewaffneter Kaffern haben, die fie in den Kämpfen gegen die Bauern verwenden. Er schreibt von einem mißlungenen Ueberfall, den fie auf ein Bauernlager auSführteu, und an dieser Operation nahmen auch 80 be­waffnete Kaffern teil. . . . Was wir hier auS den Trans- oaaler Lagern hören, ist entsetzlich; es scheint fast so, als ob jenes unmenschliche satanische Volk es gern sähe, wenn mög­lichst viele Frauen der Buren dahinsterben. Fräulein Hobhouse, deren ich früher schon Erwähnung that, wurden überall von den englischen Offizieren die größten Hindernisse entgegengesetzt und dann konnte fie auch nicht mehr das schreckliche Elend ansehen und ertragen. Als Engländerin kam fie, als Burin geht fie. Sie schildert uns die Buren­frauen als antike Gestalten, turmhoch die Frauen der anderen Völker überragend."

Das Londoner AbendblattSun" verbreitet die von keiner anderen Seite bestätigte Meldung, die Engländer hätten in Waterval (im östlichen Transvaal) Frau Schalk- Burger, die Gattin des Präsidenten SchalkBurger, ge­fangen genommen und sie als Kriegsgefangene nach Pre­toria gebracht.

Im englischen Ministerrat am Mittwoch wurde die Er­greifung energischer Maßregeln zu einer schleunigen Been­digung des Burenkriegs beschlossen. Kitchener wurde instruiert, eine Proklamation zu erlassen, die alle Klaffen von Bürgern und Rebellen warnt, daß, falls sie nicht sofort die Waffen niederlegen, ihr Eigentum konfisziert würde. Gleichzeitig wurde beschlossen, KitchenerS Machtbefugnisse dahin zu er­gänzen, daß er die Burenführer für ihr Mißverhalten im Felde verantwortlich halten solle und daß, wo nach einem unparteiischen Prozesse ein Todesurteil gefällt worden sei, er dieses ohne weitere Zurateziehung der Regierung vollstrecken

Deutsches Keich.

Berlin, 14. Juli. Aus Odde wird gemeldet: Die Hohenzvllern" hat heute früh 7 Uhr die hiesige Bucht verlassen und die Reise nach Bergen angetreten. Eine weitere Meldung aus Bergen lautet: Der Kaiser nahm gestern vormittag den Vortrag des Botschafters Fürsten zu Eulenburg und Hertefeld, sowie den der Vertreter des Militär- und Marinekabinetts entgegen. Nachmittags unternahmen Se. Majestät mit einigen Herren des Gefolges einen längeren Spaziergang an Land. Soeben nach guter Fahrt bei kühlem Wetter in Bergen eingetroffen. Vor­mittags hielten Se. Majestät Gottesdienst ab. An Bord alles wohl.

Die Taufe der Zwillinge des Prinzen Friedrich Karl von Hessen findet am Dienstag im Homburger Schlosse statt. Die Kaiserin wird an der Feier teilnehmen.

Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin hat seinen langjährigen leitenden Minister verloren. Der Präsident des Staatsministeriums, Minister des Auswär­tigen und des Innern, sowie der Angelegenheiten des Groß herzoglich en Hauses, v. Bülow, ist nach kurzer Krank­heit in Schwerin gestorben.

Der Präsident des kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung hat eine Bekanntmachung erlassen, wonach die priväten Bersicherungansta.lten die zur Klarlegung ihres Geschästsplanes erforderlichen Angaben dem Aufsichtsamt bis zum 15. August zu machen haben. Die näheren Bestimmungen dafür werden im Reichs-An­zeiger veröffentlicht.

DieDtsche. Juristenztg." bringt einen scharfen Ab- wehrartikel gegen Reichsgerichtsrat Stenglein, der kürzlich! sich in derselben Zeitschrift über das Militärstrafverfahren in seiner jüngsten Anwendung beim Gumbinner Pro­zesse absprechend geäußert hatte. Der neue Aufsatz ist von dem Geh. Kriegsrat Romen, Vortragendem Rat im Kriegsministerium.

Im Mai sind auf deutschen Eisenbahnern ausschließlich der bayerischen 10 Entgleisungen von Güterzügen auf freier Bahn, 17 Entgleisungen in Stationen (davon fünf bei Personenzügen), 2 Zusammen­stöße auf freier Bahn (davon 1 bei Personenzügen), 10 Zusammenstöße in Stationen (davon 5 bei Personenzügen) vorgekommen. Dabei wurden 13 Reisende, 6 Bahnbedienshete und 2 fremde Personen verletzt.

Posen, 13. Juli. Der Provinzialausschuß beschloß, dem am 6. August zusammentretenden Provinziallandtage die Gewährung zinsloser Darlehen in der Höhe vou 10 Prozent der vom Staate aus Anlaß der allgemeinen Notlage kleinen und mittleren Grundbesitzern be-- willigten Summe, sowie die Zuwendung von Saatgut, Futter und Düngemittel bis zur Höhe von 500000 Mark vorzuschlagen.

Stuttgart, 13. Juli. Die Zweite Kammer nahm heute den Gesetzentwurf über die Entschädigung der- Gemeinderäte für ihre Zeitversäumnis durch Tage­gelder bis zu 5 bezw. 10 Mk. an.

und einige Gefangene gemacht hatten. Auf britischer Seite ist ein Offizier gefallen, drei Offiziere und 24 Mann wurden verwundet. Einige britische Kolonnen, welche von Osten her marschierten, kamen in Heilbronn an. Während des Marsches überraschte die Brigade BroadnoSdis den Ort Reitz und nahm den Bruder des Präsidenten Stejin sowie mehrere andere gefangen. Stejin selbst entkam. Eine andere Depesche KitschenerS vom 14. besagt: Bezüglich des gestrigen Tele­gramms füge er hinzu, daß diesogenannte" Regierung des Oranje-Freistaats gefangen genommen sei. Nur Stejin und ein anderer seien entkommen.

Paris, 15. Juli. Eine von Studenten auf dem Sor­bonneplatze beabsichtigte Kundgebung zu gunsten der Buren wurde von der Polizei verhindert.

Kapstadt, 15. Juli. Während der letzten 3 Tage kam kein neuer Pestfall vor.

Krodock, 15. Juli. Der Rebell Coetgse wurde am Samstag früh wegen Mordes und Verrates htngerichtet.

Ausland.

London, 13. Juli. DemGlobe" wird aus Newyork gemeldet, daß ein Gegenfeitigkeitsvertrag zwischen Amerika und Rußland abgeschlossen werden wird.

Brüffel, 13. Juli. Die Kammer nahm heute von neue« daS aus dem Senat zurückgekommene Gesetz über Spiele an und lehnte die vom Senat verlangte Verlängerung des Privilegs von Spa und Ostende mit großer Mehrheit ab.

Luxemburg, 14. Juli. Staatsminister Eyschen beging sein 25jähriges Ministerjubiläum.

Paris, 14. Juli. AuS Anlaß des heutigen National­festes sind die öffentlichen Gebäude und zahlreiche Privat­häuser beflaggt. Mehrere Abordnungen, darunter namentlich solche des Munizipalrates, der Patriotenliga und der sozialisti­schen Jugend legten Kränze vor der Statue der Stadt Straß« bürg nieder. Die Patriotenliga legte im Namen Däroulödes und Marcel HabertS Kränze nieder und brach in Hochrufe auf Döroulsde aus, worauf die Polizei die Demonstranten zerstreute. Ein ernster Zwischenfall ist nicht vorgekommen.

Rom, 13. Juli. In vatikanischen Kreisen versichert man, der Papst habe im Einvernehmen mit dem Kaiser den Abt von Marialaach zum Bischof von Metz, den Monsignore

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GietzenerAnzeiger

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen