Ausgabe 
22.3.1900 Drittes Blatt
 
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Donnerstag dm 22 März

Drittes BlM

Wr. 68

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(Eichener Anzeiger

Keneral-Unzeiger

Anrts- unb Anzeigeblcrtt für den Kreis Gieren

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RecKfi.

Suk^lMtr wr** ke Anzeiger

Alle Anzeigen-BermittlungSstellen deS In« und Hu31aaM nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgtgai, Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., au-wärtS 20 Pfg.

Bezugspreis vierteljährl. Mk 2,3(1 monatlich 75 Pfg mit Bringerlohn; < durch die Abholestelle» vierteljährl. Mk. 1,84 monatlich 65 Pfg.

Bei Postbezug Mk. 2,40 Vierteljahrs mit Bestellgeld.

!»*< ww »"»eigen »u der «achmittagS für btw , -fjr-» Sej scheinenden Nummer bi- vsrm. 10 Uhr. »1 .f-q spätesten- eW*4 vorher.

MM», MpedNisn und ®ru<!mi:

>4«r#t»te »r. 7.

GrattsbeUase«: Gießener Famitienblätter, Der hessische Landwirt, KtStter für hefstfche DsttlsKsn-e.

Amtlicher Feil.

Bekanntmachung, daS Ersatzgeschäft pro 1900 betreffend. Die Musterung und Losziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1900 findet an den »achbenannten Tagen statt und zwar:

I. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen.

Freitag de» 28. März, vormittags von 9 Uhr an:

Musterung

btt Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Belters­hain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Sesselbach, Lauter und Lindenstruth;

Samstag den 24. Marz, vormittags von 9 Uhr au. drrjt nigen der Gemeinden Londorf, Lumda, Odenhausen, Querfborn, Reinhardshain, Nüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.

Montag den 26. März, vormittags von 9 Uhr an :

Lo-ziehuug.

II. Zu Lich im Rathaussaale.

Dienstag den 27. März, vormittags von 9 Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Arbenteich, Grüningen, Hausen und Holzheim;

Mittwoch den 28. März, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Hungen, Inheiden, Langd, Lang­ens, Langsdorf und Lich;

Donnerstag den 29. März, vormittags von 9 Uhr an: Lerjenigen der Gemeinden Leihgestern, Münster, Muschenheim, Md<r-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, -Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim, Röthges und Steinbach;

Freitag den 30. Marz, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Mingen und Watzenborn mit Steinberg.

Samstag den A. März, vormittags von 9 Uhr an:

Losziehuug.

III. Zu Gießen in der Restauration ,>m Lonys Bierkcller", Schanzenflraße 18.

Montag den 2. April, vormittags von 8 Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Mendorf an der Lahn, Mendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen- Luseck und Hattenrod;

Dienstag den 3. April, vormittags von 8 Uhr an: Krrjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge C1898 und 1899);

Mittwoch den 4. April, vormittags von 8 Uhr an: bttjenigen des jüngsten Jahrgangs (1900) der Stadt Gießen;

Donnerstag den 5. April, vormittags von 8 Uhr an: dchenigen der Gemeinden Großen-Linden, Heuchelheim, Klein-Linden, Lollar, Mainzlar und Oppenrod;

Freitag den 6. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Reiskirchen, Rödgen, Rutters- hiusen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck.

Samstag den 7. April, vormittags von 9 Uhr an:

Losziehuug.

Besondere Bestimmungen.

1. Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetz­lichen Strafen, zu stellen:

Diejenigen, dem Großherzogtum Hessen oder einem intern Staate des Deutschen Reiches angehörigen Militär­pflichtigen, welche

a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesch- liches Domizil ihre Heimat oder ihren ständigen Wohnsitz haben und sich nicht in einem andern Teile des Großherzogtums Hessen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten:

b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienst­boten, Haus- oder Wirtschaftsbeamte, Handlungs­diener und -Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehr­burschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;

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«treffe für Depeschen: Anzeiger $Uftau Fernsprecher Nr. 51.

c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogtum Hesien, noch in einem andern deutschen Staate Domizil besitzen oder sich aufhalten;

und im Jahre 1880 geboren sind;

ferner

SämtlicheMilitärpflichtige, welche im Jahre 1898 bezw. 1899 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Num­mer disponibel geblieben, d. h. nicht ein­berufen worden sind.

Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Be­rechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst erteilt worden ist.

2. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Losungsscheine mitzubringen.

3. Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurück« stelluug in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforder­lichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung beraumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müsien amt­lich ausgestellt oder beglaubigt sein.

Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähig­keit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selb st persönlich im Termin vor der Ersatz-Kommission ein­zufinden, oder, wenn dies nicht möglich ist, kreis- arztliches Attest im Termin vorlegen zu lassen.

4. Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Hart­hörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. Das Vorhandensein von Epilepsie ist durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdige« Zeugen zu erhärten.

5. An der Losziehung persönlich teil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Ersatz- Kommission das Los.

6. Die Grotzherzoglicheu Bürgermeistereien haben sämtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige aus Grund der ihnen bereits zugegaugeueu Stammrollen zu der Musterung vorzuladen. Bemerkt wird hierbei, daß Militär­pflichtige, welche flch auswärts aushalteu, zur Musterung nicht geladen werden dürfen, da solche nur au ihrem Auseuthaltsort gestellungs­pflichtig sind.

Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Muste­rungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die letzteren 1/2 Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.

Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im stände ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugnis des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.

Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet

Samstag den 24. März im GasthausZ u m R a p p e n" zu Grünberg,

Freitag den 30. März im Rathaus zu Lich, Freitag de« 6. April in der RestaurationZum Lonys Bierkeller, Schanzenstrahe 18, zu Giesten, die Klassifizierung der Mannschaften der Reserve, der Landwehr ersten und zweiten Ansgebots «ud der Ersatz-Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt.

Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehr­männer ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz-

Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurück­stellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.

Gießen, den 1. März 1900.

Der Zivil Borfitzende der Ersatz-Kommission des Kreises Gießen. Boeckmann.

Lokales und Vroonyieites.

(Anonyme Einsendungen, gleichviel welchen Inhalte», werden grundsätzlich nicht ausgenommen.)

Gießen, 21. Mürz 1900.

veschichtskalender. (Nachdruck verboten) Bor 68 Jahren, am 21. März 1832, Harb zu Weimar der Schöpfer beß .Faust", der größte GeniuB seines Jahrhunderts, Johann Wolfgang o. Goethe. Von der Vorsehung mit allen Gaben zur Erreichung des schönsten Erbenloses auBgestattet, führte er auf bem von ihm bestellten Boben seine Schöpfungen auf, in benen sich baB Geistes­leben ber Nation unb sein eigener Bildungsgang widerspiegelt. In der Fürstengrust zu Weimar ruhen des Dichters irdische Ueberreste. Er wurde am 28. August 1749 zu Frankfurt a. M. geboren.

* Nach einer soeben ergangenen Entscheidung des Reichs­versicherungsamtes können Unfälle, von den Arbeiter wäh­rend einer Essens- ober sonstigen Arbeitspause bei bem ihnen gestatteten Aufenthalte in den Betriebsräumen be­troffen werden, grundsätzlich nur dann als Betriebsunfälle angesehen werden, wenn sie durch eine Betriebseinrichtung verursacht oder sonst auf eine dem Betriebe eigentümliche Gefahr zurückzuführen sind. Mit dieser Begründung sind vom Reichsversicherungsamt die Entschädigungsansprüche einer Arbeiterin abgewiesen worden, welche in der Mittags­pause beim Kaffekochen durch überlaufenden Spiritus er­hebliche Brandwunden erlitten hatte. Die Klägerin ist nicht einer Betriebsgefahr, sondern lediglich einer Gefahr des täglichen Lebens zum Opfer gefallen.

Der erfreulicherweise andauernde Abonnenten- zuwachs darf als sprechender Beweis dafür gelten, daß derGießener Anzeiger" den Anforderungen der Jetztzeit Rechnung zu tragen versteht. Er wird auch weiter ebensowenig Kosten als Mühe scheuen, seinen Beruf als größte Tageszeitung Ober Hessens zu erfüllen und jede Gelegenheit ergreifen, die Interessen der ge­samten Bevölkerung der Provinz wahrzunehmen. Tie Gießener Familienblätter" wahrhaft unterhaltend und belehrend zu gestalten, denHessischen Landwirt" zum zu­verlässigen Berater zu befähigen, und durch dieBlatter für Hessische Volkskunde" de'n Sinn für hessische Eigenart zu erhalten, gilt uns daneben als vornehmstes Ziel. Daß mit der zunehmenden Verbreitung des Gießener An­zeigers seine Wirkung als I n s e r t i o n s o r g a n immer nachhaltiger wird, werden die ihn benutzenden Jnserenten- kreise mit Genugthuung erfahren haben. Wir ersuchen namentlich auswärtige Leser, ihre Bestellung bei der Post bezw. den Zweigstellen baldgefl. aufgeben zu wollen. Neu- hinzutretende hiesige Abonnenten erhalten vom Tage der Bestellung bis 30. März den Anzeiger kostenfrei zugestellt, wie wir auch gerne bereit sind, Probe-Nummern nach auswärts postfrei zu versenden. Den Lesern in hiesiger Stadt werden wir, wie seither, den Anzeiger weitersenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen, falls nicht ausdrückliche Abbestellung erfolgt.

Verlag desGießener Anzeiger".

§ Zum Stempel wesen. Seit kurzem machen die Veräußerer resp. Erwerber von Liegenschaften in den rechtsrheinischen Provinzen die Wahrnehmung, daß der Urkundestempel nicht mehr wie bisher auf den, über den Eigentumswechsel erteilten, gerichtlichen Ver - traasausfertigungen verwendet wird; es erfolgt nämlich jetzt auf Grund des neuen Stempelgesetzes und einer Verfügung Gr. Ministeriums die Beikassierung der Stempelmarken auf den ortsgerichtlichen Notuln rc., welche als Unterlagen der Grundbücher bei den Amtsgerichten vorgelegt und verwahrt werden.

zpreise bei uns

V. Vom höchsten Vogelsberg e, 19. März. Einige kurze Andeutungen wie sich die Holzpreise bei uns gestaltet babcn, sind für die freundlichen Leser Ihrer Zei­tung vielleicht nicht ganz uninteressant. Bei uns haben gekostet: Buchen Scheiter 1. Klasse 6,30 Mk. bis 7 Mk., der Tarifpreis dafür ist 5,10 Mk.; für Buchen Scheiter 2. Klasse werden gezahlt 4,75 Mk. bis 5,10 Mk., der Tarifpreis ist 4,10 Mk. Für Buchenknüppelholz wurde angelegt 4 Mk. bis 4,50 Mk., der Tarifpreis beträgt aber nur 3,20 Mk. Bei Nadelholz: Kiefern und Fichten finden sich ähnliche Preisverhältnisse. Reisholz hatte früher mitunter gar keine Abnehmer, der Tarifpreis war 50 Pfg. für den Raum­meter bei Laubholz und 40 Pfg. bei Nadelholz ; ^tzt sinden sich bereits Liebhaber für den doppelten Preis. Mtt dem I Stockholz geht es ähnlich; es besitzt ausgezeichnete Brenn-