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Samstag den 27. Januar
1900
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* Born Kriegsschauplatz.
Nach den vorliegenden Nachrichten (vergl. unten!) ist das Schicksal von
Bullers Entsatzversuch besiegelt. Nach unseren gestrigen Meldungen war für General Warren und damit für die ganze englische Armee am oberen Tugela das Schlimmste zu befürchten, da der von Buller angekündigte, als „verzweifelt" bezeichnete Sturm auf den alle Wege nach Ladysmith beherrschenden Bergrücken des Spionskop, wiederholt blutig von Cronje und Botha zurückgeschlagen worden war. In London sind noch immer keine amtlichen Nachrichten eingetroffen, oder werden, wie es bisher Praxis war, zurück- gehalten, und die Spannung, aber auch der Unwille der Bevölkerrng sind daher auf das Höchste gestiegen. Fieberhafte Erregung herrscht, das Kriegsamt wird vom Publikum förmlich bestürmt, und die Zeitungsausgabeftellen werden thatsächlich belagert; aber auch die großen Londoner Zeitungen sind außer Kontakt mit ihren Korrespondenten in Durban und Pietermaritzburg, die aus dem Buller'schen Lager nicht eine Silbe erfahren, und so ist man auf Meldungen aus New Jork angewiesen. Bon dort wurde in den gestrigen Nachmittagsstunden nach London gekabelt:
Loudon, 25. Jaunar. Aus New-York wird gekabelt: Soeben schlagen der „New-York Herold", die „World" und die „Sun" Kabel-Telegramme" an, welche ein furchtbares Massacre der englischen Truppen am Tugela melden. London ist noch ohne Nachrichten. Es herrscht große Aufregung und Pessimismus wegen des Ausbleibens von Nachrichten. Es verlautet, die englische Regierung trete zurück, falls die Niederlage sich bestätigt.
Einen schwachen Versuch, über die entscheidungsvollen Kämpfe am Dienstag zu berichten, macht folgende Meldung:
London, 25. Januar. Das „Reuter'sche Bureau" meldet von vorgestern abend aus SpearmanS Camp: Heute zu früher Stunde rollte das Gewehrfeuer heftiger als je. Die Buren gaben Crest Kopje auf, das die britische Infanterie besetzte. Die Buren suchten hinter einem Stem- wall Zuflucht. In dieser Stellung hielten sie stundenlang
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Kaifers Geburtstag
Kaiser, Gott grüße dich Auf der Ahnen mächtigem Thron, An der Deinen liebendem Areis! Schützend umgab dich stark Engelgeleit zu (and und Rleer: Rühme des Ewigen Treue!
Tang lebe der Raifer!
Macht, Glück, Friede, Ehre und Ruhm Dir Herrscher und Mehrer des Reichs, Erblühe zum (ohne
Rastlosen wirkens voll Treue Au des Vaterlands Größe! —
weil heut eines neuen Jahres Anfang dir schenkte Eiebreich der gnädige Gott, Hebt zum Fimmel dein Volk Empor betend die Hand:
wollest gnädig, o Gott, Eines dankbaren Volks Innig Flehen erhören: Trag auf Adlers Flügeln Erbarmend den Aaiser! -
Deutscher Reichstag.
185. Sitzung vom 25. Januar. 1 Uhr.
Am Bundesratstische: Staatssekretär Nieberding.
Tagesordnung: Zweite Lesung der sogenannten lex Heinze (Novelle zum Strafgesetzbuch). Die ersten Bestimmungen §§ 180 bis 181 b, handeln von der Kuppelei. § 180 verschärft die bisherige Strafe erheblich (Gefängnisstrafe nicht unter einem Monat, und zugleich Geldstrafe bis zu 0000 Mark), läßt aber bei mildernden Umständen eine Ermäßigung der Gefängnisstrafe bis auf einen Tag zu. Diesen Paragraphen hat die Kommission unverändert in der Fassung der Vorlage angenommen. — § 181 der Regierungsvorlage, dem die Kommission ebenfalls in unveränderter Fassung zugestimmt hat, erhöht die Strafen für qualifizierte .Kuppelei (Amveudung binterlistiger Kunstgriffe, Verwandschaftsverhältnis zwischen dem Schuldigen und dem Verkuppelten) und dehnt diese strengen Strafen auch auf den Ehemann aus, der seine Ehefrau verkuppelt. § 181 a richtet sich gegen das Zuhälterwefen. — Ein § 181 b der Vorlage endlich, der das Vermieten an Dirnen straffrei erklären könnte, wofern damit „keine Ausbeutung des unsittlichen Erwerbs der Mieterin verbunden sei", ist von der Kommission abgelehnt worden. — Nachdem der Referent de Witt zunächst einen längeren Bericht über die Beschlüsse der Kommission erstattet, wird § 180 debattelos einmütig angenommen. — Zu § 181 beantragt
Abg. Himburg (nl.), die Zulassung mildernder Umstände einzig und allein zu beschränken auf den Fall, wo es sich um Verkuppelung Verlobter handele.
Abg. Stadthagen (Soz.) befürwortet einen Antrag in den Fällen, wo es sich um ein verwandtschaftliches bezw. erzieherisches Verhältnis, insonderheit aber um eheliches Verhältnis handelt, die auf qualifizierte Kuppelei gefetzte Strafe nur eintreten zu lassen, wenn „die Kuppelei aus Eigennutz betrieben, oder aus den Willen der zu verkuppelnden Person zur Vornahme oder Duldung der unzüchtigen Handlung eingewirkt ist". Ferner empfiehlt Redner noch einen neuen Absatz dahin, daß „die Duldung eines geschlechtlichen Verkehrs zwischen Verlobten nicht als Kuppelei zu erachten ist".
Abg. Himburg (nl.) ändert seinen Antrag dahin «b, daß es heißen muß: mit einander Verlobte (stürm. Heiterk.)
Geh. Rat von T i s ch e n d o r f bittet dringend, sämtliche Abänderunganträge anzunehmen.
Abg. Roeren (Zentr.) spricht sich in demselben Sinne aus. —
Abg. Beckh (fr). Vp.) bekämpft zunächst das konservative Verlangen, die Zulassung mildernder Umstände zu beschränken auf die Fälle eines Verlobtenverhältnisses. Es seien durchaus auch andere Fälle denkbar, wo z. B. bittere Not vorliege, die einer milderen Beurteilung zu unter
liegen Hütten. Entschieden bitte er aber auch, die sozialdemokratischen Anträge abzulehnen,
Abg. Stöcker (b. k. F.) lehnt gleichfalls die sozialdemokratischen Anträge ab. Auch dem Antrag Himburg könne er nicht zustimmen. Es solle nicht in den betreffen- Kreisen die Anschauung noch mehr Platz gewinnen, dte Verkuppelung Verlobter sei nichts so Schlimmes.
Abg. Bebel (Soz.) tritt nochmals dafür ein, die Kuppelei eines Ehemannes gegenüber der Ehefrau nur im Falle Eigennutzes bezw. Einwirkung auf den Willen der Frau überhaupt bezw. so streng zu bestrafen. Redner weist auf die Konsequenzen einer unveränderten Annahme des Paragraphen hin, auf das Dulden von Hausfreunden. Unter Umständen könne recht vornehme Gesellschaft in die Zuchthäuser kommen. (Heiterkeit.)
Geh. Rat von Leut he führt aus, eS handele sich überhaupt nicht um einfache Duldung, sondern um Kuppelei, die genau gerichtlich festgestellt werden müßte. Eine „Tradition" des geschlechtlichen Verkehrs von Verlobten sei jedenfalls nicht anzuerkennen.
Abg. Stockmann (Rp.) stimmt Namens ferner Partei für unveränderte Regierungsvorlage.
Abg. Rintelen (Zentr.) bekämpft die sozialdemokratischen Anträge, ebenso Abg. Esche (nl.)
Nach weiterer kurzer Debatte wird § 181 unverändert in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen.
Beim Zuhälterparagraphen, § 181 a, beantragt
Abg. Himburg ((kons.), den Zuhälter, der Ehemann der Dirne ist, oder welcher die Dirne mit Gewalt oder Drohungen zu ihrem Gewerbe anhült, mit Zuchthaus, statt nur mit Gefängnis, zu bestrafen.
Abg. Stadthagen (Soz.) beantragt Streichung des ganzen Paragraphen. Eventuell soll in der Begriffs-Bestimmung des Zuhälters im Absatz 1 die Wendung: „oder der Dirne sonst förderlich ist" gestrichen werden.
Nach kurzer Debatte wird auch § 181 a unverändert angenommen.
Es folgt § 181 b, betreffend Vermieten von Wohnung an Dirnen. — Die Kommission hat diesen Paragraphen abgelehnt.
Abg. Beckh (fr). Vp.) beantragt Wiederherstellung dieses Paragraphen, eventuell in etwas anderer Fassung, welche den Vermieter straffrei macht „sofern der Mietszins und die Vergütung für sonstige Beschaffungen das Maß des Gemeinüblichen nicht überschreiten".
Ein sozialdemokratischer Antrag will den Paragraphen in ungefähr derselben Fassung wiederherstellen, jedoch noch mit dem Hinzufügen, daß die Polizei nicht berechtigt sein solle, anzuordnen, daß Personen, die gewerbsmäßige Unzucht treiben, nur in bestimmten Stadtteilen, Straßen Wohnung nehmen.
Abg. Hie der (nl.) ist für den Antrag Beckh. Nach langem Schwanken sei dies als das Richtigste erkannt worden. Die Zustände würden nicht besser, sondern schlimmer,
wenn die Prostitution auf die Straße geworfen würde.
Staatssekretär Nieberding erklärt, die verbündeten Regierungen ständen nach wie vor auf dem Standpunkt des Paragraphen der Regierungsvorlage. Daß Lokalisierung und Kasernierung die Folge sei, sei in keiner Weise erwiesen. Auf die Straße setzen könne man solche Personen nicht. Er bitte, den Antrag Beckh anzunehmen.
Morgen 1 Uhr. Fortsetzung der Debatte. Schluß 7 Uhr.


