1901
151. Jahrgang
ießener Anzeiger
Heneral-Anzeiger
Anrts- unb Anzeigebl^rtt für den divers Ärefzen
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und
China.
Donnerstag den 3. Januar
Alle Anzeigen-Vermittlungsstellen des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pf„ auswärts 20 Pf.
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Redaktion, Expedition und Druckerei:
Zchulftrahe Nr. 7.
sich behufs Eintragung ihrer Nameu in die Stammrolle in )cr Zeit vom IO. Januar bis zum 20. Januar l. I. bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes, beziehungsweise
,res dauernden Aufenthaltsortes zu melden und abei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren find, ihren Geburtsschein, welcher nunmehr von dem betreffenden Btandesamt zu erwirken ist, und wenn sie sich bereits bei einer früheren Musterung gestellt haben, ihren Losungs' Schein vorzulegen.
Zugleich wird darauf aufrüerksam gemacht, daß die- euigen, welche die Anmeldung Unterlasten, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mark oder mit )aft bis zu drei Tagen belegt, von der Teilnahme an der Losung ausgeschlosten und ihrer etwaigen Ansprüche aus Zurückstellung rc. verlustig erklärt werden.
Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zurzeit abwesend sind, find deren Eltern, Vormünder-, Lehr-, Brod- und Fabrikherren zu diesen Anmeldungen verpflichtet.
Die Großherzoglicheu Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonder« auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lasten.
Gießen, den 2. Januar 1901.
Der Zivilvorsitzende
der Großherzoglichen Ersatz-Kommission Gießen. Boeckmanv.
Generalmajor v. Hopfner hat infolge einer Darm- krankheit das Kommando der 3. ostasiatischen Brigade
Erscheint täglich mit Ausnahme des
MoutagS.
Die Gießener Aiamllienötätter werden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. Landwirt" u. „Blätter für hefl. Volkskunde" wächtt. 4 mal beigelegt.
Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt Mütter für hessische Volkskunde.____________
Bekanntmachung,
betreffend das Ersatzgeschäft pro 1901.
Unter Hinweis auf obige Bekanntmachung bringe ich weiter zur Kenntnis der Beteiligten, daß als dauernder Aufenthalt anzusehen ist:
a) für militärpflichtige Dienstboten, HauS. und Wirt- schaftsbeamte, HandluvgSdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen;
b) für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angehören, foferu dieselben auch au diesem Orte wohnen.
Gießen, den 2. Januar 1901.
Der Zivilvorfitzende
der Großherzoglichen Ersatz-Kommission Gießen. Boeckmann.
Bekanntmachung,
betreffend das Ersatz-Geschäft für 1901.
Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr- Drdnung werden 1. alle im Jahre 1881 geborenen Militärpflichtigen, sowie 2. die in früheren Jahren geborenen, welche fich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder 3. we^e hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauernde« Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten, Gym- -nasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschev, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aushalten, hiermit aufgeforbert,
Bekanntmachung.
Betr.: Entschädigung für au Rotlauf gefallene oder erkrankte Schweine.
Gemäß Art. 7 des Gesetzes vom 24. September 1900 und § 11 der Anweisung dazu vom 20. Oktober 1900 machen wir bekannt, daß die vom Kreisausschuß gewählte Kommission zur Festsetzung der Preise, betr. die Entschädigung für an Rotlauf gefallene oder erkrankte Schweine, folgende Festsetzung getroffen hat, die bis auf weiteres, und längstens bis 1. September 1901, im ganzen Kreise Gießen Wirksamkeit hat.
Nüffen gefüttert haben.
Die Bedingungen der g e m e i n s a m e n N o t e der Mächte sind bedingungslos angenommen worden. Die Vollmachten der chinesischen Friedensunterhändler sind völlig regelrecht. Man glaubt, daß die Unterhandlungen in einigen Tagen beginnen werden. — Die von den chinesischen Bevollmächtigten den fremden Gesandten unterbreitete Note, worin d« vor. läufigen Forderungen der Mächte angenommen werden, hat folgenden Wortlaut: Tsching und Lchungtschang nehmen
Amtlicher Heil.
Gießen, den 27. Dezember 1900.
Betr.: Die Kranken- und Jnvalidenverficherung der Äretß straßenwarte.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen die Gr. Bürgermeistereien der Landgemeinden deS Kreises.
Sie wollen den Gemeinde-Einnehmer anweisen, bezüglich der bis Ende Dezember 1900 für die Kreisstraßenwarte vorlagsweise gezahlten Beiträge zu den Kosten der Gemeinde-Krankenversicherung, sowie derjenigen der Jnvaliden- Verficherung mit der Kreiskaffe abzurechnen und die Vorlagen gegen Abgabe der Quittungen hierüber, zu welchen besondere, von der Kreiskaffe erhältliche Formularien zu benützen sind, in Empfang zu nehmen.
Wir stheu Ihrem Bericht, daß die Abrechnungen statt- gefunden haben, bis spätestens 1. Februar 1901 entgegen.
v. Bechtold.
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inden, keine militärischen Operationen unternommen werden. Die Stadt Tschangtschou, die Geburlsstadt TschagtschitungS, efand sich außerhalb dieser Grenzen. Der chinesische General May, ein humaner Mensch, ein aufgeklärter Mann und ein Freund der Fremden, der in beständigem Verkehr mit der rrovisorischen internationalen Regierung in Tientsin ist, stand im Begriff, die Ordnung in dieser Stadt wiederherzustellen und die Boxer niederzuwerfen. Man hatte schon eine Anzahl Boxer verhaftet, und diese sahen der Stunde ihrer Hinrichtung entgegen, als plötzlich am 5. Dezember eine deutsche Abteilung erschien, die Stadt besetzte, Geldsummen forderte, und die Soldaten Mays nötigte, sich nach Schanlung zurückzuziehen. Außerdem bemächtigte sie sich ihrer Waffen und setzte die gefangenen Boxer in Freiheit, sodaß der ganze Bezirk jetzt von Räuberbanden terrorisiert ist, die niemand bemeistern kann. Ein zweites Beispiel: In der Stadt Auugtsching waren zwei englische Missionare namens Norman und Robinson im Juni von den Boxern erw ord et worden. Im Oktober drang eine englische Abteilung unter dem Befehl des Generals Richardson in die Stadt und ließ sich eine Entschädigung von 150000 Franken zahlen. Der englische General gab dem Magistrat eine schriftliche Bürg, schäft, daß die Stadt in Zukunft von jeder neuen Strafe befreit sei. Der Magistrat, der immer freundlich zu den Fremden war, versprach, die schuldigen Boxer zu verhaften und hinrichten zu laffen. Er hielt auch sein Versprechen, aber am 15. Dezember drang plötzlich eine deutsche Ab- Leitung in die Stadt, bemächtigte sich des Magistrats, warf ihn bis nach Zahlung eines Lösegelds in Fesseln und raubte die S.tadt aus. Frauen, 7, Polizeileute und Dorsbcwohnerwurdenniedergemacht, obgleich sie keinen Wiederstand geleistet hatten. 6 Boxer, die wegen Mordes im Gefängnis saßen, wurden in Freiheit gesetzt. Unter den getöteten Eingeborenen befand sich auch ein Greis von 60 Jahren, ein Mitglied der Gesellschaft für die Verbreitung des Glaubens. Das Ergebnis dieses Vorgehens war folgendes: der ganze Bezirk, in dem die Ordnung wieder hergestellt war, ist wieder in Hellem Aufruhr. Mit einem Wort: während die Mächte unterhandeln, damit die guten Beziehungen mit China wiederhergestellt werden, find ; die Deutschen daran, alles zu zerstören, um HoH i zum Feuer und Ziegel zu Polizeihäusern zu haben. Während der deutsche Kaiser darauf bedacht ist, den chinesischen Hof wieder nach Peking zu bringen, bereiten die Deutschen eine Expedition nach Singanfu für den nächsten Frühling vor. Diese Expedition wird zur Folge haben, daß der Hof biS nach Kachgarien sich zurückziehen wird. Der Kaiser wünscht, daß China unverletzt bleibe, und die deutschen Behörden in China rufen Unruhen hervor. Leider, fügt der Berichtn- statter hinzu, sind Anzeichen dafür vorhanden, daß das deutsche Vorgehen die Absicht verfolgt, dem englischen Ruf zu schaden, lieber all wird den Engländern vorgehalten, sie seien nur Untergeordnete des Grafen Waldersee; nicht em einziger englischer Offizier wird zu den Beratungen des Oberbefehlshabers zugelaffen, deffen ganzer Generalstab nur aus Deutschen besteht. Die Wirkung davon auf die eingeborenen Truppen und die Chinesen ist unbestreitbar ungünstig, und was noch ernster ist: wir sind, ohne eS zu wollen, im Begriff, eine Annäherung zwischen Rußland und Japan hervorzurufen. Die Frage, die wir uns zu stelle» haben, ist folgende: wäre es nicht angezeigt, daß nur die erste Gelegenheit benutzten, die sich uns bietet, um die eng- lischen Truppen dem Oberbefehl des Grasen Waldersee zu entziehen, der ohnehin schon hinreichend genug dem Ansehen Englands in China geschadet hat?
Dazu schreibt die „Köln. Ztg.": Zu den Kritiken aus englischer Quelle über militärische Vorgänge und Zustände innerhalb deS von den Verbündeten besetzten Gebiets ist nur zu bemerken, daß die Berechtigung englischer Beobachter, ein sachliches Urteil über militärische Dinge zu fällen, noch zu erweisen ist. Der ausgebildete englische Nachrichtendienst trägt dazu bei, derartigen Urteilen eine große Verbreitung zu geben. Bei näherer Betrachtung wird man sich aber davon überzeugen können, daß einerseits Rechthaberei und Selbst- Unkenntnis und andererseits der Mangel an militärischer Urteilsfähigkeit die lesende Gesellschaft der Welt mit tauben
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so weiter von 81 kg ab für das kg. 0,80 Mk.
Gießen, 29. Dezember 1900.
Großherzoglrches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Gießen, 29. Dezember 1900. Betr.: Wie oben.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen a« das Großh. Polizeiamt Gießen, die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden und daS Großh. Polizeikommiffariat Arnsburg.
Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung »velfen wir Sie wiederholt darauf hin, daß Besitzer von Schweinen vom Ausbruch des Rotlaufs unter ihren Schweine- beständen und allen verdächtigey Erscheinungen sofort Anzeige bei Ihnen zu machen haben. Nach erfolgter Anzeige haben Sie sofort an das Großh. Kreisveterinäramt und an uns zu berichten. Der Besitzer des verseuchten Schweinebestandes ist von Ihnen aufzusordern, alle gesunden und alle noch später zugehenden Schweine zur Impfung dei Ihnen anzumelden, bei Meldung des Verlustes des Entschädigungsanspruches. Wegen zuverlässiger Feststellung des Gewichts deS gefallenen ober getöteten Tieres haben Sie daS Erforderliche vorzu- nehmen und in Gemeinschaft mit dem Großh. Kreisveterinär- arzt und dem Tierbesitzer die Besichtigung und Wiegung vorzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, die Bestimmungen des fr. Gesetzes und der Ausführungsanweisung genau zu befolgen und für ortsübliche Bekanntmachung Sorge zu tragen.
v. Bechtold.
ES werden angesetzt:
für die ersten 10 kg deS Lebendgewichts für das kg 1,50 Mk. ■ „ 1.40 „
niederlegen müssen.
Nach einem Londoner Telegramm werden die neulu von der „Morning Post" erhobenen Anschuldigungen, da die Deutschen in China rauben, plündern un ohne Unterschied töten, vom Pekinger Korrespondenten der „Times" wiederholt. Die Depesche der Times aus Peking lautet: Man hegt in Peking die Hoffnung, daß die englische Regierung sich mit der Art und Weise befassen werde, wie die Deutschen in der Provinz Tschili den Krie; führen. Die Härte, die sie an den Tag legen, indem si ohne Unterschied Schuldige und Unschuldige bestrafen un in systematischer Weise auch solche Leute ausrauben, die schon vor ihrer Ankunft unterworfen waren, ruft Unruhen her vor, die schwer zu unterdrücken sind. Gegenwärtig durchzieht eine deutsche Abteilung die Geg nd und opfert eine ganze Menge unschuldiger Leben. Sie zerstört das Ansehen der Ortsbehörden und reiz die Bezirke, in denen die Ordnung bereits wiederhergestell war, zur Anarchie auf. Die Deutschen haben davon doppelten Nutzen: erstens bemächtigen sie sich zu ihrem eigenen ausschließlichen Gebrauch der Geldsummen, die sie der Bevölkerung abpressen, und vermindern so
die Kriegskosten des Feldzuges. Dann rufen sie Unruhen hervor und haben so einen Vorwand, die militärische Besetzung länger dauern zu laffen. Wenn man aber auc> Schuldige bestrafen soll, so kann doch die Rache an Unschuldigen in keiner Weise gerechtfertigt werden. Anderseits find auch die Treulosigkeiten, die die Deutschen begehen, nicht gerechtfertigt. Ein Beispiel: Waldersee hatte Lihungtschang eine Karte der Provinz Tschili übergeben, in der die Grenzen der militärischen Besetzung genau bestimmt waren. Außerhalb dieser Grenzen sollen von den verbündeten Truppen, die sich unter dem Befehle WalderseeS be-
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