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Samstag den 31. März
1900
Kk. 76 Zweites Blatt
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
2(mts# und Anzeigeblatt für den K«U Giefzen
Nezugsprei« viertrljährl. Mk. 2.Ä monatlich 75 Sßfg. mit Bringerlohn; durch die Abholcstellee viertrljährl. Mk. l,$t monatlich 65 Psg.
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tit Eichener liwifUelUUcr wrlea de« Anzeiger • Mfrd mit „Hest. leSWkt* e. .Blätter fr Heß. «vikskunde' ■M- 4«ti deigelegt.
Grallsbeilagss: Gießener Familienblätter, Der hrsstkche Landwirt, DllMer für Kelßlche Volkskunde.__________________
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Anzeigers
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Wittko.
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»aSgentlicht worden sind.
«us der Provinz Oberhessen des Großherzogtums jfyffen, den preußischen Kreisen Dillenburg und Ufingen den Orten Altenberg und Kinzenbach des hiesigen
Die Redaktion
des Gießener übernimmt mit dem 1. April Herr Paul
Kreises dürfen Rindvieh, Schweine und Schafe nicht aufgetrieben werden.
Wetzlar, den 26. März 1900.
Der Königliche Landrat.
Males und Urovinfielles.
(«aoayme Siaseaduasen, gleichviel welchen Inhaltes, werde» grnndsützlich nicht ausgenommen.)
Gießen, 30. März 1900.
Geschichtskalender. (Nachdruck verboten.) Vor 168 Jahren, am 31. März 1732, wurde zu Roh-au a. d. Leitha einer der herrlichsten und gefeiertsten Tonkürstler, Fran» Joseph Haydn, geboren. Er bildete sich durch eigene Kraft zum Schöpfer der modernen Instrumentalmusik aus, und schuf — der Erste, welcher in dieser Form komponierte — seine schönen Symphonien, Quartette und Konzerte. Als hoher Sechziger schrieb er noch sein unsterbliches Meisterwerk: .Die Schöpfung". Haydn starb zu Wien am $1. Mai 1809.
Bekanntmachung.
ttu die Grotzherzoglicherr Bürgermeistereien bes Distrikts = Eiunehmereibezirks Gießen II
Unser Bureau befindet sich von heute ab
Krünvergerstraße Yr. 12III.
Gießen, den 28. März 1900.
Großherzogliche Distrikts - Einnehmerei Gießen II.
Stroh.
Bekanntmachung.
e tr.: Ankauf von Saaner Ziegenböcken durch den Landwirtschaftlichen Verein für die Provinz Oberhessen.
Bekanntmachung.
Zur Verhütung der Verschleppung der Maul, und Kauenseuche wird die Abhaltung der auf den 4. April d. I. »Wetzlar und auf den 5. April d. I. in Ehrings- Hansen anstehenden Biehmärkte an die Bedingungen ge- knüpfst, welche durch meine Bekanntmachung vom 4. Oktober 1898 angeordnet und in Nr. 234 des KrerSblattS von 1898
Bekanntmachung.
Letr.: Die Allgemeine Versicherungs-Aktien-Gesellschaft „Union“ in Berlin.
DaS Großherzogliche Ministerium des Innern hat der Allgemeinen Versicherung-- Aktien-Gesellschaft „Union“ in Berlin die Erlaubnis zur Ausdehnung ihres Geschäftsbetriebes auf die Versicherung gegen Einbruchsdiebstahl unter den früheren Bedingungen auf Widerruf erteilt.
Gießen, den 27. März 1900.
Großherzogliches KreiSamt Gießen.
I. V.: Dr. Wagner.
• • Bon der Uuiverfitat. Man schreibt und: Herr Geh. Kirchenrat D. Köstlin wird allerdings, wie gestern ge- meldet, im Sommersemester Urlaub nehmen. Es geschieht jedoch nur, um die gute Jahreszeit zu einer Kur benutzen zu können, von der die völlige Genesung des in erfreulicher Rekonvaleszenz befindlichen, in weiten Kreisen geschätzten Hochschullehrers erwartet wird. Es darf zuversichtlich gehofft werden, daß D. Köstlin, der in der zweiten Hälfte des Wintersemesters seine Vorlesungen und Uebungen wieder gehalten hat, im Herbst völlig gekräftigt und genesen seine Lehrtätigkeit wieder aufnehmen wird.
* * Ernennung. Zum Nachfolger des am 1. Feb. d. I. verstorbenen Professors der Zoologie an der Kgl. Preuß. Forstakademie zu Eberswalde, Geheimen Regierungsrats Dr. Bernard Al tum ist dessen seitheriger Assistent Pro- fefior Dr. Karl Eckstein, welcher seine Studien an der hiesigen Universität (unter Profefior Dr. Ludwig) ab- solviert hat, ernannt worden.
• * Der Obermeister der hiesige« Fleischer-Innung, Herr Louis Pirr nebst Gemahlin feierten gestern das Fest der silbernen Hochzeit. Herr Pirr, welcher zu den Gründern der hiesigen Innung gehört und langjähriger Obermeister ist, erfreut sich ungeteilten Wohlwollens bei seinen Kollegen und der hiesigen Bürgerschaft. — In Anerkennung seiner Verdienste und zur Wiederkehr des Hochzeitstages wurde gestern Vormittag Herr Pirr nebst Gemahlin durch ben Vorstand und die Ehrenmitglieder der hiesigen Fleischer- Innung beglückwünscht. Der Beglückwünschung hatten sich viele Freunde und Vertreter verschiedener Vereine, in denen Herr Pirr Ehrenämter inne hat, angeschlossen. Der zweite Vorsitzende der Fleischer-Innung, Herr K. Ludwig Sack, gedachte des Jubelpaares in tiefbewegter ausdrucksvoller Rede und überreichte im Namen der Innung Geschenke, mit dem Wunsche, daß es dem Jubelpaare noch lange vergönnt sein möge, in Gesundheit zusammen zu sein. Auch von auswärts wurde das Jubelpaar vielseitig beglück- toÜn^*' Die Zahl der Todesfälle, ausschließlich der Totgeborenen, betrug in der Woche vom 11. bis 17. März in Mainz 54, in Darmstadt 35, in Offenbach 2d, in Worms 29 und in Gießen 16, zusammen 159, davon 38 im ersten Lebensjahre. Todesfälle pro Jahr und 1000 Einwohner kamen auf Mainz 34,5, Darmstadt 25,7, Offenbach 30, Worms 39,6 und auf Gießen 33,5 — Die Todesursache anbelangend, verstärken an Masern 1, (Darmstadt), an Scharlach 1 (Darmstadt), an Rachenbräune (Diphtherie) 2 (je 1 in Mainz und Gießen), an Halsbräune (Kroup) 2 (Darmstadt), an Diarrhöe und Brechdurchfall 5 (je 1 in Mainz und Offenbach, 3 in Worms), an Wochenbettkrankheit 1 (Worms), an Lungenschwindsucht 19 I (je 7 in Mainz und Offenbach, je 2 in Darmstadt und Gießen), an akuten entzündlichen Krankheiten der AtmungS- I organe 50 (14 in Mainz (davon 7 an Influenza), 13 in I Darmstadt sdavon 4 an Influenza), 8 in Offenbach sdavon I 2 an Jnfluenzaj, 11 in Worms sdavon 1 an Influenza), 14 in Gießen), an Gehirn-Apoplexie 5 (3 in Mainz, I je 1 in Darmstadt und Worms), an allen übrigen Krank- I heiten 69 (25 in Mainz, 15 in Darmstadt, 8 in Offenbach, I 12 in Worms und 9 in Gießen); gewaltsamen Tod er- I litten 4 Personen (3 in Mainz, 1 in Offenbach).
Der Landwirtschaftliche Verein für die Provinz Ober- Hex beabsichtigt, in der ersten Hälfte des April dS. Js. fine Kommission von Sachverständigen in das Zuchtgebiet [fit Saaner Ziegen nach der Schweiz zu schicken, um Ziegenböcke für die Ziegen-Zuchtvereine und die Gemeinden in der Provinz ankaufen zu lassen. Der Ankauf erstreckt sich nur inf Ziegenböcke bester Qualität. Die Ankaufskosten trägt btr Landwirtschaftliche Provinzialverein, und steht außerdem ein Nachlaß am Ankaufspreise in Aussicht, dessen Höhe sich M der Beteiligung am Import richtet.
Die Gemeinden, bezw. Ziegen-Zuchtvereine, welche sich in diesem Import beteiligen wollen, werden hiermit auf- zisordert, ihre Bestellungen schriftlich bis zum 3. April W. IS. unter Angabe der besonderen Wünsche bei den Herren Direktoren der Landwirtschaftlichen Bezirksvereine über der Geschäftsstelle des Landwirtschaftlichen Vereins für He Provinz Oberhessen in Alsseld anzumelden.
Die angekauften Tiere werden unter den Bestellern versteigert. Erreicht der Steigerlös nicht die Höhe der Ankaufssumme, so wird der Fehlbetrag prozentualisch dem steigpreise der einzelnen Tiere zugeschlagen. Uebersteigt der SteigerlöS die Summe der Ankaufspreise, so erfolgt fine Rückvergütung nach demselben Maßstabe. Ort und Lag der Versteigerung der angekauften Tiere unter den Bestellern in Gießen wird später mitgeteilt.
Hardt-Hof, den 23. März 1900.
Der Präsident hrt landwirthschaftl. Vereins für die Provinz Oberheffen. I. V.: Schlenke.
Pu die Grosth. Bürgermeistereien deS Kreises.
Ich empfehle Ihnen, auf vorstehende Bekanntmachung ßiniveisend, von der gegebenen Gelegenheit Gebrauch zu mcheu, und mir Anmeldungen zu Bestellungen bald zu übermitteln. Besteller aus unserem Kreise erhalten außer btt Beihilfe des Provinzialvereins auch vom Bezirksverein tinen Zuschuß.
Gießen, den 28. März 1900.
Der Direktor des Landwirtschaftlichen Bezirksvereins, v. Bechtold.
** Sind die Kosten für die Beurkundung von Rechtsgeschäften bei Gericht niedriger a l s b e i m N o t a r ? — wie vielfach angenommen wird. —i Diese Frage ist entschieden zu verneinen. Das Stempelgesetz orgt nach dieser Riichtung für einen gesunden Ausgleich bei niedrigerer Gerichtsgebühr, und ist somit jede ungesunde Konkurrenz zwischen den Gerichten und den ''Notaren ausgeschlossen. Das hessische Gesetz über den Urkundenstempel vom 12. August 1899, das am 1. Januar in Wirksamkeit getreten ist, bestimmt in seinem Artikel 41 wie folgt: Für tempelpflichtige Rechtsgeschäfte, welche durch einen Notar >eurkundet werden können, ist, wenn das Rechtsgeschäft durch eine andere Behörde beurkundet wird, welche hier- ür keine Vergütung bezieht, ein Stempelzuschlag in Höhe der Notariatsgebühr zu erheben. Der Bezug von Tagegeldern und Reisekosten ist als Gebührenbezug nicht zu betrachten. — Wird eine freiwillige öffentliche Versteigerung von Grundstücken von einem Ortsgerichtsvorsteher vorgenommen, so wird ein Stempelzuschlag in der Höhe des Betrages erhoben, um welchen die Gebühr des Ortsgerichtsvorstehers geringer ist als die Notariatsgebühr für ein Geschäft der gleichen Art. — Im Artikel 43 des, Stempelgesetzes ist bestimmt: Bis zu dem Zeitpunkte, in welchem das Grundbuch als angelegt anzusehen ist, wird, wenn ein Geschäft ortsgerichtlich beurkundet wird, ein Stempelzuschlag erhoben, welcher dem Betrage gleichkommt, um welchen die Gebühren, welche die Gerichtspersonen für den Akt, einschließlich der Fragenbeantwortung beziehen, geringer sind als die Notariatsgebühr für ein Geschäft der gleichen Art.
** Ueber die Thätigkeit des Gewerbegerichts entnehmen wir dem Verwaltungsbericht der Großh. Bürgermeisterei Gießen folgendes: Es wurden im Kalenderjahre 1898 111 Klagen anhängig gegen 100 im Vorjahre. Diese Klagen erledigten sich durch Klagezurücknahme vor und in den Terminen 19, durch Vergleich im ersten und zweiten Termine 63, durch Versäumnisurteil in den Terminen 8, durch Endurteil in den Terminen 10, durch Anerkenntnisurteil im zweiten Termin 1, durch Berufen 2C. 10. 51 Prozent aller Klagen wurden ohne Heranziehung von Beisitzern erledigt. Von den anhängig gewordenen Klagen waren erhoben durch Arbeitgeber 29, durch Arbeitnehmer 82; von den Klagen der Arbeitgeber waren gerichtet 28 auf Einhaltung der Kündigungsfrist bezw. Entschädigung wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist, 1 auf Herausgabe von Papieren; von den Klagen der Arbeitnehmer 49 auf Zahlung d'es rückständigen Lohnes, 29 auf Entschädigung wegen kündigungsloser Entlassung, 1 auf Herausgabe von Papieren, 1 auf Ausstellung von Zeugnissen, 1 auf Entschädigung wegen Nichteinstellung, 1 aus Entschädigung wegen Zurückhaltung von Papieren. Von den Klagen der Arbeitnehmer wurden erledigt zii gunften der Kläger 46,7 Prozent, zu gunften der Beklagten 53,3 Prozent. An Gebühren erhielten die Beisitzer 76 Mk., die Zeugen und Sachverständigen 9.20 Mk. Ein großer Teil der bei dem Gewerbegericht anhängigen Fälle war dadurch veranlaßt, daß vielfach verabsäumt wurde, bei Eingehung des Arbeitsverhältnisses über die wesentlichen Punkte desselben klare und bestimmte Vereinbarungen zu treffen. Das Gewerbegericht sucht in dieser Beziehung belehrend zu wirken, und es ist wohl die Annahme nicht ungerechtfertigt, daß seit Bestehen der Gewerbegerichte die hauptsächlichsten für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer in Betracht kommenden Bestimmungen der Gewerbeordnung mehr und mehr Gemeingut der Interessenten geworden sind. Damit die Beisitzer über die Rechtsprechung anderer Gewerbegerichte informiert sind, wird ihnen von Amtswegen die Zeitschrift „Das Gewerbegericht" geliefert. _____________
Gladenbach, 28. März. Die Brauerei Friedel u. As Prion in Gießen erwarb käuflich das Gasthaus „Berliner Hof“ hier zu dem Preise von 28000 Mk.
WormS, 28. März. Nach der am 26. d. Mts. stattgehabten Einweihung der Brücke überreichte am diesseitigen Ufer eine Abordnung der rechtsrheinischen Arbeiterschaft der Doerr & Reinhartschen Lederwerke Sr. Kgl. Hoheit dem Großherzog eine von Maler Edelbauer und Buchbinder Schmuck künstlerisch ausgeführte Dankadresse, welche der Landesfürst huldvoll entgegenzunehmen geruhte. Der Inhalt der Adresse lautet: „Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog Ernst Ludwig von Heffen und bei Rhein. Allerdurchlauchtigster Großherzog, Allergnädigster Fürst und Herr! Heute, bei der Taufe und Eröffnung der Straßenbrücke, welche Worms mit der Provinz Starkenburg fest verbindet, drängt es uns, die rechtsrheinischen Lederarbeiter des Hauses Doerr & Reinhart, Ew. Königlichen Hoheit unseren alleruitterthamgsten Dank für den hochherzigen Beweis landesväterlicher Mr- sorge zu Füßen zu legen, welcher un« durch d-n endlich-« Bau dieser Brück- gegeben >st. Ew. König!. Hoheit s-M Wille hat die Schwierigkeiten beseitigt, die sich der Er


