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15.12.1901 Fünftes Blatt
 
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Die Gießener Familien, olmter werden dem An- Ittger im Wechsel mit i>tm »Hess. Landwirt' unb den .Blättern füt hessische Volkskunde' viermal wöchentlich bei» gelegt.

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Lchulstraße 7. Adresse für Depeschen: Anzeiger Gietzen.

FernsprechanschliißNr.bl.

fünftes Blatt.

151. Jahrgang.

Sonntag 15. Dezember 1901

MtzenerAnzeiger

General-Anzeiger w

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

Annahme von LnzeiaeW au der für den folgenoea« Tag erscheinenden Nr. bis vormittags 10 Uhr. Alle Anzeigen-Dermitt- lungsstellen des In* und Auslandes nehmen An­zeigen entgegen.

ZeilenpreiS: lokal 12Ps^ auswärts 20 Pfg.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brüh l'schen UniversitätS - Druckerei (Pietsch Erben).

Verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Witt ko; für den An­zeigenteil: HanS Beck.

Aus KM und Kand.

(Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten ist tun unter genauer Quellenangabe:Gieß. Auz." gestattet.) Gießen, den 14. Dezember 1901.

** Falsche Wohlthätigkeit. Daß in der Weih­nachtszeit sowohl die Ehristenliebe, wie die allgemeine Menschenliebe mit einander wetteifern, wer am meisten durch Gaben der Liebe wohlthun kann, ist ein erfreuliches Schauspiel. Aber schmerzlich berührt es jeden Kenner des Menschenherzens, wenn er sieht, daß die Weihnachts-Be- scherungen zu öffentlichen Schaustellungen werden, daß ohne Vorsicht und Weisheit dabei verfahren wird, daß die­selben Armen, Familien wie Kinder, an mehreren Stellen zugleich beschenkt werden, dadurch in ihren Ansprüchen wachsen, uno die Gaben gar nicht mehr als Wvhlthat ansehen. Dagegen die bescheidene und verschämte Armut wird ost übersehen, oder doch nur wenig berücksichtigt. Nun läßt sich ja eine Sitte oder Unsitte nicht mit einem Male abstellen. Aber wer das Zartgefühl der Armen schonen, selber das Gefühl der Befriedigung beim Wohl-- thun erfahren, seine Kinder zur Freude an der Liebes­übung frühe erziehen will, suche den Armen im Ver­borgenen weihnachtliche Freude zu machen, knüpfe mit ihnen persönliche Beziehungen an, und zeige herzliche Teilnahme für sie. Der freundliche Händedruck macht die Gabe wert­voll, der dankbare Blick des Auges ist ein schöner Lohn.

** Wichtig für Witwen und Waisen sind einige Bestimmungen des Jnvaliditätsgesetzes, die nicht bekannt genug sind. Es heißt dort: Wenn eine männliche Person, für welche mindestens für 200 Wochen (das sind 4 Jahre) Beiträge entrichtet worden sind, verstirbt, bevor ihr die eine Rente bewilligende Entscheidung zugestellt ist, so steht der hinterlassenen Witwe oder, falls eine solche nicht vor­handen ist, den hinterlassenen ehelichen Kindern unter fünf­zehn Jahren ein Anspruch auf Erstattung der Hälfte der für den Verstorbenen entrichteten Beiträge zu (mit anderen Worten: Erstattung aller von dem Verstorbenen selbst ent-

Kine ausgebliebenc Auudesratsverordnung.

Reinhard Mumm, der Generalsekretär der freien krrchlich-sozialen Konferenz, schreibt in derTäglichen Runoschau":

Auf eine ausgebliebene Bundesratsverordnung über m.e Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen in Gast - uud Schankwirtschaften lenken wir die öffentliche Aufmerksamkeit. Als die Gewerbeordnungsnovelle vom 1. Juni 1891 das Gast- und Schankwirtschaftsgewerbe von de.r Sonntagsruhe ausschloß, wurde sowohl von den Ver- tvetern der Regierung, wie von verschiedenen Seiten des HiLichstages anerkannt, daß die Lage der Gehilfen in diesen Asetrieben, besonders der Kellner, sehr mißlich sei. Sonn- logsarbeit, überlange Arbeitszeit uno Nachtarbeit sind in keitnem Berufe so ruinös; in keinem ist der Prozentsatz brr Selbstmorde so hoch Die Erhebungen der Immission flr Arbeiterstatistik vom Jahre 1893 und die Veröffent­lichungen der Kommission in den Jahren 18941900 ver­tieften die Einsicht in das Kellnerelend.

Endlich 1900 wurde ein Entwurf zum Schutze der jkkllner veröffentlicht, auf Grund dessen kommissarische Be­ratungen zwischen Vertretern des Reichsamts des Innern umb der beteiligten preußischen Ressorts stattfanden. Im Kürz ging der verbesserte Entwurf dem Bundesrat zu.

Der Entwurf sah eine ununterbrochene Ruhezeit Von mindestens acht Stunden, in Städten über 20*000 Einwohnern von mindestens neun Stunden vor due Ausnahmebestimmung für 60 Tage war nicht sehr wesentlich, da sie nur Verschiebung, nicht Verkürzung der Ruhe zuließ. Alle drei Wochen sollte eine ununter­brochene Ruhezeit von 24 Stunden gewährt werden, in den oi bern beiden Wochen eine weitere ununterbrochene Ruhe- zeiit von mindestens sechs Stunden; Gehilfen und Le hrlinge unter 16 Jahren sollten nickst nach 10 Uhr ab ends und nicht vor 6 Uhr morgens beschäftigt werden; (ö»ehilfen und Lehrlinge weiblichen Ge­schlechts unter 18 Jahren, die nicht zur Familie des Arbeitgebers gehören, sollten nicht zur Bedienung ber Mste verwandt werden.

Gegenüber den schweren Schäden, die bloßgelegt waren, bedeuten diese Bestimmungen eine entschiedene Wendung zur Besserung. Am L Oktober 1901 sollten sie in Kraft traten. Der 1. Oktober kam; die Verordnung war ausge- bliebeu. Am 5. Oktober teilte der Reichskanzler (Reichsamt deÄ Innern) der Hauptverwaltung des deutschen Kelluer- brndes mit, daß der Beschluß des Bundesrats über den Cmttourf voraussichtlich bald erfolgen werde. Der De- reimber ist gekommen, und der Beschluß des Bundesrats ist noch nicht erfolgt.

Sollten noch in letzter Stunde Verbesserungen des Lmtwurfs geplant sein? Gewiß wären sie erwünscht. Vor allem ist ungeschickt, daß

als Gehilfen und Lehrlinge im Sinne dieser Be­stimmungen nur solche Personen männlichen und weib­lichen Geschlechts gelten, welche im Betriebe der Gast- unb Schankwirtschasten als Oberkellner, Kellner ober Kellnerlehrlinge, als Köche oder Kochlehrlinge, am Büffet «oder mit dem Fertigmachen kalter Speisen beschäftigt werden."

Es ist schlechthin unersindlich, weshalb diekalte Mamsell" geschützt, die Verkäuferin warmer Würstchen aber nicht geschützt ist. Zu einer Satire, die nahe läge, ist alier die Thatsache zu ernst, daß hiernach weiter Zehn­taasende, die in Gasd- und Schankwirtschaften gewerblich, beschäftigt werden, ungeschützt bleiben, und der Umgehung äjüren und Thore geöffnet werden sollen. Die Portiers, Oben er, Kutscher, Mrtvmobilführer, Kondukteure, Fahr­

stuhlführer, Haus- und Büffetangestellte, Bierausgeber und Zapfer, Putzer, Aufwäscher, Zimmer-, Wasch- und Küchen- mädckstn, die Pagen, Spül- und Kegeljungen bleiben un­geschützt. Und es wäre doch einfach und klar, wenn es hieße: unter diese Bestimmungen fallen alle in Gast- unb Schankwirtschaften gewerblich beschäftigten, nicht zur Famille bes Arbeitgebers gehörigen Personen männlichen unb weiblichen Geschlechts. Es müßte weiter eine Mittags­pause für die im Hause Beköstigten von einer halben, für die nicht im Hause Beköstigten von einer Stunoe vor­geschrieben werden wie müssen die Angestellten heute oft ihr Essen hinunterschlingen! Eine, ob auch noch so bescheidene Sonntagsruhe fehlt in dem Entwurf ebenso wie Strafbestimmungen und Vorschriften über eine Be­triebsordnung (Höhe und Verwendung der Strafgelder usw.) Aber wickstig ist vor allem, daß die Schutz­bestimmungen bald in Kraft treten. Mag später ein Gesetz dauernde Besserung schaffen; zunächst muß eine Verord­nung des Bundesrats oen schlimmsten Mißständen ein Ende bereiten. Es war verkehrt, daß ein großer Teil des Ge- hilfenstandes alles von einem Gesetze erwartete wann wird der Reichstag einmal Zeit haben, ein Kellnergesetz zu verabschieden? Die Krankenversicherungsnovelle und Die Seemannsordnung reden eine Deutliche Sprache. Es ist auf das dringendste zu wünschen, daß die seit zehn Jahren vorbereitete Bundesratsverordnung zum Schutze aller in Gast- und Schankwirtschaften gewerblich be­schäftigten Personen zum 1. Januar 1902 in Kraft tritt

richteten Beiträge-. Der Erstattungsanspruch muß bei Ver­meidung des Ausschlusses vor Ablauf eines Jahres nach dem Tode des Versicherten erhoben werden. Der Antrag ist also innerhalb dieser Frist bei dem Landrat des Kreises oder dem Magistrat ber Stadt oder dem Vorstände der Alters- und Jnvaliditätsanftalt einzureichen, in deren Hän­den die Versicherung des Verstorbenen lag.

** Die Herbergen zur Heimat, im ganzen 457 in Deutschland, haben schon int Jahre 1900 es gemerkt, daß die Gewerbsthätigkeit stark im Rückgänge war. Im Jahre 1899 hatten sie 2 424142 zahlende Gäste, im Jahre 1900 dagegen 2 538 942, das sind 114 800 Wandernde mehr. Mittellose Wanderer, die auf den Verpflegungsstationen beherbergt wurden, waren 1899 475 068, dagegen 1900 waren es 526 017, also gegen das Vorjahr 50949 mehr. Zahlende und mittellose Wandernde zusammen waren im Jahre 1900 165.749 mehr eingekehrt, als im Vorjahre. Während im Jahre 1899 durch den Arbeitsnachweis in den Herbergen 132 891 Stellen besetzt wurden, konnten dagegen im Jahre 1900 nur 125 789 Stellenbesetzungen geschehen.

** Das Gesetz über den Urkunden stempel. Ter Rhein-Maiu-Gastwirteverband hatte sich vor einiger Zeit an das Grvßh. Ministerium um Revision des Gesetzes über den Ur künden stempel gewandt. Das Großh. Ministerium hat nunmehr dem Vorstände dieses Gastwirteverbandes in Bezug auf diese Eingabe, ein Ant­wortschreiben übermittelt, dem wir folgendes entnehmen: Wennschon die Regierung bei der Neuheit des Gesetzes über den Urkunden stempel und dem hieraus folgenden Mangel an hinreichenden Erfahrungen eine Aenderung dieses Gesetzes zur Zeit für enchfehlenswert nicht erachten kann, so ist dieselbe mit Rücksicht auf die Finanzlage des Landes um so weniger in der Lage, Abänderungsanträgen zuzustimmen, welche eine wesentliche Verminderung der Stempeleinnahmen zur Folge haben würden. Dagegen ist die Regierung gerne bereit, Härten auszugleichen, soweit dies mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sich vereinbaren läßt, und mit einer Einnahmen Verminderung nicht verbunden ist."

**Rückgang der Einwohnerzahl auf dem Vlatten Laude. In der Nummer 737 derMitteilungen der Zentralstelle für die Landesstatistik"' befindet sich ein Verzeichnis der Gemeinden des Gvoßherzogtums mit der Angabe der ortsanwesenden Bevölkerung nach ber Zähluna vom 1. Dezember 1900. Dasselbe legt wieder Zeugnis ab von dem fortschreitenden Rückgang der Einwohnerzahl auf dem platten Lande gegenüber dem teilweise sehr bedeu­tenden Bevölkerungszuwachs der Städte. Auch Die Laud- orte in ber Nähe ber Städte nehmen an diesem Bevölker­ungszuwachs teil, ebenso macht sich die Bevölkerungsab­nahme nicht geltend da, wo sich Industrie aus dem Lande entwickelt hat. Die Landflucht ist eben nur in den rein bäuerlichen Bezirken zu finden, das ist auch in unserem Lande eine Thatsache, an der nicht zu rütteln ist uno die fortwährend zu denken giebt. So haben beispielsweise im Kreise Dieburg 40, im Kreise Erbach 60, im Kreise Heppen­heim 25, jiim Kreise Gießen 25, im Kreise Alsfeld 47, im Kreise Büdingen 32, im Kreise Lauterbach 35, im Kreise Schotten 30, im Kreise Alzey 30, im Kreise Bingen 13, im Kreise Oppenheim 24 und im Kreise Worms 14 rein länd­liche Gemeinden Bevölkerungsabnahmen zu verzeichnen. In den übrigen Kreisen ist die Anzahl der Gemeinden mit Bevölkerungsabnahme nur gering, ber Kreis Groß-Gerau hat überhaupt keine Gemeinde mit Bevölkerungsabnahme.

Kaue, Mensch, kaue!

Gladstone, der bekannte englische Staatsmann, hat seinem Skiterlanbe nicht nur durch seine staatsmännischen Tugenden große Dienste geleistet, er hat der Menschheit auch ein be- vuihrtes Rezept hinterlassen, um gesund zu bleiben und sehr O zu werden. Er war bis zu seinem Tode einer der rüstigsten ncib gesündesten Männer Englands und verließ die Welt erst aach seinen: achtzigsten Lebensjahr und auch nur ungern. Das jüefultat ist also ebenso glänzend, wie das Mittel einfach. Es heüßt: Mensch taue! Gladstone versicherte es jedem, der es hören wollte, daß er jeden Bissen feiner Mahlzetten 36 mal, jage und schreibe, sechsunddreißigmal kaue. Das will umso- mchr besagen, als der alte Herr bekanntermaßen ein aus­gezeichnetes Gebiß besaß.

Wie übt nun aber der moderne Mensch die Kautechnik Es? Er steckt einen thunlichst großen Bissen in den Mund, Mckt mit seinen paar Zähnen einfettig zwei- bis dreimal darauf, gießt einen tüchtigen Schluck Bier oder Wein dazwischen, bäumt dasZeug" besser rutscht, und würgt dann den ganzen Sffeiseknäuel hinunter. Der Magen mag nun sehen, wie er den Speisestucken fertig wird. Der läßt aber durchaus jriäjt mit sich spaßen, es wird ihm ohnehin genug zugemutet, ßeeine Verbauungswerkstätte ist nur für gut zerkleinerten und cimgespeichelten Speisebrei eingerichtet. Groben, in Bier ober Wi-lin schwimmenden Speisestücken steht er kraft- und machtlos gegenüber. Er plagt sich, so gut und schlecht es eben gehen vWg, und schiebt daun seinerseits die unbequeme Zufuhr in

unzureichend verdautem Zustande in den Darm ab. Im Darme wiederum können nur die vom Magen zuvor gründlich ver­dauten Nahrungsstoffe verarbeitet werden, und so kann man sich vorstellen, wie wenig Nahrungssäfte der Verdauungsttaktus aus derartig schlecht gekauten Speisen für den Körper heraus­ziehen kann. Ist es da ein Wunder, wenn man jeden dritten Menschen über schlechte Verdauung, Benommenheit im Kopf, Magenbeschwerden, Kopfschmerzen, Migräne, Nervosität und was dergleichen angenehme Drangsale mehr sind, klagen hört? Schlechte Verdauung, schlechtes Blut, schlechtes Befinden, schlechte Laune: schon die Alten nannten den Magen den $atcr aller Trübsal". Vor allen Dingen nehme man sich zum Esten Zett. Es handelt sich ja nicht um ein Hindernis­rennen, sondern um die wichtigste und hygienisch bedeutsamste Tagesfunktton. Wir kennen ja vorläufig keine andere Möglich- kett, unseren Körper instand zu hatten als durch Essen.

Folglich: will man seinen Körper gut instand halten, also frisch, gesund, plage- und beschwerdelos, dann muß man auch langsam effen; denn gut gekaut, ist halb verdaut. Die Gewohnheit thut dabei alles. Zuerst wttd man vielleicht lächeln, wenn man hört, man solle 36 mal die Speise kauen; hat man sich aber erst einmal mit einiger Energie daran ge­wöhnt, gut zu kauen, so wird man schon nach kurzer Zett nicht mehr begreifen, roie es möglich war, daß man früher so un­vernünftig große Bisten hinunterwürgte, und bald wird man wahrnehmen, welchen Einfluß auf das Wohlbefinden das Kauen ausübt. Ettern sollten schon zeitig ihre Kinder an die goldene Regel des guten Kauens gewöhnen, anstatt, wie es jetzt oft

geschieht, ihre langsam essenden Kinder mtt Schelten zur Ette zu treiben. Es giebt nichts Dümmeres!

Gut kauen können, heißt das ist klar auch gute Kauwerkzeuge besitzen. Mtt den Fingern kann man kein Papier durchschneiden, mtt Zahnstümpfen und hohlen Zähnen kein Fleisch zerkauen. Die Zahnfrage wäre also zuförderst zu regeln. Hohle Zähne sind, sowett wie möglich, beim Zahnarzt in Ordnung zu bringen, und im Uebrigen muß man sich unverzüglichan eine vernünftige Zahnpflege gewöhnen. Das ist unbedingt nötig, nicht nur um die Zähne selbst zu erhallen, sondern vielmehr der Reinlichkeit wegen; denn die Fäulnisstoffe, die aus jeder Mundhöhle, die nicht täglich mehrere Male ge­reinigt und gespüll wird, in den Magen hinabgeschluckt werden, beeinträchttgen die Verdauung erst recht aufs empfindlichste.

Wie man seine Zähne pflegen muß, das ist oft schon ein­gehend erklärt worden.Die Sache ist einfach: den zahnzer­störenden, fäulnisbildenden Spaltpilzen denNährboden verderben, also ihre Entwickelung unmöglich machen. Das geschieht durch mechanisches Entfernen der Bakterien - Nährstoffe und durch chemische Beeinflussung der Spallpttze selbst. Die mechanische Entfernung der Bakterien-Nährstoffe wird mit der Zahnbürste, die chemische Vernichtung der Spallpttze durch antiseptische Mundwässer besorgt. Die Bürste sei mittelhart. Als Mund­wasser hat sich Odol am besten bewährt." Auf dem letzten zahnärztlichen Kongreß in Paris wurde Odol als das zweckmäßigste Mundwasser bezeichnet, das bisher im Handel erschienen ist. 8147

(Der nächste Artikel erscheint am Scnnstag dem 4. Januar.)